Ionische Republik [2]

Ionische Republik [2]

Ionische Republik (Gesch.). Die ältere Geschichte der zur I-n R. gehörenden Inseln (Ionische Inseln) ist unter den einzelnen Inseln erzählt. Zum Stamm der Hellenen gehörig, behaupteten sie mehr od. weniger ihre Unabhängigkeit, obgleich sie bald von dem, bald von jenem griechischen Staat einige Zeit beherrscht wurden. Endlich kamen sie unter die Oberherrschaft Macedoniens u. 146 v. Chr. unter die Römer. Sie theilten dann das Schicksal des Byzantinischen Reichs, u. während dieses immer mehr sank, kamen 1129 Venetianer nach den I. I.; 1148 nahm König Roger von Sicilien Korfu, doch ergab sich 1386 auch diese Insel freiwillig an die Venetianer. Auf der Hauptinsel hatte seit 1401 der Proveditore generale da mare seinen Sitz, jede Insel einen eigenen Proveditore. Übrigens wurde die innere Verwalturg den Inselbewohnern selbst überlassen, nur galt das venetianische Gesetz. Seit 1453 von Zeit zu Zeit von den Osmanen angegriffen, wurden die I-n I. dem übrigen Europa in Bezug auf den Handel fast fremd. 1797 wurden sie, wie das übrige venetianische Geet, von den Franzosen besetzt, diesen aber durch ein türkisch-russisches Corps 1799 wieder entrissen u. 1800 auf den Wunsch des Kaisers Paul von Rußland die Republik der Sieben vereinigten Inseln, unter türkischer Oberhoheit u. russischem Schutz, aus ihnen gebildet. Sie behielten russische Besatzung Diese begünstigte das aristokratische Princip u. 1803 die Einführung, einer völlig aristokratischen Verfassung. Nach dem Frieden von Tilsit 1807 wurde die Republik aufgelöst u. dem französischen Kaiserthum incorporirt; ein französisches Corps besetzte die Inseln, sah sich aber bald von den Engländern verdrängt u. auf Korfu beschränkt. Durch den Pariser Frieden 1814 wurde die Republik der Sieben Inseln an die Alliirten abgetreten, u. diese entschieden im Wiener Congreß, noch mehr aber durch besonderen Vertrag im November 1815, daß diese Inseln den Namen Ionische Republik annehmen u. unter großbritannischer Oberhoheit stehen sollte.

Die jetzige Verfassung begann sich nun zu entwickeln. Als der griechische Aufstand ausbrach, wollte der damalige Lordobercommissär Maitland strenge Neutralität behauptet wissen, verlor aber dadurch bei der griechisch gesinnten Bevölkerung alles Zutrauen. Sir Frederik Adams wurde 1823 sein Nachfolger, er gründete die Universität u. den Freihafen auf Korfu u. schaffte das Lehnwesen ab. Ihm folgte[36] 1832 General Woodford, der indeß schon im November d. I. durch den liberalen Lord Nugent ersetzt wurde. Die von diesem gewährte Wahlfreiheit u.: Öffentlichkeit der Parlamentsverhandlungen machte der I-n R. Hoffnung auf eine Vereinigung mit Griechenland, aber ein britischer Geheimerathsbefehl hob 1834 das Parlament auf, u. Lord Nugent wurde durch den Generalmajor Howard Douglas abgelöst. Dessen Verwaltung schuf eine Opposition, an deren Spitze die Grafen Mustoxidis u. Flambuviani sehr energische Reformen verlangten, dadurch sah sich Douglas drei Mal (1839, 1841, 1842) genöthigt, das Parlament zu vertagen, u. wenn auch Graf Mustoxidis bei seiner Anwesenheit in London 1840 Einiges (größere Freiheit der Presse u. dergl.) erlangte, so stieg doch die Unzufriedenheit auf den I-n I. immer höher u. das Bestreben, vom englischen Protectorate befreit u. dem Königreiche Griechenland einverleibt zu werden, wurde immer offenkundiger. Der spätere Lordobercommissär, Lord Seaton, verfuhr ganz im Geiste seines Vorgängers. Dem Parlament (1845) wurden zwar Vorlagen zu Ersparungen gemacht, andererseits aber auch wieder neue Ausgaben angesonnen, die zuletzt doch nur dem englischen Interesse dienten., Die zunehmend feindselige Stellung Englands zu Griechenland mußte auch die I. R. empfinden. Wie sehr aber auch von Seiten Englands gegen den griechischen Minister Kolettis Anklage wegen Neutralitätsbruches erhoben wurde, so wenig dachte die englische Regierung daran, selbst die internationalen Beziehungen aufrecht zu erhalten. Die Strenge der Regierung wurde verschärft; die gerichtlichen Verfolgungen u. in deren Folge die gezwungenen Auswanderungen nahmen zu.

Die 1848 allenthalben sich erhebende Bewegung gab auch den Ioniern Hoffnung, daß eine günstige Zeit für sie gekommen sei. In einer Petition vom 27. März legten sie ihre Wünsche vor u. verlangten namentlich Preßfreiheit mit Repressivmaßregeln, unmittelbare Wahl der Volksvertreter bei geheimer Abstimmung, Bildung eines ionischen Heeres zu Folge der Beschlüsse des Pariser Vertrages. Noch fanden diese Wünsche bei der Regierung des Mutterlandes kein geneigtes Ohr, u. so blieb die Verfassungsangelegenheit von Neuem im Ungewissen. Die hierdurch neu genährte Unzufriedenheit führte zu einem Aufstande, der eine Vereinigung mit Griechenland zum Endzweck hatte, zuerst (am 27. Septbr.) auf Cefalonia ausbrach, sich von da über Ithaka, Sta. Maura, Paxos u. Zante fortpflanzte, aber mit Waffengewalt unterdrückt wurde, 1849 kam Sir H. G. Ward als Lordobercommissär in die I. R., u. bereits am 28. u. 31. Aug. 1849 brach in den Bezirken Leo u. Scala auf der Insel Cefalonia ein neuer Aufstand aus. Die englischen Truppen fanden bei ihrer Landung hartnäckigen Widerstand; doch gelang es ihnen bald nach den Gefechten bei Pigri, San Gerasimo u. Trojaneta denselben zu brechen u. den Aufstand vollständig niederzuwerfen. Die Reste der Rebellen zogen sich in das Gebirge, wo unter Leitung des Lordobercommissär eine förmliche, von den Bauern bereitwillig unterstützte Treibjagd auf dieselben angestellt wurde. Überhaupt verfuhr der Lordobercommissär auf das grausamste, indem er das Land als im Kriegszustande befindlich mit Aufhebung des gesetzlichen Zustandes mit uneingeschränkter höchster Gewalt behandelte. Er verbot die Einreichung von Bittschriften, ließ die, welche Unterschriften dazu sammelten, ins Gefängniß führen, suspendirte alle Gemeinderäthe, ließ überall durch die englischen Residenten provisorische Verwaltungen dafür einsetzen, die Richter bestrafen, welche sich nicht fügen wollten, andere von einer Insel auf die andere versetzen u. verfügte über das öffentliche Vermögen ohne alle Controle. Dem Erzbischof befahl er, verdächtige Priester zu excommuniciren u. Alle in Bann zu thun, die den Bestraften Unterstützung gewährten; 21 Todesurtheile wurden vollzogen, viele Personen, darunter Geistliche, erhielten Peitschenhiebe u. wurden sodann verbannt. Endlich fand auch die Auslieferung der beiden Haupträdelsführer, Vlakkr u. Nodaro, statt, die gehenkt wurden, worauf der Embargo u. Belagerungszustand aufhörte, ohne daß doch die gesetzlichen Verfolgungen u. Verurtheilungen eingestellt worden wären. Dem am 10. Nov. 1849 wieder zusammenberufenen Parlament legte der Obercommissär einige Verfassungsveränderungen u. Bestimmungen zur Genehmigung vor, die wenig befriedigten, aber angenommen wurden. Die Beiträge zu den Militärausgaben wurden danach auf 25,000 Pfd Sterl. u. die Civilliste des Obercommissärs auf ein Geringstes von 13,000 Pfd. Sterl. festgesetzt. Das nach Ablauf von fünf Jahren gesetzlich im Frühjahr 1850 neu gewählte Parlament, welches am 30. März eröffnet wurde, beschwerte sich über die Gebrechen, Mißbräuche u. nachtheiligen Folgen der britischen Verwaltung. Man klagte über Steuerüberbürdung, da sich die Steuerlastheit 1816 verdreifacht habe, während die Hülfsquellen des Landes versiecht seien. Die Einnahme aus den indirecten Steuern (andere gab es nicht) betrug jährlich 6 Millionen Drachmen von 230,000 Einwohnern. Die Schutzmacht habe es, ohne ein Fahrzeug zu zerstören, dahin gebracht, daß kein ionisches Schiff mehr auf dem Mittelmeere sei; dabei werde die Landessprache bei öffentlichen Geschäften möglichst verdrängt u. das Erziehungs- u. Unterrichtswesen vernachlässigt. Dagegen erklärte die Regierung ausdrücklich die Unmöglichkeit eines Freigebens des Landes von Seiten Englands, führte aber von 1849 an die Griechische Sprache als amtliche ein. Mit Recht konnten auch die Engländer darauf hinweisen, daß durch sie auf den I-n I. nach allen Seiten hin vortreffliche Straßen gebaut worden seien u. öffentliche Sicherheit in einer Weiseherrschte, die im ganzen Orient unbekannt ist. Begründet waren die Klagen in Bezug auf das Unterrichtswesen. Jede Spur von Elementarunterricht war verschwunden, u. wenn auch durch Lord Guilford, einen der thätigsten Philhellenen, vor ungefähr 30 Jahren zu Korfu eine Universität errichtet worden war, an der in griechischer Sprache gelehrt ward, so wurde diese doch fast wieder dadurch vernichtet, daß die Regierung nach dem Tode Guilfords die beträchtlichen von ihm für die Universität gestifteten Summen seiner Familie zurückgab. Als das ionische Parlament gegen Ende des Jahres 1850 im Begriffe war, eine Erklärung wegen Anschlusses der I-n I. an das Königreich Griechenland, welche den europäischen Großmächten mitgetheilt werden sollte, zu beschließen, wurde es aufgelöst. Auch das folgende Jahr brachte hierin keine Änderung. Unter Anderem ließ der Obercommissär die beiden Redactoren[37] Zerbos u. Montserratos, beide zugleich Mitglieder des Parlamentes, ohne gerichtliches Verfahren festnehmen u. auf die kleine wüste Insel Cerighetto schaffen, trotz der Gegenvorstellungen des Parlamentes', welches dann am 21. Dec. 1851 plötzlich wieder aufgelöst wurde. Im Juli 1852 berief der Lordobercommissär das Parlament von Neuem ein u. empfing es mit einer versöhnlichen Botschaft, worin die Gewährung gewünschter Verfassungsänderungen versprochen war; allein die Minderzahl der Mitglieder blieb aus, damit die zu Beschlüssen erforderliche Zahl nicht zusammen kommen könne, u. in Folge dessen wurde es wieder bis zum 1. März 1854 vertagt.

Inzwischen brach der Krieg zwischen England, der Türkei u. Frankreich einerseits u. Rußland andererseits aus, auf welchen die Griechen überall große Hoffnung setzten, u. als das Parlament wirklich am 13. März 1854 eröffnet worden war, sprach es sich mit Begeisterung für die Erhebung der Griechen im Königreich Griechenland u. für die Russen gegen die Türken aus, was eine Vertagung auf sechs Monate, zur Folge hatte. Zugleich suspendirte der Obercommissär das Erscheinen der Zeitungen auf den I-n I. u. verbot die Zeitungen des griechischen Königreichs. Der Grund der gegenseitigen Spannung lag in den Verhältnissen, nicht in den Personen. Im April wurde der bisherige Lordobercommissär Henry Ward von Sir John Young abgelöst, der am 29. April auf Korfu anlangte; allein auch dieser sah sich veranlaßt, am 25. Juli das Parlament heimzusenden, ohne daß nur eine Vereinbarung über das Budget u. die Civilliste des Obercommissärs zu Stande gekommen wäre. Erst im März 1857 kam ein neues Parlament zusammen. Auch dieses ergriff jede Gelegenheit, um die Unabhängigkeit der I-n I. zu wahren u. den Wunsch einer Vereinigung mit dem Königreiche Griechenland auszusprechen. Am 2. Juli 1857 brachte ein Mitglied des Parlaments in diesem das Gerücht zur Sprache, daß eine Petition im Umlauf sei, die I-n I. in eine englische Colonie zu verwandeln, damit die ionischen Griechen aller Vortheile britischer Unterthanen theilhaftig würden. Es entstand eine ungewöhnliche Aufregung, so daß eine Unterbrechung eintreten mußte. Man brachte diese angebliche Petition mit einer ähnlichen an das britische Parlament gerichteten in Zusammenhang u. beschloß in der Abgeordnetenkammer einstimmig eine Erörternngscommission niederzusetzen u. auf Ansuchen an die Regierung nachzuforschen, ob wirklich solch' eine Petition im Umlauf sei, wobei geäußert wurde, die I-n I. seien ein unabhängiger griechischer Staat, wie das Königreich Griechenland unter englischem Schutze u. die Frage wegen Vereinigung mit Griechenland, welche die einzige Sehnsucht der I-n I. sei, nur eine Zeitfrage. Zu gleicher Zeit bewilligte das englische Parlament 10,000 Pfd. Sterl. zur Vertheidigung Korfus, da es von ähnlicher Wichtigkeit als Militärstation wie Gibraltar u. Malta sei, u. nahm einen Gesetzentwurf an, wodurch den ionischen Unterthanen der Eintritt in den britischen Militär- u. Seedienst gestattet ward. Am 3. August schloß der Lordobercommissär die diesjährige Gesetzgebende Versammlung, ohne weiter auf die Sache einzugehen. Im Juni 1858 gab der Obercommissär der englischen Regierung den Rath, die südlichen Eilande (Cefalonia, Zante, Ithaka, Sta. Maura u. Cerigo) an das Königreich Griechenland abzutreten, dagegen Korfu u. Paxo, wo kein Verlangen nach einer Trennung von England herrsche, in derselben Art wie Malta u. Gotto dem britischen Reiche einzuverleiben. Mehr als die Hälfte von Korfu liege wüst u. vernachlässigt, während die ganze Insel als britisches Unterthanenland ein Garten u. ihr Hafen der Mittelpunkt für den Handel der benachbarten Länder werden würde.

Die englische Regierung billigte den Vorschlag des Obercommissärs nicht, sondern schickte einen außerordentlichen Obercommissär, Gladstone, nach den I-n I., welcher die Lage der Dinge untersuchen, Beschwerden anhören, Rath u. Vorschläge zur Abhülfe entgegen nehmen u. auf versöhnlichem Wege die südlichen Inseln von ihrer Unzufriedenheit heilen sollte. Die zehn Abgeordneten der Insel Korfu sandten hierauf an den englischen Colonialminister Bulwer eine Protestation gegen den Obercommissär, indem sie auch die Vereinigung mit dem Königreiche Griechenland wünschten. Der Gemeinderath von Korfu trat dieser Protestation bei Gladstone wurde auf den I-n I. als Philhellene überall freudig empfangen, aber schon bei seiner Ankunft in Korfu von den Einwohnern, bes. auch den Geistlichen, mit dem Wunsche einer Vereinigung der I-n I. mit dem Königreiche Griechenland bekannt gemacht; er verwies jedoch, indem er ein königl. Decret verlas, auf das bestehende europäische Staatsrecht. Am 8. Dec. überreichten ihm die Abgeordneten u. der Gemeinderath der Insel Sta. Maura eine Denkschrift, worin sie den Wunsch ausdrückten, mit Griechenland vereinigt zu werden. In Cefalonia u. in Zanta wohin er am 10. u. 14. kam, vernahm er dieselben Kundgebungen. Andere Inseln sandten Adressen an ihn in gleichem Sinne. Um keine unbegründeten Hoffnungen zu erwecken, ließ hierauf Gladstone in das amtliche Regierungsblatt der Vereinigten Inseln seine Ansprache an den Erzbischof von Zante veröffentlichen, worin er eine verkehrte Nationalitätentheorie förmlich mißbilligte, neuerdings eine Vereinigung der I-n I. mit Griechenland für eine Unmöglichkeit erklärte u. beifügte, der großbritannische Minister des Auswärtigen habe im November (1858) ein Rundschreiben erlassen, worin die Gesandten Großbritanniens angewiesen würden, die auswärtigen Regierungen zu benachrichtigen, daß England das bestehende europäische Staatsrecht aufrecht erhalten werde. Er ermahnte die Ionier, statt das Geschrei der Vereinigung vor ihn zu bringen, ihm lieber die Beschwerden u. diejenigen Vorschläge für die Verbesserung des Landes darzustellen, welche sein Zustand erheische, sonst werde das Ende u. Ergebniß seiner Sendung sein, daß Alles beim Alten bleibe. Im Januar 1859 nahm er auf kurze Zeit das Amt eines Obercommissärs der I-n I. an u. eröffnete als solcher das ionische Parlament zu Korfu am 25. Januar. Dasselbe wollte einen Ausschuß zur Durchführung der Vereinigung niedersetzen, was jedoch Gladstone in einer Botschaft für verfassungswidrig erklärte, wenn sich dieser Ausschuß nicht auf Abfassung einer Petition od. Denkschrift beschränke. Am 30. Januar beschloß das Parlament eine Adresse, worin die Königin von England ersucht ward, bei den Mächten eine Abänderung der Verträge von 1815 bezüglich der I-n I. zu beantragen. Die Antwort lautete, daß die [38] Königin sich nicht dazu verstehen könne, irgendeinen Schritt bei einer anderen Macht zur Förderung eines solchen Zweckes zu vermitteln od. zu gestatten; dagegen seien Maßregeln zur Förderung des Wohls des ionischen Volkes beschlossen. Zugleich setzte der Obercommissär dem Parlament die Verfassungsveränderungen auseinander, die vorgenommen werden sollten, u. legte 17 Reformvorschläge vor, deren Annahme jedoch das Parlament verweigerte. Gegen Ende Februars übernahm Sir H. Storcks das Amt eines Obercommissärs. Er legte dem Parlament das Budget vor u. erklärte, er werde nach dessen Feststellung sowohl in Korfu, wie auf den anderen Inseln, alle Einrichtungen u. die öffent-Behörden besichtigen u. prüfen u. sich mit allen Volksschichten in Berührung setzen, um die Wohlfahrt der I-n I. zu fördern. Nach zehn Tagen heftigen Verhandlungen wurde das Parlament vertagt. Der Obercommissär setzte hierauf eine Commission zur Einführung von Verwaltungsreformen ein, die alle Zweige der Verwaltung untersuchen u. Vorschläge zur Verbesserung machen sollte, die von der Regierung auf gesetzlichem Wege eingeführt werden können, um den öffentlichen Dienst wirksamer u. weniger kostspielig zu machen. Während des Italienischen Krieges im Sommer 1859 erhielt die englische Besatzung Verstärkung u. wurden die Festungswerke zu Korfu stärker bewaffnet. Vgl. Bory de St. Vincent, Histoire et déscription des îles Joniennes, Par. 1823; Dodwell, Die Ionischen Inseln, Pesth 1825; Neugebauer, Die Verfassung der Ionischen Inseln, Lpz. 1839; W. Mure, Journal of a tour in Greece and the Jonian Islands, Lond. 1842; I. Davy, Notes and observations on the. Jonian Islands, ebd. 1842; Liebetrut, Reise nach den Ionischen Inseln, Hamb. 1850; Davy, The Jonian Islands under British protection, Lond. 1851; Murray, Handbook for travellers in Greece, describing the Jonian Islands etc., ebd. 1854.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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