- Druīden
Druīden (Druĭdes, Druidä), bei den Celten (Galen, Briten, Galliern etc.) der erste der beiden freien Stände (Priester u. Ritter), welcher nicht eine eigentliche Priesterkaste aus bestimmter Familie bildete, sondern eine aus verschiedenen Klassen bestehende Corporation, mit theokratischer, streng monarchischer Verfassung; an ihrer Spitze stand ein auf lebenslang gewählter Oberpriester; zwischen mehreren Wahlcandidaten entschied das Loos od. der Zweikampf der Bewerber. Die D. waren Priester u. Volkslehrer, Richter in Privat- u. öffentlichen Streitigkeiten, Ärzte u. Weissager u. hatten auch auf die Staatsangelegenheiten entscheidenden Einfluß. Sie lebten ein eingezogenes, ernstes Leben, trugen eine besondere Kleidung, bestehend in kurzem Unterkleid mit Ärmeln u. darüber einen Mantel; ihre Vorrechte waren völlige Immunität von Steuern u. Freiheit vom Kriegsdienst. Jährlich hielten sie eine öffentliche Gerichtssitzung im Lande der Carnuten, wo nach ihrer Meinung der Mittelpunkt Galliens war (vgl. Dreux), wo aus allen Gauen diejenigen zusammenkamen, welche einen Streit hatten, um denselben schlichten zu lassen; wer sich ihrem Ausspruch nicht fügte, wurde von den Opfern ausgeschlossen, was Ehr- u. Rechtlosigkeit nach sich zog. Wegen ihres Ansehens u. ihrer Vorrechte ließen sich Viele, selbst aus der Ritterklasse, in den Druidenorden aufnehmen. Der Unterricht, welcher nur mündlich u. in Versen od. Sprüchen ertheilt wurde, bestand außer der religiösen Disciplin in Moral, Rechtskunde, Mathematik, Astronomie, Naturkunde, Medicin u. Weissagung. Die Lehrzeit dauerte auf 20 Jahre. Als die D. in Gallien durch römische Herrschaft u. später durch die Einführung des Christenthums ihr Ansehen verloren, wurde ihr Hauptsitz Wales u. bes. die Insel Mona. In Britannien gab es in dem Druidischen Bardenorden, welcher von Merlin (Merddyn), Barden des Königs Emrys Vledig, gestiftet u. durch seine Nachfolger Merddyn-Wyllt u. Taliesin ausgebildet wurde u. sich von dem Kessel des Ceridwen nannte (s.d. u. Taliesin), 4 Grade der D.: a) Disgibl iysbas, wer 3 Jahre Dichtkunst u. Musik gelernt; b) Disgibl disgibliaidd, der sechsjährige Grad; c) Disgibl pencerddiaidd, der neunjährige; d) Pencerdd od. Athro, der zwölfjährige. Der Vorsitzende hieß Bradd-Cadair (Cadair-iawg). In der christlichen Zeit erschienen die D. immer noch als Zauberer. Zu den in Frankreich, England, Irland, Angelsea etc. gefundenen Druidendenkmälern gehören a) Tempel, bestehend aus mehreren Reihen von Steinpfeilern, bretagnisch Peul-ven, Min-hir (lange Steine), Min-sao (aufgerichtete Felsen), der größte dieser Art ist das Zwergenhaus (Ti Goriquet od. Cornandonet) zu Carnac bei Guiberon, bestehend aus fast 4000, 4–25 Fuß hohen, in 11 Reihen stehenden, mit der dünnen Seite in die Erde gestellten Felsen; bei anderen stehen die Pfeiler im Kreis; b) Altäre (Dolmen, Cromlechu, Kistvaen), bestehend aus 3 Felsen mit übergedecktem Tafelstein, wobei man noch Gerippe, Schädel- u. Opferinstrumente findet; c) Wagsteine (Llygatyne, Logon Stones), Felsen, die wagerecht auf 1 od. 2 Steinunterlagen so ruhen, daß sie wie Wagebalken hin u. her bewegt werden können. Die gallischen Celten hatten auch Druidinnen, deren Verfassung u. Verhältniß zu den D. nicht hinlänglich bekannt ist. Vgl. Frick, De Druidis, Ulm 1744; Baudeau, Mém. à consulter pour les anciens Druides, Par. 1778; Toland, History of the Druids; Barth, Über die D. der Celten, Erl. 1826.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.