- Mansfeld [2]
Mansfeld (Gesch. der Grafsch.). Von dem alten Stamme der Grafen von M. wird zuerst Hoyer genannt, ein treuer Anhänger des Kaisers Heinrich V., welcher den Pfalzgrafen Sigfried, Wipprecht von Groitzsch u. Ludwig den Springer bei Warnstedt überfiel u. Wipprecht gefangen nahm, aber 1115 in der Schlacht am Welfesholz gegen die Sachsen unter Wipprecht dem Jüngeren von Groitzsch fiel. Zwei seiner Enkel, Ulrich u. Burkhard, theilten 1220; die Nachkommenschaft des Ersteren starb im 14. Jahrh. aus, der Andere hinterließ auch keine Söhne, aber seine Tochter Sophia war seit 1219 mit Burkhard VI. (I.) von Querfurt, Burggrafen von Magdeburg, vermählt, u. dieser wurde der Stifter des neuen Mansfeldischen Stammes. Die Söhne Burkhards II. theilten sich in M. u. Querfurt, u. Burkhard III. bekam M. Seine Nachkommen erwarben im 14. Jahrh. Seeburg, Bornstedt, Hedersleben, Schraplau, Abberstedt, im 15. Jahrh. Hettstädt, Wippra, Arnstein, Heldrungen, Friedeburg u. andere Herrschaften, wozu ihnen ihre reichen Bergwerke die Mittel gaben. Nach Günthers III. Tode (1475) stifteten seine Söhne, Albrecht V. u. Ernst I., zwei Hauptlinien, welche nach der Abtheilung des Schlosses M die Vorderortische u. die Hinterortische hießen. Sie theilten sich wieder in mehre Nebenlinien; A) die Stifter der einzelnen Vorderortischen waren die Söhne Ernsts II., der von zwei Gemahlinnen 22 Kinder hinterlassen hatte. Johann Georg I. stiftete nämlich a) die Eislebische, welche mit Johann Georg III. ausstarb (1710); Peter I., Statthalter von Luxemburg u. Brüssel, bl die Friedeburgische od. Niederländische, welche mit seinem Sohne Karl 1695 erlosch (sein natürlicher Sohn war Graf Ernst von M., welcher im Dreißigjährigen Kriege hoch berühmt war); Johann Albrecht c) die Arnsteinische, welche auch mit seinen Söhnen sich endigte; Johann Hoyer II. d) die Arternsche u. Johann Ernst e) die Heldrungensche, welche beide gleichfalls mit ihren Kindern beschlossen wurden. Blos f) die Bornstädtische, von Philipp II. gestiftete Linie hat sich am längsten erhalten u. die Hauptlinie fortgesetzt. Brunos III. Sohn, Heinrich Franz I., erhielt von Leopold I. die reichsfürstliche Würde. Seines Bruders Franz Maximilians Söhne, Karl Franz u. Heinrich Franz II., regierten nach ihm, u. mit des Letzteren Prinzen Joseph Wenzel st. 1780 das Haus M. völlig aus, denn B) die Hinterortische Hauptlinie war schon 1666 erloschen. Sie hatte sich getheilt unter Ernsts I. Söhne, Gebhard VII. u. Albrecht VII., in a) die Mittelortische od. Schraplauische Linie, welche mit Christophs II. Söhnen ausging; u. in b) die Hinterortische Linie, welche Johann I. u. Friedrich Christoph fortgepflanzt, Christian Friedrich aber geendigt hatten. Die Allodialgüter Joseph Wenzels gelangten durch Heirath an das fürstliche Haus Colloredo, seitdem Colloredo-Mansfeld, die Grafschaft selbst aber wurde unter Brandenburg u. Kursachsen getheilt. M. war früher Magdeburger, Halberstädter u. Kursächsisches Lehn gewesen, u. diese Lehnsherren hatten 1570 die Mansfelder Herrschaft mit Sequestration belegt, weil die Grafen tief in Schulden gerathen waren. Weil aber unter den Lehnsherren öftere Irrungen vorfielen, so schloß der Kurfürst August mit dem Domcapitel in Halberstadt den Permutationsreceß (1573), worin Kursachsen seine Rechte an der Herrschaft Lohra u. den Städten Elrich u. Bleichenrode nebst dem Schutz über das Kloster Walkenried, gegen die Halberstädter Lehnsherrlichkeit an Eisleben, Hettstädt, Polleben, Wimmelburg u.a. Mansfelder Lehnstücken vertauschte. In Eisleben wurde nun von dem Kurfürsten von Sachsen u. Magdeburg (später Brandenburg) ein Aufseheramt niedergesetzt u. den Grafen blos die Einkünfte des Amtes Bornstädt gelassen. Die kurbrandenburger Sequestration endigte 1716, die sächsische dauerte aber fort bis zum Erlöschen des Mansfelder Hauses. Unter sächsischer Hoheit standen etwa 3/5 u. unter brandenburgischer Hoheit 2/5 der Grafschaft. Preußen, das seinen Antheil mit Magdeburg vereinigte, verlor denselben durch den Tilsiter Frieden 1807, welcher nun ein Theil des Saaldepartements des Königreichs Westfalen wurde. Der kursächsische Antheil, mit Ausnahme der Ämter Artern, Bockstädt u. Bornstädt, wurde 1808 durch einen Receß gleichfalls an das Königreich Westfalen abgetreten. Nach der Auflösung des Königreichs Westfalen setzte sich Preußen wieder in den Besitz seines Antheils, erhielt auch 1815 durch den Wiener Congreß das ganze sächsische M. u. hat nun die ganze Grafschaft M. unter die drei Kreise, Mansfelder Gebirgs- u. Mansfelder Seekreis u. Sangerhausen (Regierungsbezirk Merseburg) vertheilt.
Besonders merkwürdig sind aus dem Hause M.: 1) Hoyer, s. Mansfeld (Gesch.). 2) Graf Gebhauv, nahm Theil an den Zusammenkünften in Schmalkalden 1529 u. 1530, widersetzte sich 1531 der Wahl Ferdinands I. zum Römischen König u. wurde eins der Glieder des Schmalkaldischen Bundes; er nahm 1532 den ersten Religionsfrieden an. 3) Graf Peter Ernst, Sohn des Grafen Ernst II., geb. 1517; ging 1535 mit Karl V. nach Afrika, wohnte 1543 der Belagerung von Landrecy bei u. wurde 1545 Gouverneur von Luxemburg, focht glücklich gegen die Franzosen, wurde 1552 in Ivois gefangen u. blieb daselbst bis 1557, wo er als Gesandter Philipps II. nach Regensburg ging. 1566, als der Aufstand der Niederländer begann, war er Commandant in Brüssel, 1567 in Antwerpen u. begleitete später die Statthalterin Margarethe von Parma nach Italien, von wo er 1569 in die Niederlande zurückkehrte u. 5000 Mann Hülfstruppen gegen die Hugenotten nach Frankreich führte. 1572 war er Staatsrath u. spanischer General in den Niederlanden, wurde 1576 von den Brüsselern gefangen, das Jahr darauf aber durch Juan d'Austria befreit; er ging dann mit dem spanischen Heere auf kurze Zeit nach Italien, befehligte 1578 bei Gemblours, eroberte 1579 [839] Mastricht u. erhielt 1588, als der Herzog Alexander Farnese von Parma das Commando der unüberwindlichen Flotte übernahm, den Oberbefehl in den Niederlanden.1592 nach des Herzogs Tode wurde er Generalgouverneur derselben u. 1594 zum Fürsten erhoben, zugleich aber durch den Erzherzog Ernst von Österreich von seinem Posten abgelöst. Er ging nach Luxemburg in sein Gouvernement zurück u. st. 1604. 4) Ernst, Graf von M. u. Markgraf zu Castelnuovo u. Boutiglière, geb. 1585, natürlicher Sohn des Vorigen u. einer mechelner Dame, vom Kaiser Rudolf II. legitimirt; am Hofe des Erzherzogs Ernst von Österreich, seines Pathen, katholisch erzogen, diente er dem Kaiser u. den Spaniern, verließ aber, durch die Verweigerung der früher versprochenen Belehnung mit einem Theile der Güter seines Vaters beleidigt, 1610 die katholische Religion u. den Kaiser u. trat in die Dienste der Union, führte 1618, als sich die Böhmen gegen den Kaiser empört hatten, als Feldzeugmeister 4000 Hülfstruppen der Union zu u. bekam den Oberbefehl in Böhmen, nahm Pilsen, wurde aber 1619 von Bucquoi bei Thein geschlagen u. geächtet. Nach der Schlacht auf dem Weißen Berge 1620, bei der er nicht war, setzte er den Krieg allein fort, sammelte, als seine Truppen dem Kaiser Pilsen verkauft hatten, in der Oberpfalz ein neues Heer von 20,000 Mann für Friedrich V. von der Pfalz u. durchzog verheerend Oberdeutschland u. schlug 1622 bei Wiesloch die Baiern; 1623 wurde er von Friedrich V. verabschiedet u. schlug sich nun mit Christian von Braunschweig durch die Spanier bei Fleurus nach Holland durch, löste dort 1625, nach der Besiegung Christians IV. von Dänemark, sein Heer auf, sammelte jedoch, mit englischem u. französischem Gelde, ein neues für Christian IV, machte mit diesem eine Diversion nach der Mittelelbe u. Schlesien, beschloß aber 1626, an der Dessauer Brücke von Wallenstein geschlagen, einen Zug durch Schlesien u. Mähren nach Ungarn, um sich mit Bethlen Gabor zu vereinigen. Als er von diesem treulos behandelt wurde, löste er das Heer wieder auf u. st. auf dem Wege nach Venedig in vollem Waffenschmuck stehend, auf zwei Offiziere gestützt, zu Uracowitz in Bosnien (nach And. in Zara) am 20. Nov. 1626; vgl. Dreißigjähriger Krieg III.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.