Fabriken u. Manufacturen

Fabriken u. Manufacturen

Fabriken u. Manufacturen, sind Werkstätten od. Etablissements, wo durch mechanische Künste u. Handwerke die Naturerzeugnisse für den menschlichen Bedarf od. für Luxus u. Mode im Großen (fabrikmäßig) verarbeitet werden. Was zunächst den Unterschied der Namen anlangt, so ist eine Manufactur[58] (v. lat.) ein Etablissement, wo solche Arbeiten gefertigt werden, deren Herstellung bes. durch bloße Menschenhand od. durch Maschinen bewirkt u. wozu die Stoffe bes. aus dem Pflanzen- u. Thierreiche genommen werden; Fabriken (v. lat. Fabrĭca), dagegen sind Werkstätten, deren Erzeugnisse mit Hülfe des Feuers u. Hammers od. anderer Hau- u. Schneidewerkzeuge hergestellt u. wozu die Stoffe vornehmlich aus dem Mineralreiche entlehnt werden. Der gemeine Sprachgebrauch nimmt aber Fabrik häufig in weiterem Sinne u. begreift darunter ein Werk od. eine Anstalt, in welcher durch den Zusammengriff von Arbeitskräften (geleitet von Menschen) der Menschen selbst, der Thiere, des Wassers, des Windes od. des Feuers mit Hülfe von Geräthen, Werkzeugen u. Arbeitsmaschinen allerlei nützliche Dinge geschaffen werden. Die Fabrik unterscheidet sich von der handwerksmäßigen Werkstatt dadurch, daß in erster eine Arbeitstheilung unter Menschen u. Maschinen stattfindet, daß mit größeren bewegenden (dynamischen) Kräften gearbeitet wird, daß die Lieferung nicht in einzelnen Stücken für den unmittelbaren Verbrauch, sondern in größeren Mengen zum Wiederverkauf in der Regel wenigstens, u. zur Weiterverarbeitung zu mehr vollendeteren Gebrauchsgegenständen geschieht: während das Handwerk, als Gegensatz der Fabrik, nur im Kleinen u. Einzelnen arbeitet, alle Stufen der Arbeit bis zur Vollendung mit eigner Hand durchmacht u. zum größten Theil für den örtlichen Bedarf berechnet ist, auch im Einzelnen verkauft. Vom Fabrikverlag unterscheidet sich die Fabrik dadurch, daß erster seine Waare außer dem Hause arbeiten läßt, auch wohl nur kaufen, zurichten u. aufmachen läßt u. in den Handel bringt, während die Fabrik, in sich gegliedert, ihr Fabrikat aus dem Rohstoff, welcher auch schon das Fabrikat einer vorarbeitenden Fabrik sein kann, von Stufe zu Stufe in abgeschlossenen eigenen Gewerbsräumen bis zur Vollendung bringt. Fabrikanten können eigennich nur die Vorsteher u. Besitzer letzt geschilderter Gewerbsanstalten od. eigentlicher F. genannt werden; wiewohl man so auch Handwerker nennt, welche, wenn auch nur in engem Raum u. selbst ohne alle weitere Hülfe die Naturkräfte mit Maschinen unter ihrer Leitung arbeiten lassen.

Die Begründung einer Fabrik geschieht gewöhnlich durch einen od. mehrere Unternehmer (Capitalisten u. Sachverständige), zuweilen auch durch die Unternehmung einer Gesellschaft (Actiengesellschaft) od. auf dem Wege der Association von Arbeitern selbst. Die Fabrikbesitzer (Fabrikherren) haben es als dann nur mit der Oberaufsicht u. Leitung des betreffenden Geschäfts zu thun, mit der Anschaffung der dazu nöthigen Materialien u. der Anstellung u. Besoldung der dabei beschäftigten Arbeiter, sowie mit dem kaufmännischen Vertrieb der producirten Waaren; während die Herstellung der Fabrikate Sache der Arbeiter ist. Um ein Fabrikgeschäft in Gang zu setzen u. schwunghaft zu betreiben, ist außer einem der Größe des Unternehmens entsprechenden Capital eine genaue Sachkenntniß erforderlich, damit der Fabrikherr sich ein richtiges Urtheil über seine Arbeiter bilden u. mögliche Wohlfeilheit der Waare, bei innerer Güte u. äußerer Schönheit, erzielen kann. Hauptbedingungen für die Erzielung eines billigen Preises der Fabrikate sind billige Materialien, ein den Verhältnissen angemessener billiger Arbeitslohn u. eine für schnellen u. billigen Transport des Fabrikats nach seinem hauptsächlichsten Markte geeignete Lage der Fabrik. Das Emporkommen des fabrikmäßigen Betriebs ist zunächst der Naturwissenschaft zu danken, welche die Gesetze, nach denen einzelne Naturkräfte wirken, genau bestimmte u. deren Anwendung an Stelle der Handarbeit der Menschen u. Zugkrast der Thiere ermöglichte. Die Kraft des Wassers u. Windes an Örtlichkeiten u. Zufälligkeiten geknüpft, gewährte nur für einen bestimmten Kreis von Fabrikaten einen Ersatz der Thier- u. Menschenarbeit; ungleich wichtiger in dieser Beziehung war die Entdeckung der Dampfkraft, welche die Anlage von Maschinen nur an das Vorhandensein von Wasser knüpfte u. eine bedeutend größere u. constantere mechanische Wirkung hervorbrachte. Mittelbar förderte die Erfindung der Dampfmaschine das Fabrikwesen durch Erleichterung des Transports der Rohproducte u. Fabrikate auf Eisenbahnen u. Dampfschiffen u. die dadurch herbeigeführte Verringerung der Frachtkosten, welche auch das Binnenland der Vorzüge theilhaftig machte, die ehedem nur den mit Wasserstraßen versehenen Gegenden zu Gute kamen. Den Vortheil des Fabrikwesens findet man in der wohlfeileren Herstellung der Waare u. den dadurch bedingten wohlfeileren Verkaufspreis, welcher sich der Natur der Handelsverhältnisse gemäß regulirt, da die F. nicht gegen Concurrenz geschützt sind, wie es die in Zünfte u. Innungen abgeschlossenen Gewerke waren, bevor die Gewerbefreiheit die zu Gunsten der Producenten im Mittelalter aufgeworfenen Verkehrsschranken beseitigte. Indem der Großhandel sich auch der Fabrikate, statt sich, wie ehedem, auf Rohproducte zu beschränken, bemächtigte u. das große Capital vereinigter Speculanten, welche von Banken u. Creditinstituten unterstützt wurden, durch billige Einkäufe des Rohmaterials die handwerksmäßige Anfertigung vieler Waaren völlig unproductiv machte, hatte der Umschwung im Güterleben der Völker auch manche Übelstände zur Folge. Dahin gehört zunächst der Ruin des kleinen Gewerbes, welchen zu hindern anfangs einzelne Staatsregierungen zu Prohibitivmaßregeln gegen das Fabrikwesen griffen. Aber sie riefen dadurch nur eine Absperrung ihres Landes gegen das Ausland hervor, die weder die Consumenten zwingen konnte, sich der künstlichen Preissteigerung im Inlande völlig zu unterwerfen, noch dem Handwerke förderlich war, welches an dem Herkommen erlahmte, da es keinen Trieb hatte, sich die Fortschritte des Auslandes anzueignen. Eine weitere Folge dieser Absperrung war die Auswanderung des Capitals u. befähigter Köpfe nach den Ländern, wo Capital u. Talent eine den Verhältnissen angemessene Verwerthung finden konnten, bis endlich der wirthschaftliche Rückgang des Staates darauf hindrängte, das System zu ändern, das kleinere Übel dem großen vorzuziehen, dem Fabrikwesen Einlaß zu gewähren, ja demselben allen möglichen Vorschub zu leisten, damit das bisher Versäumte nachgeholt werde. Ungleich bedenklicher als das Verschwinden vieler kleinen Gewerbe sind die Übelstände des Fabrikwesens, welche aus der Entstehung des Arbeiterproletariats in großen u. gewerbreichen Städten hervorgegangen sind. Armuth u. Elend, welche theils durch ein zwischen dem Lohn u. dem in Folge des Bevölkerungs zu wachses gesteigerten Preisen der nothwendigsten Lebensbedürfnisse bestehendes Mißverhältniß,[59] theils durch die geringe Sorge der Handarbeiter für Wechselfälle des Lebens, Stockungen des Geschäftes bei Handelskrisen, Verdienstlosigkeit bei Krankheitsfällen u. im Alter hervorgerufen wird, haben schon früh die Aufmerksamkeit der Regierungen u. wohlthätigen Gesellschaften erregt, ohne daß ein durchgreifendes Gegenmittel gefunden worden ist. Am wirksamsten zeigten sich die Anstrengungen, welche von den Arbeitern selbst ausgingen, um für die Zeiten der Noth gesichert zu sein, indem sie vorzugsweise in England durch Ersparnisse Capitale ansammelten u. nicht selten mit Hülfe solcher Capitalien selbst ein eignes Fabriketablissement begründeten. Dazu kommt, daß in England die Fabrikherren im Allgemeinen gern höhere Löhne zahlen, weil der gutbezahlte Arbeiter mehr leistet, so daß sich dadurch die Mehrkosten der Fabrikation wieder ausgleichen; vgl. Arbeiter. Um das Fabrikat des Inlandes gegen die Concurrenz des billiger arbeitenden Auslandes zu schützen, war ehedem die Maßregel der Prohibition, des Einfuhrverbots (vgl. Einfuhr) u. des Schutzzolls sehr beliebt, bis nach dem Beispiele Englands, dessen Fabrikwesen erst nach der Aufhebung der Schutzzölle sich zum vollen Flor entwickelte, das einseitige Schutzzollsystem im Allgemeinen in immer größeren Mißcredit gerathen ist (vgl. Schutzzoll.)

Unter den Mitteln für die Emporbringung der Industrie sind ferner zu nennen die Privilegien od. Erfindungspatente, welche dem damit Beliehenen das Eigenthumsrecht an der von ihm gemachten Erfindung od. Verbesserung u. das ausschließliche Recht für deren Anwendung auf eine bestimmte Zeit ertheilen u. somit einen um so größern Gewinn von seiner Erfindung sichern, worin eine mächtige Aufmunterung für alle Industrielle gegeben ist, fortwährend auf Erfindungen u. Verbesserungen zu denken. Gleichermaßen gehören hierher auch die Prämien, welche vom Staate für ausgezeichnete Leistungen an Einzelne ertheilt od. überhaupt für die Ausfuhr solcher im Inlande fabricirter Artikel ausgesetzt werden, welche hoffen lassen, daß sie sich mit der Zeit einen starken Absatz an den fremden Märkten verschaffen werden. Dieses namentlich von England befolgte Prämiensystem wurde auch in Frankreich mit dem besten Erfolge unter Colbert angewendet. Dahin ist auch die Verleihung von Ehrenzeichen od. Orden zu rechnen, die entweder bes. für diesen Zweck bestimmt sind, u. nicht allein den Fabrikherrn, sondern auch den Arbeitern verliehen werden (wie in Belgien), od. die Industriellen erhalten gewöhnliche Orden u. Ehrenzeichen für Civilverdienste. Endlich sind von Einfluß auf die Förderung der Gewerbe die Gewerbe- od. Industrieausstellungen, s.d. Denn selbst wenn eine derartige Schaustellung sich nur auf die industriellen Erzeugnisse des Inlandes bezieht, bleibt sie doch immer bedeutsam an sich, da dem Beschauer dadurch ein übersichtliches u. möglich vollständiges Bild von Fortschritten u. Leistungen des Gewerbfleißes des betreffenden Landes dargeboten wird; aber eine noch weit höhere Wichtigkeit erlangen dergleichen Ausstellungen, wenn sie neben den einheimischen Industrieerzeugnissen auch die anderer Nationen zur Anschauung bringen, weil sich so nicht nur erkennen läßt, worin die einzelne Nation sich vorzugsweise auszeichnet, u. welche Kunstproducte etwa ihr allein angehören, sondern zugleich auch in Bezug auf die gleichartige Industrie der verschiedenen Nationen eine Vergleichung möglich wird, also die graduelle Verschiedenheit der Leistungen deutlich daraus wahrgenommen werden kann. Deshalb sind auch dergleichen Ausstellungen in der neueren u. neuesten Zeit häufig veranstaltet worden, bis England 1851 das erste Beispiel einer Weltausstellung gab, welches später in Amerika (1853 bis 1854) u. Frankreich (1855) Nachahmung fand.

In Beziehung auf das Fabrikwesen dem Staat gegenüber kann zunächst die Frage: ob es für den Staat (die Regierung) geeignet sei, F. für seine Rechnung anzulegen u. zu betreiben, geradezu verneint werden, wenn man von einigen wenigen Fällen absieht, z.B. bei der Anlage von Gewehrfabriken für den eignen Bedarf, od. wo es die Natur des Fabrikzweiges gestattet, mit den wenigen daneben bestehenden Privatfabriken (wie es z.B. bei den sächsischen Blaufarbenwerken der Fall ist), in eine enggeschlossene Handelsgesellschaft zu treten. Sonst aber Fabrikunternehmungen für eigne Rechnung zu beginnen, widerspricht dem Wesen des Staates. Auch kann der Staat, wenn er seinen F. kein Monopol verleiht, die Concurrenz mit den Privat-F. nicht bestehen, od. solche doch nur besiegen, indem er das wirthschaftliche Interesse der Privaten verletzt. Der Verlust aber, mit dem er arbeitet, fällt auf die Nation. Selbst wenn er ein Monopol behauptet, haben größere Verwaltungskosten, Mangel an Geschick in Anknüpfung kaufmännischer Verbindungen, der Umstand, daß das eigne Interesse der Agenten u. ein selbständiger Unternehmungsgeist von Seite dieser bei einer Staatsfabrik nicht in Frage kommt, zur Folge, daß der Staat in der Regel weit schlechter dabei wegkommt, als wenn er die Steuerkraft seiner Unterthanen durch Überlassung des betreffenden Industriezweiges an dieselben erhöht. Indeß kann es vorkommen, daß der Staat als industrieller Unternehmer auftritt, nicht sowohl des Gewinns wegen als zu Gunsten der Gesammtheit u. zur Förderung gemeinnütziger Zwecke, wie dies bei den Posten, Eisenbahnen, Telegraphen, Bergbau auf Gold u. Silber, auch bei einzelnen keiner besonderen Concurrenz ausgesetzten Manufacturen, an welche sich künstlerische Interessen knüpfen, z.B. der Porcellanmanufactur, der Fall ist.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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