- Wisconsin
Wisconsin (spr. Uiskonsinn), 1) W. River (bei den Indianern Neekoospara), Fluß, entspringt aus dem kleinen See Vieux Dessert an der Nordostgrenze des Staates W., fließt anfangs südlich bis Portage in der Grafschaft Columbia u. dann südwestlich, bis er eine Meile unterhalb Prairie du Chien in den Mississippi River fällt. Bei Portage ist er bereits 1200 Fuß breit, jedoch seicht u. mit vielen Inseln u. Sandbänken erfüllt, so daß er dort nicht zu allen Zeiten mit Dampfbooten befahren werden kann, bei seiner Mündung ist er 1800 Fuß breit, seine Stromlänge beträgt 87 Meilen. Durch einen Kanal ist er mit dem Neenah od. Fox River, u. somit der Mississippi mit dem Michigan See u. den übrigen Canadischen Seen verbunden. 2) (State of W. [spr. Steht of W.] officielle Abkürzung Wisc.), einer der jüngsten u. am schnellsten aufblühenden Staaten der Nordamerikanischen Union, einer der elf Weststaaten od. der fünf sogenannten Nordwestlichen Agriculturstaaten (North Western Agricultural States), grenzt im Norden an den Obern See (Lake Superior) u. die Halbinsel des Staates Michigan, im Osten an den Michigan See, im Süden an den Staat Illinois, im Westen an die Staaten Jowa u. Minnesota, von ersterem durch den Mississippi River, von letzterem theilweis durch den St. Croix River getrennt. Flächenraum: 53,924 englische od. 2536 geograph. QM. W. gehört zu dem großen Centralplateau von Nordamerika; die Oberfläche des Landes ist daher einförmig, Berge kommen gar nicht vor, nur wellenförmiges Hügelland mit Erhebungen im Süden des W. River, Blue Mounds genannt, bis zu 1200 Fuß über dem Spiegel des Atlantischen Oceans; die Wasserscheide zwischen dem Gebiete des Mississippi u. dem der Canadischen Seen ist nur wenig hervortretend. Hinsichtlich der Beschaffenheit des Bodens eignet sich bes. die südliche Hälfte des Staates ausgezeichnet zum Ackerbau u. zur Viehzucht u. hat treffliche Weideplätze u. große Prairien, während die nördliche Hälfte magerer ist, dagegen wiederum großen Reichthum an schönen Waldungen hat. Die Bewässerung des Staates ist eine sehr reiche, obgleich für den Binnenverkehr nicht besonders günstige; einen großen Theil seiner Grenzen bespülen der Obere See, der Michigan See u. der Mississippi River, durchflossen wird er von den Wisconsin, Neenah (Fox), Black, Chippewa u. Wolf Rivers, im Innern finden sich zahlreiche kleinere Seen, von denen der Winnebago See der bedeutendste. Das Klima ist verhältnißmäßig mild u. gleichmäßig (d.h. weniger den großen u. plötzlichen Temperaturwechseln der benachbarten[288] südlicheren Staaten unterworfen) u. gilt als das gesundeste der westlichen Staaten. Im Sommer wird die Hitze durch die Seen gemäßigt, die Winter sind verhältnißmäßig streng, aber nicht rauh, bes. im Norden, die schönste Jahreszeit ist der Herbst; die mittlere Temperatur des Jahres betrug in Fort Howard unter 44° 40' nördl. Breite + 5,° 74 R., des Sommers + 16° 81 R., des Winters – 5,° 44 R. Hauptproducte sind: Mais, Weizen, Roggen, Gerste, Buchweizen, Hafer, Kartoffeln. Hanf, Flachs, Hülsenfrüchte, Holz; Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Wildpret, Fische; Blei, Kupfer, Eisen, Zink. Gesammtbevölkerung nach dem allgemeinen Census von 1850: 305,391 Ew. (also 123 Ew. auf 1 geogr. QM.), von 1860: 775,881 Ew. (also 306 Ew. auf 1 geogr. QM.), mithin 154,06 Procent Zuwachs. Nahezu die Hälfte der weißen Bevölkerung ist deutscher Abstammung, die übrigen angloamerikanischer, britischer, irischer u. in kleiner Bruchzahl noch norwegischer, schwedischer, schweizerischer u. holländischer Abkunft, außerdem noch eine ziemliche Anzahl Indianer. Eintheilung in 43 Grafschaften (Counties): Adams, Bad Axe, Brown, Calumet, Chippewa, Columbia, Crawford, Dane, Dodge, Door, Fond du Lac, Grant, Green, Jowa, Jefferson, Kenosha, Kewaunee, La Crosse, Lafayette, Lapointe, Manitoowoc, Marathon, Marquette, Milwaukee, Oconto, Outagamie, Ozankee, Pierce, Polk, Portage, Racine, Richland, Rock, St. Croix, Sauk, Shawana, Sheboygan, Walworth, Washington, Waukesha, Waupacca, Waushara u. Winnebago. Politische Hauptstadt ist Madison, die bedeutendste Stadt des Staates aber Milwaukee (s.d.). Die gegenwärtige Constitution von W. ist die vom 1. Februar 1848, welche, nachdem das Volk die erste durch eine im Jahr 1846 nach Madison berufene Convention aufgestellte Verfassung verworfen hatte, von einer im December 1847 zusammengerufenen Convention in Madison entworfen u. im April 1848 vom Volke ratificirt wurde. An der Spitze der Executivgewalt steht ein vom Volk auf zwei Jahre gewählter Gouverneur; er muß die Qualification eines Wählers haben u. Bürger der Vereinigten Staaten sein; in gleicher Weise wird ein Vicegouverneur (Lieutenant-Governor) ge. wählt, welcher zugleich Präsident des Senats ist, in demselben eine Ausschlagstimme hat u. dem Gouverneur bei Vacanz etc. im Amte folgt. Der Gouverneur hat das Begnadigungsrecht, ausgenommen bei Hochverrath u. Amtsverbrechen, doch muß er alle Begnadigungen mit ihren Gründen jährlich der Gesetzgebenden Versammlung vorlegen. Das Veto des Gouverneurs kann durch ein Votum von zwei Dritteln der in jedem Hause anwesenden Mitglieder unwirksam gemacht werden. Dem Gouverneur zur Seite stehen ein Staatssecretär, ein Schatzmeister u. ein Generalstaatsanwalt, welche ebenfalls vom Volk auf zwei Jahre gewählt werden. Die Gesetzgebende Gewalt ruht in den Händen einer General Assembly, welche aus einem Senat von 30 vom Volke auf zwei Jahre gewählten Mitgliedern u. einer Assembly von 100 vom Volke auf ein Jahr gewählten Mitgliedern besteht. Das Wahlrecht haben alle Personen männlichen Geschlechts, welche 21 Jahr alt sind, ein Jahr lang vor der Wahl im Staate gewohnt haben u. entweder weiße Bürger der Vereinigten Staaten od. solche weiße Ausländer sind, welche ihre Absicht Bürger zu werden erklärt haben od. welche civilisirte Personen indianischer Abkunft sind u. keinem indianischen Stamme (Indian Tribe) mehr zugehören. Die General Assembly tritt alle Jahre im Januar in Madison zusammen. W. sendet zum Congreß nach Washington zwei Senatoren u. sechs Mitglieder ins Repräsentantenhaus u. hat acht Stimmen bei der Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten. Für Rechtspflege besteht ein Höchstes Gericht (Supreme Court), zehn Wanderbezirksgerichte (Circuit Courts) u. 43 Grafschaftsgerichte (County Courts) u. Friedensrichter (Justices of the Peace); alle Richter werden vom Volke gewählt. Das Höchste Gericht, welches vornehmlich nur Appellationsgerichtsbarkeit hat, besteht aus einem Oberrichter (Chief Justice) u. zwei Beisitzern (Assistant Justices); die Richter der Bezirksgerichte werden durch besondere Volkswahl in den Wanderbezirken auf 6 Jahr gewählt, aus diesen Richtern werden die Richter zu dem Höchsten Gericht entnommen, welches in Appellsachen ohne Geschworene entscheidet; Friedensrichter werden vom Volk auf zwei Jahre gewählt. Besondere Bestimmungen der Verfassung sind noch: Die Sklaverei ist verboten. Aller Grundbesitz ist allodial; die Legislatur kann keine Lotterie u. keine Ehescheidung gewähren. Der Credit des Staates darf nie verliehen werden; auch soll keine Schuld contrahirt, u. kein Geld für Verbesserungen im Staate (Internal Improvements, wie z.B. Eisenbahnen, Kanäle etc.) ausbezahlt werden, wenn anders der Staat nicht garantirendes Eigenthum hat u. hält, welches diesem Zweck gewidmet ist. Ausgenommen in Fällen von Krieg, Invasion od. Insurrection soll keine Schuld über 100,000 Dollars contrahirt werden. Die General Assembly kann den Towns u. Cities verwehren, Schulden zu machen. Banken dürfen weder durch allgemeine noch durch Specialgesetze creirt werden, außer wenn eine Stimmenmehrheit der Wähler zur Zeit der allgemeinen Wahl sich dafür erklärt u. nachher eine solche Majorität die votirten Gesetze gebilligt hat. Verhaftungen u. Gefangenschaft wegen Schulden sind verboten. Keine religiösen Meinungen machen zum Amt eines Zeugen unfähig. Amendements zur Constitution, welche von einer Majorität beider Häuser angenommen sind, müssen drei Monate vor der nächsten Wahl publicirt u. der dann gewählten General Assembly vorgelegt werden. Erhalten sie hier wieder die Majorität, so werden sie dem Volk vorgelegt, u. stimmt die Majorität der Wähler für dieselben, so sind sie angenommen. Eine Majorität jedes Hauses kann eine Convention zur Veränderung der Constitution empfehlen, u. eine Majorität der Stimmen bei der allgemeinen Wahl nach der Empfehlung kann eine Berufung derselben autorisiren. Die Finanzen des Staates sind in sehr gutem Zustande; die Staatsschuld betrug 1. Januar 1861: 100,000 Dollars, die Staatseinkünfte für das Jahr 1860 : 972,464 Dollars, die Staatsausgaben : 713,853 Dollars, das steuerbare Eigenthum belief sich im Jahr 1860 auf 184,062,536 Dollars, der Schulfond auf 2,358,791 Dollars. W. besaß im Jahr 1860 108 Banken mit 7,620,000 Dollars Capital, 41/2 Mill. Dollars Notenumlauf u. über 3 Mill. Doll. Depositen. Die Miliz des Staates betrug 1859 ungefähr 51,000 Mann. Das Wappen des Staates ist ein Pflug auf geackertem Feld, dahinter ein See mit einem Dampfboot, der Horizont von [289] Bergen abgeschlossen. Religion: Methodisten, Römische Katholiken u. Congregationalisten bilden die Mehrzahl der Bevölkerung; von den 245 Kirchen, welche W. 1850 besaß, gehörten 57 den Römischen Katholiken, 54 den Methodisten, 33 den Congregationalisten, 28 den Baptisten, 21 den Presbyterianern, 19 den Episcopalen, 18 den Lutheranern; die übrigen vertheilten sich auf die Christians, Holländische Reformirte, Freie Kirche, Unionisten, Universalisten u.a. Secten; Juden gibt es fast gar nicht. Der Staat bildet eine Missionsdiöcese der Anglikanischen u. das Bisthum Milwaukee der Römisch-Katholischen Kirche. An höhern Unterrichtsanstalten besaß W. 1860 bereits 6 Universitäten u. Colleges: die Wisconsin University in Madison (1848 gegründet), das Beloit College in Beloit in der Grafschaft Rock (1847 gegründet), die Lawrence University in Appleton (methodistisch, 1849 gegründet), das Milwaukee Female College in Milwaukee (1852 gegründet), das Carroll College in Waukesha (1850 gegründet), das Racine College in Racine (episcopal, 1852 gegründet), außerdem noch ein Römisch-Katholisches Priesterseminar in Nashotah bei Milwaukee. 1850 gab es 58 Mittelschulen (Academies) u. 1423 öffentliche Volksschulen (Primary Schools), wie überhaupt in W. von Seiten des Staates sehr viel für das öffentliche Unterrichtswesen geschieht. Außerdem hat die Katholische Kirche noch mehre Missionen unter den Indianern, mit welchen bedeutende Schulen verbunden sind, namentlich die Mission von St. Francis Xavier unter den Menomonee Indianern am Powahegan See in der Grafschaft Winnebago, u. die Missionen von St. Joseph (auf der Insel Lapoint im Obern See) u. St. Louis (am Fond du Lac, dem südwestlichsten Winkel des Obern Sees) unter den Chippewas; in diesen Missionen wird in Chippewa- u. in Französischer Sprache unterrichtet. An Wohlthätigkeitsanstalten hat der Staat ein Irrenhaus in der Grafschaft Dane, ein Blindeninstitut in Janesville, ein Taubstummeninstitut in Walworth u. eine Besserungsanstalt für jugendliche Verbrecher in Waukesha; das Staatsgefängniß befindet sich in Waupun; außerdem hat die Katholische Kirche noch ein Hospital u. zwei Waisenhäuser in Milwaukee. Hauptbeschäftigung ist Landwirthschaft; jede Art derselben, welche dieser Zone angemessen ist, kann in W. mit dem besten Erfolge betrieben werden, gebaut wird vorzugsweise Mais, Weizen u. anderes Getreide, Hanf u. Flachs; von den 34,511,360 Acres, welche der Staat umfaßt, waren 1850 freilich erst 1,045,499 Acres cultivirt. Die Viehzucht wird durch große Weideplätze u. Prairien begünstigt. Bei dem großen Metallreichthum ist auch der Bergbau u. Hüttenbetrieb von Bedeutung, deren Hauptgegenstand jetzt noch das Blei ist (am obern Mississippi), seit neuerer Zeit auch Kupfer (am Obern See), nächstdem das Eisen. Die Industrie beschäftigt sich vorzugsweise mit Holz u. Eisen. Für den Handel hat W. die vortheilhafteste Lage eines Binnenlandes, da es durch die Canadischen Seen, den Mississippi u. dessen Nebenflüsse nach den verschiedensten Richtungen hin in Wasserverbindung steht. Hauptausfuhrartikel sind Getreide, Fleisch, Blei u. Kupfer. Der directe auswärtige Handel ist dagegen noch nicht von Bedeutung, 1859 betrug die Ausfuhr: 699,088 Doll., die Einfuhr 28,496 Doll. An Eisenbahnen besaß W. im Jahre 1859 bereits an 160 Meilen im Betrieb, wovon die bedeutendsten Linien die La Crosse-Milwaukeebahn (43 Meilen), die Milwaukee-Mississippibahn (50 Mln.), die Racine-Janesville-Mississippibahn (22 Mln.); ferner einen Kanal zur Verbindung des Neenah (od. Fox) River mit dem Wisconsin River (s.d.) u. somit zu der des Mississippi River mit den Canadischen Seen.
W. wurde schon 1662 von französischen Missionären besucht, welche dort Missionen unter den Indianern anlegten u. von da aus 1673 den obern Mississippi entdeckten. Colonisirt wurde das Land dagegen von diesen Missionären nicht, u. als es 1763 von Frankreich an Großbritannien abgetreten wurde, war es noch eine vollständige Wildniß. Bei Anerkennung der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten 1783 wurde es von Großbritannien formell abgetreten, jedoch erst 1796 der Union factisch übergeben u. nun von dieser zu dem großen Nordwest-Territorium gerechnet. Nachdem Indiana u. Illinois von diesem abgelöst worden waren, wurde auch das Gebiet des heutigen W. 1832 den Menomonee Indianern abgekauft u. erhielt 1836 eine eigene Territorialregierung, unter welcher zugleich der jetzige Staat Minnesota stand. 1846 hatte die Bevölkerung der Gebietstheile, welche heute den Staat W. bilden, bereits so zugenommen, daß eine Convention zur Entwerfung einer Staatsconstitution nach Madison berufen wurde; die erste Constitution wurde aber verworfen u. erst die zweite vom 1. Febr. 1848 angenommen (s. oben, S. 288), mit welcher W. durch Congreßacte vom 29. Oct. 1848 als Staat in die Union aufgenommen wurde. Das Land, vor wenig Jahren noch eine Wildniß, ist durch das Zuströmen strebsamer Einwanderer (bes. Deutscher) in kurzer Zeit zu einer außerordentlichen Entwickelung gelangt u. sieht einer bedeutenden Zukunft entgegen. Vgl. A. M. Lea, Notes on the W. Territory, Philad. 1836; Hasse, Schilderung des Wisconsingebietes, Grimma 1841; J. A. Lapham, A geogr. and topograph. description of W., Mitw. 1844; Goldmann, Briefe aus W., Lpz. 1849; Richter, Der nordamerikanische Freistaat W., Wesel 1849; Wettstein, Berichte aus W., Iserlohn 1850; Freemann, Hand- u. Reisebuch für Auswanderer nach W., Milw. 1852; James S. Ritchie, W. and its resources, Philad. 1857; Karte des Staates W., Elberfeld 1849.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.