Schriftsteller

Schriftsteller

Schriftsteller, ist der Verfasser eines zum öffentlichen Gebrauch bestimmten Schriftwerkes. Schriftstellerei setzt daher überall die einigermaßen allgemeine Verbreitung der Schreibekunst voraus; mit der Leichtigkeit u. Sicherheit der Vervielfältigung u. Verbreitung des Geschriebenen wird ihre Thätigkeit u. Wirksamkeit gesteigert. Ursprünglich schrieben nur die für den öffentlichen Gebrauch, welche etwas der Aufbewahrung Würdiges zu schreiben hatten; die ältesten Schriftdenkmale der Völker enthalten überall Auszeichnungen merkwürdiger historischer Ereignisse, religiöser Satzungen, epischer Gelänge, welche vorher durch mündliche Tradition fortgepflanzt im stunde des Volkes gelobt hatten u. durch die Schrift fixirt wurden. Dazu kommen aber frühzeitig absichtlich gesammelte Erzählungen wichtiger Ereignisse, Aufzeichnungen merkwürdiger Beobachtungen aus dem Gebiete der Natur, Erzeugnisse der Dichtkunst u. des Nachdenkens. Geschichte, [435] Poesie, Philosophie u. Naturkunde waren daher im Alterthum, namentlich bei den Griechen u. den Römern, die Hauptgebiete der schriftstellerischen Production. Es ist natürlich, daß zu jeder Zeit u. bei jedem Volke zunächst die geistig hervorragendsten Individuen als S. auftraten; daher, so lange die geistige Cultur nicht allgemein verbreitet ist, wie in dem früheren Alterthum u. dann wieder im Mittelalter, die Schriftstellerei vorzugsweise in den Händen der Priester u. Geistlichen war; ebenso natürlich ist aber auch, daß die Veranlassungen zu einer schriftstellerischen Thätigkeit, so wie die Wirksamkeit ihrer Producte nicht blos mit der allgemeineren Verbreitung der geistigen Cultur, sondern auch mit der leichteren Vervielfältigung u. der dadurch bedingten allgemeinen Zugänglichkeit der Schriftwerke einer großen Vermehrung u. Steigerung fähig sind. Während daher bis zur Erfindung der Buchdruckerkunst auch mit wegen der Kost barkeit der Schreibmaterialien u. der Mühseligkeit der Vervielfältigung (durch Abschreiben) die schriftstellerische Production verhältnißmäßig nur eine geringe war, haben sich seitdem diese Verhältnisse wesentlich geändert u. die Schriftstellerei eine früher nicht geahnte Ausdehnung erhalten. Die gedruckte Schrift ist das allgemeine, allen zugängliche geistige Verkehrsmittel geworden; die Bedürfnisse dieses Verkehres haben sich in Beziehung nicht blos auf wissenschaftliche Untersuchungen aller Art, Lehre u. Unterricht, Poesie u. poetische Unterhaltung, sondern auch auf Politik, die verschiedensten gesellschaftlichen Interessen, Handel u. Gewerbe, technische Zwecke u. Arbeiten tausendfältig vervielfacht, u. die Schriftstellerei ist zu einem der allgemeinsten Mittel geworden diese Bedürfnisse zu befriedigen. Sie ist dadurch in eine von selbst sich darbietende Verbindung mit dem Buchhandel (s. d) gekommen, u. ist durch die Bezahlung ihrer Erzeugnisse (s. Honorar) häufig Erwerbsquelle geworden; dadurch hat sie zum Theil den Charakter eines Gewerbes angenommen, welches bestimmte Personen in der Absicht betreiben, dadurch ihren Lebensunterhalt zu gewinnen, u. deshalb nennt man wohl bisweilen einen S. vorzugsweise den, welcher dieses Gewerbe betreibt. Es ist dabei unvermeidlich, daß viele Producte der schriftstellerischen Thätigkeit nur einen untergeordneten u. vorübergehenden Werth u. Zweck haben, u. bei den modernen Culturvölkern um faßt der Name S. sowohl die größten u. ausgezeichnetsten Köpfe einer Nation, als die literarischen Lohnarbeiter mit allen zwischen beiden Extremen liegenden Abstufungen. S., deren Werke den Stempel der Musterhaftigkeit tragen, heißen die klassischen. Jede Nation hat ihre Klassiker nicht blos im Gebiete der Poesie, sondern auch der Geschichtsschreibung u. in den einzelnen Zweigen der wissenschaftlichen Forschung; wegen der vollendeten Form ihrer Darstellung nennt man die besseren griechischen u. römischen S. vorzugsweise Klassiker. Da der durch den Druck verbreitete Gedanke eine Macht ist, welche nicht selten mit den im Staat u. Kirche bestehenden Mächten in Conflict geräth, so haben die letzteren vielfach das Recht in Anspruch genommen, u. nehmen es zum Theil noch, jedes schriftstellerische Product vor seiner Veröffentlichung einer Prüfung zu unterwerfen, um das ihnen darin gefährlich od. anstößig Erscheinende daraus zu entfernen od. auch die ganze Schrift nicht zur Veröffentlichung gelangen zu lassen (vgl. Censur). Die Befugniß ohne vorhergehende Censur eine Schrift zu veröffentlichen, bezeichnet die Freiheit der Presse (vgl. Presse). Da ferner jede Schrift zunächst Eigeuthum ihres Verfassers ist, welcher sein Eigenthumsrecht zum Zwecke der Veröffentlichung an den Buchhändler abtritt, u. dieses Eigenthumsrecht des Verfassers od. Verlegers durch anderweite unbefugte Veröffentlichung der Schrift beeinträchtigt werden kann (s. Nachdruck), so ist es nöthig, diese Eigenthumsverhältnisse durch bestimmte Gesetze zu sichern (Literarisches Eigenthum, vgl. Buchhandel I. A). Insofern endlich S. gemeinsame Interessen haben, für welche sie durch gemeinschaftliche Berathungen u. Handlungen zu sorgen sich veranlaßt finden können, erklärt sich daraus die Entstehung von Schriftstellervereinen, wie z.B. ein solcher in Leipzig im Jahre 1845 sich bildete. Vgl. außerdem Anonym, Pseudonym, Plagiat, Blaustrumpf, Literat, Recension, Dedication.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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