- Fränkischer Jura
Fränkischer Jura (Fränkischer Landrücken, Frankenjura), der nordöstliche Theil des deutschen Jura in Baiern; er schließt sich auf der Grenze gegen Württemberg an die Alp an, wo sich die Frankenhöhe gegen N. entwickelt, u. streicht in zwei Zügen, der erste von der Wörnitz u. Altmühl durchbrochen, in nordöstlicher Richtung die Donau entlang bis Regensburg, von da an aber der zweite in nördlicher Richtung zwischen Naab u. Regnitz. bis zum Fichtelgebirge, u. dieser zweite Zug allein wird gewöhnlich F. I. genannt. Er ist eine weite Hochebene, deren Scheitelpunkte fast überall unter 1500 Fuß absoluter Höhe zurückbleiben u. die daher nur durch die Tiefe u. Steilheit seiner Thäler ein gebirgsartiges Relief darbietet; die Hochebene zeigt wellenförmige Unebenheiten des Bodens, mit weiten Flächen u. sanft gerundeten höheren Bergplatten wechselnd; es finden sich einzelne Kuppen, häufig kolossale Dolomitwände. Wegen der Beschaffenheit dieses Hochlades gibt es in demselben keine Gebirgspässe, sondern zahlreiche Straßen führen über dasselbe, u. der Ludwigskanal durchschneidet es von Norden nach Süden. Das nördliche Ende des F. I. zwischen der Pegnitz u. dem Main heißt die Fränkische Schweiz; sie beträgt 10 Meilen im Umfange, breitet sich aus zwischen den Städten Baireuth, Bamberg, Nürnberg u. Thurnau, hat viele Ruinen von Rittberburgen u. ist bes. merkwürdig durch die zahlreichen, wegen ihrer Tropfsteingebilde u. Anhäufungen voit Thierknochen berühmten Höhlen, wie die von Muggendorf, Gailenreuth, die Ludwigshöhle u. viele andere mehr, eine Erscheinung, die im südlichen Theil des F-en I. wohl auch nicht fehlt, doch aber nur selten vorkommt. Vgl. Körber, Illustrirter Fremdenführer durch die Fränkische Schweiz, Bamb. 1858.
Fränkische Kaiser, die deutschen Kaiser von Konrad II. bis Heinrich V., 1024–1125, s. Deutschland (Gesch.) VI.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.