- Lancaster [2]
Lancaster (spr. Länkaster), den Titel eines Lords von L. führte zuerst u. zwar gleich zu Anfange der normännischen Regierung Roger of Poicton, ein Sohn Roger Montgomerys. Er verlor jedoch diesen Titel wegen Felonie, u. König Stephan verlieh denselben seinem eigenen Sohne, Wilhelm, Grafen of Moriton u. Warren. Nach dessen Tode beschenkte König Richard I. seinen Bruder, Johann, welcher nachher König wurde, damit; Heinrich III. ertheilte seinem jüngsten Sohne Edmund den Namen eines Grafen von L. Dieser vererbte 1296 den Titel seinem ältesten Sohn Thomas u. nach dessen, an Eduard II. verübter Mißhandlung u. darauf erfolgter Hinrichtung seinem zweiten Sohne Heinrich, Grafen von Monmouth (st. 1345). Dieser hinterließ einen Sohn, Heinrich, welchen Eduard III. zum Herzog von L. ernannte. Da derselbe keine männlichen Erben, sondern nur zwei Töchter hinterließ, theilten sich beide in die väterliche Erbschaft; Mavyd (Mathilde), an den Grafen Wilhelm von Holland vermählt, starb ohne Erben, u. Blanca wurde die Gemahlin Johanns von Gaunt u. vereinte die ganze Erbschaft wieder. Dieser Johann[74] war der vierte Sohn Eduards III. (geb. 1340 in Gent), nach Blancas Tode (1399) zum zweiten Male mit Constanze, einer natürlichen Tochter des Königs Peter des Grausamen von Castilien u. Leon vermählt, suchte nach dessen Tode seine erheiratheten Rechte auf Castilien vergeblich geltend zu machen, übernahm nach dem Tode seines Bruders, des Schwarzen Prinzen, die Leitung der englischen Angelegenheiten in Frankreich, zog sich unter Richard II. von den Geschäften zurück, wurde aber, da er Wiclefs sich annahm, von der Geistlichkeit in viele Händel verwickelt, vermählte sich zum dritten Male mit Katharine Swinforth, Schwester des Dichters Chaucer, u. st. 1399. Blancas u. Johanns Kinder waren: Heinrich von Bolingbroke, Philippa, König Johanns von Portugal Gemahlin (st. 1415), u. Elisabeth, Gemahlin des Grafen von Hundington, dann Johanns von Cornwall (st. 1427). Heinrich von Bolingbroke wurde als Heinrich IV. König von England u. vereinigte L. mit der Krone, ließ es aber durch eigene Beamte regieren. So blieb es auch unter Heinrich V. u. VI., bis endlich Eduard IV. 1460 die Absetzung Heinrichs VI. durchsetzte u. den Thron bestieg, wobei das Herzogthum L. seine eigenen Beamten verlor. Unter Heinrich VII., welcher durch seine Vermählung mit Elisabeth den Zwist zwischen den Häusern York u. L. od. zwischen der Rothen u. Weißen Rose (s.u. England [Gesch.] X.), endigte, erhielt das Herzogthum die früheren Rechte zurück, so daß es seit dieser Zeit noch lange durch einen Kanzler u. verschiedene andere Beamte regiert wurde.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.