- Güstrow
Güstrow, 1) Mecklenburg-G., Herzogthum, od. Fürstenthum (Kreis) Wenden im Großherzogthum Mecklenburg Schwerin; 2) Amt darin im Kreise Wenden, 9,63 QM.; 3) Hauptstadt dieses Kreises an der Nebel u. durch Zweigbahn nach Bützow mit der Schwerin-Rostocker Eisenbahn verbunden; Sitz der Kreisbehörden, des Amtes u. einer Justizkanzlei,[793] hat ein altes Schloß, jetzt zu einem Landarbeitshaus eingerichtet, Domkirche, Gymnasium (Domschule), Rathhaus, Schauspielhaus, Eisengießerei, Weißgerberei, viele Mühlen, Wachsbleiche, Bierbrauerei, eine jährliche Messe (Umschlag), Woll- u. Viehmarkt, Getreidehandel, jährliche Thierschau nebst Pferderennen, Freimaurerloge: Phöbus Apollo; 10,150 Ew. – G. war schon zu Anfang des 12. Jahrh. bedeutend u. wurde 1219 Residenz des Fürsten Heinrich Burewin II., unter dem die Stadt 1222 das Schwerinische Recht erhielt. Bei der Theilung unter Alberts IV. Söhne, kam G. an Ulrich. 1512 großer Brand. 1556–1695 war G. die Residenz der Herzöge von Mecklenburg-G. 1628 wurde G. von den Kaiserlichen besetzt, 1697 von Herzog Friedrich Wilhelm eingenommen bis auf das Schloß, wohin sich die Schweden geflüchtet hatten; 1712 von den Sachsen genommen, 1719 den Kreistruppen unter Bülow ergeben.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.