- Holstein [2]
Holstein (Gesch.). In H. wohnten Anfangs Haruder, deren Name vielleicht gleichbedeutend mit Holsten od. Holtinger (d.i. Waldbewohner) ist; das Land hieß daher Holtseduland (Holzsassenland); im Mittelalter hieß H. Nordalbingia od. Saxonia transalbiana. Karl der Große besiegte die hier wohnenden Sachsen u. bekam 811 im Frieden mit Hemming, König der Dänen, H. bis an die Eider abgetreten. Er versetzte 10,000 der unruhigsten Familien von H. nach Brabant, Flandern, Holland u. dem Innern von Deutschland, ersetzte sie durch deutsche Colonisten u. bildete aus den Eroberungen die Nordalbingische Mark, welche er mit dem Herzogthum Sachsen verband, die Markgrafen hatten ihren Sitz zu Hochbuchi; als erster Markgraf kommt urkundlich Gottfried vor, er fiel 1106, u. Herzog Lothar belehnte nun Adolf III. v. Schauenburg mit H. u. Stormaren.
I. Der Schauenburgische Stamm in Holstein. Adolf I. beherrschte H. bis 1130. Unter Adolf II., seinem Sohne, kommt der Name Holsatia (Holstein) 1141 in einer Urkunde des Erzbischofs Adalbert von Hamburg zuerst vor. Adolf II. wurde, als sein Lehnsherr, Heinrich der Stolze, in die Acht erklärt worden war, von Albrecht von Brandenburg 1138 H-s beraubt u. Heinrich von Badwide als Graf eingesetzt, welcher das wendische Wagrien mit H. vereinte. Nach Jahresfrist erhielt Adolf jedoch das Land wieder. Gegen Heinrichs des Stolzen Sohn, Heinrich den Löwen, verband sich Adolf II.[487] mit mehreren Fürsten, wurde jedoch besiegt u. zum Gehorsam gebracht, diente nun Heinrich dem Löwen gegen die Wenden vor Demmin u. baute die zerstörte Stadt Lübeck wieder auf, welche er nachher an Heinrich den Löwen wieder abtrat. Er st. 1164. Sein Sohn Adolf III., 1178 mündig geworden, widerstand Heinrich dem Löwen u. entzog sich, beim Sturz desselben, der sächsischen Lehnsbarkeit ganz. Nach mehreren spätern Fehden mit Heinrich wurde er 1201 in einem Kriege mit König Kanut VI. von Dänemark, 1201 bei Itzehoe besiegt, gefangen u. durch seinen Stiefbruder, Albert von Orlamünde, ersetzt; dieser eroberte 1218 (1216) Hamburg, erhielt von Waldemar II. die Stadt für 700 Mark Silbers abgetreten, verkaufte aber ihre Freiheit u. Gerichtsbarkeit um 1500 Mark, die er anwendete, um den König Waldemar II. aus der Gefangenschaft zu befreien, wurde aber selbst vom Grafen von Schwerin gefangen u. verlor 1225 H. Adolf IV., Adolfs III. Sohn, erhielt dieselbe wieder; er schlug König Waldemar II. 22. Juli 1227 bei Bornhövede, worauf er sich von Dänemark befreite, bekriegte 1235 im Bunde mit Dänemark Lübeck, entsagte aber 1238 für 5000 Mark Silbers allen Ansprüchen auf Lübeck, überließ 1239 seinen Söhnen Johann I. u. Gerhard I. die Regierung, wurde Franciscaner u. st. 1261 im Kloster; seine Söhne theilten 1243.
A) Linie Holstein-Kiel. Johann I., welcher Wagrien u. Kiel gewählt hatte, nahm 1257 in der Schlacht auf der Loheide den König Thristoph von Dänemark gefangen u. st. 1261 (1263). Sein älterer Sohn, Johann II. der Einäugige, folgte; sein jüngerer Bruder Adolf V., der eine pommersche Prinzessin geheirathet hatte u. Anspruch auf Pommern machte, war deshalb in der Erbschaft übergangen worden, er starb jedoch 1308, ohne zum Besitz von Pommern gelangt zu sein. Johann II. kriegte mit den Dithmarsen u. dem Herzog Albrecht von Sachsen-Lauenburg u. wurde 1301 von seinen Söhnen Adolf u. Nikolas gefangen u. blieb in Hast bis zu seinem Tode 1316. Sein Sohn Adolf VI., erhielt Segeberg zu seinem Theil, wurde aber von Hartwig von Reventlow, dessen nahe Verwandte er zur Geliebten hatte, 1315 ermordet. Johann III. der Freigebige, Adolfs VI. Sohn, st. 1352, u. mit seinem einzigen Sohne, Adolf VII., erlosch 1390 die Kieler Linie, die Güter fielen an den älteren Zweig der Rendsburger Linie.
B) Linie Holstein-Rendsburg. Gerhard I., jüngerer Sohn Adolfs IV., erhielt 1243 in der Theilung das eigentliche H., nahm seine Residenz in Rendsburg u. fing mit seinem Bruder, Johann I., den König von Dänemark in der Loheide 1257; er st. 1285, u. seine Söhne Heinrich u. Gerhard theilten; die jüngere Linie Gebhards II. st. 1326 mit Johann wieder aus; die ältere stiftete Heinrich I., er st. 1310; Gerhard (Gert) III. der Große, sein Sohn, kriegte glücklich mit den Dithmarsen, mit Dänemark u. mit seinem Vetter Johann III. von Kiel. Er wollte die Unterwerfung der Dithmarsen nicht annehmen, doch in der Kirche zu Oldenwerder, welche Gerhard anzündete, eingeschlossen, machten sie einen Ausfall, schlugen Gerhard u. blieben frei. 1326 erbte er nach dem Tode des Grafen Johann die Besitzungen der Gebhardschen Linie; besiegte 1329, als Bundesgenoß Waldemars von Schleswig die Dänen, nahm ihren König Christoph gefangen, machte Waldemar zum König von Dänemark u. erhielt von diesem dafür Schleswig als rechtes Erblehn unter der Bedingung der Constitutio Walderiana von 1320, daß Schleswig u. Dänemark nie Einen Herrscher haben sollte. Später schlug er Christoph bei Rendsburg nochmals, nahm ihn wieder gefangen u. erhielt dafür Jütland; auch gegen Christophs Nachfolger, Otto, kämpfte er 1334 bei Wiborg siegreich, wurde aber bei einem neuen Krieg mit ihm 1346 in Jütland von Niels Ebbeson ermordet. Seine Söhne Heinrich II. der Eiserne u. Nikolas regierten gemeinschaftlich u. blieben, glücklich gegen Dänemark u. Schweden fechtend, im Besitz vieler Plätze in Jütland u. Seeland, so wie Kalmar's. Als Heinrich 1346 mit Eduard III. von England nach Frankreich zog, erlitt Nikolas daheim mehrere Niederlagen, doch Heinrich stellte, zurückgekehrt, die Angelegenheiten wieder her, schlug 1362 die angetragene schwedische Krone aus, zog 1379, vom Papst zu seinem Feldherrn in Apulien bestellt, nach Italien u. st. dort 1381. Nikolas regierte nun allein, beerbte 1390 die Kieler Linie, fand die Erbansprüche der Grafen von Schauenburg mit den Ämtern Pinneberg, Hartborg u. Barmstädt ab, u. st. 1400 kinderlos. Heinrichs II. Kinder, Gerhard IV., seit 1386 von Dänemark mit Schleswig belehnt, Albrecht u. Heinrich III. folgten. Während des Streites um die Erbschaft fiel Albrecht 1403 u. Gerhard IV. 1404 gegen die Dithmarsen, u. Heinrich III. u. die Gemahlin Gerhards IV. übernahmen nun die Vormundschaft über dessen Söhne Heinrich IV., Adolf VIII. u. Gerhard V. u. vertheidigten diese gegen Margaretha von Dänemark u. deren Nachfolger Erich, welche den Unmündigen des Vaters Lehen, Schleswig, wieder nehmen wollte. 1418 mündig geworden, übernahm Heinrich Schleswig u. vertheidigte sein Besitzthum mit Hülfe der Hansestädte, blieb aber 1427 vor Flensburg. Ihm folgte sein Bruder Adolf VIII., unter welchem die Streitigkeiten mit Dänemark beigelegt wurden. Auch schlug er die dänische Krone aus, u. mit ihm st. 1459 das Geschlecht der Schauenburger im Mannesstamm in H. u. Schleswig aus. Übrig war aus dem Geschlecht noch Hedwig, Tochter Heinrichs III., welche die zweite Gemahlin des Grafen Dietrich von Oldenburg war. Die Succession in H. hätte nun den Grafen von Schauenburg zugestanden, da sie Lehensvettern der Grafen von H. waren, allein die Stände wählten Adolfs Schwestersohn, Christian von Dänemark.
II. Der Oldenburger Stamm in Holstein. Der neue Herzog Christian, der Sohn des Grafen Dietrich von Oldenburg u. dessen zweiter Gemahlin, Hedwig von H., war seit 1448 auch König von Dänemark. Dieser kaufte die Ansprüche den Grafen von Schauenburg mit 41,500 rhein. Fl. ab, u. seine Nachkommen erhielten, als die Grafen von Schauenburg 1640 ausstarben, nebst den Herzögen von H. deren Erbe. Christian I. versprach, daß Schleswig u. H. ewig zusammen u. ungetheilt bleiben sollten, u. sicherte dem Lande seine Freiheiten u. Rechte, erwarb für H. vom Kaiser Friedrich III. 1474 die Herzogswürde u. bestimmte, da Schleswig u. H. niemals mit Dänemark vereinigt werden sollte, seinen jüngsten Sohn Friedrich zum Herzog[488] von H. u. Schleswig, dies jedoch gab nach seinem Tode 1481 sein ältester Sohn u. Nachfolger in Dänemark, Johann I., nicht zu, sondern zwang Friedrich 1490 zum Gottorpschen Vergleich, worin bestimmt wurde, daß Friedrich nur Gottorp u. einen Theil von H. erhalten, dagegen Prälaten, Ritterschaft, Schulden, Rechtsansprüche an Hamburg etc. gemeinschaftlich bleiben sollten. Johann I. st. 1515; als sein Sohn Christian II. von den Ständen 1523 der Krone Dänemarks für verlustig erklärt worden war, wurde dessen Oheim, Herzog Friedrich von H., als Friedrich I. zum König erwählt, u. somit bestieg das Haus H. den dänischen Thron. Friedrich I. st. 1533. Seine drei Söhne (der vierte war mit einem geistlichen Stift abgefunden worden) theilten 1544 die Herzogthümer, der König Christian III. erhielt den sonderburger Antheil; der zweite Sohn, Johann (die Hinterslebener Linie), Rendsburg u. Tondern etc.; der dritte, Adolf, Gottorp. Die Regierung blieb gemeinschaftlich. Als Johann 1580 starb, theilten die beiden noch übrigen Brüder den 19. Septbr. zu Flensburg nochmals, u. nun entstanden die beiden Linien, H.-Dänemark u. H.-Gottorp.
A) Die ältere Holstein-Dänische od. königliche Linie, auch Glückstädtische Linie, erhielt in Schleswig: Hadersleben, die Inseln Alsen u. Aröe, Sundewitt u. Glücksburg; in H.: Rendsburg, Segeberg, Wilster u. Kremper, Marsch, Itzehoe, Plön, Heiligenhafen, Steinberg, die Klöster Reinfeld u. Ahrensboek, so wie die südliche Hälfte von Dithmarsen; zerfiel schon unter Friedrich II. in zwei Äste, indem dieser König mit seinem jüngern Bruder Johann 1564 Flensburg theilte; hierdurch entstand die königliche Haupt- u. die (apanagirte) H.-Sonderburgische Nebenlinie.
a) Die königliche Hauptlinie wurde gestiftet von Friedrich II. (st. 1588), dessen Nachfolger auf den Thron von Dänemark waren: Christian IV. (st. 1648), Friedrich III. (st. 1670), Christian V. (st. 1699), Friedrich IV. (st. 1730), Christian VI. (st. 1746), Friedrich V. (st. 1766), Christian VII. (st. 1808), Friedrich VI. (st. 1840), Christian VIII. (st. 1848) u. Friedrich VII. Die königliche Linie steht nur noch auf vier Augen: König Friedrich VII. selbst, welcher keine Kinder hat, u. sein ebenfalls kinderloser Oheim Ferdinand, s.u. Dänemark (Gesch.) III. B) ff.
b) Die herzogliche Nebenlinie H.-Sonderburg, gestiftet 1554 durch Friedrichs II. jüngeren Bruder Johann, hatte Sonderburg, Norburg, Glücksburg u. Plön, nebst dem Kloster Ahrensboek, zum Antheil erhalten, dagegen gab sie alle Ansprüche auf die weitere Erbschaft auf; sie wurde von der königlichen Linie blos als apanagirt betrachtet, prätendirte aber zuweilen die Souveränetät. Nach dem Tode des Herzogs Johann, 1580 (s. oben II.), erhielt diese Linie noch die Klöster Reinfeld, Ruhkloster nebst Sundewitt u. die vier den Herzog überlebenden Söhne Alexander, Friedrich, Joh. Philipp u. Joachim Ernst stifteten 1622 die vier Linien Sonderburg, Norburg, Glücksburg u. Plön:
aa) Die Linie H.-Sonderburg, gestiftet von Alexander, dem ältesten Sohne Johanns, geb. 1573, besaß die Hälfte der Insel Alsen u., nach seinem Tode 1627, stifteten dessen fünf Söhne wieder fünf Linien:
aaa) die Franzhagensche Linie, gestiftet von Johann Christian, ältestem Sohne Alexanders, geb. 1605 u. gest. 1653, genannt nach Franzhagen, einem Vorwerk im Lauenburgischen, dem Sitz der Linie, nachdem sie 1677 ihre Erblande im Concurs verloren hatte; sie wurde fortgeführt von dessen Sohn Christian Adolf (st. 1702), u. Enkel, Leopold Christian (st. 1707), u. erlosch mit des Letztern Bruder, Ludwig Karl, 1708.
bbb) Die Schlesische od. katholische Linie, gestiftet von Alexander Heinrich, zweitem Sohne Alexanders, geb. 1608, trat in kaiserliche Dienste u. wurde katholisch; er st. 1657; die Linie erlosch mit Alexander Rudolf seinem zweiten Sohn, der Geistlicher wurde, 1727.
ccc) Die H.-Sonderburg, Augustenburgsche Linie, besitzt zwei Gütercomplexe in Schleswig, mit 13,500 Ew., gestiftet von Ernst Günther, drittem Sohne Alexanders, geb. 1609, benannt nach der von ihm gegründeten Augustenburg; er st. 1689. Seine Linie setzten fort: sein jüngster Sohn, Friedrich Wilhelm (geb. 1668, st. 1714), u. dessen Sohn Christian August (geb. 1696, st. 1754), Friedrich Christian I. (geb. 1721, st. 1794), Friedrich Christian II. (geb. 1765, st. 1814), dessen jüngster Bruder der unter dem Namen Karl August bekannte Kronprinz von Schweden war (s. Karl August); jetziger Chef ist Herzog Christian (s.u. Christian 26); er ist vermählt seit 1820 mit Louise Sophie, Gräfin von Danneskiold Samsöe u. hat zwei Söhne: Prinz Friedrich, geb. 1829, u. Prinz Christian, geb. 1831. Bei der neuen Thronfolgeordnung von 1853 wurde die Linie Augustenburg von der Succession im Königreich ausgeschlossen u. dieselbe auf die Linie Glücksburg übergetragen (s. unten); doch hat der Herzog nicht resignirt. Vom Hause H.-Augustenburg bestehen. noch zwei Nebenlinien: α) gestiftet vom Prinzen Emil, zweitem Sohn des Herzogs Friedrich Christian I. u. Bruder des Herzogs Friedrich Christian II., geb. 1767, war dänischer Generallieutnant, lebte in Leipzig u. starb 1841; er war vermählt mit Sophie von Scheel, von seiner zahlreichen Nachkommenschaft leben noch vier Prinzessinnen u. Prinz Woldemar, geb. 1810, ist preußischer Oberst u. Commandant von Magdeburg; β) gestiftet von Friedrich, Prinz von Noer, zweitem Sohn des Herzogs Friedrich Christian II. u. Bruder des Herzogs Christian, geb. 23. Aug. 1800, vermählt mit Henriette Gräfin von Danneskiold-Samsöe, sein Sohn ist: Prinz Friedrich, geb. 1830.
ddd) Die Linie H.-Sonderburg Beck, benannt nach einem Gute Beck in Westfalen; sie heißt seit 1825 H.-Sonderburg Glücksburg; gestiftet von August Philipp, dem fünften Sohn Alexanders (der vierte war unverheirathet gestorben), geb. 1612; sie wurde fortgeführt von: August Philipps zweitem Sohn, Ludwig Friedrich, geb. 1654, st. 1728 war preußischer General; dessen Sohn Karl Ludwig, geb. 1690, war sächsischer General, später russischer Feldmarschall u. st. 1774 ohne Erben; Peter August Friedrich, geb. 1696, st. 1775; Friedrich, geb. 1757, st. 1816; Wilhelm, geb. 1785, st. 1831; jetziger Chef Herzog Karl, Sohn des Vorigen, geb, 30. Sept. 1813, seit 1838 vermählt mit der Prinzessin Wilhelmine, Tochter des Königs Friedrich VI., geb. 1808, er hat keine Kinder. Nebenlinien: a) Prinz Friedrich, zweiter Sohn des Herzogs Wilhelm, geb. 1810, vermählt mit Adelheid, Tochter des Fürsten Georg zu Schaumburg-Lippe; sein[489] Sohn ist Friedrich, geb. 1855; β) Prinz Christian, Bruder des Vorigen, geb. 1818, durch Gesetz von 1853 zum Thronfolger von Dänemark ernannt (s. Christian 27); er ist vermählt mit Luise, Tochter des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Kassel; seine Söhne: Christian, geb. 1843, u. Wilhelm, geb. 1845.
eee) Die Linie Wiesenburg, nach einem Gute in Sachsen, das er kaufte, benannt, gestiftet von Alexander Philipp Ludwig, 6. Sohn des Herzogs Alexander, geb. 1620, st. 1689; ihm folgte sein Sohn, Friedrich, geb. 1652, k. k. Feldmarschall, st. 1724, u. sein Enkel, Leopold, geb. 1674, k. k. Geheimer Rath, wurde katholisch u. st. 1744, u. mit ihm starb diese Linie wieder aus.
bb) Die Linie H.-Norburg stiftete Friedrich, zweiter Sohn des Herzogs Johann von Sonderburg, st. 1658, u. mit einem Enkel desselben, Ernst Leopold, geb. 1683, st. sie 1722 aus.
cc) Die Linie H.-Glücksburg stiftete Johann Philipp, der dritte Sohn Johanns, u. st. 1633; dieselbe setzten fort: Christian, geb. 1627, st. 1698; Philipp Ernst, geb. 1673, st. 1729; Friedrich, geb. 1701, st. 1766; Friedrich Heinrich Wilhelm, geb. 1747, st. 1779; mit ihm erlosch diese Linie.
dd) Die Linie H.-Plön, von Joachim Ernst, viertem Sohn Johanns (geb. 1595) gestiftet. Er überließ die ihm vom Kaiser zugesprochenen Grafschaften Oldenburg u. Delmenhorst Dänemark gegen eine Vermehrung seiner Apanage durch das Amt Norburg u. einen Theil des Amts Segeberg u. st. 1671. Seine Söhne stifteten drei Linien:
aaa) H. Plön, gestiftet von Johannes Adolf, dem ältesten, geb. 1634, st. 1704, die mit seinem Enkel Leopold August, st. 1706, wieder erlosch.
bbb) Die Linie H.-Norburg, gestiftet von August, dem zweiten Sohn Joachim Ernsts, geb. 1635, von seinen Söhnen Joachim Friedrich (st. 1722), welcher 1706 Plön erbte, u. Christian Karl (st. 1706), fortgesetzt. Nachdem Joachim Friedrich ohne männlichen Erben gestorben war, folgte ihm der Sohn Christian Karls, Friedrich Karl, geb. 1706, dem, da er aus einer Ehe mit einer nicht ebenbürtigen Mutter stammte, die Successionsfähigkeit von der Nebenlinie H.-Plön-Rethwisch, jedoch ohne Erfolg, angefochten wurde. Er st. 1761 blödsinnig u. mit ihm erlosch die Hauptlinie wieder.
ccc) H.-Plön-Rethwisch, gestiftet von Joachim Ernst, drittem Sohn Joachim Ernsts, geb. 1637, war spanischer Generallieutenant u. st. 1700, dessen Sohn Johann Ernst Ferdinand, geb. 1684, war Grand von Spanien u. Graf von Westerloo u. st. 1729, mit ihm erlosch die Linie wieder. Nach Erlöschen der Linie Plön kam ihre Hinterlassenschaft an Dänemark.
B) Die jüngere Linie H.-Gottorp erhielt in Schleswig: Gottorp, Husum, Stapelholm, Eiderstadt, Hütten, Wittensee, Mohrkirch, Apenrade, Tondern, Löhnkloster, Nordstrand u. die Insel Femern; in H.-Kiel, Neumünster u. die Klöster Eismar, Reinbeck u. Bordisholm, so wie die nördliche Hälfte der Dithmarsen; die Regierung über Prälaten, Ritterschaft, so wie das Schuldenwesen blieben gemeinschaftlich; die königliche Linie wollte aber diese gemeinschaftliche Regierung auch auf andere Gegenstände ausdehnen, was dann, so wie die Souveränetät über den gottorpischen Antheil von Schleswig, der Gegenstand immerwährenden Zwistes wurde. Diese Linie war gestiftet von Adolf, Bruder des Königs Christian III. von Dänemark; Adolf wurde 1561 Bischof in Schleswig u. st. 1586; ihm folgten seine drei Söhne: erst Herzog Friedrich II., auch zugleich Bischof von Schleswig, u. st. 1587; dann Philipp, sein Bruder, st. 1590, u. endlich Johann Adolf, geb. 1575, st. 1616. Diesem folgte Friedrich III. (der Große), sein Sohn. Er begünstigte die Evangelische Lehre u. die Wissenschaften, errichtete die Gottorper Bibliothek, führte ungeachtet des Widerspruchs der Stände, welche ihr Wahlrecht nicht aufgeben wollten, mit Beistimmung Dänemarks u. des Kaisers die Primogenitur bei seiner Linie ein, gründete Friedrichsstadt, schloß 1623 die erweiterte Union zu Rendsburg (ein gegenseitiges Schutzbündniß mit Dänemark), schützte die aus Holland vertriebenen Arminianer, war im Dreißigjährigen Krieg mit Dänemark verbündet, wurde aber 1627 von Tilly zur Neutralität gezwungen, schickte 1635 in Folge eines geheimen Bündnisses mit Dänemark u. Spanien eine Gesandtschaft nach Persien (s. Brüggemann u. Olearius), deren Zweck aber nie ganz klar geworden ist, erhielt durch Aussterben der Grafen von Schauenburg (s. oben II.) 1640 das Amt Bornstedt, hielt sich in dem Krieg 1644 zwischen Schweden u. Dänemark neutral, eben so bei Torstensons Einfall in H., doch wurde das Verhältniß gegen Dänemark entschieden feindlich, als seine Tochter Hedwig Eleonore 1654 sich mit dem König von Schweden, Karl Gustav, vermählte. Er erhielt deshalb auch 1658 im Rothschilder Frieden die Souveränetät über einen Theil von Schleswig u. das Bisthum Schleswig u. st. 1659; Christian Albrecht, sein Sohn, geb. 1641, fand das Land bei seinem Regierungsantritt von Dänen besetzt, es wurde aber durch den Frieden 1660 von denselben befreit. Er stiftete 1665 die Universität Kiel, mußte aber 1667, nach Aussterben der Grafen von Oldenburg, durch Ausspruch des Kaisers die ganze Erbschaft Dänemark überlassen. Dem gespannten Verhältniß mit Dänemark machte die Vermählung des Herzogs mit Friederike Amalie, Tochter Königs Friedrich III. von Dänemark, u. der Vertrag von Glücksstadt ein Ende, doch das neue Bündniß mit Schweden 1674 erneuerte die Mißhelligkeiten; Christian Albrecht wurde durch den Vorwand, einen Vergleich zu schließen, nach Rendsburg gelockt, dort zur Verzichtleistung auf die Souveränetät in Schleswig genöthigt, u. als er, heimgekehrt, hiergegen protestirte, besetzten die Dänen sein Land; er mußte nach Hamburg fliehen u. blieb dort vier Jahre lang. Frankreichs Vermittlung bewirkte 1679 die Aufhebung des Rendsburger Vertrags gegen eine Zahlung von 300,000 Thlr. an Dänemark. 1684 besetzten die Dänen das Herzogthum wieder, u. erst 1689 kam, bes. durch Vermittlung Brandenburgs, der Vertrag in Altona zu Stande, durch welchen er sein Land wieder erhielt; er st. 1694. Sein Sohn Friedrich IV., geb. 1671, war über das Befestigungsrecht in Krieg mit Dänemark, das ihm die Souveränetät von Neuem streitig machte, verwickelt; König Karl XII. von Schweden, dessen ältere Schwester Hedwig Sophie er zur Gemahlin hatte, nahm sich seiner an, schützte ihn durch den Travendahlenschen Frieden in seinen Ländern u. wirkte ihm eine Entschädigungssumme von 260 000 [490] Thalern aus. Ihm folgte 1702, wo er bei Klissowa geblieben war, sein unmündiger Sohn Karl Friedrich, geb. 1700, unter Vormundschaft seines Vatersbruders Christian August. Unter ihm fanden 1705 neue Streitigkeiten mit Dänemark wegen des Bisthums Lübeck Statt, welche durch Vermittlung Englands 1706 zu Gunsten H-s entschieden wurden; andere Streitigkeiten über die Grafschaft Ranzau wurden 1710 durch den Hamburger Vergleich beendigt. 1713 hatte nämlich im Nordischen Krieg Christian August durch geheimen Vertrag den Schweden Tönningen geöffnet, u. die Dänen besetzten nun H., ließen Tönningen schleifen u. behandelten H. als feindliches Land. Endlich mußte der Herzog, welcher sich mit seinem Vormund unterdessen im. Ausland aufgehalten hatte, mündig geworden, 1720 im Frieden zu Friedrichsburg seinen Antheil von Schleswig abtreten, durfte aber nach H. zurückkehren. Karl Friedrich wurde auch auf dem schwedischen Thron, auf welchen er als Sohn der ältesten Schwester Karls XII. den nächsten Anspruch hatte, nicht zugelassen Dagegen vermählte er sich 1725 mit Anna Petrowna, Tochter Peters des Großen, Kaisers von Rußland, doch auch die hierdurch ihm gewordene Aussicht, durch russischen Einfluß wieder in Besitz von Schleswig zu kommen, schlug fehl, indem seine Gemahlin schon 1728 starb u. Rußland u. Österreich 1732 Dänemark ausdrücklich Schleswig garantirten. Karl Friedrich st. 1739. Sein Sohn von Anna Iwanowna, Peter, war erst 12 Jahre alt, als sein Vater starb. Deshalb übernahm sein Oheim, Adolf Friedrich, Bischof von Lübeck, die Vormundschaft. Peter wurde als Neffe der Kaiserin Elisabeth von Rußland 1740 als Thronfolger nach Rußland berufen u. bestieg nach deren Tode 1762 aus Peter III. den russischen Thron.
So bildete also den Hauptstamm des Geschlechts H.-Gottorp a) das russische Kaiserhaus, u. die Holsteiner dieser Linie sitzen jetzt noch auf dem russischen Throne; s.u. Rußland (Geneal.). Durch russischen Einfluß erhielt das Haus H.-Gottorp auch noch b) den Thron von Schweden. Nämlich Christian August (s. Christian 25), der zweite Sohn Christian Albrechts, war Fürstbischof von Lübeck u. Vormund seines Neffen Karl Friedrich geworden u. hatte den Namen H.-Eutin angenommen. Er hinterließ einen Sohn, Adolf Friedrich (s. Adolf 2), der Anfangs Fürstbischof von Lübeck war, später aber zum Thronfolger in Schweden ernannt wurde u. diesen Thron wirklich 1751 bestieg. Ihm succedirte sein Sohn Gustav III. u. sein Enkel Gustav IV., welcher Letztere den Thron durch die Revolution von 1809 verlor. Von ihm ist noch ein Sohn, Gustav (s.d. 10) übrig, dessen einzige Tochter mit dem Kronprinzen Albert von Sachsen vermählt ist. Auf Gustav IV. folgte in Schweden sein Oheim väterlicher Seite, der Herzog von Südermanland als Karl XIII., der aber 1818 unbeerbt starb, nachdem schon der von ihm adoptirte Herzog Karl August von H.-Sonderburg-Augustenburg (s. oben) 1810 gestorben war. c) H.-Oldenburg. H.-Gottorp war im Besitz der russischen Kaiser geblieben; Kaiser Peter III. machte 1767 einen Vertrag mit Dänemark, welcher 1773 auch bestätigt wurde, u. dem gemäß Dänemark das bisher besessene Oldenburg u. Dehmenhorst gegen das Herzogthum Gottorp vertauschte u. wonach der Großfürst ersteres an die jüngere Linie seines Hauses abtrat. Diese jüngere Linie H. nahm nun den Namen H.-Oldenburg an u. stammt also ebenfalls, wie die Linie b), vom Herzog Christian August von H.-Gottorp, dem Bruder Friedrichs IV. von H.-Gottorp, u. zwar von dessen zweitem Sohn, Friedrich August, ab; dieser war Fürstbischof von Lübeck, wurde aber 1773 zum Regenten von Oldenburg u. vom Kaiser zum Herzog erklärt, u. st. 1785; die Linie H.-Gottorp sitzt noch auf den Thron von Oldenburg, s.d. (Gesch. u. Geneal).
Die andere, königliche Hälfte von H., theilte von 1580–1767 das Schicksal Dänemarks, dessen König es besaß; 1767 wurde das holstein-gottorpische Gebiet völlig mit dem königlichen vereint, in der Verfassung aber wenig geändert, doch wurde 1804 die Leibeigenschaft aufgehoben. 1806 vereinigte Dänemark H., nach Aufhebung des Deutschen Reichs, mit seinen Staaten u. hob die ständische Verfassung auf. 1813, wo Dänemark mit Frankreich alliirt, den Verbündeten widerstand, wurde H. von russischen, preußischen u. schwedischen Truppen überschwemmt, bis der Kieler Friede, den 14. Jan. 1814, den Krieg endigte. 1815 trat Dänemark für H. u. Lauenburg dem Deutschen Bunde bei, s. Dänemark (Geogr.). 1831 versprach der König von Dänemark seinen Ländern berathende Landstände, die denn auch 1853 u. 1834 auf den Fuß der preußischen Provinzialstände wirklich zu Stande kamen. Im Herbst 1835 trat der erste holsteinische Landtag zu Itzehoe zusammen, welcher sich 1838, 1840, 1842 u. 1846 erneuerte. Seitdem trat in H. das deutsche Princip immer mehr in den Vordergrund, da mit dem Aussterben der königlichen Linie (vgl. Dänemark) den frühern Verträgen nach das eigentliche Dänemark u. Jütland an die weibliche Linie übergehen, während in dem davon getrennten H. u. Schleswig die männliche Succession eintreten u. das Haus H.-Sondernburg-Augustenburg hier zur Regierung kommen sollte. Die Geschichte beider Herzogthümer ist von da an nicht mehr zu trennen, s. daher u. Schleswig u. H., vgl. Dänemark (Gesch. IV. B). Vgl.: A. H. Lackmann, Einleitung zur schleswigholsteinischen Historie, Hamb. 1730–38, 7 Thle.; W. E. Christiani, Geschichte der Herzogthümer Schleswig u. H., Flensb. 1775–79, 4 Thle.; Desselben Geschichte etc. unter dem Oldenburgischen Hause, 2. Th. Kiel 1784, 2 Bde., Fortsetzung von Hegewisch, Geschichte Schleswigs u. H-s etc., ebd. 1801–1802, 2 Bde.; Rost, Geschichte des Herzogthums Schleswig u. H., Kiel 1831.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.