- New York [1]
New York (spr. Nju Jork, State of N., officielle Abkürzung N. Y.), Staat; einer der ursprünglichen 13 Staaten der Nordamerikanischen Union, jetzt einer der sogenannten Mittelstaaten (Middle States), der volkreichste u. durch Reichthum u. Einfluß wichtigste der gesammten Vereinigten Staaten (weshalb er auch den Beinamen The Empire State erhalten hat); grenzt im Norden an den Ontario See, den Lorenzostrom u. Ost- od. Unter-Canada, im Osten an Vermont, Massachusetts u. Connecticut, im Südosten an den Atlantischen Ocean (Long Island Sound), im Süden an New Jersey u. Pennsylvanien, im Westen an Pennsylvanien, den Erie See u. Niagara River. Flächenraum: 46,000 englische od. 2163 geogr. QM. Die Oberflächenbeschaffenheit ist sehr mannigfaltig; sie erhält ihr Hauptrelief durch zwei vom Südosten des Staates ausgehende Fortsetzungen der östlichen Alleghanykette: die Highlands (nachdem sie den Hudson River überschritten haben, Taconic od. Tagkhannuc Mountains genannt) u. weiter nordwestlich die Catskill Mountains, welche vom Mohawk River unterbrochen werden, u. dann als Adirondack Mountains längs der Westküste des Champlain Sees bis zur Nordgrenze des Staates laufen; die höchste Spitze der ersteren ist der New Beacon (1685 Fuß), der letzteren der Round Top. 3804 F.), der Pine Orchard (berühmt wegen seiner schöner Aussicht) 2274 F. u. der Mount Marcy (in sein Adirondack Mountains) 5460 Fuß. Durch diese beiden Bergketten, zwischen welchen das Thal des Champlain Sees u. des Hudson Rivers eine Querspalte bildet, erhält der ganze östliche Theil des Staates durchgehends den Charakter eines Gebirgslandes. Im westlichen Theil ist dagegen die Ebene vorherrschend, ausgenommen im Süden unweit der Grenze von Pennsylvanien. N. Y. hat unter den 13 ursprünglichen Unionsstaaten die am wenigsten ausgedehnte Seeküste; in keinem derselben ist jedoch die Berührung mit der See von so großem Einfluß für die Entwickelung des Verkehrs u. der Macht gewesen, wie hier, was vorzüglich in Beziehung auf die Stadt N. Y. gilt. Die bedeutendsten der zum Staate N. Y. gehörigen Inseln sind: Long Island (s.d. 2), durch den Long Island Sound des Atlantischen Oceans vom Festland getrennt; ferner Staten Island (zwischen der New York Bai u. der Raritan Bai) u. Manhattan Island (worauf die Stadt N. Y. steht). Die Bewässerung des Staates ist sehr reich u. mannigfaltig. Von Seen gehören der Erie-, Ontario- u. Champlain-See (s.d. a.) nur zum Theil dem Staate N. Y. an; ganz in demselben liegen die Seen George (im Nordosten), Oneida, Skeneateles, Owasco, Cayuga, Seneca, Crooked, Canandaigua u. Chantanque (im Westen). Unter den Flüssen sind die bedeutendsten: der Hudson River mit seinen Nebenflüssen: Mohawk, Sacondaga u. Wallkill Rivers), ferner der Lorenzostrom (St. Lawrence River mit seinen Nebenflüssen aus N. Y.: Oswegatchee, Gras, Racket u. St. Regis Rivers), Delaware, Susquehanna u. Alleghany Rivers (deren Hauptquellenflüsse in N. Y. entspringen), Oswego, Genesee u. Black Rivers etc. Das Klima von N. Y. bietet große Verschiedenheit dar; die Winter sind im Norden lang u. streng, im Westen gemildert durch die Nähe der großen Seen u. das Vorwalten der Südwestwinde, wie im Südosten durch die Nähe des Oceans, welcher auch wiederum die Hitze des Sommers mäßigt; im Innern hat das Klima einen continentalen Charakter. Zu Fort Columbus im Hafen von N. Y. (40° 42' nördl. Br.) beträgt die mittlere Temperatur des Jahres + 9° 3' R., des Winters – 0° 7' R., des Sommers + 17° 8' R., mittler Unterschied des höchsten u. niedrigsten Thermometerstandes im Jahre 40° 9' R., doch kommen auch in einem Jahre Differenzen von 50° R. u. in einem Monate (bes. im Winter) von 30° R. vor. Die Bodenbeschaffenheit ist durchgehends gut, in vielen Theilen sehr fruchtbar; der eigentliche Ackerbaudistrict ist der ebenere Westen, namentlich für Weizen zwischen dem Mohawk River u. den großen Seen; der gebirgige Osten eignet sich mehr zur Viehzucht. Waldungen finden sich bes. noch im Osten (hauptsächlich Weymuthskiesern, Hemlockstannen, Eichen [gutes Schiffsbauholz liefernd], Birken, [Ahorn bes. Zuckerahorn], Buchen etc.), während sie im Westen mit dem Anbau sehr rasch verschwinden. Haupt producte sind: des Pflanzenreichs: Mais, Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Buchweizen, Hülsenfrüchte, Hanf, Obst (bes. Äpfel, Birnen, Pflaumen u. Pfirsichen), etwas Tabak u. Wein; des Thierreichs: Elennthiere (doch uur noch sehr selten), Bären, Panther, Hirsche, Biber, Murmelthiere, Wiesel, Hermeline u. andere Pelzthiere, Adler, Buzzards, Pelikane, wilde Enten, wilde Gänse etc.; die Viehzucht beschäftigt sich namentlich mit Rindvieh, Pferden, Schafen u. Schweinen;[864] das Mineralreich bietet: Eisen (in großer Menge namentlich im Nordosten u. Südosten), Blei, Zink, Kupfer, Silber, Mangan, Wismuth, Salz, Marmor; zahlreiche Mineralquellen, namentlich Saratoga, Ballston, New Lebanon, Sharon u. Avon Springs), dagegen fehlen Steinkohlen gänzlich. Gesammt bevölkerung nach dem allgemeinen Census von 1850: 3,097,394 Einw. (3,048,325 Weiße, 49,069 freie Farbige); nach einer Specialvolkszählung von 1855 war die Bevölkerung auf 3,466,212 Ew. gestiegen (also 1602 Ew. auf 1 geogr. QM.). Unter allen Staaten der Union ist die Bevölkerung von N. Y. am meisten gestiegen; 1790 bei dem ersten Census nach dem Bestehen der Union hatte der Staat blos 340,120 Ew., hat sich demnach um mehr als 1010 Procent vermehrt. Die Einwohner sind in überwiegender Zahl angloamerikanischer, dann zunächst englischer, irischer u. deutscher, in geringerer Menge französischer Abkunft. Von Indianern gab es 1850 im ganzen Staate nur noch 3779 Köpfe. Eintheilung in 59 Grafschaften (Counties): Albany, Alleghany, Broome, Cattaraugus, Cayuga, Chautanque, Chemung, Chenango, Clinton, Columbia, Cortland, Delaware, Dutcheß, Erie, Essex, Franklin, Fulton, Genesee, Greene, Hamilton, Herkimer, Jefferson, Kings, Lewis, Livingston, Madison, Monroe, Montgomery, New York (umfaßt die Insel Mauhaitan Island), Niagara, Oneida, Onondaga, Ontario, Orange, Orleans, Oswego, Otsego, Putnam, Queens, Rensselaer, Richmond, Rockland, Saratoga, Schenectady, Schoharie, Seneca, St. Lawrence, Steuben, Suffolk, Sullivan, Tioga, Tompkins, Ulster, Warren, Washington, Wayne, Westchester, Wyoming u. Yates. Politische Hauptstadt ist: Albany, die wichtigste Stadt dagegen New York (s. New York City).
Die gegenwärtige Verfassung, welche die schon im Jahre 1821 amendirte, ursprünglich sehr conservative Constitution von 1777 in eine entschieden demokratische umgewandelt u. namentlich das früher in Bezug auf den Grundbesitz sehr beschränkte Wahlrecht zu einem fast allgemeinen gemacht hat, ist vom 8. Octbr. 1846. Nach dieser Verfassung, welche die ursprünglich in dem Gouverneur u. dem Senat concentrirte Regierungsgewalt auflöst u. über alle Theile des Staatsorganismus vertheilt, u. nach welcher alle bedeutenderen Staatsämter durch Volkswahlen besetzt werden, steht an der Spitze der Executivgewalt ein auf zwei Jahre vom Volk gewählter Gouverneur (1860 Edwin D. Morgan); er muß Bürger der Vereinigten Staaten, 30 Jahre alt u. seit 5 Jahren im Staate N. Y. wohnhaft sein. Er hat ein einmaliges Veto gegen eine Bill, wird dieselbe bei zweiter Berathung von zwei Drittheilen beider Häuser der Gesetzgebenden Versammlung angenommen, so erhält sie Gesetzeskraft. Ihm zur Seite stehen ein unter gleichen Bedingungen vom Volke gewählter Vicegouverneur (Lieutenant-Governor, welcher zugleich Präsident des Senats ist), ein Staatssecretär, ein Comptroller, ein Schatzmeister, ein Generalstaatsanwalt, ein Staatsingenieur u. ein Oberaufseher der öffentlichen Ländereien, welche sämmtlich ebenfalls vom Volk auf zwei Jahre gewählt werden. Die Gesetzgebende Gewalt ruht in den Händen einer Legislature, welche aus einem Senat von 32 Mitgliedern u. einem Repräsentantenhaus (Assembly) von 128 Mitgliedern besteht. Die Mitglieder beider Häuser werden district weise vom Volke gewählt, u. zwar die Senatoren auf zwei, die Repräsentanten auf ein Jahr. Kein Mitglied der Legislatur kann während der Dauer seines Mandats zu einem Amte ernannt u. kein Beamter der Vereinigten Staaten, sowie kein Mitglied des Congresses zum Mitglied der Legislatur erwählt werden. Das Wahlrecht hat in seinem Wahldistricte jeder männliche, 21 Jahre alte Einwohner, welcher seit 10 Tagen Bürger der Vereinigten Staaten, während des letzten Jahres im Staate N. Y., während der letzten 10 Monate in der County u. während der letzten 30 Tage vor der Wahl im District wohnhaft gewesen ist; auch haben Farbige das Wahlrecht, wenn sie seit drei Jahren Bewohner des Staates sind, seit einem Jahre ein freies Grundeigenthum (Freehold) von 250 Dollars Werth über alle Belastung besitzen u. davon eine Taxe (Steuer) bezahlen. Eines infamirenden Verbrechens wegen Verurtheilte u. die, welche mittelbar od. unmittelbar in einer Wette um eine Wahl betheiligt sind, können durch ein Gesetz ihres Stimmrechtes für diese Wahl beraubt werden. Amendements zur Constitution müssen die Majorität der Mitglieder beider Häuser erhalten, in die Journale mit den betreffenden Ja- u. Nein-Stimmen eingetragen, bei der nächsten allgemeinen Senatorenwahl an die Legislatur verwiesen, von der Majorität der Mitglieder der neuer Legislatur gebilligt u. dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden; erhalten sie auch hier die absolute Majorität, so werden sie Theil der Constitution. Im Jahre 1866 u. jedes 20. Jahr darauf soll dir Revision der Verfassung dem Volk vorgelegt werden; entscheidet die Majorität desselben für eine Convention, so hat die nächste Legislatur die Wahl der Conventionsdelegaten zu besorgen. Die Legislatur versammelt sich im Januar jeden Jahres in Albany. N. Y. sendet zum Congreß nach Washington 2 Mitglieder, in den Senat, 33 Mitglieder ins Repräsentantenhaus u. hat 35 Stimmen bei der Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten. Für Rechtspflege besteht ein Gerichtshof für Staatsbeamte (Court for the Trial of Impeachments), welcher aus dem Präsidenten des Senats u. der Mehrzahl der Mitglieder des Appellationsgerichts zusammengesetzt wird; zu einer Verurtheilung gehört eine Majorität von zwei Drittheilen, ferner ein Appellationsgericht (Court of Appeals), welches aus 8 Richtern besteht, von denen vier auf 8 Jahre (aller zwei Jahre einer) vom Volk gewählt u. vier aus den Mitgliedern des Obergerichts erwählt werden; das Appellationsgericht hat die Befugniß, alle Verfahren u. Entscheidungen des Obergerichts zu reformiren u. zu cassiren; ferner ein Obergericht mit Bezirksgerichten (Supreme and Circuit Courts), welche die allgemeine Rechts- u. Billigkeitsjurisdiction (Jurisdiction in Law and Equity) u. die Befugniß haben, die Urtheile der County-Gerichte zu revidiren. Zu diesem Zwecke ist der ganze Staat in 8 Districte getheilt, deren jeder 4 Richter auf 8 Jahre wählt. Die Grafschafts- od. Testamentsgerichte (County od. Surrogates' Courts) entscheiden über Schuldklagen, Contracte, Erbschaften etc.; die Richter werden auf 4 Jahre vom Volk gewählt. Die Criminalgerichtshöfe sind entweder Courts of Oyer and Terminer od. Courts of Sessions; die ersteren sind wie in England diejenigen Gerichte, welche bei den Assisensitzungen die Untersuchung u. Bestrafung der Criminalverbrechen[865] haben; sie sind in jeder County, ausgenommen der County u. City von New York, aus einem Richter des Obergerichts (als Vorsitzendem), dem Countyrichter u. zwei Friedensrichtern, in der County u. City von New York dagegen aus einem Richter des Obergerichts u. zwei anderen Mitgliedern (entweder Richter, Bürgermeister od. Rathsherren der Stadt N. Y.) zusammengesetzt. Die Courts of Oyer and Terminer werden zu gleicher Zeit mit dem Circuit Courts in den verschiedenen Counties gehalten; die Courts of Sessions haben ein beschränktes Criminalgericht u. bestehen aus dem Countyrichter u. zwei Friedensrichtern. Sheriffs, Secretäre (Clerks) u. Staatsanwälte werden vom Volk gewählt; die Friedensrichter werden in jeder Town während der jährlichen Townversammlung von den wahlberechtigten Einwohnern auf 4 Jahre gewählt. Für die County u. City von New York besteht außerdem noch ein Obergericht (Superior Court) mit sechs auf 6 Jahre vom Volk gewählten Richtern, ein Untergericht (Court of Common Pleas) mit vier auf 4 Jahre vom Volk gewählten Richtern u. einem Marine-Gericht mit zwei auf 2 Jahre vom Volk gewählten Richtern. Sämmtliche Richter des Appellationsgerichts u. des Obergerichts können nur durch eine übereinstimmende Resolution von zwei Drittheilen der Assembly u. der Majorität des Senats, alle andern richterlichen Beamten aber nur durch den Senat auf Empfehlung des Gouverneurs von ihrem Amte entfernt werden. Die Verfassung hebt alle aus der Zeit der holländischen Besitzung herstammenden Feudalbesitzrechte u. deren Accidentien auf. Die Finanzen sind in sehr gutem Zustande; die Staatsschuld ist zwar bedeutend, doch besteht dieselbe größtentheils aus sehr vortheilhaft rentirenden Anleihen für Kanal-, Eisenbahn- u.a. öffentliche Bauten (deren Werth auf über 35 Mill. Doll. abgeschätzt ist); die fundirte Schuld betrug 1859: 31,672,000 Doll. (worunter über 24 Mill. Doll. Kanalanleihen), die besondere 770,000 Doll., insgesammt 32,442,000 Doll. Budget von 1858–59: Staatseinnahmen: 4,806,418 Doll.; Staatsausgaben: 4,497,879 Doll.; Schulfond: 6,775,889 Doll. Der Werth des gesammten Real- u. Personaleigenthums der Staatsangehörigen von N. Y. betrug 1859 über 1404 Mill. Doll. N. Y. besaß im Jahre 1859 300 Banken, zusammen mit über 110 Mill Doll. Capital, über 28 Mill. Doll. an Notenumlauf u. über 110 Mill. Dollars an Depositen. Wappen: in einem silbernen Schild eine über Bergen aufgehende Sonne; über dem Schild eine Weltkugel, über welcher ein Adler schwebt, unter dem Schild ein Band mit der Inschrift: Excelsior. Miliz: über 200,000 Mann.
Den religiösen Bekenntnissen nach bietet die Bevölkerung des Staates die größten Verschiedenheiten u. Gegensätze dar. Während der Zeit des englischen Besitzes wurde die Anglikanische Hochkirche (Episkopalkirche) gesetzlich eingeführt u. hat auch später ihren Einfluß hier in höherem Grade erhalten, als in irgend einem andern Staate der Union; sie hat in demselben zwei Bisthümer, eins in New York City für die östlichen Grafschaften u. das Bisthum der westlichen Grafschaften. Die Zahl der Römischen Katholiken hat in neuester Zeit sehr zugenommen, namentlich in den Städten am Atlantischen Ocean; seit 1850 ist in New York City ein Römisch-katholisches Erzbisthum errichtet u. ihm die Bischöfe von Boston, Hartford, Albany u. Buffalo als Suffragane untergeordnet worden. Im Ganzen zählte der Staat 1850 34 verschiedene Bekenntnisse; Methodisten, Baptisten, Presbyterianer, Episkopale, Holländische Reformirte u. Römisch-Katholiken bilden die Mehrzahl. 1850 hatte N. Y. 4084 Kirchen; davon gehörten 1215 den Methodisten, 776 den Baptisten, 662 den Presbyterianern, 275 den Episkopalen, 232 den Holländisch-Reformirten, 214 den Congregationalisten, 174 den Römisch-Katholiken, 132 den Quäkern, 110 den Universalisten, 80 den Lutheranern, 62 den Christians, 22 den Unitariern; die übrigen vertheilten sich auf die Mennoniten, Herrnhuter, Freie Kirche (Free Church) u. andere weniger bedeutende Secten; auch gibt es eine ziemliche Anzahl von Juden. N. Y. besitzt an höheren Unterrichtsanstalten: die New York University u. das Columbia College in New York City, das Union College in Schenectady, das Hamilton College in Clinton, die Madison University in Hamilton, das Geneva College (Hobart Free College) in Geneva, die Rochester University in Rochester u. das St. John's College in Fordham (letzteres römisch-katholisch mit einem theologischen Seminar); Rechtsschulen (Law Schools) sind in Albany (University of Albany), auch sind mit der New York University u. dem Columbia College solche verbunden; Medicinische Schulen (Medical Schools): zwei in New York, eine als Medical Faculty mit der Universität verbunden, eine andere unter dem Namen College of Physicians and Surgeons, eine zu Geneva in Verbindung mit dem dortigen College u. eine in Albany (Albany Medical College); in New York City ist ein College of Pharmacy. Theologische Schulen gibt es 8: die Theological Institution der Episkopalkirche in New York, das Union Theological Seminary daselbst, das Theological Seminary in Auburn (beide presbyterianisch), das Hamilton Literary and Theological Institution in Hamilton, das Theological Seminary in Rochester (jetzt mit der Bibliothek A. Neander's aus Berlin) für die Baptisten, das Theological Seminary in Hartwick für die Lutheraner, das Theological Seminary of the Associate Reformed Church in Newburg u. das unter Leitung der Jesuiten stehende Seminar des St. John's College in Fordham; die Staats-Normalschule befindet sich in Albany; auch liegt im Staate N. Y. die Militärakademie von Westpoint, ein den Vereinigten Staaten gemeinsames Institut. 1850 besaß der Staat über 170 Akademien, 22 höhere Töchterschulen (Female Academies) u. im Jahre 1858: 11,756 öffentliche Volks- (Elementar-) Schulen (Common Schools) mit 757,731 Kindern, 662 Freischulen, 105 Schulen für Farbige mit 5305 Kindern, 23 Indianerschulen mit ungefähr 500 Kindern u. 1531 Privat-Elementarschulen mit 40,186 Kindern. 1850 besaß N. Y. 43 öffentliche Bibliotheken mit 197,229 Bänden, 10,939 Schul- u. Sonntagsbibliotheken mit 1,422,023 Bänden u. 25 Collegebibliotheken mit 138,870 Bänden; die Staatsbibliothek (State Library, 1850 mit 27,000 Bänden) befindet sich in Albany; außerdem noch die Astor Library in New York City (1853 eröffnet, mit 100,000 Bänden) u. die größtentheils bedeutenden Bibliotheken der verschiedenen Gelehrten Gesellschaften, von welchen die bedeutendsten sind: die N. Y. State Agricultural Society u. die N. Y. State Medical Society,[866] (beide in Albany), die American Geographical and Statistical Society, die N. Y. Historical Society, das N. Y. Lyceum of Natural History u. die American Ethnological Society (sämmtlich in New York City). Wohlthätigkeitsanstalten: die Staatsirrenanstalt in Utica, das Taubstummeninstitut u. die Blindenanstalt, beide in New York City; außerdem zahlreiche Hospitäler, Waisenhäuser, Armenhäuser etc., namentlich in New York City, Albany, Rochester etc.; das Correctionshaus (Western House of Refuge) für jugendliche Verbrecher ist in Rochester. Staatsgefängnisse gibt es drei: in Sing Sing, Auburn u. Clinton nach dem Auburnschen od. Schweigsystem (s. Gefängniß C) b). Hauptbeschäftigungen sind: Landwirthschaft, u. zwar im Westen vorzugsweise Ackerbau, im Osten mehr die Viehzucht. Von den 29,440,000 Acres, welche der ganze Staat umfaßt, waren 1850 12,408,968 Acres der Landwirthschaft gewidmet. Die Industrie ist von großer Wichtigkeit, steht aber in den meisten Zweigen noch hinter der der meisten Neu England Staaten zurück, während die Eisenfabrikation alle übrigen Unionsstaaten weit überragt, wie es überhaupt kaum irgend einen Industriezweig gibt, welcher in N. Y. nicht im Großen betrieben würde; nächst dem Eisen haben Wolle u. Baumwolle die größte Bedeutung. Nach dem Census von 1850 besaß der Staat 23,823 Fabriken u. industrielle Etablissements, darunter 401 Eisenwerke (18 für Roh-, 60 für Stab- u. 323 für Gußeisen); ferner 249 Wollenmanufacturen u. 86 Baumwollenmanufacturen, die übrigen in Leder, Lein, Papier, Hanf, Glas, Seife, Branntwein, Bier, Zucker etc. Außerdem ist noch der Schiffs-, Maschinen- u. Bergbau, sowie die Fischerei von Bedeutung. In Handel u. Schifffahrt übertrifft N. Y. alle übrigen Staaten Nordamerikas bei weitem. Er wird namentlich gefördert durch 12 schöne Häfen (wovon vier [New York, Sagg Harbour, Green Port u. Cold Spring] am Atlantischen Ocean, die übrigen an den beiden Canadischen Seen u. dem Lorenzostrom), sowie ein trefflich organisirtes Eisenbahn-, Kanal- u. Chausseesystem. Die wichtigsten Ausfuhrartikel sind: Getreide, Mehl, gepökeltes Rind- u. Schweinefleisch, Butter u. Käse, Pferde u. Schlachtvieh, Pottasche, Leinsaat, Erbsen, Bohnen u. Bauholz. Der Werth der Ausfuhr betrug 1858 über 108 Mill. Dollars, der der Einfuhr über 178 Mill. Dollars. Das Eisenbahnnetz des Staates umfaßt über 50 große Linien, von welchen 1859 über 560 Meilen im Betrieb waren. Die Hauptlinien laufen von New York City radiensörmig nach allen Richtungen aus, verzweigen sich überall unter einander u. verbinden somit dieselbe mit allen wichtigeren Städten des Staates N. Y. u. der Nachbarstaaten. Die bedeutendsten Linien sind: die New York Centralbahn (120 Meilen), die New York-Eriebahn (100 Ml.), die New York-Harlembahn (28 Ml.). Von den 11 Kanälen, welche N. Y. besitzt, sind die bedeutendsten: der Erie Kanal (s.d.), der Chenango Kanal (von Utica nach Binghamton), der Delaware Hudson Kanal (von Honesdale nach Eddyville), der Champlain Kanal (von Albany nach Whitehall).
Seb. Cabot, ein Brite, entdeckte 1497 die Gegend, wo N. Y. jetzt liegt; der Brite Henry Hudson, damals in Diensten der Holländisch-Ostindischen Gesellschaft, fuhr 1609 den Hudsonfluß hinauf u. die Holländer, od. vielmehr die Holländisch-Ostindische Compagnie, welche sich 1614 hier niederließ u. das Land Neu-Niederland od. Neu-Belgien nannte, legte auf der Insel Manhattan, auf welcher die Stadt N. Y. jetzt liegt, das Fort Orange an, wo von 1620 an drei holländische Gouverneure residirten. 1629 erhielt das Land eine Colonialregierung. Kriege mit den Indianern hemmten das Aufblühen der Colonie. 1664 nahmen die Engländer die Colonie u. Karl II. schenkte ganz Long Island u. die Mündung des Hudson seinem Bruder, dem Herzog von York (später Jakob II.), weshalb das Land u. die Stadt den Namen Neu York erhielt. Der Herzog von York verkaufte den Theil der Colonie, welcher jetzt New Jersey heißt, der Rest wurde ihm 1667 durch den Frieden von Breda garantirt. 1673 nahmen es die Holländer, verloren es aber 1674 durch den Tractat von Westminster wieder an die Engländer. Die neue Colonie blühte nun unter englischer Verwaltung schnell auf; 1680 hielt die Gesetzgebende Versammlung der Colonie ihre erste Sitzung; 1693 nach der Vertreibung der Stuarts wurde die Colonie unmittelbare Provinz der britischen Krone, auch wurde in demselben Jahre die Anglicanische Hochkirche als Staatskirche eingeführt. Beim Ausbruch des Nordamerikanischen Freiheitskrieges 1775 wollte zwar N. Y. Anfangs nicht zur Sache der Unabhängigkeit treten, später siegte aber die patriotische Partei unter Capitän Scars, u. General Lee u. Washington besetzten die Stadt, u. N. Y. wurde 1776 eine der 13 Vereinigten Provinzen. Ende 1776 wurde jedoch die Stadt N. Y. von den Briten wieder erobert, welche es bis zum Frieden von 1783 im Besitz behielten; der übrige Staat gab sich 1777 seine erste Constitution. Am 26. Juli 1788 nahm der Staat die Constitution der Vereinigten Staaten an. Im Nordamerikanischen Kriege wurde N. Y., bes. Long Island, Hauptkriegsschauplatz u. wuchs nach dem Kriege ungemein an Größe u. Ansehen. 1821 wurde die Verfassung des Staates in liberalem u. 1846 in demokratischem Sinne amendirt. Vgl. O'Callaghan, Hist. of New Netherland 1609 to 1646, New York 1846; W. Smith, The history of the province N. Y. from the first discovery to the year 1732, Lond. 1757, 1776, 2. A. Phil. 1792; Fortsetzung, Alb. 1814, Fortsetzung von Smith von 1732–62, New York 1826, zusammen ebd. 1829, 2 Bde., u. 1830, 2 Bde.; I. Yates u. Jos. Moulton, Hist. of N. Y., ebd. 1824–26, 2 Bde.; W. Dunlap, Hist. of the Netherlands, province of N. Y. and State of N. Y., ebd. 1830 f., 2 Bde.; The hist. of N. Y., 1837, ll Bde.; Eastman, A hist. of the State of N. Y., 1828; I. Kent, Anniversary discourse before the N. Y. Histor. Soc., 1829; I. Macaulay, The nat., statist. and civil hist. of the State of N. Y. 1829, 2 Bde.; I. W. Barber u. H. Howe, Hist. collections of the State, of N. Y., 1841; Hammond, Hist. of polit. parties in the State of N. Y., Alb. 1842, 2 Bde., 2. A. 1843; O. Turner, Hist. of Holland purchase of Western N. Y., 1850; Pell, A review of the administration and civil police of the State of N. Y. from 1807 to 1819, 1819; De Witt Clinton Hibernicus, Letters on nat., hist. and internal resources of the State of N. Y., 1822.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.