- Giebel [1]
Giebel, die ein Satteldach (dann Giebeldach) begrenzende, ein Dreieck bildende Mauer (Giebelmauer); daher Giebelseite, die schmälere Seite eines Hauses. Die G. werden Frontons genannt, wenn sie an Façaden über Vorsprüngen, durch Säulen, Pfeiler od. Pilaster gebildet, als Dachung angebracht werden. Sie behalten auch hier stets die Form des gleichschenkligen Dreiecks. Das Verhältniß der Höhe zur Breite richtet sich nach dem schwereren od. leichteren Style des Gebäudes, doch soll es nie 1 : 9 überschreiten u. nicht unter 1 : 4 liegen. Das Hauptgesims am Gebäude wird im G. an den schrägen Seiten fortgeführt u. geht auch unter demselben durch, wobei indessen der krönende Karnies jederzeit wegfällt, auch dürfen Sparrenköpfe nicht in dem schrägaufsteigenden Sims (Giebelgesims) angebracht werden. Der innere Raum des G-s, das Giebelfeld, wird mit hocherhabenen Bildwerken, die drei Ecken aber zuweilen mit Akroterien geschmückt. Bei den Griechen u. Römern erhielten nur die Tempel einen flachen G. (Aëtoma), u. die Giebelseite war die Hauptseite des Gebäudes. Erst zu Cäsars Zeiten wurden die G. an anderen Gebäuden angebracht. Giebelgebind ist bei hölzernen G-n das Gebind, welches die G. selbst bildet; bei massiven G-n das unmittelbar an der Giebelmauer stehende Gebind, welches immer ein Binder sein muß. Giebelspitze, höchste Spitze eines G-s; bei einer Construction, wo man die Sparren an diesem Punkte in einen Stiel eingesetzt hat, od. wo sich auch nur ein solcher unter dem Vereinigungspunkt der Sparren befindet, heißt dieser Styl Giebelsäule.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.