Zürich [1]

Zürich [1]

Zürich, 1) Canton der Schweiz; grenzt an die Cantone Schaffhausen im Norden, Thurgau u. St. Gallen im Osten, Schwyz u. Zug im Süden, Aargau im Westen u. an das Großherzogthum Baden im Nordwesten u. hat 31,01 geogr. QM. od. 74,8 Schweizer Quadratstunden Flächengehalt. Er gehört zu den ebneren der Schweiz, unter seinen Gebirgszügen, welche größtentheils Ausläufer der Alpen sind, lassen sich sechs Hauptketten unterscheiden: die Albiskette westlich vom Züricher See mit dem aussichtreichen Ütliberg (2687 Fuß), Schnabel (2710 F.), Vorder-Albis (2627 F.) u. Bürglenstutz (2826 F.), über den Albis führen drei Straßen nach den Cantonen Schwyz u. Zug; ferner die Kette des Hohen Rhonen 3781 F. hoch am Sihlthal im südlichen Theile des Cantons mit dem Dreiländerstein (3654 F.) auf der Grenze von Z., Schwyz u. Zug; die 7 Stunden lange Kette am östlichen Ufer des Sees von Stäfa bis zum Züricherberge auf der Ostseite der Stadt Z. mit der Forch u. dem Pfannenstiel (2639 F.); die Kette des Alman von dem 3444 F. hohen Bachtel längs der Töß bis Rheinsfelden mit dem Alman (3335 F.), Schaufelberg (2848 F.), Walisberg (3188 F.); der Zug des Hörnli, dessen Gipfel 3496 F. hoch ist, mit dem Schnabelhorn, dem höchsten 3987 F. hohen Berge des Cantons; ein sechster Gebirgszug, die Lägern, ist der östliche Ausläufer des Jura in der Schweiz, mit der Hochwacht (2635 F.) u. dem Burghorn (2654 F.). Die Flüsse gehören dem Rheingebiet an, nämlich: der Rhein selbst u. die Reuß (mit Lorze u. Ionen) als Grenzflüsse, die Thur, die Töß mit Eulach u. Kempt, die Glatt u. die schiffbare Limmat mit der Reppisch u. Sihl. Seen sind der Züricher-, Greifen-, Pfäffiker-, Türler-, Katzensee u. v. kleine. Die Umgegenden der Hauptstadt u. des unteren Züricher Sees haben ein sehr mildes Klima, die südlichen Berggegenden ein rauheres, namentlich das obere Tößthal. Einw. (nach Volkszählung vom 10. December 1860): 267,641, darunter 254,903 Protestanten, 11,497 Katholiken etc. Hauptnahrungszweig der Einw. ist Ackerbau, welcher vorzüglich Weizen, Korn, Gerste, Hafer, Kartoffeln u. Hanf liefert, doch muß, um den Bedarf zu decken, noch Getreide eingefahren werden (aus Deutschland). Ausgezeichnet ist der Gartenbau, welcher Gemüse, Obst u. Blumen in hoher Vollkommenheit erzeugt. Die Waldungen bestehen größtentheils aus Nadelholz. Wein wird viel gebaut, bes. am östlichen Seeufer, das Product (Seewein) ist aber fast überall werthlos u. der schlechte Bendliker sprüchwörtlich geworden, eine Ausnahme machen die edlen Sorten des Teufer Strohweins, des feineren Winterthurer, Regensberger u. Neftenbacher Weines. Viehzucht wird in bedeutendem Umfange in den Bezirken Affoltern, Winterthur, Horgen u. Hinweil getrieben; eine der Canton eigenthümliche Rindviehrace hat das Wehnthal im Bezirk Regensberg. Die Jagd ist unbedeutend, die Fischerei aber ergiebig u. liefert Lachs- u. Flußforellen, Lachse, Marainen, Karpfen, Aale etc. Von nutzbaren Mineralien werden Steinkohlen, Braunkohlen, Torf, Bohnerz, Kalk, Mergel u. Gyps gefunden. Unter den 14 Mineralquellen sind nur das Gyrenbad (ein alkalisch-erdiges Wasser) u. das Nydelbad (eine erdige Schwefelquelle) zu erwähnen. Die Industrie ist sehr bedeutend; obenan steht die Seidenmanufactur mit 10,000 Webstühlen, welche schon seit dem 13. Jahrh. im Canton betrieben wird u. bes. seit dem 17. Jahrh. blüht, sie liefert hauptsächlich glatte Waaren zum Export nach Amerika, Deutschland, Belgien, der übrigen Schweiz, Holland, der Levante. Nächstdem erzeugt die Baumwollenfabrikation, welche seit dem 18. Jahrh. im Schwung ist, in etwa 80 Spinnereien bes. Garn u. Tücher, welche nach Deutschland, Italien, Belgien, der Türkei u. Amerika ausgeführt werden. Außerdem gibt es 12 Wollfabriken, 34 Färbereien u. Kattundruckereien, 51 Gerbereien, 11 Lichter- u. Seifenfabriken, 8 Maschinenfabriken (für Dampfschiffe etc.), 4 Metallgießereien, 10 Steingut- u. Fayencefabriken, 12 Bierbrauereien, 18 Buchdruckereien, 10 lithographische Anstalten, 14 Buchhandlungen. Die Strohflechterei ist ein wichtiger Erwerbszweig für die Bewohner der westlichen Bezirke. Eingefahren wird rohe Seide, Baumwolle, Wolle, Eisen, Farbstoffe, Getreide, Salz, Holz, Wein, Branntwein, Colonialwaaren, Vieh, Käse, Häute etc.; ausgefahren: Seiden-, [746] Wollen- u. Baumwollenwaaren, Maschinen, Wein, Vieh, Käse, Butter, Leder, Seife, Lichter etc. Zahlreiche Straßen u. Eisenbahnen durchschneiden den Canton u. fördern Handel u. Verkehr, nämlich von letzteren Zweige der Nordostbahn (Dietikon-Zürich-Winterthur-Gundetsweil), der Glattthalbahn (Wallisellen-Uster-Rütti), der Rheinfallbahn (Rheinfall-Andelfingen-Winterthur) u. der St. Gallen-Appenzeller Bahn (Winterthur-Elgg-Aadorf). Ein lebhafter Segel- u. Dampfschifffahrtsverkehr findet auf dem Züricher See statt; der einzige schiffbare Fluß des Landes ist die Limmat. Die Reformirte Kirche ist Staatskirche. Den geistlichen Angelegenheiten stehen der Cantonskirchenrath u. die geistlichen Capitel vor; der Canton hat 164 evangelische Pfarrämter. Das Schulwesen steht unter Leitung eines Erziehungsdirectors u. eines Erziehungsrathes; es hat seit 1830 große Fortschritte gemacht u. steht auf einer sehr hohen Stufe. Der Canton hat 477 Primarschulen, 61 Secundarschulen, Stadtschulen in Z. u. Winterthur, viele weibliche Arbeitsschulen, 20 Privatinstitute, worunter 2 Waisen-, 2 Armenschulen u. 2 Rettungsanstalten, ferner 1 Schullehrerseminar in Küßnacht, 1 Thierarzneischule, 1 Gymnasium, 1 Industrieschule, die Eidgenössische Polytechnische Schule, 1 Universität. Das Armenwesen wird von den Gemeinden verwaltet unter Oberaufsicht der Staatsbehörden. Staatsverfassung: Der Canton ist der erste im Range der schweizerischen Eidgenossenschaft (früher einer der drei Vororte, s. Schweiz) u. durch Verfassung vom 10. März 1831, deren Umgestaltung 1846 abgelehnt worden, ein demokratischer Freistaat mit repräsentativer Verfassung, dessen Souveränetät auf der Gesammtheit des Volkes beruht. Gleichheit vor dem Gesetze, Zutritt zu allen Stellen, Glaubens- u. Preßfreiheit, Petitionsrecht, Freiheit des Handels u. der Gewerbe sind gewährleistet. Jeder ehrenhafte Cantonsbürger ist mit dem 20. Jahre stimmberechtigt, mit dem 30. wählbar. Von den Cantonalbehörden steht dem vierteljährlich in öffentlicher Sitzung versammelten Großen Rathe aus 220 auf die Dauer von 4 Jahren gewählten Mitgliedern bestehend, die Gesetzgebung u. Oberaufsicht über die Landesverwaltung zu. Der Regierungsrath, gebildet aus neun durch den Großen Rath aus der Gesammtheit der Cantonsbürger auf 6 Jahre gewählten Mitgliedern u. präsidirt von zwei vom Großen Rathe auf 2 Jahre gewählten, im Vorsitze jährlich wechselnden Bürgermeistern, ist die oberste Verwaltungsbehörde u. entscheidet in letzter Instanz die Streitigkeiten im Verwaltungssache. Er bestellt den Staatsrath für die auswärtigen, den Rath des Innern für die inneren Angelegenheiten, die Directorien der Polizei, Justiz, Finanzen, des Militärs, der Erziehung, des Medicinalwesens u. der politischen Angelegenheiten. Gerichtsverfassung: Die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen ist verfassungsmäßig die höchste Behörde für Rechtssachen, wohin die Appellationen u. Recurse von dem Criminalgerichte u. den Bezirksgerichten gehören, u. zugleich Justizoberaussichtsbehörde ist das Obergericht, bestehend aus 12 von dem Großen Rathe nach freier Auswahl auf 6 Jahre erwählten, je über 29 Jahre alten Mitgliedern, wovon je nach 2 Jahren ein Drittheil austritt, mit zwei jährlich wechselnden Präsidenten. Die Criminalfälle werden durch Schwurgerichte beurtheilt; der ganze Canton bildet nur einen Schwurgerichtskreis. In jedem Bezirke besteht ein Bezirksrath (aus einem Präsidenten u. zwei Bezirksräthen gebildet, zur Beaufsichtigung der Gemeindeverwaltung u. Waisenpflege), ein Bezirksstatthalter als Stellvertreter der Regierung u. ein Bezirksgericht, welches aus fünf Richtern besteht, in Bagatellsachen die zweite u. in wichtigeren Streithändeln die erste Instanz bildet u. die Aufsicht über die Friedensrichter, die Kreisgerichte u. Notarien des Bezirks hat. Jede Gemeinde hat einen Gemeindeammann u. Gemeinderath nebst Gemeindepräsidenten. In den Schweizer Nationalrath sendet der Canton 13 Mitglieder, in den Ständerath zwei. Das Geldcontingent beträgt 50 Rappen per Kopf, das Mannschaftscontingent 13,072 Mann, worunter 10,307 M. Infanterie, 806 M. Scharfschützen, 179 M. Cavallerie etc. Das Wappen ist ein schräglinks getheilter, blau u. silberner Schild. Im Staatssiegel stehen die drei Heiligen Felix, Regula u. Exuberantius, die abgeschlagenen Häupter in den Händen. Eingetheilt ist der Canton in die 11 Bezirke Z., Affoltern, Horgen, Meilen, Hiuweil, Uster, Pfäffikon, Winterthur, Andelfingen, Bülach u. Regensberg. Münzen, Maße u. Gewichte. Man rechnet jetzt (seit 1850) im Canton Z., wie in der ganzen Schweiz (s.d. S. 629) nach Franken des französischen Münzfußes (8 Sgr.); früher im großen Geschäftsverkehr nach Gulden zu 60 Kreuzer à 4 Angster (Pfennige) od. 8 Heller, im Kleinhandel nach demselben Gulden zu 40 Schillinge à 12 Heller. Als Rechnungsmünzen brauchte man früher auch die Mark, auch Rheinische Mark genannt, den Thaler zu 108, den Rheinischen Thaler zu 90 u. einen wirklich geprägten Silberthaler (11 Stück auf die seine Mark Silber) zu 120 Kreuzer; außer diesen Rechnungsmünzen kamen sonst auch noch als wirklich geprägt vor ganze Dicken zu 10 u. halbe zu 8 Schillingen. Wirklich geprägte Münzen aus der früheren Zeit sind noch a) in Gold: Ducaten, Doppelducaten u. halbe; b) in Silber: Thaler zu 2 Zürcher Gulden, meist = =11/4 Thlr. preuß. Courant, Halbe od. Züricher Gulden, 22 Stück auf die seine Mark, halbe Gulden od. 20 Schillinge, Neue Thaler, zu 2 Gulden 20 Schillinge od. 4 Schweizerfranken, halbe zu 2 u. Viertel zu 1 Franken im Verhältniß; als Silberscheidemünzen 4 Batzenstücke (Ortsgulden, Vierbätzler, Bock) od. Zehnschillingstücke, Zweibätzler od. Fünfschillingstücke, 1 u. 1/2 Batzen u. Schillingsstücke; c) in Kupfer: Rappen (3 Haller) u. Angster od. Pfennige zu 2 Heller. Maße u. Gewichte sind die allgemein Schweizerischen (s.u. Schweiz S. 629); die alten im Canton Z. sowohl, als in anderen Cantonen noch häufig vorkommenden Maße sind: Längemaße: der Fuß zu 12 Zoll à 12 Linien = -133,6 Pariser Linien od. 301,379 Millimeter = 1,0046 neue schweizer Fuß; die Elle = 2 alte Fuß = 1,0046 neue schweizer Elle, der Stab = 11/5 Meter wie der neue schweizer; die Klafter hat 6, die Ruthe 10 alte Fuß; die Wegstunde = 15,000 alte Fuß, 189 alte Züricher Wegstunden = 178 neue schweizer Wegstunden. Flächenmaß: der Juchart für Reben hat 28,000 QF. = 25,432 Aren od. 0,70645 neue schweizer Juchart; für Reben u. Wiesen (für letztere auch Mannwerk, Mannsmahd genannt) 32,000 QF. = 29,0653 Aren od. 0,80737 neue schweizer Juchart; für Äcker 36,000 QF. = 32,6985 Aren od. 0,908292[747] neue schweizer Juchart; für Waldungen u. Rieder 40,000 QF. = 36,3317 Aren od. 1,009213 neue schweizer Juchart. Frucht- u. Hohlmaße: das Viertel hat 4 Vierling à 4 Mäßli; der Mütt für glatte Frucht hat 4 Viertel, das Malter für rauhe Frucht 16 Viertel; das Viertel in Z. für glatte Frucht ist 20,7 Liter = 1,38 neue schweizer Viertel, für rauhe Frucht 20,85 Liter = 1,39 neue schweizer Viertel; in Winterthur hat das Viertel für glatte Frucht 24,075 Liter = 1,605 neue schweizer Viertel, für rauhe Frucht 27,75 Liter = 1,85 neue schweizer Viertel. Das Kohlenmalter für Holzkohlen von 271/2 CF. hält 2 Kohlenkörbe gestrichen gemessen, 100 alte Körbe = 116,17 neue schweizer Kohlenkörbe; das Torfklafter von 72 CF. hält 12 Torfkörbe gehäuft gemessen, 100 alte = 101,39 neue schweizer Torfkörbe. Flüssigkeitsmaße: die Schenkmaß im ganzen Canton ist 1,57015 Liter = 1,0468 neue schweizer Maß; die Landmaß in Z. ist 1,83393 Liter = 1,22262 neue schweizer Maß; die Lautermaß in Winterthur ist 1,34625 Liter od. 0,8975 neue schweizer Maß; der Eimer lautere Sinne in Z. hat 60, trübe Sinne 64 Landmaß, der Saum hat 11/2 Eimer; der Eimer lautere Sinne in Winterthur hat 30, trübe Sinne 32 Lautermaß, der Saum hat 4 Eimer. Der Eimer hat 4 Viertel, der Kopf hat 2 Maß à 2 Quärtli (Quärtlein) à 2 Schoppen od. Stotzen; die Ölmaß in Z. = 0,920854 neue schweizer Maß, sie wird auch für Honig gebraucht u. in 2 Becher getheilt. Ebenso wird bisweilen noch nach altem Gewichte gerechnet: das schwere Pfund zu 36 Loth à 4 Quintli ist = 1,056914 neue schweizer Pfund, das leichte od. Antorfer Pfund à 32 Loth = 0,939479 neue schweizer Pfund, vgl. Centner. Vgl. Usteri, Der Canton Z. in 12 Bl., Zür. 1802; Keller u. Schuurmann, Der Canton Z., ebd. 1813. 2) Bezirk darin, zwischen den Bezirken Regensberg, Bülach, Uster, Meilen, Wädeuschweil u. Affoltern u. den Aargauer Bezirken Bremgarten u. Baden, eine der anmuthigsten Gegenden der Schweiz, hat gute Bodencultur, große Industrieetablissements, schöne Villen u. Gärten u. 50,000 Ew. 3) Stadt ebendaselbst, in reizender Lage am nordwestlichen Ende des Sees, zu beiden Seiten der krystallhellen grünen Limmat, welche die Stadt in rechts Groß- u. links Kleinzürich theilt, u. an der Mündung der Sihl in die Limmat, sowie an der Schweizer Nordostbahn. Die Stadt hat zwei Vorstädte (Thalacker u. Stadelhofen), meist enge Straßen, oft steil u. mit Treppen versehen, mit unregelmäßigen Gebäuden, Gasbeleuchtung; sie war ehemals mit Festungswerken umgeben (1652–1677 erbaut), welche 1833 geschleift wurden. Über die Limmat führen sechs Brücken. Unter den Kirchen ist das Großmünster im einfachsten Rundbogenstyl vom 11. bis 13. Jahrh. aufgeführt u. hat zwei Thürme, an deren westlichen sich eine sitzende, angeblich Karl d. Gr. vorstellende Statue mit Krone u. Schwert befindet, eine Krypta u. einen schönen Kreuzgang im Byzantinischen Style. In dieser Kirche predigte Zwingli 1519–31; neben ihr befand sich ehemals das Chorherrengebäude, an dessen Stelle 1851 die Töchterschule erbaut worden ist. Das Frauenmünster, aus dem 13. Jahrh., hat einen schlanken, rothgedeckten Spitzthurm; die Augustinerkirche ist 1848 den Katholiken zurückgegeben worden u. hat vortreffliche Gemälde von Deschwanden; an der Peterskirche war Lavater 23 Jahre lang Pfarrer. In der Sta. Annakapelle auf dem alten Gottesacker wird im Sommer englischer Gottesdienst gehalten. Andere hervorragende öffentliche Gebäude sind das 1699 erbaute Rathhaus, das Cantonsschulgebäude (enthaltend das Gymnasium u. die Industrieschule), das Polytechnikum (1861–1864 erbaut), das 1840 erbaute Postgebäude, das große neue Cantonsspital, die Pfrundanstalt St. Leonhard, das Waisenhaus, die Blinden- u. Taubstummenanstalt, die Kornhalle am Hafen, drei Zeughäuser, das neue Schützenhaus im Sihlhölzli; schöne Privatgebäude: die Hôtels Bauer, Bellevue, Du Lac, Krone, das Bodmersche, Orellische, Bürklische, Moussonsche, Toblersche Haus. Z. ist die durch gelehrte Bildung hervorragendste Stadt der Deutschen Schweiz, es hat musterhafte Schulanstalten, nämlich sehr gute Primar- u. Secundarschulen, eine Armenschule, eine Landtöchterschule, viele Privatinstitute, Gymnasium, Industrieschule (seit 1833) mit Bibliothek, Universität (in einem ehemaligen Kloster bei der Augustinerkirche, seit 1832, mit 200 Studenten, überwiegend Mediciner), Eidgenössische polytechnische Schule (seit 1855) mit den naturhistorischen Sammlungen u. Sammlungen von Gypsabgüssen u. Antiken; ferner zahlreiche Bibliotheken, so die Stadtbibliothek in der ehemaligen Wasserkirche (1860 durch Anbau erweitert) mit 50,000 Bänden, 3200 Manuscripten, Gemälden, Büsten Lavaters von Dannecker, Pestalozzis von Imhof etc., die Cantonalbibliothek von 25,000 Bänden, die Bibliothek der Naturforschenden Gesellschaft, die medicinische Bibliothek, die juristische Bibliothek, Museum (ein Leseinstitut); werthvolle wissenschaftliche Sammlungen, wie die Alterthümersammlung der Antiquarischen Gesellschaft im Stadtbibliothekgebäude mit zahlreichen Gegenständen aus den Pfahlbauten der Schweizer Seen, die Sammlung alter Waffen in dem alten Zeughause, die naturhistorischen Sammlungen im Polytechnikum etc.; gelehrte Gesellschaften: die physikalisch-ökonomische, die vaterländisch-historische, die mathematische, militärische, medicinische, die Bibelgesellschaft (seit 1812), Missionsverein; auch eine Künstlergesellschaft gibt es, ein Kunstgebäude mit Gemälden, ein Theater. Unter den wissenschaftlichen Anstalten sind noch zu erwähnen die Anatomie, der Botanische Garten mit den Büsten von de Candolle, Konr. Geßner u. Zollinger, die Sternwarte. Neben ihrer Bedeutung für geistige Ausbildung ist Z. zugleich die gewerbfleißigste u. nächst Basel u. Genf auch die bedeutendste Handelsstadt der Schweiz. Es bestehen hier große Fabriken in Wollen-, Seiden-, Halbseidenwaaren, Maschinen, Papier, Seife, Lichtern, Leder, Strohhüten, Tabak, Essig u. Kirschwasser, Färbereien, Wechsel- u. Speditionsgeschäfte, sechs Buch- u. mehre Kunsthandlungen; ein lebhafter Handel mit den Fabrikserzeugnissen, mit Wein u. Getreide wird getrieben. Außer den erwähnten Wohlthätigkeitsanstalten hat die Stadt noch Anstalten für Blödsinnige, Irre, Unheilbare, außerdem eine Ersparnißkasse u. als Strafanstalt ein großes Zuchthaus. Es besteht eine Freimaurerloge Zur Bescheidenheit (mit 1851 neu aufgeführtem Gebäude); Hafen, Seebäder. Auf dem außer Gebrauch gesetzten Gottesacker bei der Sta. Annakapelle liegen Lavater, Ebel, Escher von der Linth begraben. Die neuen Kirchhöfe sind bei der Hohen Promenade u. haben u.a. Okens Grab. Die Stadt hat 20,400[748] Ew., mit den Vorstädten an 45,000; sie ist Heimath von Bodmer, Sulzer, Hottinger, Orelli, Konr. u. Sal. Geßner, Lavater, Heß, Pestalozzi, Hegner, Horner, Heinr. Hirzel u. A. Unter den Spaziergängen u. Vergnügungsorten in u. um die Stadt, welche die schönsten Standpunkte für die reizendsten Aussichten auf Z., das Limmatthal, den See u. dessen anziehenden Ufer u. auf die Alpen gewähren, sind die Katze, ein Theil der alten Festung im Botanischen Garten, der Lindenhof, einst celtische Ansiedelung, dann römische Grenzstation, später kaiserliche Pfalz, die Hohe Promenade mit Denkmal des Componisten Nägeli, die kleine Insel Bauschanze am See, wo die Dampfschiffe landen, die Alleen des ehemaligen Schützenplatzes auf der Spitze zwischen Limmat u. Sihl mit dem Denkmal des Dichters Geßner, der Baugarten auf einer ehemaligen Bastei, die Bürgliterrasse, die Weid am Käferberg, Sonnenberg, die Stephansburg, das Sihlhölzchen, der Ütliberg (s.d.).

Das Dasein einer Stadt an der Stelle des jetzigen Z. zur Römerzeit, Namens Turicum, schließt man aus dem Vorkommen eines Praepositus stationis Turicensis; sonst wird der Ort in ältester Zeit nicht erwähnt; er soll von Diocletian 287 erweitert, 498 von deutschen Völkern zerstört u. 499 von dem Frankenkönig Chlodwig wieder erbaut worden sein; Karl d. Gr. hielt sich zuweilen in dem damals Zinrichi genannten Orte auf. Ludwig der Deutsche baute ein Nonnenkloster, Karl der Kahle u. Otto d. Gr. gaben der Stadt viele Rechte u. Privilegien. Unter den Sächsischen u. Schwäbischen Kaisern hatte Z. meist die Herzöge von Schwaben u. Grafen von Thurgau zu Schirmvögten; zur Zeit Heinrichs IV. erhielt Berthold von Zähringen mit dem Herzogthum Schwaben das Schutzrecht über Z.; doch zerstörte bald darauf Graf Friedrich von Hohenstaufen Z., u. Kaiser Konrad III. übertrug nun die Reichvoigtschast Z-s an Herzog Welf von Baiern, jedoch kam dieselbe unter Kaiser Friedrich I. wieder an Berthold IV. u. V. von Zähringen. Nach Bertholds V. Tode, 1218, erhob Friedrich II. das schon seit dem 12 Jahrh. aufgeblühte Z. zur Reichsstadt u. 1230 wurde es befestigt. Über den Bau der Festungswerke kam die Stadt mit der Geistlichkeit, welche Beiträge dazu verweigerte, in Streit u. wurde von dem Papst in den Bann gethan, vertrieb aber 1240 die Clerisei aus ihren Mauern u. verharrte bis 1242 in diesem Zustand. Als darauf die Feindschaft der Stadt mit dem Adel ernstlicher wurde, er richtete Z. 1251 mit Schwyz u. Uri ein Bündniß auf 3 Jahre gegen denselben, weshalb der Kaiser Konrad IV. der Stadt die Reichsfreiheit nehmen u. sie unter die Botmäßigkeit seines unmündigen Sohnes Konradin bringen wollte, er sprach auch, da sie sich dagegen wehrte, die Reichsacht über sie aus, indeß die Achtsexecution unterblieb, da Konrad IV. 1254 starb, u. Richard von England hob die Acht auf. Noch günstiger war Rudolf von Habsburg der Stadt, welcher 1266 in der Fehde gegen den Grafen von Ravensberg ihre Truppen befehligt hatte; dafür standen ihm die Züricher gegen den Bischof Heinrich von Basel u. gegen den König Ottokar von Böhmen bei; vor der Schlacht auf dem Marchfelde, 1378, schlug er 100 Züricher zu Rittern, welche aber fast alle blieben. Auch gewährte er ihren Bürgern das Recht vor keinem fremden Richter zu erscheinen. Dennoch standen sie seinem Sohne Albrecht feindlich gegenüber u. auf der Seite von dessen Gegenkaiser Adolf von Nassau. In der Fehde zwischen Kempten u. dem Abt von St. Gallen, 1292, wurden sie von dem österreichischen Heere unter dem Grafen von Werdenberg geschlagen. 1298 ward Z. vom Kaiser Albrecht belagert, doch täuschten die Züricher den Kaiser dadurch, daß sie die Weiber u. Knaben in Harnische steckten u. so eine starke Besatzung vorspiegelten, weshalb er die Belagerung aufhob u. bald darauf den Frieden von Winterthur schloß, worin Z. den Kaiser anerkannte; dagegen wurden ihre Streitigkeiten wegen Kyburg durch Schiedsrichter verglichen. Im Anfang der Schweizerunruhen hielt es Z. mit dem Hause Österreich u. focht für dasselbe bei Morgarten u. später, Bei den Streitigkeiten zwischen Friedrich von Österreich u. Ludwig von Baiern erkannten sie die Pfandschaft, in welche der Erstere Z., St. Gallen, Schaffhausen u. Rheinfelden geben wollte, nicht an u. fielen deshalb Ludwig dem Baier zu, kamen aber 1331 in päpstlichen Bann, welcher bis 1349 währte. Seitdem Rudolf Brun 1335 die aristokratische Verfassung geändert hatte, waren stete Unruhen in Z. u. wurden Verschwörungen gegen die Neuerer zur Wiederherstellung der alten Verfassung gemacht, wobei die Verschworenen an den Grafen von Habsburg u. vielen Adlichen Genossen hatten. In der Nacht zum 23. Febr. 1350 brach die Verschwörung aus, wobei viel Blut floß (Züricher Mordnacht) u. die Conservativen unterlagen (s. darüber Schweiz S. 634 f.). Um sich nicht allein der Rache Österreichs auszusetzen, schlossen sich die Züricher dem Bunde der Eidgenossen an. Herzog Albert erschien bald darauf vor Z. u. belagerte es, schloß jedoch 1357 Frieden mit den Eidgenossen (s. ebd. S. 635). 1370 erlagen die Söhne Rudolf Bruns einer Revolution, u. Rüdiger Manesse kam nun ans Ruder (s. ebd. S. 636). Vergebens versuchte der Kaiser Karl IV. Z. von der Eidgenossenschaft abspänstig zu machen, u. es wurde daher wieder, doch vergebens, belagert. An allen folgenden Kriegen gegen Österreich nahm Z. Theil, bis 1389 der, später auf 50 Jahre verlängerte Waffenstillstand u. 1393 das, vom Bürgermeister Rudolf Schön geschlossene Schutz- u. Trutzbündniß Z-s mit Österreich auf 29 Jahre erfolgte. Damals (1386) kommt zuerst die Gesellschaft der Böcke (nach dem Wappen der Gesellschaft, einem Bock, benannt, auch nach den Statuten die Gesellschaft Schwertler, Schildner u. nach dem Gesellschaftshaus zur Schnecke Gesellschaft zur Schnecke genannt) vor. Sie zeichnete sich bes. im Ersten Toggenburger Krieg aus. Anfangs zählte die Gesellschaft 16, später 65 Glieder. Sie ging zwar bald ein, aber der Bürgermeister Ulrich Stüssi erneute sie 1437. 1415 nahm Z., durch den Kaiser Sigismund u. das Kostnitzer Concil aufgeregt, die österreichischen, in Aargau gelegenen Herrschaften weg u. verleibte sie seinem Gebiete ein. 1423 erneute Z. den Bund mit Bern u. erhielt 1433 vom Kaiser Sigismund ansehnliche Freiheiten. 1436 wurde es wegen der Toggenburger Erbschaft mit den übrigen Eidgenossen in Krieg verwickelt; es nahm österreichische Besatzung ein, verlor am 21. Juli 1443 die Schlacht von St. Jakob, wo Stüssi blieb, u. wurde 1444 10 Wochen belagert, jedoch wurde bei Annäherung des Dauphins, welcher, vom Kaiser aufgefordert, mit den Armagnaken den Zürichern Hülfe bringen wollte, u. nach der zweiten Schlacht von St. Jakob die Belagerung aufgehoben u. 1450 Friede geschlossen[749] (s.u. Schweiz S. 639). 1458 u. 1460, wo Z. dem Herzog Sigismund von Österreich die Herrschaften im Thurgau abnahm u. mit seinem Gebiete verband, auch 1468 fanden neue Fehden mit Österreich Statt, so wie die Züricher 1474–77 an den Kriegen der Schweiz gegen Burgund, wo der Bürgermeister von Z., Hans Waldmann, hauptsächlich bei Murten entschied, u. später gegen Kaiser Maximilian, auch 1512 an den Mailändischen Kriegen Antheil nahmen, über alles dieses s. Schweiz S. 640 ff. Dessenungeachtet wurde Hans Waldmann, ohne daß man gegen ihn Beweise hatte, 1489 enthauptet, u. seine Gegner nahmen seine Stelle ein. 1520 begann hier Zwingli die Schweizer Reformation (s. ebd. S. 643) u. hielt am 29. Jan. 1525 mit dem päpstlichen Legaten Franz Anweil ein Religionsgespräch auf dem dasigen Rathhause. Die Züricher geriethen dieser Religionsveränderung wegen 1529 in Krieg mit den fünf katholischen Cantonen, wo sie in der Schlacht bei Kappel 12. Oct. 1531 unterlagen (s. Schweiz S. 644). Im 17. Jahrh. befestigte Werthmüller Z. 1712 im Zweiten Toggenburger Kriege erneuerte sich der Kampf des Glaubens halber, wo Z. von Bern unterstützt wurde. 1713 wurde der Friede Z-s durch innere Unruhen wegen Zunftangelegenheiten gestört (s. ebd. S. 646). Beim Ausbruch der Französischen Revolution bewies in der Schweiz die Regierung von Z. die meiste Festigkeit gegen den Andrang revolutionärer Ideen, u. erst 1798 gewannen die neufränkischen Grundsätze die Oberhand, doch wurde, als die Österreicher u. Russen 1799 anrückten, die alte Regierungsform wieder hergestellt. In diesem Jahre wurden bei Z. zwei wichtige Schlachten geliefert; am 4. u. 5. Juni 1799 siegten die Österreicher unter dem Erzherzog Karl über die Franzosen unter dem General Massena; am 25. Sept. 1799 aber unterlag das österreichisch-russische Heer unter Korsakow u. Hotze den Franzosen unter Massena (s. Französischer Revolutionskrieg S. 649). In Folge dieses letzteren Sieges der Franzosen wurde das neufränkische System wieder in Z. eingeführt. Nach Einführung der französischen Mediationsacte 1803 erhielt die aristokratische Partei in dem Großen Rathe das Übergewicht u. dadurch nicht unbedeutenden Einfluß auf die Gesetzgebung u. Administration. Der Versuch, im März 1804, der Mediationsregierung des Cantons Widerstand entgegenzustellen, wurde von derselben mit Hülfe der Contingente von mehren anderen Cantonen schnell unterdrückt. Als nach dem Sturz des ersten französischen Kaiserreichs 1813 von den meisten älteren Cantonen der Versuch gemacht wurde die staatsrechtlichen Verhältnisse der Schweiz wieder auf das Alte zurückzuführen, u. auch in Z. gleiche Bestrebungen sich zeigten, trat die Zürichsche Regierung an der Spitze der ältern Cantone diesen Versuchen mit aller Energie entgegen, wenn sie sich auch genöthigt sah in manchen Stücken nachzugeben u. Manches wieder auf den alten Fuß zurückzuführen. Die erfolgreichsten u. bedeutendsten Ergebnisse der damaligen Anstrengung von Seiten der Regierung war die Beschränkung des Kleinen Raths, dessen Befugnisse seit 1803 größer gewesen waren als in jedem andern Cantone, u. zweckmäßige Ausbildung des Militärwesens, daher denn auch schon während des Feldzugs von 1815 kein anderer Canton verhältnißmäßig so viel militärisch organisirte Mannschaft zum eidgenössischen Bundesheere stellte als eben Z. Die neue Schweizer Verfassung wurde am 7. Aug. 1815 in Z. beschworen u. Z. war einer der drei Vororte. Indeß blieb auch Z. von den, in der darauf folgenden Zeit immer stärker hervortretenden liberalen Bestrebungen in vielen europäischen Staaten nicht unberührt. Wie in andern Cantonen, so bildete sich auch in Z. allmälig ein Kampf u. Gegenkampf um einzelne liberale Erweiterungen, welche mit ziemlicher Gewißheit eine endliche Umwandlung der bestehenden Verhältnisse voraussehen ließ. Als Vorläufer eines solchen politischen Umschwunges kündigte sich das Preßgesetz von 1829 an, wodurch fast gänzliche Preßfreiheit eingeführt wurde. Entscheidend wirkten endlich die Julitage 1830. Zuerst traten an den Seeufern besonnene Männer zusammen, in der Absicht den zu erwartenden Veränderungen eine geregelte u. gemäßigte Richtnug zu geben; Andere aus den übrigen Gegenden des Cantons schlossen sich diesen an. Da aber trat am 22. Nov. 1830 zu Uster eine etwa aus 10,000 Mann bestehende Volksversammlung zusammen u. gab mit einem Male zu einer gänzlichen Umgestaltung der bestehenden Staatseinrichtungen den Ausschlag. Die von einer besonderen Commission ausgearbeitete neue Verfassung wurde am 20. März 1831 angenommen, s. oben S. 746. Seitdem ist für die weitere Entwicklung der geistigen wie physischen Kräfte Z-s, so namentlichin der Gesetzgebung, in der öffentlichen Bildung, im Justizsache, in den Finanzen u. im Straßenwesen mehr geschehen, als in irgend einem anderen Schweizercanton, aber dennoch blieb Z. bei den allgemeinen Wirren, von denen die ganze Schweiz heimgesucht ward, nicht ganz unbetheiligt. Als 1839 David Strauß als Professor an die Universität berufen wurde, entstand im Canton eine große Aufregung, da man durch dessen Anstellung das Christenthum gefährdet glaubte; es kam sogar am 5. Sept. in Z. zwischen dem eingerückten Landvolke u. den Cantonaltruppen zu ernstlichen Reibungen, u. in Folge des Sieges der Landleute traten die Mitglieder der Regierung zurück, wodurch der Sieg der Orthodoxen in dem Maße entschieden war, daß bereits 1840 die Lehrfreiheit an der Universität beschränkt wurde. Bei den langdauernden Verhandlungen der Frage über Berufung der Jesuiten, schloß sich jedoch Z. den radicalen (d.i. die Berufung der Jesuiten verbietenden) Cantonen an u. bei Gelegenheit des Freischaarenzugs nach Luzern gewährte Z. den Flüchtlingen gastliche Aufnahme u. den Wittwen u. Waisen der gefallenen Freischaarenkämpfer Unterstützung. Ebenso stand Z. im Sonderbundskriege (s.u. Schweiz S. 655 ff.) auf Seite der Eidgenossenschaft. Durch die Schweizer Verfassung von 1848 verlor Z. seine Vorortschaft. Im August 1864 kam es zu einem ernsten Zerwürfniß zwischen dem Director u. der Schülerschaft des Polytechnikums. Vgl. Breitinger, Nachricht von dem Alterthume der Stadt Z., Zür. 1741; H. H. Bluntschli, Merkwürdigkeiten der Stadt u. Landschaft Z., Zür. 1742–1790, 3 Bde.; Meyer von Knonau, Der Canton Z., historisch, geographisch, statistisch geschildert, St. Gallen 1844, 2 Bde.; H. R. Schinz, Der Canton Z. in naturgeschichtlicher u. landwirthschaftlicher Beziehung dargestellt, Zür. 1842; A. Werdmüller v. Elgg, Memorabilia Tigurina od. Merkwürdigkeiten von Z., ebd. 1780–90, 2 Thle.; J. H. Erni, Memorab. Tigur. ebd. 1820; (J. J. Bodmer) Geschichte[750] der Stadt Z., Karlsr. 1774; L. Meister, Gesch. von Z., Zür. 1786; J. H. Schinz, Geschichte der Handelssch. von Z., ebd. 1763; D. Wyst, Politisches Handbuch von Z., ebd. 1796; Abriß der denkwürdigsten Ereignisse im Canton Z., ebd. 1802; J. Schultheß, Exposé hist. de l'ancienne constitution et du gouvernement de Zuric, ebd. 1808; Dessen Tableaux hist. et polit. des anciens gouvern. de Zuric, Par. 1810; Historische Darstellung der Entstehung der ehemaligen Zürichschen Interimsregierung, Zür. 1799; S. Hirzel, Jahrbücher der Stadt Z., ebd. 1814–19, 5 Bde.; L. Meister, Berühmte Züricher, Basel 1782, 2 Bde.; J. K. Bluntschli, Staats- u. Rechtsgeschichte der Stadt u. Landschaft Z., Zür. 1838 ff., 5 Bde.; Derselbe, Geschichte der Republik Z., ebd. 1847 f., 2 Bde.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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