- Falkenstein [4]
Falkenstein, 1) Joh. Heinrich von F., geb. 1682 in Erfurt, war Prodirector in Erlangen; trat zur Katholischen Kirche über, wurde Hofrath in Eichstädt, dann in Ansbach u. Schwabach u. starb 1760; er schr.: Antiquitates Nordgavienses, Frankf. 1733, 3 Bde., Fol.; Antiquit. Nordgaviae veteris, Schwab. 1734 bis 1788, 4 Bde.; Thüringische Chronika, Erf. 1737–38; Chronicon Suabacense, Ulm 1740, 2. Ausg. von J. G. Maurer, 1756; Antiquit. et memorabilia Marchiae brandenb., Bair. 1751–52, 2 Bde.; Geschichte des Herzogthums Baiern, München 1763, 3 Thle. u.m.a. 2) Karl, geb. 1801 in Solothurn, wurde 1825 Secretär bei der königlichen Bibliothek in Dresden, dann Oberbibliothekar daselbst; begleitete 1836 die Prinzessin Karoline zu Schaumburg-Lippe auf einer Reise durch Belgien u. Holland nach Großbritannien u. besuchte dabei Paris, 1840 aber Italien; 1852 wurde er als geisteskrank quiescirt u. st. 1855; er schr.: Th. Kosciuszko, Lpz. 1827, 2. Aufl. 1834; Geschichte der geographischen Entdeckungsreisen, Dresd. 1828–1829, 6 Bde.; Geschichte des Johanniterordens, ebd. 1833; Geschichte des Tempelherrenordens, ebd. 1833; Beschreibung der Bibliothek zu Dresden, ebd. 1839; Geschichte der Buchdruckerkunst in ihrer Entstehung u. Ausbildung, Lpz. 1840; gab C. A. Tiedges Leben u. poetischen Nachlaß, nebst Elisas von der Recke Gedichten u. religiösen Betrachtungen, ebd. 1841, 4 Bde. heraus. 3) Johann Paul v. F., geb. 15. Juni 1802 in Pegau, besuchte bis 1819 die Schule in Kloster-Rosleben, studirte bis 1822 in Leipzig die Rechte, wurde 1824 Oberhofgerichtsrath daselbst u. las nebenbei juristische Collegia u. gab Examinatoria; 1827 verließ er die akademische Laufbahn u. wurde Hof- u. Justizrath in der damaligen Landesregierung. Nach Auflösung der letzteren u. Constituirung des Landesjustizcollegiums u. der Landesdirection trat er in letztere ein, wurde 1834 Geheimer Regierungsrath im Ministerium des Innern u. 1835 Director der Kreisdirection in Leipzig, zugleich Bevollmächtigter bei der Universität u. Regierungscommissar bei dem Comité der Leipzig-Dresdener Eisenbahn; als seine Wirksamkeit in das neue großartige Erheben der Eisenbahnunternehmungen fiel, stand er der ersten größeren derartigen Unternehmung in Deutschland vorsorgend u. fördernd zur Seite u. ging im Auftrage seines Königs nach München, um mit der dortigen Regierung den Vertrag wegen Erbauung der Sächsisch-Baierischen Bahn abzuschließen, schon damals, obgleich damit noch allein stehend, Vertheidiger des Grundsatzes, daß wenigstens die Hauptbahnen vom Staate gebaut werden müßten. 1844 wurde er Minister des Innern u. bewährte sein Verwaltungstalent bes. in den Theuerungsjahren 1846 u. 1847, wo er in der Abhülfe der Noth Ausgezeichnetes leistete. Auch der Bau der Göltzschthalüberbrückung wurde schließlich nach dem Princip ausgeführt, welches er als Minister des Innern beharxlich vertheidigt hatte. Schon war er im Begriff den Kammern ein auf dem Princip der Censurfreiheit ruhendes Preßgesetz (es war vorher ein solches im Verein mit Preußen bereits der Bundesversammlung vorgelegt worden) u. ein Gesetz über Einführung der parlamentarischen Enquête in Sachsen vorzulegen: als er am 5. März 1848 seine Entlassung als Minister erbat; 1851 übernahm er den Vorsitz im Landesconsistorium u. im Frühjahr 1853 das Ministerium des Cultus u. öffentlichen Unterrichtes u. hat bei der Verwaltung dieses Departements zur Hebung des kirchlich-religiösen Sinnes wesentlich beigetragen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.