- Kapelle [2]
Kapelle, 1) (Catinum, Catinus), ein rundes, halbrundes od. cylinderisches Gefäß von Thon, Zinn, Kupferblech, meist von Eisenblech od. Gußeisen, mit nach Außen convexem Boden. Die K. wird entweder mit einer trocknen, aber gleichmäßigen u. lockeren Substanz, meist mit Asche od. Sand (Sandbad), od. mit einer Flüssigkeit (Wasserbad, Ölbad) gefüllt, u. in dieser Füllung läßt sich dann ein anderes Gefäß allmälig u. gleichförmig erhitzen u. zwar im Flüssigkeitsbade nur bis zum Siedepunkt der Flüssigkeit. Die K. ruht mit ihrem obern überworfenen Rande auf den Wänden des hierzu eingerichteten Kapellenofens, einem beweglichen od. unbeweglichen Windofen. Für den Hals der zu Destillationen verwendeten Retorten hat sie an ihrem Rande, wie auch der Ofen, da wo sie aufruht, einen Seitenausschnitt mit einem Schieber verschließbar, für den Fall, wenn der Ofen zu Digestionen, Abdampfungen u. Sublimationen benutzt wird; der Feuerraum des Ofens ist zum Einlegen des Brennmaterials (am besten Holzkohlen) mit einer Thür versehen u. unter dem Roste desselben ein Aschenherd mit Thüre angebracht; durch Zuglöcher mit Schiebern kann der Luftzug während der Feuerung nach Bedürfniß erhöht u. vermindert werden; 2) (Test, Catilus cinereus, Cineritium), aus wohl ausgelaugter, geriebener u. gesiebter Holz- od. Knochenasche (Kapellenasche), od. aus Kalkspath verfertigtes Schälchen, das zum Abtreiben des Silbers u. Kupfers im Kleinen dient (vgl. Kapelliren). Die gewöhnlichen K-n haben oben einen Zoll lichten Durchmesser, 1/4 Zoll Wandstärke, unten 7/8 Zoll Durchmesser, sind im Ganzen 3/4 Zoll hoch u. die innere Höhlung ist 1/2 Zoll tief. Die Masse, aus der sie verfertigt werden, besteht aus drei Raumtheilen Äscher, einem Theil gebrauchte Kapellenmasse, 1/2 Theil Kalk u. 1/10 Theil Knochenmehl. Die Zubereitung derselben geschieht in dem Kapellenfutter (Kapellensatz), einer aus Messing, Holz od. Eisen bereiteten Patrone, deren untern Theil (Nonne) ein Ring, den obern Theil aber (Mönch) ein in denselben passender Stempel bildet. Man füllt nun die Nonne mit Asche (od. gebranntem Kalkspath) an, die mit Wasser angeknetet ist, schneidet unten u. oben das Ungleiche weg, setzt den Mönch auf u. schlägt einige Male darauf; die dadurch gemachte Höhlung bestreut man mit trockener Bein- od. Knochenasche (Kapellenklären), setzt den abgewischten Mönch wieder auf, schlägt ihn wieder fest, daß er in die Nonne paßt, u. nimmt das an dem Rande Ausgetretene weg, kehrt die Nonne mit der nun darin gebildeten K. um, macht diese durch einen gelinden Druck auf ein mit Asche bestreutes Bret los u. läßt sie so umgekehrt trocken werden. Sie muß, als tauglich, hinlänglich stark sein, keine Risse haben u. eine vollkommene glatte Höhlung bilden, in welcher beim Kapelliren das zurückbleibende Metall leicht zusammenfließen kann. Vor dem Gebrauche muß sie nochmals scharf getrocknet (abgeäthmet) werden Das Einsetzen u. Ausnehmen der K. geschieht mit der Kapellenkluft einer Art Zange, die aus einem Stück ohne Niete aber zwei Hälften besteht, die, in der Biegung elastisch, sich zusammendrücken lassen u. von selbst wieder auseinander gehen. Der Arbeiter, welcher die Zubereitung der K. od. das Kapellenschlagen besorgt, heißt Kapellenschläger; 3) dachförmig schräg gegen einander gelehnte Doppelreihen, in welchen der Lein auf dem Felde aufgestellt wird, damit er trocknet; 4) dachförmige Bedeckung von Holz od. Blech, zur Überdeckung des Zündlochs bei Geschützen, um das Eindringen von Regen in die Seele derselben zu verhindern.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.