- Law [2]
Law (spr. Lah), 1) John L. de Lauriston, geh. 1671 (1668 od. 1681) in Edinburg, Sohn eines Goldschmieds u. Bankiers, kam 1694 als geschickter Rechner nach London, flüchtete wegen eines Duells, worin er seinen Gegner tödtete, nach dem Continent u. kehrte 1700 nach Edinburg zurück, wo er Vorschläge zur Errichtung eines Handelsrathes u. zur Einrichtung einer Bank machte, welche Papiergeld ausgeben könnte; dieser Plan wurde indeß verworfen. L. ging nun nach Paris, wo er als Spieler glänzend lebte, dann nach Venedig, Genua etc., wo er aber als Spieler ausgewiesen wurde, u. schlug dann mehren Höfen sein Project vor, welches aber nirgends Annahme fand. Nach Ludwigs XIV. Tode legte L. dem Regenten die Errichtung einer Discontobank u. einer Handelsgesellschaft für Louisiana vor, um die Finanzen wieder in Ordnung zu bringen, u. fand Gehör; 1716 erhielt er die Vollmacht unter dem Namen Law u. Compagnie eine allgemeine Bank zu errichten; ihr Fond sollte aus einem Capital von 6 Millionen Francs bestehen, welche in 12,000 Actien zu 500 Fr. getheilt wären; jedermann sollte für 1/4 baaren geldes u. 3/4 in Staatspapieren dieselben kaufen können. Diese Bank erhielt schnell großen Credit, u. ihre Papiere wurden, zu Folge eines 1717 erlassenen Befehls, in allen königlichen Kassen für baares Geld angenommen. L. errichtete 1716 auch eine mit der Bank verbundene Handelsgesellschaft, welche, da sie den Handel am Mississippi treiben sollte, die Abendländische Mississippigesellschaft hieß, man fügte ihr auch noch das Eigenthum von Senegal u. das ausschließliche Privilegium des Handels in China bei. Dies gab zur Errichtung von Actien für 25 Millionen Anlaß. L-s Bank erhielt endlich das Privilegium zum Abtreiben der Metalle, zum Prägen goldner u. silberner Münzen u. zum ausschließlichen Tabaksverkauf, zuletzt wurde sie zur königlichen Bank erhoben u. erhielt 1719 die Pxivilegiender alten Indischen Compagnie. L. selbst bekam 1720 den Titel Generalcontroleur. Da indeß die Actien 1719 auf die Hälfte des Werths herabgesetzt wurden, so entstand allgemeine Unzufriedenheit, u. das Parlament wollte L. verhaften lassen; allein der Regent schützte ihn u. verwies das Parlament nach Pontoise. Das zutrauen zur Bank war jedoch geschwunden, die Actien fielen von 100 zu 1, u. L. wurde auf Dringen des Publicums endlich aus Frankreich verwiesen. Er ging nach Brüssel u. wurde dann französischer Gesandter am baierischen Hofe, wo er bis zum Tode des Regenten blieb. Darauf bereiste er Europa, ließ sich endlich in Venedig nieder, lebte dort vom Spiel u. st. im Mai 1729; er hinterließ nur einen Diamanten von 40,000 Livres an Werth. Seine Werke über das daare Geld, den Handel, den Credit u. die Bank erschienen Paris 1790. Vgl. Histoire du système de finances sous la minorité de Louis XV., Haag 1779, 6 Bde.; Kurtzel, Geschichte der Law'schen Finanzoperation (in Raumers Taschenbuch 1846); I. E. Horn, Jean Law, Ein finanzgeschichtlicher Versuch, Lpz. 1858. 2) Eduard; s. Ellenborough 1).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.