Innocentĭus

Innocentĭus

Innocentĭus (Innocenz, lat. Name, d.i. der Unschuldige). I. Römer: 1) Jurist u. Agrimensor unter Constantin dem Großen; schr.: De literis notisjuris, wovon Auszüge vorhanden sind, herausgegeben in den Gromatici von Göse. II. Päpste. 2) St. I. I., von Albano gebürtig, folgte 402 als Papst auf Anastasius I., unter ihm belagerte Alarich 409 Rom; er war Gegner der Donatisten, aber ein Gönner u. Vertheidiger des Thrysostomus u. wirkte mit großer Energie für die Anerkennung der Suprematie des römischen Bischofsstuhles, er entschied gegen die Macedonianer u. Pelagianer, befahl den Sabbath vor dem Freitag als Fasttag zu halten u. erneuerte das Verbot der Priesterehe; er st. 12. März 417, wurde canonisirt u. gilt als Heiliger vom ersten Range; sein Tag der 28. Julius. Decrete von ihm in der Sammlung des Dionysius Exiguus u. Briefe, am vollständigsten in Schönemanns Pontificium Rom. epistolae genuinae. 3) I. II., vorher Gregorius Papareschi, Römer aus der Familie der Guidoni, Abt des Benedictinerklosters St. Nicolai zu Rom u. seit 1118 Cardinal-Diakon, wurde von einem Theile der Cardinäle nach Honorius II. 1130 zum Papst ernannt, während die andern Peter Leonis als Anaklet II. wählten. I. floh nach Frankreich, wo ihn namentlich auf Verwendung Bernhards von Clairvaux Ludwig VI., das Concil zu Etampes u. bald darauf Heinrich II. von England u. der deutsche König Lothar, ja 1134 die Synode zu Pisa anerkannten; er kehrte 1136 mit dem Kaiser nach Rom zurück u. wurde nach Anaclets Tode 1138 allgemein als Papst anerkannt; Arnold von Brescia wies er aus Italien u. König Roger that er in den Bann, da er aber gegen Letztern persönlich zu Felde zog, wurde er 1139 vor Galleecio gefangen, aber nach einem Vergleich, wonach Roger Sicilien, Apulien u. Capua behalten, aber von dem Papste in Lehn nehmen sollte, frei gelassen; auch mit dem König von Frankreich kam er in schweren Conflict u. mehre seiner Städte, selbst Rom, kündigten ihm den Gehorsam auf; er st. 23. Sept. 1143. 4) I. (III.), vorher Lando Sitino, angeblich ein Frangipani, wurde 1178 als vierter Gegenpapst Alexanders III, von einigen Schismatikern gewählt u. als I. III. geweiht. 1180 kam er in Palombara in Alexanders Gewalt u. wurde in ein Kloster zu Cava gesteckt. 5) I. III., vorher Lothar, Graf von Segni, stammte aus dem römischen Hause der Conti u. war 1161 in Anagni geboren. Nachdem er in Paris u. Bologna seine Studien vollendet hatte, bekleidete er unter Lucius III. u. Urban III. mehrere Kirchenämter, wurde 1190 zum Cardinaldiakon ernannt u. nach dem Tode Cölestins III. 8. Jan. 1198 zum Papste gewählt. Die Idee, daß der Papst der Stellvertreter Gottes u. Christi auf Erden sei, war das leitende Princip aller Handlungen dieses reichbegabten Priesterfürsten, u. noch einmal beherrschte Rom durch ihn die gebildete Welt. Das Resultat seiner Bemühungen um die Kreuzzüge war die Gründung eines Lateinischen Kaiserthums, welches I. seinen Zwecken angemessen zu gebrauchen suchte. In Deutschland war Friedrich, Sohn des Kaisers Heinrich VI., noch vor seiner Taufe als seines Vaters Nachfolger im Reiche anerkannt worden; aber I. scheute die Vereinigung so vieler Kronen auf Einem Haupte, belehnte Friedrich mit Sicilien u. wurde dessen Vormund (1198), wodurch er die Versöhnung der Guelfen u. Ghibellinen vorzubereiten suchte. In dem Streit Philipps von Schwaben u. Ottos IV. um die deutsche Kaiserkrone nahm I. die Partei des Letzteren. Als aber Otto seine Ansprüche auf Italien geltend machte, that ihn I. in den Bann u. erhob dessen Mündel Friedrich II. auf den Kaiserthron (1212). In Frankreich zwang er Philipp August durch Bann u. Interdict, seine verstoßene Gemahlin Ingeborg wieder anzunehmen (1201). In England hatte 1207 eine zwiespältige Wahl zwei Erzbischöfe von Canterbury[922] geliefert; I. verwarf beide u. setzte Stephan Langton ein; des Königs Johann hartnäcke Widersetzlichkeit bestrafte er mit dem Interdict (1209); Johann mußte in Rom Buße thun u. erhielt sein Reich als päpstliches Lehen zurück; aber vergebens protestirte der Papst gegen die von den empörten Ständen erzwungene Magna charta (1215). Am Ende seines Lebens versammelte I. noch einmal die Repräsentanten der Kirche auf der vierten Lateransynode (1215) um sich, auf welcher 70 Canones über die Glaubenssatzungen, die wichtigsten Rechts- u. Disciplinarverhältnisse nach ihrer neuen Gestaltung aufgestellt, die beiden neuen Orden der Dominicaner u. Franciscaner bestätigt u. viele andere den Glauben u. das Leben der Kirche betreffende Verordnungen erlassen wurden. I. st. 16. Juli 1216; er schr.: De miseria humanae conditionis s. de contemtu mundi; Epistolae, herausgegeben von Baluzius, Par. 1682, 2 Bde., u. in Diplomata ad res Francicas spectantia von Feudrix de Bréquigny et La porte du Theil, ebd. 1701, 2 Bde.; Opera, Köln 1575, Vened. 1578. Vgl. F. Hurter, Geschichte I. III. u. seiner Zeitgenossen, Hamb. 1834 ff., 4 Bde., 3. Aufl. 1845 f. 6) I. IV., hieß eigentlich Sinibald u. stammte aus der edlen genuesischen Familie Fiesco von Lavagna, war erst Professor der Rechte in Bologna, wurde nachher Cardinal vom Titel St. Laurentii u. nach Cölestins IV. Tode u. einer 19monatlichen Erledigung des päpstlichen Stuhles 24. Juni 1243 zum Papst erwählt. Er hatte sich als Cardinal stets für Kaiser Friedrich II. günstig gezeigt, wurde aber als Papst dessen Todfeind; ein eingeleiteter Vergleich zwischen Kaiser u. Papst kam nicht zu Stande, u. I. floh 1244 vor dem Kaiser nach Lyon, wo er bis 1250 blieb; er schrieb dahin ein Concil aus (1245), welches den Kaiser mit dem Bann belegte u. ihn, wiewohl vergebens, des Reiches für verlustig erklärte; denn das zum Abfall aufgerufene Deutschland u. Sicilien blieb ruhig; u. als Friedrich 1250 gestorben war, zog sein Sohn u. Nachfolger Konrad gegen I. u. erhielt die Rechte der Hohenstaufen, bis auch er 1254 starb. Manfred, der Vormund des zweijährigen Konradin, unterwarf sich dem Papste, welcher die Rechte des Thronerben zu achten versprach, u. I. nahm Besitz von Sicilien. Da aber bald die wahren Absichten des Papstes hervortraten, rückte Manfred gegen das päpstliche Heer u. schlug dasselbe 2. Dec. 1254. Fünf Tage darauf st. I. in Neapel, wo er in der Kathedrale begraben liegt. I. trat dem Meister des Deutschordens Konrad, Landgrafen von Thüringen, das Eigenthumsrecht auf Preußen ab u. verlieh auf dem Concil zu Lyon den Cardinälen den rothen Hut. Er war einer der besten Rechtsgelehrten seiner Zeit, so daß er Pater et organum veritatis genannt wurde, u. schr.: Apparatus super V libros decretalium, Strasb. 1478, Fol. u.ö.; Apologeticus (Vertheidigung der Gerichtsbarkeit des apostolischen Stuhles über das Reich); seine (109) Briefe stehenim 7. Bd. von Baluze's Miscellan.; Lebensbeschreibung von Nic. de Curbio im 3. Theile von Muratori's Scriptores rer. ital. 7) I. V., vorher Pierre de Champagni od. Peter von Tarantasia, geb. zu Moutiers in Savoyen, war Dominicaner u. Provinzial seines Ordens, wurde 1271 Erzbischof von Lyon, später Cardinalbischof von Ostia u. 21. Jan. 1276 nach Gregor X. Papst, st. aber schon 22. Juni d. I.; er schr.: Comment. in magistrum sententiarum, Toulouse 1652, 3 Bde., Fol.; Commentar über hie Briefe Pauli, Köln 1478, Antw. 1617, Fol., u. m. a. 8) I. VI., mit seinem eigentlichen Namen Stephan d'Albert, war aus Mont unweit Pompadour in der Diöcese Limoges gebürtig, wurde Bischof in Noyon, 1340 in Clermont, 1342 Cardinal, Bischof von Ostia u. Großpönitentiar u. 18. Dec. 1352 als Nachfolger Clemens' VI. zum Papst erwählt; er residirte in Avignon. Nach seiner Einsetzung erklärte er die kurz vorher von den Cardinälen aufgestellten Punkte, durch welche sich diese ihre Unabhängigkeit vom Papste sichern wollten, für ungültig, widerrief alle von seinem Vorgängerbewilligten Commenden u. Reservationen u. schaffte die großen Abgaben der Geistlichen, die sie bei Antritt einer neuen Stellung zu entrichten hatten, ab. Er trug auch viel zur Wiederherstellung der Kirchenzucht bei u. brachte den ganzen Kirchenstaat wieder zum Gehorsam, setzte das Fest des Heiligen Speeres ein, beschränkte den Aufwand seines Hofes u. forderte Gleiches von den Cardinälen u. Geistlichen; er st. 12. Septbr 1362. 9) I. VII., eigentlich Cosmas Megliorati, geb. 1339 in Sulmone in den Abruzzen, wurde unter Urban VI. Aufseher über die Apostolische Kammer u. von diesem zur Eintreibung der päpstlichen Einkünfte nach England gesandt; nach seiner Rückkehr wurde er Erzbischof von Ravenna, bald darauf Bischof von Bologna, 1389 Cardinal u. nach Bonifacius' IX. Tode 17. Oct. 1404 zum Papst erwählt. Kurz nach seiner Einsetzung mußte er bei einem Volksaufstande aus Rom entfliehen (1405), wurde aber bald wieder zurückgerufen; den König Ladislaus von Neapel, welcher das Volk gegen ihn aufhetzte, that er in den Bann, worauf sich der König unterwarf. Sein Gegenpapst, Benedict XIII., versuchte mit ihm über die Wiederherstellung des Kirchenfriedens vergebens zu unterhandeln; J. st. 6. Novbr. 1406. Lebensbeschreibungen von ihm im 3. Bde. von Muratori's Scriptt. rerum italic. 10) I. VIII., Genuese, vorher Giov. Battista Cibo, geb. 1432, stand, nachdem er einige Zeit am Hofe zu Neapel gewesen war, in Rom in Diensten des Cardinals Philipp von Bologna, wurde dann Bischof von Savona, nach Kurzem von Melfi, 1473 Cardinal u. 1484 nach Sixtus IV. Papst; als solcher führte er bis 1492 zwei Kriege gegen den König Ferdinand von Neapel u. forderte fortwährend die Christenheit zu einem Krieg gegen die Türken auf, gleichwohl hielt er im Interesse des Sultans Bajazet den Prinzen Zizim in Hast; er st. 25. Juli 1492 u. hinterließ 16 Kinder, für deren Fortkommen er bestens gesorgt hatte; Lebensbeschreibung von Vialardi, Ven. 1613. 11) I. IX., vorher Antonio Facchinetti, aus adeliger Familie in Bologna, geb. das. 1519, wurde unter Pius IV. Bischof von Nicastro, unter Gregor XIII. Patriarch von Constantinopel, 1583 Cardinal u. folgte 30. Oct. 1591 auf Gregor XIV. als Papst, st. aber bereits 30. Dec. d. I. 12) I. X., hieß eigentlich Giambatista Pamfili, geb. 7. Mai 1572 in Rom, war unter Gregor XV. Nuntius in Neapel u. wurde von Urban VIII. dem Cardinal Franz Barberini als Datarius nach Frankreich beigegeben, wo er später als Patriarch von Antiochien u. Nuntius blieb, bis er 1629 Cardinal wurde; als Nachfolger Urbans VIII. ward er 15. September 1644 zum Papst gewählt.[923] Er setzte seinen verdächtigen Umgang mit der Olympia Maldachini, der Wittwe seines Bruders, auch nach seiner Papstwahl fort, wurde von dieser gänzlich beherrscht u. deshalb von seinen Spöttern im Weiberrocke dargestellt. Seine Absicht, zu seiner eigenen Bereicherung die Güter der Barberini zu sequestriren, scheiterte an der Einmischung der Franzosen, welche nach vergeblicher Protestation gegen die von I. 1646 erlassene Constitution den Papst mit Waffengewalt zwangen, die Barberini wieder in den Besitz ihrer Güter u. Würden einzusetzen. In einer Bulle vom 26. November 1648 verdammte er den Westfälischen Frieden u. 1553 fünf Sätze aus dem Werke Corn. Jansen's. Seine Einkünfte suchte er durch alle möglichen Mittel, namentlich durch den Ämterverkauf, zu vermehren, schrieb auf 1650 das Universale maximumque jubilaeum aus u. begann durch das Kornmonopol der päpstlichen Kammer den römischen Ackerbau zu vernichten. Er st. 5. Januar 1655. Vgl. Roßteuscher, Historia Innocentii X., Wittenb. 1674; Gualdi, Vita della Donna Olimpia Maldachini, 1666, übers. von Richarz, Lpz. 1783. 13) I. XI., hieß eigentlich Benedict Odescalchi, war 1611 in Como geb. u. studirte in Genua, Rom u. Neapel die Rechtswissenschaften, er diente dann im Dreißigjährigen Kriege als Soldat in Deutschland u. Polen u. machte zwei Feldzüge unter der kaiserlichen Armee mit; später widmete er sich dem geistlichen Stande, wurde apostolischer Protonotarius, Präsident der Apostolischen Kammer, Commissarius in der Marca di Roma u. Gouverneur von Macerata, 1647 Cardinal, nachher zum Legaten von Ferrara u. zum Bischof von Novara ernannt, endlich als Nachfolger Clemens' X. 21. Sept. 1676 zum Papst gewählt. Er ergriff kraftvolle Maßregeln zur Herstellung strenger Sitte in der Kirche u. im Staate, suchte den Finanzen aufzuhelfen u. sprach sich in einer Bulle vom 2. März 1579 gegen die Moral der Jesuiten aus, deren heftiger Feind er war. Mit König Ludwig XIV. von Frankreich kam I. in Conflict wegen seiner beabsichtigten Aufhebung der Quartierfreiheit (s.d. u. Gesandter), u. dieser Streit wurde erst nach dem Tode des I. erledigt. Mit demselben König führte I. einen Streit über die Ausdehnung der Regalien bei Besetzung vacanter Bisthümer, aber die deshalb von dem Könige 1881 zusammenberufene allgemeine Versammlung französischer Bischöfe u. Barone sprach das bestrittene Recht der Krone zu u. stellte die sogenannten Quatuor propositiones cleri Gallicani auf. I. st. 12. Aug. 1689. Vgl. Vita d'Innocentio XI., Vened. 1690; Phil. Bonamici, De vita et rebus gestis C. XI., Rom 1776, übersetzt von Le Bret, Frankf. 1791. 14) I. XII., vorher Antonio Pignatelli, edler Neapolitaner, geb. 161 5 in Neapel; wurde früh unter die Prälaten des römischen Hofes aufgenommen, unter I. XI. 1581 Bischof von Faenza, Legat von Bologna u. Cardinal u. 1991 der Nachfolger Alexanders VIII. auf dem päpstlichen Stuhle; er verbot das Nepotenwesen u. das Lottospiel, verbesserte die Klosterdisciplin, beendigte den Regelstreit mit Frankreich in Bezug auf die Landeskirche u. st. 29. Sept. 1700. 15) I. XIII., vorher Michel Angelo Conti, Sohn Karl Contis, Herzogs von Poli, geb. 1655 in Rom; wurde 1693 Gouverneur von Biterbo, 1695 Erzbischof von Tarsus u. Legat in der Schweiz, 1698 in Lissabon, 1706 Cardinal u. 8. Mai 1721 nach Clemens XI. Papst, er unterstützte den Kronprätendenten von England, Jakob, u. war ein entschiedener Feind der Jesuiten, an deren Aufhebung er bereits dachte; er st. 7. März 1724; Lebensbeschreibung, Köln 1724.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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