- Verzierung
Verzierung, 1) an einem Gegenstande angebrachte Figuren od. künstlich gearbeitete Theile, welche aber nicht zur Construction des Gegenstandes gehören, sondern nur die Schönheit desselben erhöhen sollen. Die V-en können bei den verschiedenen Gegenständen sehr verschiedener Art sein, sie müssen aber nicht blos an u. für sich Wohlgefallen erregen, sondern auch zu dem Charakter des Gegenstandes passen, an welchem sie sich befinden, unter einander harmoniren, mit dem Gegenstande ein Ganzes bilden u. nicht zu sehr gehäuft sein, damit sie das Auge nicht zu sehr zerstreuen od. von dem Hauptgegenstande ablenken. Sollen die V-en ihren Zweck erreichen, so muß auch der Gegenstand selbst, welcher geschmückt werden soll, z.B. ein Gebäude, sowohl in seinen Hauptformen, als auch in seinen Theilen schöne Verhältnisse haben. a) Am häufigsten kommen V-en in der Baukunst (architektonische V-en) vor u. man rechnet dazu, sofern sie nicht durch die Construction bedingt sind, [537] Säulen, Pilaster, Bogenstellungen; ferner: Gesimse, Bänder, Gurte, Statuen, Hermen, Karyatiden, Vasen, Nischen, Balkons, Verdachungen, Giebel, Kragsteine, Geländer, Streifen, Füllungen, Felder, Basreliefs, Tropäen, Gehänge, Kränze, Schilde, Medaillons, Masken, Menschen- u. Thierköpfe, Schnecken, Rosetten, Arabesken, Gemälde. Die architektonischen Gliederungen, aus denen die Gesimse zusammengesetzt sind, können wiederum, je nach der Bedeutung des Gegenstandes, welchen sie schmücken, reicher od. einfacher ausgebildet werden; entweder in erhabener Arbeit mit Blättern ausgeführt (sculpirt) od. gemalt, od. glatt sein, wobei ihre Wirkung nur durch Bewegung, Aufeinanderfolge u. Schattirung hervorgebracht wird. Unter den auf glatten Flächen üblichen, als Band od. Saum dienenden V-en sind bes. hervorzuheben: der sogenannte laufende Hund (Nachahmung der Wellenlinien), der Mäander (à la greque), die Anthemiensprossen (Ranken), die Tänien (Zopf, Geflecht) etc. Zu V-en angewendete Formen aus der Natur müssen stylisirt, d.h. ornamentartig od. streng symmetrisch gebildet sein. b) Zur Verschönerung u. V. der Metallarbeiten dient das Abbrennen, Sieden, Schaben, Schleifen (Schmirgeln), Poliren, Graviren, Guillochiren, Ätzen, Verzinnen, Verzinken, Verkupfern, Versilbern, Vergolden, Bronziren, Bruniren, Anstreichen u. Lackiren. c) Zur Verschönerung u. V. der Holzarbeiten dient das Abziehen, Schleifen, Beizen, Poliren, Anstreichen u. Lackiren, Bronziren, Vergolden u. Versilbern. 2) (Musik), die Spielmanieren, wie z.B. der Triller, Vorschlag, Doppelschlag etc., welche entweder auf den Noten vorgeschrieben werden, od. welche der Sänger od. Spieler selbst anbringt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.