- Donatĭo
Donatĭo (lat.), Schenkung, s. d.; D. Constantini Magni, die angebliche Schenkung Kaiser Constantins d. Gr., nach welcher er unter Papst Silvester dem päpstlichen Stuhle Rom u. mehrere Provinzen Italiens zugeeignet haben soll, s.u. Päpste, Donator, der Schenkende; Donatarius, der Beschenkte.
Donatisten, schismatische Partei in Nordafrika, welche 311 gegen die Wahl Cäcilians zum Bischof von Carthago, weil er von einem Traditor (s. d.) ordinirt worden sei, protestirte, Traditoren u. von ihnen Geweihte nicht als rechtmäßige Geistliche gelten ließ u. zurückkehrende Apostaten wieder taufte. Sie hatten an 70 Bischöfe in Numidien auf ihrer Seite, unter ihnen Donatus, Bischof von Casä Nigrä, den sie statt Cäcilian zu ihrem Bischof wählten u. nach dem sie genannt wurden, u. obgleich Synoden zu Rom 313 u. Arles 314 u. kaiserliche Verordnungen 316 gegen sie entschieden, vermehrten sie sich doch durch den Beifall, den ihre strenge Kirchenzucht fand, so daß die Katholischen sie lange[244] neben sich duldeten. Ihr Hauptgrundsatz war der, daß der Christlichen Kirche auch in ihrer Erscheinung auf Erden u. ihren Mitgliedern die Prädicate der Reinheit u. Heiligkeit zukommen müßten, sonst sei sie keine wahre Christliche Kirche ob auch im Besitze apostolisch-katholischer Lehre. Aus ihr gingen die fanatischen Circumcelliones u. Agonistiker hervor, bis um 348 kaiserliche Heere sie u. die D. überhaupt gewaltsam unterdrückten. Die D. hielten sich nun im Verborgenen, nahmen aber, da Kaiser Julian ihnen 363 freie Religionsübung ließ, bei Wiederbesetzung ihrer Kirchen grausame Rache an den Katholischen. Kaiser Gratian untersagte ihnen 375 die Religionsübung von Neuem, u. innere Spaltungen, die Niederlage ihrer Lehrer gegen Augustin auf einem Colloquium zu Carthago 411 u. Verfolgungen schwächten sie so, daß nur wenige sich bis ins 7. Jahrh. erhielten, die sich dann unter den Sarazenen verloren. Weil sie während ihrer Verfolgung auf Felsen u. Bergen lebten, erhielten sie den Namen Rupitani. Aus den Donatistischen Streitigkeiten ging der Grundsatz in die Katholische Kirche über: Quod extra ecclesiam nulla sitsalus (daß außerhalb der Kirche kein Heil sei), u. daher das Cogeintrare ([inecclesiam]), nöthige sie, [in die Kirche] einzutreten, Luc. 14, 23). Vgl. Ribbeck, Donatus u.Augustinus,Elberf. 1857 f.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.