- Livland [1]
Livland (neulateinisch Livonia), russisches Gouvernement, an die Ostsee, Esthland, St. Petersburg, Pskow, Witebsk u. Kurland grenzend, mit Inbegriff einiger Inseln (Ösel etc.) 831,88 QM.; hügelig, wasserreich, zum Theil fruchtbar. Die höchste Erhebung des Landes, welches von niedrigen Landrücken durchzogen ist, bildet das durchschnittlich 700 Fuß hohe Plateau von Haanhof, welches seine höchsten Punkte im Munna-Mäggi (997 Fuß) u. Wälla-Mäggi (946 Fuß) erreicht, östlich schließen sich diese Höhenrücken an das Waldaiplateau an. Seen: der Peipus, der Bürtens u. m. a.; von den (mehr als 300) Flüssen sind die Düna, Aa, Pernau, Embach, Salis die bedeutendsten; die Ostsee bildet hier den großen Rigaer Busen. Klima unfreundlich, der Winter kalt. Producte: Getreide, Lein (Rigaer Leinsamen), Hanf, Holz, Hülsensrüchte, Gemüse, Honig, Wachs, Pferde, wenig Schafe, Ziegen u. Schweine; allerhand Wildpret (Bäre, Wölfe, Luchse, Füchse, Robben), auch Biber, Fische, bes. Lachse, Steinbutten etc., Bernstein, Torf u. Thon. Industrie: Leinen-, Wollen- u. Holzwaaren, Branntwein, Glas etc.; der Handel führt diese Gegenstände aus, Salz, Metalle, Wein, Luxusartikel dafür ein u. wird durch gute Straßen u. einige Kanäle befördert. Die Einwohner (Liven, Letten, Esthen, Deutsche, Russen, Schweden etc.) betrugen im Jahr 1851 821,500 Seelen, meist Lutherischer Confession (unter einem Oberconsistorium zu Riga). Die relative Bevölkerung ergab mithin 9874 Ew. auf die Quadratmeile. Landesuniversität: Dorpat. Die Leibeigenschaft ist seit 1818 aufgehoben (vgl. Rennenkampf, Über die Leibeigenschaft in L. u. ihre Aufhebung, Kopenh. 1819), dem Adel sind aus der Zeit der Schwedenherrschaft mehrere Vorrechte geblieben (vgl. Helmersen, Abhandl. aus dem livländischen Adelsrechte, Dorp. 1832; Derselbe, Geschichte des livländischen Adelsrechts, ebd. 1836). Der Unterricht verbessert sich, es gibt gegen 80 Lehranstalten. L., ein besonderes Civilgouvernement mit fünf Kreisen, begreift das Generalmilitärgouvernement, die Gouvernements Pskow, L., Esthland u. Kurland (vgl. Puddenbrock, Provinzialverfassung u. Verwaltung des Herzogthums L., Riga 1804; Campenhausen, Livländisches Magazin, Gotha 1804). Über das, auch jetzt noch wichtige alte Staatsrecht, s.u. Kurland (Geogr.). Rechtspflege: russisches Recht gilt nur so weit, als es durch einzelne Ukase eingeführt worden, u. über die russischen Gesetze seit 1710 vgl. Bunge, Repertorium derselben, Dorp. 1823–26, 3 Bde., allein über das neue Russische Gesetzbuch s.u. Kurland (Geogr.). Durch die deutschen Einwandrer ist Deutsches Recht, hauptsächlich der Sachsenspiegel, eingeführt (vgl. Bunge, Über den Sachsenspiegel als Quelle des Ritterrechts, Dorp. 1827), daneben auch Römisches u. Canonisches Recht bekannt worden (vgl. Bunge, Das Römische Recht in den deutschen Ostseeprovinzen, Dorp. 1833; Danicowicz, Über das lithauische Statut u. Einfluß des Römischen Rechts, ebd. 1834). Einheimische, in ganz L. gültige Rechtsquellen sind das Rigische Ritterrecht in dreifacher Bearbeitung aus dem 14. u. 15. Jahrh., deren zweite noch geltende, aus dem Sachsenspiegel vermehrte, herausg. von Ölrichs, Bremen 1773 (vgl. Bunge, Über den Sachsenspiegel etc., Riga 1827; Derselbe, Beiträge zur Kunde des livländischen Rechts, ebd. 1832; Nietzsche, Dejuris Livon. fontibus, Lpz. 1850) u. das auf Hamburger Recht gegründete, im 13. Jahrh. u. wiederum im 17. Jahrh. neu redigirte Rigische Stadtrecht, herausgegeben von Ölrichs, Bremen 1780. Münzen, Maßen. Gewichte, s.u. Russisches Reich (Geogr.). Wappen: ein geflügelter Greif in der rechten Kralle ein bloßes Schwert haltend in rothem Felde. Theile: 5 Kreise, Riga, Wenden, Dorpat, Pernau, Arensburg. Hauptstadt: Riga Vgl. Bienenstamm, Geographischer Abriß von Esthland, L. u. Kurland, Riga 1826; Kohl, Die deutschrussischen Ostseeprovinzen Kur-, Esth- u. Livland, Stuttg. 1840.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.