- Schwertorden
Schwertorden, 1) Orden der Schwertbrüder, s. Schwertbrüder; 2) so v.w. Orden von Cypern, s. Cypern S. 615; 3) Schwedischer S. (das Gelbe Band), militärischer Orden, welchen König Gustav I. Wasa von Schweden 1522 gestiftet haben soll (aber 1522 war Gustav I. noch gar nicht König); König Friedrich I. erneuerte ihn am 17. (28.) April 1728 zur Belohnung tapferer Handlungen des Land- u. Seemilitärs; König Adolf Friedrich fügte 1751 die erste Klasse hinzu, Gustav IV. gab 1798 neue Statuten, Karl XIII. 9. Juli 1814 einen Anhang dazu u. König Oscar fügte 26. Juni 1850 bei der Vermählung des Kronprinzen Karl noch eine fünfte Klasse bei, welche den niedrigsten Rang erhielt. Diese fünf Klassen heißen: Commandeure mit dem großen Krenz, Commandeure, Ritter mit dem großen Kreuz, Ritter u. Schwertmänner. Die Zahl der Mitglieder ist unbeschränkt, mit den höheren Klassen sind Pensionen verbunden. Die schwedischen Offiziere u. Hauptleute, welche 20 Jahr untadelhaft gedient haben, erhalten gesetzlich den S. Ordenszeichen: ein goldenes, weiß emaillirtes, achtspitziges Kreuz mit goldener Einfassung u. goldenen Kugeln an den Spitzen u. vier Kronen in den vier Winkeln, über jeder derselben liegen kreuzweis zwei Schwerter, durch ein Degengehenk festgehalten. In der Mitte der Vorderseite auf azurblauem Grund ein goldenes, aufrecht stehendes, entblößtes Schwert, umgeben von drei schwedischen Kronen. Auf der Rückseite dasselbe Schwert mit einem Lorbeerkranz auf der Spitze u. von der Devise Pro patria umgeben; bedeckt ist das Kreuz von einer goldenen Königskrone. Die erste Klasse trägt es an einem breiten, gelben Band von der rechten Schulter nach der linken Hüfte, u. auf der linken Brust einen in Silber gestickten Stern, welcher die Vorderseite des Kreuzes, doch ohne die Schwerter, darstellt. Bei feierlichen Gelegenheiten hängt es um den Hals an einer goldenen Keite, aus 11 entblößten Schwertern in Gehenken u. 11 blauen, auf Schildern liegenden Helmen bestehend. Das Kreuz der zweiten Klasse ist etwas kleiner, wird eben so getragen, nur statt des Sternes ein kleines in Silber gesticktes, aufwärts stehendes Schwert auf der linken Brust. Wer aus der dritten in die zweite übergeht, trägt zwei solche kleine Schwerter kreuzweis gelegt auf der Brust. Die dritte Klasse trägt es an einem schmalen Band um den Hals. Ihr Kreuz unterscheidet sich von dem der beiden ersteren Klassen dadurch, daß nur zwischen den zwei oberen Flügeln desselben Schwerter liegen. Wer von dieser Klasse späterhin den Seraphinenorden erhält od. Commandeur von sämmtlichen schwedischen Orden wird,[682] trägt unter dem Seraphinenstern das kleine, aufrecht stehende, entblößte Schwert. Die vierte Klasse trägt das Kreuz wie die dritte, doch kleiner, an einem noch schmäleren Bande im linken Knopfloch. Zu der fünften Klasse werden ernannt: Unteroffiziere der Armee u. Flotte, welche im Frieden mindestens 16 Jahre u. davon sechs als Unteroffiziere gut gedient haben (wobei ein Kriegsjahr für drei Friedensjahre zählt) etc. Das Schwertzeichen besteht aus einem an den Enden gespaltenen silbernen Andreaskreuz, in dessen Mitte sich ein blaues Schild mit den drei schwedischen Kronen u. einem aufrechtstehenden Schwerte von Silber befindet. Die vier Kronen um das Schild in den vier Ecken sind silbern; der Revers ist dem Ritterkreuz gleich, nur ebenfalls silbern; das Schwertzeichen wird an einem gelben blaueingefaßten Bande auf der linken Brust getragen. Die 60 ältesten Schwertmänner erhalten nach ihrer Verabschiedung eine Pension von 30 Thlrn. jährlich. Für die Mannschaft ist gleichzeitig eine Schwertmedaille gegründet. Dieselbe besteht aus einer oben mit der königlichen Krone versehenen silbernen Medaille, auf deren Vorderseite die drei schwedischen Kronen mit einem aufrecht stehenden Schwerte u. der Umschrift: Konung och Fädernesland (König u. Vaterland), auf der Rückseite: För krigsmanna förtjenster (für Kriegsmannen Verdienste). Soldaten od. Matrosen müssen, um die Schwertmedaille erhalten zu können, mindestens 16 Jahre gedient od. im Kriege sich ausgezeichnet haben, nach der Verabschiedung erhalten 200 der ältesten Träger der Medaille eine Zulage von 10 Thlrn. jährlich. Die für feierliche Gelegenheiten angeordnete eigene Kleidung der Inhaber des S-s vom Schnitt der von Gustav III. eingeführten Nationaltracht ist himmelblau mit weißer Einfassung. Das Bewerben um den S. ist untersagt. Das Großkreuz kann selbst der König nur durch den Ausspruch der Armee erhalten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.