- Wolkenstein [1]
Wolkenstein, 1) Gerichtsamt im königlich sächsischen Kreisdirectionsbezirk Zwickau mit 13,700 Ew. Die ehemalige große Herrschaft W. gehörte ursprünglich den Herren von Waldenburg (s.u. Schönburg S. 380) u. fiel nach deren Erlöschen um 1470 an Kursachsen, welches schon früher Theile derselben erworben hatte. In dem Theilungsvertrage von 1485 kam W. an Herzog Albrecht u. nach dem Vergleiche vom 30. Mai 1505 zwischen Albrechts Söhnen, Heinrich u. Georg, erhielt der Erstere die Ämter W. u. Freiberg u. residirte in W.; nachmals trat der Kurfürst Moritz W. seinem Bruder August ab, u. als August Kurfürst wurde, wurde es mit dem Kurstaate vereinigt; 2) Amts- u. Bergstadt darin, an der Zschopau, königliches Schloß, Justizamt, Waisenhaus, Spinnfabrik, Bandwirkerei; 1960 Ew. Feuersbrünste: 1540, 1610 u. 1802. Vormals wurde bei W. auf Silber u. Kobalt gebaut u. die Stadt hatte ihr eignes Bergamt, welches aber später, bei der Verminderung der Ergiebigkeit der Zechen, zum Marienberger Revier gezogen wurde. In der Nähe das Wolkensteiner Bad, ein schon seit dem 14. Jahrh. bekanntes schwefelhaltiges, mit Badehaus u. schönen Anlagen versehenes, in der Wirkung Warmbrunn in Schlesien ähnliches, warmes ( + 231/2° R.) Mineralbad. Vgl. Köhler, Historische Nachrichten von der alten freyen Bergstadt W, Schneeberg 1781, n.A. Altenburg 1785; Derselbe, Historische Nachrichten von dem warmen Bade zu W., Dresd. 1801.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.