- Griechenland [3]
Griechenland (Antiq.). Wenn von griechischen Sitten, Gewohnheiten u. Einrichtungen des öffentlichen u. Privatlebens, des Krieges u. Friedens, im Allgemeinen gesprochen wird, so ist an diejenige der heroischen, bes. von Homer geschilderten Zeit zu denken, da in der späteren Zeit einzelne Staaten sich mehr ausbildeten u. diese ihre besondern Einrichtungen, Gebräuche etc. hatten, so bes. Athen u. Sparta (s.b.).
I. Öffentliches Leben. Eine besondere Gliederung des Volkes tritt in jener uralten Zeit nicht hervor; diejenigen, von welchen die Rede ist, sind blos die Fürsten (Anaktes), gegen welche die Freien, der Demos, überall in den Hintergrund tritt u. als eine ungegliederte, wenn auch nichtrechtlose Masse erscheint. Die Regierungsform anlangend, so hatte jeder Staat, dessen Grenzen jedoch nicht weit ausgedehnt waren, ein Oberhaupt (Basileus), vom Volke gewählt, dessen Würde gewöhnlich erblich war u. welchem Anführung im Kriege, Schlichtung der Streitigkeiten u. Besorgung der öffentlichen Opfer oblag. Berathend standen ihm zur Seite die angesehensten Männer (Bulephoroi), ihre gemeinschaftlichen Beschlüsse erhielten Gesetzeskraft durch die Genehmigung der Versammlung der Freien (Agora). Die Prärogativen (Gerata) des Königs waren ein abgesondertes Stück Land (Temenos), Vorsitz in den Volksversammlungen u. größere Portionen bei öffentlichen Mahlzeiten; die Auszeichnungen: ein langer hölzerner Stab (Skeptron) u. der Vortritt von Herolden (Kerykes). Rechtspflege: Streitigkeiten wurden von den Parteien selbst vorgebracht u. in der Volksversammlung entschieden, wegen mangelnder Gesetze richtete man sich nach dem gerichtlichen Herkommen (Themistes). Die gewöhnlichsten Verbrechen, welche zur Entscheidung kamen, waren Mord; wenn der Mörder nicht floh u. als Schutzflehender (Hiketes) im Auslande Hül se suchte, mußte er den Verwandten des Getödteten eine Entschädigung (Poine), in Vieh od. anderen werthvollen Gegenständen bestehend, entrichten; Diebstahl u. Raub kamen selten zur gerichtlichen Entscheidung, im Großen getrieben war er nicht strafbar. Krieg wurde bes. wegen Beeinträchtigung des Eigenthums geführt, überhaupt waren die meisten Kriege bloße Raubzüge; allgemeine Kriege, aus nationalen Gründen geführt, waren selten, u. nur der Trojanische Krieg ist in dieser Hinsicht bekannt; zum Thebanischen Krieg verbanden sich nur mehrere Fürsten aus Theilnahme an dem Beeinträchtigten u. aus Hoffnung auf Beute. Waffen zum Angriff waren: die Keule (Koryne), Schleuder (Sphendone), Bogen u. Pfeile (Toxon), Wurfspieß (Akontion), Lanze (Dory), Schwert (Xiphos), Schlachtmesser (Machaira); zum Schutz: Helm (Kyne, Korys), Harnisch (Thorax), Beinschienen (Knemides), Schild (Sakos, Aspis). Die meisten Krieger kämpften zu Fuß (Prylees); Reiter gab es nicht, die Anführer fuhren auf Streitwagen (Harmata), gewöhnlich von zwei Pferden gezogen, für den Nothfall ging daneben noch ein Pferd (Pareoros); auf dem Wagen saß außer dem Kämpfer (Paraibates) noch der Wagenlenker (Heniochos). Geordnete Schlachtreihen kämpften nicht, sondern voran die Führer suchten durch Zweikämpfe mit den feindlichen Führern, od. durch Eindringen in die feindlichen Schaaren den Sieg zu erfechten, dann drangen erst die Haufen nach u. kämpften meist Mann gegen Mann. Die Beute (Leia, Leïs) vertheilte der Oberanführer, nachdem er für sich u. die anderen Führer die besten Stücken weggenommen hatte, durch das Loos unter die Krieger. Die erschlagenen Feinde blieben unbeerdigt liegen; manchen nahm der Feind auch wohl in sein Lager, um ein Lösegeld für die Leiche zu erhalten. Friede wurde mit religiösen Feierlichkeiten geschlossen. Von den Beschäftigungen in ältesten Zeiten G-s steht oben an Viehzucht, Ackerbau u. Jagd; Handwerke u. Künste wurden von Sklaven getrieben u. diese gehörten, wie die Vieh- u. Ackerknechte, zu dem Hofe des Herrn. Schmucksachen bekam man früher durch Handel aus Phönicien, als Kaufpreis wurden bes. Heerdenthiere gegeben, Münzen gab es nicht. Durch diesen Handel erhielt man auch Sklaven, sowie die Fremden selbst diese Gelegenheiten benutzten, um Menschen, bes. Frauen, von G-s Küsten zu entführen.
II. Privatleben. Das neugeborene Kind wurde entweder von der Mutter od. von einer Amme ernährt; Milch u. Honig, auch Wein pflegte die Hauptnahrung der Kleinen auszumachen. Wenn der Knabe erwachsen war, wurde er der Leitung eines Mannes anvertraut, Jagen, Laufen, Springen, Ringen, Kämpfen waren die Künste u. Fertigkeiten, worin die Fürstensöhne geübt wurden, auch für den Bedarf des Krieges etwas Kenntniß von Blut stillenden u. Wunden heilenden Mitteln, u. dann in Rechten u. Gesetzen, Gesang u. Saitenspiel. Dazu wurden ihnen die Götter- u. Heldensagen erzählt, worin für sie die Glaubenslehre u. Ermunterung zu Großthaten enthalten war, u. kurze Sprüche gelehrt, welche Weisheit u. Sitte enthielten. Jünglinge trieben Spiel u. Tanz für sich u. bei öffentlichen Gelegenheiten, die Jungfrauen blieben daheim bei der Mutter, zu Hausgeschäften bereit, sie holten Wasser, besorgten die Wäsche, spannen u. webten, schirrten wohl auch die Rosse od. Mäuler an dem Wagen. Männer thaten, wenn sie daheim waren, nichts, sie besahen etwa ihre Gärten, musterten Waffen u. Geschirr, stellten Versammlungen an u. unterhielten sich mit den Gastfreunden; gewöhnlich gingen sie zur Versammlung u. dann zum geselligen Mahl (s. Gastmahl), wenn es nicht im eigenen Hause war. Ehen konnten blos mit Zustimmung der Eltern geschlossen werden, Sache der gegenseitigen Wahl konnten sie nicht sein, weil Mädchen nicht unter Jünglinge kamen u. ausgehend das Gesicht mit einem Schleier (s. unten) verhüllten. Zweite Ehe[600] war dem Gesetze der Zucht entgegen, Ehebruch der Weiber wurde an beiden von dem Manne hart bestraft. Die Frauen wohnten in einem besonderen Theile des Hauses (s. Wohnhaus), wo sie im Kreise ihrer Dienerinnen webten u. Heilmittel bereiteten. Nebenweiber (Pallakides) zu haben war gestattet u. gewöhnlich; Kinder mit solchen erzeugt (Nothoi) theilten mit den ehelichen (Gnesioi) gleiche Erziehung, u. auch ein Theil des Erbes fiel ihnen zu. Jene Nebenweiber waren meist Sklavinnen (Dmoes), erworben theils durch Krieg, theils durch Kauf. Das Schicksal der Sklaven (Duloi) war übrigens hart; von ihnen verschieden waren die fremden Lohnarbeiter (Thetes), sie standen unter dem Gastrecht u. dienten für Lohn, Kleider u. Kost als Gartenarbeiter u. Gartenverwalter. Die Sklavinnen zündeten Feuer an, fegten den Saal, breiteten Teppiche über die Sessel u. scheuerten Tisch- u. Trinkgefäße, holten Wasser, badeten, salbten u. bekleideten die Gäste, bereiteten das Bett. Für den Tisch besorgten Speise u. Trank die Sklaven, bei Gastmählern brachten die Gäste ihre Edelknechte mit. Wenn Gäste u. Herrschaft zur Ruhe waren, war das Tagewerk der Sklaven vorüber, nur die Mägde, welche auf Handmühlen Weizen u. Gerste mahlten, mußten bis spät in die Nacht arbeiten. Die gewöhnlichen Speisen waren Brod von Gerste, später von Weizen, Feldfrüchte, Obst, Milch, Käse, Fleisch von Rindern, Schafen, Schweinen, Ziegen u. Wildpret, welches Alles am Bratspieß geröstet wurde; Geflügel u. Fische aß man selten; von den Gewürzen war das Salz schon früh bekannt. Wein trank man nur mit Wasser gemischt, andere gemischte Getränke waren z.B. der Kykeon (s.d.). Gastmähler, entweder als Frühstück (Deipnon) od. als Mittagsmahlzeit (Dorvon), gehörten zu den gewöhnlichen Vergnügungen der Herrenwelt (s.u. Gastmahl). Mägde brachten Wasser zum Waschen, Köche (Daitroi) zerschnitten die Speisen, wobei den Gästen die besten Stücke gereicht wurden, Schenken (Oinochooi) gossen aus dem Mischkruge (Krater) den Wein in Becher, u. Gesang u. Saitenspiel unterhielt die Schmausenden. Die Kleidung der Männer bestand aus einem wollenen, ärmellosen, seinen, weißen Untergewande (Chiton), welches bei Geschäften durch einen Gürtel (Zone) aufgeschürzt wurde, u. aus einem mantelähnlichen, dichten u. dicken Oberkleide (Chlaina), welches mit einer Schnalle (Perone) über die Schulter befestigt wurde. Statt dessen diente auch ein großer Mantel (Pharos). Außer im Kriege u. bei winterlichem Wetter ging man barhaupt u. barfuß, höchstens mit Sandalen bekleidet. Die Weiber trugen auch Unterkleider u. darüber ein reiches, gesticktes Oberkleid (Peplos), woran Schnallen u. Gürtel ebenfalls gewöhnlich waren; um den Kopf hatten sie Binden (Desmata), um die Stirn ein Band (Ampyx), Zopf u. Hinterhaupt war in ein Netz (Kekryphalon) gehüllt, um welches noch ein Band (Anadesma) gewunden war; um das Gesicht hing der Schleier (Kredemnon), an den Füßen trugen sie Sohlen. Als Schmuck kamen noch dazu: Ohrengehänge (Hermata), Armbänder (Helikes), Spangen (Porpai), Rosetten (Kalykes) wohl zum Anstecken, Halsbänder (Hormoi). Über die Einrichtungen der Wohnungen, s.u. Wohnhaus. Die Unterhaltungen bestanden außer in Waffenspielen der Ebenbürtigen noch in dem Anschauen von Tänzern (Orchestai) u. in dem Anhören der wandernden Sänger (Aodai), welche bei Volksfesten od. an den Höfen der Herren die Lieder der nationalen Heldensage sangen. Die Todten wurden verbrannt, nachdem von dem Sterben selbst bis zur Bestattung mehrere Ceremonien mit den Leichen vorgenommen worden waren, s.u. Todtenbestattung.
III. Verhältnisse der Stämme unter einander. Als nach dem Trojanischen Kriege durch die Griechische Völkerwanderung das griechische Staatensystem ganz anders gestaltet u. fest bestimmt wurde, endigte sich das Heroenalter. In den neugegründeten Staaten prägte sich die Verschiedenheit der einzelnen Stämme aus, u. bes. nahm der Charakter der Hellenen, zwei Hauptrichtungen, welche einen strengen Gegensatz bildeten, nämlich erstens die Eigenthümlichkeiten des Dorischen Stammes, Ernst, Einfachheit, Derbheit, Wahrheit, repräsentirt in der spartanischen Staats- u. Lebensverfassung; zweitens die des Ionischen Stammes, Beweglichkeit bis zum Leichtsinne, Genuß- u. Neuerungssucht, ausgebildet hauptsächlich in Athen. Den so auseinander gehenden Hellenismus, der indeß nicht überall schroff sich gegenüber stand, sondern mehrfach Übergangspunkte zeigte, vereinigten außer der Sprache (s. Griechische Sprache) noch religiöse u. politische Verbindungen. Zum festen Zusammenhalten bei gemeinschaftlichen Unternehmungen u. um die verschiedenen Massen nach Einem Zwecke zu leiten, hatten sich die Amphiktyonien (s.d.) gebildet; später stellte sich ein Staat an die Spitze der anderen, dessen Feldherr den Oberbefehl in der Schlacht u. den Vorrang bei Verhandlungen hatte, dieses vorrangliche Verhältniß nannte man Hegemonie (s.d. u. Griechenland, Gesch). Auch Bundesgenossenschaften hatten sich ausgebildet, früher mehr aus den Gliedern der Stämme selbst, so in Kleinasien der Ionische, Dorische u. Äolische Bund, später in G. der Achäische, Arkadische, Ätolische, Phokische; die zu diesem Bunde gehörigen Staaten schickten Repräsentanten (Probuloi), welche den Bundesrath (Buleuterion) bildeten u. an einem religiös geweihten u. heiligen Orte zusammenkamen. Diese Bünde nahmen in der letzten Zeit G-s auch andere Staaten, u. zwar sogar barbarische, in sich mit auf, Unter den religiösen Bindemitteln sind bes. die Orakel (s.d.) zu nennen, welche nicht blos gemeinhin wegen Deutung der Zukunft in Beziehung auf einzelne Unternehmungen befragt wurden, sondern durch die man auch alle bedeutenden Veränderungen u. Gesetzgebungen bekräftigen u. heiligen ließ. Das berühmteste in älterer Zeit war das Orakel des Zeus zu Dodona, später das des Apollo zu Delphi (s.b.). Andere von weniger nationaler Bedeutung waren die Orakel des Asklepios zu Epidauros, des Trophonios zu Lebadea, des Amphiaraos zu Oropos. Das wichtigste von allen Verbindungsmitteln der Hellenen als Eine Nation waren die. Nationalspiele; die wichtigsten derselben waren die Olympischen, Pythischen, Nemeischen u. Isthmischen (s.d. a.). Sie beförderten außer der Zusammenhaltung der hellenischen Nation u. Erhaltung des kriegerischen Geistes auch während des Friedens, noch bes. die Fortschritte der Schönen Künste, der Wissenschaften u. der edlen Denkungsart.
[601] IV. Verhältnisse zum Auslande. Alle Ausländer waren den Griechen Barbaren. Doch hatten einzelne Staaten in fremden Ländern Männer, welche in ihrem Auftrage ihr Interesse vertraten, sie hießen Proxenoi u. sind mit unseren heutigen Agenten, Residenten, Consuln zu vergleichen, nur mit dem Unterschiede, daß sie dem Staate angehörten, in welchem sie lebten, s.u. Consul 4).
Quellen: Pfeiffer, Antiquitates graecae, Königsb. 1708; Feith, Antiquitates homericae, Strasb. 1743; J. Potter, Griech. Archäologie, Oxf. 1697 (deutsch von J. J. Rambach, Halle 1775–78, 3 Bde.); Nitsch, Beschreibung des häuslichen, gottesdienstlichen etc. Zustandes der Griechen, fortgesetzt von Höpfner u. Köpke, Erf. 1791–1806, 4 Bde.; H. Hase, Griechische Alterthümer, Dresd. 1825; Barthelemy, Voyage du jeune Anacharsis en Grèce, Par. 1788 (deutsch von Biester, Berl. 1789 ff., 5 Bde.); Wachsmuth, Hellenische Alterthumskunde, Halle 1826–30, 4 Bde., 2. Aufl. 1843–46; K. F. Hermann, Lehrbuch der Griechischen Antiquitäten, Heidelb. 1841–52, 3 Bde.; J. A. St. John, The Hellenes, Lond. 1844, 3 Bde.; Rüstow u. Köchly, Geschichte des griechischen Heerwesens. 1855; Bippart, Hellas u. Rom (Grundriß des klassischen Alterthums), Prag 1857.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.