- Singalesen
Singalesen (eigentlich Singa-Hallee, d.i. Löwenblut), Ureinwohner der Insel Ceylon, wahrscheinlich Malayen, bewohnen zu großem Theile die Küstengebiete, verstehen meist englisch u. werden daher von der britischen Regierung gern mit Ämtern betraut. Sie sind schwarz von Farbe, haben dunkle Augen u. Haare u. im Ganzen ein vortheilhaftes Äußere. Ihre Kleidung ist ein einfaches Hemd, eine baumwollene Jacke, rothe Mütze; als Putz dienen Perlen, Ringe (um Arme u. Füße), Edelsteine. Die innere Wirthschaft ist sehr reinlich; Nahrungsmittel einfach, Reiß u. Obst, Fleisch wenig, Getränk Wasser; Betelkauen ist allgemein. Die Wohnungen sind aus Bambus, im Innern niedrige Lehmbänke mit Matratzen bedeckt. Die Reichern bauen sich Wohnungen aus Backsteinen. Die Städte sind dorfähnlich; im Innern wohnen sie in einzelnen Höfen od. familienweise beisammen. Acker- u. Gartenbau, Jagd, Fischerei ist die Beschäftigung der Männer, die Weiber verrichten die häuslichen Arbeiten u. bereiten baumwollenes Gewebe u. Körbe. Die Sprache der S. theilt sich in mehre Dialekte; die gelehrte Sprache ist Pali (s.d.). Man liebt Dichtkunst u. Musik (sehr mißtönend). Die Religion ist Buddhismus mit Abänderungen; dem Buddha unterwerfen sie eine Menge (angeblich 120,000) Untergottheiten; Waschen ist heiliger Gebrauch, der Fluß Mahawelle Ganga ist bes. heilig, sowie der Adamspik (s.d.). Die Priester sind heilig; unter ihnen gibt es privilegirte Bettler u. Zauberer, letztere stehen in großem Ansehen; die Todten werden ganz einfach der Erde übergeben; doch hat das Christenthum ansehnliche Fortschritte gemacht. Obgleich sie Buddhisten sind, besteht unter ihnen doch Kastenwesen mit Geschäftstheilung u. Enthaltung von Zusammenessen u. Zwischenheirath, Stolz des Kastengeistes ohne den Aberglauben der Kasteneinrichtung; von den 21 Kasten dürfen die niedrigsten keinen Kamm im Haar u. keine Fußbekleidung tragen. Außer dem Kastenwesen noch Beamtenrangwesen mit 6 Stufen an der Küste u. 10 Stufen im Innern. Es herrscht bei ihnen Vielmännerei. Gesetzbücher fehlen; Herkommen entscheidet bei der Gerichtspflege. Jedes Dorf hat seinen Vorsteher.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.