Münze [2]

Münze [2]

Münze (Technol.), das Gebäude od. die Anstalt, wo Geld geprägt (gemünzt, ausgemünzt) wird, d.h. wo gewisse Metalle in Stücken von bestimmtem Gewichte u. Gehalte dargestellt werden, deren Werth durch das Gepräge erkennbar ist. Vermünzt werden Gold, Silber u. Kupfer (Platin nur in den Jahren 1828–1845 in Rußland); Gold wurde früher mit Kupfer od. Silber (rothe od. weiße Beschickung) od. auch mit Silber u. Kupfer zugleich, jetzt wird sowohl Gold als Silber nur mit Kupfer legirt, um durch Erhöhung der Härte die Abnutzung zu vermindern. Der Werth der Münzen wird nicht nach ihrem Gewichte (Schrot), sondern nur nach ihrem Feingehalte (Korn) bestimmt; damit nun das durch den Münzfuß gesetzlich bestimmte Korn zu dem ebenfalls gesetzlich bestimmten Schrote stimme, muß zunächst A) in der Gießerei die richtige Legirung hergestellt werden; das Metall wird im Windofen mit Holzkohlen od. Kokes in passauer Graphittiegeln, Silber im Großen (400–500 Pfund) aber in gußeisernen od. schmiedeeisernen Tiegeln geschmolzen u., damit die Legirung gleichförmig wird, während des Schmelzens mit einem eisernen Stabe umgerührt u. dann, nachdem eine Probe (Schöpfprobe, Schmelzprobe) mit einem eisernen mit Lehm bestrichenen Löffel ausgeschöpft u. die Richtigkeit der Legirung vom Münzwardein geprüft ist, in flache Stäbe (Zaine) 15–24 Zoll lang, 2–4 Linien dick u. so breit als die Münzen gegossen, u. zwar Gold in guß- od. schmiedeeiserne Formen, Silber in Formsand, in welchem mit dem [549] Stechmesser od. Zainmodel, welches die Form der zu gießenden Zaine hat, die nöthige Höhlung gedrückt ist, od. man gießt plattenförmige breite Zaine u. zerschneidet sie nach dem Strecken, in Streifen. Die gegossenen Zaine erhalten B) auf dem Streckwerk die für die zu prägenden Münzen nöthige Stärke, werden in Münzschienen umgewandelt. Das Streckwerk ist ein Walzwerk, dessen gußeiserne od. meist stählerne Walzen durch Pferde- od. Dampfkraft in Bewegung gesetzt werden. Die Kupfer- u. Silberzaine werden in einem Flammenofen immer nach zwei- bis dreimaligem Strecken bis zur Rothglühhitze erhitzt (ausgeglüht), die Goldzaine werden kalt gestreckt. Die Zaine müssen überall genau gleiche Dicke erhalten, weshalb die Walzen genau gestellt u. gut abgeschliffen sein müssen u. die Zaine zuletzt, um später das Justiren zu erleichtern, vor dem Ausschneiden noch in das feinste vorhandene Streckwerk (Probewerk) kommen, od. in dem Justirwerke (Zainzug) durch eine Schleppzange zwischen zwei festen Backen, dem sogenannten Durchlaß, od. zwischen zwei fest stehenden Walzen, welche durch Stellschrauben näher an einander gestellt werden können, u. mit ihren inneren glatten Flächen die Schiene zwischen sich nehmen, hindurchgezogen. Die fertigen u. nochmals ausgeglühten Zaine werden in 4–6 Fuß lange Stücke zerschnitten u. C) in der Ausstückelungsmaschine (Durchschnitt) in Münzplatten von der Größe der Münzen geschnitten (ausgestückelt). Dieser Durchschnitt besteht aus einem Tische (Bank), auf welchem eine eiserne Bodenplatte aufgeschraubt ist, auf dieser stehen zwei eiserne Wände, welche durch drei eiserne Stege verbunden sind. Durch diese drei Stege geht eine mit einer Schraube versehene Spindel, welche oben einen Querarm (Schlüffel) hat; unten an der Spindel ist der Schließbolzen, in welchen der Drücker, ein Cylinder mit einem scharfen Rande, gespannt wird; unter dem Drücker ist eine mit einem Loche u. einem scharfen Rande versehene Unterlage. Wird nun die Münzschiene auf diese Unterlage gelegt u. der Schlüssel gedreht, so geht der Drücker herunter, welcher die Münzplatte ausschneidet, die sogleich durch das Loch in eine Schieblade fällt. Bei kleineren Münzen ist der Drücker gewöhnlich gekerbt u. verrichtet zu gleicher Zeit das Kräuseln u. Randiren. In manchen Münzen wird der Durchschnitt, namentlich für kleinere u. dünnere Platten, mit einem Hebel in Bewegung gesetzt. In neuerer Zeit aber wendet man Kniehebelwerke (s. unten), oft auch solche Durchschnitte an, bei welchen der Drücker durch eine durch Elementarkraft erzeugte ununterbrochene Drehbewegung auf u. nieder bewegt wird. Was von den Zainen übrig bleibt, die Schrote, wird als Abfall wieder mit eingeschmolzen. Hierauf erfolgt D) das Justiren der ausgestückelten Münzplatten, d.h. ihr Gewicht wird untersucht. Dies erfolgt bei Gold- u. größeren Silbermünzen stückweise, bei den kleineren Silber- (Scheide-) u. Kupfermünzen al marco, d.h. es werden so viel Stücke auf einmal gewogen, als nach den gesetzlichen Bestimmungen auf die Mark gehen sollen. Beim Justiren im Stück hat der Arbeiter neben sich eine genaue Wage (Justirwage); auf der einen Wagschale liegt das richtige Gewicht, jede Münze wird einzeln abgewogen, die leichten zum Einschmelzen bei Seite gelegt, die zu schweren aber mit der flachen grobhiebigen Justirfeile abgefeilt, wobei sie in eine seichte, runde Vertiefung in dem hölzernen Justirklotze gelegt werden. Man hat auch Justirmaschinen angewendet, bei welchen ein Messer einen dünnen Span von der zu schweren Platte abschabt, indem es auf die in Umdrehung versetzte Platte aufgedrückt wird; dabei macht man die Justirwage wohl auch automatisch, wobei die Platten durch einen Mechanismus zugeführt u. durch drei in verschiedener Höhe über die Schale hinstreichende Finger, je nachdem ihr Gewicht richtig, zu groß od. zu klein ist, in den entsprechenden von drei Kästen geworfen wird. Die Unmöglichkeit, vom praktischen Gesichtspunkte aus, allen einzelnen Platten ein vollkommen übereinstimmendes Gewicht zu geben, macht es nöthig, ein Remedium od. Toleranz zu bestimmen, d.h. der Münze gesetzlich ihren Werth zu verbürgen, wenn auch ihr Gewicht eine Kleinigkeit über od. unter dem Normalgewichte ist; dieses Remedium ist in den verschiedenen Staaten für jede Münze angegeben; es beträgt in Deutschland bei Goldmünzen im Korn höchstens 0,2 Procent, im Schrot höchstens 1/4 Proc., bei Thalern im Korn 0,3, im Schrot 0,4 Proc., bei 1/6 Thalerstücken im Korn 1/2 u. im Schrot 1 Proc.; diese zugelassene Differenz gleicht sich, wenn man z.B. 100 Stücke zusammen nimmt, in der Regel aus. E) Darauf werden die Platten noch einmal ausgeglüht u. dann in einem kupfernen Kessel mit dem sogenannten Weinsteinsude (aus drei Theilen rohem Weinstein mit fünf Theilen Kochsalz in hinreichender Menge siedenden Wassers aufgelöst) od. auch in sehr verdünnter Schwefelsäure so lange gekocht (gesotten), bis sie eine metallisch glänzende Oberfläche zeigen, der Sud dann abgegossen, die Platten mit Wasser so lange abgespült, bis aller Rückstand der Beize weg ist u. dann in erwärmten Sägespännen getrocknet. Jetzt beizt man gewöhnlich in einer hölzernen Tonne (Beizsaß) mit verdünnter Schwefelsäure, in welche die vom Ausglühen noch warmen Platten gegeben werden u. 10 Minuten bis 1 Stunde darin bleiben, während die Tonne um ihre gegen den Horizont geneigte Achse gedreht wird. Das Sieden od. Beizen reinigt die Platten auf der Oberfläche von Schmutz u. Öl u. entfernt aus den äußeren Theilen das Kupfer, wodurch die Silbermünzen ein schönes Weiß, die Goldmünzen ein schönes Gelb erhalten u. blank werden. Einzelne Platten werden darauf nochmals auf ihrem Feingehalt probirt (Plattenprobe); auch folgt noch eine Justirung in der Mark u. dann werden die Platten, falls die Münzen einen gemusterten Rand erhalten sollen, F) in dem Räudel- od. Kräuselwerk mit einer Randverzierung versehen (gerändelt); nur bei den im Prägringe geprägten Münzen mit erhabener Randschrift od. einfachen Kerben fällt das Rändeln mit dem Prägen zusammen, sonst geht es dem Prägen vorher, u. es macht dabei die Münze zwischen den zwei gehärteten gravirten Rändeleisen eine halbe Umdrehung um ihren Mittelpunkt, wobei das bewegliche Eisen die Münze zugleich gegen das feststehende andrückt. Nun ist die Platte G) zum Ausprägen bereit. Dies geschieht in dem Prägwerk (Prägmaschine od. Münzpresse) zwischen zwei vertieft gravirten gehärteten, stählernen Stempeln, Münzstempeln (s.d.), Ober- u. Unterstempel (früher Eisen, Ober- u. Untereisen), u. zwar bei den größeren Münzsorten mittelst eines Stoß- (Klipp-) od. Druckwerkes, od. mittelst einer Kniehebelpresse. Das Stoßwerk, auch Spindelwerk genannt, besteht aus dem Prägeklotze mit dem. unteren [550] Münzstempel u. dem Anwurf, in welchem der obere Münzstempel fest sitzt u. mit ihm zugleich durch eine starke, flachgängige Schraube mit steilen Gängen auf u. nieder bewegt wird. Durch eine einfache Vorrichtung (Hand- od. Zubringer) kann man bewirken, daß beim Zurückziehen des Anwursschlüssels od. Balanciers, eines eisernen, doppelarmigen, an seinen beiden Enden des größeren Schwunges halber mit schweren eisernen Kugeln versehenen Schwengels, durch welchen die den Druck od. Stoß ausübende Schraube bewegt wird, die geprägte Münze weg- u. eine neue Münzplatte zwischen die Stempel geschoben wird, so daß man nur eine Säule Münzplatten auf einmal in eine Rinne des Druckwerkes zu legen braucht, während sonst ein Arbeiter die Platten auf den Unterstempel auflegen muß. Die Druckwerke wurden zu Ende des 17. Jahrh. erfunden. Kleinere Münzen wurden früher mit dem Klippwerk geprägt. Der untere Stempel lag fest, der obere, sehr beschwerte Stempel wurde mittels des Hammers aufgeschlagen od. er wurde zwischen einem Gerüste mittelst einer Wippe od. eines Hebels gehoben u. fiel dann auf die zwischen die Stempel gelegte Münzplatte. Ein besonderer Arbeiter schob die geprägte Münze weg u. legte eine neue Platte ein. Endlich prägte man früher auch Münzen auf dem Walz- od. Taschenwerke, zwei stählernen Walzen, auf deren einer der Avers, auf der andern der Revers gestochen ist; zwischen diesen Walzen ließ man die Münzplatten od. auch wohl die Münzschienen durchgehen, aus welchen dann erst auf dem Durchschnitte die Münzen ausgeschnitten wurden. Das Walzwerk war schon in der Mitte des 16. Jahrh. gewöhnlich. An diesen Maschinen sind in neuerer Zeit eine große Menge Verbesserungen angebracht, u. man bedient sich in den größeren Münzen jetzt allgemein eines Hebelprägwerkes, wo der Druck durch Hebelbewegung hervorgebracht wird. Vorzüglich bewähren sich die Kniehebelpressen (s.u. Presse) beim Prägen, welche wenig Raum einnehmen, ohne heftige Erschütterung arbeiten u. deshalb kein bes. festes Fundament bedürfen; die vollkommensten Prägmaschinen sind die von Uhlhorn in Gräfenbroich bei Köln, welche zugleich mit verschiedenen Mechanismen versehen sind, durch deren Hülfe die Maschine sich selbst vor Beschädigungen. u. die Münzen vor Prägfehlern schützt. In großen Münzen werden ferner alle Maschinen durch Wasserkraft od. durch eine Dampfmaschine getrieben. Zu den letzteren gehört auch das von dem Engländer Boulton erfundene Druckwerk, welches 8 Stempel hat, wovon jeder in einer Minute 70–80 Münzen prägt. In früheren Zeiten waren alle diese Vorrichtungen noch sehr unvollkommen, so wurden früher die Metallzaine mit einem Hammer auf dem Ambos ausgeschlichtet, mit der Stückelscheere, deren unteres unbewegliches Stück Baumstück hieß, zu Schrötlingen ausgeschnitten u. mit der Benehmscheere so lange beschnitten, bis sie das erforderliche Gewicht auf der Benehmwage hatten (benommene Schrötlinge), das jetzige Justiren. Nun wurden sie mit dem Quetschhammer völlig rund geschlagen u. dadurch geprägt. Das Kräuseln kam bald auf, u. im 17. Jahrh. prägte man in England zuerst mit Randschrift. Den erhabenen Rand gibt man in neuerer Zeit, bes. nach dem Vorgange der Franzosen, den Münzen, um sie gegen das Abnutzen zu schützen. Weil aber durch den raschen u. kräftigen Stoß beim Prägen die Münze ihre runde Gestalt mehr od. weniger verliert, wenn sie frei zwischen den Stempeln liegt, so verhindert man dies neuerdings durch das Ringprägen, wodurch zugleich die Münze vollkommen rund wird, wenn sie es vorher noch nicht war. Der Unterstempel ist dabei von einem ganzen od. dreitheiligen Ringe umgeben, u. dieser schließt während des Prägens fest an den Unterstempel an u. steht mit seinem oberen Rande gerade um die Münzstärke über der Gravirung im Unterstempel u. macht es der Münzplatte unmöglich, nach der Seite hin auszuweichen. Wenn sich der Oberstempel wieder hebt, senkt sich der Ring unter den Unterstempel u. die nun freiliegende Münze kann vom Stempel herabgeschoben werden. Wird der Prägring gravirt, so wird beim Prägen zugleich die Randverzierung erzeugt, also ein vorheriges Rändeln überflüssig; dann kann aber nur, wenn die Randverzierung aus einfachen Kerben besteht, der Ring (gekerbter Ring, Kerbring) aus einem Stüche (ganzer, voller Ring) sein, sonst ist er ein dreitheiliger (gebrochener) Ring, schließt sich beim Prägen u. öffnet sich darauf, um ein Herausheben u. Zurseiteschieben der Münze zu gestatten.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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