- Trocknen
Trocknen, 1) die Feuchtigkeit, bes. durch Ausdünstung auf der Oberfläche verlieren; 2) die Feuchtigkeit von einem Gegenstande od. einem Orte auf irgend eine Weise wegschaffen, bes. aus Fabrikaten, z.B. Kattun, Papier etc. in besonderen Localen entfernen. Oft dient hierzu ein eigenes Gebäude (Trockenhaus), oft verwendet man auch nur den Dachboden (Trockenboden) od. ein Zimmer (Trockensaal, Trockenstube, Trockenkammer) des Fabrikgebäudes. Das Trockenhaus ist entweder nicht geheizt u. ist dann ein sehr lustiges Gebäude von Holz od. Fachwerk, od. es ist zur Anwendung künstlicher Wärme eingerichtet (Hängehaus, Hänge), z.B. zum T. der ausgerungenen Zeuge, des geleimten Papiers etc. In diesem Falle hängt man die Zeuge auf horizontale, unter dem Dache leiterartig angebrachte Stöcke, u. heizt das T. durch Ofen od. Dampfröhren entweder nur auf 20–30° R., indem man die Zuglöcher im Dache offen läßt, od. auf 40–50° R., indem man die Zuglöcher so lange ganz geschlossen läßt, bis die Zeuge beinahe trocken sind. Zuweilen wird die mittels Walzen ausgespannte Waare durch einen langen Kanal od. Behälter gezogen, durch welchen zugleich ein Ventilator anhaltend einen Strom heißer Luft treibt. Das Trocknen geschieht auch mittels der Dampftrockenmaschine, welche aus 5–13 hohlen, 15–18 Zoll weiten Walzen aus Kupfer od. Weißblech besteht, welche in einer Reihe od. zwei übereinander befindlichen Reihen neben einander liegen u. durch Dampf auf 90° R. geheizt werden. Während sich die Walzen mittels Räderwerk umdrehen, geht das Zeug, durch die Reibung auf den Walzen fortgezogen, flach ausgebreitet in einer Art von Zickzack über deren Oberfläche dergestalt hin, daß es sie genau berührt u. auf jedem Cylinder fast den ganzen Umfang umschließt. Die einfachsten Trockenmaschinen (Trockenröhren) bestehen aus einem einzigen durch Dampf geheizten Kupfercylinder, auf welchem die Waare straff aufgewickelt bis zum Trocknen verbleibt. Eine besondere Art von Trockenmaschinen, bei welcher die Zeuge keines Ausringens bedürfen u. doch in 5–15 Minuten so weit getrocknet werden, daß sie nur noch ein kurzes Nachtrocknen im Hängehause erfordern, sind die Centrifugaltrockenmaschinen od. Hydroextracteurs. Eine vertikale eiserne in der Minute 1500–4000 Mal umlaufende Achse trägt oben zwei concentrische kupferne 21/2–3 Fuß hohe Trommeln, von denen die innere 3 Fuß, die äußere 43/4 F. im Durchmesser hat, u. deren ringförmiger Zwischenraum zur Aufnahme der nassen Zeuge dient. Die äußere Trommel ist mit einer Menge kleiner Löcher versehen od. aus Messingdrahtgeflecht hergestellt, so daß bei der Umdrehung das Wasser durch die Centrifugalkraft aus den Zeugen herausgeschleudert werden u. sich in einem äußeren festen Gehäuse ansammeln kann. Die Entfernung des Wassers wird beschleunigt durch einen im hohlen Raume der innern Trommel an der Welle sitzenden vierflügeligen Windfang, der durch Löcher der innern Trommel Luft einsaugt u. sie durch mehre Löcher in die äußere Trommel treibt, woraus sie mit dem verdampften Wasser entweicht. Ähnlich sind die Centrifugaltrockenmaschinen zum Trocken von Niederschlägen auf Filtern etc. in chemischen Fabriken u. Laboratorien. In größern Apotheken hat man zum Trocknen der festen, sowie zum Digeriren der flüssigen Arzneisubstanzen ein bestimmtes [854] Gemach (Trockenkammer) od. einen Schrank (Trockenschrank). Sie enthält einen viereckigen irdenen, mit eisernem Kasten versehenen Trockenofen, auf welchem ein od. mehre mit einem erhöhten Rand umgebene, mit trocknem Sand gefüllte, zur Aufnahme der, die zu digerirenden od. abzudampfenden Gegenstände enthaltenden Gefäße, od. um welchen ein hölzernes Gerüst befindlich ist, welches die auf Horden ausgebreiteten, zu trocknenden Stoffe trägt; ist es nur ein Schrank. so ist er meist neben dem Dampfapparat im Laboratorium angebracht. Es wird in der T. stets eine Wärme von 30–40° R. erhalten u. muß für einen Luftzug zur Entfernung der durch das Verdampfen entstehenden Feuchtigkeit gesorgt werden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.