- Ratibor [1]
Ratibor, 1) sonst unmittelbares Fürstenthum des preußischen Oberschlesiens, grenzt an die Fürstenthümer Oppeln, Troppau, Jägerndorf, Pleß, die Minderherrschaften Oderberg u. Loslau; 18 QM., 51,000 katholische, meist polnisch redende Einw.; jetzt in die Kreise R. u. Rybnik u. Kreis Kosel des Regierungsbezirks Oppeln der preußischen Provinz Schlesien getheilt. Die Geschichte s. u. Schlesien (Gesch.); 2) Kreis des preußischen Regierungsbezirks Oppeln, zum Theil aus dem Fürstenthum R. gebildet; 153/4 QM., 88,100 Ew.; ebener, fruchtbarer, von der Oder u. Oppa bewässerter Boden mit Acker-, Obstbau, Holz, Gewerben; 3) Kreisstadt darin, an der hier schiffbaren Oder u. an der Wilhelmsbahn (Kosel-Oderberg, mit Zweigbahn von R. nach Leobschütz); Sitz des oberschlesischen Appellationsgerichts, hat Wasserkunst, Landwehrzeughaus, Gymnasium, 3 Hospitäler, Krankenhaus, Synagoge, Taubstummenanstalt, Waisenhaus, großes Zellengefängniß, Garnisonslazareth, Theater, Tuch- u. Leinweberei, Strumpfwirkerei, Tabaksfabriken, Getreide-, Hanf- u. Flachs-, auch Wollenmärkte, lebhaften Handel; 9000 Ew. Vgl. Weltzel, Geschichte der Stadt R., Ratibor 1860. Dabei im Dorfe Bosatz: 4) Schloß R. (19. Januar 1858 abgebrannt), das mit Bosatz u. 22 Dörfern im Kreise R. u. noch mehren außerhalb desselben belegenen Ortschaften die Herrschaft R. bildet, jetzt Mediatherzogthum, Anfangs Besitz des Landgrafen von Hessen-Rothenburg, welcher es zur Entschädigung für seine 1815 an Preußen gemachte Abtretung der niederen Grafschaft Katzenellenbogen u. anderer Besitzungen in Kurhessen, erhielt, nach dessen Aussterben (1834) es an die Fürsten von Hohenlohe-Waldstein-Schillingsfürst kam.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.