Name [1]

Name [1]

Name (lat. Nomen, griech. Onoma), ist dasjenige Wort, wodurch man ein Einzelwesen od. einen einzelnen Ort kennzeichnet zum Unterschied von andern, u. welches daher auch als Eigenname (Nomen proprium) dem grammatischen Kunstausdrucke Gemeinname (Nomen commune) entgegengesetzt wird. Letzter dient zur Bezeichnung eines Begriffs, also einer Art od. Gattung von Dingen, wie Baum, Mensch, Geist u. dgl. Die Eigennamen zerfallen wieder in zwei Hauptklassen, in Eigennamen für Personen od.[658] persönlich gedachte Wesen (Personennamen) u. in Eigennamen für bestimmte Punkte u. Dinge im Raume (Ortsnamen, Localnamen); im gewöhnlichen Sprachgebrauche versteht man unter Namen jedoch schlechthin nur die Personennamen. Alle Namen haben eine bestimmte Bedeutung, wenn dieselbe auch im Laufe der Jahrtausende od. Jahrhunderte verdunkelt worden od. auch ganz verloren gegangen ist. In den Namen spiegelt sich auf das Treueste der Culturzustand u. die Anschauungsweise eines Volkes wieder, weshalb in neuester Zeit die Namenforschung od. Onomatologie eine nicht unwichtige Disciplin der Sprachwissenschaft überhaupt, wie der einzelnen Philologien insbesondere, geworden ist. Die Namengebung, der orientalischen Völker, wie die der Völker des Alterthums u. Mittelalters, unterscheidet sich wesentlich von der der neueren abendländischen Völker. Die Griechen hatten keine eigentlichen Familien- od. Geschlechtsnamen; ein jeder Grieche führte nur einen Namen, welchem jedoch in früherer Zeit häufig der N. des Geschlechts, dem er entstammte, adjectivisch beigefügt wurde; jedoch bildete letzter durchaus nicht einen Bestandtheil des Gesammtnamens, sondern die Beifügung geschah aus einem subjectiven, so zu sagen historischen Interesse des Nennenden. Es findet sich dieser Gebrauch namentlich bei gewissen Priesterfamilien in Athen u. Sparta, welche eine politische Bedeutung hatten, wie z.B. die Eumolpiden. Um Personen gleiches Namens zu unterscheiden, war es jedoch Sitte, die Abstammung entweder durch ein beigesetztes Patronymikum (z.B. Ἀχιλλεὺς ὁ Πηλείδης, Achilles der Sohn des Peleus), od. durch Beifügung od. wenigstens Andeutung des Wortes Sohn, wie z.B. Σωκράτης ὁ Σωφρονίσκου, Sokrates, der (Sohn) des Sophroniskos. Den Kindern wurde der N. gewöhnlich am 10. Tage nach der Geburt unter mancherlei Feierlichkeiten in Gegenwart der Verwandten vom Vater beigelegt. Obgleich der Vater den Namen frei zu bestimmen u. zu wählen hatte, so wurde doch gewöhnlich der des Großvaters vorgezogen; auch wurde öfter ein Theil des Namens der Eltern in den der Kinder aufgenommen. So erwähnt Thueydides (1, 29) gelegentlich vier korinthische Feldherren, welche alle denen ihrer Väter ähnliche Namen haben: Kallikrates, Sohn des Kallias; Timanor, Sohn des Timanthos; Archetimos, Sohn des Eurytimos; Isarchidas, Sohn des Isarchos. In der Hauptsache waren die Namen der Griechen, deren sie in ungemeiner u. poetischer Fülle besaßen, aus zwei Wörtern zusammengesetzt; einfache Namen finden sich häufig, scheinen aber theilweise, wenn auch schon in sehr früher Zeit, aus Verkürzung der zusammengesetzten entstanden zu sein; vgl. Keil, Specimen onomatologici graeci, Lpz. 1840; Pape, Wörterbuch der griechischen Eigennamen, Braunschw. 1843, 2. Aufl. 1850; Letronne, Obs. philol. et archéol. sur les noms propres grecs, in den Annales de l'institut archéologique, 1815. Auch die älteren Römer hatten Anfangs nur Einen Namen, in der Folge regelmäßig drei: a) einen Geschlechtsnamen (Nomen), welcher anzeigte, zu welcher Gens der Mann gehörte; er endigte sich auf -ius, z.B. Cornelius, Tullius, Fabius. Die Gentes zerfielen in mehre Familien, daher hatte Jeder b) einen Familiennamen (Cognomen), hinter den Geschlechtsnamen gesetzt, z.B. Scipio, Cicero, Maximus etc.; zur Unterscheidung der Glieder einer Familie erhielten dieselben c) einen Vornamen (Praenomen), vor den Geschlechtsnamen gesetzt, z.B. Publius, Marcus, Quintus, Cajus etc. Also vollständige römische Namen waren z.B. Publius Cornelius Scipio, Marcus Tullius Cicero, Quintus Fabius Maximus. Männer, die sich durch etwas ausgezeichnet hatten, erhielten d) einen Beinamen (Agnomen); so war Africanus der der beiden Scipionen, Cunctator der des Q. F. Maximus etc. Dieser Beiname wurde hinterden Familiennamen gesetzt, also z.B. Publius Cornelius Scipio Africanus, Quintus Fabius Maximus Cunctator. Dieser Beiname blieb gewöhnlich auch den Nachkommen eigen. Ein Beiname war auch der N., den ein adoptirter Sohn von seinem natürlichen Vater erhielt u. welcher zunächst nach dem Familiennamen gesetzt wurde; z.B. Ämilianus war der zweite Beiname des von Scipio Africanus dem Älteren adoptirten P. Corn. Scipio Africanus (des Jüngern), von seinem Vater C. Ämilius Paulus, dieser hieß also: Publius Cornelius Scipio Ämilianus Africanus Minor; das letzte Agnomen (Minor) zur Unterscheidung von seinem Adoptivgroßvater Publius Cornelius Scipio Africanus Major. Die Töchter wurden gewöhnlich mit dem Geschlechtsnamen benannt, z.B. Tullia, Livia; waren zwei in einer Familie, durch Major u. Minor (Ältere, Jüngere), waren mehre, durch Prima, Secunda, Tertia (Älteste, Zweite, Dritte etc.) unterschieden, woraus Tertulla, Quartulla, Quintilla etc. entstand. Die Sklaven wurden nach ihrem Vaterlande benannt, z.B. Numidicus, od. hatten doch nur einen Namen, z.B. Tiro. Freigelassen, erhielten sie Vor- u. Geschlechtsnamen des Herrn, z.B. Marcus Tullius Tiro, der Freigelassene des Marcus Tullius Cicero.

Bei den Germanen wurden die Kinder in Gegenwart geladener Zeugen gebadet, von dem angesehensten der Letzteren, gewöhnlich dem Bruder der Mutter od. dem Großvater, mit Wasser übergossen u. dabei mit einem einzelnen Namen belegt, welcher für den Freien u. Edlen, wie für den Knecht hinreichte. Man unterschied zwar Geschlechter (Merovinger, Agilolfinger etc.), führte aber keinen Geschlechtsnamen. Zum Namen des Kindes wählte man häufig den des angesehensten Taufzeugen, od. es erhielten, wie bei den Griechen, die Söhne Namen, welche einen Theil des väterlichen gemeinschaftlich hatten. Wie bei den andern Völkern, so hatten natürlich auch bei den Germanen die Personennamen ursprünglich eine allgemein verständliche Bedeutung. Was unsere Vorfahren in jenen vergangenen Jahrhunderten in ihrem Leben u. Thun, ihrem Glauben u. Wünschen vorzugsweise bewegte, das findet sich in den von ihnen geschaffenen u. gebrauchten Namen niedergelegt. So ist es vielfach der Sinn für Mannhaftigkeit, Kampf, Sieg u. Waffenruhm, welcher sich in den Namen nicht nur der Männer, sondern auch der Frauen widerspiegelt, allein man findet auch daneben tief religiöse Beziehungen zu den Gottheiten, den Sinn für weises, gesetzliches u. friedliches Walten, für ein geregeltes öffentliches u. Privatleben in denselben kund gegeben. Die Ideale des Mannes u. des Weibes, welche der alte heidnische Germane in sich trug, haben sich auch in seinen Namen ausgeprägt. Das Ideal des Mannes war der Hald, das des Weibes ist in der Mythologie in den Walkürien, sowie in den mit ihnen unzertrennlich verbundenen Wald- u. Wasserfrauen[659] ausgebildet. Der Form nach besteht der ganze altdeutsche Namenschatz aus zwei Klassen: einfachen u. zusammengesetzten. Letztere bestehen stets aus zwei Nominalstämmen, nur bisweilen erscheint das erste Glied durch ein Suffix weiter gebildet (z.B. Teudelberga); die einfachen Namen scheinen, mit Ausnahme nur einiger weniger, sämmtlich, wenn auch schon in sehr früher Zeit, nur durch Abkürzungen aus den zusammengesetzten entstanden zu sein. Ursprünglich eingliederig mögen solche Namen gewesen sein, welche, wie Carlo, Smido, mehr den Charakter von Beinamen tragen; aber schon solche Namen, welche Adjectiva sind, welche eine physische od. moralische Eigenschaft ausdrücken, wie Aldo (der Alte), Snello (der Schnelle), Kuono (der Kühne), Bruno (der Glänzende, Braune), Hugo (der Kluge) etc., lassen sich als Abkürzungen zweigliederiger Namen fassen, wie dies sich urkundlich nachweisen läßt, z.B. Kuono (Cuno) für Kuonrat (Conrad). Andere Kürzungen sind z.B. Benno aus Bernhard, Tammo aus Dankmar, Wulpo aus Wolfgang, Lodo aus Ludolf etc. Eine sehr große Anzahl eingliederiger Namen ist durch Anfügung diminutiver u. hypokoristischer Suffixe an die einfachen Abkürzungen entstanden; unter denselben sind namentlich die durch z gebildeten Formen (wie z.B. Diuzo, Diez aus Dietrich, Luz aus Ludwig od. Ludolf, Fritz aus Friedrich) merkwürdig. Vgl. Wackernagel, Die germanischen Personennamen (im Schweizerischen Museum, Frauens. 1837, Bd. 1); Abel, Die deutschen Personennamen, Berl. 1852; Förstemann, Altdeutsches Namenbuch, Nordh. 1858 f., 2 Bde. Mit Einführung des Christenthums ward ein einzelner Taufname üblich, auch wurde der heidnische Namenschatz durch neu eingeführte fremde Namen vermehrt. Doch bediente man sich noch Jahrhunderte hindurch der althergebrachten einheimischen Namen fast ausschließlich; vor den Kreuzzügen findet sich ein fremder N. nur selten. Es gilt dies nicht blos von Deutschland, sondern auch von England, Frankreich u. selbst Italien, wo sich, nachdem sich längst Romanische Sprachen entwickelt hatten u. herrschend geworden waren, doch die fränkischen, sächsischen, normannischen u. longobardischen Namen erhielten. Erst mit Beginn des 12. Jahrh. traten biblisch-christliche Namen häufiger auf. Als eines der frühesten Beispiele, daß ein deutscher Fürst einen fremdländischen Namen führt, ist Kaiser Philipp von Schwaben zu nennen. Vorzugsweise sind es die Namen mehrer Apostel, sowie einiger Heiliger, welche die allgemeinste Verehrung im Volke genossen u. auf die vielfach heidnische Vorstellungen übertragen worden waren, welche zuerst in Aufnahme kamen u. sich allmälig auch in der Masse des Volks heimisch machten. Dahin gehören außer Maria, dem Namen der Gottesmutter, die männlichen Namen: Bartholomäus, Jakobus, Andreas, Johannes, Thomas, Philippus, Matthias, Matthäus, Petrus, Paulus, die heiligen Michael, Christophorus, Martinus, Georgius; von weiblichen Namen: Anna, Margaretha, Clara, Magdalena, Sophia, Johanna, Dorothea, Katharina, Ursula, Barbara etc. Mehre derselben haben ihre fremdklingende griechisch-römische Form dem deutschen Mund u. deutschen Ohr accommodiren u. sich bedeutende Kürzungen gefallen lassen müssen. In größerer Menge kommen solche christliche Namen im 14., bes. aber im 15. Jahrh. auf. Einen Wendepunkt in der Geschichte des deutschen Namenwesens bildet jedoch das Reformationszeitalter. Die tiefe religiöse Erregung, welche sich des ganzen Abendlandes bemächtigte, rief auch auf diesem Gebiete eine merkliche Umwandlung hervor. Während sich nämlich die Protestanten eifrig zur Bibel wandten u. dieser im Gegensatz zum Katholicismus allein maßgebenden Werth beilegten, wurde von den Katholiken, dem protestantischen Streben gegenüber, die Heiligenverehrung desto schärfer betont. Dies hatte zur Folge, daß sich die Protestanten nunmehr ihre Namen aus der Bibel holten, während bei den Katholiken zu den bereits geläufigen Heiligennamen noch eine große Anzahl anderer Eingang fand. Diese letzteren Heiligennamen nun sind diejenigen, die man speciell katholisch nennen könnte, u. an denen man sogleich den Katholiken erkennt; z.B.: Ignaz, Vincenz, Gregor, Isidor, Augustin, Joseph, Fidelis, Xaver, Paschalis, Natalis etc. Einige Heiligennamen (wie Benedict, Aloys) finden sich nur vereinzelt in protestantischen Ländern; häufiger ist dies noch bei weiblichen Namen, wohl des Wohlklanges wegen, der Fall (z.B. Theresia). Jene biblisch-christlichen Namen aus der Zeit vor der Reformation sind jedoch bis auf die Gegenwart den Katholiken u. Protestanten gemeinschaftlich geblieben. Zu denselben treten bei den Protestanten seit dem 16. Jahrh. noch eine Anzahl von alttestamentlichen Namen, welche bes. hervorragenden biblischen Persönlichkeiten angehörten u. im Volke den allgemeinsten Eingang fanden, z.B. Adam u. Eva, Abraham u. Sarah, David u. Jonathan, Benjamin, Samuel, Elias, Esaias, Daniel, Susanna, Joachim, Josias, Isaak, Noah, Tobias, Salomo, Abel u. andere vereinzelt; auch wurden neue Namen nach Analogie anderer christlicher gebildet, wie Fürchtegott, Leberecht, Ehregott, Lobegott, Christlieb etc. (vgl. Taufnamen). In der Zeit der Reformation bildete sich auch allgemein der Gebrauch der Familiennamen aus, welcher dem eigentlichen individuellen Namen nachgesetzt (bei den Ungarn jedoch voran) wurde, so daß jetzt der Gegensatz von Vornamen od. Taufnamen dem Zunamen gegenübertrat. Zuerst kamen dieselben bei dem Adel auf, welcher sich nach seinen Gütern benannte, z.B. Grafen von Hohenstaufen, Rudolf von Habsburg etc. (im Unterschiede von der neueren Zeit, wo in Deutschland die Einschiebung eines Ƈvonű zwischen Vor- u. Zuname den Adel bedingt). Dieser Gebrauch stellt sich seit dem 12. Jahrh. immer mehr fest. Bei dem Bürgerstande beginnen die Zunamen der Familiennamen im 14. Jahrh., werden aber erst im 16. Jahrh. allgemein üblich u. beginnen sich in bestimmter Weise zu formiren. Die Gesammtsumme der Familiennamen der neueren abendländischen Völker, bes. aber der deutschen, zerfällt ihrem Ursprunge nach in zwei große Klassen, in Familiennamen, welche wirkliche Namen od. Ableitungen von solchen sind, u. in Familiennamen, welche sich aus ursprünglichen Beinamen gebildet haben. Die Namen der ersten Klasse kommen, soweit sie sich im Laufe der Jahrhunderte im Gebrauch erhalten haben, u. abgesehen von den mannigfaltigen Umgestaltungen, welche sie allmälig u. in den verschiedenen Dialekten im Volksmunde erfahren mußten, auch noch gegenwärtig mehr od. minder häufig als Vornamen vor, z.B. Friedrich, Dietrich, Heinrich, Jakob, Peter, Paul etc.; zahllose Familiennamen, welche sich etymologisch nicht mehr erklären lassen, gehen auf die obenerwähnten abgekürzten Namensformen[660] zurück (z.B. Goethe). Man hat sich die Umwandelung dieser alten Eigennamen zu Familiennamen so zu denken, daß der Sohn, um sich in einem Orte od. einem gesellschaftlichen Kreise von anderen gleichnamigen Personen zu unterscheiden, sich den Namen seines Vaters beisetzte, welcher sich dann als Familiennamen fixirte. In anderer Weise wurde die Abstammung durch Beifügung eines patronymischen Beisatzes angedeutet, indem man entweder dem Namen des Vaters -sohn (in Schweden u. England -son, in Dänemark u. Niederdeutschland -sen, im holländischen -zoon) beifügte (z.B. Peter Petersen; Friedrichsen, Abrahamsen, Michelsen etc.); od. den Namen des Vaters im Genitiv hinzusetzte (Peters, Anders etc.), wobei Gelehrte sich häufig der lateinischen Wortform bedienten (Pauli, Dietrici, Friedrici); od. endlich durch die Endung -ing,-ung ein förmliches Patronymikum bildete (z.B. Hartung, Lessing etc.). Die Hälfte unserer Familiennamen wurzelt in den Namen unserer heidnischen Vorfahren, wenn auch viele ihre ursprüngliche Form im Laufe der Zeit eingebüßt haben (z.B. Humboldt aus Hunbald; Grimm aus althochdeutsch Grimo; Gervinus, latinisirt aus Gerwin, Arndt, gekürzt aus Arnold, Arnwalt etc.). Viele Namen, welche in ihrer heutigen Form eine bestimmte Bedeutung haben, sind uralt u. haben die letztere nur durch Volksetymologie erhalten (z.B. Blum, Blume nicht von der Blume, sondern vom althochdeutschen Bluomo). Die zweite Hauptklasse der heutigen Familiennamen ist aus ursprünglichen Beinamen entstanden. Man benannte sich, die einen nach der gewohnten Beschäftigung (Fischer, Müller, Schmied, Bäcker), die anderen nach Ämtern, welche sie bekleideten (Schütze, Hauptmann, Schreiber), noch andere nach dem Lande od. Orte ihrer Geburt (Schwabe, Sachse, Franke, Merseburger), od. nach Eigenheiten ihres Besitzes od. Wohnortes (z.B. Baumbach, Baumgarten), od. nach ihren Hausschildern (König, Herzog, Kaiser, Löwe), od. nach den Personalnamen, welche sie führten (so: Jakob, Ludwig, Stephan). Sehr häufig gab auch eine auffallende Eigenschaft od. scherzhafte, den Vorfahren gegebene Spitznamen Anlaß zu solchen Namen, so bei Rothe, Fuchs, Lange, Kurze etc. Zunamen sind in neuerer Zeit nur selten gewöhnlich, nur wenn man zwei Äste einer u. derselben Familie unterscheiden will, gibt man jedem, einen Zunamen, welcher sich meist auf das Besitzthum jedes bezieht. So theilt sich die Familie Schulenburg in die Aste Schulenburg-Schulenburg, Schulenburg-Wolfsburg u. Schulenburg-Kehnert, das Haus Montmorency in die Linien Montmorency-Montmorency, Montmorency-Leval etc. Seinen Familiennamen willkürlich zu ändern, bedarf es eigentlich der Bewilligung der Landesregierung; meist geschieht es, wenn der N. eine lächerliche od. unangenehme Nebenbedeutung od. Erinnerung hat, od. wenn ein Anderer wünscht, daß ein Pflegesohn mit od. ohne Adoption seinen Namen fortpflanzte. Vgl. Wiarda, Über deutsche Vor- u. Geschlechtsnamen, Berl. 1800; Vilmar, Die deutschen Familiennamen, 2. Aufl. Frankf. 1859.

Die Namen der semitischen Völker sind nach einem andern Princip gebildet. Die Personennamen der Morgenländer hatten auch irgend eine Bedeutung u. sind entlehnt von Göttern, z.B. Jehu, Belsazzar, Nebukadnezar, od. von einem Ereigniß bei der Geburt des Kindes, u. erst später wurden die Namen der berühmtesten Männer od. der Vorfahren den Kindern (bei den Hebräern bei der Beschneidung) beigelegt. Wenn sie mehre Namen führten, so hatte man sie ursprünglich, od. legte sich neue Namen bei wichtigen Lebensereignissen bei, z.B. Fürsten beim Regierungsantritt. In Palästina pflegten die Söhne den Namen des Vaters mit vorgesetztem Bar od. Ben (Sohn) zu führen, z.B. Barnabas od. Benjamin. Die Namen der Araber sind in folgender Ordnung: a) Vorname (Kunijjah), welcher gewöhnlich von dem des Erstgebornen od. auch eines anderen Sohnes od. Zweier zugleich mit Hinzufügung von Abu gebildet wird, z.B. Abu Dschafar, Abu Bekr, Ebn Tufeil, od. von einer besonderen Eigenschaft des Benannten, z.B. Abu'l Maani; b) Eigenname (Aalem), z.B. Hassan etc., auf welchen dann gewöhnlich des Vaters, Großvaters, Urgroßvaters mit zwischengesetzten Ebn (Ben) folgt; C) Zuname (Lakab), wird von der Religion (Din) od. vom Hofe (Daulah, Dewlet), hervorgenommen, z.B. Ssalah ed-Din, Amad ed-Daulah etc.; d) Beiname (Menßub), bezieht sich auf Geburts- u. Aufenthaltsort, auf Beschäftigung, auf den Schutzherrn, Stamm od. auf die Secte, so daß mancher 6–7 Beinamen führen kann. Dann gibt es noch e) Spitznamen, lobende u. tadelnde, u. endlich f) Dichternamen (Makhlaß), welche nur Dichter in ihren Gedichten zu führen pflegen. Vgl. Hammer, Über die Namen der Araber, Wien 1852. Die Chinesen haben einen Zunamen von einem Hause, aus welchem einer der männlichen Linie nach entsprungen ist (solcher Namen gibt es in China etwa 400); die Mädchen bekommen durch die Ehe den Zunamen ihres Mannes; ferner einen Vornamen, sie sind nicht fest u. bestimmt, zwar werden sie von Eltern u. Vormündern den Kindern ertheilt, aber nach Willkür wieder gewechselt, wenn irgend ein besonderer Vorfall in des Kindes Leben sich ereignet; nur wenn Einer in eine öffentliche Unterrichtsanstalt od. in ein öffentliches Amt eintritt, darf er den Vornamen nicht mehr wechseln, ausgenommen wenn zwei Beamte desselben Namens da sind, wo dann der Jüngere den Namen wechseln muß; dann einen Ehrennamen, aus dem Sinne der Worte genommen, welche den Zu- u. Vornamen bilden; endlich einen Beinamen führen nur ausgezeichnete Personen, entlehnt von ihren Eigenschaften, ihrem Geburtsort u. den Ort ihres Aufenthalts. Vgl. E. Salverd, Essai sur les noms d'hommes, Par. 1824, 2 Bde.; I. M. Fleischer, Onomatalogie, Erlang. 1824; Pott, Über die Personennamen, 2. Ausg., Lpz. 1859.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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