- Weser
Weser, 1) (bei den Römern Visurgis, althochdeutsch Wisera u. Wisura), einer der Hauptflüsse Deutschlands, wird gebildet durch den Zusammenfluß der Werra u. Fulda (s. b.) bei Hannöverisch Münden, durchfließt (resp. berührt) Kurhessen, Preußen (Provinz Westfalen), Braunschweig, Lippe, Hannover, Bremen u. Oldenburg u. fällt 10 Meilen unterhalb Bremen (auf welcher Strecke sie die Grenze zwischen Oldenburg u. Hannover macht) bei Bremerhafen in die Nordsee. Nebenflüsse rechts: Schwalm, Hamel, Aller (schiffbar), Wümme (Lesum), Drepte, Lune, Geest; links: Diemel, Nethe, Emmer, Werre, Aue, Hunte (schiffbar) u.a. Ihr Lauf beträgt von Münden an 57 Meilen (mit den Quellenflüssen 68), u. bildet ein Gebiet von 1220 QM. Ihre Breite beträgt bei Münden 300 Fuß, bei Minden, wo sie durch die Westfälische Pforte getreten ist, 600 Fuß, bei Bremen gegen 700 Fuß, bei Vegesack 2000 Fuß u. bei der Mündung 11/2 Meile. Neuerer Zeit hat Bremen am Ausflusse der W. auf, von Hannover acquirirtem Gebiet einen neuen Hafen (Bremerhaven) angelegt. Die Schiffbarkeit der W. beginnt zu Hannöverisch Münden, während die Werra u. Fulda 7 Meilen weiter hinauf (die Werra bei Wanfried, die Fulda bis Rothenburg) nur für Flußkähne fahrbar sind. Die Ober- u. Mittelweser ist bei niederem Wasserstande oft für Schiffe nicht zu passiren (der mittlere Wasserstand ist im Allgemeinen 7 Fuß, bei Minden 3 Fuß), oberhalb Brake versandet die W. sehr. Durch die Aller kommen die Schiffe aus der W. bis Zelle u. mittelst der in die Aller fallenden Leine bis Hannover. Von Münden wird sie mit Dampfschiffen, von Elsfleth in Oldenburg mit Seeschiffen befahren. Die größten Weserschiffe (Böcke) sind 118–120 Fuß lang, 8–9 Fuß breit, tragen 30–40 Lasten; die mittleren (After, Achter, Dintergehänge), sind 106–108 Fuß lang, 6–8 Fuß breit u. laden 20–30 Lasten; die kleinsten (Büllen) 60–65 Fuß lang, 31/2 Fuß breit, laden 10 Lasten. Drei solche Schiffe machen beladen eine Mast aus; eine volle Mast hält 60–70 Lasten. Die Weserschiffe werden von Bremen bis Hameln von 40–70 Menschen, von Hameln bis Münden durch Pferde gezogen. In Bremen kommen jährlich etwa 1000, in Münden etwa 360, auf der Fulda 130, auf der Werra etwa 100 Schiffe an. Die Weserschifffahrt hat von jeher wesentlich durch das Stapelrecht mehrer Städte, durch das Einlegerecht, durch die Bevorzugung der Mündener Schiffer, durch den kostbaren u. an manchen Orten gar nicht gestatteten Leinpfad, durch das Recht der Vorspann, welches manche Ortschaften prätendirten, durch die große Zahl der Weserzölle, deren man von Elsfleth bis Hannöverisch Münden 23, unter oldenburgischer, hannöverischer, preußischer, lippescher, hessischer u. braunschweigischer Hoheit zahlte, gelitten. Außerdem existirte noch Tonnen- u. Bakengeld unterhalb Bremen, das Trinkgeld für den Leinzug mit Pferden, das Hafen- u. Zeichengeld in Peterhagen, das Bollwerksgeld in Preußisch Minden, Commandantengeld in Nienburg, Minden, Rinteln, Hameln, Höxter, Münden, das Leingeld in Grohnde, das Schleußen-, Nebenanlage- u. Schiffsgeld, so wie der Jahreszehnten in Hameln u. das Maßgeld. Alle diese Lasten hatten alte Rechtsgründe, landesfürstliche Privilegien u. zum Theil kaiserliche Bestätigungen für sich, fielen aber allen Anwohnern gleich beschwerlich. Schon seit 1696 fanden Conferenzen über die Freimachung der Weserschifffahrt zu Hameln statt, aber weder sie noch die 1700,[116] 1710 u. 1803 hatten gründliche Abhülfe des Übels zur Folge. Erst 1814 erfolgte von der hannöverischen Regierung eine Erleichterung in einigen Punkten, u., von Seiten des Bremer. u. oberländischen Handelsstandes 1815 ein Regulativ der Weserschifffahrt, welches 1816–20 durch sechs Nachträge erläutert wurde, aber bes. in Münden u. Vlotho nicht ohne Widerspruch blieb. Unterdessen hatte der Wiener Congreß die endliche Regulirung der Schifffahrten der verschiedenen deutschen Ströme ausgesprochen u. die Uferstaaten machten auch ernstlich Anstalt sich über dieselbe zu einigen, auch wurde 1820 von Oldenburg nach langen Reclamationen Bremens beim Bundestag der Elsflether Zoll endlich aufgehoben. 1821 trat die Weserschifffahrtscommission, von Abgeordneten der Uferstaaten gebildet, zu Minden ins Leben u. am 10. Sept. 1823 wurde die Weserschifffahrtsacte endlich unterzeichnet. Durch sie ist die freie Schifffahrt von der Vereinigung der Fulda u. Werra bis ins Meer u. umgekehrt von diesem die ganze W. hinauf ausgesprochen, alle ausschließenden Berechtigungen u. Begünstigungen der Schiffergilden, so wie die Stapel- u. Zwangsumschlagerechte in den verschiedenen Städten sind aufgehoben; Frachtpreise u. übrige Bedingungen sind dem reinen Übereinkommen der Schiffer mit den Privaten freigegeben, jedoch können zwei od. mehre Weserplätze mit qualificirten Schiffern Contracte auch über Reihefahrten, doch nicht über fünf Jahre schließen. Der Weserzoll sollte ferner für das Schiffspfund, von 300 Pfund, nicht über 315 Pfennige betragen, welche später jedoch auf 2361/4 ermäßigt worden sind. Nicht gerechnet sind hierbei die Ein- u. Ausgangs- u. Verbrauchssteuer, die Hafen-, Krahn-, Niederlagen- u. Wagegebühren u. die Lootsengelder. Die Abgaben waren zwar nicht bedeutend vermindert, aber durch den Gewichtsansatz u. die nunmehr um die Hälfte verringerten Zollstätten wesentlich vereinfacht. Außerdem enthielt die Acte noch manche neuere wesentliche Bestimmungen. Eine Revisionscommission versammelte sich 1824 u. löste sich Ende 1825, nachdem sie mehre Nebenbestimmungen getroffen, wieder auf, eben so versammelte sie sich 1829 wieder. Das erste Dampfschiff auf der W. begann im Dienste der im Nov. 1842 für die Oberweser von Münden bis Bremen gegründeten Gesellschaft der Vereinigten Weserdampfschifffahrt im Oct. 1843 seine regelmäßigen Fahrten u. zwar vorzugsweise zum Transport von Personen. 1847 bereitete dieselbe Gesellschaft auch die Einrichtung einer Schleppschifffahrt vor, deren Ausführung sich aber in Folge der politischen Verhältnisse u. der dänischen Blockade in den Jahren 1848 u. 1849 verzögerte, später stellten sich auch andere Hindernisse entgegen, u. seit 1850 beschränkt sich die Gesellschaft darauf, Dampfer zum Schleppen an Schiffer zu vermiethen. 1854 trat die Mindener Schleppdampfschifffahrtsgesellschaft ins Leben u. machte jener Gesellschaft eine so bedeutende Concurrenz, daß dieselbe 1857 eine Vereinigung mit dem Norddeutschen Lloyd (s.u. Lloyd c) einging. Der Weserhandel beschäftigt sich bes. mit Linnengarn, Harzproducten, Wolle, Rüböl, Colonialwaaren, Thran u. Seefischen, Leinwand, Tabak, Steingut englischen Manufacturwaaren, rohem Leder, Fensterglas, Spiegeln etc. Bremen ist die wichtigste Handelsstadt an der W. Der Plan, die W. mittelst der schiffbar gemachten Lippe mit dem Rhein in Verbindung zu setzen, ist in der Ausführung begriffen. Die Anfang Octbr. 1861 in Detmold versammelte Weserschifffahrtscommission hat die Anlegung eines den Rhein mit der W. verbindenden Kanals beschlossen, dessen Kosten auf 13 Mill. Thaler veranschlagt sind. Vgl. Piderit, Geschichtliche Wanderungen durch das Weserthal, Rinteln 1835 ff., 3 Hefte; Derselbe, Wanderungen durch das Weserthal von Hameln bis Minden, ebd. 1838; Boclo, Der Begleiter auf dem Weserdampfschiffe von Münden nach Bremen, Gött. 1844; Engel, Weserbuch (Ein erklärender Begleiter auf der Weserreise), Hameln 1845; Meidinger, Die W. u. Ems in ihren Verkehrs- u. Handelsverhältnissen, Lpz. 1854. Karten: Die W. von Bremen bis zur Mündung, Bremen 1844; Der Lauf der W. von Münden bis Bremerhaven, ebd. 1845. 2) (Departement der Wesermündung), Departement im sonstigen Königreich Westfalen, enthielt Minden, Osnabrück, Ravensberg u.a., 103 QM. mit 331,000 Ew. u. hatte Osnabrück zur Hauptstadt. Es wurde 1810 dem französischen Departement Oberems einverleibt, 1815 aber an die jetzigen Staaten vertheilt. Vgl. Halem, Statistisches Handbuch für das Departement der Wesermündung, Bremen 1813; Halem u. Lasius, Carte du Departement des Bouches du Weser, Hannov. 1813, 4 Blätter.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.