Pfalz [2]

Pfalz [2]

Pfalz, sonst deutsche Provinz, war Besitz der Pfalzgrafen u. zerfiel in die Ober- u. Niederpfalz. A) Die Oberpfalz (Baiersche P., Palatinatus superior, Palatinatus Bavariae), grenzte an Kulmbach, Böhmen, Neuburg, Baiern, Bamberg, Eichstädt u. Nürnberg; sie galt als Herzogthum, hatte 130 QM. u. (1807) 284,000 Ew.; Hauptstadt Amberg. Die Oberpfalz kommt seit 1329, wo sie im Vergleich von Pavia zwischen Ludwig dem Baier u. den Söhnen des Kurfürsten Rudolf I. von der P. von Baiern abgerissen u. zur Ausgleichung bei der Theilung jener Provinzen gegeben wurde, vor; fast 300 Jahre lang war sie integrirender Theil der P. bei Rhein, obschon in einer Strecke von 20 Meilen durch den Fränkischen Kreis davon getrennt. Zu Anfang des Dreißigjährigen Krieges, als Kurfürst Friedrich V. von der P., weil er die angetragene Krone von Böhmen angenommen hatte, geächtet wurde, schenkte der Kaiser dieselbe dem Kurfürsten Maximilian von Baiern, welcher im Westfälischen Frieden 1648 in diesem Besitz bestätigt wurde u. die Oberpfalz von dem Sohne Friedrichs V., Karl Ludwig, abgetreten erhielt; s. Pfalz (Gesch.). Seitdem blieb die Oberpfalz bei Baiern u. wird jetzt in die baierischen Kreise Oberfranken u. Oberpfalz getheilt. B) Die Unterpfalz (Niederpfalz, P. am od. bei Rhein, Palatinatus inferior, P. Rheni), Landstrich am Oberrhein, zwischen Mainz, Katzenellenbogen, Württemberg, Baden, Lothringen, Elsaß u. Trier, zu beiden Seiten des Rheins gelegen u. zum Kurrheinischen Kreis gehörig, war gegen 150 QM. groß. Mitten in die P. eingestreut lagen die Hochstifter u. Bisthümer Worms u. Speier, die Reichsstädte Worms u. Speier, die Grafschaften Leiningen, Reipoltstein, Salm, Saarbrück u. andere nassanische, hessische, isenburgische etc. Besitzungen Die Unterpfalz war durch frühere Theilungen in mehre Gebiete zerfallen, nämlich a) in die eigentliche Kurpfalz, eines der fruchtbarsten Länder Deutschlands, größtentheils auf dem rechten Rheinufer, zum Niederrheinischen Kreise gehörig, 75 QM. groß, aus den Oberämtern Heidelberg, Mosbach, Bretten, Boxberg, Uzberg, Neustadt, Germersheim, Lautern, Alzey, Oppenheim, Bacharach, Lindenfels, Ladenburg, Umstadt bestehend; hatte (1786) 305,000 Ew. u. als Hauptstädte Manheim u. Heidelberg; b) Fürstenthum Simmern, im Oberrheinischen Kreise, auf dem linken Rheinufer; Hauptstadt Simmern; c) Herzogthum Zweibrücken, im Wasgau u. Speiergau, auf dem linken Rheinufer, zum Oberrheinischen Kreise gehörig, enthielt die Oberämter Zweibrücken, Neucastel, Lichtenberg, Meissenheim; Hauptstadt: Zweibrücken; d) die Hälfte der Grafschaft Sponheim, mit den Oberämtern Trarbach u. Kastellaun, dem Amte Allenbach u. der Voigtei Sponheim; e) die Fürstenthümer Veldenz u. Lautern, auf dem linken Rheinufer. Jetzt gehören Parcellen der Unterpfalz zu Baden, Baiern, Darmstadt, Preußen, Nassau, Oldenburg (Birkenfeld) u. Hessen-Homburg (Meissenheim; f) die Neue od. Junge P., das Fürstenthum Neuburg, gehört jetzt zu Baiern.

Die Pfalz am Rhein als deutscher Staat entstand aus Dienstländereien u. aus eigenthümlichen Besitzungen der Pfalzgrafen im Königreich Austrasien u. später im westlichen Deutschen Meich. Diese Pfalzgrafen hatten anfänglich zu Aachen ihren Sitz. Der erste Pfalzgraf am Rhein, in der Eigenschaft eines Dynasten, war Eberhard, Sohn des Herzogs Konrad des Ältern von Franken u. Bruder des Kaisers Konrad I. Er besaß auch das Herzogthum Frauken[928] u. stand bei Heinrich I., welchem er die deutsche Krone überlassen hatte, in Ansehen. Von Otto I. wurde er wegen einer Fehde mit sächsischen Vasallen als Landfriedensstörer 936 mit der Strafe des Hundetragens belegt. Er empörte sich mehrmals, einmal in Verbindung mit Dankmar, Ottos I. Stiefbruder, dann mit Giselbrecht von Lothringen, gegen den Kaiser u. blieb 939 bei Andernach. 966 (nach Anderen früher) ernannte der Kaiser Hermann I., den Sohn des Herzogs Arnulf des Bösen von Baiern, zum Pfalzgrafen, welcher sich zuerst einen Pfalzgrafen am Rhein nannte; er st. 996 (nach Anderen 958). Ezon od. Ehrenfried, des Vorigen Sohn, regierte bis 1035 u. theilte das Land mit seinem Bruder, welcher sich von seinem Wohnsitze Pfalzgraf von Lach nannte. Ezon erhielt als Eidam des Kaisers Otto II. große Reichslehne u. wurde so mächtig, daß mehre Reichsfürsten ihn nach Ottos III. Tode zum Kaiser wählen wollten. Sein Sohn Otto, seit 1045 auch Herzog von Schwaben, starb schon 1045 kinderlos, u. ihm folgte sein Vetter Heinrich der Rasende, diesem 1061 sein Bruder od. Vetter Hermann II., bis 1085 treuer Anhänger des Kaisers Heinrich; Heinrich II. von Lach, Sohn Heinrichs I., war 1090, als der Kaiser nach Italien ging, Reichsverweser u. st. 1095. Heinrich (II.) III. st. 1099. Sigfried von Ballenstädt, ein Stiefsohn des Vorigen, hatte sich wegen der orlamündischen Erbschaft mit den sächsischen Fürsten gegen Kaiser Heinrich V. verbunden, wurde den 21. Febr. 1113 bei Wahrenstedt am Harz geschlagen u. st. den 9. März an seinen Wunden. Nach ihm wählte der Kaiser den Grafen Gottfried von Calw, u. da dieser 1129 ohne Söhne starb, so folgte Sigfrieds Sohn, Wilhelm, welcher 1140 ohne Erben starb. Der Kaiser gab nun die P. an Heinrich Jasomirgott von Österreich, u. als dieser 1141 Markgraf von Österreich wurde, so folgte in der P. Hermann III., Graf von Stahleck, welcher während Konrads III. Kreuzzug nach Palästina Reichsverweser war. Er wollte sein Ansehen dazu benutzen, alle Güter u. Rechte der ehemaligen Herzöge von Franken an die Pfalzgrafschaft zurückzubringen, u. kriegte deshalb mit dem Erzbischof von Trier, den Bischöfen von Speier u. Worms u., trotz des vom Kaiser Friedrich I. gebotenen Landfriedens, mit dem Erzbischof Arnold von Mainz. Dafür wurde er 1155 zum Hundetragen verurtheilt. Er ging deshalb in ein Kloster u. starb daselbst ohne Erben. Nun verlieh Kaiser Friedrich III. die P. 1156 als eröffnetes Reichslehen seinem Stiefbruder Konrad von Schwaben, welcher viele Lehne an sich brachte u. der mächtigste Reichsfürst wurde. Er st. 1195. Sein Tochtermann, Herzog Heinrich von Braunschweig, ältester Sohn Heinrichs des Löwen, folgte ihm 1196 in der P.; 1204 trat er bei dem Streite um die deutsche Krone auf die Seite seines Bruders Otto gegen Philipp u. leistete demselben, nach der Ermordung des Letzteren 1208, wieder Beistand gegen Friedrich II., wurde aber 1214 bei Bovines gefangen u. 1215 von Friedrich II. in die Reichsacht, auch der Pfalzgrafschaft für verlustig erklärt, u. dieselbe dem Herzog Ludwig von Baiern übertragen. Heinrich erhielt sich aber im Besitz seiner Lande u. nahm Ludwig gefangen; später versöhnte er sich mit dem Kaiser u. gab Ludwigs Sohn, Otto, seine Erbtochter Agnes zur Gemahlin, welcher auch 1227 nach Heinrichs Tode die Rheinpfalz, so wie 1231 die Oberpfalz erbte. So gelangte die P. an das Haus Baiern, u. von da an wurde die Würde der Pfalzgrafen entschieden erblich.

Otto II. der Erlauchte, seit 1231 auch Herzog von Baiern, verlegte seinen Sitz von Stahleck nach Heidelberg u. st. 1253. Sein älterer Sohn, Ludwig II. (s.d. 56) der Strenge, theilte 1256 mit seinem Bruder Heinrich Baiern, behielt aber die Rheinpfalz u. die Kurwürde allein. Er ließ seine Gemahlin, Maria von Brabant, 1256 aus Übereilung hinrichten u. vermählte sich, nachdem auch seine zweite Gemahlin, Anna von Glogau, 1268 gestorben war, 1273 mit Mathilde, Rudolfs von Habsburg Tochter, u. erhielt als Verwandter des Kaisers großen Einfluß auf die Reichsangelegenheiten. Er st. 1294. Seine Söhne, Rudolf I. der Stammelnde u. Ludwig theilten; Erster, welcher die Pfalz behielt, wurde Stammvater aller Pfalzgrafen am Rhein, Letzter aller Herzöge von Baiern. Rudolf leistete dem König Adolf gegen Albrecht von Österreich Beistand, u. als Letzter deutscher König wurde, ließ Rudolf sich in eine Verbindung gegen ihn mit den geistlichen Kurfürsten ein, weshalb Albrecht 1300, die P. verheerte u. Rudolf zum Frieden zwang. Dann führte Rudolf einen unglücklichen Krieg gegen seinen Bruder Ludwig, welchen er in der Erbtheilung übervortheilt hatte, u. von welchem er zu einer anderen Theilung genöthigt ward. In dem Thronstreite zwischen seinem Bruder Ludwig u. Friedrich von Österreich hielt es Rudolf mit Letzterem, wurde aber, als Ludwig 1314 Kaiser geworden war, von diesem aus seinen Landen verjagt u. st. 1319 in Österreich. Ihm folgte sein dritter Sohn, Adolf der Einfältige, welcher 1327 starb, auf diesen sein Bruder Rudolf II. der Blinde; mit ihm u. seinem jüngeren Bruder Ruprecht schloß Kaiser Ludwig der Baier 1329 den Vertrag zu Pavia, nach welchem Rudolf die Pfalz mit einem Stück von Baiern (Oberpfalz) bekam u. die Kurwürde wechselsweise von P. u. Baiern bekleidet werden sollte. Rudolf II. brachte Neuburg u. Sulzbach (die Junge P.) an die Rheinpfalz, stiftete 1346 die Universität Heidelberg u. st. 1353. Ruprecht I. der Rothe, sein Bruder, verkaufte 1355 einen Theil der Oberpfalz an Kaiser Karl IV., welcher dafür den Vertrag zu Pavia aufhob u. der Rheinpfalz die Kurwürde allein zusprach, kaufte dagegen 1385 Zweibrücken, Hornbach u. Bergzabern u. st. 1390. Ruprecht II. der Harte od. Kleine, Adolfs Sohn, entriß dem König Wenzel mehre Gebiete der Oberpfalz u. verordnete 1395, daß die Rheinpfalz stets ungetheilt bleiben sollte; er st. 1399; sein Sohn Ruprecht III., welcher 1400 deutscher König wurde, vermehrte sein Gebiet durch den Ankauf von Simmern u. durch die Grafschaft Kirchberg, stiftete 1406 die Heidelberger Bibliothek u. st. 1410. Seine vier Söhne Ludwig III., Johann, Stephan u. Otto theilten u. gründeten vier Linien (Kurlinie, Neuburg-Sulzbach, Zweibrücken-Simmern u. Mosbach, s. A)–D), jedoch so, daß bei dem Erlöschen der ersten Linie deren Lande ungetheilt an die zweite u. sofort fallen sollten, damit alle pfälzischen Länder einst wieder vereinigt würden. Kaiser Sigismund bestätigte dies 1414 u. 1434.

A) Kur- od. Rheinpfalz: a) die Stammlinie: Ludwig III. der Bärtige, Beschützer der Kirchenversammlung zu Kostnitz, st. 1436. Unter seinem Sohne, Ludwig IV. dem Sanftmüthigen, wurde 1444 ein Theil der P. von den Armagnacs verwüstet; er hinterließ bei seinem Tode 1449 einen einjährigen Sohn, Philipp, über welchen sein Oheim [929] Friedrich der Siegreiche die Vormundschaft bis 1454 führte, dann aber, in Folge eines Vertrags mit den Stammvettern u. Ständen die Regierung auf Lebenszeit behielt, mit dem Beding, daß er unvermählt bleiben u. Philipp sein Nachfolger sein sollte; (er vermählte sich morganatisch mit Clara von Dettingen u. seine Söhne folgten ihm nicht, s. Friedrich 139). Unter ihm kam 1448 Neuburg u. Sulzbach von der Linie Oberpfalz (s.u. B) wieder an die Kurlinie. Friedrich zerstörte die Raubschlösser, begünstigte den Landbau u. übte strenge Rechtspflege u. st. 1476. Philipp der Edelmüthige erhielt nun die Kur. Während seiner Regierung wurden die Lande der Mosbacher Linie (s. unten D) 1499 wieder mit den Kurlanden vereinigt. 1504 starb Herzog Georg der Reiche von Baiern-Landshut, u. Philipps Sohn, Ruprecht der Tugendhafte, Georgs Eidam, fing wegen der Nachfolge einen Krieg (Pfälzischer Krieg) an, in welchen viele Reichsfürsten u. der Kaiser verwickelt wurden. Die P. wurde arg verwüstet u. die Erwerbungen Friedrichs u. noch mehr gingen verloren, wofür die Junge P., welche in dem Vertrage zu Kostnitz 1507 an Kurpfalz abgetreten wurde, eine nur geringe Entschädigung war. Auch erlangte das Haus Baiern vom Kaiser Maximilian die Anwartschaft auf die P. zum Nachtheil der nachgeborenen Pfalzgrafen, welche sich jedoch zu Behauptung ihrer Ansprüche verbanden, dieselben auch wirklich verfochten u. unter Karl V. die Bestätigung derselben erhielten. Philipp st 1508. Die milde Regierung Ludwigs V. des Friedfertigen, Philipps älteren Sohnes, verwischte einigermaßen die Spuren des blutigen Krieges; er wußte klug seinen Landen den Frieden zu erhalten. In dem großen Bauernaufstand 1524 zog Ludwig zwar gegen die Aufrührer u. schlug dieselben bei Pfeddersheim, behandelte sie aber gelind. Unter ihm fand die Reformation Eingang in der P., obgleich Ludwig selbst katholisch blieb. Er st. 1544, u. mach dem Testamente Philipps folgte Friedrich II. der Weise, sein jüngster Bruder (der eigentliche Nachfolger war Otto Heinrich, Enkel Philipps u. Sohn des älteren Bruders, Ruprecht des Tugendhaften). Er bekannte sich zur Lutherischen Confession, aber aus Rücksicht auf Kaiser Karl V., den Oheim seiner Gemahlin, einer Tochter Christians II. von Dänemark, trat er dem Schmalkaldischen Bunde nicht als wirkliches Mitglied bei u. nahm auch dann das Interim an. Er machte 1545 mit den pfälzischen Nebenlinien einen Erbvergleich, vermöge dessen nach dem Erlöschen der Kurlinie die Kur an Simmern fallen sollte, vergrößerte deren Gebiet durch die halbe Grafschaft Sponheim u. durch Lützelstein u. st. 1556. Nun folgte Otto Heinrich der Großmüthige; er beförderte die Reformation, ließ durch Diller, Stolo u. Marbach die neue, streng an den lutherischen Typus haltende Kirchenagende ausarbeiten, verbesserte die Universität Heidelberg nach Melanchthons Plan u. bereicherte die dortige Bibliothek mit vielen Handschriften. Bevor er zur Kur gelangte, besaß er das Herzogthum Neuburg, welches er 1546 als Genoß des Schmalkaldische Bundes verlor, 1552 aber wieder erhielt. Er st. 1559; mit ihm erlosch Ludwigs des Bärtigen Stamm, u. die Kurpfalz fiel an die Linie Simmern, s.u. C) a).

b) Kurfürsten aus der Linie Simmern: Friedrich III. der Fromme war damals das Haupt derselben u. wurde Kurfürst. Er fand Heidelberg als den Hauptschauplatz der Zänkereien der Reformirten u. Lutheraner, bes. über die Abendmahlslehre, ließ deshalb 1560 u. 1561 Religionsgespräche halten, entschied sich, obgleich er die Augsburger Confession unterschrieben hatte, für die Calvinische Confession, ließ den Heidelberger Katechismus (s.d.) entwerfen u. führte unter Mitwirkung von Olevianus 1569 die Genfer Kirchenagende in seinem Lande ein, wodurch große Streitigkeiten entstanden. Die Hugenotten in Frankreich unterstützte er 1568 u. 1575 durch Hülfsheere, welche denselben sein Sohn Johann Kasimir zuführte, u. gewährte den vertriebenen Hugenotten eine Freistätte in der P., bes. zu Frankenthal. Seine Lande vermehrte er mit Neuhausen u. Singheim Auch den Niederländern sandte er ein Hülfsheer unter seinem Sohne Christoph. Er st. 1576. Ludwig VI. der Leichtfertige, Friedrichs III. Sohn, hatte bereits die Oberpfalz als Statthalter verwaltet. Er bekannte sich wieder zur Lutherischen Lehre, führte dieselbe in seinen Landen ein u. setzte alle reformirt bleibenden Beamten, Prediger u. Professoren ab, welche letztere sein Bruder Johann Kasimir, welcher die Ämter Lautern, Neustadt a.d.h. u. Bockelheim als Apanage erhalten hatte, an der von ihm 1578 in Neustadt gegründeten Calvinischen Akademie anstellte. Ludwig starb aber schon 1583 u. hinterließ seinem minderjährigen Sohne Friedrich IV. dem Aufrichtigen die P. Nach der Goldenen Bulle übernahm sein Oheim die Vormundschaft, führte die Reformirte Confession wieder in der Kurpfalz ein, ließ auch den jungen Kurfürsten Friedrich IV. darin erziehen u. vertrieb nach einem erfolglosen Religionsgespräch (6–13. April 1584) die unbilligen u. auf die Reformirten schmähenden lutherischen Prediger u. Professoren zu Heidelberg wieder. Als Johann Kasimir 1592 starb, fielen die Lauternschen Lande an die Kurpfalz zurück, deren Regierung nun Friedrich IV. 1594 selbst übernahm u. die Einführung der Reformirten Lehre vollendete. Er hatte bereits 1589 nach dem Tode des Pfalzgrafen Richard die Simmerschen Lande geerbt. 1606 erhob er das Dorf Manheim zur Stadt. Eine von ihm angestrebte Union der beiden Confessionen kam nicht zu Stande; dagegen stiftete er 1608 die Evangelische Union (s.d.). Er starb 1610. Sein Sohn Friedrich V. stand bis 1613 unter der Vormundschaft des Pfalzgrafen Johann von Zweibrücken. Durch seine ehrgeizige Gemahlin, Elisabeth von England, verleitet, nahm er die böhmische Krone 1619 an u. gerieth deshalb mit dem Hause Österreich in Krieg, ohne hinreichende Mittel zu besitzen, denselben bestehen zu können; durch allzugroßen Eifer für die Calvinische Lehre brachte er sich auch dazu um den Beistand der lutherischen Glaubensgenossen. Als er, in Böhmen überwunden, in die Reichsacht erklärt u. seiner Kurlande verlustig worden war, überzog der spanische Feldherr Spinola mit 24,000 Mann die Kurpfalz u. eroberte sie großentheils. Das Land erlitt alle Drangsale des Krieges, Mansfelds Siege u. die Anstrengungen der übrigen Verbündeten Friedrichs, um die P. von den Feinden zu befreien, vermehrten nur noch das Elend des Landes, u. der Kurfürst legte in der Hoffnung, den Frieden zu erhalten, die Waffen zu früh nieder u. gab die errungenen Vortheile auf. Der spanische Feldherr Cordova eroberte Neustadt an der Haardt, Tilly überwältigte Heidelberg, ließ es drei Tage lang plündern u. entführte die Bibliothek, u. die P. wurde bis zum Westfälischen Frieden von der katholischen Partei als erobertes Land behandelt,[930] worin ihnen die protestantischen Heere, wenn sie für den Augenblick in einem Theile des Landes sich festsetzten, nicht nachstanden. Friedrich V. st. 1632 vor Austrag der Sache, u. sein Sohn Karl Ludwig erhielt durch den Westfälischen Frieden die Kurpfalz, beträchtlich verkleinert (die Oberpfalz war an Baiern, die Bergstraße an Mainz abgetreten), verwüstet u. entvölkert zurück, suchte aber durch Sparsamkeit, Ordnung in den Finanzen, Herbeiziehung niederländischer u. schweizerischer Einwanderer, Unterstützung des Landbaues u. der Gewerbe, Beförderung gemeinnütziger Anstalten die Spuren der Verheerung zu tilgen. Leider gerieth er aber 1657 mit Baiern in einen Streit wegen des Reichsvicariats, dann 1661 mit Hessen-Darmstadt wegen des Patronatsrechts über eine Pfarrei, sodann 1663 mit dem Bisthum Worms, mit den drei geistlichen Kurfürsten von 1664–67 wegen des Wildfangrechts in Händel, ja sogar mit Lothringen in Krieg, mit Mainz wegen des Amtes Böckelheim u. endlich mit seinem Bruder Ruprecht, welcher ein Landgebiet als Eigenthum von ihm forderte, in Zwist. 1673–79 in dem Kriege des Kaisers u. Reichs gegen Frankreich, wollte Letzteres den Kurfürsten zu einem Bunde zwingen, u. als dieser darauf nicht einging, verwüstete ein französisches Heer die P. Die Kaiserlichen eilten zum Schutze herbei, u. nun wurde die P. von Freund u. Feind verheert. Nach dem Frieden zu Nimwegen drang Frankreich dem Kurfürsten noch eine Kriegssteuer von 150,000 Gulden ab u. zog darauf beträchtliche Gebiete der P. durch die Reunionskammern ein. Karl Ludwig st. 1680. Sein Sohn Karl verschwendete den Schatz seines Vaters u. that weiter nichts für des Landes Wohl; doch suchte er die reformirte Confession in seinem Lande durch einen zu Schwäbisch Hall mit seinem Nachfolger abgeschlossenen Vertrag sicher zu stellen. Da Karl kinderlos war, so fiel die Kur nach seinem Tode 1685 an Zweibrücken-Neuburg.

c) Kurfürsten aus dem Hause Zweibrücken-Neuburg. Als Chef dieser Linie folgte in der Kur Philipp Wilhelm, welcher bereits Jülich, Berg u. Ravenstein besaß. Sein Vater, Wolfgang Wilhelm, hatte durch Aussterben der Herzöge von Berg Anwartschaft auf deren Erbe u. nach einem Erbfolgestreit mit Brandenburg (in Folge dessen er, um die katholischen Fürsten für sich zu gewinnen, katholisch geworden war), diese Länder durch den Vertrag von Xanten 1614 erhalten, welcher Vergleich unter Philipp Wilhelm 1666 bestätigt worden war (s. Jülich-Klevescher Erbfolgestreit unter Kleve). Als Philipp Wilhelm die Kur 1685 erlangt hatte, gerieth er wegen dieser Erbschaft mit dem Pfalzgrafen Leopold Ludwig von Veldenz in einen Streit, welcher zu seinen Gunsten entschieden wurde. Auch Frankreich machte Anspruch auf die Allodialverlassenschaft des Kurfürsten Karl Ludwig, da dessen Tochter, Charlotte Elisabeth, an den Herzog von Orleans vermählt war; Ludwig XIV. rechnete aber Simmern, Lautern, Sponheim u. viele andere Gebiete zum Allodialvermögen, überzog deswegen die P. mit Krieg u. ließ sie auf unerhörte Weise verwüsten, viele Städte, so Philippsburg, Frankenthal, Manheim etc., wurden in Schutthaufen verwandelt, Weinberge verödet, das kurfürstliche Schloß in Heidelberg zerstört. Der Kurfürst selbst st. 1690 als Flüchtling in Wien. Sein Sohn, Johann Wilhelm, verlegte den Hof nach Düsseldorf, die Kurpfalz aber erlitt das Kriegselend fortwährend bis zum Ryswijker Frieden 1697. Durch das Aussterben der Veldenzischen Linie 1694 mit Leopold Ludwig gerieth Johann Wilhelm in einen Erbschaftsstreit mit Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld u. Pfalz-Sulzbach, welcher erst 1734 völlig ausgeglichen wurde, doch trug er Lautexeck, Veldenz u. Reimsberg davon. Große Bedrückungen erlitten unter diesem katholischen Kurfürsten die Protestanten, bis sich Preußen u. Braunschweig ins Mittel schlugen. Es kam nun 1705 zu einem Vertrage, in welchem den Protestanten die Wählbarkeit zu öffentlichen Ämtern u. den Reformirten bes. 5/7 Theile aller Kirchen in der P., den Lutherischen aber alle, welche sie 1624 inne gehabt hatten, zugesichert wurden. Am Spanischen Erbfolgekriege nahm der Kurfürst als Reichsstand u. Bundesgenoß des Kaisers Theil. Nach dem Frieden tilgte er bald die Spuren der Kriege in der P., welche, als er 1716 starb, in der schönsten Blüthe stand. Karl Philipp, des Vor. Bruder, schaffte den glänzenden Hofstaat seines Vorgängers ab, hob die Accise u. mehre drückende Abgaben auf, brachte das Cameral- u. Kriegs-, bes. aber das Steuerwesen in Ordnung u. tilgte die von seinem Bruder gemachten Schulden. Die Protestanten drückte er, zwang viele Familien zur Auswanderung u. verbot sogar 719 den Heidelberger Katechismus, wurde aber von den evangelischen Ständen genöthigt, davon abzulassen. Weil die Reformirten in Heidelberg die dortige Hauptkirche den Katholiken nicht allein überlassen hatten, verlegte er seinen Hof 1720 nach Manheim u. baute das dortige Schloß. Mit Birkenfeld lag er wegen Lützelstein, mit Lothringen wegen des Wildfangrechtes, mit Mainz wegen der Schatzung der Geistlichkeit u. mit Preußen wegen der Erbfolge in Jülich. Berg, welches nach dem Tode des Kurfürsten, des letzten männlichen Zweiges der Pfalz-Neuenburgischen Linie, an Preußen fallen sollte, in Streit. Nach langen Verhandlungen entsagte endlich Preußen seinem Rechte, u. die P. u. die Kurwürde fielen nach Karl Philipps Tode 1742 an die Pfalz-Sulzbachische Linie.

d) Kurfürst aus der Pfalz-Sulzbachischen Linie. Deren Haupt, Karl Theodor, trat 1742 die Regierung an. Unter diesem Fürsten hatte die Kurpfalz ihr goldenes Zeitalter; Wissenschaften u. Künste, Handel, Gewerbe u. Ackerbau blüheten u. ein glänzender Hof wurde, ohne das Land zu drücken, unterhalten. Im Siebenjährigen Kriege stellte die P. gegen Preußen ihr Contingent. Als 1777 der Wittelsbacher Stamm in Baiern erlosch, erbte Karl Theodor auch Baiern, welches er bis 1799 zusammen mit der P. regierte, s. Baiern (Gesch.). In diese Zeit fiel der Baierische Erbfolgekrieg (s.d.), in welchem die P. bedeutend litt. In dem Französischen Revolutionskriege wurde der Theil der P. auf der linken Rheinseite von den Franzosen besetzt; auch der auf der rechten Seite gelegene Theil von der P. hatte viel von dem Kriege zu dulden, doch suchte Karl Theodor durch Unterhandlungen 1796 das Ungemach des Krieges zu mildern. Mit Karl Theodor erlosch 1799 die Sulzbachische Linie, u. nun fielen die pfälzischen Lande mit Baiern an die letzte, noch übrig gebliebene Linie Zweibrücken-Birkenfeld.

e) Kurfürst aus der Zweibrücken-Birkenfeldischen Linie, deren Haupt, Maximilian Joseph, seit 1795 Pfalzgraf von Zweibrücken-Birkenfeld, folgte 1799 als Kurfürst von [931] Baiern u. der P.; durch den Frieden von Lüneville 1801 wurde der auf der linken Rheinseite gelegene Theil der P. an Frankreich abgetreten, der diesseitige Theil aber den Fürsten, welche auf dem linken Rheinufer Gebiete verloren hatten, als Entschädigung zugesprochen, der letzte Theil von dem Herzogthum Berg aber 1806 von Frankreich gegen Ansbach abgetreten, u. die P. hörte nun auf, ein selbständiger Staat zu sein.

B) Die Oberpfalz od. Neuburg-Sulzbachische Linie, von Ruprechts zweitem Sohne, Johann, 1410 gestiftet. Bei dessen Tode 1448 fiel Pfalz-Neuburg laut großväterlicher Verordnung nicht an seinen Sohn Christoph, welcher unterdessen 1438 König von Dänemark geworden war, sondern an Kurpfalz zurück. In demselben Jahre starb aber auch Christoph als Dänenkönig, u. diese Linie endigte mit ihm.

C) Die Zweibrücken-Simmernsche Linie. Stifter derselben war 1410 Ruprechts dritter Sohn, Stephan, welcher durch Heirath die Grafschaft Veldenz, auch 2/3 der vorderen u. die Hälfte der hinteren Grafschaft Sponheim an sich brachte. Nach dessen Tode 1459 zerfielen die Lande der Zweibrücken-Simmernschen Linie in zwei Linien, die Simmernsche u. Zweibrückensche: a) die Simmernsche Linie: Friedrich der Hundsrücker, Stephans ältester Sohn, war Stifter derselben; 1480 folgte ihm sein Sohn Johann I., diesem 1509 Johann II. u. diesem 1557 Friedrich der Fromme, welcher an den kirchlichen Streitigkeiten lebhaft theilnahm u. sich durch Frömmigkeit, Weisheit u. Standhaftigkeit im Glauben auszeichnete. Er erbte von Otto Heinrich dem Großmüthigen als Friedrich III. 1559 die Kurpfalz, s. oben A) b). Beim Antritt der Regierung der Kurpfalz trat er Simmern an seinen Bruder Georg, welcher folglich die Linie Simmern fortführte, das Herzogthum Neuburg u. die Hälfte der Grafschaft Sponheim Schulden halber an den Pfalzgrafen Wolfgang von Zweibrücken, Veldenz, Lautereck u. die Probstei Römigsberg an den Pfalzgrafen Ruprecht, an dessen Sohn Johann Georg aber die Grafschaft Lützelstein u. die Stadt Trarbach ab. Da sein Sohn Richard 1598 ohne Nachkommen starb, so fielen seine Länder an die Kurpfalz. b) Die Zweibrückensche Linie war 1459 von Ludwig dem Schwarzen, Stephans zweitem Sohn, gestiftet; dieser st. 1498; ihm folgte sein Sohn Alexander bis 1514, dessen zwei Söhne, Ludwig u. Ruprecht, wieder zwei Linien, Zweibrücken u. Veldenz, stifteten. aa) Die Zweibrückensche Linie; ihr Stifter Ludwig, führte in seinem Fürstenthume die Lutherische Confession ein u. st. 1532. Sein Sohn Wolfgang erhielt 1556 vom Kurfürsten Otto Heinrich das Herzogthum Neuburg, wegen früherer Schuldforderungen auch die halbe vordere Grafschaft Sponheim. Als er 1569 starb, stifteten seine vier Söhne die vier Linien Zweibrücken-Neuburg, die Jüngere Zweibrückensche, die Sulzbacher u. die Birkenfeldische: aaa) die Ältere Zweibrücker-Neuburger Linie stiftete Wolfgangs ältester Sohn, Philipp Ludwig; erst. 1614 u. löste die an Nürnberg verpfändeten Ämter Hippoltstein, Heideck u. Altersberg ein. Wiederum theilten seine zwei Söhne das Land: aaaa) die Zweibrücker-Neuburger Linie führte der ältere, Wolfgang Wilhelm, fort. Er machte beim Erlöschen des Jülich-Kleve-Bergischen Fürstenstammes noch als Prinz 1609 Ansprüche auf die Miterbschaft dieser Länder seiner Mutter wegen, welche eine Prinzessin dieses Hauses war, entzweite sich der Erbschaft halber mit Brandenburg, mit dem er die Erbschaft gemeinschaftlich angetreten hatte, u. Kurfürst Joachim III. Friedrich von Brandenburg gab ihm bei einem hierüber ausgebrochenen Zwist bei einem Gastmahle eine Ohrfeige. Wolfgang Wilhelm wurde hierauf 1614 katholisch u. heirathete eine baierische Prinzessin. Durch Vergleich 1630 erhielt Brandenburg nun Kleve, die Grafschaft Mark u. Ravenstein, Wolfgang Wilhelm aber Jülich u. Berg u. st. 1653; sein Sohn, Philipp Wilhelm, bestätigte im Wesentlichen 1666 durch einen neuen Erbvergleich den von 1630 u. erbte auch 1680 die Kurpfalz, s. oben A) c). bbbb) Die Pfalz-Sulzbachische Linie wurde 1614 von August, dem zweiten Sohne des Pfalzgrafen Philipp Ludwig, gestiftet; doch behielt sich sein älterer Bruder Wolfgang Wilhelm das Hoheitsrecht vor; August folgte dem König Gustav Adolf auf dem Zuge nach München u. starb auf einer Sendung nach Sachsen, um den Kurfürsten von dem Frieden mit dem Kaiser abzuhalten, in Windsheim. Sein Sohn, Christian August, wurde 1655 katholisch u. erhielt nun von seinem Vetter Philipp Wilhelm die Landeshoheit über Sulzbach. Er sicherte aber seinen Unterthanen völlige Glaubensfreiheit u. st. 1708. Sein Sohn Theodor war auch duldsam gegen die Protestanten u. st. 1732. Johann Christian brachte durch Heirath Bergen op Zoom an sein Haus u. st. 1733. Karl Theodor, sein Nachfolger, erbte 1742 die Kurpfalz u. 1777 Baiern, s. oben A) d). bbb) Die Jüngere Zweibrückensche Linie wurde 1569 von Wolfgangs zweitem Sohne, Johann I., gestiftet. Dieser st. 1594 u. hinterließ drei Söhne, von denen der ältere: aaaa) die Jüngere Zweibrücker Linie fortführte. Dieser Johann II. führte die Vormundschaft über Friedrich V., Kurfürsten von der P., legte aber bei dessen Mündigwerdung 1613 die Regierung nieder u. st. 1635. Ihm folgte sein Sohn Friedrich, welcher mit Kurfürst Friedrich V. in die Acht gerieth, sein Land erst 1648 bei dem Frieden wieder erhielt u. 1661, ohne männliche Kinder zu hinterlassen, starb. Mit ihm endigte diese Linie wieder. bbbb) Die Landsbergische Linie wurde von Johanns I. zweitem Sohne, Friedrich Kasimir, gestiftet. Er st. 1645 u. hinterließ seinem Sohne, Friedrich Ludwig, Landsberg u. die Erbschaft seiner Mutter, einer Prinzessin von Oranien, Montfort in Burgund; er erbte von seinem Vetter Friedrich 1661 Zweibrücken u. st. 1681, nachdem er seine Ansprüche auf die Jülichsche Erbschaft dem Pfalzgrafen Philipp von Neuburg verkauft hatte, als der Letzte seines Stammes, da alle seine Söhne vor ihm gestorben waren. Sein Gebiet fiel: cccc) an die Kleeburgische (Schwedische) Linie, welche von Johann Kasimir, drittem Sohne Johanns I., gestiftet war. Er begab sich zu Karl IX., König von Schweden, heirathete 1615 dessen Tochter Katharina u. st. 1652. Ihm folgte sein Sohn Karl Gustav, welcher unter dem Namen der Pfalzgraf im Dreißigjährigen Kriege schwedischer Generalissimus war u. 1654 als Karl X. nach Christinens Abdankung den schwedischen Thron bestieg. In seinem pfälzischen Lande folgte ihm sein Bruder Adolf Johann, erbte 1681 auch Zweibrücken nach Erlöschen der älteren Linie u. st. 1689, nachdem[932] er in der P. die Ansprüche der französischen Reunionskammern mit Unterstützungen seines Bruders abgewiesen hatte. Sein Sohn Gustav Samuel Leopold, geb. 1670, folgte ihm, wurde katholisch u. st. 1731. Mit ihm erlosch die Linie Zweibrücken gänzlich, deren Gebiet nun an Pfalz-Birkenfeld fiel. ccc) Die Sulzbacher Linie, 1669 von Wolfgangs drittem Sohn, Otto Heinrich, gestiftet, sollte nur mediat sein u. zu Neuburg gehören, sie starb schon 1604 mit Otto Heinrich welcher keine Söhne hinterließ, wieder aus. ddd) Die Birkenfeldische Linie, von Karl I., jüngstem Sohne Wolfgangs, gestiftet; er sollte nach des Vaters Testamentsein Land nicht unmittelbar, sondern unter Abhängigkeit von Zweibrücken besitzen, indessen löste sein Bruder diese Verbindlichkeit bald. Ihm folgte 1620 sein Sohn Georg Wilhelm, u. diesem 1669 sein Bruder Karl Otto, den wieder 1671 sein Enkel Christian II., beerbte. Diesem folgte 1717–35 Christian III., dem nach Aussterben der vorigen Linien 1731 u. nach einem Vergleich mit Kurpfalz 1733, mit Ausnahme eines abgetretenen Amtes, ganz Zweibrücken zufiel. Christian IV., geb. 1722, Sohn des Vorigen, folgte ihm 1734 unter Vormundschaft seiner Mutter, wurde 1758 katholisch u. st. 1775. Sein Neffe Karl August II. Christian beerbte ihn, u. diesen 1795 sein Sohn Maximilian Joseph, welcher 1799 nach Karl Theodors Tode das ganze Erbe des Wittelsbacher Stammes vereinigte. Ein Seitenzweig dieser Linie war das Herzogthum Bischweiler, der erste Pfalzgraf desselben war Christian I., Karls jüngster Sohn; er machte bis 1635 den Dreißigjährigen Krieg auf Protestantischer Seite mit u. st. 1654. Sein. Sohn Christian II. verband nach dem Tode seines Bruders Karl Otto 1671 wieder Birkenfeld mit Bischweiler u. erbte dazu 1673 die Güter des Grafen Johann Jacob von Rappoltstein, mit dessen Tochter Katharine Agathe er seit 1667 vermählt war. Sein Sohn Christian III. erwarb 1733 Zweibrücken wieder durch Erbschaft.

bb) Die Veldenzer Linie war 1514 von Alexanders zweitem Sohne Ruprecht gegründet; Ruprecht besaß aber Veldenz nicht reichsunmittelbar, sondern als Apanage von seinem Bruder. Er st. 1544; sein Sohn Johann Georg erlangte nicht nur von seinen Agnaten die Landeshoheit, sondern auch Sitz u. Stimme auf dem Reichstage; er st. 1592. Sein Sohn Georg Gustav st. 1634 (sein Bruder Georg Johann bildete die Nebenlinie Pfalz-Lützelstein, welche aber bereits 1654 mit ihm wieder ausstarb), u. Georg, Gustavs Sohn, schloß die Linie Veldenz mit seinem Tode 1684.

D) Die Mosbacher Linie, von Ruprechts viertem Sohne Otto 1410 gestiftet; er erhielt Sinzheim u. Mosbach u. residirte an letzterem Orte. Diese Linie starb schon mit seinem Sohne Albert, Bischof von Strasburg, wieder aus. Vgl. Häusser, Geschichte der Rheinischen P., Heidelb. 1845, 2 Bde.; Vierordt, Geschichte der evangelischen Kirchen im Großherzogthum P., Karlsr. 1847–56, 2 Bde.; Wundt, Magazin für die Kirchen- u. Gelehrtengeschichte des Kurfürstenthums P., Heidelb. 1789–1793, 3 Bde.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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