- Birkenfeld
Birkenfeld. 1) Fürstenthum zum Herzogthum Oldenburg gehörig, von 6 QM. u. 31,500 Ew., bis auf eine kleine Strecke, welche von dem landgräflich hessisch n Oberamt Meisenheim begrenzt wird, von der preußischen Rheinprovinz umschlossen, größtentheils gebirgig, waldreich, mit ergiebigem Bergbau (Steinfohlen. Achat). Die Einwohner sind betriebsam im Steinschleifen u. in der Viehzucht, treiben auch Acker- u. Weinbau, ohne daß der Ertrag des Bodens an Getreide u. Wein den Bedarf des Landes deckt. Fluß: Nahe: theilt sich in die Ämter B., Oberstein u. Rohfelden. Die Civilverwaltung u. Justiz wird von einem Regierunscollegium ausgeübt, welches zum oldenburgischen Ministerium ressortirt. Das protestantische Kirchenwesen steht unter einem Consistorium. Im Übrigen gelten für V. dieselben Gesetze u. Bestimmungen, wie für das Großherzogthum Oldenburg. 2) Amt daselbst, treibt Flachs- u. Hanfbau, Viehzucht, Bergbau; 3) Hauptstadt desselben, Schloß, Freimaurerloge: Pflichttreue; bedeutende Jahrmärkte, Viehhandel: 2900 Ew. – B. war von frühester Zeit an eine kleine, unter pfälzischer Herrschaft stehende Stadt. 1569 wählte es Pfalzgraf Karl, jüngster Sohn Wolfgangs, zu seiner Residenz u. bekam die umliegende Gegend zum Antheil. So entstand die Linie Pfalz-B., die jedoch, als der letzte Herzog von Pfalz–Zweibrücken, Gustav Samuel, 1731 unbeerbt st., erlosch: ihr folgte mit Christian III. die Linie in Zweibrücken, die sich nun Zweibrücken–B. nannte, u. als auch dir Kurlinie mit Karl Theodor 1799 erlosch, folgte der aus der Zweibrücken–Birkenfelder Linie entsprossene. Herzog Maximilian als Kurfürst von Pfalz–Baiern u. nahm 1806 den Titel als König von Baiern an, s. Pfalz (Gesch.). B. kam durch den Frieden von Lüneville 1802 an Frankreich, durch die Wiener Congreßacte an Preußen u. wurde von diesem 1815 an Oldenburg abgetreten. Vgl. Oldenburg (Gesch.).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.