- Sigurd
Sigurd. I. Mythische Person: 1) S. Sigmundson (S. Fafnisbani, d.i. der Fafnirtödter), Volsungs Enkel, Sigmunds Sohn von Hiördysur, welche ihn erst nach seines Vaters Tode bei ihrem zweiten Gemahl, König Hjalfrek von Dänemark, gebar, bei welchem er von Reigin, Hreidmars Sohn, erzogen wurde. Odin verschaffte ihm das Roß Grani u. Reigin schmiedete ihm das Schwert Gramr. Mit ihm rächte er seinen Vater u. seinen mütterlichen Großvater Eilimi am König Lingvi in einer Schlacht. Von Reigin gereizt erschlug er dann Fafnir, dessen Bruder, um an ihm den Mord ihres Vaters Hreidmar zu rächen. Durch das Kosten von Fafnirs Herz verstand er die Vögelsprache, erfuhr so, daß ihm Reigin nun selbst tödten wolle, erschlug auch ihn u. bemächtigte sich des großen Schatzes. desselben, aber mit ihm zugleich des fluchbeladenen Ringes Andvarinaut (s.d. unt. Hreidmar). Auf einem Streifzuge fand S. die zwölfjährige Walkyrie Hldr in einem Zanberschlas in dem Hain Skatalund liegen. In diesen hatte sie Odin versenkt, weil sie dem Hialmgumar, welchem Odin geneigt war, ihre Liebe versagte. S. durchhieb ihren Panzer u. löste den Zauber. Er änderte ihren Namen in Brynhildur um, reichte ihr den Ring Andvarinaut, seine unheilschwangere Kraft nicht kennend, u. verlobte sich mit ihr, vollzog aber die Ehe nicht, sondern zog an Königs Gjuki Hof. Dessen Gemahlin Chrimhildur brachte ihm aber einen Zaubertrank bei, durch welchen er Brynhildur vergaß u. sich mit ihrer Tochter Gudrun vermählte. Gunnar, Gudruns Bruder, Gjukis Sohn, war in Liebe zu Brynhildur entbrannt, konnte aber nicht durch. Vassnrlogi, Brynhildurs Haus, reiten, was dagegen dem S. glückte. Nach And. rang Brynhildur; welche Gudrun überwun[83] den hatte, mit S. u. wurde überwunden. Um nun Brynhildur zu täuschen, lieh S., indem er zum Schein die Ehe vollzog, aber in der Hochzeitsnacht ein Schwert zwischen sich u. sie legte u. Gudrun so die Treue bewahrte, seinem Schwager Gunnar Namen u. Gestalt. S. hatte in jener Nacht der Brynhildur den Ring Andvarinant abgezogen, schenkte diesen Gudrun u. erzählte ihr unvorsichtig das Geschehene. In einem Wortstreit mit Brynhildur verrieth Gudrun das Geheimniß. Erzürnt über die Täuschung u. noch immer in Liebe gegen S. entbrannt, vermochte Brynhildur nun ihren Gemahl Gunnar in die Ermordung seines Freundes S. zu willigen. Beide u. Gunnars Bruder Högni, welche den Mord, weil sie S. Brüderschaft geschworen hatten, nicht vollbringen durften, überredeten ihren dritten Bruder, Guttorm, zum Mord. Dieser aß eine gesottene Schlange u. Wolfsfleisch, um sich zu der That zu stärken, u. versuchte sie zweimal, in S-s Schlafzimmer eindringend, aber immer scheuchte ihn das Blitzen von S-s Augen zurück. Das drittemal traf er S. in Gudruns Armen schlafend u. durchbohrte ihn, S. warf aber sterbend sein Schwert nach ihm u. tödtete ihn. Brynhildur aber, versöhnt durch das Geschehene, verbrannte sich mit dem Leichnam. Gunnar wurde später vom König Atli, welcher über seinen Reichthum neidisch war, eingeladen, u. da er ihm seine Tochter Oddrun nicht zum Weibe geben wollte, mit einem mächtigen Heere bekämpft, gefangen u. in einen Schlangenhof geworfen. Aber ihm wurde heimlich durch Oddrun eine Harfe gereicht, welche er, da ihm die Hände gebunden waren, mit den Zehen spielte u. die Schlangen dadurch einschläferte; nur die Natter wachte u. tödtete ihn durch einen Biß in die Brust. In der Niflunga-Saga heißt S. außer seiner häufigen dasigen Benennung S. Sveinn, mit dem deutschen Namen Sigfrid; in den Färöischen Liedern heißt er Siurur. II. Könige: A) Von Dänemark: 2) S. I. Hring, Sohn Randvers, besiegte auf der Bravallahaide seinen Oheim Harald u. regierte nachher angeblich 695–730, s. Dänemark (Gesch.) D). 3) S. II. Snogöye, Enkel des Vor., Sohn Ragnar Lodbrogs, regierte 794–824, s. ebd. B) Von Norwegen: 4) S. I. der Jerusalemsfahrer, Sohn von Magnus III., regierte seit 1103 mit seinen Brüdern Eystein u. Olaf IV. u. st. 1130; s. Norwegen S. 125. 5) S. II., Haralds V. Halbbruder u. Mörder, 1136, s. ebd. 6) S. III., Sohn Haralds V., mit Ingo König 1139–63, s. ebd.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.