- Abendmahl
Abendmahl (Nachtmahl, Tisch des Herrn, Concomitanz od. Wegzehrung [da es Sterbenden gleichsam mit auf den Weg gegeben wird], Eucharistie [Danksagung], Communion [Gemeinschaft], Sacrament des Altars). I. Bedeutung des Abendmahls. Gottesdienstlicher, zu den Sacramenten gehörender christlicher Gebrauch, gestiftet von Christus nach dem Passah, am Abend vor seiner Kreuzigung, zum Ersatz seiner sichtbaren Nähe in der Zwischenzeit von seinem Hingange zum Vater bis zur Vollendung des Reiches Gottes, zur Erinnerung an sein Erlösungswerk u. zur Erneuerung der Gemeinschaft mit ihm im Glauben u. in brüderl. Liebe (Matth. 26, 26–28. Marc. 14, 22–24. Luc. 22, 15–20. 1. Korinth. 10, 16–21. 11, 23–29.). Brod u. Wein, als die edelsten u. einfachsten Nahrungsmittel des leiblichen Lebens, um die höchsten Güter u. dringendsten Bedürfnisse des Geistes zu bezeichnen, treten, durch Gebet geweiht, im A. an die Stelle des sichtbaren Christus, seines Leibes u. [25] Blutes als Organe zur Vermittlung seiner geistigen Gemeinschaft, so daß durch diese Vereinigung mit Christus od. durch Christus mit Gott Ehrfurcht, Liebe u. Vertrauen, Ueberzeugung von der Vergebung der Sünden, Hoffnung einer ewigen Fortdauer geweckt u. überhaupt christl. Leben gefördert werden. Darum verlangt auch Paulus würdige Theilnahme am Genusse des A-s u. zur Vorbereitung ernstliche Selbstprüfung, weshalb später die Beichte (s.d.) zu diesem Zweck angeordnet wurde. Nach der Idee der Gemeinschaft der Gläubigen unter einander u. mit Christus ist der gemeinsame Genuß des A-s in der Kirche der Privatcommunion vorzuziehen. Daß es von allen Christen zu feiern sei, zeigen die Worte: Solches thut zu meinem Gedächtniß! die Aussprüche der Apostel u. das Beispiel der ältesten christlichen Kirche. Wie oft es zu feiern sei, bestimmt das N. T. nicht; nach gewissen christl. Momenten rathen Einige, es 5mal jährlich zu genießen, wegen der 5 Wundenmaale Jesu; Andre 3mal wegen der 3 Personen der Gottheit; Andre 2mal wegen der Zweizahl der Sacramente; Andre 1mal, weil es nur Einen Gott gibt. Nach der Geschichte des Dogma vom A. betrachteten es fast alle christlichen Kirchen als außerordentlich u. geheimnißvoll in seiner Art u. Wirkung u. stellten über Wesen, Bestimmung u. Kraft desselben verschiedene Ansichten auf. Die ersten Christen, in brüderl. Gemeinschaft unter sich u. mit Christus, verbanden die Feier des A-s mit ihren Agapen (s.d.). In den ersten 4 Jahrh. glaubte man, daß der Logos (s.d.), wie er einst Fleisch u. Blut angenommen habe, so sich im A. mit dem geweihten Brode u. Weine verbinde u. demselben eine außerordentliche, stärkende u. beseligende Kraft mittheile, die selbst den Leib des Genießenden unsterblich mache. Gegen Ende des 2. Jahrh. betrachtete man das A. auch als ein von den Menschen, bes. von dem Priester, Gott dargebrachtes Opfer, erst mehr als Dankopfer, dann auch als Wiederholung des Versöhnungsopfers Christi, das in Verbindung mit Fürbitten für Verstorbne u. Lebende zur Abwendung von Gefahren u. Strafen aller Art bargebracht wurde, woraus im 6. Jahrh. schon das Meßopfer (s. Messe) sowohl für Lebende, als zur Erlösung der Seelen aus dem Fegfeuer entstand. So ging diese reale Auffassung von dem lebendigen Gefühle der mystischen, leiblichgeistigen Gemeinschaft mit Christus zu der (capernaitischen) Verwandlungslehre über, bes. um 831 durch Paschasius Radbertus. Nach dessen u. seiner Genossen Ansicht war das A. ein stets sich wiederholendes Versöhnungsopfer Christi u. eine Mittheilung des vergeistigten Leibes u. Blutes Christi in das Fleisch u. Blut des Empfängers Diese Gegenwart Christi im A. wird bewirkt bei der jedesmaligen Consecration der A-elemente durch Gottes Allmacht. Dagegen behauptete Ratramnus u. A., daß die Kraft des Körpers Christi zwar im A. fortwirke, aber die Körpersubstanz Christi trete nicht in die Substanz der A-elemente, es sei also keine Wesensgegenwart des Leibes Christi u. keine Wesensverwandlung der A-elemente. Dies der erste Abendmahlsstreit. In Folge davon entspann sich auch im 9. Jahrh. der seit dem 11. Jahrh. sogenannte Stercoranistische Streit, worin die Einen nach Heribald, Bischof von Auxerre (Stercoranisten) behaupteten, daß, wenn die A-elemente wirklich Christi Leib u. Blut würden, diese auch in dem Magen verdaut u. durch die natürlichen Abführungskanäle wieder aus dem Leibe ausgeworfen werden müßten. Die Lehre von der, seit dem 12. Jahrh. Wandelung od. Transsubstantiation genannten Verwandlung der Substanz (nicht der Accidenz od. äußern Gestalt) des Brodes u. Weines in den Leib u. das Blut Christi, welche der Abt Rupertus Tuctiensis im 12. Jahrh. durch seine Meinung von einer Verbindung des Leibes Christi mit dem Brode (Impanation) im A. hatte mindern wollen, wurde gleichwohl 1215 auf der 4. Lateransynode sanctionirt. Durch das Frohnleichnamsfest (seit 1264) sah das Volk immer mehr den wirklichen Leib des Herrn in der geweihten Hostie, welche von da an als Venerabile angebetet wurde. Die katholische Kirche adoptirte nun diese Ansicht völlig als Glaubensartikel, u. sie glaubt noch jetzt, daß Jesus im A. unter dem verwandelten Brod u. Wein wirklich als Gott u. Mensch, mit Leib u. Seele, mit Fleisch u. Blut gegenwärtig sei. Die Transsubstantiation des Brodes u. Weines in Fleisch u. Blut kann aber nach ihrer Ansicht nur von einem Priester verrichtet werden, u. zwar nur in der heiligen Messe, welche die Wiederholung des unblutigen Opfers ist, welches Jesus, bevor er das blutige Opfer der Erlösung am Kreuze vollbrachte, bei dem letzten A. eingesetzt habe, wo er sich selbst in der Brodes- u. Weinesgestalt Gott danksagend geopfert, sich seinen Jüngern zur Seelenspeise gereicht mit den Worten: dies thut zu meinem Andenken. Dadurch habe Jesus die Apostel zu Priestern des neuen Bundes eingesetzt, welche das unblutige Opfer des N. T. mit seinen Gläubigen, zu seinem Andenken, öfters erneuern sollten. Da in einem lebendigen Leibe Fleisch u. Blut so unzertrennlich verbunden seien, daß, wo ein lebendiger Leib auch lebendiges Blut sei, u. so umgekehrt; so sei Jesus, weil er bei der Einsetzung lebendigen Leibes gewesen, als Brod u. Wein nach der Wandlung wirklich u. ganz gegenwärtig, so daß jeder Empfänger des A-s unter der Brodes-, wie unter der Weinesgestalt, Jesum wahrhaftig ganz empfange. Ueber die Entziehung des Kelches für die Laien, s. unten II. Schon seit sehr alter Zeit hielt man die Beichte, seit dem 4. Lateranensischen Concil 1215 die Ohrenbeichte für ein nothwendiges Zubehör zu dem A., s. Beichte. Die griechische Kirche bekannte sich, als sie sich von der lateinischen trennte, zur Transsubstantiation, brauchte gesäuertes Brod, gewährte den Laien den Kelch, forderte jedoch die Ohrenbeichte nicht. Die Reformatoren verwarfen das A. als wiederholtes Versöhnopfer u. daher auch die Transsubstantiation, forderten, wie schon früher die Hussiten, den Kelch, als wesentlich zum A. gehörig, für die Laien zurück, tadelten die Anbetung des Sacramentes u. die Ohrenbeichte; doch waren sie über den Sinn der Einsetzungsworte u. das Wesen dieses Sacramentes verschiedener Ansicht. Luther behauptete die wesentliche (reale u. substantiale) Gegenwart des Leibes u. Blutes Christi im A., welche nicht durch Verwandlung der äußern Elemente (des Brodes u. Weines), sondern durch übernatürliche, allerdings unbegreifliche u. in sich einzige Verbindung (Unio sacramentalis) des Leibes u. Blutes Jesu mit dem geweihten Brode u. Weine geschehe, so daß in, mit. u. unter Brod u. Wein der Leib u. das Blut Jesu im A. wirklich da sei (s. Ubiquität),[26] u. den Genießenden mitgetheilt werde, den Würdigen zum Segen, den Unwürdigen zur Verdammniß. Nach ihm u. den symbolischen Büchern der luther. Kirche gehören zur Feier des A-s 3 Stücke: die Consecration od. die Recitation der Einsetzungsworte, die Austheilung u. der Empfang des consecrirten Brodes u. Weines, u. der Genuß des Leibes u. Blutes Christi. Die objective Wirkung ist die Vergebung der Sünden u. das daraus folgende Leben u. Heil; die subjective, die Befestigung der in der Taufe begonnenen Wiedergeburt im Glauben u. in der Liebe; die einzige Bedingung von Seiten des Menschen ist der Glaube an Christum als Versöhner, zu dessen Wesen ernstliche Reue u. Besserung gehört. Zwingli sah in Brod u. Wein nur bedeutsame Erinnerungszeichen an Christi im Himmel befindlichen Leib u. Blut u. setzte alle Wirksamkeit des A-s in die Stärkung des Glaubens an die Erlösung durch den Kreuzestod des Mittlers u. in die Erregung der Dankbarkeit u. Liebe; das »ist« erklärte er durch »bedeutet,« daher der sogen. Sacramentsstreit (s.d.). Calvin erklärte mit Zwingli Brod u. Wein für blos äußere Zeichen, welche die unsichtbaren Gegenstände, Christi verherrlichten Leib u. Blut, od. die unsichtbare Nahrung, welche wir daraus empfangen, vorstellen, nahm aber mit Luther einen wesentlichen, doch nur geistigen Genuß jenes Leibes u. Blutes an; indem der Glaube der Genießenden durch die sichtbaren Zeichen geweckt werde, erhebe sich ihr Geist zu dem verherrlichten u. allmächtigen Erlöser u. werde durch die Kraft des Geistes Christi mit seinem Leibe u. Blute zum ewigen Leben genährt; daher empfange nur der Gläubige diese geistige Nießung (Manducatio spiritualis). Die Ansicht Calvins gefiel auch mehrern lutherischen Theologen, daher im 16. Jahrh. die Kryptocalvinistischen Streitigkeiten (s.d.). Mit Zwingli erkennen die Socinianer u. Arminianer im A. eine von Christus selbst eingesetzte Erinnerungsfeierlichkeit. Die Anabaptisten u. Mennoniten halten das A. für eine von der Kirche, nicht von Jesus, angeordnete Ceremonie zur Erneuerung des Andenkens an den Tod Jesu. Die Quäker verwerfen es als wesenlosen Schattenritus. In der luther. Kirche behauptete sich Luthers, von der Concordienformel bestätigter Lehrbegriff bis zur Mitte des 18. Jahrh., von da wurde bald mit Zwingli nur eine subjective od. moralische, bald eine objectiv-ideale Wirksamkeit des A-s anerkannt, bis in der neuesten Zeit die dogmat. Unterschiede zwischen Lutheranern u. Reformirten rücksichtlich dieser Glaubenslehre, wenn gleich hier u. da starr festgehalten (Sartorius, Scheibel u. A.), bes. durch die Uni on immer mehr aufgehoben u. die vermittelnde Ansicht (Schleiermacher, de Wette, Nitzsche, Ebrard u. A.) empfohlen wurde. Bei aller Verschiedenheit der Ansichten nehmen Alle das A. als das Sacrament der Gemeinschaft der Christen unter einander u. mit Christus. Die Feier des A-s, die immer als die wichtigste u. heiligste Handlung des christl. Cultus galt, erlitt bei den verschiedenen christl. Religionsparteien mannigfache Veränderungen u. veranlaßte viele Streitigkeiten. II Die Abendmahlselemente od. äußeren Symbole des A-s: Brod u. Wein. a) Brod. Christus bediente sich bei der Einsetzung des A-s des beim Passahmahle gebräuchlichen ungesäuerten, kuchenartigen Weizenbrodes; in der apostol. Zeit nahm man auch das gewöhnliche gesäuerte Brod von den Oblationen. Als diese mit den Agapen aufhörten, behielten die Griechen das gesäuerte Brod bei, während in der latein. Kirche seit dem 8. Jahrh. das ungesäuerte Brod gewöhnlicher wurde. Deshalb griff sie Mich. Cerularius, Patriarch von Constantinopel, 1053 an, u. als Papst Leo IX. den Gebrauch der röm. Kirche vertheidigte, obgleich er beide Arten für zulässig erklärte, entstand daraus der sogen. Brodstreit, indem die Lateiner Azymiten (Ungesäuerte), die Griechen Prozymiten (Fermentarii, Gesäuerte) genannt wurden, u. der bes. mit zur Trennung beider Kirchen beitrug. Bei dem Vereinigungsversuch beider Kirchen, auf dem Concil zu Florenz 1439, kam man überein, daß gesäuertes u. ungesäuertes Brod gebracht werden könne, es wurde aber von Constantinopel aus nicht bestätigt. Bes. durch diesen Streit entstand auch eine Veränderung in der Form des Brodes. Man brauchte nun in der röm. Kirche kleine, dünne, münzenförmige, ungesäuerte Weizenbrodchen, von den Oblationen, Oblaten, v. lat. Hostia (Opfer) Hostien genannt. Sie hatten schon früh auf einer Seite symbol. Zeichen, seit dem 13. Jahrh. wurde auf der einen Seite ein Crucifix mit den Buchstaben J. N. R. J. (s.d.) gewöhnlich. Mit diesen Hostien fiel in der röm. Kirche die bedeutungsvolle Handlung des Brodbrechens weg. So blieb es nach der Reformation bei den Lutheranern, welche die Oblaten beibehielten, während die Reformirten sich dagegen erklärten u. gewöhnliches Brod brauchten; ihnen folgten die Socinianer. Bei der Union beider Religionsparteien in neurer Zeit ward das Brechen von den Evangelischen wieder angenommen. In der englisch-bischöflichen Kirche werden geschnittene Stückchen gewöhnlichen Weizenbrodes den Communicanten in die Hand gegeben. Das in der griechisch- u. römisch-kathol. Kirche noch Übliche s. u. Messe. Zu dem Brode sollen die Artotyriten Käse gefügt haben. I. G. Hermann, Hist. concertationum de pane azymo, Lpz. 1737; Schmidt, De oblatis eucharisticis, Helmst. 1733, 2. Ausg.; Marheinecke, das Brod im Abendm., Berl. 1817. b) Wein. Christus bediente sich des rothen Weines, da er für das Passahmahl vorgeschrieben war; seit den frühesten Zeiten hielt man aber die Farbe für unwesentlich u. nahm, das Symbolische in dem Aus- u. Vergießen findend, gewöhnlich weißen Wein. So noch überall, u. nur einige reformirte Particularkirchen ziehen den rothen Wein vor. Ob Christus sich des reinen od. des mit Wasser vermischten Weines bedient habe, ist streitig. Der Gebrauch des gemischten Weines, der vom Papst Alexander I. eingeführt worden sein soll u. den man mystisch auf das Wasser u. das Blut, das aus Jesu Wunde quoll, auf die Reinigung von den Sünden u. die Befreiung von den Strafen dafür deutete, findet noch jetzt in den kathol. Kirchen Statt. Die römische Kirche mischt einmal Wasser zum Wein im Kelch vor der Consecration; die griechische zweimal, erst kaltes vor der Consecration, dann warmes nach derselben. Die armenische Kirche nimmt unvermischten Wein; ebenso die Protestanten. Die Surrogate statt des Weins, wie das Wasser bei den Enkratiten (daher Aquarii, Hydroparastäten), den Manichäern u. a. gnostischen Secten, die Sicera (s.d.), Milch u. a. Flüssigkeiten, sind von der Kirche verworfen worden (vgl. Liquoristischer Streit). Eine eigenthümliche Veränderung in der röm. Kirche ist,[27] daß den Laien der Genuß des Weines entzogen wurde (Kelchentziehung). In den ersten Jahrh. wurde das A. unter beiderlei Gestalt gereicht; da aber die Verehrung der A-elemente, als des wirkl. Leibes u. Blutes Christi, immer größer wurde, brachte man aus Furcht, etwas vom Weine zu verschütten, den abwesenden Kranken in Wein getauchtes consecrirtes Brod. Diese Sitte wurde auch sonst, bes. in den Klöstern, gebräuchlicher, obgleich von Synoden verworfen. Seit dem 3. Jahrhundert wurden auch aus denselben Gründen die Trinkröhren (Fistu lae eucharisticae), gewöhnlich, welche die gänzliche Entziehung des Weines vorbereiteten, u. obgleich dies die Kirche Anfangs noch mißbilligte, so wurde es doch seit dem 12. Jahrh. immer gewöhnlicher, da Kirchenlehrer, wie Robert Pullein in Oxford, es für schöne Sitte erklärten, den Laien nur das Brod zu geben, damit vom Weine nichts verschüttet werde. Aber noch im 13. Jahrh. sah es Albertus Magnus als Gebot Christi an, Brod u. Wein im A. zu genießen. Als man in Folge der Lehre von der Transsubstantiation schloß, wo der Leib sei, da sei auch das Blut Christi, u. Thomas v. Aquino, Bonaventura u. A. die Kelchentziehung vertheidigten, wurde sie seit der 2. Hälfte des 13. Jahrh. allgemein üblich u. zum Kirchengesetz erhoben, zumal da dadurch das Ansehen der nun allein noch das Blut Christi genießenden Priester sehr gehoben wurde. Als eine Art Ersatz dafür gab man den Laien den Spühlkelch, mit dem consecrirten vermischten gewöhnlichen Wein, damit die Hostie nicht zwischen den Zähnen hängen bliebe. Für ein besonderes Vorrecht galt es nun, wenn der Papst fürstl. Personen den Genuß des Weines im A. gestattete. Einzelne Häretiker, wie die Waldenser, Savonarola, Wiclef, machten indeß immer auf den ungetheilten Genuß des A-s Anspruch, u. obgleich das Concil zu Costnitz 1415 das Gesetz gab, daß nur die Priester das A. unter beiderlei Gestalt (sub utraque specie), die Laien aber nur das Brod genießen sollten, so erzwangen die Hussiten doch den Kelch, der ihnen aber später wieder genommen wurde. Gegen die Protestanten, die einstimmig den Genuß des Brodes u. Weines im A. für Alle wieder einführten, behauptete die kathol. Kirche fortwährend, bes. auf dem Concil zu Trident 1563, die Communion unter einerlei Gestalt (Communio sub una). Die griech. Kirche hat immer den Wein beibehalten. Spittler, Gesch. des Kelchs im A., Lemgo 1780; Schmidt, De fatis calicis eucharistici, Helmst. 1708. Die Ueberbleibsel von den A-elementen wurden früher entweder noch unter die Anwesenden vertheilt, od. kleinen Kindern gegeben, od. zu Privatcommunionen aufgehoben. Je mehr man aber das A. als einen mysteriösen Gebrauch ansah u. die Elemente verehrte, desto sorgfältiger ging man damit um. Die Protestanten halten die Elemente nach dem A. für bloßes Brod u. Wein; letztern erhält gewöhnlich der Kirchendiener, ersteres wird beim nächsten Male wieder mit geweiht. III. Die Consecration u. Austheilung der A-elemente. Die Weihung der A-elemente (Brod u. Wein) geschah Anfangs durch die Apostel u. Gemeindevorsteher, dann durch die höheren Geistlichen, die Bischöfe u. Presbyter, endlich durch jeden geweihten Priester. Die Formeln, deren man sich dabei bediente, waren früher frei, später durch die schriftlichen Liturgien bestimmt. Alle enthalten die Einsetzungsworte u. ein Gebet; in der griechischen Kirche an den heiligen Geist, daß er Brod u. Wein in Leib u. Blut Christi verwandele, in der römischen u. protestant. Kirche das Bater Unser. Vor der Austheilung rief in der älteren Kirche der Priester der Gemeinde zu: Sursum corda! worauf die Gemeinde antwortete: Habemus ad Dominum! Die Austheilung der A-elemente geschah in der ersten Zeit durch die Diakonen; dann blos die des Weines, während sogleich der Consecrirende das Brod den Communicanten gab; endlich wurde es wieder ganz den Diakonen überlassen. Die Worte dabei waren Anfangs: Corpus, sanguis Christi, calix vitae; seit dem 9. Jahrh. fügte man hinzu: prosit tibi in remissionem peccatorum et ad vitam aeternam. Noch andere Zusätze wurden hie u. da bei veränderten dogmatischen Ansichten über das A. gemacht, seit Ausbildung der Lehre von der Transsubstanttation bes.: verum corpus u. verus sanguis. Ueber die Austheilung in den protestant. Kirchen s. unten VII. IV. Ort u. Zeit des A-s. Das A. wurde immer bei den religiösen Versammlungen, also Anfangs in Privathäusern an gewöhnl. Tischen, zur Zeit der Verfolgungen an verborgenen Orten, bei den Gräbern der Märtyrer u. später in den Kirchen an besonderen A-tischen u. Altären gehalten. In Nachahmung des ersten A-s wurde das A. Anfangs bes. des Abends u. bei Nacht, nachher zugleich mit dem Gottesdienste in den Morgenstunden gefeiert. So ist es in der Kirche geblieben. In den ältesten Zeiten genoß man das A. fast täglich, u. als Verfolgungen, Vergrößerung der Gemeinde u. a. Umstände dies unmöglich machten, mehrmals wöchentlich od. wenigstens Sonntags. Schon im 5. Jahrh. klagen indeß die Kirchenlehrer über laue u. seltene A-feier. Es wurde nun die A-feier an den hohen Festtagen (Epiphanias, Ostern, Pfingsten u. Weihnachten) gewöhnlich u. die Theilnahme daran durch Synoden geboten. Mit Ausbildung der Messe wurde sie immer seltener, so daß man auf der 4. Lateransynode 1215 mit einer jährlichen Communion am Osterfeste zufrieden war u. endlich 1317 die Feier darauf beschränkte, so daß einen häufigeren Genuß der Bischof bes. erlauben mußte. Die Reformatoren stellten mit Abschaffung der Messe die öftere Communion wieder her u. überließen Jedem, wie oft er daran Theil nehmen wolle (s. oben I.). A-verächter wurden mit Landesverweisung, Excommunication u. Versagung eines ehrlichen Begräbnisses bestraft; letzteres zum Theil noch. V. Personen, welche, u. Art u. Weise, wie sie das A. feierten. In den frühesten Zeiten durften alle Getauften das A. genießen, später wurden die Katechumenen u. Gefallnen davon ausgeschlossen. Da man schon früh das A. nothwendig zur Seligkeit hielt, so kam bald die Kindercommunion auf, die im Abendlande bis nach dem 12. Jahrh. dauerte, in der griech. Kirche noch besteht (Zorn, Hist. eucharisticae infantum, Berl. 1742). Den an der öffentl. A-feier Verhinderten, Kranken, Gefangenen, Märtyrern wurden die geweihten A-elemente durch die Diakonen geschickt, so bes. auch den Sterbenden als Viaticum (Wegzehrung), ja bis zum 5. u. 6. Jahrh. sogar den schon Gestorbenen noch in den Mund gelegt od. mit in den Sarg gegeben (Schmidt, De eucharistia mortuorum, Jena 1645). Die Apostel empfingen das[28] A. liegend nach morgenländ. Sitte, seit dem 4. Jahrh. aber genoß man es stehend u. später knieend, die Männer mit unbedecktem Haupte, die Frauen mit dem Dominicale, einem langen weißen Tuche darüber; spät erst wurde eine besondere Kleidung dabei gewöhnlich u. die schwarze Farbe vorherrschend. Seit dem 4. Jahrh. wurde eine Rangordnung bei der Communion beobachtet, so daß erst die höhern u. niedern Geistlichen, dann die Laien (Männer u. Frauen) kamen. Den Laien wurde es auch bald nicht am Altar, sondern außerhalb des Chores gereicht. Den Communicirenden wurde Brod u. Kelch Anfangs in die Hand, seit dem 4. Jahrh. aber in den Mund gegeben. Damit bei der Austheilung nichts von den consecrirten Elementen verloren gehe, wurden die Vorhalttücher (Receptacula) gebräuchlich, welche auch noch in der protestant. Kirche hier u. da gewöhnlich sind. Zur Vorbereitung auf die A-feier wurden die Communicanten zur Selbstprüfung u. zum Gebet um Vergebung der Sünden (Beichte) ermuntert u. nach derselben mit dem Segen entlassen. Das Selbstcommuniciren der Laien ist von der ganzen christl. Kirche verboten, das der Geistlichen bei den Katholiken allgemein üblich, in der englisch-bischöfl. Kirche, der Brüdergemeinde etc. erlaubt u. üblich, in der lutherischen früher, bes. von Luther selbst, gemißbilligt, später von vielen Theologen bei dringenden Umständen erlaubt. VI. Die Abendmahlsgefäße sind Kelch, Patene od. A-teller u. Weinkanne. Außerdem bei den Katholiken das Leibtuch (Velum corporale, Palla, Purificatorium), Kelchtuch (Velum sericum), Velum offertorii u. die Monstranz; bei den Griechen die Lancea sacra, Schwamm, Löffel, Wedel, Asteriscus (s.d. a.). Die A-gefäße sind gewöhnlich aus Silber od. Gold, u. nur selten, bei großer Armuth der Gemeinden, aus Zinn verfertigt. Die besondere Einsegnung derselben bei den Katholiken ist bei den Protestanten nicht Sitte. VII. Die Abendmahlsfeier bei den verschiedenen christl. Religionsparteien. a) Ueber die A-feier bei den Römischkatholischen, s. bes. Messe. Die Communicirenden versammeln sich nach vorhergegangener Beichte u. Absolution in einiger Entfernung vom Altar u. empfangen hier knieend vom Priester, der in der Hand den Kelch u. auf ihm die Patene mit den geweihten Hostien hält, das Brod mit den Worten: verum corpus domini etc. (über die Entziehung des Kelchs s. oben II. b). Nach dem Genusse begibt sich jeder an seinen Platz zurück. b) Die A-feier bei den Griechischkatholischen s. u. Messe, ihr Ritual ist im Ganzen dem, in der ältesten Kirche üblichen noch sehr ähnlich. c) Bei den Lutheranern geht eine Vorbereitungsandacht (Beichte) der eigentl. A-feier voran, das A. selbst aber wird am Schlusse des Vormittagsgottesdienstes, bes. Sonntags, begangen. Nach. der Predigt weihet der Geistliche die Hostien u. den Wein am Altare (s. oben III.). Unter dem Gesange der Gemeinde treten nun die Communicanten, erst die Männer, dann die Frauen, einzeln od. je zwei zu dem Altare u. erhalten hier von dem Geistlichen die Hostien u. den Kelch in den Mund gereicht, die dabei gewöhnlich mit dem Zeichen des Kreuzes etwa die Worte sprechen: Nehmet, esset, das ist der Leib unsers Herrn u. Heilandes Jesu Christi für eure Sünden in den Tod gegeben; der stärke u. erhalte euch im wahren Glauben zum ewigen Leben! Amen. Nehmet, trinket, das ist das Blut unsers Herrn u. Heilandes Jesu Christi, vergossen zur Vergebung der Sünden; das stärke etc. Ein Dankgebet u. der Segen beschließen die Feier. Häufig brennen auch während der A-feier Lichter auf dem Altare. d) Bei den Reformirten beginnt die Communion mit Vorlesung einer Formel, welche die Stelle 1. Kor. 11 enthält, Gebet etc., darauf treten die Communicanten, an den meisten Orten einzeln, an den einfachen Tisch (Communiontisch) u. es wird ihnen das gebrochene Brod u. der Kelch in die Hand gereicht. In einigen Gegenden sitzen die Communicanten je 12 um einen Tisch, in andern bleiben sie in den Stühlen, wohin ihnen die Kirchenältesten Brod u. Wein bringen. So bes. in der Schweiz u. Holland. Die bei der Darreichung gesprochenen Worte sind in den verschiedenen Gegenden verschieden. Während der Communion wird ein Lied gesungen od. von der Kanzel verlesen, zuletzt ein Danksagungsgebet gesprochen. Krankencommunionen zu Hause sind selten. e) Die A-feier der Unirten in Preußen, Baden, Nassau, Hessen, Anhalt nähert sich in Bezug auf größere Einfachheit mehr der reformirten Kirche. Das Brod, entweder wirkliches od. größere Oblaten, wird gebrochen u. ebenso wie der Kelch den zum Altar tretenden Communicanten vom Geistlichen in die Hand gegeben. Die übrigen Gebräuche, Anzünden der Lichter, Collecten u. Gebete, stimmen mehr mit dem Ritual der luther. Kirche überein. f) In der engilisch-bischöfl. Kirche ist die Beichte unmittelbar mit der A-feier verbunden, auf sie folgt das Gebet der Weihe mit den Einsetzungsworten. Nun reichen sich die Geistlichen erst selbst, dann den Communicanten, die ohne Unterschied des Geschlechts herbeikommen u. auf den Bänken bei der Communiontafel niederknieen, geschnittene Stückchen Weizenbrod u. den Kelch mit rothem Wein in die Hand. Der übrigbleibende Wein wird noch unter die Communicanten vertheilt, die Feier mit Gebeten, Vater Unser etc. geschlossen. Die das A. bloß als eine Erinnerungsfeier an Christus betrachtenden g) Arminianer, sowie h) die Taufgesinnten, haben ähnliche Gebräuche, wie die reformirte Kirche; sie empfangen gewöhnlich Brod u. Wein, um einen Tisch sitzend, von den beides herumtragenden Lehrern. Merkwürdig wegen ihrer Würde u. Strenge ist die Feier des A-s (Ceremonie) i) bei den Socinianern, da sie es doch nur als Ceremonie, Brod u. Wein nur als Erinnerungszeichen des gebrochenen Leibes u. vergossenen Blutes betrachten. Am Tage vor dem A. ist die Vorbereitung (Disciplin) bei verschlossenen Thüren; da werden jedem vom Prediger u. Andern seine Fehler verwiesen, Ärgerniß Gebende ernstlich ermahnt, selbst von der Gemeinde ausgeschlossen, Beleidigungen ausgesöhnt. Am folgenden Tage beim öffentlichen Gottesdienst werden nach der Predigt die A-tische gedeckt u. mit Brod u. Wein versehen; um sie treten die Communicanten, zuerst die Männer, u. beten, während der Lehrer durch Vorlesung der Einsetzungsworte das Brod segnet. Darauf setzen sie sich um den Tisch u. nehmen mit den Händen das vom Lehrer gebrochene Brod. Ebenso wird dann der Kelch gesegnet u. genossen. Darauf begeben sie sich nach[29] gethaner Danksagung an ihre Plätze zurück u. andere nehmen ihre Stelle ein. Die Ceremonie beschließt ein knieend verrichtetes Gebet u. ein Gesang. Der ersten A-feier Christi sich nähernd, ist k) die der Herrnhuter. Das A. wird an jedem 4. Sonnabend Abends in der Kirche gehalten. Acht Tage vorher wird das gegenseitige Besprechen über den gegenwärtigen Seelenzustand vorgenommen; der Feier selbst, die mit den Agapen (Liebesmahlen) verbunden ist, geht das Fußwaschen (s.d.) voran. Nachdem der Priester das Brod durch die Einsetzungsworte consecrirt hat, bricht er es u. theilt es unter die Communicanten so aus, daß er es je zweien in die Hand gibt u. dabei einen Hymnus singt. Hat jedes das Seinige empfangen, so geschieht der Genuß zugleich nach den Worten: das thut zu meinem Gedächtniß. Darauf folgt eine Collecte (Prostrativ), wobei die Gemeinde knieend betet. Die Segnung u. der Genuß des Kelches, welchen ein Nachbar dem andern zureicht, geschieht auf gleiche Weise. Darnach wieder eine Collecte u. dann der Segen. Je nach dem Genuß des Brodes u. Weines geben sich die Nachbarn den Friedenskuß. Die an der Theilnahme Verhinderten empfangen das A. am folgenden Tage auf dem Gemeinsaal, Kranke in den Stuben, ohne nochmalige Consecration (Nachcommunion). Vgl. Scheibel, Kurze Nachricht von der Feier des heil. A. bei den verschiedenen Religionsparteien, Bresl. 1824; Schulz, Die christl. Lehre vom A., 2. A. Lpz. 1831; Ebrard, Das Dogma vom A. u. seine Geschichte, Frankf. 1845; Kahnis, Die Lehre vom A., Lpz. 1851; L. I. Rückert, Das A. (sein Wesen u. seine Geschichte in der alten Kirche), Lpz. 1856, 2 Bde.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.