- Hamburg [1]
Hamburg, I. freie Stadt in Norddeutschland, begrenzt von. der Elbe, Holstein, Hannover u. dem mit Lübeck gemeinschaftlichem Amte Bergedorf; Flüsse: Elbe, Alster, Bille; theilweise fruchtbarer Marsch-, theils guter Mittelboden, nur einzelne Stücke Sandboden u. Haidestriche. Das Hamburger Gebiet mit halb Bergedorf ist groß[896] 6,39 QM., u. hat 221,000 Ew., von denen etwa 7000 Juden. Unter den Christen sind etwa 2000 Katholiken, 2000 Reformirte, 600 Baptisten, 200 Mennoniten, die übrigen Lutheraner. H. ist deutscher Bundesstaat, hat als solcher im Plenum der Versammlung des Bundestages ein Separat- u. in der engeren Versammlung mit Lübeck, Frankfurt u. Bremen, ein Collectivvotum. Außerdem bildet es mit Bremen u. Lübeck noch den Hansebund; vgl. Hanse. Das Hauptgrundgesetz der Verfassung bildet der im Jahre 1713 vom Kaiser bestätigte Hauptreceß (s. unten [Gesch.]). Die Staatshoheit besitzen Rath u. Bürgerschaft der Stadt H. in unzertrennlicher Gemeinschaft. Der Rath besteht aus 36 Personen, nämlich: a) 4 Bürgermeistern u. 24 Rathsherren, von denen 3 Bürgermeister u. 11 Rathsherren Graduirte (Doctores od. Licentiati juris) sein müssen, die übrigen Stellen werden herkömmlich nur mit Kaufleuten besetzt, aus welchem Stande gesetzlich der vierte Bürgemeister u. einige der Rathsherren genommen werden sollen. Diese 28 Personen (In senatu) bilden das eigentliche, sich selbst nach einem sehr complicirten Wahlmodus ergänzende Rathscollegium. Jedes Mitglied desselben muß 36 Jahre alt sein, darf zu keinem anderen Rathsgliede in naher Verwandtschaft u. nicht in fremden Diensten stehen; b) 4 Syndiken mit berathender Stimme, 3 Secretarien u. 1 Archivar (De senatu). Auch zu diesen Stellen werden nur graduirte Rechtsgelehrte gewählt. Der Rath ist oberste Regierungsbehörde, zu seinen Rechten gehört namentlich das Begnadigungs- u. Gesandtschaftsrecht, das Dispensationsrecht in Ehesachen, das Recht, die Bürgerschaft zusammen zu berufen, dieselbe aufzulösen u. ihr zunächst Anträge zu machen. Das Gesetzgebungsrecht theilt er mit der Bürgerschaft. Die Amtstracht des Rathes besteht in einem Überwurf von schwarzem, ungerissenem Sammet, mit kurzen Ärmeln, der mit Schnüren, Borten u. dergl. besetzt u. mit seidenem Zeug, im Winter mit schwarzem Pelz verbrämt ist; zu dieser Feiertracht gehört eine steife, breite, ringformig gefaltete Halskrause, ein hoher, spitziger, spanischer Hut, mit breiter u. mit Federn besetzter Krämpe. Die Bürgerschaft theilt sich nach den fünf lutherischen Kirchspielen in fünf Curien. Zum Besuch der Bürgerschaftsversammlungen sind die Mitglieder der bürgerlichen Collegien (s. unten) u. die 30 Adjuncten derselben verpflichtet, außerdem sind dazu zugelassen (Freiwillige) a) erbgesessene Bürger, d.h. die Bürger, denen ein Grundstück gehört, welches, sofern es in der Stadt liegt, 1500 Thlr. (deutsches Vereinsgeld), wenn außerhalb derselben, etwa 3000 Thlr. mehr werth ist, als die inscribirten Hypotheken betragen, aber nur in sofern sie in der Stadt od. einer der Vorstädte wohnen; b) die Mitglieder einiger Verwaltungsbehörden u. der meisten Gerichte, zum Theil auch nach Niederlegung ihres Amtes; c) Hauptleute u. höhere Offiziere der Bürgergarde mit einigen Ausnahmen; d) Amtsälterleute (Zunftvorsteher), sofern sie von dem Rathe beeidigt sind. (Ausgeschlossen vom Besuche der Bürgerschaftsversammlung ist, auch bei sonstiger Berechtigung, wer in Stadt-, Raths- od. fremden Diensten steht; Falliten u. wer in H. zünftiges Gewerbe unzünstig betreibt). Die Mitglieder der bürgerlichen Collegien stimmen in den Versammlungen derjenigen Kirchspiele, zu welchen sie von Amtswegen gehören, bei den Freiwilligen entscheidet die Wohnung. Bei den in den Bürgerschaftsversammlungen vorzunehmenden Wahlen wird in der Regel nach Virilstimmen, nur ausnahmsweise nach Curiatstimmen der Kirchspiele gezählt. Entsteht ein Dissens zwischen dem Rathe u. der Bürgerschaft, der bei wiederholter Erwägung nicht zu beseitigen ist, so kann die Sache, sofern sie nicht gewisse Rechte des Rathes u. der Bürgerschaft betrifft, einer Deputation zur Entscheidung vorgelegt werden, die dann zur Hälfte aus Mitgliedern des Rathes (In senatu). zur anderen Hälfte aus Mitgliedern der Bürgerschaft zusammengesetzt ist. Wenn in dieser Deputation wegen nicht zu entfernender Stimmengleichheit keine Entscheidung erreicht werden kann, so lost sie aus ihrer Mitte eine aus fünf Personen (gleichviel ob Rathsglieder od. Bürger) bestehende Subdeputation aus, der dann die Entscheidung zusteht. Ausschüsse der Bürgerschaft bilden die (bürgerlichen) Collegien. Sie bestehen a) aus dem Collegium der 15 Oberalten, 3 aus jedem lutherischen Kirchspiele, welche mit b) 45 Diakonen (9 aus jedem Kirchspiele) das Collegium der Sechsziger bilden. Aus diesen u. c) 24 Subdiakonen jedes Kirchspieles = 120 besteht das Collegium der Hundertundachtziger. Die Oberalten ergänzen sich selbst aus den Sechszigern u. diese aus den Hundertundachtzigern. Letztere haben 30 Adjuncten, 6 für jedes Kirchspiel, die von dem Diakonencollegium des betreffenden Kirchspieles gewählt u. bei vorkommender Vacanz ohne Weiteres in das Collegium der Hundertachtziger aufrücken. In der Regel werden nur Verheirathete, u. zwar Kaufleute, bisweilen aber auch Apotheker u. Handwerker, zu Adjuncten gewählt u. also zum Bürgerschaftsausschuß befähigt; Gelehrte nie Da die Mitglieder dieser Collegien zugleich kirchliche Functionen ausüben, so müssen sie überdies Lutheraner sein. Die bürgerlichen Collegien sind a) Repräsentanten der Bürgerschaft in gewissen Fällen. Als solche haben sie (zum Theil schon das Collegium der Oberalten) das Recht, minder wichtige Angelegenheiten in Gemeinschaft mit dem Rathe zu beschließen. b) Recursbehörden, wenn Jemand das Interesse des Staates od. Einzelner durch Handlungen des Rathes od. einzelner. Mitglieder desselben gefährdet glaubt. Jedoch steht ihnen kein Recht der Entscheidung, sondern nur der Vorstellung bei dem Rathe zu. Wenn die Sache auf diese Weise nicht beizulegen ist, kann sie an die Bürgerschaft u. eventuell an die oben erwähnte Entscheidungsdeputation gelangen. c) Vorberathende Behörden für die an die Bürgerschaft zu bringenden Anträge des Rathes. Für die meisten Verwaltungszweige bestehen eigene Deputatonen theils aus Mitgliedern des Rathes (sowohl in als de senatu, theils aus Bürgern, in der Regel aus beiden bestehend. Die Mitglieder dieser Deputation bekleiden ihr Amt in der Regel nicht auf Lebenszeit. Die bürgerlichen Mitglieder werden fast ausschließlich aus dem Kaufmannsstande genommen u. nicht besoldet. Zu den wichtigsten Behörden außer dem Rathe gehören: a) die Kämmerei (Hauptfinanzbehörde); b) die Commerzdeputation; c) die Schifffahrts- u. Hafendeputation; d) die Baudeputation; e) das Militär steht unter dem Militärdepartement, das Bürgermilitär unter der Bürgermilitärcommission; [897] f) das Consistorium bilden gewissermaßen Rath u. Sechsziger. Jede der beiden Vorstädte hat ihre eigene Verwaltung, an deren Spitze ein Rathsherr als Patron steht. Das private Landgebiet, mit Ausschluß des am Ausflusse der Elbe belegenen Amtes Ritzebüttel, zerfällt in zwei Verwaltungen (Landherrenschaften) der Geestlande u. Marschlande. In Ritzebüttel, so wie in dem mit Lübeck gemeinschaftlichen Gebiete besteht ein Amt als Behörde für die gesammte Verwaltung. Vgl. Bartels, Abdruck der vier Hauptgrundgesetze der Hamburger Verfassung, Hamb. 1823; Westphalen, Geschichte der Hauptgrundgesetze der Hamburger Verfassung, ebd. 1844; Buek, Handbuch der Hamburger Verfassung u. Verwaltung, ebd. 1828; Westphalen, H-s Verfassung u. Verwaltung, 2. Aufl., ebd. 1846.
Gerichtsverfassung: die erste Instanz in den meisten Civilsachen des privativen Staatsgebietes, mit Ausschluß von Ritzebüttel, bildet das Niedergericht u. zugleich das Criminalgericht für schwerere Verbrechen des ganzen privativen Staatsgebietes. Städtische Zunftstreitigkeiten entscheiden die Amtspatrone. Für Handelssachen besteht das Handelsgericht, dessen Competenz sich indeß nicht auf Ritzebüttel erstreckt. Gerichte für Sachen von geringerem Belaufe, Handelssachen ausgenommen, sind für die Stadt zwei Präturen, für die Vorstädte u. das privative Landgebiet, mit Ausschluß von Ritzebüttel, die betreffenden Verwaltungsbehörden. Diese, so wie das Amt in Ritzebüttel, letzteres unter Concurrenz des Amtsgerichts daselbst, haben auch fast die gesammte übrige Jurisdiction in erster Instanz. Die Rechtspflege im Amte Bergedorf verwaltet ein Amtsrichter, neben welchem für die Stadt Bergedorf ein Raths- u. Friedensgericht für kleinere Sachen besteht. Das Untersuchungsgericht für die Stadt u. die Vorstadt St. Georg bildet die allgemeine Polizeibehörde, deren Chef auch über kleinere Vergehen entscheidet, od. sie dem Rathe zur Beurtheilung vorlegt. Für Militärvergehen bestehen besondere Militärgerichte. Das Obergericht ist die zweite Instanz in Civilsachen von größerem Belaufe, so wie für schwerere Verbrechen u. hat zugleich in den meisten Fällen die freiwillige Gerichtsbarkeit; die zweite Instanz in städtischen Zunftstreitigkeiten bildet das Amtsgericht; dritte Instanz in Civilsachen bildet das Oberappellationsgericht der vier freien Städte Deutschlands in Lübeck. Die Hauptquelle des Rechtes bildet das (1605 zuletzt revidirte) Stadtrecht, dem in dem größten Theile der Marschen das Landrecht vorgeht. Im Amte Bergedorf gilt das Lübsche Recht. Eigenthümlich ist das Hamburger Recht hinsichtlich der ehelichen Güterverhältnisse u. des damit in Verbindung stehenden Erbrechtes, so wie im Concursrecht. Das letztere beruht hauptsächlich auf der Fallitenordnung von 1753 Unter den auf den Handel bezüglichen Gesetzen ist die Assecuranzordnung von 1731 zu bemerken. Vgl. Blank, Sammlung der Hamburger Mandate, Hamb. 1763 ff.; Klefeker, Sammlung der Hamburger Gesetze, ebd. 1765 ff.; Anderson, Sammlung der Hamburger Verordnungen, fortgesetzt von Lappenberg, ebd. 1783 ff; Gries, Commentar zum Hamburger Stadtrecht, herausgegeben von Westphalen, ebd. 1837; Baumeister, Privatrecht der Stadt H., ebd. 1856. Eine Geschichte des Stadtrechtes von 1605 (neueste Ausgabe, Der Stadt H. Statuten u. Gerichtsordnung), ebd. 1842. Finanzen: Die Abrechnung für 1857 ergab an Einnahme etwa 3,600,000 Thaler, an Ausgabe 3,160,000 Thaler, beides ohne eine durchgehende Einnahme von ungefähr 800,000 Thalern (Verzinsung u. Tilgung einer; in Folge des Brandes von 1842 gemachten Anleihe). Das Budget für 1858 wurde folgendermaßen veranschlagt: Einnahme gegen 2,800,000 Thlr., Ausgabe gegen 3,000,000 Thlr., so daß ein durch die Handelskrisis verursachter Ausfall vorausgesetzt wurde. Die öffentliche Schuld betrug Ende 1857 16,750,000 Thlr., außer einer zum Wiederaufbau der Stadt, nach dem Brande von 1842 gemachten (Feuerkassen) Anleihe, die bis Ende 1857 von 17,200,000 Thlr. auf 14,750,000 Thlr gesunken war. Das Bundescontingent beträgt an Hauptcontingent (1514), Reservecontingent (.133) u. Ersatzmannschaft (216), 2163 Mann; die Formation ist: zwei Bataillone Infanterie à 4 Compagnien u. 843 Mann; eine Jägerabtheilung, die zugleich Artilleriedienst thut, 120 Mann; eine Pionierabtheilung, 21 Mann u. eine Division Dragoner, 336 Mann. Uniform: grüne Waffenröcke, rothe Kragen u. Aufschläge, eine Reihe Knöpfe, rothe Achselklappen, graue Pantalons mit rothem Vorstoß, Helme mit gelbem Beschläge, Lederzeug weiß. Die Offiziere goldene Epaulettes mit silbernen Sternen als Gradauszeichnung; silberne Schärpe mit roth durchwirkt als Dienstzeichen. Die Jäger schwarze Kragen u. Aufschläge, mit zwei gelben Litzen, rothe Achselklappen, Käppis u. schwarzes Lederzeug. Die Dragoner grüne Waffenröcke, carmoisinrothen Kragen mit zwei weißen Litzen, rothe Aufschläge, weiße Achselklappen, graue, roth vorgestoßene Pantalons, stählerne Helme, Lederzeug weiß; Offiziere: Epaulettes, Beschläge u. Cartouche silbern. Ergänzung durch Aushebung der dienstpflichtigen Mannschaft, vom 19.–25. Jahr, nach dem Loos. Dienstzeit: 6 Jahre. Ehrenzeichen: die silberne Kriegsdenkmünze für die Kriege 1813 bis 1814, an roth u. weißem Bande; silbernes Dienstauszeichnungskreuz, für 20 Jahre Dienstzeit, an rothem, weißgerändertem Bande; bei Offizieren für fünfundzwanzigjährige Dienstzeit in Gold. In Folge einer Übereinkunft mit Hannover können Hamburger unter gewissen Bedingungen die Hannoverschen Militärbildungsanstalten benutzen. Außerdem hat H. 9–10,000 Mann Bürgermilitär; zu ihm gehören, mit gewissen Ausnahmen, alle Bürger u. Einwohner der Stadt, Vorstädte u. des Amtes Ritzebüttel vom 22.–40. Jahre; dies Bürgermilitär besteht aus einem Generalstab, 2 Compagnien Fußartillerie, 9 Bataillonen Infanterie, 1 Jägerbataillon, 1 Escadron Cavallerie u. wird nur zum inneren Dienst verwendet; Farben: weiß u. roth. Wappen: silberne Mauer mit drei silbernen Thürmen u. einem offenen Thore im rothen Felde, gehalten von zwei Löwen; das Wappen steht auch in der rothen Flagge. Cocarde u. Feldzeichen: rothes Kreuz im weißem Felde mit weißem Rand.
Münzen, Maße u. Gewichte. H. rechnet nach Mark zu 16 Schilling à 12 Pfennigen in zwei verschiedenen Währungen: für den großen Handelsverkehr nach Mark Banco, für einige Waarenpreise u. im städtischen Verkehr nach Mark Courant od. Lüb., welche um etwa 25% (der [898] Curs des Courantgeldes wechselt), geringer als die Bankwährung ist. Früher rechnete man auch noch nach Pfunden, Schillingen u. Groten od. Pfennigen vlämisch, wovon die Grote od. Pfennige vlämisch nur noch bei Zuckerpreisen gebraucht werden; von 1770–1790 hatte man auch noch neben der festgesetzten Bankvaluta eine Species-Banco-Valuta, deren Basis der alte deutsche Species, 9 Stück –1 seine Mark war u. die Valuta in sogenanntem leichten Geld, welche nur in einer höheren Annahme der Bank-Species, der Alberts- u. Louisblancthaler zu 4 Mark, der Pistolen à 5 Thlr. zu 15 Mark, der Ducaten à 23/4 Thlr. zu 81/4 Mark, der seinen 2/3 zu 2 Mark, der Thaler zu 3 Mark leicht Geld besteht u. noch vorkommt. Das Verhältniß der Hamburger Rechnungsmünzen unter sich ist: 1 Pfund vlämisch hat 21/2 Reichsthaler, 33/4 Wechselthaler, 71/2 (Mark lüb., 20 Schillinge vläm.; 120 Schillinge lüb., 240 Grot od. Pfennige vläm., 1440 Pfennige lübisch. Gesetzlich gehören 95/24, Reichsthaler od. 274 Mark Banco auf die Kölnische seine Mark, 1 Banco-Mark also = 15 Sgr. 2,443 Pf. preußisch od. 12 gGr. 1,955 Pf.; in der Courant-Valuta sind 34 Mark Courant = 1 Kölnische seine Mark, also 1 Mark Courant = 12 Sgr. 4,235 Pf. preußisch Courant od. 9 gGr. 10,598 Pf. An wirklich geprägten Münzen hat H.: a) in Gold: ganze, 1/2 u. 1/4 Portugalöser zu 10,5 u. 21/2 Ducaten, die als Schaumünzen nicht cursiren, sondern nur zu Geschenken, Douceurs etc. benutzt werden; doppelte u. einfache Ducaten, 67 Stück auf die rauhe, 6820/47 auf die seine Mark zu 23 Karat 6 Grän, es gibt auch halbe u. 1/4 Ducaten; b) in Silber: Species-Banco-Reichsthaler zu 3, Stücke zu 11/2 u. 3/4 Mark Banco; 2 Markstücke zu 32,1 Markstück zu 16, 1/2, 1/4 u. 1/8 Markstück zu 8, 4 u. 2 Schillingen lübisch Courant; als Silberscheidemünze Schillinge, halbe Schillinge od. Sechslinge u. Viertel-Schillinge od. Dreilinge; da H. im Verhältniß zu dem Bedarf nur wenig ansprägen läßt, so cursiren hier, abgesehen von der Scheidemünze, bes. Thaler nach dem 14 Thlr., bezüglich 30 Pfundfuß, doch auch Courant nach demselben Fuße, Lübecker u. älteres Mecklenburger Courant, so wie dänisches Geld, in Gold namentlich diverse Ducaten u. diverse Friedrichs-d'or nach Curs. Maße: Längenmaße: der Hamburger Fuß hat 12 Zoll à 8 Linien, ist 0,28857 Meter od. 127,090 Par. Linien, 100 Fuß = 91,807 preußische Fuß; bei Messung der Schiffsmasten in die Runde ist der Fuß in 3 Palmen getheilt; die Feldmesser u. Ingenieure bedienen sich aber des rhein Fußes à 12 Zoll à 10 Linien; die Hamburger Elle, sogenannte kurze Elle, für Seiden-, Leinen- u. Baumwollenwaaren, mit Ausnahme gedruckter Kattune, hat 2 Hamburger Fuß, 100 Hamburger Ellen = 85,036 preuß. Ellen; 508 hiesige Brabanter Ellen = 613 Hamburger kurze Ellen; die Klafter od. der Faden hat 6 Hamburger Faden; die Marschruthe hat 14, die Geestruthe 16 Hamburger Fuß, die rheinländische Ruthe hat 12 rheinländische Fuß; die Meile ist wie die preußische. Feldmaß: der Morgen hat 600 Marsch-Quadratruthen od. 117,600 Hamburger Quadratfuß = 3,7825 preuß. Morgen; der Scheffel Aussaat hat 200 Geest-Quadratruthen od. 51,200 Hamburger Quadratfuß = 1,6468 preuß. Morgen; der Havelboden ist eine Fläche von 280 Fuß Länge u. 20 Fuß Breite, also 5600 Hamburger Quadratfuß; ein Pott od. Pütt Erde ist ein Stück von 16 Fuß Länge, 16 Fuß Breite u. 4 Fuß Tiefe, also 1024 Hamburger Cubikfuß Inhalt. Brennholzmaß: das Klafter ist 62/3 Hamburger Fuß hoch u. ebenso breit, der Kloben 2 Fuß lang, Theertorf enthält 120 Kubikfuß; Steinkohlenmaß: die Steinkohlentonne hält 16,438 Hamburger Cubikzoll = 223,87 Liter od. 11,286 Pariser Cubikzoll. Getreidemaß: die Last hat 60 Faß à 2 Himten zu 4 Spint à 4 große Maß à 2 kleine Maß; der Wispel (Winspel) Weizen, Roggen u. Erbsen hat 20 Faß, Gerste u. Hafer 30 Faß; der Scheffel Weizen, Roggen u. Erbsen hat 2 Faß, Gerste u. Hafer 3 Faß, 1 Winspel = 10 Scheffel, 1 Stock Gerste = 11/2 Last; 1 Faß hält 40351/2 Hamburger Cubikzoll = 52,734 Liter od. 2658,45 Par. Cubikzoll, 100 Faß = 95,947 preuß. Scheffel; Salzmaß: die Salztonne hält 12,100 Hamburger Cubikzoll = 164,794 Liter od. 8307,65 Par. Cubikzoll. Flüssigkeitsmaß: das Fuder hat 6 Ohm à 4 Anker (à 5 Viertel) od. 5 Eimer à 4 Viertel, der Anker ist 11/4 Eimer; das Viertel hat 2 Stübchen à 2 Kannen à 2 Quartier à 2 Össel; das Oxhoft, bes. bei französischen Weinen gebräuchlich, hat 11/2 Ohm, 6 Anker, 30 Viertel à 8 Pots (Bouteille) od. Quartier; das Stübchen hat 266 Hamburger Cubikzoll, 3, se Liter = 182,5 Par. Cubikzoll, die Ohm hält 144,8 Liter, 100 Ohm = 632,45 preuß. Quart; die Biertonne hat 48 Stübchen od. 192 Quartier, die Kanne Milch enthält 120 Cubikzoll, die Schmaltonne nur 32 Stübchen od. 128 Quartier, die Essigtonne hat 30 Stübchen od. 120 Quartier; die Tonne Thran hat 6 Stechkannen od. 96 Mengel, 1 Mengel = 21/3 Pfund; die Thrantonne hält gesetzlich 8520 Cubikzoll; 1 Quarteel sind 2 Hamburger Thrantonnen; 1 Faß Thran hält 71/2 Stechkannen od. 40 Stübchen. Gewicht: der frühere Unterschied zwischen Handelsgewicht u. Krämergewicht hat 1858 aufgehört, der Centner, dem des Zollvereins gleich, wird getheilt in 100 Pfund à 10 Neuloth à 10 Quint à 10 Halbgramm; 1 Pfund neuen Gewichts = 1,031759 Pfd. bisherigen Handels- u. 1,069039 Pfd. bisherigen Krämergewichts. Da bei der Verschiedenheit des früheren u. jetzigen Pfundes die früheren Gewichtsbenennungen, z.B. Schiffspfund, in der Regel nicht zu den neuen Pfunden passen, so hat die Berechnung nach einer bestimmten Anzahl von Pfunden (1 Pfd., 10 Pfd. u. s. s.) vielfach die alten Berechnungen verdrängt. Das Schiffpfund im Waarenhandel hat 20 Liespfund à 14 Pfd., also 21/2 Centner, das Schiffpfund zur Fuhre hat 20 Liespfund à 16 Pfd., also 320 Pfd. Der leichte Stein für Wolle u. Federn hat 10 Pfd., der schwere Stein für Flachs 2 Pfd.; 1 Tonne Butter Schmalband (klein Band) ist 224 Pfd. netto, Bucketband (bauchig, groß Band) ist 280 Pfd. netto; die Pipe Öl hat 820 Pfd.; die Virteltonne grüne Seife ist 66 Pfd. netto. Das Bankgewicht, Gold- u. Silbergewicht ist dem bisherigen Krämergewicht gleich, die Bankmark Silber wird in 16 Loth getheilt; Juwelengewicht ist das Karat à 4 Grän in 1/2, 1/4, 1/8, 1/16, 1/32 u. 1/34 getheilt, 71 Karat = 1 Loth Bankgewicht. Medicinalgewicht ist in Unze, in der Schwere von 6 Quint à 8 Drachmen à 3 Spregel à 20 Gran. Die Last Lüneburger Salz u.a. Waaren, die nach Tonnen gemessen werden, hat 12 Tonnen; 12 Lüneburger Tonnen = 15 Hamburger Tonnen, 1 Lüneburger Tonne = 400 Hamburger[899] Pfd.; die Last spanisches, portugiesisches, englisches u. französisches Salz hat 18 Tonnen, im Maß die Tonne zu 8 Himten. Kalk hat die Tonne 6 Himten; die Hamburger Schiffslast (Commerzlast) ist 4000 Pfd., man rechnet auch die Schiffslast 1200 Pipenstäbe, 1800 Oxhoftstäbe, 2400 Tonnenstäbe, 3600 Bodenstäbe; im Holzhandel hat der Ring 240 Stück Stäbe, doch verkauft man Stabholz sowohl als Boden zu 100 Stück od. Großtausend à 1200 Stück. Das Kraveel bei eichenen Planken od. Bohlen hält 81/3 Fuß Länge, 5 Zoll Stärke, od. 9 Fuß Länge u. 41/2 Zoll Stärke, od. 10 Fuß Länge u. 4 Zoll Stärke, od. 12 Fuß Länge u. 31/2 Zoll Stärke, od. 15 Fuß Länge u. 3 Zoll Stärke, od. 24 Fuß Länge u. 24 Zoll Stärke; die Webe Leinwand etc. ist 72 Hamburger Ellen.
II. Die Stadt H. besteht a) aus der Altstadt, dem östlichen Theile, zum Theil aus mehreren Inseln gebildet, u. b) der Neustadt, dem westlichen Theil, seit 1615 mit der Altstadt verbunden (s. unten [Gesch.]); beide werden wieder in die 5 Kirchspiele, Petri-, Nikolai-, Katharinen-, Jakobi- u. Michaeliskirchspiel getheilt. H. hat zwei Vorstädte St. Georg mit dem Stadt- u. grünen Deiche (ersteres der bewohnte Elbdamm) im Südosten der Stadt, u. St. Pauli, früher Hamburger Berg (zwischen der Stadt u. Altona). Den größten Theil der Stadt umgibt ein, theils aus der Elbe abgeleiteter, 120 Fuß breiter, 10–12 Fuß tiefer Wassergraben u. ein, seit 1819 in Promenaden u. Anlagen umgewandelter Wall, auf dem die Denkmäler des Grafen Adolf IV. von Schauenburg, Büschs u. Repsolds. H. liegt an der Altster, die im nordöstlichen Theile der Stadt außerhalb derselben die große od. Außenalster bildet u. unsern der Lombardsbrücke in die Stadt getreten, hier ein anderes Wasserbassin (Binnenalster) bildet. Nachdem sie bei ihrem weiteren Gange 2 Kanäle (Fleeten) gebildet, tritt sie aus der Stadt u. mündet in die Elbe; der Theil der Elbe, der H. berührt, ist theils ein Arm der Norderelbe, der zwischen der Stadt u. dem Stadtdeich den Oberhafen für die stromabwärts nach H. kommenden Schiffe bildet, u. dann in die Stadt geht, der Hauptarm bildet hier viele Fleeten, dann, in Verbindung mit der Alster den Binnenhafen (für kleinere Flußschisse aus H-s Nähe), u. geht dann in den Niederhafen; die eben erwähnten Fleeten durchschneiden die untere Stadt in allen Richtungen, u. durch sie werden die Waaren auf Kähnen (Schuten) bis vor die Speicher gebracht, wo sie dann sogleich durch dort angebrachte Winden aufgezogen werden. Der Nebenarm bildet einen Theil des früheren u. jetzigen Stadtgrabens (beide als Häfen für Flußschiffe benutzt), darauf den Sandthorhafen (für kleine Seeschiffe) u. geht dann in den Niederhafen. Die Norderelbe selbst bespült die Südseite der Stadt, u. die theilweise zu derselben gehörige Insel Gersbrook bildet hier einen Hafen für die oberelbischen Dampfschiffe, einen zweiten mit dem Stadtgraben in Verbindung stehenden Hafen für kleinere Schiffe u. dann den gegen den Eisgang sicheren Niederhafen, der die größeren von der See kommenden Schiffe aufnimmt. Unterabtheilungen führen die Namen Brandenburger, Hull, Jonas u. Rummel Hafen. Alle diese Binnengewässer sind mit 79 Brücken überlegt. H. nebst der Vorstadt St. Geokg hat 13 Thore, die Abends gesperrt u. dann nur gegen ein Thorgeld zu passiren sind, das mit den Stunden steigt (die Einrichtung, daß die Thore von Nachts 12 Uhr ganz geschlossen wurden, ist seit einer Reihe von Jahren abgeschafft). Die Straßen sind gut gepflastert u. des Nachts mit 4000 Laternen erleuchtet, in der Altstadt theilweise eng u. krumm, in der erhöht liegenden Neustadt, namentlich nach der Elbe zu abhängend, von ihnen zeichnet sich besonders der alte u. neue Jungfernstieg (s. unten), der Alsterdamm, die mit Ulmen besetzte Esplanade, Ferdinandsstraße u.a. aus; außerdem hat H. mehrere Zwischengassen (Twieten, welche die Communication mit größeren herstellen), Gänge (kleine Gassen, wo Leute von geringer Handthierung) u. Höfe (die in der Regel keinen Ausgang haben u. wo ärmere Leute wohnen); ferner 21 Märkte u. Plätze, von denen der Adolfsplatz ziemlich in der Mitte der Stadt ist, mit der neuen, 1841 vollendeten Börse (die beim Brand im Mai 1842 verschont blieb). Von den Häusern unterscheidet man die Buden, kleine Häuser; Säle sind die oberen in 2–5 Etagen sich erhebenden Wohnungen, zu denen eine besondere Treppe von der Straße aus führt, während Wohnkeller die unteren Geschosse sind, die ganz andere Besitzer als die Säle haben u. die in den niederen Theilen der Stadt bei Sturmfluthen den Überschwemmungen ausgesetzt sind. Die inneren Verhältnisse dieser Straßen u. Plätze sind durch den großen Brand von H. am 5.–8. Mai 1842 (s. unten) wesentlich verändert, indem die Straßen beim Wiederaufbau breiter u. gerader angelegt wurden. Die eigentliche Stadt hat (seitdem 1805 der Dom wegen Baufälligkeit abgebrochen ist), noch 5 lutherische Hauptkirchen, die Petri-, Katharinen-, Jakobi, Nikolai- u. die Michaeliskirche (die schönste, in edlem Styl, mit 456 Fuß hohem Thurme, nach dem Brande von 1750 mit einem Aufwande von 1,600,000 Mark Banco neu gebaut). Von den beiden 1842 abgebrannten Kirchen ist die Petrikirche wieder aufgebaut, die Nikolaikirche noch im Aufbau (im Gothischen Styl) begriffen. Jede der Vorstädte hat 1 lutherische Nebenkirche, 1 deutsch-, 1 französisch-reformirte, 1 anglikanische, 1 englisch-reformirte, 1 römisch-katholische Kirche, 2 Synagogen der deutsch- u. 1 der portugiesisch-israelitischen Gemeinde u. 1 jüdischer Tempel. Von öffentlichen Gebäuden sind zu bemerken: das Rathhaus, bis zum Brande Waisenhaus, die Börse mit der Börsenhalle u. Commerz-Bibliothek, das Stadthaus am Neuenwall, Sitz der Polizeibehörde, das Bibliothek- u. Schulgebäude, das neue Postgebäude, das Bankgebäude, das neue allgemeine Krankenhaus in St. Georg, das Werk- u. Armenhaus, das Waisenhaus, letztere beide außerhalb der Vorstadt belegen; von Privathäusern das Haus der patriotischen Gesellschaft, die Tonhalle, der Bazar, die Lesehalle, ferner Klopstocks Wohnhaus in der Königsstraße, u. der wegen seiner geschichtlichen Bedeutung merkwürdige Kaisershof, als Gasthof benutzt. Anstalten u. Vereine für Unterricht, Wissenschaft u. Kunst: das Akademische u. Real-Gymnasium, 1613 unter dem Namen Akademisches Gymnasium eingeweiht, wo jetzt auch für ein größeres Publicum Vorträge über gemeinnützige u. wissenschaftliche Gegenstände gehalten werden; das Johanneum, 1529 von Bugenhagen eingeweiht;[900] jetzt theils gelehrte, theils Realschule; außerdem hat jedes Kirchspiel eine Schule, auch gibt es viele Frei- u. Armenschulen, 1 reformirte Schule, Sonntagsschulen, Pharmaceutische Lehranstalt, Anatomische Lehranstalt, Navigationsschule, Sternwarte, die 1765 gestiftete Gesellschaft zur Beförderung der Künste u. nützlichen Gewerbe (Patriotische Gesellschaft), die eine Zeichenschule gründete, die 1690 gestiftete Gesellschaft zur Verbreitung der mathematischen Wissenschaften, mehrere Lehrervereine u. Lehrerbildungsanstalten, mehrere Bildungsanstalten für Handwerker u. andere Arbeiter, Ärztlicher Verein, Kunstverein, der Kunstausstellungen veranstaltet; seit 1838 der Naturwissenschaftliche Verein, Garten- u. Blumenbauverein, seit 1839 Verein für Hamburgische Geschichte, Verein für Hamburgische Statistik; auch hat H. einen Missionsverein, die Hamburg-Altonaische Bibelgesellschaft hat hier ihren Sitz, Niedersächsische Gesellschaft zur Verbreitung christlicher Erbauungsschriften; Allgemeiner Alsterclubb zur Förderung des Segelns u. Ruderns, welcher jährlich Wettfahrten anstellt. Sammlungen für Kunst u. Wissenschaft: die Stadtbibliothek im Bibliothekgebäude (200,000 Bände, 5000 Manuscripte, entstanden 1529, durch Vermächtnisse öfter bereichert, besonders vom Pastor I. Chr. Wolf 1739 mit 25,000 Bänden u. dessen Bruder Joh. Chr. Wolf 1749 mit vielen Handschriften; die Verwendungssumme jährlich 7750 Mark Courant); die Commerzbibliothek (30,000 Bände, jetzt in der neuen Börse), die Bibliothek des Ärztlichen Vereins (12,000 Bände), der Juristischen Lesegesellschaft (10,000 Bände), Naturhistorisches Museum, Sammlung Hamburgischer Alterthümer, Ethnographische Sammlung, Botanischer Garten, Pathologisch-anatomische Sammlung des Ärztlichen Vereins, Gemäldegallerie u.v.a. In H. erscheinen an Zeitschriften der Hamburger Correspondent, die Hamburger Nachrichten, die Börsenhalle, der Freischütz, die Reform u. mehrere Localblätter, es bestehen hier 16 Musikalienhandlungen, 38 Buchhandlungen, 16 Kunsthandlungen, 51 Buchdruckereien, 69 Steindruckereien. Unter den milden Stiftungen u. Wohlthätigkeitsanstalten sind zu nennen: das Waisenhaus, für dessen Rechnung 600 Kinder verpflegt werden, theils im Hause selbst, theils bei Kosteltern, 7 Kleinkinderschulen in Stadt u. Vorstädten, das 1821 erbaute Allgemeine Krankenhaus in der Vorstadt St. Georg, mit mehr als 200 Sälen u. Zimmern, Krankenhaus der deutsch-israelitischen Gemeinde, Kinderhospital, Institute für männliche u. für weibliche Kranke, das neuerbaute Gast- (Armen- u. Kranken-) Haus für Alte, das Hospital zum Heiligen Geist, das Hospital St. Hiob od. Pockenhaus, das St. Georgshospital (Siechenhaus), Blindenanstalt, Taubstummenanstalt; die 3 lutherischen Frauenstifte, der Convent, das St. Johanniskloster, das St. Marien-Magdalenenkloster, ferner das Wittwenstift in St. Georg von Hartwig Hesse für 12 Wittwen besonders von Maklern, Schröderstiftung (theils Freiwohnungen, theils Pensionen), Schifferwittwenhaus, Armenhaus der Seefahrer, ein Seemannshaus (ist jetzt im Bau begriffen), Auswanderungshaus, Wasch- u. Backhaus für Unbemittelte, Amalienstift, das Magdalenenstift, 1822 zur Besserung gefallener Mädchen gegründet, mehrere Frauenvereinezum Theil mit Mädchenschulen, Verein für Armen- u. Krankenpflege, das Rauhe Haus in Horn, das Pestalozzistift, die 1762 gegründete Creditkasse für Grundstücke, die 1778 gegründete Allgemeine Versorgungsanstalt (Lebensversicherung, Leibrente), Arbeitsnachweisungsanstalt, mehrere Sparkassen, Verein gegen Thierquälerei, mehrere Vorschußanstalten, mehrere auf den Handel bezügliche Vereine, mehrere Pensions- u. Wittwenkassen, Versorgungstontine, viele Feuerversicherungsanstalten, besonders auch für Waaren, Rettungsanstalt für Ertrunkene, Entbindungsanstalt für Unverheirathete. Fabriken u. Gewerbe: die Gewerbthätigkeit hat sich in den letzten Jahren sehr gehoben, unter den Fabriken sind am zahlreichsten 200 Zuckersiedereien, Pianoforte-, Schirm-, Strohhut-, Spiegel- u. Spiegelglas-, Hut-, Tapeten-, Tabaks- u. Cigarrenfabriken, Schiffbauereten; man bereitet auch gute Federspulen (Hamburger Posen) u. räuchert treffliches Rindfleisch (Hamburger Rauchfleisch) u. unterhält auf eigenem u. fremdem Gebiet Farbeholzmühlen, Kupferwerke, Silberschmelzen, Metalldrahthämmer. Handel: H. ist der erste Hafen u. Handelsplatz Deutschlands, der Handel hat von Jahr zu Jahr zugenommen. Unterstützt u. gefördert wird er besonders durch die beiden Häfen (s. oben). Der Einfuhrzoll beträgt im Allgemeinen 1/2 Procent vom Börsenpreise, indeß sind durchgehende Güter unter gewissen Bedingungen, u. manche Waaren, z.B. Wolle u. Getreide unter allen Umständen frei. Ausgangszoll wird seit Anfang 1857 nicht mehr erhoben. Die Gesammteinfuhr betrug in den Jahren 1846 bis 1855 durchschnittlich 187 Millionen Thaler, 1856: 327 Millionen, 1857: 344 Millionen. Die Einfuhr land- u. flußwärts, d.h. hauptsächlich aus dem deutschen Binnenlande, 1857: 1461/2 Millionen Thaler. Über die Ausfuhr liegen seit Aufhebung des Ausfuhrzolles keine officiellen Angaben vor, 1856 betrug sie 153 Millionen Thaler. Der Handel beschäftigt an 1000 Makler (Mittelspersonen zwischen Käufern u. Verkäufern, deren es für jede Waarengattung gibt). H. treibt auf etwa 500 eigenen Schiffen Handel, fast nach allen Theilen der Erde, besonders nach Großbritannien, Irland, Brasilien, den Vereinigten Staaten Nordamerikas u. der Westküste Amerikas. Ende 1857 hatte H. 491 Schiffe von einer Tragfähigkeit von 63,748 Lasten à 6000 Pfund, unter ihnen 20 Dampfschiffe. An der Elbmündung hält H. 3 Feuer- u. Signalschiffe; zu Kuxhafen u. auf der Insel Neuwerk in der Nordsee 2 Leuchtthürme, die durch Hohlspiegel 6 Meilen in das Meer hinein leuchten, u. mehrere Tragsignale (Baaken); die Erhaltung der Elbfahrt kostet H. jährlich große Summen. Dampfschiffe fahren täglich nach Harburg u. mehreren anderen Elbstationen, außerdem flußaufwärts nach Magdeburg u. seewärts nach Kuxhafen, Helgoland, Dundee, Glasgow, Grimsby, Hull, Leith, Liverpool, Amsterdam, Newcastle, West-Hantlepool, Antwerpen, Bergen, Christiania, Drontheim, Gothenburg, Barcelona u. New York. Eisenbahnverbindung mit Berln, Lübeck, Hannover (resp. Magdeburg, Göttingen, Minden etc.) u. Elmshorm (resp. Glücksstadt, Kiel, Rendsburg etc.). Anstalten zur Beförderung u. Unterstützung des Handels sind: die 1619 gegründete Girobank (s. Bank II. f) u. mehrere Privatbanken; die Börse, täglich zwischen[901] 1–2 Uhr gehalten. Der Charakter der Hamburger ist Geradheit, die manchem Fremden als Derbheit erscheint, Selbständigkeit, Rechtssinn, ziemlich festes Halten am Alten, Ehrlichkeit u. Wohlthätigkeit; sie sprechen den niedersächsischen Dialekt. Vergnügungsorte u. Anstalten zum geselligen Vergnügen u. dgl.: das Stadt- u. das Thaliatheater, ersteres 1827 in dem jetzigen Schauspielhause, letzteres 1843 eröffnet, das Theater in der Vorstadt St. Georg, 1803, das Actientheater in der Vorstadt St. Pauli, 1841 gegründet, das Sommertheater in Tivoli. Concerte werden gegeben im Apollosaal, Concertgarten u.v.a. O.; musikalische Privatgesellschaften sind: die Liedertafel etc.; gesellige Unterhaltung gewährt die Harmonie auf den großen Bleichen (welche über 1000 Mitglieder zählt), die Erholung beim Dragonerstall, der Club der Freundschaft (zählt nur Mitglieder des Handelsstandes), die Lesehalle, Amintia, Fidelitas, die ein Wochenblatt gleiches Namens herausgibt, der Hanseatische Verein (die Mitglieder haben am Befreiungskriege Theil genommen). Promenaden sind der Alte Jungfernstieg, ein 1100 Fuß langer, mit zwei Reihen Linden bepflanzter, an der Südseite mit einer Reihe schöner Häuser besetzter, im Sommer zahlreich besuchter Spaziergang längs dem Alsterbassin, mit dem Alsterpavillon (Restauration u. Conditorei), der Neue Jungfernstieg, eine rechtwinkelig, mit dem vorigen, nur noch mit noch schöneren Gebäuden besetzte u. breitere, an einer anderen langen Seite des Alsterbassins bis zur Lombardbrücke hinlaufende, wiewohl weit weniger besuchte Straße u. Promenade. Der nach dem Brande von 1842 angelegte Alsterdamm, Straße u. Promenade an der dritten Seite des Alsterbassins, an der vierten Seite befindet sich ein Theil des Walles, so daß das ganze Alsterbassin mit Promenaden eingefaßt ist, der nordwestliche Theil des Walls, der in Spaziergänge umgewandelt ist u. wo sich der schöne Elbpavillon befindet, u. die Elbhöhe (sonst der Stintfang) der merkwürdigste Punkt, besonders wegen seiner Aussicht über die Elbe ist, die Altmannshöhe, zwischen dem Stein- u. Deichthore, die Alsterhöhe beim Ferdinandsthore, der jenseits des Walles gelegene Botanische Garten etc. In H. herrschen, wie in allen Seestädten, sehr freie Sitten, wiewohl das Privatleben in den höheren Ständen u. in den Bürgerfamilien sehr geregelt, anständig, ja streng ist. Manche Straßen sind halb mit Wohnungen für Freudenmädchen erfüllt, u. für dieselben Salons errichtet, wo sie sich, mit einander tanzend, zur Schau stellen. Außerhalb der Stadt ist ein Theil der Vorstadt St. Pauli, sonst Hamburger Berg, mit Schenkwirthschaften für Matrosen u. dergleichen Leute niederen Standes erfüllt. Ebendort u. zwar auf dem Wege nach Altona gibt es zahlreiche Buden, worin Panoramen, Caroussels, Kunstreiter, Seiltänzer, fremde Thiere, Marionettentheater, Wachsfiguren u. dgl. zu sehen sind. Unter den Vergnügungslocalen sind hervorzuheben: Tivoli vor dem Steinthore (Vorstadt St. Georg) mit Sommertheater, Wiezels Hotel u. der Schiffspavillon, beide in St. Pauli an der Elbe. Die höheren Stände pflegen im Sommer auf dem Lande zu wohnen, die meisten Landhäuser befinden sich vor dem Dammthore, sowie in den der Stadt nahe gelegenen Dörfern Eimsbüttel Eppendorf u. Hamm, die größten Gärten befinden sich auf holsteinischem Gebiete unterhalb Altona an der Elbe. Anfang Juli wird unter zahlreicher Theilnahme der Hamburger das Waisengrün, ein den Kindern des Waisenhauses jährlich gegebenes Fest, u. am Freitag vor Pfingsten der Lämmerabend, wo aus der Umgegend Lämmer u. junge Ziegen zum Verkauf gebracht werden, auf einer Wiese vor dem Steinthore begangen. Freimaurerlogen: Die Große Loge zu H., englischer Constitution; die Namen der hier vereinigten Logen sind: Absalon, St. Georg, Emanuel, Ferdinande Caroline, Ferdinand zum Felsen; Provinzialloge von Niedersachsen, mit den hiesigen Filiallogen: Unverbrüchliche Einigkeit, Boanerges zur Bruderliebe, Drei Rosen, Goldene Kugel, Pelikan, Rother Adler u. mehreren auswärtigen Logen; die Logen des eklektischen Bundes unter der Constitution der großen Mutterloge zu Frankfurt a.M., die Loge zur Brudertreue an der Elbe, die Loge zur Bruderkette. Einwohner mit den beiden Vorstädten 170,000, von denen gegen 40,000 auf die Vorstädte kommen, unter denen sich etwa 2000 Reformirte, 2000 Katholiken, 600 Baptisten, 200 Menoniten u. gegen 7000 Juden befinden. Vgl. Heß, Topographische, politische u. historische Beschreibung von H., 2. Aufl. 1810 f., 3 Thle.; Rambach, Medicinisch-physische Beschreibung von H., ebd. 1801; Meyer, Skizzen zu einem Gemälde von H., ebd. 1801; Hübbe u. Plath, Ansichten der Stadt H., Frankf. 1824; Bärmann, Hamburgische Denkwürdigkeiten, Hamb. 1817–20, 2 Bde.; Schmidt, H. in naturhistorischer u. medicinischer Beziehung, ebd. 1830; Neddermeyer, Topographie von H., ebd. 1832; Buek, Wegweiser durch H., ebd. 1836; Wegweiser für H., 5. Aufl. Berl. 1857; Nedder meyer, Zur Topographie u. Statistik von H., ebd. 1843; Tabellarische Übersichten des Hamburgischen Handels (jährlich erscheinend).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.