- Gesichtslähmung
Gesichtslähmung (Paralysis facialis, Mimische G.), besteht in einer Unthätigkeit der vom Facialnerven versorgten Gesichtsmuskeln. Die G. ist meist halbseitig (Hemiplegia facialis), indem sie entweder von Leiden des Nervenstammes einer Seite (peripherische G.) ausgeht, wie z.B. bei Verletzung desselben, Zusammendrückung durch Felsenbeinkrankheiten, Entzündungen der Wange, Ohrspeicheldrüsenentzündung, Halsdrüsenanschwellungen; od. nach Harnkrankheiten (centrale G.), besonders Schlagflüssen, zurückbleibt, dann aber meist mit Lähmung der Zunge, des Armes, des Augapfels u. anderer Nervengebiete derselben Seite verbunden ist. Die gewöhnlichsten Zeichen der G. sind: Unfähigkeit das halboffene Auge zu schließen (Hasenauge), die Thränen aufzuhalten, Stirn u. Brauen zu runzeln, die Nasenflügel zu blähen, die Lippen zu spitzen, B u. W auszusprechen, zu lächeln od. andere Mienenspiele auszuführen. Die gelähmte Gesichtshälfte erscheint flacher, magerer, länger, glatter als die gesunde, welche letztere auch den Mund, das Kinn u. die Nasenspitze zu sich herüberzieht u. beim Sprechen od. Lachen allein in lebhaftes Mienenspiel geräth, wodurch der Auschein entsteht, als sei letztere krampfhaft ergriffen. Bei doppelseitiger G. ist das Gesicht glatt u. unbeweglich wie eine Maske. Die mangelhafte Herrschaft über die gelähmte Wange macht, daß der Kranke undeutlicher spricht, daß sich beim Kauen die Speisen hier anhäufen u. daß Speichel u. Getränke unwillkürlich aus dem schief herabgezogenen Mundwinkel auslaufen. Das kindliche Alter disponirt durch tuberculose Affection des Felsenbeins u. Anschwellung der Lymphdrüsen, zu peripherischer G., das höhere Alter in Folge von Krankheiten des Gehirns zur centralen. G. Als ursächliches Moment steht Erkältung der warmen u. schwitzenden Gesichtshälfte obenan. Die Dauer u. Heilbarkeit richtet sich nach der Ursache; gewöhnlich hält die G. längere Zeit an. Vgl. Montault, Sur l'hémiplegie faciale, Par. 1831.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.