- Brandenburg [4]
Brandenburg, 1) Provinz des Königreichs Preußen, umfaßt die sonstige Ucker- Mittel- u. Neumark u. die Priegnitz, einen Theil der Altmark (der übrige Theil gehört jetzt zur Provinz Sachsen), des sonst sächsisch-wittenberger u. meißner Kreises, von Querfurt u. Schlesien; grenzt an Posen, WPreußen, Pommern, Mecklenburg, Hannover, Anhalt, Provinz Sachsen u. Schlesien;[195] 7341/7 QM. u. (Ende 1854) 2,243,364 Ew. Boden eben, nur von Schlesien her noch einige Hügelreihen; auch sonst ist die Beschaffenheit nicht überall gleich; theils Land, theils Sumpf u. Niederung, theils Wald; daher auch nicht überall gleich ergiebig. Bewässert wird das Land von der Oder u. Havel mit Spree, zu deren beiden Seiten es liegt, u. von der Elbe, welche die Grenze berührt, mit ihren zahlreichen Zuflüssen; ebenso ist es reich an Seen, deren es an 700 gibt, wie der Dolgen-, Fehrbelliner, Grimmitzer See u. v. a.; auch manche Sumpfgegend gibt es, wie den Spreewald; die Wasserverbindung ist durch 8 Kanäle (Friedrich-Wilhelmsgraben, Finowkanal, Plauenscher, Neuer Oderkanal u.a.) zwischen der Elbe u. Oder hergestellt. Producte: das Mineralreich arm, gibt nur etwas Torf, Alaun u. Kalk; Salz fehlt; der Landbau bringt Getreide, Gemüse (Teltauer Rübchen), Futterkräuter, Flachs, Hanf, Tabak aber nur so viel, daß dem eigenen Bedürfniß genügt wird; auch die Viehzucht ist unbedeutend, beträchtlich nur die Zucht der Schafe, deren es über 21 Mill. Stück gibt; ferner noch starke Bienenzucht, viel Holz u. Fische, etwas Wein. Industrie: Be- u. Verarbeitung der Wolle (Tuch, Kasimir, Merino), Seide u. Baumwolle, Leder, Zucker, Tabak, Eisen, Glas u. Spiegel, Porzellan, Messing u.a.; der Hauptsitz der Industrie ist in Berlin u. Frankfurt a. d. O. Der Handel wird durch die vielen Gewässer u. Kanäle erleichtert, wozu noch mehrere Eisenbahnlinien gekommen sind, die das Land mit allen Nachbarländern in Verbindung setzen u. von Berlin aus nach Stettin, Frankfurt, Dresden, Dessau, Magdeburg, Hamburg u. von da weiter führen. Verfassung ist in der Hauptsache die des übrigen Preußischen Staats. Die Landtage der Provinziallandstände, aus Deputirten der Ritterschaft, der Städte u. der Bauern bestehend, sind von 1824 an berufen worden. Die Verwaltung wird in die 2 Regierungsbezirke Potsdam u. Berlin getheilt, u. unter dem Consistorium zu Berlin stehen die geistlichen Angelegenheiten; für die Ablösungen besteht eine Generalcommission. Der Rechtszustand von B. beruht auf dem preußischen Landrecht, das jedoch nur subsidiäre Geltung hat, u. auf dem Gewohnheitsrechte (vgl. Diestelmaier, Etzliche Statuten u. Gewohnheiten der Chur u. Mark B., Jena 1608, Lpz. 1670; Scheplitz, Consuetud. brand., herausgeg. von Pape, Berl. 1744, Fol.), u. auf früheren Verordnungen der Kurfürsten, namentlich Polizeiverordnung von 1515, Kammergerichtsordnung von 1516, Const. Joachimica, über die Erbfolge von 1527, u. Landtagsrecesse von 1527–39, gesammelt in Mylius, Corp. instit. march., Berl. 1737–1810, 16 Bde.; Hoffmann, Repertorium, Züllichau 1800–1810, 8 Bde.; v. Kamptz, Die Provinzial- u. statutarischen Rechte der Preußischen Monarchie, Berl. 1826 f. I. S. 1–142). In der Mark galt früher Sachsenrecht, die Stadtrechte gründen sich auf das Magdeburgische Recht (vgl. Riedel, Magazin des Provinzial- u. Statutarrechtes von B., Berl. 1837 f., 2 Bde.), auch war das unter Karl IV. verfertigte Landbuch des Kurfürstenthums u. Markgrafschaft B. von 1375 (herausgeg. von Herzberg, Berl. 1781), die Brandenburgische Criminalordnung (s.u. Bambergensis) u. die nicht publicirte Constitution Johann Georgs von 1594, wichtig. Wappen in rother Adler in silbernem Felde. 2) Hauptstadt des westhavelländischen Kreises des Regierungsbezirks Potsdam, von der Havel in die Alt- u. Neustadt getrennt; auf einer Havelinsel nordöstlich von diesen beiden Theilen die Burg B., der älteste Theil des Ortes mit der Domkirche (zum Theil im Rundbogenstyl erbaut, mit vielen Ornamenten aus Sandstein, mit schönem Schnitzwerk am Altar u. guten Gemälden von unbekanntem Meister) u. dem Rittercollegium; zwischen beiden Städten auf der linken Seite der Havel, ein District auf Pfählen gebaut (deshalb Venedig genannt); die neu erbaute römisch-katholische Kirche wurde den 12. August 1851 eingeweiht; Gymnasium, höhere Bürgerschule; die Ritterakademie ist im März 1849 aufgelöst worden; ferner Landarmenanstalt, Strafanstalt; auf dem Markte eine 18 F. hohe Rolandssäule (aus dem Jahre 1454); Fabriken in Wolle, Leinen, Leder; Bierbrauerei (früher der sogenannte Alte Klaus); Fischerei, Schifffahrt, 2 Buchhandlungen, 2 Buchdruckereien, Freimaurerloge (Friedrich zur Tugend); Ende 1855, 19,383 Einwohner, ohne das Militär. In NW. ein Sandberg, in den ältesten Zeiten der Harlunger-Berg (angeblich nach dem süddeutschen Heldengeschlecht der Harlunger) benannt, dann (seit 980) der Sitz des Triglaffsdienstes, u. seit etwa 1140 mit einer im Byzantinischen Styl gebauten Kirche od. Capelle besetzt, welche der Jungfrau Maria geheiligt war u. dem Berge den noch heute gewöhnlichen Namen Marienberg gegeben hat, aber 1722 abgerissen worden ist. Auf demselben betreibt man Weinbau. – Die Burg B. soll im Jahre 50 n. Chr. von den Wilzen unter dem Namen Brennibor (Brennabor) an der Havel gegründet worden sein u. war bis zum Jahr 927 in den Händen der Slawen, wo sie dann vom Kaiser Heinrich I. erobert wurde. Vom 10.–12. Jahrh. wurde sie öfter von den Slawen wieder erobert (s. Brandenburg [Gesch.]) I., bis 1141 Albrecht der Bär sie durch Erbschaft gewann, welcher das schon 948 von Kaiser Otto d. Gr. gegründete Bisthum wieder einrichtete u. das Domcapitel 1161 aus Prämonstratensern bildete. Aus dem Dorfe Parduin erwuchs nun die nachmalige Altstadt, aus dem (von Deutschen angelegten) deutschen Dorfe die Neustadt, u. beide Städte erhielten von der Burg den Namen Brandenburg. Nachher hatte B., bes. im 14. Jahrh., blutige Fehden mit Magdeburg. Zur Zeit der Askanischen Fürsten u. schon vor 1315 wurde hier ein Schöppenstuhl gestiftet. 1412 hielt Friedrich von Hohenzollern in Neustadt-B. einen Landtag, um sich huldigen zu lassen. 1563 wurde das Bisthum in Folge der Einführung der Reformation aufgehoben. Im Dreißigjährigen Kriege wurde es 1626 von den Dänen. 1627 von den Kaiserlichen, 1631 von den Schweden, 1636 von den Sachsen u. 1639 u. 1641 wieder von den Schweden. eingenommen; erst in Folge des Friedensschlusses durch Kurfürst Friedrich Wilhelm wurde es befreit. Vgl. M. W. Heffter, Geschichte der Chur- u. Hauptstadt B. etc., Potsdam 1839. 3) Marktflecken im Kreis Heiligenbeil des preußischen Regierungsbezirks Königsberg; liegt am Einfluß des Frisching in das Frische Haff; Fischfang; 1000 Ew.; sonst mit Schloß, 1266 vom Markgrafen Otto von Brandenburg gebaut u. nach ihm benannt; jetzt in Ruinen. 4) So v.w. Neu-Brandenburg. 5) Dorf bei Dietenheim, s.d.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.