- Gayling von Altheim
Gayling von Altheim, ein altes stifts- u. ritterbürtiges Geschlecht, welches zu den reichsritterschaftlichen Cantonen im Elsaß u. in der Ortenau gehörte u. in Baden angesessen ist. Seine Stammburg war der Hauenstein, der am Main in der Gegend von Aschaffenburg lag; ein Ritter von Gayling erscheint schon 1080 auf dem Turniere zu Augsburg. Das Prädicat von Altheim nahm die Familie seit Anfang des 14. Jahrh. an nach dem gleichnamigen Flecken in dem zur Grafschaft Hanau gehörigen Amte Bobenhausen. Der älteste Ahn der jetzt noch blühenden Freiherren ist 1) Georg G. v. A., der um 1430 lebte u. mit Anna von Bobenhausen vermählt war. Seine Nachkommen theilten sich in eine ältere u. eine jüngere Linie, von denen die erstere zu Ende des 16. Jahrh. mit Dorothea, der Gemahlin des Ritters Götz von Berlichingen mit der eisernen Faust, erlosch, u. die jüngere wieder in zwei von Johann u. Rudolf gestifteten Linien zerfiel; von diesen blüht die letztere noch, ihr jetziger Chef ist: 2) Freiherr Friedrich Wilhelm, Sohn des 1812 verstorbenen großherzoglich badischen Justizministers Freiherrn Christian Heinrich, geb. 1786, ist großherzoglich badischer Generallieutenant u. Gouverneur der Bundesfestung Rastatt u. seit 1831 vermählt mit Luise geb. Bresle; er hat keine Kinder; der Sohn seines 1822 verstorbenen Bruders Karl, mit Namen Karl, ist geb. 1814, u. seit 1845 vermählt mit Clara Luise geb. Freiin von Roggenbach.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.