Dänemark [2]

Dänemark [2]

Dänemark (Gesch.). I. Periode. Sagengeschichte bis zur Einführung des Christenthums. A) Älteste Zeit. Die Dänen, von denen D. seinen Namen erhalten, waren einer der germanischen Volksstämme, welche in der alten Zeit sich über den Norden Europas ausbreiteten. Ihr ursprünglicher Wohnsitz war Schonen u. Halland, dann Seeland u. die kleineren in der Nähe gelegenen Inseln Mön, Falster u. Laaland, deren gemeinschaftlicher Name Vithesleth (Weitebene) war. In Jütland (Reitgötaland) wohnten um dieselbe Zeit die Cimbern (daher Jütland u. Schleswig auch die Cimbrische Halbinsel heißt), nach deren Auswanderung gegen Süden die Angeln das von ihnen innegehabte Gebiet, sowie die nahe liegenden Inseln besetzten, während die Friesen nachrückten u. vornehmlich in den jetzigen Herzogthümern Schleswig u. Holstein sich niederließen. Erst als die Angeln auszogen, um sich in Britannien eine neue Heimath zu gründen, drangen die Dänen, mit den Guten (Jüten) verbunden, auf Fünen u. die Cimbrische Halbinsel ein, worauf die Angeln hier, bis auf einen kleinen Landstrich, der noch jetzt ihren Namen führt, gänzlich verschwanden. Nach der Sage stammen die Dänen von den Königen Dan u. Angul ab u. zogen unter Odin nach Jütland. Als dieser später zur Eroberung Schwedens auszog, übergab er Jütland seinem Sohne Skiold, der durch seine Vermählung mit Gefion (Saxo Grammatikus nennt seine Gemahlin Avilda) auch noch die dänischen Inseln (Eygötaland) u. Schonen zu seinem Reiche schlug. Seinen Sitz hatte er zu Lethra (jetzt Leire auf Seeland).

B) D. unter den Skioldungen (Skiolds Nachkommen). Skiolds Sohn u. Reichserbe war Fridleif I. (nach Saxo folgten zwischen Skiold u. Fridleif noch 18 Könige), u. dieses friedliebenden Fürsten Nachfolger war sein Bruder Frode I.; er soll Raubzüge nach England unternommen u. sogar Dublin erobert, auch die Cultur befördert haben; er wurde nach Einigen von dem Seekönig Mysingr, nach Anderen von seinen Hofzauberinnen ermordet, u. da Fridleiss, seines Sohnes, Aufenthalt nicht bekannt war, so wurde die Herrschaft dem versprochen, welcher die beste Grabschrift auf Frode machte; diese fertigte der Skalde Hiarne, der deshalb König wurde; doch kehrte nach einiger Zeit Fridleif II. zurück, besiegte den Hiarne in 2 Schlachten u. bestieg den Thron. Nachdem er Hiarne, der ihm nach dem Leben trachtete, in einem Zweikampf erlegt hatte, regierte er in Frieden. Sein Sohn war Havar hinn Handrami (der Handfeste), der aber nicht zur Regierung kam; vielmehr folgte ihm sein 12jähriger Enkel Frode II. Seit dieser Zeit werden auch Unterkönige in D. erwähnt; solcher gab es in D. mehrere u. sie wurden immer mächtiger, so daß sie sich zuweilen von dem Oberkönig in Lethra losrissen. Frode II. hatte häufige Kämpfe mit den Sachsen, die ihm der norwegische Held Starkadur wieder unterwerfen half. Einer der sächsischen Fürsten, Swerting, nahm zur List seine Zuflucht, lud Frode zu sich u. tödtete ihn bei einem Gastmahl. Auf ihn folgte sein Sohn Vermund. Unter dessen Regierung machte Adils, König von Upsala, zweimal Einfälle in Schleswig; auch hatte Vermund mit den Sachsen zu kämpfen, u. da er wegen Blindheit nicht selbst mit dem Heerführer derselben den Zweikampf bestehen konnte, so übernahm denselben für ihn sein Sohn Uffo (als König Olaf I.), welcher den Gegner erlegte. Olafs Sohn Danhinn Mikilati (der Stolze) ist ein sagenberühmter Held; durch seine glücklichen Heerzüge u. Cooberungen reich geworden, hielt er einen glänzenden Hof, u. wie sein Stiefgroßvater Rigr, ein seeländischer Unterkönig, in seinem Staate zuerst die 3 Stände der Leibeigenen freien Bauern u. Edeln eingeführt, dem König aber die Würde eines unabhängigen Regenten beigelegt hatte, welchem die Stände eine Schatzung zu seinem Unterhalte zahlten, so machte auch Dan in D. dieselbe Einrichtung u. er gilt deshalb für den Stifter der königlichen Würde in D. Er führte auch die Sitte ein, die Leichen, statt daß dieselben bisher verbrannt wurden, zu begraben. Unter seine Regierung fällt der Sage nach die Wanderung der Angeln, Sachsen u. Jüten nach Britannien. Auf Dan folgte sein Sohn Frode III., unter dem der Seekönig Dagr Jütland verwüstete. Er hatte 2 Söhne, Halfdan I. u. Fridleif III., die nach des Vaters Tode gemeinschaftlich regierten, doch war Halfdan meist in auswärtigen Kriegen begriffen, wie er denn auch auf einem solchen Zuge Upsala eroberte; dort blieb er über 20 Jahre bis an seinen Tod; Fridleif herrschte unterdessen in D., u. nach ihm erhielten das Reich seine beiden Söhne Olaf II. u. Frode IV. Der Erstere unternahm Heerzüge nach Deutschland u. Schweden, wo er wieder den upsalaischen König vertrieb, aber durch Starkadurs Hand fiel; Frode führte den vertriebenen schwedischen König Egil in seine Staaten zurück u. erhielt dafür einen jährlichen Tribut. Aber Egils Sohn, Ottar, entzog sich demselben, u. da Frode durch Verwüstung seines Reichs ihn dazu nöthigen wollte, so vergalt Ottar mit Gleichem; Frode wurde auf einem anderen Raubzuge bei Wendeskogen erschlagen. Von Frode IV. erzählt übrigens die Sage dasselbe, was von Frode's II. Tod oben erzählt ist; sein Sohn Ingild Starkadursostri (der von Starladur Erzogene) vermählte sich mit einer sächsischen Prinzessin u. lebte in Wollust u. Müssiggang, während sein Erzieher Starkadur auf Eroberungen auszog. Aus seinem unthätigen Leben riß ihn der rückkehrende Starkadur, der ihn auch zur Verstoßung seiner Gemahlin u. zur Wiedereinführung der strengen vaterländischen Sitten bewog. Da Ingilds Sohn früh starb, so erbten seine Brüder Halfdan II. u. Frode V., früher Unterkönige, das Reich u. zwar sollten sie, nach väterlicher Bestimmung, abwechselnd die Regierung führen u. auswärtige Züge unternehmen. Da Halfdan im Kriege glücklicher war, so ermordete ihn Frode aus Neid. Aber Halfdans Söhne, Hroar (Roar) u. Helge, rächten ihres Vaters Tod an dem Oheim, ermordeten ihn u. bestiegen[697] den Thron; Helge nahm seinen Sitz in Lethra, Hroar in dem von ihm (nach Anderen aber schon früher) gegründeten Roeskilde u. verkaufte später, da ihn sein Schwiegervater, König Nordrik von Northumberland, zum Reichsgehülfen angeaommen hatte, seinen Reichsantheil an seinen Bruder. Unter diesem nahm die Oberherrschaft in Lethra, schon allmälig immer schwächer geworden, ganz ein Ende; ein norwegischer Fürstensohn Lofda bemächtigte sich Jütlands; von seinen 2 Söhnen Skekil u. Style, ward der letztere durch seinen Sohn Egdir der Stifter der Jütländischen Könige aus dem Hause Lofda.

C) D. unter Königen aus dem Jütländischen Hause Lofda. Einen Theil von Hroars Reiche hatte dessen Sohn Valdar behalten, nach dem Tode seines Oheims Helge von dessen Reiche noch Schonen erobert u. Helges Nachfolger, dem unmündigen Hrolf Kraki (Rolf Krage), manches Stück entrissen. Aber als Hrolf herangewachsen war, rächte er sich nicht nur an Valdar, sondern demüthigte auch die anderen Unterkönige u. stellte das Ansehen des Oberkönigs von Lethra wieder her. Er ist berühmt durch die 12 Berserker (s.d.), die er zur Eintreibung des Tributs von den Unterkönigen u. zur Ausführung ritterlicher Thaten an seinem Hofe hielt, ferner wegen seines Beutezugs zu seinem Schwiegersohn Adils nach Upsala (s. Hrolf Kraki). Er wurde von seinem Schwager Hiorward, einem schwedischen König, ermordet. Das Reich zerfiel darauf in mehrere kleine, von einander unabhängige Königreiche; in Lethra setzte sich Ingilds Enkel Frode fest. Die vielen kleinen Könige machten die See beständig unsicher, u. bes. hatte die schwedische Küste viel von ihrer Raubsucht zu leiden; König Yngwar von Schweden erkaufte einen Frieden von ihnen u. leitete ihre Beutesucht auf andere Nachbarn. Mit den norwegischen Königen hatten sie auch eine Verbindung geschlossen, zu deren Erhaltung sie jährlich auf der gemeinschaftlichen Grenze eine Zusammenkunft hielten. Während dieser Zeit machten sich die Dänen einen Namen als kühne Seefahrer u. waren von den Franken gefürchtet, in deren Land sie, die Maas hinaufsegelnd, einfielen. Als einen ihrer vorzüglichsten Helden nennt die Sage Starkadur, der, wenn er Alles gethan hat, was ihm zugeschrieben wird, mehrere Jahrhunderte gelebt haben muß. So blieben die Verhältnisse D-s, bis Ivar Vidfadmi der Weitumfassende), Urenkel des schonischen Königs Valdar u. der nächste Hrolfische Angehörige, aus dem Geschlecht der Skioldungen, das Reich wieder vereinigte.

D) Die Skioldungen wieder auf dem dänischen Thron. Schon Ivars Vater, Halfdan, legte den Grund zur Vereinigung, indem er zu Schonen, welches im 4. Jahrh. unter König Brodar von den Schweden erobert worden war, noch einen Theil von Jütland erbte. Halfdan wurde durch seinen Bruder Gudriod ermordet, u. Schonen kam durch dessen Gemahlin Moalda an deren Vater, den Schwedenkönig Ingild. Ivar wird von der Sage als ein gewaltiger Kriegsheld geschildert, der nicht nur den ganzen skandinavischen Norden u. einen Theil Rußlands unter seine Botmäßigkeit brachte, sondern auch in England ein Reich gründete. Er ließ seinen Vetter Hrörik wegen einer an seinem Bruder Helge begangenen Mordthat umbringen, u. da seine Tochter Öda, Hröriks Gemahlin, mit ihrem Sohne Harald zu dem russischen Fürsten Radblart floh u. diesen heirathete, so wollte Ivar auch diesen wegen der von ihm nicht gestatteten Heirath züchtigen, aber auf der Reise sprang er, geschreckt durch ein Traumbild, in das Meer u. ertrank. Mit Ivar beginnt sich einiges Licht über den historischen Kern der Sagengeschichte D-s zu verbreiten. Seine Regierung fällt in die Mitte des 7. Jahrh. Ihm folgte sein 15jähriger Enkel Harald I. Hildetand (Ende des 7. Jahrh.), der mit einer Flotte seines Stiefvaters Radblart Gotland, Schonen; Seeland u. Jütland eroberte. Obgleich er die meisten Seekönige bändigte u. deren Seeräubergeschäft aufhob, so blieben doch noch einige, welche die dänischen u. schwedischen Küsten fortwährend beunruhigten, u. auf Bornholm errichtete Thornstein u. der Norweger Bel eine förmliche Seeräuberfestung. Durch ununterbrochene Waffenübungen machte Harald seine Krieger zu den gefürchtetsten der damaligen Zeit. Im Alter verlor er durch seine Härte die Liebe seiner Unterthanen, u. in der Schlacht auf der Bravallahaide in Smaaland gegen seinen Vetter Sigurd Ring, Sohn seines Halbbruders Randver, dem er seine schwedischen Besitzungen unter der Bedingung der Zinspflichtigkeit ghgetreten hatte u. der später den Tribut verweigerte, erschlug ihn sein Wagenlenker (als welchen die Sage den Gott Odin selbst nennt), u. Sigurd Ring bemächtigte sich, von dem Helden Starkadur unterstützt, des ganzen Reichs (Anfang des 8. Jahrh.). Unter Haralds Regierung wurde der erste Versuch gemacht, das Christenthum in D. einzuführen; Eligius, Bischof von Noyon in Vermandois, schickte Missionäre dahin, doch hatten ihre Bemühungen wenig Erfolg; auch richtete Willibrod, der 699 sich ins Innere von D. u. Jütland wagte u. den Unterkönig Ungueudo bekehren wollte, nichts weiter aus, als daß er 30 dänische Knaben kaufte u. dieselben in gallischen Klöstern erziehen ließ. Außer Ungnendo waren damals in der nordischen Sage berühmte Unterkönige Eylimi in Jütland, Vater der Hiordys u. Großvater Sigurd Fasnerbauls u. Fafners, ferner Hialprecht auf Thyoe u. A. Nach vielen Kriegen starb Sigurd u. ließ das Reich seinen Sohn Ragnar Lodbrog (Ende des 8. Jahrh.). Die lange Zeit seiner Regierung war ausgefüllt mit Kriegszügen nach allen Nord- u. Ostseeländern; endlich soll er in hohem Alter in England gefangen u. in einem Thurme von Schlangen gefressen worden sein. Neben dem Könige behaupteten indeß die kleinen Fürsten auf den Inseln eine mehr od. minder unabhängige Stellung, u. Jütland scheint damals unter mehreren Königen gestanden zu haben, deren Geschlechte auch der durch Shakespeare berühmt gewordene Prinz Amleth (Hamlet) angehört haben mag. Diese Jütischen Könige drängten die lethraischen Könige allmälig immer mehr in den Hintergrund, u. nach dem Tode Sigurds II. Snogöie, des Sohnes von Ragnar, dessen Regierung zu Anfang des 9. Jahrh. fällt, werden unter den dänischen Königen die Fürsten verstanden, welche den südlichen Theil des dänischen Festlandes inne hatten u. mit den Franken unter Karl dem Großen in Berührung kamen.

E) Die Dänisch-Jütischen Könige. Der erste der bekannten war Harald, dessen Söhne Gorm u. Halfdan nach seinem Tode Jütland unter sich getheilt hatten. Von Gorms Söhnen herrschten [698] Sigfried (Siward) u. Gottfried (Göttrik), 765 (778)–810, Erster soll den sächsischen Anführer Wittekind öfter bei sich aufgenommen, Letzter sich mit den Wilzen gegen die Franken verbunden, den Thrasiko geschlagen, einen Theil des Obotritischen Landes sich zinspflichtig gemacht u. mehrere Befestigungen an der Eider gegen die Franken angelegt haben. Aus der Handelsstadt Rorich (Mecklenburg) führte er alle Kaufleute nach Schliestorp (dem Dorf Schleswig) u. machte dadurch diesen Ort blühend u. mächtig. Nach vielen Fehden mit den Franken, Sachsen u. Obotriten wurde er 810 während eines Feldzugs gegen Karl den Großen von seinen eigenen Kriegsleuten ermordet. Ihm folgte sein Neffe Hemming, welcher mit Karl dem Großen Frieden schloß (811) u. 812 starb. Über die Erbfolge entstand ein Streit zwischen Sigfried II., Sigfrieds Sohn, u. Ring, Halfdans Neffen; beide blieben in einer Schlacht gegen einander, u. Rings Brüder, Reginfrid u. Harald Klachter, bemächtigten sich der Herrschaft. Streitig wurde ihnen dieselbe gemacht von Gottfrieds Söhnen Olaf u. Erik I. (Horich), welche sich unterdessen in Schweden aufgehalten hatten u. jetzt mit einem schwedisch-dänischen Heere ihr väterliches Reich in Besitz nehmen wollten. 814 blieb Reginfried in der Schlacht, u. Harald floh zu den Franken, welche ihm 815 sein Reich wieder erobern halfen. 817 vertrieben ihn seine Vettern von Neuem, doch führten ihn 819 die Obotriten wieder zurück; von jenen blieb Olaf, Erik nahm aber Harald zum Reichsgehülfen an. Ein neuer Streit, welcher sich unter ihnen wegen der Grenzen ihrer Reiche erhob, nöthigte Harald zu fliehen, u. Ludwig der Fromme, dessen Vermittelung sie erbaten, schickte den Bischof Ebbo von Rheims nach D., welcher 825 eine Vereinigung unter ihnen zu Stande brachte. Zugleich erhielt Harald die Grafschaft Riustri in Friesland, einen Weinberg am Rhein u. Dornstadt im Stift Utrecht zu Lehn. Ebbo vereinigte mit dieser Mission zugleich die Ausbreitung des Christenthums in D., u. es gelang ihm, Harald zu bekehren, welcher 826 in Ingelheim getauft wurde. Auch viele Diener Eriks bekehrte Ebbo. Die Ruhe war aber noch nicht hergestellt; Harald wurde nochmals vertrieben, doch durch des Kaisers Vermittelung wieder eingesetzt. Nun ließ Harald durch Anschar, den er aus dem Kloster Korvey mit nach D. genommen hatte, die erste Schule in D. (vielleicht in Hadeby od. Schleswig) errichten, worin 12 Knaben unterrichtet wurden, u. 833 erbaute derselbe bei Itzehoe die erste Kirche; das christliche Volk D-s wurde übrigens an das Erzbisthum in Hamburg gewiesen. Nach Ludwigs des Frommen Tode nahmen die Dänen in dem Streite der Söhne des Kaisers Partei für Lothar, welcher Harald die Insel Walchern u. dessen Bruder Rorik das Kinnin (Kemmenerland) zu Lehn gab. Doch nützte dem Kaiser die Hülfe Haralds nichts, denn dieser floh bei Coblenz, wo er den Moselübergang decken sollte, als der Feind anrückte. Er wurde 852 von einem deutschen Markgrafen an der Eider erschlagen.

II. Periode. Von der Einführung des Christenthums bis zur Kalmarischen Union. A) Bis zum Aussterben der Skioldungen 1041. Erik I. benutzte die Verwickelung Haralds u. dessen Bruders Rorik in ausländische Kriege, um sich der Oberherrschaft in Südjütland zu bemächtigen. Er war ein Feind des Christenthums u. unterdrückte dasselbe nicht nur in seinem Lande, sondern verfolgte auch die nach Friesland ausgewanderten christlichen Dänen. 845 überfiel er mit einer Flotte das wehrlose Hamburg u. vertrieb von dort den Erzbischof Anschar, welcher später (858) Hamburg u. Bremen zu einem Erzbisthum vereinigte. Als indeß Erik sich von den kleinen Fürsten im Norden in seiner Macht bedroht sah, hielt er es für gerathener, mit Ludwig dem Deutschen Frieden zu schließen; er schickte eine Gesandtschaft an den Kaiser, ließ sich taufen u. gestattete Anschar, Kirchen zu bauen u. das Christenthum frei zu predigen. Seinen Tod fand Erik (854) in einer Schlacht gegen seinen Neffen Gutthorm, der lange in der Verbannung gelebt hatte u. nun mit einer großen normännischen Flotte sein väterliches Reich erobern wollte; mit Erik fiel auch Gutthorm, u. Eriks Sohn Erik II. Barn (das Kind) folgte ihm in der Herrschaft über Südjütland. Zwar duldete auch dieser die Ausübung des christlichen Gottesdienstes, doch machte die neue Lehre nur geringe Fortschritte unter dem Volke, u. der Erzbischof Anschar (st. 865) vermochte nicht einmal gegen den öffentlichen Verkauf von Christensklaven etwas auszurichten. 857 verlor Erik an den alten Rorik, welcher von Dornstadt mit einer Kriegsflotte nach D. kam, den südlichen Theil seines Reiches (Nordfriesland). Später wandte sich Rorik nach Flandern, wo er Eroberungen machte, 862 aber vom Erzbischof von Rheims bekehrt u. getauft wurde. Auch Eriks Sohn Knut I. (Kanut) ließ sich taufen, fiel aber später wieder vom Christenthum ab. Gegen Ende des 9. Jahrh. begannen die Dänen, verbunden mit stammverwandten Völkerschaften, unter dem Namen Normannen zur See eine gefürchtete Macht zu entwickeln. Sie fielen in die fränkischen Länder an den Küsten ein, eroberten theils vorübergehend, theils dauernd ganze Küstenstriche u. drangen sogar bis tief nach Deutschland vor. Im Jahre 880 erhoben sich gleichzeitig die Dänen an der Sachsengrenze unter ihrem Könige Gottfried u. die, welche an der niederländischen Küste sich festgesetzt hatten. Die Sachsen erlitten im Anfang des Kampfes eine furchtbare Niederlage, siegten aber, von Ludwig dem Jüngeren geführt, bei Thouin, zwischen Maubeuge u. Marsienne. Dann folgte eine zweite Niederlage der Sachsen (wahrscheinlich an der Elbe). Im folgenden Jahre drang ein König der Dänen, Sigfried, von den Niederlanden gegen Cöln u. Coblenz vor. Karl der Dicke erkaufte 882 den Frieden für 2412 Pfund Goldes u. 884 einen zweiten Frieden für 12,000 Pfund Silber u. gab Gottfried das Kemmenerland zu Lehn u. Lothars II. Tochter Giesla zur Gattin. Später ließ er den Letzteren auf der Insel Betuwe ermorden. Indessen wuchs die Macht der Dänen im Niederland immer mehr, u. Sigfried erschien 885 vor Paris mit einem großen Heere. Die Stärke seiner Flotte wurde auf 700 Schiffe angegeben. Abermals erkaufte der Kaiser den Frieden. Erst Arnulf vermochte den Übermuth der Dänen zu zügeln, indem er am 26. Juni 891 ihre Hauptmacht in der Schlacht bei Loewen vernichtete. Zu derselben Zeit bestieg Gorm den Gamle (G. der Alte, 855–936) den Thron als lethraischer König; er war ein Sohn Hardeknuts. Ein unerschrockener u. strenger Mann unterwarf er sich die Unterkönige in Jütland, Schleswig u. auf[699] den dänischen Inseln u. wurde der eigentliche Gründer der dänischen Monarchie; er eroberte ferner das Land bis an die Schley u. Trave u. hinderte die Ausbreitung des Christenthums. 917 heirathete er die schöne u. kluge Thyra, Tochter des holsteinischen Grafen Harald Klack (nach Anderen eine englische Königstochter), welche sich die Liebe des Volkes in hohem Grade erwarb u. viel Einfluß auf die Milderung der wilden Sitten Gorms u. auf die Regierung hatte. Als Gorm mit dem Obotritenfürsten Miecislav verbunden auch gegen die Deutschen ziehen wollte, besiegte ihn Kaiser Heinrich I. 934 u. brachte es dahin, daß das Christenthum wieder gepredigt werden durfte, obgleich Gorm selbst Heide blieb. Damals wurde auch die dänische Grenze an dem Danewerk (s.d.) festgestellt u. an die Grenze ein deutscher Markgraf gesetzt. Gorm starb, über 100 Jahre alt, aus Trauer über den Tod seines Sohns Knut, u. 4 Jahre nach ihm auch seine Gemahlin Thyra. Unter Gorms Regierung erzwang auch Rollo mit einem Haufen Norwegern u. Dänen in Frankreich von Karl dem Kahlen 921 die förmliche Abtretung des Landes an der Unterseine, welches er unter dem Namen der Normandie als König regierte. Gorms Sohn u. Nachfolger Harald II. Blaatand (Blauzahn, 936–986) residirte nicht mehr in Lethra, sondern in Roeskilde. 942 riefen ihn die Normannen zu Hülfe. Er erschien mit einer Flotte, drang bis Rouen vor, schlug den König Ludwig u. segelte 946 wieder zurück. Mit dem Deutschen Reiche hielt Harald Anfangs Frieden, zahlte dem Kaiser den Tribut u. duldete, daß 948 3 Bisthümer, in Schleswig, Ripen u. Aarhuus, gestiftet wurden. Darauf eroberte er (962) Norwegen, wohin er Statthalter setzte, die ihm eine Schatzung leisten u. ihn mit ihrer Kriegsmacht unterstützen mußten. Während Kaiser Otto I. im Süden seines Reiches beschäftigt war u. nach Rom zog, unterließ Harald die Zahlung des Zinses, ja er fiel sogar 965 in die dänische Mark verwüstend ein. Da eilte Kaiser Otto herbei überschritt die Grenze, verheerte das Land bis an das Meer im Norden Jütlands) u. schlug die Landmacht Haralds auf dem Heimwege bei Schleswig. Dieser nahm nun sein Reich vom Kaiser zu Lehn u. trat selbst zum Christenthum über. Zwar erneute er den Krieg nochmals 967 u. 974, wo auch Norweger unter Hakon Jarl am Kampfe Theil nahmen, doch unterlag er wieder. Sein Sohn Sven (Svein) stieß ihn endlich vom Throne, rüstete eine Flotte aus u. schlug den Vater, der schwer verwundet nach einigen Tagen in Jumme an der Slawenküste starb. Sven I. Tveskiäg (Doppel- od. Gabelbart) wurde nun von der Mehrzahl der Dänen anerkannt u. schmeichelte dem heidnisch gebliebenen Volke dadurch, daß er das Heidenthum begünstigte, Kirchen nicht duldete u. die Missionäre vertrieb. Rach kurzer Regierung mußte er vor dem Schwedenkönige Erik fliehen, welcher sich dafür rächen wollte, daß Harald seinem Brudersohne Styrbiörn einst Hülfe gegen ihn geleistet hatte. Sven führte darauf ein Piratenleben mit einer ansehnlichen Flotte, mit welcher er die Küsten der Nordsee u. des Kanals beunruhigte. Während die Schweden in den dänischen Ländern alle Pflanzschulen des Christenthums zerstörten, auch gegen das Deutsche Reich vordrangen, bis sie Otto III. 994 bei Bremervörde schlug, lernte Sven den aus Norwegen vertriebenen König Olaf kennen, welcher ebenfalls mit seiner Flotte auf dem Meere umherirrte. Beide vereinigten sich, um England anzugreifen, an dessen Küste schon seit langen Jahren Dänen angesiedelt waren. Sie segelten 994 die Themse hinauf u. versperrten das Land, bis der König Ethelred durch Geld den Frieden erkaufte. Olaf, zum Christenthum bekehrt, ging nach Norwegen zurück, wo er den Usurpator Hakon Jarl vertrieb u. selbst den Thron bestieg. Um das Jahr 1000 starb auch König Erik von Schweden, mit Hinterlassung eines Sohnes, Olaf, u. Sven, welcher die Wittwe des Königs heirathete, machte mit seinem Stiefsohne Olaf einen Zug gegen Norwegen; sie schlugen den dortigen König Olaf, u. ein Theil Norwegens kam zu dem Dänischen Reiche. In der nächsten Zeit rüstete Sven eine Flotte aus, um England von Neuem anzugreifen. Dort hatte 1002 das große Blutbad Statt gefunden, bei dem alle Dänen in England ermordet worden waren; Sven rächte ihren Tod durch Mord, Brand u. große Schatzung. Die Züge nach England wurden von Jahr zu Jahr wiederholt, bis Sven 1013 ganz England eroberte, s. England (Gesch.); zur Erhaltung der Eroberung wurden 2 Flotten bei London u. Slasford zurückgelassen, die durch eine Steuer der Engländer (Danegeld) erhalten wurden. Sven starb 1014; ihm folgten seine Söhne, über England Knut u. über D. Harald III. Knut war 13 Jahr alt in Gainsborough von der Flotte zum König ausgerufen, wurde aber von dem von Engländern zurückgerufenen König Ethelred vertrieben u. kehrte nach D. zurück. Im folgenden Jahre griff er mit seinem Bruder Harald die englischen Küsten an u. eroberte einen Theil des Landes, welches ihm ganz zufiel, als Ethelred 1016 starb. Sein Bruder starb bald darauf (1019) u. Knut II. der Große war nun Alleinherrscher über beide Reiche. Er befestigte seine Macht durch seine Heirath mit der Wittwe Ethelreds, Emma. Über der Sorge für England (s.d., Gesch.) vernachlässigte er D., u. als man hier theils über die Entfernung des Königs, theils weil die höchsten Reichs- u. Kirchenstellen, bes. die von Knut neu errichteten Bisthümer in Schonen, Seeland u. Fünen, mit Engländern besetzt wurden, mißvergnügt zu werden anfing, ging Knut 1026 nach D. u. ließ dort seinen 7jährigen Sohn Hardikund (Knut III.) unter der Vormundschaft seines Schwagers Ulfo zurück 1027 reiste Knut nach Rom, wo er mit Kaiser Konrad II. zusammenkam, welcher auf den Land strich an der Nord seite der Eider verzichtete, so daß also dieser Fluß wieder (wie es 811 gewesen war) die Grenze zwischen D. u. Deutschland bildete. Von Rom zurückgekehrt, ging er 1028 wieder nach England. Inzwischen wurde Hardikund durch seinen Oheim Ulfo auch zum König von D. ausgerufen, u. Ulfo verabsäumte nicht, im Namen des unmündigen Prinzen selbst den König zu spielen. Knut aber ließ seinen Schwager Ulfo ermorden, zog dann gegen die wider ihn verbündeten Schweden u. Norweger aus, besiegte jene u. vertrieb den König Olaf II. von Norwegen u. setzte Hakon Jarl als Statthalter dort ein. Darauf überließ er seinem Sohn Hardikund die Krone D-s. Dieser eroberte einen Theil von Schonen u. nahm auch den Titel eines Königs von Schweden an. Die norwegische Besitzung übertrug Knut im Jahre 1031 seinem natürlichen Sohne Sven. Diesen vertrieben die Norweger, welche er durch harte Gesetze bedrückte, u.[700] riefen den Sohn Olafs II. Magnus zum Könige aus Unter Knut II. wurden in D. zuerst eigene Landesmünzen eingeführt u. das erste geschriebene Gesetz (Vitherlag) durch Oppa u. dessen Sohn Eskild gegeben, wodurch die Selbstrache abgeschafft u. Ruhe u. Ordnung im Lande hergestellt u. erhalten wurde; seine 3000 Mann starke Leibwache (Thinglith) bestand aus lauter freien Männern von altem Geschlecht; diese bildeten auch mit dem König das Criminalgericht, u. aus ihnen entstand der dänische Adel. Knut II. hinterließ außer Hardikund noch 2 Söhne, Sven u. Harald, u. nach seinem Willen sollte Sven Norwegen, Hardikund, als König Knut III., D. u. England erhalten; Sven starb indeß noch im Jahr 1036, u. Harald bemächtigte sich der Herrschaft in England. Mit dem König Magnus von Norwegen verglich sich Knut 1036 dahin, daß Jeder sein Reich in Ruhe besitzen u. wer unbeerbt stürbe, des Andern Reich bekommen sollte; durch den Tod Haralds 1039 wurde er auch Besitzer des englischen Thrones. Er überließ sich nun der Ruhe u. dem Wohlleben u. starb 1042 auf einer Hochzeit in Lambeth bei London. Mit ihm starb das Geschlecht der Skioldungen aus u. endigte die dänische Herrschaft in England. Magnus von Norwegen erhob, kraft des Erbvergleichs, seine Ansprüche auf D., u. die Dänen huldigten ihm zu Viborg; er setzte Sven Estridson, Sohn Ulsos u. der Estrida (Schwester Knuts II.), als Statthalter (Jarl) 1042 in D. ein u. zerstörte die Stadt Jomsburg, als diese sich ihm widersetzte. Kaum ein Jahr darauf trachtete Sven sich unabhängig zu machen, floh aber vor dem anrückenden Magnus nach Schweden. Mit Hülfe der Schweden versuchte er nun zum Throne zu gelangen, wurde aber 1044 bei Helgenäs unweit Aarhuus geschlagen. Ebenso besiegte Magnus die Wenden, welche in Holstein u. Südjütland eingefallen waren.

B) Dänemark unter den Ulfingern. Nach Magnus Tode kehrte Sven, Knuts II. Neffe, nach D. zurück (1047), nahm Besitz vom Thron u. wurde Begründer der Dynastie der Ulfinger. Zwar machte ihm Harald Haardrade, des Magnus Nachfolger in Norwegen, den Thron streitig, aber obgleich er fast in allen Schlachten siegreich gegen Sven focht, konnte er doch sein Vorhaben auf D. nicht ausführen u. machte mit Sven an der Götaelf Friede. Dieser ordnete nun in D. unter dem Einfluß Adelberts, Erzbischofs von Bremen, die kirchlichen Angelegenheiten, gründete auch vier neue Bisthümer, in Viborg, Börglum, Lund u. Dalby. Als die Engländer, welche Wilhelm des Eroberers Bedrückungen nicht ertragen wollten, Sven zu Hülfe riefen (1069), schickte dieser, unter Anführung seiner Söhne Harald u. Knut, eine Flotte nach England, aber Wilhelm befriedigte die Dänen dadurch, daß er sie York plündern ließ, u. mit dem Könige fand er sich durch kostbare Geschenke ab. Dem Kaiser Heinrich III. mußte Sven den Eid der Huldigung leisten. 1071 unternahm er einen vergeblichen Zug gegen die Sachsen, welche mit dem Kaiser in Fehde lagen, u. st. 1076 zu Sudotorp in Jütland. Unter ihm verlor die Königswürde viel Ansehen; dagegen wuchs die Macht des Adels. Von den Söhnen Svens wurde durch die Reichsversammlung in Soroe, bestehend aus dem Adel u. den Abgeordneten des Bauernstandes, 1077 der ältere Sohn Harald IV. Hein (d.h. Schleifstein) zum König gewählt. Daß die Stände den Thronfolger bestimmten, also eine Art Wahl ausübten, war einem alten Herkommen gemäß; doch war dieses Recht bisher nicht in Widerspruch mit dem Willen der Herrscher getreten, insofern dieselben die nächsten u. ältesten Anverwandten zu Nachfolgern bestimmten; jetzt aber kümmerte sich die Reichsversammlung nicht um Svens Bestimmung, nach welcher der talentvollere jüngere Knut sein Nachfolger sein sollte. An Haralds IV. Regierung knüpfen sich wichtige Veränderungen in der Rechtspflege, indem der Zeugenbeweis vor dem Beweis durch Eidhelfer zurücktrat. Die Regierung überließ Harald, namentlich in der letzten Zeit, fast ganz seinem Schwiegervater Asbjörn u. st. 1080 in dem schonischen Kloster Dalby. Nun wurde sein Bruder Knut IV. den Hellige (der Heilige), der sich unterdessen in Schweden aufgehalten u. gegen die heidnischen Liefländer gekämpft hatte, einstimmig zum König gewählt. Anfangs hielt er die Gesetze streng aufrecht u. wehrte dem Überhandnehmen persönlicher Mißhandlungen, vermehrte aber Stiftungen, Klöster u. Kirchen u. gab den Geistlichen eine unabhängige Gerichtsbarkeit; da er denselben aber auch großen Einfluß auf die Regierung verstattete, indem er den Bischöfen Sitz u. Stimme im Reichsrathe einräumte u. den anderwärts schon lange üblichen Zehnten einführte, so erbitterte er dadurch das Volk. Nachdem er seinen Bruder Olaf zum Jarl von Schleswig erhoben hatte, wollte er einen Zug zur Eroberung Englands unternehmen, aber eine Meuterei brach auf der Flotte wegen rückständigen Soldes aus, u. als der Jarl Olaf die Klagen der Mannschaft vor den König brachte, ließ ihn dieser, den Eingebungen seiner Räthe folgend, als Anstifter der Verschwörung gefangen zu seinem Schwiegervater nach Flandern senden. Die Folge war, daß die Flottennkannschaft sich völlig auflöste; der König dagegen ließ ein strenges Gericht über die Ungehorsamen ergehen, deren er habhaft werden konnte. Dadurch erbitterte er das Volk noch mehr, welches sich endlich zum offenen Aufstand erhob u. erst die Beamten, welche die drückenden Steuern eintrieben, u. dann den König selbst verjagte (1086). Knut floh nach Schleswig bis an die Schley, von dort nach Fünen, dann nach Seeland; nirgends fand er Schutz u. wurde endlich in der St. Albanskirche bei Odense von dem empörten Volke erschlagen. Wegen seines Eifers für die Geistlichkeit wurde Knut IV. canonisirt. Nach ihm wurde der aus der flandrischen Haft befreite Olaf III. Hunger, Bruder Knuts, zum König erwählt Eine große siebenjährige Theuerung brach unter ihm in D. aus; ihm selbst wird Gefräßigkeit u. Wollust zur Last gelegt; er st. 1095. In seinem Todesjahre schlossen sich auch 1500 Dänen dem ersten Kreuzzuge an, der jedoch (1097) bei Nicäa von den Sarazenen aufgerieben wurde. Der neue König Erik I. (III.) Eygothe (Eiegod), Olafs Bruder, war ein erfahrener Kriegsmann; er eroberte 1098 die wendische Stadt Julin u. sicherte dadurch auf lange Zeit die Schifffahrt des Baltischen Meeres. Er wirkte auch beim Papst Paschalis II. die Errichtung eines eigenen Erzbisthums aus, dessen Sitz in Lund war; darauf unternahm er eine Wallfahrt in das Gelobte Land, während er seinen natürlichen Sohn Harald als Reichsverweser zurückließ, starb aber auf der Reise dahin auf Cypern 1103. Als nach[701] zwei Jahren die Nachricht von des Königs Tode nach D. kam, wählten die Stände den dritten Sohn Sven Estridsons Niels (Nicolaus) zum Nachfolger. Dieser hatte zunächst mit seinem Schwestersohn, Heinrich, im Lande der Wenden zu schaffen, welcher, sein mütterliches Erbe begehrend, in Holstein verwüstend einfiel u. die Dänen bei Lübeck im Jahre 1112 gänzlich schlug. Besseren Schutz als der König gewährte dem Lande der kriegstüchtige Sohn Eriks I. Knut, welcher zum Jarl von Schleswig ernannt wurde; die Dänen nannten ihn Knut Laword (Lord, d. i. Herr). Er sicherte die Grenzen gegen die Obotriten u. erhielt nach dem Tode des Wendenfürsten Heinrich dessen Land vom Kaiser zu Lehen. Das wachsende Ansehen des jungen Knut stachelte Niels Eifersucht so sehr, daß er ihn durch seinen Sohn Magnus 1131 meuchlings ermorden ließ. Da Niels die Unthat ungestraft ließ, wurde er des Thrones entsetzt, u. an seine Stelle des ermordeten Knut Bruder, Erik II. (IV.) Hatevoet (Hasenfuß), später Emund (der Denkwürdige), zum König erwählt. Aber Niels legte das Scepter nicht nieder, sondern erkämpfte den Thron wieder, wurde aber 1134 in der Schlacht bei Fodwig geschlagen u. in Schleswig ermordet. Nachdem Erik nun Harald, welchen Niels vor seinem Tode zum König bestimmt hatte, mit 11 seiner Söhne gemeuchelt hatte, dünkte er sich sicher auf dem Throne; aber, zurückgekehrt von einem Bekehrungszug gegen die heidnischen Wenden, auf dem er Arkona zerstörte, wurde er 1137 auf einer Ständeversammlung von einem Jütländer erstochen. Niemand rächte die That, denn der König hatte sich wegen seiner Gewaltthätigkeiten u. Bedrückungen sowohl dem Volke, als auch der Geistlichkeit verhaßt gemacht. Jetzt traten vier Bewerber um die Krone auf: Knut V., des Magnus Sohn u. Niels Enkel, Sven IV. Grathe, ein natürlicher Sohn Eriks II. (IV.), Waldemar I., Sohn des umgebrachten schleswigschen Herzogs, u. der König der Wenden, Knut. Ihnen allen fehlte das reife Alter; die Wahl fiel auf Waldemar; da er jedoch zu jung war, so wurde bis zu dessen Volljährigkeit Eriks I. (III.) Enkel von seiner Tochter Ragnild (Gemahlin des Jarl Hakon), Erik III. (V.) das Lamm, zum König gewählt. Nun begann ein unheilvoller Bürgerkrieg, indem der einzige dem Blutbade entronnene Sohn Haralds, Olaf, bisher landesflüchtig, zurückkehrte u. den Krieg gegen Erik begann. Er fand rasch Anhang, da Erik ein Schwächling war u. durch Geschenke u. Lehensertheilungen die Gunst des Adels zu gewinnen suchte, ohne auf sein Recht u. seine Macht zu vertrauen. Da traf Olaf, welcher den Bischof Riko in Seeland gefangen genommen u. getödtet hatte, der Bann des Papstes; dieser vermehrte Eriks Anhang. Olaf entkam nach Schonen u. fand., hier in einer Schlacht den Tod (1144). Aber Eriks Ansehen sank mehr u. mehr, als er unthätig u. sorglos den Wenden in der Beunruhigung der Küsten freies Spiel ließ, bis er endlich 1147 die Krone niederlegte u. sich in ein Kloster zu Odense zurückzog, wo er kurz darauf st. Sogleich traten Knut (Magnussen) u. Sven wieder mit ihren Ansprüchen, unterstützt von ihren Parteien, jener von den Jüten, dieser von den Schonen u. Seeländern, hervor, u. es entspann sich ein neuer Bürgerkrieg, in welchem sich der Sieg endlich auf des von Waldemar unterstützten Sven Seite wendete, während dessen die Wenden D. verheerten. Knut, aus D. vertrieben, wendete sich (1152) an Kaiser Friedrich I. u. bat diesen um Unterstützung in der Wiedereroberung des Landes, wogegen er ihm versprach, D. von ihm in Lehen zu nehmen. Zu dieser Versammlung ging auch Sven, eingeladen, mit Waldemar nach Merseburg, u. der Kaiser sprach nicht Knut, sondern ihm das Reich zu, verlangte aber, daß Sven sein Vasall werde u. Seeland an Knut überlasse. Sven weigerte sich zwar, Seeland herauszugeben, aber auf Waldemars Aufforderung trat er ihm einzelne Besitzungen in Seeland, Jütland u. Schonen ab. So war der Friede zwar hergestellt, aber im Land nahm das Elend immer zu, denn Sven erpreßte hohe Abgaben, um die Kriegskosten zu decken u. die Mittel zu einem Kriegszuge gegen Schweden zu gewinnen. Die Unzufriedenheit benutzte Knut, um Sven zu verdrängen; dieser sah sich in der That genöthigt, das Land zu verlassen, landete in Oldenburg u. suchte nun deutsche Fürsten, namentlich seinen Schwiegervater Konrad von Meißen, für sich zu gewinnen. Herzog Heinrich von Sachsen half ihm zur Rückkehr; Sven zog in Schleswig ein u. plünderte dort eine russische Kauffahrteiflotte, um mit dem Erlös seine Söldner zu bezahlen. Diese Gewaltthat vernichtete den Handel Schleswigs, dessen Hafen fortan als unsicher galt; die Bewohner des Landes zogen in Menge weiter nördlich, wo Waldemar eine Truppenmacht um sich versammelt hatte. Unter solchen Umständen hielt es Sven für rathsam, Friedensunterhandlungen anzuknüpfen, u. es kam 1157 in Odense zwischen den drei Thronprätendenten zu einem Vergleiche. D. wurde in drei Theile getheilt: Waldemar erhielt D., Knut die Inseln u. Sven selbst behielt Schonen; alle drei führten übrigens den Titel als Könige von D. Da aber Sven bei einem Gastmahle in Roeskilde Knut ermorden ließ, ergriff Waldemar, der nur mit Mühe einem gleichen Schicksal entkommen war, die Waffen gegen den Mörder, u. derselbe fand in der Schlacht auf der Grathahaide bei Viborg (1157) seinen Tod. Waldemar (der Große) bestieg nun den Thron als alleiniger König von D., u. seine Regierung, meist geleitet von Absalon, seit 1158 Bischof von Roeskilde, war für D. von den wohlthuendsten Folgen, bes. durch die Abwendung der das Land oft mit räuberischen Zügen heimsuchenden Wenden, zu welchem Zwecke er sich 1161 mit Heinrich dem Löwen verbunden hatte. Absalon verbreitete das Christenthum auf Rügen u. an der pommerschen Küste. In Metz, wohin Waldemar vom Kaiser Friedrich I. zur Theilnahme an der Schlichtung der damaligen Streitigkeit der Päpste geladen war, ließ er sich bereden, D. von dem Kaiser in Lehen zu nehmen (1162), was er vorher bei seiner Thronbesteigung abgelehnt hatte. Waldemar nahm 1166 seinen Sohn Knut zum Mitregenten an; dagegen that aber Buris, ein Urenkel Sven Estridsons, Einspruch, weil er selbst nach der Krone strebte, u. obgleich ihn der König durch Belehnung mit einem Theil von Jütland befriedigt zu haben glaubte, so wollte er doch, da Waldemar 1166 mit einem Feldzuge gegen die Wenden beschäftigt war, die Norweger zu einem Einfall in D. vermögen u. sich selbst auf den Thron setzen; aber der König eilte zurück, ließ Buris blenden u. in Westerwig gefangen setzen. Darauf lehrte Waldemar zu seinem[702] wendischen Feldzug zurück u. unterwarf Rügen (1168), welches er mit Heinrich dem Löwen theilte. Während Waldemars Anschläge zu Norwegens Eroberung mißglückten, brach auch in D. eine neue Verschwörung, an der noch mehrere Prinzen Theil nahmen u. an deren Spitze Magnus, Sohn Eriks des Lamms stand, gegen ihn aus; sie wurde erst 1177 gänzlich durch die Gefangennehmung des treulosen Magnus unterdrückt. In demselben Jahre gab Waldemar seinen Sohn Knut den Schonen auf ihr Bitten zum König. Die Liebe des Volkes zu Waldemar nahm inzwischen immer mehr ab, weil er dasselbe durch die Besteuerung zur Führung seiner vielen Kriege drückte; deshalb suchte er sich den Adel durch Ertheilung von Vorrechten, bes. der Gerichtspflege, u. die Geistlichkeit durch Erhebung des Zehnten verbindlich zu machen, während er die Wahlfreiheit durch Einführung der erblichen Thronfolge verkümmerte. Das Bündniß mit Heinrich dem Löwen lockerte sich nach u. nach, als Waldemar einsah, daß der Herzog sich seiner Unterstützung nur zu selbstsüchtigen Zwecken bediente, indem er seine Macht im Norden Deutschlands zu vergrößern wußte, während der König bei den gemeinsam gemachten Eroberungen fast ganz leer ausging. Waldemar brach völlig mit ihm, als der Kaiser den widerspenstigen Vasallen immer härter bedrängte, u. 1181 erschien er mit einer Flotte an der Trave, um den Kaiser in seinen Unternehmungen zu unterstützen. In Stade traf der König mit dem Kaiser zusammen, doch erhielt er keinen Lohn für die gewährte Hülfe, vielmehr wurde statt seiner der pommersche Herzog Bogislaw mit den slawischen Gebieten an der Ostsee belehnt. Waldemar starb, beschäftigt mit einem Kriege gegen die Slawen, in Wordingborg 1182. Unter ihm wurde von Absalon, durch die Erbauung des Schlosses Axelhuus, der Grund zu Kopenhagen gelegt, u. er soll auch das schonische u. seeländische Recht durch denselben Prälaten abzufassen befohlen haben. Nun bestieg sein Sohn Knut VI. den Thron, nachdem er sich, obgleich schon vor 12 Jahren gekrönt u. seit 5 Jahren anerkannter König, in Jütland noch einmal hatte krönen lassen. Durch den 1178 zum Erzbischof von Schonen erhobenen Absalon unterdrückte er zuerst einen Aufstand in Schonen, wo das Volk, mißmuthig über die Steuerlast, namentlich die Abgabe des Zehnten, einen schwedischen Prinzen, Harald Skarang, zum König gewählt hatte, u. vertrieb den Prätendenten; dann schlug er Bogislaw, Herzog von Pommern, der vom Kaiser Friedrich I. beauftragt war, ihn zur Anerkennung der Lehenshoheit des Deutschen Reichs zu zwingen, u. nöthigte ihn selbst, 1185 seine Lehenshoheit anzuerkennen, aus welchem Grunde der König von D. noch jetzt den Titel König der Wenden führt. 1196 besiegte Knut die Esthen u. Liefländer, denen er das Christenthum auf drang. Inzwischen drohte dem Könige neue Gefahr von Seiten des Deutschen Reichs. Der Bischof Waldemar von Schleswig, ein natürlicher Sohn Knuts V., hatte 1192 seine vermeinten Rechte auf die Krone mit Hülfe des Grafen Adolf von Holstein geltend gemacht, nachdem ihm des Kaisers Gunst das Erzbisthum Bremen verschafft hatte. Aber Knut griff, nachdem sein jüngerer Bruder u. muthmaßlicher Thronfolger, Waldemar, den Bischof gefangen genommen hatte, den Grafen Adolf von Holstein an u. zwang ihn zum Frieden. Bald brachen jedoch die Feindseligkeiten wieder aus; Adolf fand Hülfe bei dem Markgrafen Otto II. von Brandenburg u. schlug die Dänen (1193). In dem 1198 erneueten Kriege verheerte Adolf, mit Otto verbunden, die slawischen Lande, über welche D. die Lehensoberheit besaß. An der Oder stand die Sache D-s schlecht, aber 1200 überschritt der König die Eider u. schlug den Grafen, welcher Rendsburg u. die Dithmarschen an D. abtreten mußte. Als Adolf im folgenden Jahre den Frieden brach, überzog ihn Knut abermals mit Krieg, nahm ihn in Hamburg gefangen u. führte ihn nach Dänemark. Knut zog als Sieger in Hamburg ein, durchreiste das eroberte Land, um sich huldigen zu lassen, u. kehrte über Lübeck nach Seeland zurück, wo er 1202 auf der Höhe seines Ruhmes starb. Das Jahr vorher war auch der als Staatsmann, Krieger u. Geistlicher gleich ausgezeichnete Erzbischof Absalon gestorben. Unter Knuts VI. zwanzigjähriger Regierung hob sich D-s Ansehen nach Außen u. sein Nationalwohlstand im Innern in bedeutendem Maße. Als kühne u. unerschrockene Seeleute, als tapfere Krieger im Felde, flößten die Dänen den zeitgenössischen Völkern eine nicht geringe Achtung ein. Die Quelle ihres Reichthums waren theils die großen Weideländer, wo das Vieh gedieh, u. namentlich die Pferde, welche in der Kriegsführung von Jahr zu Jahr wichtiger u. daher gesuchter wurden, theils ihre Fischereien an den Küsten von Schonen. Zugleich gewann der Handelsverkehr mit fremden Nationen einen größeren Aufschwung; man begann, sich reich nach deutscher Sitte zu kleiden, vorzugsweise der sich immer mehr vom Volke absondernde Adel, welcher seine Söhne zu deren wissenschaftlichen Ausbildung nach Deutschland u. Frankreich zu schicken pflegte. Mit dem Verlust der alten Einfachheit der Sitten schwand aber zugleich in der politischen Einrichtung des Staates die volksthümliche Grundlage der königlichen Macht u. Autorität. Zwischen den König u. das ackerbau- u. gewerbtreibende Volk schob sich die Adelsaristokratie, welche die Rechte der ehemaligen Volksthinge an sich riß; zugleich traten die Städtebewohner als eigener Stand aus dem Volke heraus, u. die Bauern, auf denen ein harter Steuerdruck lastete, gingen mehr u. mehr ihrer politischen Bedeutung verlustig. Knuts jüngerer Bruder, Waldemar II. (der Sieger), folgte als König der Dänen u. Wenden, Herzog von Jütland u. Herr von Nordalbingen. Er eroberte Lauenburg, u. der Graf Adolf mußte alle Länder am rechten Elbufer abtreten. 1204 unternahm er einen erfolglosen Zug nach Norwegen; 1208 wollte er den schwedischen Prinzen Sverker, gegen Erik, auf dem Throne erhalten, aber nach der unglücklichen Schlacht bei Lena ließ er dessen Sache fallen u. vermählte seine Schwester Richsa an Erik. In demselben Jahre zog er dem Kaiser Otto IV. gegen dessen Gegenkaiser Philipp zu Hülfe, baute bei Hamburg eine hölzerne Brücke über die Elbe u. legte zum Schutzederselben die Festung Harburg an. Mittlerweile wurde Philipp ermordet, u. Otto trat in ein Bündniß mit dem Markgrafen Albrecht II. von Brandenburg, welcher der Hauptfeind der Dänen in Pommern war. Hier fiel Waldemar 1210 ein, weil die auf sein Geheiß angelegten Festungswerke von Stralsund von seinen pommerschen Vasallen, Kasimir u. Bogislaw, zerstört worden waren. 1214 trat er zur Partei Friedrichs II., welcher ihn mit den in Deutschland eroberten Ländern förmlich belehnte.[703] In Pommern zurückgedrängt, fiel der Markgraf von Brandenburg in Holstein ein u. eroberte Hamburg, das er aber 1216 wieder aufgeben mußte. 1217 ernannte Waldemar II. seinen ältesten (neunjährigen) Sohn Waldemar zum Mitregenten u. trat 1218 Hamburg an den Grafen Albrecht von Orlamünde als erbliches Lehen ab. Im folgenden Jahre unternahm er einen Zug nach Esthland, welches er schon 1205 vergeblich zu erobern gestrebt hatte, u. besiegte die heidnischen Esthen bei Reval, an welchen Sieg sich die Legende von der Entstehung des Danebrog (Dänenfahne) knüpft. Im Jahre 1220 stand Waldemar auf der Höhe seiner Macht; die Dänen herrschten an der Mündung der Elbe, der Trave, Oder, Weichsel u. Düna, u. mit ihrer Seemacht konnte keines der nordischen Völker sich messen. Den ersten Stoß erhielt die dänische Monarchie durch einen der Vasallen des Königs, den Grafen Heinrich von Schwerin. Dieser hatte einen Zug ins Gelobte Land unternommen; bei seiner Rückkehr 1223 fand er sein Schloß von königlicher Mannschaft besetzt; der König hatte ihn seines väterlichen Erbes beraubt, um es dem noch unmündigen Sohne des Grafen Nikolaus von Halland, einem unehelichen Sohne Waldemars, zuzuwenden. Graf Heinrich reiste sofort nach Seeland zum Könige, u. als seine Bitten kein Gehör fanden, bemächtigte sich der Graf des Königs u. des Mitregenten, während sie auf der Insel Ly bei Fünen nach einer Jagd der Ruhe pflegten, durch List u. brachte sie gefangen nach Schwerin, wo sie einige Jahre in enger Hast blieben. Die Pommern, Wenden u. Liefländer schüttelten währenddem das dänische Joch ab, u. der Graf von Schauenburg eroberte Holstein. Waldemar, zu dessen Befreiung der Graf Albert von Holstein 1225 vergeblich einen Kriegszug unternommen u. der Papst umsonst mit Bann u. Interdict gedroht hatte, wurde 1225 wieder freigegeben, nachdem er auf Holstein u. alle slawischen Besitzungen verzichtet, 45,000 Mark Silber erlegen u. sich niemals wegen der Gefangenhaltung rächen zu wollen beschworen hatte. Aber nachdem auch der junge Königssohn 1226 freigelassen war, ließ sich Waldemar sogleich vom Papste seines Eides entbinden u. fiel in Holstein ein; er wurde indeß 1227 bei Bomhöved geschlagen, verwundet u. zur Flucht genöthigt. 1235 kriegte er gegen den Deutschen Orden, unterwarf die Insel Rügen wieder u. erhielt auch 1237 Esthland zurück. Er gab auf der Reichsversammlung zu Wordinborg 1240 eine Gesetzsammlung (Jütisches Gesetz), stiftete angeblich den Danebrogorden (s.d.) u. st. 1241. Da der 1218 zu Waldemars Nachfolger gekrönte Waldemar 1231 gestorben war, so hatte der König 1232, mit Übergehung Knuts, einen jüngeren Sohn, Erik, zu seinem Nachfolger bestimmt, Knut aber Blöckingen, Abel das Herzogthum Schleswig u. Christoph Laaland u. Falster zugetheilt. Erik folgte also als Erik IV, (VI.) Plogpenning (Pflugpfennig) od. der Heilige. Er gerieth wegen der Theilung des Reichs mit seinen Brüdern in Krieg; Erik suchte nämlich die holsteinischen Länder wieder zu erobern, aber sein Bruder Abel, Schwiegersohn des Grafen Adolf IV. von Holstein u. Vormund der Kinder desselben, verweigerte ihm den Lehenseid wegen Schleswig, in welcher Weigerung ihm seine Brüder für ihre Besitzungen beitraten. Auf Seite der verbündeten Brüder stand Lübeck, dessen Seemacht so gestiegen war, daß seine Flotte 1248 Kopenhagen einnehmen u. die Festung Stralsund zerstören konnte. Dem Könige halfen die Herzöge von Mecklenburg. Nach der Einnahme Schleswigs durch die königlichen Truppen kam der Friede zu Stande, in welchem Eriks Brüder seine Lehenshoheit anerkannten. 1249 schrieb der König die unter dem Namen Pflugpfennig bekannte Steuer aus, welche durch Abgabe für jeden Pflug zur Führung des Krieges in Esthland aufgebracht werden sollte. Die Steuerauflage rief eine große Erbitterung des Volkes hervor, welches sich in Schonen zum offenen Aufstand erhob u. mit Waffengewalt zur Ruhe gebracht werden mußte. Von seinem erfolglosen Zuge nach Esthland zurückgekehrt, gerieth der König wegen Rendsburg abermals mit dem Grafen von Holstein in Zwist u. wurde auf dem Marsche bei Schleswig von Abel verrätherisch gefangen u. auf Anstiften desselben 1250 ermordet. Sein Bruder Abel, der geschworen hatte, daß Erik wider seinen Willen ermordet worden sei, wurde 1250 gekrönt, wodurch Schleswig wieder zur Krone kam. Bei seiner Krönung huldigten zum ersten Male Bevollmächtigte der Städte. Er ertheilte den Städten Freiheiten; Kirchen u. Klöster überhäufte er mit Wohlthaten. Die Nordfriesen, die er durch die Waffen zur Bezahlung der Schatzung, die er zur Wiedereroberung der verlorenen Ländet aufgelegt hatte, zwingen wollte, nöthigten ihn zur Flucht, wobei er am 29. Juni 1252 von einem Friesen, Wessel Hummer, auf dem Milder Damme im Eiderstedtschen erschlagen wurde. Sein Leichnam wurde im Dome zu Schleswig beerdigt, später aber bei Gottorp in einen Morast versenkt. Obgleich Abel Söhne hatte, so war doch die Stimmung in der Reichsversammlung gegen den Vater zu übel, um für dessen Söhne günstig zu sein; dazu kam, daß der älteste, Waldemar, bei seiner Rückkehr von der Universität Paris vom Kölner Erzbischof festgehalten wurde. Die Großen erhoben daher Abels Bruder, Christoph, den vierten Sohn Waldemars II., zum König. Christoph I. hatte einen dreifachen Kampf zu bestehen, den einen um das Herzogthum Schleswig, den zweiten mit dem Erzbisthum u. den dritten mit den aufrührerischen Bauern. Die holsteinischen Großen, an deren Spitze Heinrich von Emelthorp stand, widersetzten sich der Besitznahme Schleswigs durch königliche Truppen; sie hatten Lübeck u. Brandenburg auf ihrer Seite u. drängten den König so sehr, daß dieser sich genöthigt sah, Abels Kindern das Recht auf den Besitz Schleswigs einzuräumen. 1256 gerieth er in Streit mit einigen Bischöfen, bes. mit dem Erzbischof von Lund, Jakob Erlandson, wegen der Privilegien der Kirche gegenüber der weltlichen Macht. Auf Seite des Königs standen drei Bischöfe u. die niedere Geistlichkeit. Als der Erzbischof die Krönung des Thronfolgers u. ältesten Sohnes des Königs, Erik, verweigerte, ließ ihn Christoph 1259 gefangen setzen; in Folge dessen sprach der Papst den Bann über das Reich aus. Bald darauf starb der König zu Rügen, man sagt an Gift, welches ihm der Abt Arnefast beigebracht haben soll. Obgleich Erik, Abels Sohn, von der geistlichen Partei u. dem rügischen Fürsten Jaromar unterstützt, nach der Krone strebte, auch mit deren Hüse Kopenhagen einnahm, so blieb doch Christophs Sohn, Erik V. (VII.) Glipping, 1259 unter Vormundschaft seiner Mutter Margarethe, in seinem Rechte, zu dessen Vertheidigung norwegische u. schwedische Hülfe bereit[704] war. Als Jaromar 1260 auf Bornholm seinen Tod gefunden hatte, gerieth der König wegen der, dem Herzog Erik verweigerten Belehnung mit Schleswig mit diesem u. dem Grafen von Holstein in Krieg u. wurde in der Schlacht auf der Lohhaide 1261 mit seiner Mutter gefangen. Die Mutter befreite ihr Vetter, Herzog Albert von Braunschweig, den sie zum Reichsverweser ernannte, u. der König wurde auf Vermittelung des Markgrafen Johann von Brandenburg unter der Bedingung freigegeben, daß er des Markgrafen Tochter ohne alle Mitgift heirathete. An dem Schleswiger Erik rächte sich der König, indem er ihm alle seine Besitzungen bis auf die Stadt Schleswig entriß, welche er auch den Söhnen des Herzogs, deren Vormund er nach Eriks Tode (1272) geworden war, nach ihrer Volljährigkeit zu übergeben versprach. 1274 söhnte sich der König mit dem Erzbischof Erlandson, der nach Entlassung aus seiner Hast dem erzbischöflichen Stuhl entsagt u. in Italien gelebt hatte, wieder aus, setzte denselben wieder in seine Würde ein, zahlte ihm 15,000 Mark Silber u. verzichtete auf das Investiturrecht. Nun erst wurde der Bann aufgehoben (1275), der 17 Jahre auf D. gelegen hatte. Inzwischen arbeiteten die Großen des Reichs darauf hin, die Majestätsrechte zu verkümmern u. ihre politische Macht zu vergrößern; das Recht, über Krieg u. Frieden zu entscheiden, war schon früher dem Könige u. den Großen (nicht mehr der Reichsversammlung) zugestanden; jetzt verlangte man jährliche regelmäßige Parlamente, welche 1284 wiederholt zugesagt u. verordnet wurden. Auch die Streitigkeiten zwischen König u. Kirche benutzte der Adel, um seine Gerichtsbarkeit (Birkething) vollständig zu befestigen, wodurch die königlichen Richter u. die Vorsteher der Provinzen ihr Ansehen vollends verloren. Die Bauern sanken zu verarmten Leibeignen herab. 1283 erhob Jakob, Graf von Nordhalland, Ansprüche auf die seinem Hause vom Könige entzogenen Besitzungen, u. der Herzog von Schleswig, des verstorbenen Eriks Sohn, auf mehrere der eingezogenen Besitzungen, dann auf das ganze Herzogthum, auf die Insel Alsen u. endlich selbst auf die Krone. Um ihren Ansprüchen mehr Nachdruck zu geben, verbanden sich beide mit dem unzufriedenen Adel D-s u. mit Norwegen; der Herzog fiel indeß auf seiner Fahrt nach Norwegen in des Königs Hände u. entsagte nun allen von ihm erhobenen Ansprüchen. Erik aber wurde 1286 vom Grafen von Halland ermordet; Spätere wälzten auf Waldemar von Schleswig den Verdacht der Urheberschaft des Mordes, daß aber die Königin nicht dieser Ansicht war, erhellt daraus, daß sie den Herzog zum Vormund über ihren 12jährigen Sohn, Erik VI. (VIII.) Menved, berief; doch brachte der Herzog während der Vormundschaft Alsen, Arröe u. Femern wieder an Schleswig, welches Herzogthum seiner Lehensabhängigkeit von der Krone entbunden wurde. Der geächtete Mörder Eriks V., Graf Jakob von Nordhalland, gewann 1287 den König von Norwegen zu einem Kriegszuge gegen D.; mehrere Jahre lang hausten die Norweger verheerend an den dänischen Küsten, u. der König ging endlich 1295 einen schmählichen Frieden ein, in welchem er den geächteten Mördern ihre Güter zurückgeben u. mit den Norwegern sich mit Gelde abfinden mußte. Sehr unfreundliche Auftritte hatte Erik mit Grand, Erzbischof von Lund, der ohne des Königs Bestätigung nach seines Vorgängers Tode den erzbischöflichen Stuhl bestiegen hatte u. wegen seiner Verwandtschaft mit Jakob von Nordhalland verdächtig war, in Eriks V. Ermordung verwickelt zu sein. Er ließ den Erzbischof gefangen nehmen, öffentlich mißhandeln u. in das Gefängniß werfen. Dafür sprach Papst Bonifacius VIII. über D. das Interdict, über den König u. dessen Bruder Christoph den Bann aus (1298); doch söhnte sich der König 1302 wieder mit der Kirche aus, u. der Erzbischof wurde für das Verzichten auf den erzbischöflichen Stuhl mit Geld abgefunden. Durch die Unterdrückung mehrerer Empörungen, durch Unterstützung seines Schwagers, des schwedischen Königs Birger (1307), gegen dessen Bruder, u. durch die Versuche, die Oberlehensherrlichkeit zu erweitern (u.a. über Rostock, das er 1312 eroberte u. an den Herzog Heinrich von Mecklenburg abtrat), brachte der König das Reich in immer tiefere Schulden. Viele Krongüter wurden verpfändet u. mit der finanziellen Zerrüttung ging das Sinken der dänischen Macht Hand in Hand. Mit Norwegen schloß Erik nach wiederholten Kämpfen 1309 in Kopenhagen einen neuen schimpflichen Frieden, in welchem er Nordhailand abtrat. Er st. 1319 in Roeskilde. Seeland verdankte ihm eine Gesetzsammlung. Ihm folgte sein Bruder Christoph II., mußte aber, um die Großen für sich zu gewinnen, eine Acte unterzeichnen, welche die königliche Machtbefugniß noch mehr einschränkte, u. wurde 1322 zugleich mit seinem Sohne Erik gekrönt. Aber er war kein guter König. Um sich u. das Reich der ungeheueren Schuldenlast zu entreißen, nahm er den Pfandinhabern des Reichs alle versetzten Landgüter u. Provinzen; die Gläubiger, unter denen Graf Ludwig Albertson von Gleichen ganz Schonen u. einen Theil von Laaland verlor, empörten sich, wiewohl vergebens, unter dem Erzbischof von Lund u. dem Herzog Knut Porse von Halland. Im Streite mit Gerhard d. Gr., Grafen von Holstein, den er wegen der Vormundschaft über Waldemar, Sohn des Herzogs Erik von Schleswig, herbeiführte, wurde Christoph bei Gottorp geschlagen, u. nun brach eine allgemeine Empörung gegen ihn aus, der Reichstag setzte ihn ab u. ernannte 1326 Waldemar III. zum König u. den Grafen Gerhard zum Reichsverweser. Der neue König mußte sich zu noch größeren Beschränkungen der königlichen Rechte verstehen. Auf dem Reichstage zu Nyborg belehnte der König den Grafen Gerhard mit dem Herzogthum Südjütland (Schleswig), u. zwar für ewige Zeiten, so daß das Herzogthum niemals wieder mit der Krone sollte vereinigt werden; Knut Porse aber erhielt Südhalland, Samsöe u. Kallundborg als Fahnenlehen. Jetzt reute es den dänischen Adel, den Holsteiner als Oberhaupt gewählt zu haben, u. bald bot sich eine günstige Gelegenheit in einem in Seeland ausgebrochenen Bauernaufstande, sich des Reichsverwesers zu entledigen (1329). Christoph wurde zurückgerufen u. Waldemar resignirte im Frieden zu Ripen (28. Febr. 1330). Bald aber gerieth Christoph mit Gerhard, dem er dafür, daß dieser Südjütland wieder an Waldemar abtrat, fast ganz Fünen zum erblichen Lehen gegeben hatte, wieder in Streit u. wurde auf der Lohhaide so geschlagen, daß er in eine Theilung des Reiches zwischen Waldemar u. den Grafen Johann u. Gerhard von Holstein willigte. Sein Sohn Erik starb, bei Gottorp verwundet, in Kiel[705] 1331. Die Provinzen Schonen u. Halland, in denen Johann von Holstein sich verhaßt gemacht hatte, wurden durch einen Aufstand der Bauern an die schwedische Krone gebracht. Christoph, nur noch dem Namen nach König von D., ohne Besitzungen u. ohne Einkünfte, st. 1332 in Nyköping. Bei seinem Tode war D. in arger Verwirrung, der Handel lag durch die Beeinträchtigung der Hansestädte darnieder; Bischöfe u. Adel verweigerten Abgaben u. herrschten selbst nach Belieben. Das Reich selbst war fast ganz aufgelöst, denn Schonen u. ein Theil von Laaland u. Bleckingen besaß Schweden; Fünen, Nordjütland, Seeland, Laaland wurde durch Holstein-Schleswig regiert, auch Rügen war abgerissen, so daß D. nur noch ein Stück von Laaland u. Esthland umfaßte. Von den Kronprätendenten trat zunächst Otto, Christophs ältester Sohn, auf, drang von Nordfriesland her in Südjütland ein, wurde aber bei Viborg auf der Taphaide 1334 von Gerhard geschlagen u. gefangen genommen. Indessen wußte Graf Gerhard sein Ansehen zu mehren u. war factisch Herr von fast ganz Dänemark: als 1339 in Jütland eine Empörung ausbrach, welche von der Geistlichkeit u. dem Adel, welche Gerhard mit Schatzungen hart mitgenommen hatte, geleitet wurde. Eben darüber, mit Hülfe deutscher Soldtruppen den Aufstand niederzuwerfen, wurde er 1340 von Niels Ebbesen, einem jütländischen Edelmann, in Randers ermordet. Nach einem achtjährigen Interregnum wurde nun zur Königswahl geschritten; man nahm Rücksicht auf Christophs Söhne, zog aber den jüngeren Waldemar dem älteren Otto, weil dieser noch in der Gefangenschaft der holsteinischen Grafen war, vor, u. dieser folgte als Waldemar IV. Attertag 1340. Seine Wahl wurde mit Nachdruck unterstützt vom Kaiser Ludwig d. Baier, an dessen Hofe er erzogen worden war, u. von dessen Sohne, dem Markgrafen von Brandenburg, seinem Schwager; bes. wurde durch diese ein gutes Vernehmer mit dem Herzoge Gerhard hergestellt, in Folge dessen des Königs Bruder Otto freigegeben wurde u. auch Waldemar III. öffentlich der königlichen Würde entsagte. Waldemar IV. ergriff mit kräftiger Hand die Zügel der Regierung u. suchte Ordnung in die verworrenen Verhältnisse seines stückweis verpfändeten Reiches zu bringen. Er schloß deßhalb Friedens- u. Freundschaftsverträge mit den Nachbarfürsten von Pommern, Schleswig, Brandenburg u. Holstein, in welchen mehrere streitige Punkte verglichen wurden. Dennoch kam es in den nächsten Jahren zu harten Kämpfen mit den Holsteinern. Niels Ebbesen hauste in Jütland an der Spitze aufrührerischer Bauern, welche aber von dem Grafen Heinrich von Holstein, nachdem dieser sich mit dem Könige verglichen hatte, 1342 bei Skanderborg aus einander gejagt wurden. Hier verlor Niels Ebbesen Schlacht u. Leben. 1343 folgte der Abschluß eines beständigen Friedens- u. Freundschaftsbundes zwischen D. u. Schweden, nachdem schon 1341 dem schwedischen König Magnus die versetzten Provinzen gegen 7000 Mark Silber zugesichert, dagegen von diesem Könige das an Schweden verpfändete Schloß in Kopenhagen zurückgegeben war. 1346 benutzte Waldemar den Streit der Grafen von Holstein mit dem Herzoge Waldemar von Schleswig, um sich der festen Punkte, welche die Holsteiner in Seeland noch inne hatten, zu bemächtigen. Er eroberte Wordingborg u. erhielt außerdem in dem nun abgeschlossenen Vergleiche Laaland zurück, so daß der König fortan wieder Herr von ganz Seeland war, welche Insel seitdem den Kern der Monarchie bildete. Waldemar unternahm nun einen Kreuzzug gegen die heidnischen Lithauer u. Preußen, u. von da wanderte er mit dem Herzog Erich von Sachsen ins Gelobte Land, wo er sich in den Orden der Tempelherren aufnehmen ließ. Nach seiner Rückkehr (1347) trat er den unsicheren Besitz od. Esthland um 19,000 Mark Silber an den Deutschen Orden ab, löste von den Holsteinern 1348 einen großen Theil der ihnen verpfändeten Insel Fünen u. berief 1349 zum ersten Male nach langer Zeit wieder eine Reichsversammlung in Roeskilde. 1350 zog er dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg gegen den falschen Waldemar zu Hülfe. Mit den Grafen von Holstein blieb Waldemar in fortwährendem Kriege; er wurde von ihnen 1357 bei Randers geschlagen, siegte aber bald darauf bei Gamborg auf Fünen. 1360 beruhigte er die aufständischen Jüten durch Unterzeichnung einer Handfeste auf dem Reichstage zu Kallundborg u. eroberte 1361 Gothland. Dieser Gewaltstreich machte ihm auf einmal Schweden, Norwegen, Lübeck u. die mit ihnen verbundenen Hansestädte zu Feinden. Die Lübeck'sche Flotte griff Kopenhagen an, plünderte die Stadt u. belagerte das von den Dänen besetzte Helsingborg. Aber die schwedische Hülfe blieb aus, u. Waldemar zwang die Lübecker zum Abzuge. Einige Jahre ruhten die dänischen Waffen, doch sann Waldemar stets von Neuem auf Erweiterung seiner Macht, verfuhr, wenn er des Geldes bedürftig war, schonungslos gegen eigene u. fremde Unterthanen u. erpreßte u. schatzte nach Belieben, bis endlich der Unwille der auf solche Weise vielfach beeinträchtigten handeltreibenden Seestädte den höchsten Grad erreicht hatte. Da verbanden sich die Städte der Hansa mit den empörten Jütländern, dem Könige von Schweden u. den Grafen von Holstein (1268). Waldemar floh nach Pommern u. überließ D. den Plünderungen der übermächtigen Feinde. Im Namen des Königs schloß endlich 1370 Henning von Podebusk am 24. Mai den Frieden von Stralsund, wodurch den Städten der Hansa eine Entschädigung in den 15jährigen Einkünften aus Schonen u. eine Anzahl von Rechten u. Freiheiten zugesichert wurde, welche gehalten werden sollten, auch wenn der König den Vertrag nicht unterzeichne. 1372 kehrte Waldemar zurück; er machte 1374 noch einen Zug gegen die Friesen, welche die Zahlung des Hausgeldes seit 14 Jahren verweigert hatten; dann st. er 1375 am Podagra, nach einer ruhelosen Regierung, welche für die Entwickelung des Reiches nur wenig Früchte trug. Nach Waldemars Tode meldeten sich zwei seiner Enkel zum Thron: Albrecht, Sohn des Herzogs Heinrich von Mecklenburg u. der älteren Tochter Waldemars IV., Ingeberga, welchen Waldemar bereits zu seinem Nachfolger ernannt hatte, obwohl dies nach der Handfeste Waldemars III. ungesetzlich war; u. Olaf, Sohn des Königs Hakon VIII. von Norwegen u. der Margarethe, jüngerer Tochter Waldemars IV. von D. Der Reichstag löste sich auf, ohne über die Wahl entschieden zu haben, aber Margarethe wußte die Provinzen nach u. nach für ihren Sohn zu gewinnen u. dieser bestieg, 5 Jahre alt, als Olaf IV. unter der Vormundschaft seiner Mutter 1376 den Thron. Margarethe wurde nach[706] Hakons Tode 1380 auch Regentin in Norwegen, Wahrscheinlich faßte sie schon damals den Plan, sämmtliche drei nordische Reiche zu Einem zu vereinigen. Zwar verbarg sie ihn noch u. begnügte sich, Albrecht, den König von Schweden, der unter nichtigen Vorwänden in Schonen eingefallen war, zurückzutreiben. Inzwischen erhoben die Hansestädte neue Klagen über die den Handel beunruhigenden adeligen Piraten an den dänischen Küsten; die Königin kam selbst zur Tagfahrt nach Stralsund u. versprach Abhülfe; zugleich löste sie das verpfändete Schonen ein u. bestätigte der Städte Rechte u. Freiheiten; dann ließ sie sich u. ihren Sohn in Schonen huldigen. 1386 sicherte sie sich auch, in kluger Weise unterhandelnd, ihre südliche Grenze durch Abtretung Schleswigs an die Herzöge von Holstein u. wendete nun ihre ganze Aufmerksamkeit gegen den Norden. Da vereitelte fast der Tod ihres Sohnes Olaf, der 1387 unerwartet starb, ihre Pläne. Doch zum Glück starb wenige Monate später auch Albrecht von Mecklenburg, der inzwischen immer seine Ansprüche auf den dänischen Thron erneuert hatte, u. nun wurde Margarethen selbst von den Ständen die Regierung über D. übertragen. Als aber die Norweger Schwierigkeiten machten, eine Frau als eigentliche Herrscherin anzuerkennen, wurde, auf ihren Betrieb, 1388 der fünfjährige Erik VII. (IX.) der Pommer, Sohn des Herzogs Wratislav VII. von Pommern u. der Maria von Mecklenburg, der Tochter ihrer Schwester Ingeberga, zum König von Norwegen erwählt u. sie als Regentin bestätigt Unterdessen hatte die übermüthige Regierung Albrechts von Mecklenburg die Schweden zur Empörung gereizt u. die Unruhigen hatten Margarethe um ihren Beistand gebeten. Diesen gewährte sie denselben nur unter der Bedingung, daß ihr die Krone Schwedens zugesichert würde. Von einem Theil der Schweden als Königin anerkannt, fiel sie in Schweden ein, u. einige der wichtigsten Festungen fielen ihr zu; Albrecht, welcher ihr entgegenzog, zweifelte aber so wenig an seinem Sieg, daß er den Titel König von D. annahm u. Margarethen einen Wetzstein, um Scheren u. Nadeln darauf zu schleifen, überschickte. Beide Heere begegneten sich am 24. Septbr. 1388 bei Falköping, wo Albrecht gänzlich geschlagen u. gefangen wurde. Dennoch behaupteten seine Anhänger Stockholm u. einige feste Plätze, von den Vitalienbrüdern unterstützt, bis 1395, wo durch Vermittelung des Oheims Albrechts, des Herzogs Johann von Mecklenburg, ein Vertrag geschlossen wurde, durch welchen Albrecht freigelassen wurde u. dagegen versprach, wenn binnen drei Jahren seine Streitigkeiten mit Margarethen nicht ausgeglichen wären, sich wieder zum Gefangenen zu stellen od. 60,000 Mark zu zahlen. Die Hansa garantirte diesen Vertrag u. bekam von Albrecht zum Pfand Stockholm, welches sie nach drei Jahren, wenn dieser Vertrag nicht erfüllt würde, Margarethen für diese 60,000 Mark einzuräumen versprach. Auf dem Reichstage zu Viborg am 23. Jan. 1396 wurde Erik als König von D. u. Margarethe als Regentin bis zu dessen Volljährigkeit anerkannt, auch ein Streit wegen der Belehnung des Herzogs Gerhard von Holstein mit Schleswig dadurch geschlichtet, daß derselbe einen jährlichen Gehalt empfing u. den Lehenseid leistete. Margarethe dachte nun ernstlich daran, die drei Reiche, jedes unter seiner Verfassung, unter einem gemeinsamen Oberhaupte zu vereinen u. dies durch einen feierlichen Vertrag von Abgeordneten aller drei Reiche anerkennen zu lassen. Nachdem Erik nochmals von den Schweden zum Nachfolger Margarethens gewählt u. als König gekrönt worden war, kam dieser Vertrag am 13. Juli 1397 in Kalmar wirklich zu Stande (Kalmarische Union).

III. Periode. Bis zur unumschränkten Herrschaft der dänischen Könige 1660. A) Bis zum Aussterben der Ulfinger 1448. 1398 gaben die Hansestädte Stockholm heraus, u. diese Stadt leistete Margarethen den Eid der Treue. 1399 übergaben sich ihr auch die übrigen, noch von Albrechts Anhängern besetzten Plätze. Nur Gothland war Albrecht noch übrig; auch dieses griff Margarethe an, u. um die Insel nicht umsonst zu verlieren, verkaufte sie Albrecht an den Deutschen Orden, welcher Margarethens Truppen verjagte u. endlich einen Vertrag mit der Königin schloß, der ihm den Besitz von Gothland so lange sicherte, bis 9000 Noblen gezahlt wären. Albrecht, der wohl erkannte, daß jede Hoffnung, die Krone wieder zu erhalten, verschwunden sei, begab sich durch einen Vertrag vom 25. Nov. aller seiner Ansprüche auf D., Schweden u. Norwegen u. behielt sich nur den Titel als König vor. Nun benutzte Margarethe die gewonnene Ruhe u. den Tod des Grafen Gerhard von Holstein, der 1404 gegen die Ditmarsen geblieben war, um dessen Wittwe zu nöthigen, ihr unbedingt den Lehnseid zu leisten. Elisabeth that dies aus Furcht vor ihrem Schwager, dem Grafen Heinrich v. Holstein, welcher Ansprüche auf die Hälfte von Holstein erhob. Zugleich suchte Margarethe durch Heirathsverbindungen ihre Macht zu befestigen. Sie vermählte Erik mit Philippa, Tochter Heinrichs IV. von England, u. nach langen Unterhandlungen 1410 Eriks Schwester, Katharina, mit dem Pfalzgrafen Johann, Sohn des Kaisers Ruprecht. 1409 nahm Elisabeth von Holstein ihren Schwager zum Vormund ihrer Söhne an, da sie von diesem mehr Schutz erwartete, als von der schlauen Königin von D. Graf Heinrich nährte den Haß der holsteinschen u. schleswigschen Bauern gegen die Dänenherrschaft u. rief einen Aufstand ins Leben, in Folge dessen der Bischof von Schleswig vertrieben wurde u. auch Flensburg sich erhob. Der König rückte mit einer Truppenmacht nach Schleswig ein, erlitt aber eine völlige Niederlage. Den Krieg endigte ein zu Kolding 1411 abgeschlossener Waffenstillstand. In der Absicht, einen förmlichen Frieden zu erwirken, kam Margarethe 1412 nach Flensburg, starb aber, ehe sie zu ihrem Ziele kam, am 28. Oct. 1412 im Hafen zu Flensburg. Erik VII. (IX.), der Pommer, führte, nachdem auf dem Reichstage zu Nyborg 1413 keine Vereinigung zu Stande gekommen war, den Krieg mit Heinrich, dem ältesten Sohne Elisabeths von Holstein, fort, da dieser Schleswig als erbliches Lehn gemäß dem Vertrage von 1386 forderte. Die Holsteiner fanden Unterstützung theils bei Mecklenburg, theils bei der Hansa, namentlich bei der Stadt Hamburg (1417), u. bei den Herzögen von Braunschweig u. Lüneburg. 1418 vermittelte Lübeck einen Waffenstillstand. 1420 begann der Krieg von Neuem u. dauerte, kurze Unterbrechungen abgerechnet, bis 1433. Herzog Heinrich von Holstein fiel 1427, u. ihm folgte sein Bruder Adolf als Herzog von Schleswig u. Graf von Holstein. Dieser setzte den Kampf mit gleicher Energie[707] gegen den König fort u. eroberte 1431 Flensburg. Erst auf die Nachricht, daß Schweden in hellem Aufstande sei, verstand sich der König dazu, 1435 Schleswig durch den Interimsvergleich zu Vordinborg dem Grafen von Holstein für sich u. auf 2 Jahre nach seinem Tode auch für seine Erben, wonach dann jeder sich seines Rechtes bedienen solle, zu überlassen. Unklug, wie er den Krieg gegen Holstein geführt, verfuhr Erik auch in der Regierung Norwegens u. Schwedens, welche Länder er durch Steuerauflagen u. Vernachlässigung in üble Stimmung brachte. Da die von dem Statthalter Jösso Erikson in Westermanland bedrückten Dalekarlier von Erik keine Hülfe erflehen konnten, so ergriffen sie unter Engelbrechtson 1433 die Waffen. Bald verbreitete sich die Empörung über ganz Schweden, u. 1435 wählte sich das Land selbst einen Reichsstatthalter. Zwar wurde 1437 auf einer neuen allgemeinen Versammlung zu Kalmar die Vereinigung der 3 Reiche bestätigt, unter der Bedingung, daß Erik den Übelständen in Schweden abhelfen sollte; aber gleich darauf, da er sein Wort nicht hielt, zerfiel Erik aufs Neue mit den Schweden u. auch mit den Dänen u. flüchtete sich 1439, nach Verschenkung Rügens an Pommern, mit den Reichskleinodien, Schätzen u. Urkunden nach der Insel Gothland, weshalb ihm die 3 Reiche den Gehorsam aufkündigten. Der königlichen Würde beraubt, lebte Erik noch 10 Jahre in Gothland u. 10 Jahre in Pommern; er st. 1459. Schon längst hatte Erik um einen Mitregenten in der Person des Herzogs von Pommern Bogislaw gebeten, aber die dänischen Reichsstände wollten von diesem nichts wissen u. wählten Eriks Schwestersohn, den Pfalzgrafen Christoph, einstweilen zum Reichsverweser. Auf dem Reichstage zu Viborg 1440 wurde Christoph III. als König gekrönt u. darnach auch von Schweden u. Norwegen anerkannt. Christoph suchte auf friedlichem Wege die Wohlfahrt seiner 3 Reiche zu heben u. schloß zunächst mit dem Herzoge Adolf von Schleswig Frieden, indem er demselben das Herzogthum Schleswig als erbliches Lehn mit ausgestreckter Fahne zuerkannte. Er verlegte die Residenz von Roeskilde nach Kopenhagen, welche Stadt von nun an im Flor immer stieg. Seinen großen Plan zum Sturz der Hansa, von welcher D. große Beeinträchtigungen erlitt, vor allen gegen Lübeck auszuführen, hinderte ihn sein plötzlicher Tod zu Helsingborg 1448; mit ihm erlosch der Stamm der Ulfinger auf dem dänischen Throne.

B) Dänemark unter Königen aus dem Hause Oldenburg bis zur Constituirung des Kongelov 1660. Als nach dem Tode Christophs III., der keine Kinder hinterlassen hatte, die 3 nordischen Reiche sich trennten u. Schweden Karl Knutson zum König erkor, erwählte D. den Herzog Adolf von Schleswig in der Hoffnung, dies Herzogthum, welches die Krone von D. um der nordischen Union willen aufgegeben, mit D. wieder zu vereinigen. Dieser jedoch schlug die Krone aus u. empfahl den Sohn seiner Schwester Hedwig, Gemahlin des Grafen Dietrich von Oldenburg, Christian. Dieser bestieg als Christian I., vom Reichsrathe gewählt, nachdem er eine Handfeste, in welcher dem Reichsrathe u.a. das Recht der Königswahl förmlich zuerkannt wurde, unterschrieben u. beschworen hatte, den dänischen Thron. Christian, welcher Christophs III. Wittwe Dorothea heirathete, machte auch Anspruch auf die übrigen nordischen Kronen. Norwegen unterwarf sich ihm, Schweden nicht, doch überlieferte ihm der vertriebene König Erik VII. Gothland, das er noch im Besitz hatte. Um Gothland führten darauf Schweden u. Dänen einen kleinen Krieg, der später nach Schonen hinübergespielt war. Christian nahm Öland u. erschien 1457 mit einer Flotte vor Stockholm, u. der Reichsrath, von dem früher erwählten König Karl abtrünnig, erkannte Christian auch als König von Schweden an. 1460 erhielt Christian nach seines Oheims Adolf Tode auch Schleswig u. Holstein, indem die Stände ihn zu ihrem Landesherrn erwählten. Er bestätigte die Rechte u. Freiheiten des Landes, u.a. die Wahlfreiheit, das Steuerverwilligungsrecht u. die Untrennbarkeit der beiden Landesgebiete. Aber erst 1470 erfreute er sich des ungestörten Besitzes jener Länder, nachdem er die Erbansprüche des Grafen von Schaumburg mit Gelde abgekauft, mit seinen Brüdern aber einen langwierigen Krieg geführt hatte. Inzwischen war dem Könige aber die Krone Schwedens verloren gegangen. Mit Hülfe des Erzbischofs Jens von Upsala war Karl zurückgekehrt. Vergebens bekriegte er das von dem Feldherrn Sten Sture musterhaft vertheidigte Land u. gab endlich, als Karl 1440 gestorben war u. Sten Sture die Reichsverweserschaft übernommen hatte, nach der unglücklichen Schlacht am Brunkenberge bei Stockholm (10. Oct. 1471) den Plan auf, die schwedische Krone wieder zu gewinnen. Schon 1468 hatte Christian I. die Orkadischen Inseln als Brautschatz seiner Tochter Margaretha an Schottland abgetreten. Er stiftete die Universität Kopenhagen u. den Elephantenorden. 1473 unternahm er, angeblich um das Gelübde einer Pilgerfahrt nach dem Gelobten Lande zu erfüllen, eine Wallfahrt nach Rom, in der That war es ihm aber um die Hülfe des Papstes gegen Steu Sture zu thun, gegen den er den Bann der Kirche auswirkte. Als er aber von Rom zurückgekehrt war, machten ihm die deutschen Herzogthümer von Neuem zu schaffen, da der Adel mit unerhörter Willkür schaltete. Kaum hatte er die landesherrliche Autorität wieder hergestellt, als er 1481 starb. Johann, sein älterer Sohn, folgte ohne Widerspruch in D., Schweden u. Norwegen, doch behielt Sten Sture in Schweden das Reichsverweseramt. Johann wollte gegen ihn ziehen, aber seine Mutter Dorothea hielt ihn davon ab; nach ihrem Tode griff er zu den Waffen, schlug die Dalekarlier 1497 u. zwang Steu Sture, die Administration Schwedens aufzugeben. Mit seinem Bruder Friedrich lebte er wegen Holstein in Streit, bis eine Theilung dieses Landes zwischen ihnen zu Stande kam. Mit England hatte er 1490 einen Handelsvertrag geschlossen. Da die Ditmarsen die vom deutschen Kaiser den Königen von D. über sie zugestandene Hoheit nicht anerkennen wollten, unternahm Johann mit seinem Bruder Friedrich einen Feldzug gegen sie, war aber unglücklich, so daß er nach dem Verluste der Schlacht zwischen Meldrop u. Hemmingstadt 1500 unverrichteter Sache abziehen mußte. Das Kriegsunglück des Königs gab der nationalen Partei der schwedischen Großen, welche den fremden Herrscher ungern auf dem schwedischen Throne sahen, neuen Muth. Sie fielen 1501 unter Sten Stures Anführung von Neuem ab, verjagten Johann aus Schweden u.[708] verbanden sich mit Lübeck u. den wendischen Hansestädten. Nun brach ein hartnäckiger Krieg zu Wasser u. zu Lande aus, in welcher auf Seiten Schwedens seit Sten Stures plötzlichem Tode (1503) Svante Sture den Oberbefehl führte. Der Kampf wurde mit abwechselndem Glücke geführt, bis endlich 1512 zu Malmoe der Frieden mit den Hansestädten u. ein Waffenstillstand mit Schweden zu Stande kam. Mit der Vorbereitung zu einem neuen Kriegszuge gegen Schweden beschäftigt, starb Johann 1513 in Aalborg. Ihm folgte sein Sohn Christian II. der Böse, gänzlich in der Erziehung vernachlässigt. Gegen seine Neigung, welche einem aus Holland stammenden Bürgermädchen, Dyveke Vijlms, gehörte, vermählte er sich 1515 mit Isabella (Elisabeth), Tochter Philipps von Burgund. Der plötzliche Tod seiner Geliebten (1517) erregte seinen Argwohn u. verbitterte sein Gemüth im höchsten Grade. Thorwend Oxe, Gouverneur von Kopenhagen, ließ er wegen einer Äußerung, daß er Dyvekes Gunst genossen habe, hinrichten. Dem Reichsrathe versagte er Gehör u. berieth die wichtigsten Angelegenheiten des Staates mit Sybrecht, der Mutter jener Dyveke, u. deren Sohne, Hermann Vijlms, auf deren Rath der Sundzoll der Stadt Helsingör entzogen u. nach Kopenhagen verlegt wurde. Schon längst hatte er geheime Einverständnisse mit der dänischen Partei in Schweden u. erklärte 1518 dem Reichsverweser, Sten Sture dem Jüngeren, offen den Krieg. Als dieser 1520 im Treffen von Bogesund auf den Tod verwundet war, nahm Christian Stockholm ein u. wurde als König von Schweden gekrönt u. von dem Reichsrathe anerkannt. Nun aber wüthete er, aufgestachelt von dem Erzbischof Trolle u. anderen Bischöfen, welche die Anklage der Ketzerei gegen ihre besiegten Feinde erhoben, mit Grausamkeit gegen Stures Anhänger (man sprach von 600 ohne Urtheil u. Recht Hingerichteten) u. machte sich bald dem ganzen Lande verhaßt. Gustav Wasa, Sohn eines der bei dem Stockholmer Blutbade Hingerichteten, landete im Frühling 1521 in Dalekarlien von Lübeck aus. Sein Anhang wuchs rasch, die Insurgenten eroberten bald ganz Schweden, mit Ausnahme von Stockholm, Åbo u. Kalmar, wieder. Aber auch in D. durch seine Grausamkeit verhaßt geworden, flüchtete Christian 1523 bei dem Aufstande seiner Unterthanen gegen ihn nach Holland, worauf seines Vaters Bruder, Herzog Friedrich I. von Schleswig, als König anerkannt wurde. Durch ihn kam Schleswig u. ganz Holstein wieder zu D. Er beschloß mit Gustav Wasa ein Bündniß gegen Christian II., dem auch Lübeck beitrat, u. gab dem Adel von D. viele, dem Ansehen des Königs u. Volkes gleich nachtheilige Vorrechte; dies erregte manche Unruhen in D. 1527 führte er die Lutherische Reformation ein. Die dadurch bei einem Theile des Volkes entstandene Mißstimmung benutzend, landete Christian II. 1531 mit kaiserlicher Hülfe in Norwegen u. eroberte dasselbe, durch die katholische Partei unterstützt, fast ganz. Die Dänen siegten jedoch 1532 bei Aggerhuus, Christian wurde gefangen u. in harte Hast nach Sonderburg gebracht, wo er bis zu seinem Tode 1559 blieb. Norwegen bestätigte 1532 seine ewige Vereinigung mit D. Friedrich st. 1533. Sein Sohn Christian III. folgte ihm, obwohl die Bischöfe, weil er dem Protestantismus geneigt war, seine Wahl zu hindern u. Einige, von den Lübeckern unterstützt, Christian II. wieder auf den Thron zu setzen suchten, Andere Christians Bruder, Johann, zum König vorschlugen. Christian III. besiegte die Lübecker, welche schon Kopenhagen genommen hatten, belagerte Lübeck u. nahm 1536 Kopenhagen wieder. Er setzte 1537 auf dem Reichstage zu Kopenhagen durch Joh. Bugenhagen die Einführung der Reformation in seinen Staaten fort, gab auch ein neues, kürzeres Gesetzbuch (Koldingischer Receß). Mit Kaiser Karl V. in Krieg verwickelt, that er diesem viel Schaden theils an den Küsten von Flandern, theils durch Schließung des Sundes, u. nöthigte ihn dadurch zum Frieden zu Speier 1543. Seinen Brüdern trat er Holstein ab. Den protestantischen Fürsten, mit denen er sich zu Braunschweig verbündet hatte, konnte er, durch den Vertrag von Speier gebunden, nur mit Geld beistehen; er st. 1559. Ihm folgte sein ältester Sohn Friedrich II.; dieser mußte bei seiner Thronbesteigung durch Unterzeichnung einer neuen Handfeste in eine noch größere Beschränkung seiner Rechte willigen, als seine Vorfahren. Er unterwarf 1559 die Ditmarsen. Seinen Bruder Magnus setzte er über die 3 an sich gebrachten livländischen Stifte Ösel, Bug u. Kurland. Hierüber u. weil Friedrich 3 Kronen in seinem Wappen führte, gerieth er 1563 in Krieg mit Schweden (Dreikronenkrieg), der sich erst 1570 durch den Frieden von Stettin, in welchem er 150,000 Thlr. Kriegskosten ausgezahlt erhielt, Livland aber bis auf die Insel Ösel verlor, endigte. Er löste Gothland von den Lübeckern ein u. baute, um den Sund zu beherrschen, die Festung Kronburg; er st. 1588. Seinem elfjährigen Sohne Christian IV., welchem bis 1596 eine Vormundschaft von 4 Räthen bestellt wurde, gewährte Kaiser Maximilian II. die Anwartschaft auf Oldenburg, die ihm Ursache vieler späterer Kriege wurde. Er führte 1611 einen unentschiedenen Krieg mit Schweden, der 1613 durch Englands Vermittelung beendigt wurde. Im Dreißigjährigen Kriege warf er sich zum Vertheidiger der Protestanten auf u. wurde 1625 von den niedersächsischen Ständen zum Kreisobristen ernannt. Von Tilly bei Königslutter geschlagen u. von Wallenstein bis nach Seeland zurückgedrängt, erhielt er erst 1629, im Lübecker Frieden, Holstein, Jütland u. Schleswig zurück (s. Dreißigjähriger Krieg). Abermals mit Schweden in Conflict gerathen, ergriff er 1642, nachdem Jütland bereits an die Feinde verloren gegangen war, die Waffen, wurde aber im Frieden zu Brömsebroc 13. Juli 1645 gezwungen, Jemtland, Herjedalen, die Insel Gothland u. Osel auf immer, Halland aber auf 21 Jahre an Schweden abzutreten. Ihm verdankt D. die Beförderung der Schifffahrt u. des Handels u. die Anlegung der Niederlassung auf der Küste Coromandel. Er starb 1648. Ausgezeichnet durch Muth, Tapferkeit u. Kriegserfahrung, liebte u. begünstigte er auch die Wissenschaften. Sein Unglück in auswärtigen Kriegen war zum großen Theil die Schuld der Beschränkung, unter welche die königliche Macht gebracht war. Die Übermacht des Adels, welcher zum Nachtheil der Krone u. des Bürgerthums immer größere Vorrechte zu erlangen strebte, zeigte sich von Neuem als Christians einzig übrig gebliebener Sohn Friedrich III. die Regierung antrat. Er mußte sich ebenfalls die lästigsten Einschränkungen seiner Macht gefallen lassen. Als er sich 1657 in den Schwedischpolnischen Krieg gegen die Schweden mischte, passirte[709] König Karl Gustav von Schweden 1658 den Großen u. Kleinen Belt auf dem Eis, erschien plötzlich vor Kopenhagen u. nöthigte Friedrich zu dem Frieden von Roeskilde (28. Febr.), in welchem D. an Schweden Schonen u. Halland (dies nun für immer), Bleckingen, Bohus, Drontheim u. Bornholm abtrat u. die Ansprüche auf Rügen aufgab. Aber schon im August brachen die Schweden den Frieden u. belagerten Kopenhagen. Dieses wurde zwar durch deutsche Hülfstruppen u. eine holländische Flotte gerettet, doch mußte Friedrich nach Karl Gustavs Tode 1660 den Frieden von Kopenhagen eingehen, in dem die Bedingungen des Roeskilder erneuert wurden. Da das neue Kriegsunglück in seinem letzten Grunde dem Reichsrathe u. dem Adel, der nur äußerst ungenügend der Pflicht der Landesvertheidigung nachkam, zur Last fiel, außerdem aber die Einnahmen des Staates, da der Adel fast alle Steuern einnahm, keine Mittel boten, um ein Heer halten zu können, so traten endlich zur Abhülfe der kläglichen Lage des Reiches die Bürgerschaft u. die Geistlichkeit in Kopenhagen zusammen u. übertrugen dem König die unumschränkte Gewalt, welche nebst der Erblichkeit der Krone, da auch der Adel sich fügte, durch Überreichung der Arsve-Enevolds- (erblich-unumschränkte Regierungs-) acte den 19. Oct. 1660 u. durch eine neue Huldigung förmlich zugesichert wurde, welchem Beispiel auch Norwegen den 25. Aug. 1661 folgte.

IV. Periode. Dänemark als unumschränkte Monarchie. A) Bis zum Kieler Frieden 1814. Friedrich III. schaffte nun eine Menge der bisherigen Reichsämter ab u. erließ 1665 ein neues Reichsgrundgesetz, das Königsgesetz (Konge-Lov), s. Dänemark (Geogr.). Er errichtete ein stehendes Heer, baute eine Scheerenflotte u. legte, um dem Handel der Hamburger Concurrenz zu machen, Altona an. 1665 wurde Friedrich durch einen Versuch der Engländer, eine holländische Flotte im Hafen von Bergen zu capern, auf kurze Zeit in einen Krieg mit England verwickelt u. starb 1670. Sein Sohn Christian V. bekam nach einem langwierigen Successionsstreit mit Holstein-Plön die Grafschaft Oldenburg u. Delmenhorst (s. b.) zur Hälfte. Er verband sich 1675 mit dem Kaiser u. einigen deutschen Fürsten gegen Schweden, machte in Pommern mehrere Eroberungen, nahm auch Helsingör u. Christianstad ein, mußte aber im Frieden von Lund 1679 alle gemachten Eroberungen zurückgeben. Ebensowenig glückten 1679 u. 1686 Versuche, die Stadt Hamburg zur Anerkennung der dänischen Herrschaft zu zwingen. In Folge seiner Streitigkeiten mit Herzog Christian Albrecht von Holstein, wurde derselbe 1684 genöthigt, seine, 1679 im Frieden zu Fontainebleau wieder erhaltenen Länder, Holstein u. einen Theil von Schleswig, nochmals zu verlassen u. erst 1689 durch den unter Vermittelung der kaiserlichen, brandenburgischen, kursächsischen, holländischen u. englischen Gesandten geschlossenen Altonaer Vertrag erhielt der Herzog seine Länder wieder. Christian V. st. 1669. Wenn er auch nach Außen hin wenig Erfolge erzielte, so war seine Regierung doch durch manche denkwürdige That in der inneren Verwaltung des Reiches berühmt. Er besserte die Rechtspflege u. führte 1683 das dänische u. 1687 das norwegische Gesetzbuch ein. Sein Sohn Friedrich IV. mußte den Angriff, den er 1700, gestützt auf die Allianz mit Peter d. Gr. u. August d. Starken, gegen den Herzog von Holstein-Gottorp in Schleswig unternahm, aufgeben, da die den Vertrag von Altong garantirenden Mächte, Schweden, England u. Holland, Kopenhagen angriffen; er schloß den Frieden zu Travendal, in dem er die gottorper Oberherrschaft über Schleswig anerkannte u. dem Herzog 260,000 Thlr. Entschädigung zahlte. Dem König Karl XII. von Schweden erklärte er 1709, einer mit Rußland u. Polen geschlossenen geheimen Allianz zu Folge, den Krieg, nahm das, Schweden gehörige Bremen u. Verden weg, schlug den General Steenbock mit Hülfe der Russen u. Sachsen u. nahm ihn gefangen, besetzte Schleswig u. Holstein, eroberte mit den Preußen gemeinschaftlich Stralsund, griff aber Schonen vergebens an. In dem Frieden zu Fredriksborg zwischen D. u. Schweden, den 14. Juli 1720, wurde von Schweden an D. ein Theil Schleswigs abgetreten, wogegen D. an Schweden 600,000 Thlr. zahlte. Ein Krieg, der über die Besitznahme Schleswigs zwischen D. u. Rußland auszubrechen drohte, wurde noch glücklich abgewandt. Nach dem Brande von 1728 baute er Kopenhagen schöner wieder auf, nahm die holsteinische Grafschaft Ranzau in Besitz u. st. 1730 in Ottenfels. Unter ihm wurden die grönländischen Colonien durch Hans Egede angelegt, auch gründete Friedrich die dänischen Missionsanstalten in Ostindien u. Lappland. Hamburg setzte er zweimal in Contribution. Sein wichtigster Schritt in der inneren Verwaltung war die 1702 erfolgte Aufhebung der Leibeigenschaft, ohne daß jedoch damit die Freizügigkeit der Bauern ausgesprochen wurde. Sein Sohn Christian VI. der Fromme, ein friedliebender Fürst, schloß Bündnisse mit Österreich, Frankreich u. Rußland, beförderte Handel u. Gewerbefleiß, erkaufte von Frankreich die Insel St. Croix, stiftete die Akademie zu Kopenhagen, war aber prunkliebend u. verschwenderisch, so daß sich die Finanzen bei seinem Tode (1746) in sehr schlechtem Zustande befanden. Sein Sohn Friedrich V. beförderte Künste, Wissenschaften, Handel u. Gewerbe; die Bauern wurden unter ihm freizügig, wodurch die Aufhebung der Leibeigenschaft erst praktische Bedeutung erhielt. Mehrere Verwaltungsmaßregeln, namentlich sanitätspolizeiliche Einrichtungen, förderten das Wohl der Staatsangehörigen. Seine durchaus volksthümliche Regierung verdankte ihr segensreiches Wirken vorzugsweise dem Minister Joh. Hartw. v. Bernstorff. Im Siebenjährigen Kriege blieb Friedrich neutral, war aber zu Ende desselben, als er 1761 nach dem Tode des Herzogs Friedrich Karl von Holstein-Plön dessen Länder in Besitz nahm, in Gefahr, von Rußland (dessen Kaiser Peter III., ein geborener Herzog von Holstein-Gottorp, Ansprüche auf Schleswig erhob), mit Krieg überzogen zu werden. Schon hatte Peter III. seinen Truppen Befehl gegeben, nach D. vorzudringen, als dessen Tod Friedrich von der drohenden Gefahr befreite. Friedrich st. 1766. Sein Sohn, der geistesschwache Christian VII., überließ Anfangs die Regierung dem Minister seines Vaters, Bernstorff, vom Jahre 1770 aber stellte er seinen Leibarzt, Struensee, der große Gewalt über ihn hatte, an die Spitze der Regierung. Struensee's im liberalen Sinne reformirendes Regiment, welches darauf ausging, den Zustand der Bauern u. die Rechtspflege zu verbessern, durch Preßfreiheit die Entwickelung[710] des geistigen Lebens der Nation zu fördern, war den Großen des Reiches im höchsten Grade anstößig. Aber wie dem Adel, welchen die Macht des Emporkömmlings mit Neid u. Bitterkeit erfüllte, machte sich Struensee auch dem Bürgerstande verhaßt, als er 1771 den Magistrat von Kopenhagen durch 2 Bürgermeister ersetzte. Die Mißstimmung benutzten seine Feinde, u. 1772 wurde der Minister auf einen, von v. Ranzau-Aschberg, mit Übereinstimmung der Königin Mutter, Juliane, erzwungenen Befehl des Königs arretirt u. 1773 mit seinem Gehülfen, Graf Brand, hingerichtet. Die junge Königin Karoline Mathilde, Schwester Georgs III. von England, wurde mit in seinen Fall verwickelt. Verbrecherischen Umgangs mit Struensee fälschlich angeklagt, wurde sie gefangen gesetzt, jedoch durch Englands Drohungen befreit; sie st. 1775 in Celle. Bei der Geisteszerrüttung des Königs führten nun unter dem, aus Hamburg zurückgerufenen Bernstorff die Königin Mutter Juliane u. ihr Sohn, der Erbprinz Friedrich, jüngerer Bruder Christians VII., bis zum Jahre 1784 das Ruder, wo Friedrich VI., Sohn Christians VII. u. der Karoline Mathilde, für majorenn u. zum Mitregenten seines geisteskranken Vaters erklärt wurde; Andreas Peter u. Christian v. Bernstorff standen ihm rathend zur Seite. Unter der Verwaltung dieser begabten Minister begann sich das Staatsleben D-s reicher zu entfalten. Viele feudalen Institutionen wichen einer anderen Organisation des Staates. Der Grund u. Boden wurde durch Ablösungen von Frohnden u. Lasten befreit, der Ackerbau gefördert, dem Handel kräftige Unterstützung geliehen, die Sklaverei in den Colonien abgeschafft, die Gleichstellung Aller vor dem Gesetz angebahnt u. die Criminalrechtspflege unter Abschaffung der Tortur nach humanen Grundsätzen reformirt. 1794–1800 bewahrte D. die Neutralität welcher Friedrich im Verein mit Schweden durch eine stets ausgerüstete Flotte Achtung verschaffte. Im Laufe des Jahres 1800 gerieth D. in Conflict mit England, welches das Durchsuchungsrecht auch für neutrale Schiffe in Anspruch nahm. Die dänische Fregatte Freya, die dieser Anmaßung sich widersetzte, wurde von einem englischen Befehlshaber als Prise aufgebracht. Reclamationen des dänischen Gesandten blieben erfolglos, u. im Aug. 1800 erschien Lord Withworth als englischer Gesandter in Kopenhagen, begleitet von einer englischen Flotte, die den Sund ohne Widerstand passirte u. die dänischen Kriegsschiffe bis vor Kopenhagen zurückdrängte. Da D. nicht gehörig gerüstet war, wich es der Übermacht, erhielt aber die aufgebrachten Schiffe zurück. Als es sich aber, den Verabredungen mit dem englischen Gesandten entgegen, der zwischen Rußland, Preußen u. Schweden in Petersburg getroffenen Übereinkunft, die bewaffnete Neutralität aufrecht zu erhalten, anschloß, legte England sogleich auf alle dänischen, schwedischen u. russischen Schiffe Embargo u. drohte die dänischen Colonien wegzunehmen. Rathlos desavouirte die Regierung den Schritt ihres Gesandten in Petersburg, worauf Rußland aber mit Krieg drohte u. D. nöthigte, den Vertrag unbedingt zu ratificiren. Um England von allem Handel in der Nord- u. Ostsee auszuschließen, besetzten im März 1801 12,000 Dänen Hamburg u. 3000 Lübeck, u. Preußen schloß die Mündungen der Elbe, Weser u. Ems u. besetzte das Kurfürstenthum Hannover mit 24,000 Mann. Darauf forcirte eine englische Flotte, 54 Kriegsschiffe stark, unter den Admiralen Parker u. Nelson Ende März 1801, den Sund u. erschien am 29. März vor Kopenhagen. Nelson hatte Befehl nichts Ernstliches zu unternehmen, aber der dänische Befehlshaber, Olfert Fischer, griff selbst an, u. zwang die Engländer zur Schlacht. Der Kampf war ungemein hartnäckig u. endigte, nachdem die Dänen sich zurückgezogen hatten, am 3. April mit einem Waffenstillstand. Nelson begab sich ans Land u. nach der imposantesten diplomatischen Haltung dänischer Seits kam es am 9. April zu einem Waffenstillstand. Mit dem Tode des Kaisers Paul löste sich die bewaffnete Neutralität des Nordens. Der Embargo wurde aufgehoben, die dänischen Colonien zurückgegeben u. eine Übereinkunft zu Petersburg im October gewährte England fast alle Rechte zur See, deren Verweigerung die bewaffnete Neutralität bezweckte. 1807 fürchtete England, D. möchte sich dem Continentalsystem Frankreichs anschließen; das britische Cabinet beschloß daher D. zur Herausgabe seiner Flotte zu zwingen. Gegen alles Völkerrecht zeigte sich daher im August 1807 eine englische Flotte vor Kopenhagen, u. nach einer fruchtlosen Conferenz des englischen Gesandten mit dem Regenten landeten die Briten am 16. Aug. zwischen Kronburg u. Kopenhagen u. beschossen zu Land u. zur See vom 2.–5. Sept. Kopenhagen. Die Stadt capitulirte nach tapferer Gegenwehr am 7. Sept., u. den Briten wurde die Citadelle u. der Holm, wo die Flotte lag, eingeräumt. Nun schloß sich D. eng an Frankreich an, Franzosen u. französische Hülfstruppen besetzten mit der dänischen Armee zugleich die dänischen Küsten. 1808 trat Friedrich VI., nach Christians VII. zu Rendsburg erfolgten Ableben, die Regierung, welche er bereits seit 1784 factisch geführt hatte, als König an. Mit Frankreich blieb er alliirt. 1809 rückte eine dänische Division gegen Schill an, trieb denselben im Verein mit einer anderen holländischen unter General Gratien nach Stralsund, stürmte dieses u. vernichtete das Schill'sche Corps. Nach dem Unfall der französischen Armee in Rußland 1812, versuchte D. mit England Frieden zu schließen u. in die Reihen der Alliirten einzutreten. Aber Norwegen war bereits Schweden als Preis seiner Unterstützung der europäischen Coalition versprochen, u. England stellte an D. außerdem noch die Zumuthung, das Stift Drontheim abzutreten, auch 25,000 Mann gegen Frankreich zu stellen. Dabei erschien eine englische Flotte vor Kopenhagen u. machte Miene, die Beschießung von 1807 zu wiederholen. Unter solchen Umständen zog D. es vor, sich Napoleon anzuschließen, u. ließ während des Waffenstillstandes den Prinzen Karl von Hessen mit 12,000 Mann zu Davoust stoßen. Nach der Vertreibung der Franzosen aus Deutschland sah sich D. genöthigt Frieden zu schließen. Am 14. Jan. 1814 trat D. im Frieden zu Kiel Norwegen ab u. erhielt dagegen schwedisch Pommern zur Entschädigung. Letzteres trat D. gegen Lauenburg u. gegen 1 Mill. Thlr. an Preußen ab.

B) Vom Kieler Frieden 1814 u. dem Verlust Norwegens bis zur Differenz mit Deutschland. Friedrich VI. wohnte 1815 dem Wiener Congreß persönlich bei, stellte zum neuen Kriege gegen Napoleon 5000 Mann u. ließ sich u. seine Gemahlin 1815 zu Friedrichsburg krönen. Die Regierung Friedrichs VI. war ihrer Zeit vorangeeilt,[711] Seine aufgeklärten Minister fanden im Volke keine Sympathie, nicht weil sie des Volkes Beste außer Acht ließen, sondern weil die Bildung der Masse zu gering war, um die Absichten der Regierung zu begreifen. So unheilvoll die schwankende Politik während der napoleonischen Kriege für den Staat war, dessen Finanzen sich 1815 im Zustande völliger Zerrüttung befanden; einen Segen trug das Mißgeschick des Staates in sich, es weckte die Theilnahme des Volks an den öffentlichen Zuständen, lehrte die Mängel erkennen, an welchen der Staat krankte, u. spornte die Denkenden, auf Verbesserungen zu sinnen. Der Anstoß zu einer Umgestaltung der politischen Verhältnisse im liberalen Sinne war von der Regierung gegeben; jetzt aber, als nach dem Frieden der Wunsch nach einer Vertretung des Volks bei der Staatsregierung wie im übrigen Europa, so auch in D., laut wurde, stemmte sich die Regierung der herrschenden Strömung entgegen. Erst nach 15 Jahren bewog die allgemeine Bewegung in Europa nach der Julirevolution 1830 Friedrich VI., den 28. Mai 1831, die Einführung von berathenden Provinzialständen, sowohl für die Herzogthümer, wie für das Königreich anzuordnen, die denn am 21. Mai 1834 wirklich berufen wurden. Zugleich sollte die Trennung der Administration von der Justiz vollzogen werden. Am 1. Octbr. 1835 traten die Provinzialstände für die Inseln mit 70 Abgeordneten zu Roeskilde, im April 1836 die für Jütland mit 55 Abgeordneten zu Viborg zusammen. Von jenen ernannte der König 10, von diesen 7, die übrigen gingen aus directer Wahl des Grundbesitzes hervor. Die Propositionen der Regierung waren von geringer Bedeutung. Bald führten aber die Discussionen in Roeskilde zu Besprechung einer bessern Communalverfassung u. zur Ordnung des Finanzwesens, weshalb Verringerung des Hofetats, Verminderung der Flotte u. Einschränkungen u. Ersparnisse im Kriegsdepartement beantragt wurden. Auf dem Provinziallandtage zu Viborg kam die Verbesserung der Lage des Bauernstandes u. auch die Finanzverlegenheit zur Sprache. Beide Landtage trugen auf Veröffentlichung eines Budgets an. Später, nämlich für Holstein zu Itzehoe im Herbst 1835 u. für Schleswig zu Schleswig im Frühjahr 1836, fanden gleiche Versammlungen der Provinzialstände statt, die fast dieselben Gegenstände u. bes. Öffentlichkeit der Verhandlungen u. Freiheit der Presse für Schleswig (da Holstein als zum Deutschen Bunde gehörig, den Beschlüssen desselben zu folgen hatte) zur Sprache brachten. Diese Ergebnisse der Landtage zogen in D. die Aufmerksamkeit des Volks auf die Angelegenheiten des Staates, u. die freie Presse übte bald einen merklichen Einfluß auf die öffentliche Meinung aus. Zur Aufrechterhaltung der Preßfreiheit bildete sich eine Gesellschaft, an deren Spitze die ersten Männer des Staates, Örstedt, Claussen, Bang u. m. a. standen. Die Regierung antwortete auf die Bemerkungen der Landtage nicht, sondern ließ 1837 die Finanzfrage ganz unberührt. Doch hatte die Regierung schon früher das Budget auf 1835 u. 1836 veröffentlicht, dessen Richtigkeit indeß von der Opposition angezweifelt wurde. Im Mai 1838 kam der Landtag zu Viborg, im September der von Roeskilde u. Schleswig, noch später der zu Itzehoe zusammen. Die Regierung lehnte es abermals ab, den Versammlungen größere politische Rechte einzuräumen, u. untersagte sogar das Einbringen von Petitionen, welche die Verwaltung des Staats od. Abänderung derselben zum Gegenstand hätten; dagegen wurde eine fernere Bekanntmachung des Standes der Finanzen versprochen.

Am 3. Dec. 1839 st. Friedrich VI., u. Christian VIII., Sohn des Erbprinzen Friedrich, folgte ihm. Er berief im Sommer 1840 die Provinzialstände, wie früher zunächst die zu Roeskilde, im Herbst die zu Viborg u. in den Herzogthümern. Vergebens hoffte die national-dänische Partei von dem neuen Könige die Berufung einer Reichsversammlung für ganz D. mit den constitutionellen Rechten der Steuerbewilligung u. Mitwirkung bei der Gesetzgebung. Die Vertreter des Liberalismus traten jetzt zum ersten Male als förmlich nationale od. skandinavische Partei auf, u. mit je größerem Freimuth u. Geschick die Führer dieser Partei, unter ihnen besonders Orla Lehmann öffentliche Lobredner ihrer Ansichten u. Bestrebungen zu werden verstanden, um so schneller u. tiefer drangen dieselben ins Volk ein u. fanden selbst in solchen Kreisen Sympathien, wo bis dahin von irgend einem Interesse an politischen Dingen nicht die Rede gewesen war. Schon das erste Hervortreten dieser Partei war von großem Erfolge begleitet. Nicht nur, daß sie sich in Kurzem numerisch außerordentlich verstärkte, auch gewährte König Christian VIII. gleich nach seiner Thronbesteigung den Führern, nachdem dieselben in Kopenhagen eine große Versammlung gehalten hatten, die Ehre einer Audienz. Mochten die Ideen, welche dieselben vertraten, hinsichtlich der skandinavischen Union, indeß auch mit den persönlichen Ansichten Christians VIII. übereinstimmen, so war doch die bureaukratisch-aristokratische Partei damals noch zu mächtig u. einflußreich, als daß Christian VIII. von dem bisher in der innern Politik befolgten System ohne Weiteres hätte ablenken können. In der Hoffnung, ihre Pläne offen weiter verfolgen zu können, getäuscht, sah sich die skandinavische Partei auf eine geheime Thätigkeit angewiesen, wobei sie mit großer Umsicht u. mit unermüdlichem Eifer für Emporbringung ihrer Interessen arbeitete. Besondere Anregung zu so großer Thätigkeit erhielt die Partei dadurch, daß gleichzeitig auch das nationale Element in den deutschen Herzogthümern in erhöhtem Maße sich geltend zu machen suchte u. dadurch zugleich den ersten Grund zu dem erneuten Kampfe der Herzogthümer Schleswig u. Holstein mit D. legte. Während Ende Nov. 1842 in der Schleswigschen Ständeversammlung der Abgeordnete Beseler zum ersten Male den Schritt wagte, den Beitritt des Herzogthums zum Deutschen Bunde zu beantragen, ließ in demselben Jahre der Verlauf des Orla Lehmannschen Processes vor dem Höchsten Gericht in Kopenhagen die veränderte Stimmung des Volkes deutlich erkennen. Angeklagt des Versuchs, Haß u. Unwillen gegen D-s Verfassung u. die Weise, wie dessen König ihre Macht geübt, verbreitet zu haben, wurde Orla Lehmann am 20. Jan. 1843 zu 3monatlichem Gefängniß u. Tragung der Kosten verurtheilt. Bei einer Demonstration der Menge für den Verurtheilten entstand ein Auflauf, der die ernstesten polizeilichen Maßregeln zur Folghatte. Nicht minder bezeichnete die steigenden Sympathien des Volkes für die nationale Partei das zu Pfingsten 1843 gefeierte Verbrüderungsfest der Kopenhagener Studenten mit den schwedischen[712] der Universität Lund, in Folge dessen sich dann die Skandinavische Gesellschaft bildete, die zunächst als ihren Zweck aussprach: eine literarische Verbindung zwischen den drei skandinavischen Völkern (Dänen, Schweden, Norwegern) zu fördern u. dadurch so viel als möglich zur Entwickelung der skandinavischen Cultur zu wirken.

Im Jahre 1844 wurde in den Provinziallandtagen der Same zu der Zwietrachtssaat ausgestreut, der dann nach Christians VIII. Tode reichlich aufging u. bittere Frucht trug. Einerseits hatten die schleswigschen Stände um Vereinigung mit den holsteinischen gebeten; die holsteinischen Stände verlangten im October wechselseitige Sicherung der staatsrechtlichen Stellung der verbündeten dänischen u. deutschen Staaten; andererseits baten die jütländischen Stände im Juli die Regierung, die, die dänische Nationalität kränkende Agitation in den Herzogthümern ernstlich niederzuhalten, u. die inselstiftischen Stände forderten im November vom Könige die Erklärung, daß die Herzogthümer Schleswig u. Holstein als Zubehör von D. nie von demselben getrennt würden. In dieser Kundgebung der nationalen od. skandinavischen Partei richtig eine mächtige Stütze für die Bestrebungen Christians VIII. erkennend, wendeten sich jetzt selbst die höchststehenden Staatsmänner der Partei zu, so daß dieselbe seitdem als die tonangegebende u. als die eigentliche Repräsentantin des dänischen Staatslebens Geltung gewann. Mittlerweile war die Regierung, ohne noch auf die immer schärfer hervortretenden nationalen Bestrebungen des Volkes Rücksicht zu nehmen, auf ihrer alten Bahn fortgeschritten. Die einzigen in diese Zeit fallenden Staatshandlungen u. Staatsreformen von höherem Belang waren die Abschließung eines Handelsvertrags mit der Pforte am 1. Mai 1841, ein gleicher mit Belgien am 13. Juni 1841, die Sundzollconvention mit Großbritannien am 15 Aug. 1841 (wodurch für Großbritannien eine Ermäßigung des Sundzolls eintrat), die neue Organisation des Heeres im Mai 1842, die Revision des Preßgesetzes 1844, die fortwährend im Gange erhaltenen Debatten u. mit dem übrigen Auslande gepflogenen Unterhandlungen über die Sundzollfrage, die Abschaffung der Tributzahlung an den Raubstaat Marokko, welche D. früher, um vor den Piraten von Tanger seine Handelsflotte zu sichern, bewilligt hatte, u. endlich der Verkauf der dänischen Besitzungen in Ostindien. Letztere (Tranquebar auf der Küste Coromandel u. Fredericsnagor [Serampore] in Bengalen) wurden von D. für 844,000 Thlr. an die Ostindische Compagnie verkauft. In ein völlig neues Stadium trat die Frage wegen der Herzogthümer durch den Offenen Brief, welchen Christian VIII. am 8. Juli 1846 an sein Land erließ, in welchem er erklärte, daß die männliche Erbfolge in Schleswig u. Lauenburg nicht gelten solle, sondern die weibliche wie in D.; was Holstein beträfe, so ständen noch einige Hindernisse entgegen, um über die Erbfolge in diesem Herzogthum sich auszusprechen, indeß hoffe man selbige zu beseitigen u. die weibliche Erbfolge, wie sie das dänische Königsgesetz festsetze, auch daselbst einzuführen. Auf die in dieser Beziehung von den Provinzialständen von Holstein am 3. Aug. bewirkte Eingabe an den Deutschen Bund u. auf die Erklärung des Königs vom 7. September faßte die Bundesversammlun zu Frankfurt am 17. Sept. den Beschluß, zu erklären, daß sie von dem Könige erwarte, daß derselbe bei der endlichen Feststellung der in dem Offenen Briefe besprochenen Verhältnisse die Rechte Aller u. Jeder, bes. aber des Deutschen Bundes, erbberechtigten Agnaten u. der gesetzmäßigen Landesvertretung Holsteins beachten werde, u. daß sie sich die Geltendmachung ihrer verfassungsmäßigen Rechte vorbehalte. In der engsten Verbindung stand dieser königl. Erlaß mit der Successionsfrage, welche durch die Vermählung des Erbprinzen Friedrich von Hessen, des ältesten Sohnes des Landgrafen Wilhelm von Hessen, mit der Großfürstin Alexandra von Rußland nur noch verwickelter geworden war, indem man die Folgen einer so nahen Verbindung Rußlands mit dem präsumtiven Erben der dänischen Krone für bedenklich hielt. Für den königl. Er laß war allein die Bureaukratie u. Aristokratie, welche den aus den Herzogthümern für die Monarchie erwachsenden materiellen Vortheil richtig würdigte u. dabei in einer Trennung der Gesammtmonarchie eine politische Rechtsverletzung fand; gegen den Erlaß dagegen war, wenn auch aus verschiedenen Gründen, sowohl die nationale als die demokratische Partei. Die nationale Partei, von der Unhaltbarkeit des Anspruchs auf Holstein im Voraus überzeugt, machte zu ihrem Feldgeschrei: D. bis zur Eider! (woher sie auch Eiverdänen genannt wurden) wollte also blos Schleswig enger an D. gekettet wissen, Holstein dagegen seinem unbestimmten Schicksal überlassen; die demokratische Partei fand den alleinigen Ausweg in einer, der gesammten Monarchie als Basis geltenden Constitution, wodurch bes. das Loos der kleinen Grundbesitzer, Zeitpächter u. ländlichen Arbeiter verbessert werden sollte (daher auch Landerenner od. Bauernfreunde genannt). Von den Parteien bestimmt, entschloß sich Christian VIII. endlich zur Ertheilung einer Verfassung, in welcher er der Landesvertretung das Recht der Beschlußfassung bei finanziellen Fragen u. Gesetzesabänderungen, welche das Königreich u. die Herzogthümer gleichzeitig beträfen, einräumte.

Er starb jedoch noch vor Publication derselben am 20. Jan. 1848. Ihm folgte sein einziger Sohn Friedrich VII. Eine seiner ersten Regierungsmaßnahmen war die Publication des Rescripts wegen Einführung der Verfassung. Zur gemeinsamen Erwägung der neuen Verfassung sollte eine Anzahl erfahrener Männer nach Kopenhagen gerufen werden, wobei als Grundlage gleiche Anzahl der Dänen u. der Deutschen festgestellt war, u. zwar so, daß das Königreich 18 u. die Herzogthümer 18 wählen sollten, wogegen sich der König selbst die Wahl von 8 Mitgliedern in D., von 4 in Schleswig u. 4 in Holstein vorbehielt. Mit dem Erlaß dieses Patents war die seitherige staatsrechtliche Stellung der Herzogthümer bedroht u. der Weg zu ihrer Einverleibung in den dänischen Gesammtstaat angebahnt. Während sich unter dem Vortritt des Augustenburger Hofes die deutsche Bevölkerung der Herzogthümer gegen dies Patent erhob, erklärten sich auch die nationale Partei u. die Demokratie in D. gegen die Regierungsvorlage. Die nationale Partei klagte über Zurücksetzung des, das deutsche Element numerisch bei weitem überwiegenden Dänenthums; die Demokratie stieß sich an das geringe Maß von [713] Rechten, die man dem Volke zuzugestehen beabsichtige.

So stand die Verfassungsangelegenheit, als im Februar 1848 die Pariser Revolution ausbrach u. auf das politische Leben D-s einen starken Einfluß ausübte. Am 20. März wurde in Kopenhagen eine große Bürgerversammlung gehalten, die eine Adresse an den König richtete, worin derselbe um strenge Aufrechthaltung des Rechtes D-s auf Schleswig, um Einsetzung einer gemeinschaftlichen Regierung für beide nebst volksthümlichem Wahlgesetz, um Garantirung der provinziellen Selbständigkeit Schleswigs, endlich um die Wahl eines neuen Ministeriums gebeten wurde. Der König, welcher schon vorher alle, nach der Verordnung vom 27. Sept. 1799 erlassenen Gesetze zur Beschränkung der Preßfreiheit aufgehoben hatte, gab der Deputation eine befriedigende Antwort. Gleichzeitig erschien in Kopenhagen eine Deputation der Herzogthümer, welche Berücksichtigung ihrer Wünsche (s. oben) forderte, aber keine bestimmte Antwort erhielt. Das neue Ministerium, welches am 22. März zu Stande kam, bestand aus Graf v. Moltke (von Bregentved) als Präses u. Finanzminister, v. Bardenfleth als Justizminister, Graf Knuth als Minister des Äußern, Tscherning als Kriegsminister, Pastor Monrad als Cultusminister, Bluhme als Handelsminister u. Baron Plessen als provisorischer Minister für die Herzogthümer, Etatsrath Hvidt u. Orla Lehmann als Ministern ohne Portefeuilles, zu denen am 4. April noch Zahrtmann als Marineminister trat. Dieses Ministerium erhielt den Namen des Casinoministeriums, weil es aus der Partei des Kopenhagener Casino (der Eiderdänen) hervorgegangen war. Nachdem am 24. März der König durch Orla Lehmann den Herzogthümern in einem Separatschreiben die ausdrückliche Erklärung hatte abgeben lassen, daß er dem Herzogthum Holstein als einem selbständigen deutschen Bundesstaate eine eigene Verfassung geben, in Rücksicht auf Schleswig aber an der Union mit D. festhalten werde, stieg die Aufregung der deutschen Bevölkerung bis zur offenen Insurrection u. hatte die Einsetzung einer provisorischen Regierung für Schleswig u. Holstein zur Folge. Von beiden Seiten wurde nun eifrig gerüstet u. am 30. März wurde der Krieg mit der Besetzung Haderslebens durch dänische Truppen eröffnet (s. Holstein). Mitte April rückten preußische Truppen zur Aufrechterhaltung der Rechte beider Herzogthümer in Halstein ein. Nachdem von beiden Seiten mit abwechselndem Glücke gekämpft war, kam am 26. August zwischen Preußen, welches bei den schwankenden politischen Verhältnissen der Centralregierung Deutschlands die alleinige Verantwortung übernommen hatte, u. Dänemark der Waffenstillstand von Malmöe zu Stande Der nach einem liberalen Wahlgesetz (vom 7. Juli) gewählte Reichstag, bestehend aus 147 Mitgliedern (109 von Jütland u. den Inselstiftern, 5 von Island, 1 von den Färöern aus Volkswahl, 32 durch Königswahl [16 von Schleswig fehlten noch]), wurde am 23. Oct. in Kopenhagen von dem Könige selbst eröffnet u. bewilligte zur Deckung des Deficits eine Anleihe von 7 Mill. Rbthlr. im Auslande u. die Emission von 4 Mill. neuen Creditscheinen, sowie im Febr. 1849 das Wehrpflichtgesetz. Noch vor Beendigung der Discussionen traten am 18. Nov. 1848 die kriegerisch gesinnten Mitglieder des Cabinets, denen die von England vorgeschlagene Basis der Friedensunterhandlungen (Theilung Schleswigs zwischen D. u. Holstein) ein Stein des Anstoßes war, ab; das neue Ministerium bildete: Graf Moltke, Conseilpräsident u. einstweilen Minister des Auswärtigen, v. Bardenfleth, Minister der Justiz, Graf Sponneck der Finanzen, Madvig des Cultus, Bang des Innern, Zahrtmann einstweilen der Marine, Generalmajor Hansen des Kriegs, Professor Clausen Minister ohne Portefeuille. Am 25. Mai 1849 nahm der Reichstag das Reichsgrundgesetz bei dritter Lesung an. Schon am 23. Febr. hatte D. den Waffenstillstand mit Preußen gekündigt, u. am 26. März rückten die deutschen Reichstruppen in die Herzogthümer ein, um den Forderungen Deutschlands Nachdruck zu geben. Sie drängten die Dänen bis über die jütische Grenze zurück, verfolgten aber die Vortheile des Sieges nicht, da die Diplomatie sich wieder bemühte, die Streitfrage auf dem Wege der Unterhandlung beizulegen. Am 10. Juli schloß Preußen einen neuen Waffenstillstand mit D., u. die provisorische Regierung setzte den Krieg auf eigne Faust fort, während Preußen in Friedensverhandlungen trat. In dem am 30. Jan. 1850 eröffneten Reichstage, welcher am 1. Juli geschlossen wurde, siegte die Kriegspartei abermals. Die Aussicht auf Unterwerfung der insurgirten Landestheile war durch das Londoner Protokoll vom 2. Aug. (worin Rußland, England u. Frankreich die Erhaltung der ungetheilten Monarchie garantirten) u. durch das Erscheinen einer russischen Flotte in den dänischen Gewässern um Vieles näher gerückt. Am 2. Juli 1850 schloß Preußen für sich u. im Namen des Deutschen Bundes einen Frieden mit D., worin Schleswig den Dänen preisgegeben u. Holstein, wofern es sich nicht unterwerfe, mit der Pacisirung von Seiten des Deutschen Bundes, resp. D-s, bedroht wurde. Der Krieg, zu dessen Fortführung der Reichstag am 5. März weitere 5 Mill. Rbthlr. bewilligt hatte, dauerte bis zum Herbst. Am 11. Jan. 1851 unterwarfen sich die Holsteiner den Forderungen der von Österreich u. Preußen abgeordneten Commissäre, womit der Krieg sein Ende erreichte. Die mißliche Finanzlage des Staates wurde unter Mitwirkung des am 5. Oct. 1850 wieder zusammengetretenen Reichstages für die nächste Zeit einigermaßen in Ordnung gebracht. Weiter handelte es sich um die Wiederherstellung geordneter politischer Zustände u. um die Gestaltung der politischen Lage der Herzogthümer, welche Fragen bei den sich gegenseitig bekämpfenden Bestrebungen der Parteien im eigenen Lande doppelt schwierig erschienen; auch harrete die brennende Frage wegen der Erbfolge noch ihrer Lösung. Der Reichstag setzte, nachdem seit dem 10. Aug. das Coalitionsministerium Moltke-Reedtz an die Spitze der Staatsgeschäfte getreten war, seine Berathung bis zum 26. März 1851 fort; unter die 44 mit ihm vereinbarten Gesetze gehörten namentlich die Aufhebung des Zollunterschiedes zwischen D. u. Schleswig, ein zu Gunsten der Preßfreiheit modificirtes Preßgesetz, bes. aber das Finanzgesetz, durch welches die Finanzen eine günstige Regelung erhielten. Gegen den Schluß der Sitzung legte das Ministerium den Plan einer provisorischen Gestaltung der politischen Verhältnisse der Herzogthümer vor, wonach D. die gesammte Verwaltung, Heer, Finanzen, Flagge, Uniform etc. mit Schleswig[714] gemeinsam haben, Holstein nur in Finanzen u. Heer von D. getrennt sein u. die dänische Zolllinie an die Elbe verlegt werden sollte; dagegen sollten für die Herzogthümer wieder Provinzialstände hergestellt u. eine Gesammtvertretung aus den drei Ständeversammlungen von D., Schleswig u. Holstein gebildet werden. Die Opposition trat dem Entwurfe bei, da sie es für gerathen fand, in der schwebenden Cabinetsfrage das Ministerium zu halten, anstatt vielleicht einem Ministerium der Reaction Raum zu machen. Schon im Januar war Graf Sponneck in außerordentlicher Mission nach Wien gegangen, um für den neuen Plan der Regierung zu wirken; als vorläufiges Resultat seiner Sendung ergab sich nur das Project der Notabelnberufung, wonach eine Anzahl angesehener Männer aus den drei Bestandtheilen des dänischen Staatencomplexes von der Regierung zusammengerufen werden sollte, um die Vorschläge derselben zur Ordnung der Dänischen Monarchie zu vernehmen. Für D. wurden 6, für Holstein 6, für Schleswig 9 Mitglieder ernannt. Die Versammlung wurde am 14. Mai unter Vorsitz des Grafen Bille-Brahe in Flensburg eröffnet u. ihr ein Plan auf oben erwähnter Basis vorgelegt. Da jedoch die holsteinschen Notabeln gegen jedes Arrangement protestirten, welchem die Trennung der Herzogthümer zu Grunde liege, u. auf eine gleichzeitige Regelung der Erbfolgeangelegenheit bestanden, so wurde die Versammlung am 16. Juli aufgelöst, ohne nur zu irgend einem erheblichen Ergebniß geführt zu haben. Am 29. Juni erfolgte der Rücktritt des Ministeriums, da sich dasselbe in der Ausführung seiner Pläne zur völligen Einverleibung Schleswigs durch den Widerspruch der Großmächte behindert sah. An die Stelle der zurückgetretenen Eiderdänen traten am 13. Juli Männer der Gesammtstaatspartei. Moltke, Reedtz, Sponneck, Madvig behielten ihre früheren Portefeuilles; die Justiz übernahm Scheel, den Krieg Oberst Fibiger, die Marine van Dockum, das Innere Tillisch, während K. Moltke ohne Portefeuille eintrat u. Bardenfleth Minister für Schleswig wurde. Das Programm des neuen Ministeriums lautete: Integrität der Monarchie u. Theilnahme aller Staatstheile an den liberalen Principien des Staatsgrundgesetzes. Die nächste Frage, womit sich das neue Ministerium beschäftigte, war die Erbfolgeangelegenheit, u. es war bis gegen Mitte des Jahres gelungen, die Zustimmung des Kaisers von Rußland für das beabsichtigte Arrangement zu gewinnen. Mit Ausschluß der älteren Linie Holstein-Sonderburg-Augustenburg, welcher nach dem Ableben des jetzigen Erbprinzen nach Deutschem Rechte die Succession in dem deutschen Holstein zugestanden hätte, waren nämlich auf den Inseln u. in Jütland die zunächst berechtigten Erben die Landgräfin Luise Charlotte von Hessen (Schwester des Vaters des Königs) u. nach ihr ihre Kinder u. Linien in folgender Ordnung: Prinz Friedrich von Hessen, dessen älteste Schwester, Prinzessin Marie (Gemahlin des Prinzen Friedrich von Anhalt-Dessau) u. endlich Prinzessin Luise (Gemahlin des Prinzen Christian von Holstein-Sonderburg-Glücksburg), s. Dänemark (Geneal.) u. Holstein (Geneal.). Man hatte sich nun aber für die Wahl der Letzteren entschieden, weil ihre Ehe bereits männliche Nachkommen ergeben hatte. Zugleich aber war die Bestimmung getroffen worden, um nicht möglicher Weise dereinst die Monarchie unter ein doppeltes Scepter gestellt zu wissen (Prinz Christian für die deutschen Gebietstheile nach Salischem Gesetz, Prinzessin Luise für die dänischen nach Recht der weiblichen Erbfolge), daß Prinz Christian, selbst zu Lebzeiten seiner Gemahlin, die Erbfolge eröffnen solle, worauf nach ihm seine Kinder den dänischen Thron besteigen würden. In gewisser Weise war somit die cognatische Erbfolge der Lex regia für D. beseitigt, indem Prinz Christian von Glücksburg nur mit seiner männlichen Descendenz zur Thronfolge berufen war, jedenfalls um das dänische Erbrecht mit dem deutschen in Einklang zu bringen. Übrigens erkannte unter dem 24. Mai (5. Juni) 1851 auch Rußland die Thronberechtigung des Prinzen Christian von Glücksburg an, unter Verzichtleistung des Kaisers als Chefs der älteren Linie Holstein-Gottorp auf die betreffenden eventuellen Rechte; stellte dagegen die Bedingung, daß die Rechte wieder aufleben sollten, wenn die männliche Nachkommenschaft des Prinzen von Glücksburg erlöschen würde. Sonach wäre, falls die zwei Söhne des Prinzen Christian, Christian u. Wilhelm, ohne männliche Descendenz verstürben, zunächst der russischen Kaiserfamilie das Erbfolgerecht für Schleswig u. Holstein gesichert, ohne weitere Rücksicht auf die Ansprüche sowohl der Augustenburger Linie wie auf die der älteren u. jüngeren Brüder des Prinzen Christian von Glücksburg. Am 17. Juli wurde nun in Kopenhagen ein Familienpact unterzeichnet, durch welchen der Prinz Friedrich von Hessen u. die übrigen in der Hauptstadt anwesenden Mitglieder des königl. Hauses ihre Rechte auf den dänischen Thron zu Gunsten des Prinzen Christian von Glücksburg u. seiner erbberechtigten Descendenten cedirten. Am 9. Sept. stellte Österreich, übereinstimmend mit Preußen u. Rußland, für die Theilnahme an der Garantie für die Integrität des dänischen Gesammtstaates folgende Bedingungen: Gemeinschaftlichkeit in der Erbfolge u. in den durch die Einheit der Monarchie bedungenen Staatseinrichtungen für alle Landestheile; weder ausdrückliche noch factische Incorporation Schleswigs in Dänemark; Provinzialstände in Schleswig wie in Holstein; Regulirung der Stellung Holsteins zum Deutschen Bunde. Dadurch wurde abermals eine Spaltung im Staatsrathe hervorgerufen, indem nur K. Moltke u. Reedtz sich für die Forderungen der Großmächte erklärten. Diese reichten am 16. Oct. ihre Entlassung ein u. wurden durch den Geheimrath Bluhme für das Auswärtige u. den General Flensborg für den Krieg ersetzt. Die Lage der Regierung wurde indeß immer schwieriger gegenüber den Einsprüchen der am meisten interessirten Großmächte u. dem Andringen der in dem Landesthing wie im Volksthing mächtigen Gesammtstaatspartei. Nachdem unter solchen Umständen der Cultusminister Madvig seine Entlassung gegeben hatte (welchem am 6. Decbr. Bang im Amte folgte), bildete sich eine Art von Wohlfahrtsausschuß aus der Mitte des Reichstages, mit der Aufgabe, das Ministerium zur Annahme des folgenden Programms zu drängen: Provinzialstände für Schleswig nach einem neuen freisinnigen Wahlgesetze, vorbehaltene Einverleibung dieses Herzogthums u. Nichtberufung der holsteinschen Stände vor dem Abzuge der Bundestruppen aus diesem Lande.

Am 17. Jan. 1852 reichte das Ministerium seine [715] Entlassung ein u. am 27. Jan. kam ein neues Cabinet in folgender Zusammensetzung zu Stande: Bluhme (Premier u. Auswärtiges), Sponneck (Finanzen), Hansen (Krieg), Steen-Bille (Marine), Bang (Inneres u. Cultus, mit Madvig als Unterrichtsdirector), Scheel (Justiz), K. Moltke (für Schleswig) u. Reventlow-Criminil (für Holstein-Lauenburg), später trat noch Simony für den Cultus ein. Ihrem Amtsantritt folgte unmittelbar am 28. Jan. eine königliche Kundgebung, welche die Grundzüge einer Gesammtstaatsordnung enthielt. Nach dieser soll der dänische Staat aus drei Haupttheilen bestehen, dem Königreiche, dem Herzogthum Schleswig u. den Herzogthümern Holstein u. Lauenburg; dieselben haben gemeinschaftlich die Ministerien des Auswärtigen, der Marine, des Kriegs u. der Finanzen; für sich allein hat D. das Justiz- u. Cultusministerium u. das des Innern; für die innern Angelegenheiten Schleswigs wird ein besonderer Minister eingesetzt, ebenso für Holstein-Lauenburg; die sämmtlichen Minister bilden den geheimen Staatsrath; die Minister für Schleswig u. Holstein sind dem Könige allein, die übrigen aber dem dänischen Reichstage (jedoch nur beziehentlich ihrer amtlichen Wirksamkeit für das Königreich) verantwortlich; das Verhältniß des Königs als deutschen Bundesfürsten für Holstein u. Lauenburg bleibt unverändert; die Herzogthümer erhalten ständische Vertretung mit beschließender Autorität (Myndighet). Diese, sowie die übrigen Bestimmungen der Publication, waren im Geist der Gesammtstaatspolitik. Am 18. Februar erfolgte durch die Bevollmächtigten des Deutschen Bundes die Übergabe der Regierung Holsteins an den dänischen Staatsminister Reventlow-Criminil, wonach auch die preußischen u. österreichischen Truppen das Land räumten. Durch Patent vom 17. März wurde der Belagerungszustand für Schleswig vom 1. April an aufgehoben u. am 29. März ein Amnestiepatent erlassen für alle an dem Märzaufstand 1848 Betheiligten, mit Ausschließung nur des Herzogs u. des Prinzen von Augustenburg u. ihrer Familien, des Advocaten Beseler, des Grafen Fr. Reventlow u. noch 17 anderer Personen, sowie der am 24. März 1848 in königl. Diensten gestandenen Offiziere, die Theil an dem Kriege gegen D. genommen hatten. Der Reichstag wurde nach heftigen Debatten über den Gesammtstaatsentwurf am 20. März geschlossen, u. am 26. März stellte die Regierung die Armee-Einheit für die gesammte dänische Monarchie wieder her. Inzwischen hatten die diplomatischen Verhandlungen über die Erbfolgeangelegenheit auf einer neuen Conferenz zu London von den Bevollmächtigten D-s, Rußlands, Österreichs, Englands, Frankreichs, Preußens, Schwedens u. Norwegens zu dem am 19. Juni allseitig ratificirten Vertrage geführt. Derselbe sprach dem Prinzen Christian von Glücksburg u. dessen Nachfolgern nach der Reihe der Primogenitur von Mann zu Mann das Recht zu, in der Totalität der gegenwärtig unter dänischem Scepter vereinigten Staaten zu succediren (Art. 1); für den Fall des drohenden Aussterbens der männlichen Erben in directer Linie des Prinzen Christians u. der Prinzessin Luise, verpflichteten sich die Contrahenten, indem sie den Grundsatz der Integrität der dänischen Monarchie als permanent anerkennen, weitere geeignete Eröffnungen des Königs von D. entgegenzunehmen (Art. 2); dabei war aber ausdrücklich angenommen, daß die Rechte u. gegenseitigen Verpflichtungen des Königs von D. u. des Deutschen Bundes in Beziehung auf die Herzogthümer Holstein u. Lauenburg nach Feststellung der Bundesacte von 1815 u. des gegenwärtigen Bundesrechtes durch den vorliegenden Vertrag keine Veränderung erlitten (Art. 3). Gegen dies Übereinkommen verwahrten sich die Agnaten des Holsteinschen Hauses u. die Sächsischen u. Anhaltischen Häuser, letztere beziehentlich ihrer Erbansprüche auf Lauenburg. Gleichzeitig erfolgte in der deutschen Bundesversammlung die Anerkennung der vom Könige von D. laut Erlaß vom 28. Jan. getroffenen Bestimmungen als den Gesetzen u. Rechten des Bundes entsprechend, unter nochmaliger Wahrung der Rechte Deutschlands; nur die großherzogl. u. herzogl. sächsischen Häuser betheiligten sich nicht an diesem Beschlusse. Die dänische Regierung verfehlte nun nicht, auf dem Wege der Gesammtstaatspolitik fortzuschreiten. Am 6. Juni wurde den, während des Aufstandes in den Herzogthümern Schleswig u. Holstein von den verschiedenen Regierungen derselben geschlossenen Anleihen u. Schulden, mit Ausnahme der Dienstcautionen u. der umlaufenden 41/2 Mill. Mark Kassenscheine, die fernere Anerkennung versagt, u. am 13. Juli auch die von Seiten der Gemeinden u. Städte gemachten Kriegsschulden für unverbindlich erklärt. Im August wurde die Abtragung der vom General Willisen angelegten Verschanzungen von Rendsburg angeordnet, die sich dann später auch auf das Kronenwerk erstreckte. Die Eröffnung des vereinigten Reichstages erfolgte am 7. Oct. Zunächst sprach die Opposition gegen die im Sinne der Gesammtstaatspolitik beabsichtigte Verwendung dänischer statt holsteinscher Truppen für das deutsche Bundescontingent, doch ließ sie den Widerspruch endlich durch Annahme des Regierungsvorschlages am 10. Decbr. fallen. Dagegen wurde die Verlegung der Zollgrenze an die Elbe bei dem beharrlichen Widerstande der Eiderdänen bekämpft u. das betreffende Gesetz auch in zweiter Lesung vom Volksthing am 10. Dec. verworfen. Aus der Gesetzgebung dieses Jahres war bes. das Gesetz vom 14. Mai bemerkenswerth, wonach vom Anfang 1856 ab sämmtliche Zehnten gegen Geldersatz abgelöst werden sollten. Ein streitiger Punkt war noch das Erbfolgegesetz, zu dessen Anerkennung inzwischen auch der Herzog Christian August von Augustenburg sich verstanden hatte. Nachdem das Ausschußgutachten über die Erbfolgevorschläge zum Theil deren gänzliche Verwerfung beantragt, theils die Annahme mindestens an bestimmte Vorbehalte hatte geknüpft wissen wollen, u. nachdem in der Volksthingsitzung vom 12. Jan. der Gesetzentwurf wegen Verlegung der Zollgrenze an die Elbe auch in der dritten Lesung verworfen worden war, schritt das Ministerium am 13. Jan. zur Auflösung des Volksthings. Inzwischen hatte die Regierung schon weitere Schritte zur Verwirklichung des projectirten Zollsystems gethan, indem am 16. Jan. ein Vertrag mit Oldenburg über den Beitritt der entinschen Enclaven zu dem dänischen Zollwesen zum definitiven Abschluß gelangte, wie denn auch zufolge eines mit Lübeck getroffenen Übereinkommens vom 1. Juli an die lübeck'schen Enclaven in Holstein, zunächst auf 10 Jahre, dem dänischen Zollsystem einverleibt wurden. Am 7. März erfolgte die Eröffnung des neuerwählten [716] Volksthinges, welches eine der Regierung günstigere Zusammensetzung bot. Aber auch diese Versammlung zeigte sich hinsichtlich des Erbfolgegesetzes dem Ministerium nicht willfährig, u. so erfolgte die Auflösung beider Things am 19. April. Diese Auflösung zog auch eine theilweise Veränderung des Cabinets nach sich, indem Simony u. Bang austraten u. Bluhme das Departement des Auswärtigen übernahm, während Örsted am 21. April als Ministerpräsident u. zugleich als Minister des Innern u. des Cultus eintrat. Durch Patent vom 3. Juni wurde in Schleswig die Patrimonialgerichtsbarkeit der adeligen Güter etc. gänzlich aufgehoben u. die betreffende Jurisdiction den angrenzenden Harden od. andern Gerichtsbezirken einverleibt, u. zwar sollte diese Umgestaltung mit Vorbehalt der Genehmigung der künftigen Provinzialstände bereits mit dem 1. Juli in Kraft treten. Inzwischen hatte unter dem 24. März der Prinz Friedrich von Schleswig-Holstein-Noer gegen den Londoner Vertrag über die Erbfolge u. die Übereinkunft mit dem Herzoge von Augustenburg wegen Aufgabe seiner Rechte Protest erhoben.

Der neuerwählte Reichstag, für welchen fast überall überwiegend im Sinne der Regierung gewählt worden war, wurde am 13. Juni eröffnet. Derselbe ertheilte am 24. Juni dem Erbfolgegesetze, sowie darauf dem Gesetz über die Zolleinheit des Staates seine Zustimmung, nachdem übrigens schon früher (1. Juni) das Patent vom 5. Mai wegen Verlegung der Zollgrenze von der Eider nach der Elbe die betreffenden Tarifveränderungen veröffentlicht hatte. Weniger nachgiebig zeigte sich das Volksthing bei den Budgetberathungen, bei denen die Civilliste, der Staatsrathsetat u.a. starke Abstriche erfuhren. Ebenso wurde, trotz der Einsprache des Ministerpräsidenten, der Tscherningsche Gesetzvorschlag über die Wahl der Gemeindevorstände u. Amtsräthe in beiden Kammern angenommen. Am 19. Juli erfolgte die Schließung des Reichstages. Am 26. Juli wurde die Durchführung der Zolleinheit des Königreiches u. der Herzogthümer Schleswig u. Holstein publicirt u. am 31. Juli erfolgte die Sanctionirung des Thronfolgegesetzes durch den König. Dem am 3. Oct. eröffneten Reichstage lag als wichtigste Aufgabe die Berathung eines neuen Grundgesetzentwurfes für das Königreich vor, dessen Bestimmungen darauf hinausgingen, der Regierung eine festere Stellung zu geben u. das demokratische Element der Verfassung zurückzudrängen. Das Ministerium mußte um so mehr auf eine starke demokratische Opposition gefaßt sein, da ihm die Versagung der königl. Bestätigung zu dem Gesetze über die Wahl der Gemeindevorstände etc. die Partei der Bauernfreunde gänzlich entfremdet hatte. Dazu kamen die ansehnlichen Mehrforderungen im Budget für 1854/55, namentlich für das Kriegs- u. Marineministerium. Hinsichtlich des Grundgesetzes wurde am 13. Oct. vom Volksthing beschlossen, daß der von der Regierung vorgelegte Entwurf ganz bei Seite zu legen u. das Grundgesetz von 1849 selbst zur Basis für die Verhandlungen zu wählen sei. In Folge dessen wurde dann auch dem Entwurfe der Regierung ein anderer von Seiten der Versammlung entgegengesetzt. Bei den Finanzberathungen zeigte sich ein steigender Widerspruch gegen die Forderungen der Regierung im Volksthing, wie bei der zweiten Berathung über das Kriegsbudget am 29. Nov. nicht weniger als 310,000 Rbthlr. gestrichen worden waren, so daß am Schlusse des Jahres abermals eine Einigung zwischen Regierung u. Reichstag unmöglich geworden schien. Gleichzeitig mit der Eröffnung des Reichstages hatte auch die Eröffnung der Provinzialständeversammlungen am 5. October, für Schleswig in Flensburg, für Holstein in Itzehoe, stattgefunden. Es war denselben ein, in der Hauptsache ziemlich gleichlautender Entwurf zu einer Provinzialverfassung vorgelegt worden, jedoch mit der Beschränkung, daß die ersten, auf die Verbindung mit D. bezüglichen Paragraphen, nicht in den Kreis der ständischen Besprechungen zu ziehen seien. Grundzüge der Verfassung für Schleswig waren: das Herzogthum gehört unzertrennlich der dänischen Krone (Holstein bildet einen selbständigen Theil des dänischen Monarchie, ist aber mit derselben durch das Thronfolgegesetz vereinigt); hinsichtlich der Erbfolge dient in demselben das Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853 zur Richtschnur; nur in allen zu den Ministerien des Auswärtigen, der Finanzen, des Kriegs u. der Marine gehörigen Angelegenheiten hat Schleswig eine mit den übrigen Bestandtheilen der Monarchie gemeinsame Gesetzgebung u. Verwaltung; die evangelisch-lutherische Kirche ist Landeskirche; die Landesgesetze werden in dänischer u. deutscher Sprache veröffentlicht; die Versammlung der Provinzialstände besteht aus 43 Abgeordneten; eine Veränderung der Landesgesetze findet nur mit Zustimmung der Provinzialstände statt; die Sitzungen derselben sind öffentlich, die Sprache darin nach Belieben deutsch od. dänisch; die Versammlung soll in jedem dritten Jahre zusammenberufen werden etc. Die Versammlungen kamen erst am Jahresschluß zu einem definitiven Beschluß über die Verfassungen. In Beziehung darauf gaben die holsteinschen Stände am 16. Dec. ihr Votum dahin ab, daß die Einführung derselben der Regierung widerrathen u. zugleich als das Wünschenswertheste zum Schutz aller Nationalitäten die Herstellung der absoluten Regierungsform bezeichnet wurde. Ähnlich lautete auch der Beschluß der, bis zum 10. Jan. 1854 verlängerten schleswigschen Ständeversammlung, welche, nachdem sie die meisten Sätze des Entwurfes bis zur Unkenntlichkeit abgeändert hatte, zuletzt die Frage, ob überhaupt eine neue Verfassung zu erlassen sei, verneinte, dagegen aber die Herstellung der früheren Sprachgrenze u. die Erhaltung des alten ständischen Princips beantragte. Lauenburg erhielt schon am Anfang des nächsten Jahres sein vom Könige bestätigtes Verfassungspatent (Landesvertretung besteht außer dem Landescollegium aus je 5 Abgeordneten der Rittergutsbesitzer, der Städte u. der Dorfgemeinden). Im Übrigen war die allgemeine Aufmerksamkeit am Schlusse des Jahres 1853 wie am Anfange des Jahres 1854 bes. der Stellung D-s zu den europäischen Verhältnissen zugewendet. Die skandinavischen Reiche hatten sich in einem Neutralitätsvertrag geeinigt, der am Anfang des Jahres auch dem Reichstag vorgelegt wurde, u. D. blieb auch für die Folgezeit, trotz vielfach erneuter Aufforderung von Seiten der kriegführenden Mächte, dem somit angenommenen Principe treu. Da neben wurde aber allerdings die Flotte ausgerüst et u. überhaupt zu umfassenden Rüstungen geschrit en.

Inzwischen hatte der Reichstag seine Berathungen über[717] das Grundgesetz fortgesetzt. Am 23. Febr. 1854 wurde vom Volksthing der Antrag der Regierung, daß dem Könige das uneingeschränkte Recht zum Erlaß einer Gesammtstaatsverfassung, ohne vorherige Mittheilung an den Reichstag, zuzugesleben sei, verworfen, obschon von Seiten des Ministeriums erklärt worden war, daß es von dieser Forderung nicht abstehen würde. Und in Verbindung hiermit wurden am 25 Februar die Ausschußanträge angenommen, daß die Modificationen des Grundgesetzes erst dann in Kraft treten dürften, wenn entweder der Reichstag im Voraus von der Beschaffenheit der Gesammtverfassung in Kenntniß gesetzt sei od. wenn eine aus Abgeordneten aller Theile der Monarchie bestehende Versammlung sich mit der Regierung über eine Gesammtverfassung geeinigt habe. Auch das Landesthing trat schließlich allen Beschlüssen des Volksthings über die Bedingungen der Modificationen des Grundgesetzes bei. Beide Thinge beschlossen auch am 13. März fast einstimmig eine Adresse an den König, die geradezu ein Mißtrauensvotum gegen die Minister enthielt, aber der Reichstag wurde am 24. März geschlossen, ohne daß eine Veränderung im Ministerium vorgegangen war, u. der König entschied sich am 15. April für die Beibehaltung des Ministeriums, doch legte jetzt Bischof Monrad seine Stelle im Staatsrathe nieder, u. der Justizminister v. Scheele nahm später auf ein Jahr Urlaub, worauf der Ministerpräsident Örsted das Justizministerium übernahm, dagegen am 29. April das Innere an v. Tillisch abgab. Bezüglich der Herzogthümer war inzwischen die Ablehnung der erbetenen Beibehaltung des gemeinsamen obersten Gerichtshofes zu Kiel erfolgt u. die Errichtung eines besonderen Oberappellationsgerichtes für Schleswig zu Flensburg befohlen worden; gleichzeitig war dort (Patent vom 6. Febr.) die gutsherrliche Gerichtsbarkeit definitiv aufgehoben worden. Durch Patent vom 1. März wurden die Wahlen der Abgeordneten für den schleswigschen Provinziallandtag nach dem im vorigen Jahre vorgelegten Gesetze angeordnet u. später Gleiches auch für Holstein verfügt. Die Provinzialverfassungen, ebenfalls gemäß den gedachten Vorlagen, waren schon früher, für Schleswig durch Verordnung vom 15. Febr., für Holstein unter dem 11. Juni publicirt. Lauenburg wurde am 1. Mai dem dänischen Zollgebiet einverleibt. Am 26. Juli erschien nun die lange angekündigte Gesammtverfassung (Reichsrath bestehend aus 50 Mitgliedern, wovon 20 vom Könige ernannt, darunter 4 holsteinische; beim Finanzgesetz ist der Reichsrath nur berathend, bei neuen Steuern beschließend; seine Sitzungen sind nicht öffentlich; er tritt mindestens alle 2 Jahre in Kopenhagen zusammen; der König ernennt den Präsidenten etc.). Mehrere Reichstagsabgeordnete legten darauf ihr Mandat nieder. Der Reichsrath, dessen Sitzungen vom 1. Sept. bis 2. Oct. dauerten, nahm eine oppositionelle Stellung gegen die Regierung ein u. richtete das Gesuch an den König, ihm beschließende Gewalt in Betreff des gesammtstaatlichen Haushaltes u. der Staatsrechnungen zu bewilligen u. eine schärfere Abgrenzung zwischen den Angelegenheiten des Reichs u. denen der einzelnen Theile desselben zu ziehen, wonach somit bereits die wesentlichste Modification der Verordnung vom 26. Juli verlangt war. Eine noch ernstere Opposition fand das Ministerium in dem am 2. Oct. wieder eröffneten Reichstage. Am 5. Oct. legte das Ministerium ein, mit dem früheren fast gleichlautendes Gesetz beziehentlich der Abänderung des Grundgesetzes vor, zugleich mit der Erklärung, daß die vom vorigen Reichstage beschlossenen Modificationen des Grundgesetzes die königliche Zustimmung nicht erhalten hätten. Das Volksthing berieth hierauf eine Antwortsadresse auf die Thronrede, worin namentlich für die Vertretung des Gesammtstaates das Steuerbewilligungsrecht verlangt wurde. Als darauf ein Antrag auf Niedersetzung einer Commission zur Untersuchung, ob die Minister, sowohl wegen Erlasses der Verordnung vom 26. Juli, als auch wegen mehrerer Finanzmaßregeln vor das Reichsgericht zu stellen seien, am 14. October Annahme im Volksthing fand löste die Regierung das Volksthing am 20. Oct. auf. Als aber die Wahlen für das neue Volksthing ungünstig für die Regierung ausfielen, gab das Ministerium am 3. Dec. seine Entlassung. Das neue Ministerium, dessen Zusammensetzung bis Mitte Jan. 1855 eine interimistische blieb, bildeten: Ministerpräsident u. Minister des Innern Bang; Graf Scheel-Plessen übernahm das Auswärtige, Oberst Lüttichau den Krieg, Oberstlieutenant Andrä die Finanzen, Simony die Justiz, Hall den Cultus, Michelsen die Marine; Raaslöff trat als Minister für Schleswig, v. Scheel für Holstein ein, u. endlich wurde im Cabinetssecretariat Tillisch durch Liebenberg ersetzt. Das vom Ministerium dem Reichstage am 19. Dec. vorgelegte Programm lautete dahin, daß unter Vorbehalt einer definitiven Regelung die Gesammtstaatsverfassung insoweit abgeändert werden solle, daß die Gesammtrepräsentation in Finanz- u. Gesetzgebungsangelegenheiten beschließend, die Zahl der vom Könige zu ernennenden Mitglieder beschränkt, in den äußeren Angelegenheiten endlich die Neutralitätspolitik festgehalten werden solle. Nachdem das Finanzgesetz am 15. Jan. 1855 durch die zweite Lesung gegangen war, wurde das Grundgesetz in der abgeänderten Form, welche demselben, als auf das Königreich beschränkt, der Reichstag 1854 gegeben hatte, vom Volksthing am 7. Febr., vom Landsthing am 28. Febr. auch in dritter Lesung angenommen, bedurfte aber, um gesetzlich in Kraft zu treten, auch nun noch immer der nochmaligen Annahme von Seiten eines neuen Reichstages. Am 23. Febr. votirte das Volksthing die zur Durchführung der Gesammtverfassung geforderten Gelder, dagegen wurde das Kriegsbudget gegen das Ministerium entschieden. Die Ministeranklage wurde im März wieder mit aller Entschiedenheit betrieben: am 1. März ernannte das Volksthing ein Subcomité zur Vernehmung der vormaligen Minister Hansen, Bille, Bluhme u. Sponneck, indem Tillisch u. Örsted ihr Erscheinen verweigert hatten. Die Genehmigung der Etatsüberschreitungen des vorigen Cabinets wurde am 22. März auch in dritter Lesung verworfen, zugleich der Advocat Brock zum öffentlichen Ankläger gegen dasselbe berufen, am 25. März das Reichsgericht constituirt u. am 26. in zweiter Lesung die Ministeranklage beschlossen.

Inzwischen hatten sich von außenher Verwickelungen anderer Art für D. vorbereitet. Die Sundzollfrage (s.d.) trat entschiedener als je in den Vordergrund, indem die Regierung der Nordamerikanischen Union den Vertrag vom 26. April 1826 förmlich kündigte. Auch Preußen knüpfte von Neuem[718] angelegentliche Unterhandlungen deshalb mit D. an. Nachdem im Cabinet der neue, von Bang redigirte Gesammtstaatsverfassungsentwurf vollendet war, demzufolge der Reichsrath künftig aus 80, darunter 20 von dem König ernannten Mitgliedern, nämlich 47 aus dem Königreich, 33 (darunter 8 von dem König ernannte) aus den Herzogthümern erwählt werden, bestehen sollte, wurde der Reichsrath auf den 29. Juni einberufen, um den Entwurf zu berathen. Die Regierung hatte von vornherein erklärt, daß sie die Annahme en bloc erwarte u. jede Amendirung als Ablehnung betrachten werde, u. so erfolgte die einhellige Zustimmung des Reichsrathes, jedoch mit mannich facher Verwahrung Einzelner. Darauf wurde die Sitzung am 26. Juli geschlossen. Bei dem am 11. Aug. einberufenen Reichstage fand das abgeänderte Grundgesetz, dessen Berathung der Entscheidung der Gesammtverfassungsfrage selbstverständlich vorhergehen mußte, einen verhältnißmäßig nur geringen Widerspruch u. wurde vom Volksthing am 20. August, vom Landsthing darauf in dritter Lesung angenommen, so daß dasselbe, nachdem es auch die königl. Sanction erhalten, nun Gesetzeskraft erhalten hatte. Darauf legte der Ministerpräsident am 29. Aug. den Gesammtverfassungsentwurf vor u. erklärte zugleich, daß, falls derselbe Widerstand fände, sämmtliche Minister abtreten würden. Der Reichstag zeigte sich nun auch durchaus nachgiebig. Am 14. Sept. genehmigte das Volksthing die gleichzeitige Inkrafttretung des eingeschränkten Grundgesetzes mit der Gesammtverfassung u. nahm am 27. die Gesammtverfassung in letzter Lesung an. Am 30. wurde der außerordentliche Reichstag geschlossen, u. darauf am 1. Oct. der ordentliche vom Premierminister eröffnet, aber alsbald bis zum December prorogirt. Am 2. Oct. unterzeichnete der König die Gesammtstaatsverfassung, jedoch verweigerte der Erbprinz Ferdinand die Unterzeichnung der wegen §. 5 (worin bestimmt ist, daß die Unterschrift an Eidesstatt, die Constitution unverbrüchlich zu halten, bindende Kraft hat, u. wurde in Folge davon im October seiner Stelle als Oberstcommandirender der Truppen auf Seeland u. den Inseln enthoben u. dieses Commando dem Generalllieutenant v. Bülow übertragen. Am 15. Nov. traten die Stände von Schleswig zu einer außerordentlichen Versammlung wegen Beschaffung des Antheils zu den Gesammtausgaben zusammen; ebenso traten Ende d. I. auch die Stände von Holstein zusammen.

C) Die Differenzen, in welchen die Regierung von D. dermalen mit dem Deutschen Bunde ist, haben ihren Grund in den Bestrebungen der dänischen Regierung, die Herzogthümer vollständig zu danisiren, womit dieselbe in Widerspruch mit den früher eingegangenen Versprechen u. Verbindlichkeiten (dänische Depesche vom 6. Dec. 1851, österreichische Depesche vom 26. Dec. 1851, womit die dänische Regierung sich einverstanden erklärt, Proclamation des Königs von D. vom 28. Jan. 1852, über die Grundzüge der Verfassung u. Verwaltung des Gesammtstaates u. seiner einzelnen Theile, welche der Deutsche. Bund am 29. Juli 1852 genehmigte, s. oben B) trat. Die dänische Regierung hatte sich verpflichtet, den Organismus des Gesammtstaates nach conservativen Grundsätzen herzustellen, eine organische u. gleichartige Verbindung sämmtlicher Kronländer zu einer Gesammtmonarchie auf gesetz- u. verfassungsmäßigem Wege durch die berathenden Provinzialstände der Herzogthümer u. durch den dänischen Reichstag herbeizuführen u. die gleiche Berechtigung aller Kronländer in der Gesammtverfassung u. die Selbständigkeit der Einzelverfassungen zu gewährleisten, so daß sie also den dänischen Gesammtstaat mit gemeinschaftlicher Volksvertretung u. Regierung u. außerdem für die vier, in Betreff ihrer besonderen Angelegenheiten selbständigen Theile der Monarchie, vier abgezweigte Verwaltungen u. vier beschließende repräsentative Versammlungen ins Leben zu rufen hatte. Allein in Bezug auf die Gesammtverfassung wurde lediglich der dänische Reichstag, nicht aber die Herzogthümer gehört, obgleich noch am 28. Sept. 1855 das Örstedsche Ministerium die Verpflichtung, die Gesammtverfassung den Ständen der Herzogthümer vorzulegen, anerkannte. Die versprochene Gleichberechtigung konnte nicht gefunden werden, da D. 60 Proc. u. die Herzogthümer 40 Proc. zu der Gesammteinnahme beitragen sollten, während der Reichsrath nach dem ersten Entwurfe aus 20 vom Könige ernannten, 18 dänischen, 5 schleswigschen, 6 holsteinischen u. 1 lauenburgischen Mitgliede zusammengesetzt werden sollte. Ohne die Stände der Herzogthümer zu hören, wurden diejenigen Abänderungen ihrer Verfassungen vorgenommen, welche man für die Verbindung mit dem Gesammtstaate für nothwendig erachtete, u. es sprach das dänische Ministerium sogar als Grundsatz aus, daß die Regierung zur Abänderung der Einzelverfassungen im Interesse der Gesammtverfassung auch künftighin ohne Mitwirkung der Stände befugt sei, u. daß Alles, was nicht ausdrücklich den Einzelverfassungen zugewiesen sei, zum Gebiete der Gesammtverfassung gehöre. Nach der Gesammtverfassung vom 2. Oct. 1855 bestand der Reichsrath, die Vertretung der Gesammtmonarchie, aus 80 Mitgliedern, wovon 47 auf D. u. 33 auf die Herzogthümer kommen (von welchen letzteren 8 vom König od. dem dänischen Ministerium ernannt werden), u. sonach wurden die Herzogthümer unter die unumschränkte Gewalt einer einzigen Kammer gestellt, worin die dänische Stimmenmehrheit herrschte. Die Stände der Herzogthümer waren wiederum nicht gehört worden, u. die Regierung hatte ihnen jede Verhandlung über diesen Gegenstand, als sie nicht angehend, untersagt. Es wurde ein gemeinschaftliches Ministerium des Innern errichtet u. diesem die Verwaltung der Domänen in allen Theilen des Staates unterstellt, zugleich aber auch den Ständen der Herzogthümer die Dispositionsbefugniß über die Domänen entzogen u. auf den gemeinschaftlichen Reichsrath, mit dänischer Stimmenmehrheit, übertragen. Die Domäneneinkünfte betrugen für D. 1,617,600 Thlr., für Schleswig u. Holstein 3,428,400 Thlr., für Lauenburg 500,000 Thlr. Es war auf die Veräußerung der Domänen der Herzogthümer u. auf deren Einverleibung abgesehen. Die holsteinische Ständeversammlung zu Ende des Jahres 1855 brachte den Antrag an den König, diejenigen Veränderungen in der verfassungsmäßigen Stellung Holsteins vorzunehmen, welche zur Wahrung seiner Interessen am Throne erforderlich seien; ein königliches Rescript hierauf erklärte jede weitere Verhandlung über diesen Gegenstand für null u. nichtig. Dieselbe Versammlung beschloß vom 1. Febr. 1856 den Minister Scheele in Anklagestand zu versetzen, u. ein[719] königliches Patent verfügte hierauf, daß dieser Proceß nach dem öffentlichen fiscalischen Gerichtsverfahren des holsteinischen Obergerichtes geführt werden solle. Der Staatsproceß gegen die Minister Örsted, Bluhme, Tillisch, v. Scheel, Graf Sponneck, Hansen u. Steen-Bille endete damit, daß am 27. Febr. 1856 sämmtliche Angeklagte vom Staatsgerichtshofe freigesprochen wurden. Am 1. März 1856 wurde die erste Versammlung des neuen Reichsrathes vom Könige in Kopenhagen eröffnet u. dabei die Hoffnung ausgesprochen, daß eine enge Verbindung aller Theile der Monarchie zu Stande kommen werde, welche einzig u. allein vor Gefahren schützen u. die Volkswohlfahrt fördern könne; dagegen brachten mehrere Mitglieder aus den Herzogthümern den Antrag ein: die Regierung wolle den Provinzialständen der Herzogthümer Schleswig, Holstein u. Lauenburg rücksichtlich des Verfassungsgesetzes für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 2. Oct. 1855 u. des vorläufigen Reichstagswahlgesetzes von demselben Tage diejenigen Vorlagen machen lassen, auf welche sie verfassungsmäßig u. namentlich auf Grund der königlichen Bekanntmachung vom 28. Jan. 1852 Anspruch hätten, zu diesem Ende die gedachten Landesvertretungen so bald wie möglich nach Beendigung der jetzigen Diät des Reichsrathes zu außerordentlichen Versammlungen berufen u. unter möglichster Berücksichtigung der von denselben erstatteten Gutachten, ausgearbeitete Entwürfe zu einem Verfassungsgesetze für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten u. einem desfallsigen Wahlgesetze dem Reichsrath als Gesetzvorschläge vorlegen lassen. Dieser Antrag wurde von der großen Mehrheit der Dänen im Reichsrathe abgelehnt, u. unter Leitung des Ministers Scheele ging die Danisirung der Herzogthümer ohne Rücksicht auf die Pflichten gegen Deutschland u. auf die Wünsche u. Bedürfnisse der Einwohner vorwärts. Mit Zustimmung des Reichsrathes wurde eine Veränderung des Staatsrechtes dahin vorgenommen, daß dem Erbprinzen das Recht eingeräumt wurde, nach dem Tode des Königs die höchste Gewalt zu ergreifen, ohne vorher den Eid auf die Verfassung zu leisten. Ein Gesetz über den Verkauf der Domänen in Holstein u. Lauenburg nahm der Reichsrath (mit 36 gegen 28 Stimmen) trotz des Widerspruches aller deutschen Mitglieder an. Solches Vorschreiten D-s zog endlich die Aufmerksamkeit der deutschen Großmächte auf sich, u. es war zunächst Preußen, welches in einer vertraulichen Depesche vom 1. Juni 1856 der dänischen Regierung vorstellte, wie es die Beschwerden der Herzogthümer nicht für ganz unbegründet halte, auch nicht gleichgültig bei irgend einer Verletzung der den Herzogthümern verbürgten Rechte bleiben könne. Eine Erneuerung der alten Klagen beim Bundestage werde ernste Verwickelungen zur Folge haben; die preußische Regierung hoffe jedoch, daß D. einer lebhaften Aufregung dadurch zuvorkommen u. durch die That beweisen werde, wie die Rechte der Herzogthümer nicht ohne Schutz seien. Die Regierungen von Österreich u. Preußen eröffneten dem dänischen Cabinet ferner, daß die für den Gesammtstaat entworfene u. erlassene Verfassung vom 2. Oct. 1855 noch nachträglich den Ständen der Herzogthümer zur Erklärung vorgelegt werden müsse, u. daß die neuerlichen Domänenveräußerungen in den Herzogthümern unzulässig seien. Erst am 23. Febr, 1857 suchte die dänische Regierung in einer Rote mit beigefügten Denkschriften die Rechtmäßigkeit ihres bisherigen Verfahrens aus Bestimmungen der Gesammtverfassung nachzuweisen (deren Rechtmäßigkeit eben angefochten wurde). Die deutschen Großmächte erklärten dagegen, wenn die dänische Regierung nicht in einer unabänderlichen Frist versprochen habe, die Gesammtstaatsverfassung an die Stände der Herzogthümer zur Erklärung zu bringen u. die Domänenverkäufe einzustellen, so werde die Angelegenheit von der deutschen Bundesversammlung in die Hand genommen werden, um die Rechte Deutschlands in den Bundesstaaten Holstein u. Lauenburg zur Geltung zu bringen. In Folge dessen u. weil man in Kopenhagen einsah, daß von außerdeutschen Mächten eine Hülfe nicht zu erwarten sei, erhielt Minister von Scheele, der Hauptleiter der dänischen Politik, am 13. April 1857 seine Entlassung.

Inmitten dieser Vorgänge kam eine für D. sehr wichtige Angelegenheit, die Ablösung des Sundzolles (s.d.) auf erfreuliche Weise zum Austrag. Durch eine Circularnote vom 1. Octbr. 1855 lud die dänische Regierung die dabei betheiligten Regierungen zu Verhandlungen in Conferenzen, welche in Kopenhagen abgehalten werden sollten, ein, gab den Durchschnittsertrag der Sundzolleinnahmen in den Jahren 1851, 1852 u. 1853 an u. schlug vor, daß dieselben als eine vierprozentige Rente mit dem fünfundzwanzigfachen Betrage abgelöst werden sollten. Danach hätte das Ablösungscapital 521/2 Mill. dänische Reichsthaler betragen; jedoch erklärt sich die dänische Regierung mit 35 Mill. Reichsthalern befriedigt, u. am 9. Mai wurde in Kopenhagen ein Protokoll unterzeichnet, worin sich die Bevollmächtigten von Rußland, Schweden u. Oldenburg mit dieser Forderung einverstanden erklärten. Auf dieser Grundlage wurde dann auch am 14. März 1857 zwischen D. einerseits u. Belgien, Frankreich, England, Hannover, Mecklenburg-Schwerin, den Niederlanden, Österreich, Oldenburg, Preußen, Rußland, Schweden u. den Hansestädten andrerseits in Kopenhagen der Vertrag wegen Ablösung des Sundzolles abgeschlossen, der vom 1. April desselben Jahres an in Kraft trat. Auch die Nordamerikanische Union erneuerte den früheren Freundschafts-, Handels- u. Schifffahrtsvertrag mit D. u. zahlte 393,011 Doll. als Beitrag zum Ablösungscapital. (Amtliche Veröffentlichung dieses Vertrages am 14. Febr. 1858 in Kopenhagen).

Weniger glücklich war D. in seinen Differenzen mit Deutschland. Ein Verwandter Scheele's, Ove Michelsen, war an seiner Stelle Minister geworden u. hatte die deutschen Großmächte in einer Note vom 13. Mai 1857 davon in Kenntniß gesetzt, daß die holsteinischen Provinzialstände im August zu einer außerordentlichen Versammlung einberufen werden sollten, um denselben einen neubearbeiteten Entwurf der Verfassung für die besonderen Angelegenheiten Holsteins zur verfassungsmäßigen Verhandlung vorzulegen, wobei diese Versammlung vollständig Gelegenheit haben werde, sich über die Abgrenzung der ständischen Wirksamkeit frei u. ungehindert auszusprechen. Die deutschen Mächte erklärten hierauf, sie hofften, daß eine baldige befriedigende Feststellung der Verfassungsverhältnisse Holsteins u. Lauenburgs[720] unter der legalen Mitwirkung der Vertreter dieser Länder erfolgen werde, wenn denselben unbenommen bleibe, namentlich auch die Stellung u. Vertretung der betreffenden Landestheile in der Gesammtverfassung der Monarchie in den Kreis ihrer Berathung zu ziehen. Am 24. Juni entgegnete die dänische Regierung, man werde den Ständen von Holstein u. Lauenburg kein Hinderniß in den Weg legen, ihre Ansichten u. Wünsche bezüglich ihrer Verhältnisse zum Gesammtstaat auszusprechen, insoweit diese Frage sich thunlicher Weise von einer Discussion, deren Gegenstand der Wirkungskreis der Stände sei, nicht trennen lasse; jedoch setze die dänische Regierung voraus, daß namentlich die Stände Holsteins in ihren bevorstehenden Berathungen ihre Befugnisse nicht überschreiten u. keine Anträge stellen werden, welche den Charakter eines Eingriffes in die Gesammtstaatsverfassung tragen. Österreich u. Preußen antwortete, daß sie bei der Unbestimmtheit dieser Ausdrücke ihr weiteres Verfahren nach den Thatsachen bemessen würden. Bei diesen Vorgängen regte sich von neuem lebhafter die Partei der Skandinavischen Union. Am 14. Juli 1857 wurde in Kopenhagen die erste Skandinavische Kirchenversammlung abgehalten, woran 400 Schweden, Norweger u. Dänen theilnahmen, darunter 137 dänische u. schleswigsche, 28 schwedische u. 16 norwegische Geistliche (die nächste sollte in Lund 1859 stattfinden). Die am 15. Aug. 1857 in Itzehoe zusammengetretene Holsteinische Ständeversammlung lehnte die Annahme der von der dänischen Regierung vorgelegten Provinzialverfassung ab, weil sie nicht geeignet wäre, den auch von den deutschen Regierungen als begründet anerkannten Beschwerden abzuhelfen. Am 10. Sept. beschlossen endlich die Lauenburgischen Stände einstimmig wegen der ihnen von der dänischen Regierung zugefügten Ungerechtigkeit Beschwerde beim Deutschen Bunde zu führen. Nunmehr brachten Österreich u. Preußen diese Angelegenheit in gemeinsamer Vorlage vor die deutsche Bundesversammlung, welcher sie anheim gaben, auf Grund des dermaligen Standes der Sache die weiteren geeigneten Schritte zu thun, u. an demselben Tage (29. Oct. 1857) stellte Hannover in der Bundesversammlung den Antrag, einen Ausschuß niederzusetzen, um die Verbindlichkeiten festzustellen, welche D. nach dem Bundesrechte u. nach den Verhandlungen von 1851 u. 1852 gegen Holstein u. Lauenburg habe, u. falls es sich herausstellen sollte, daß wesentliche Verbindlichkeiten von D. nicht erfüllt worden seien, die dänische Regierung um Erfüllung derselben zu ersuchen, mit dem Vorbehalt, daß die Bundesverfassung sich widrigenfalls genöthigt sehen werde, die zur Beschwerde Veranlassung gebenden Bestimmungen u. Einrichtungen für den Deutschen Bund u. die beiden Herzogthümer für unverbindlich zu erklären. Die dänische Regierung entgegnete zwar, daß sie behufs einer friedlichen Ausgleichung zu allen Einräumungen, welche mit dem Landeswohle u. der Verfassung vereinbar seien, bereit sei, blieb aber in ihren Handlungen dem Gesammtstaatsysteme treu. Sie bewilligte am 1. Dec. 1857 den Bau einer Eisenbahn durch Holstein von Hamburg nach Lübeck, ohne die holsteinischen Stände darum zu befragen, u. legte dem am 14. Jan. 1858 in Kopenhagen zusammengetretenen Reichsrathe mehrere Gesetzentwürfe vor, wodurch die Stände von Schleswig, Holstein u. Lauenburg sich zur Aufrechthaltung u. Vertheidigung der Organisation des neuen Gesammtstaates verbindlich machen mußten. Ein neuer Zolltarif für alle Länder der Krone D. sollte Handelsfreiheit anbahnen, ein neues Münzgesetz den Verkehr Holsteins u. Lauenburgs mit Deutschland erschweren u. die See- u. Landmacht zu Vertheidigung gegen Deutschland neu organisirt u. bedeutend verstärkt werden. Die Kosten der Neugestaltung der Marine, deren vollständige Bemannung 11,240 Mann erfordern sollten, waren auf 22 Mill. Reichsthlr. veranschlagt. Bei dem Gesetzentwurfe über die neue Organisation der Armee setzte der Kriegsminister auseinander: König Friedrich VI. habe auf dem Wiener Congreß zugestanden erhalten, daß ein besonderes deutsches Bundescontingent innerhalb des dänischen Heeres nicht vorhanden zu sein brauche; es sei daher auch niemals ein besonderes holsteinlauenburgisches Bundescontingent gebildet worden. Das Heer in seinem gegenwärtigen Bestande sei unzureichend bei einem Angriffe von Deutschland aus u. bei einem solchen von der See her, es müsse daher von 28,000 Mann auf 50–60,000 Mann erhöht werden. De holsteinischen Mitglieder des Reichsrathes stellten den Antrag, den Beschluß über diese wichtigen Maßregeln bis zur Beendigung der Verhandlungen mit dem Deutschen Bundestage auszusetzen, derselbe wurde jedoch am 2. Febr. mit 41 gegen 6 Stimmen verworfen. Am 11. Febr. 1858 beschloß die deutsche Bundesversammlung der königlich dänischen u. herzoglich holsteinischen u. lauenburgischen Regierung kund zu geben, daß die Bundesversammlung die dänische Gesammtverfassung vom 2. Oct. 1855, insoweit sie auf Holstein u. Lauenburg Anwendung finden solle, die Bekanntmachung vom 23. Juni 1856, die besonderen Angelegenheiten Holsteins betreffend, insoweit die Bestimmungen derselben der Berathung der Stände nicht unterlegen hätten, nicht als in verfassungsmäßiger Wirksamkeit bestehend anerkennen könne, daß die Bundesversammlung ferner in den Holstein u. Lauenburg betreffenden Gesetzen, Verordnungen u. Einrichtungen die Beachtung der von der dänischen Regierung früher gegebenen Zusicherungen vermisse, auch das Verfassungsgesetz nicht durchweg mit den Grundsätzen des Bundesrechtes vereinbar erachte. Demzufolge stellte die Bundesversammlung an die dänische Regierung das Ansuchen, in den Herzogthümern Holstein u. Lauenburg einen den Bundesgrundgesetzen u. den ertheilten Zusicherungen entsprechenden, insbesondere die Selbständigkeit, der besonderen Verfassungen u. Verwaltungen der Herzogthümer sichernden u. deren gleichberechtigte Stellung wahrenden Zustand herbeizuführen, u. der Bundesversammlung baldigst über die zu diesem Zwecke getroffenen u. beabsichtigten Anordnungen Anzeige erstatten lassen zu wollen; s. u. Deutschland (Gesch.).

Vgl. Adam v. Bremen, Soen Agessen, Saxo Grammaticus u. Langenbecks Sammlung: Scriptores rerum danicarum medii aevi, Kopenh. 1772–92, 7 Bde., Fol.; Joh. Meursius, Hist. Daniae, ebd. 1630; Montanus, Rerum danicarum hist., Amst. 1631; Desselb.: Hist. rerum dan. sub regibus Christiano I. – Friderico II.; A. Hvitfeld, Danemarks Riges Krönike, Kopenh. 1650 f.; Holberg, Dänische Reichshistorie, deutsch von Reichard, Altona 1743; Les Roches de Parthenay, Hist. de [721] Dannemark, Amsterd. 1740, 7 Bde.; Mallet, Hist. de Dannemark, Genf 1763, 4 Bde.; Schlegel, Geschichte der Könige von Dänemark aus dem Oldenburgischen Stamme, Kopenh. 1771; P. S. Suhm, Historie af Dannemark, ebd. 1782–1812, 11 Bde.; Dahlmann, Geschichte von Dänemark, Hamb. 1840; u.a. s. Dänische Literatur.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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