- Heidenheim
Heidenheim, 1) Landgericht im baierischen Kreise Mittelfranken; 4 OM., 14,500 Ew.; viel Waldung; 2) Hauptort darin, am Hahnekamp; hat Mineralquelle; 1900 Ew. Hier errichtete zuerst St. Wunibald 750 ein Kloster, bekehrte von da die Deutschen u. wurde hier mit seinem Bruder Wilibald begraben. Hier am 11. Aug. 1796 Schlacht der Franzosen unter Moreau gegen die Baiern. 3) Oberamt im württembergischen Jaxtkreis, 8,3 QM.; Ackerbau, bes. Dinkel, Gerste, Holz; Pferde-, Rindvieh- u. Schafzucht; Töpfererde, Eisenerze; königliche Hüttenwerke; 31,380 Ew. Früher waren im Bezirke meist begütert die Grafen von Helfenstein, seit 1448 wechselte der Besitz mehrmals zwischen Baiern u. Württemberg, u. erst durch den Westfälischen Frieden wurde H. dauernd Württemberg zubeschieden. Die Bildung des jetzigen Oberamtes H. erfolgte 1810. 4) Stadt darin, an der Brenz, unter hohem Felsen, auf dem das 1820 zum Theil abgebrochene Schloß Hellenstein liegt, Sitz mehrerer Bezirksstellen; Maschinenfabrikation, Messinggießerei, mechanische Baumwollenspinnerei u. Baumwollenweberei, Kattun-, Wollenwaaren- (bes. wollene Decken) u. Halbwollenwaarensabriken, gestickte Waaren, Filz u. Watte, Papier, auch Steinpappe, Leinwaaren u. Shirting, Tabak, feuerfeste Backsteine u. irdenes Geschirr (Heidenheimer Geschirr), Färbereien, Bleichen, Mahl- u. Sägmählen; 3380 Ew. In der Nähe römische Alterthümer; vielleicht ist H. das Arae Flaviae der Römer. Die Herren von Hellenstein treten im 12. Jahrh. in die Geschichte, u. die erste Nennung von H. geschieht 1323.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.