Baiern [2]

Baiern [2]

Baiern (Geschichte). I. Älteste Geschichte des 794. Die ältesten Bewohner des heutigen Königreichs B. sollen Celten, vom Stamme der Bojer gewesen sein. Durch andringende Germanische Völkerschaften zum größten Theile vertrieben, machten sie (nach Mannerts Meinung) den Rugiern, Herulern, Skyren u. Turcilingen Platz, die zusammen mit den Überresten der Bojer unter dem gemeinsamen Namen Bojoarier (woraus muthmaßlich das Wort Baiern entstanden ist) begriffen werden u. das Land zwischen Donau, Lech, Hochalpen, Kärnthen, Krain u. Steiermark, Enns u. Mur bewohnten. Nach dem Untergange des Ostgothischen Reiches, welchem die Bojoarier nicht unterworfen gewesen sein sollen, kamen ihre Herzöge in Abhängigkeit von den Fränkischen Königen Austrasiens. Der erste dieser Herzöge, welchen die Geschichte erwähnt, war Garibald I., aus dem Hause der Agilolfinger, dem angesehensten unter den 6 edlen Geschlechtern des Volks. Er soll um 555 zu Regensburg residirt haben. Vergebens strebte er (nach den Berichten alter Chroniken), sich im Bunde mit dem Longobardenkönig Autharit, welchem er seine Tochter Theodelinde vermählte, von der Pflicht, den Franken im Fall eines Kriegs Hülfe zu senden, loszumachen; die Longobarden u. Baiern wurden von den Franken geschlagen u. zum Frieden gezwungen. Garibald I. st. 595, u. auf Betrieb der Franken wurde nicht dessen Sohn Grimoald, sondern sein Anverwandter Thassilo I. Herzog u. vertrieb Grimoald aus B. Er kriegte mit den Avaren u. st. 609; ihm folgte sein Sohn Garibald II. der um 630 seinem Volke die ersten geschriebenen Gesetze gab, die er mit Hülfe einiger Franken od. nach dem Muster der vom Fränkischen Könige Dagobert gegebenen Gesetze abfaßte. Auf seinen Betrieb sollen auch St. Eustachius u. Agilius nach B. gekommen sein, um das Christenthum dort auszubreiten. Garibald II. st. 640 (n.And. 628) auf einem Zug gegen die Kärnthner, u. ihm folgte sein Sohn Theodo I.; dieser fuhr mit Einführung des Christenthums in B. fort. Unter seiner Regierung war es hauptsächlich St. Emmeran, der in Regensburg das Evangelium predigte. Dieser wurde von des Herzogs Sohne Landbert auf Veranlassung seiner Schwester Uta, welche, um den Verdacht von ihrem Geliebten, einem gewissen Sigwart, abzulenken, den Heiligen für ihren Schwängerer ausgab, bei Helfendorf unweit München ermordet; der Mörder wurde nach Ungarn zu dem Erbfeinde der Baiern, Uta nach Italien verwiesen, u. das Kloster St. Emmeran zu Regensburg gebaut. Theodo I. st. 680. Theodo II., nach den meisten Geschichtsforschern wohl ein Agilolfinger, aber kein Sohn des Vorigen, nach späteren ein Sohn Garibalds, berief zur ferneren Ausbreitung des Christenthums in B. 695 einen Franken, den Bischof Rupert von Worms, nach Regensburg. Dieser Rupert soll später Bischof von Juvavia (Salzburg) geworden sein u. den Herzog u. seine Söhne getauft haben. Theodo II. theilte 702 sein Land mit seinen 3 Söhnen, u. zwar gab er dem ältesten, Theodebert (st. 724), Rhätien mit der Hauptstadt Bozen; dem 2., Grimoald (st. 725) das Baierische Oberland mit der Hauptstadt Freisingen, u. dem 3., Theobald (st. 712) einen Theil von Noricum mit der Hauptstadt Passau; für sich behielt er OBälern. Hauptstadt Regensburg, wo er ein Bisthum gründete. Den Longobardenkönig Ansprand unterstützt, er gegen den letzten Agilolfingerkönig, den Longobarden Aribert II., u. verhalf ihm u. dessen Sohn dem Gemahl seiner Enkelin Guntrude, auf den Thron. Nach Theodos II. (st. 717) u. seiner Söhne Tode fiel das ganze Land an Hugibert, Sohn [189] Theodeberts, welcher 725 durch Karl Martell fast den ganzen Nordgau verlor u. die Oberhoheit der Franken förmlich anerkennen mußte. Während der Regierung dieser Herzöge kamen erst St. Corbinian, dann der Bischof Hugibert aus Thüringen, u. endlich Bonifacius nach B. Sie arbeiteten mit den Herzögen an der Eintheilung des Landes in Kirchensprengel, die erst nach Hugiberts Tode 737 unter seinem Nachfolger Odilo 739 durch Bonifacius zu Stande kam. B. wurde in 4 Diöcesen getheilt, u. in Passau, Freising, Salzburg u. Regensburg Bischöfe eingesetzt. Außerdem wurden Priesterhäuser errichtet, um Eingeborne zu Priestern zu erziehen, u. Klöster gestiftet. Odilo, welcher mit Chiltrude, Pipins des Kleinen Stiefschwester, Karl Martells Tochter, seit 741 vermählt war, machte sich von der Herrschaft der Franken frei u. nahm den Titel eines Königs an. Er verband sich mit Griffo, dem Bruder seiner Frau, welcher, weil ihm der Vater nur einen kleinen Theil seiner Besitzungen vermacht hatte, gegen seinen Stiefbruder Groll hegte. Zugleich wußte Odilo die Alemannen, Sachsen u. Slaven zu einem Bündniß gegen die Franken zu vermögen u. erwartete den Angriff Pipins auf dem Lechfelde. Hier ward er geschlagen u. gefangen, u. erst 744 wieder freigegeben; er st. 748. Ihm folgte sein 6jähriger Sohn Thassilo II. unter der Vormundschaft seiner Mutter Chiltrude, die ihren aus Thüringen fliehenden Bruder Griffo aufnahm u. ein Heer am Inn aufstellte. Aber Pipin nöthigte sie zum Frieden u. zur Auslieferung Griffos. Thassilo II. blieb nun zwar Herzog von B. u. seine Mutter Regentin, Pipin aber handelte von jetzt an als höchster Landesherr, u. übertrug 757 dem Thassilo die Regierung B-s (Chiltrude war 754 gestorben), der dem Frankenkönige nun den Eid der Treue schwören mußte. Thassilos Gemahlin (seit 763) Luitberga, Tochter des Longobardenkönigs Desiderius, überredete ihn 778 den Vasalleneid für ungültig zu erklären u. mit ihrem Vater u. dem Herzog von Aquitanien gegen die Franken einen Bund zu schließen. Als Karl der Große zur Herrschaft gelangte, wandte er sich zunächst gegen Desiderius, den er vom Throne stieß u. dessen Krone er sich selbst aufsetzte, fiel dann im I. 787 in Baiern ein, u. der hartbedrängte Herzog hat um Frieden. Als Thassilo, trotz seines erneuten Eides, im folgenden Jahr abermals Miene machte, sich in Verbindung mit den Avaren gegen die fränkische Herrschaft aufzulehnen, nahm ihn Karl der Große in Ingelheim, wohin eine Reichsversammlung ausgeschrieben war, gefangen, schloß ihn mit seiner Familie in einem Kloster ein u. machte sein Land zur fränkischen Provinz. 794 mußte er noch einmal auf der Kirchenversammlung zu Frankfurt a. M. erscheinen u. sein Recht auf B. völlig abtreten.

II. B. unter den Karolingern 794–911. Karl der Große theilte das Land in Grafschaften, denen Grafen vorstanden u. über welche der, gegen die Avaren u. Slaven in Böhmen befehligende Markgraf meist die Aufsicht führte. Die Avaren wurden bis an die Raab zurückgedrängt, die Markgrafschaft Österreich gegründet u. meist mit Ansiedlern aus B. bevölkert; B. erhielt auch einen eigenen Erzbischof. Karl begann einen Kanal zwischen Donau u. Rhein, der jedoch unvollendet blieb. Nach Karls des Großen Tod 814 gab dessen Sohn u. Nachfolger, Ludwig der Fromme, Anfangs die Verwaltung B-s, das den Namen eines Königreichs erhielt, seinem ältern Sohn Lothar, in einer späteren Theilung dem drittgebornen, Ludwig, der durch den Vertrag von Verdun 843 noch einen großen Theil von Deutschland zu B. erhielt. Wegen seiner fortwährenden Kriege mit slavischen Stämmen übertrug Ludwig der Deutsche (861) die Oberaufsicht über B. seinem ältesten Sohne Karlmann, u. dieser erhielt nach Ludwigs Tode (876) ganz B. mit der Hoheit über Böhmen, Mähren, Kärnthen u. einen Theil von Ungarn; er starb jedoch schon 880. Nun folgte sein jüngerer Bruder Ludwig, der Beherrscher von Franken, Thüringen u. Sachsen, aber auch dieser st. schon 882 kinderlos, u. so fiel ganz Deutschland u. bald darauf (884) auch Frankreich an Karl den Dicken, der schon Italien beherrschte (seit 881), jedoch bald entsetzt ward. An die Stelle desselben ward Arnulf, der natürliche Sohn Karlmanns, Herzog von Kärnthen, zum deutschen König gewählt, der die Lombardei eroberte, in Rom gekrönt wurde (896) u. auch den Feind B-s, den Mährenkönig Zwentibold, mit Hülfe der Ungarn besiegte. Arnulf st. 899 in Regensburg, u. ihm folgte sein Sohn Ludwig das Kind, unter der Vormundschaft des Erzbischofs Hatto von Mainz u. des Herzogs Otto von Sachsen u. Thüringen. Die Bischöfe von Freising u. Augsburg waren Hofmeister u. Luitpold, Neff-Arnulfs, Markgraf von B., dann des Nordgaues Führer (Dux) des baierischen Heerbannes; ihn erschlugen die Ungarn (907) bei Preßburg. Mit Ludwig dem Kind erlosch (911) die Karolingische Linie in Deutschland. Damals umfaßte das Königreich B., außer B., Tyrol bis Trident, Kärnthen, Steiermark u. den Nordgau, das slavische Land zwischen der Drau u. Save bis zur Mündung in die Donau, dessen Herzöge B-s Oberherrschaft anerkannten, bis sie von den Ungarn bezwungen wurden.

III. B. unter eigenen Herzögen aus Luitpolds u. später aus Sächsischem Geschlecht 911–1083. Nach dem Tode Luitpolds ließ sich dessen ältester Sohn Arnulf der Böse von den Ständen des Landes als Herzog von Baiern u. Reichsheerführer anerkennen, u. weigerte sich, nach Erlöschen des Karolingischen Stammes, dem neugewählten deutschen Könige Konrad I. die Oberhoheit zuzugestehen. Dieser überzog ihn deshalb mit Krieg, kurze Zeit nachdem Arnulf (913) siegreich aus einem Kriege gegen die Ungarn heimgegekehrt war. Zu schwach, um sich gegen die fränkische Übermacht zu halten, floh der Herzog zu seinen ehemaligen Feinden, den Ungarn, u. reizte diese zum Kriege gegen Konrad auf. Letzterer aber eroberte ganz Baiern u. ließ 917 die Kammerboten u. Herzöge Erchanger u. Berchtold, Arnulfs mütterliche Oheime, gefangen nehmen u. enthaupten. Arnulf zog sich bis zu Konrads I. Tode (918) an die ungarische Grenze zurück, erschien aber dann gegen König Heinrich I., welcher Regensburg belagerte, zum Entsatz im Felde; er erkannte ihn zwar 920 als König von Deutschland an, blieb aber unumschränkt in der innern Landesverwaltung. Er zog mit Heinrich I. gegen Böhmen, dann allein nach Italien (934), kehrte aber, als Heinrich I. st., 936 nach Deutschland zurück, half dessen Sohn Otto I. als König mitwählen u. verwaltete bei dessen Krönung die Stelle eines Erzmarschalls. Arnulf selbst st. 937. Die baierischen Großen erhoben[190] nun Eberhard, den ältesten von Arnulfs 4 Söhnen, zum Herzog. Da der König verlangte, er solle sich von ihm in seiner Würde bestätigen lassen u. ihn an seinen Hof lud, erschien der Herzog nicht, u. nun überzog Otto I. B. mit Krieg, besiegte Eberhard u. ernannte den Bruder Arnulfs, Berthold, zum Herzog. Dieser schlug 943 u. 944 an der Drau u. in Kärnthen die vordringenden Ungarn u. st. 947 kinderlos. Nach dem Erbrecht hätte nun der Pfalzgraf Arnulf von Scheyern, Eberhards Bruder, folgen sollen, aber Otto I. griff schnell ein u. ernannte seinen Stiefbruder, den Gemahl von Arnulfs Tochter Judith, Heinrich I., zum Herzog von B. Dieser, früher ein Gegner Ottos I., gegen den er sich, um zur Krone zu gelangen, vergeblich erhoben hatte u. von dem er besiegt aber begnadigt worden war, wurde nun sein eifriger Anhänger, u. der König übertrug ihm nicht nur die Aufsicht über den gedemüthigten Herzog Boleslaw von Böhmen, sondern auch später über die Bezirke Verona u. Aquileja. Heinrich stand dem Kaiser Otto gegen seinen ältesten Sohn Ludolf u. gegen den Pfalzgrafen Arnulf bei, belagerte beide 951 in Regensburg, wo sich, nachdem Arnulf bei einem Ausfall den Tod gefunden hatte, Ludolf seinem Vater unterwarf. 955 erschienen über 100,000 Ungarn, von Ottos Feinden früher zur Hülfe herbeigerufen, in B. u. drangen bis auf das Lechfeld vor, wo sie am 10. Aug. 955 von Otto I. gänzlich geschlagen wurden. Die Baiern, vom Grafen Eberhard von der Sempt befehligt, hatten an diesem Sieg entschiedenen Antheil. Herzog Heinrich I. lag damals todkrank in Regensburg u. st. noch 955; ihm folgte sein Sohn Heinrich II. der Zänker (der Fromme, Friedfertige) unter der Leitung seiner Mutter Judith u. des Bischofs Abraham von Freising, auch in den Marken Verona u. Aquileja. Als Kaiser Otto I. 973 st. u. Otto II. zur Regierung kam, strebte Heinrich II., durch den Bischof von Freising verleitet, nach völliger Unabhängigkeit für B., ja nach der deutschen Königskrone selbst, u. verband sich mit mehreren Großen; sein Plan wurde indessen verrathen u. der Herzog an den kaiserlichen Hof zur Fürstenversammlung geladen, dort verhaftet u. nach Ingelheim abgeführt. Er entfloh aber nach Regensburg, ließ sich dort 976 von dem Bischof von Freising zum König krönen, eroberte Passau u. schlug den Kaiser 976 bei Pilsen. Otto II. brach jedoch bald persönlich in B. ein, belehnte Otto von Schwaben mit B. u. belagerte den Herzog Heinrich II. in Passau, wo dieser 977 mit seiner ganzen Partei in des Königs Hände fiel. Heinrich ll. wurde nach Utrecht in Gefangenschaft abgeführt; der Bischof von Freising aber hatte sich nach Krain geflüchtet. Herzog Otto von Schwaben u. Baiern st. 982 zu Lucca, 983 Kaiser Otto II. zu Verona. Heinrich III. der Jüngere (Hezilo), Sohn des Herzogs Berthold von B., der mit Heinrich II. in Gefangenschaft gerathen war, wurde nun zum Herzog von B. ernannt. Der König entließ ihn seiner Hast u. belehnte ihn mit B. u. Kärnthen. Nach Ottos II. Tode ward der gefangene Herzog Heinrich II. befreit, bemächtigte sich in Köln des unmündigen Kaisers Otto III. u. nahm 984 zu Quedlinburg den königlichen Titel an. Da aber Sachsen u. Franken Otto III. treu blieben, ließ er diesen frei, erhielt dafür B., das ihm Heinrich III. wieder abtreten mußte; jedoch behielt dieser Kärnthen u. die Mark Verona. Heinrich II. st. 995. Sein Sohn Heinrich IV. (III.) wurde von den baierischen Ständen zum Nachfolger erwählt, u. Kaiser Otto III. bestätigte diese Wahl. Herzog Heinrich IV. begleitete Otto III. 1001 nach Italien u. unterdrückte in Rom einen gegen den Kaiser gerichteten Aufstand. Als aber 1002 Otto III. in Italien ohne männliche Erben starb, wurde Herzog Heinrich IV. als Heinrich II. König von Deutschland. Nachdem er die Bewerbungen des Markgrafen Heinrich von Nordgau u. seines Bruders Bruno abgewiesen. u., als sie dieselbe mit Markgraf Ernst von Österreich u. Boleslaw v. Böhmen mit den Waffen durchzusetzen versuchten, dieselben geschlagen u. Bruno gezwungen hatte, Geistlicher zu werden, ließ er seinen Schwager, den Grafen Heinrich von Luxemburg u. den Ardennen, als Heinrich V. (IV.) 1004 zum Herzog von B. wählen. Der Kaiser führte aber in der That die Herrschaft in B. selbst fort, u. die Baiern bildeten fortwährend den Kern seines Heeres; der Schattenherzog Heinrich V. (IV.) wurde noch über dies 1008 seiner Würde entsetzt, weil er gegen des Kaisers Willen seinem Bruder Adalbert zum Besitz des Erzstifts Trier verhelfen wollte, erhielt aber das Herzogthum 1018 durch die Vermittelung seiner Schwester, der Kaiserin Kunigunde, wieder. Herzog Heinrich starb 1027 kinderlos, u. Kaiser Konrad II. verlieh nun B., mit Bewilligung des Adels. seinem 10jährigen Sohn Heinrich VI. (V.) 1027. Der Kaiser führte, unterstützt von dem Bischof Bruno v. Augsburg, die Regierungsgeschäfte in B. selbst. 1038 erhielt Herzog Heinrich VI. (V.) auch Schwaben u. folgte, als sein Vater Konrad II. 1039 gestorben war, diesem als Kaiser Heinrich III. in der Regierung des Deutschen Reichs. Der Form wegen trat er 1041 das Herzogthum B. an Heinrich VII. (VI.), einen Neffen Heinrichs V. (IV.), ab, behielt indessen in der That die Herrschaft selbst. Als Herzog Heinrich VII. (VI.), der sich in der Schlacht gegen die Ungarn jenseits der Raab 1044 hervorthat, 1047 gestorben war, wurde nach einer Zwischenregierung von mehr als einem Jahr der Graf von Zütphen als Konrad I. zum Herzog gewählt u. vom Kaiser bestätigt. Dieser wollte sich die Überwachung seiner Regierungshandlungen von Seiten des vom Kaiser dazu bevollmächtigten Bischofs von Regensburg nicht gefallen lassen, wurde deshalb zweimal vor den Reichstag geladen u., als er nicht erschien, 1053 entsetzt. Hierauf wurde des Kaisers dreijähriger Sohn als Heinrich VIII. (VII.) zum Herzog von B. ernannt. Schon 1056 st. der Kaiser, ihm folgte dieser sein Sohn, als Kaiser Heinrich IV., u. an dessen Stelle wurde Konrad II., sein jüngerer Bruder, Herzog von B. Bald nach der Ernennung st. dieser, worauf die Kaiserin Agnes, die Mutter Heinrichs IV. u. Reichsverweserin, während seiner Minderjährigkeit, B. als Domaine verwalten ließ. B. hatte sich, so lange seine Fürsten deutsche Könige waren u. durch ihre Macht u. ihr Ansehen den Einfluß der geistlichen u. weltlichen Großen des Landes niederhielten, sehr wohl befunden. Da aber diese Großen immer feindseliger gegen Agnes auftraten, so hielt sie es für gerathen, 1061 das Herzogthum B. an den Grafen Otto von Nordheim (als Herzog Otto II.), einen Sachsen, abzutreten. Dieser trat bald darauf, im Streite zwischen den Bischöfen Hanno u. Adalbert für Ersteren Partei[191] nehmend der Kaiserin feindlich gegenüber u. wurde, der Absicht des versuchten Königsmordes verdächtig, von den Reichsfürsten 1070 des Herzogthums für verlustig erklärt; er kehrte nach Sachsen zurück u. st. 1083. Nach ihm folgte sein Schwiegersohn, der Graf Welf, welchen Kaiser Heinrich IV., dem er bedeutende Summen vorgestreckt, um sich mit seinem Gläubiger abzufinden, zum Herzog von B. ernannt hatte.

IV. B. unter Herzögen aus dem Hause der Welfen, 1083–1347. Welf I. ließ sich von seiner Gemahlin, der Tochter Ottos von Nordheim, scheiden, um seine Anhänglichkeit an das Kaiserhaus zu bethätigen. 1075 trug er mit den Baiern entschieden zu dem Siege über die Sachsen an der Unstrut bei; als aber der Kaiser nach diesem Siege gegen die gefangenen sächsischen Großen sehr streng verfuhr, schlossen sich Welf u. der Herzog Rudolf von Schwaben dem Papst Gregor VI an, der damals eben bemüht war, den Einfluß des Kaisers auf die Angelegenheiten der Kirche ganz zu vernichten. Die verbundenen Fürsten forderten die Aussöhnung des Kaisers mit dem Papste, aber sie sperrten zugleich den Weg nach Italien, um die persönliche Ausgleichung zu verhindern. Der Kaiser fand aber doch den Weg dahin, u. seine Abwesenheit, so wie die Demüthigung, welche er vor dem Papste erlitt, wurde von den Herzögen zur Erniedrigung des Throns u. zur Festsetzung ihrer Macht benutzt. Sie wählten auf dem Reichstage zu Forchheim. Rudolf von Schwaben 1077 zum Gegenkaiser. Umsonst versuchte Welf dem Kaiser den. Rückweg aus Italien zu versperren, dieser kam nach Deutschland zurück u. seine Anhänger vertrieben Welf I. aus seinem Herzogthum. Nach dem Kriegszuge Heinrichs IV. gegen Gregor VII. machte Welf I. dem Kaiser 1084 die Rückkehr aus Italien am Lech streitig u. schlug ihn, nachdem er Regensburg, Salzburg u. Würzburg genommen hatte, bei letzter Stadt. Erst 1096, als sich der eigne Sohn gegen den Kaiser auflehnte, söhnte er sich mit diesem aus u. erhielt B. wieder. 1097 erzwang er einen Vergleich mit seinen Stiefbrüdern aus dem Hause Este, der ihm seinen Antheil an der Erbschaft sicherte, u. 1100 begleitete er Gottfried von Bouillon auf dem 1. Kreuzzuge, starb aber auf der Rückreise 1101 zu Paphos auf Cypern. Sein Sohn Welf II. trat Anfangs als heimlicher, später aber im Verein mit des Kaisers Sohn, Heinrich, als offener Gegner gegen Heinrich IV. auf. Der Tod des Kaisers. endigte 1106 diesen Krieg. Auch in die Händel Heinrichs V. mit dem Papste Paschalis II. wurde B. verflochten, indem Welf II. als Gesandter Heinrichs auf das Concil nach Troyes ging, 1110 Heinrich V. auch auf seinem Römerzuge begleitete u. in Rom den Vermittler machte. Er st. 1120 u. sein jüngster Bruder Heinrich IX. (VIII.), der Schwarze, ein schwacher Fürst, folgte ihm, st. aber schon 1126. Sein Sohn u-Nachfolger war Heinrich X. (XI,) der Stolze, ein kräftiger u. gerechter Fürst, der die Fehden der Großen unterdrückte u. Ruhe u. Ordnung wieder herstellte. 1127 vermählte er sich mit Gertrude, der Tochter des Kaisers Lothar II., erhielt dadurch die Anwartschaft auf die Billungenschen u. Nordheimischen Allode u. trat ganz auf die Seite seines Schwiegervaters, den er sogleich gegen die Hohenstaufen unterstützte. Der Kaiser belehnte ihn schon damals mit Sachsen, doch erhielt er es erst 1136, da es Lothar nicht aus den Händen geben konnte, so lange die Hohenstaufen noch nicht gedemüthigt waren. Ein langwieriger Krieg gegen die Hohenstaufen war die Folge dieser Verhältnisse; meist blieb Heinrich Sieger, oft aber unterlag er auch, u. dann mußten seine Familiengüter in Schwaben u. die westlichen Landstriche B-s schwer büßen. Auch im Innern von B. entstanden Händel durch die Hohenstaufen, die aber durch die Vermittlung des Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach 1131 beigelegt wurden. Während Lothars Zug nach Italien 1132 überkam Herzog Heinrich die Reichsverwaltung u. die oberste Leitung des Kriegs gegen die Hohenstaufen, welcher 1134 beendigt wurde: 1137 begleitete Heinrich den Kaiser auf seinem Zuge nach Italien u. nahm Antheil an dessen Siegen, erhielt auch dafür einen Theil der Mathildischen Güter, mit denen er schon seit 1133 belehnt war. Nach Lothars Tode 1137 glaubte er, die Kaiserkrone sei ihm gewiß, aber sein Stolz verschmähte, die deutschen Fürsten darum zu bitten. Vergebens war sein Widerspruch gegen Konrads III. einseitige Wahl, u. er mußte später auf dem Reichstage zu Regensburg die Reichskleinodien an ihn ausliefern. Seine Übermacht scheuend, erhob man Bedenklichkeiten, ob ein Reichsfürst zwei Herzogthümer zugleich haben könnte; man lud ihn vor einen Fürstentag zu Augsburg, aber er erschien mit Heeresmacht. Der Kaiser floh; Heinrich aber wurde geächtet u. seiner Lehen für verlustig erklärt. Sachsen erhielt Albrecht der Bär, Markgraf von Brandenburg, u. B. Leopold von Österreich, Konrads III, Halbbruder, der auch sogleich von den baierischen Großen anerkannt ward. Heinrich übergab seinem Bruder Welf B., ging verkleidet nach Sachsen, wo Albrecht der Bär wider Willen der Einwohner seine Herrschaft verbreitet hatte, gelangte schnell wieder zum Besitz des Seinigen u. wollte seine Waffen nach B. wenden, als er plötzlich zu Quedlinburg 1139 starb. Unter Herzog Leopold von Österreich begannen die Fehden von Neuem; Brand u. Mord erfüllte bald das ganze Land. Die Welfen hatten im Herzogthum noch großen Anhang, für sie waren die meisten kleinen Vasallen, alle Bürger u. ein großer Theil der Geistlichkeit. Leopold strafte indeß die Anhänger der Welfen, zerstörte ihre Burgen u. ward zwar 1140 von seinen Unterthanen ans B. vertrieben, bald aber von Konrad III. wieder eingesetzt. Otto von Wittelsbach, Pfalzgraf zu B. erregte später zu Regensburg einen neuen Aufruhr, u. Leopold rettete Leben u. Freiheit nur dadurch, daß er die Stadt anzündete. Er st. 1141 u. ihm folgte sein älterer Bruder Heinrich XI. (X.) Jasomirgott, welcher die Wittwe Heinrichs X. (IX.) Gertrude, heirathete, wodurch er zahlreiche welfisch gesinnte Anhänger in B. für sich zu gewinnen hoffte. Der junge Heinrich, später der Löwe genannt, wurde zwar von seiner Mutter leicht gewonnen, auf B. zu verzichten, indem ihm Sachsen zugesichert u. Albrecht der Bär auf andere Weise entschädigt wurde, aber sein Oheim Welf in Schwaben protestirte gegen diese Verzichtleistung u. fiel in B. ein; doch mußte er sich vor dem Kaiser u. dem Herzog Heinrich nach Schwaben zurückziehen. 1146 kam es mit dem König Geisa von Ungarn zum Krieg; Heinrich zog ihm entgegen u. schlug ihn an der Leitha, wo 7000 Baiern fielen. 1147 nahmen Heinrich, der Kaiser u. auch Herzog Welf das Kreuz u. eine allgemeine[192] Waffenruhe trat im Innern ein. 1149 kehrte Heinrich vom Kreuzzuge zurück u. überließ, in Österreich regierend, die Verwaltung B-s. den Großen des Landes. Welf hatte sich mit dem Kaiser ausgesöhnt, aber Heinrich der Löwe widersprach seiner in der Kindheit ihm entlockten Verzichtleistung u. wollte B. erobern. Der Kaiser Konrad III. wollte den Zwistigkeiten vorbeugen, st. aber 1152, u. ihm folgte sein Sohn Friedrich I., der 1152 die völlige Versöhnung Albrechts des Bären u. Heinrichs des Löwen zu Stande brachte u. dann mit Beistimmung der Fürsten auf dem Reichstag zu Augsburg Letzterm auch B. zusprach, was er ihm auf dem Reichstage zu Regensburg 1154 förmlich übergab. Heinrich XI. (X.) Jasomirgott trat 1156 B. ab, für sich nur einige frühere baierische Grafschaften im Lande ob der Enns als unmittelbare Reichslehn behaltend, u. erhielt seine Markgrafschaft Österreich als ein erbliches Herzogthum. Dagegen entsagte Heinrich der Löwe allen Ansprüchen auf die zu B. gehörige östliche Mark od. Österreich. Heinrich XII. (XI.) der Löwe hielt Ruhe u. Ordnung aufrecht. Der Bischof von Freising, der bei Föhring eine Brücke über die Isar gebaut hatte u. einen starken Brückenzoll erhob, gerieth mit dem Herzog in Streit, weil dieser bei Gründung der Stadt München eine neue Brücke über die Isar schlug u. dort hinüber den Verkehr nach Salzburg leitete. Folge des Streites war der Abbruch der Föhringer Brücke u. das Aufblühen der späteren Hauptstadt B-s. Nach kaiserlicher Entscheidung erhielt der Bischof nur einen Antheil an dem Münchner Brückenzoll. Anfangs war Heinrich der Löwe ein treuer Freund des Kaisers Friedrich I., als aber der Herzog Welf, Oheim Beider, seine früher testamentlich Heinrich XII. (XI.) vermachten Besitzungen dem Kaiser zuwendete u. sich Heinrich nach der Trennung seiner Ehe mit Clementine von Zähringen 1162, angeblich wegen zu naher Verwandtschaft, 1170 mit der Englischen Prinzessin Mathilde vermählte, wurde dies Verhältniß kühler. Endlich als Heinrich 1178 ein Sohn geboren wurde, wodurch des Kaisers Hoffnung auf die Erbschaft verloren ging, brach das Mißtrauen in Feindschaft aus; Heinrich trat ziemlich entschieden zu der Partei des Papstes über u. ließ 1175 den Kaiser in Italien im Stich, was zur Folge hatte, daß dieser bei Legnano geschlagen wurde. Heinrich wurde nun. auf dem Reichstage zu Gemünd 1180 in die Acht u. B-s, Sachsens, Engerns u. Westfalens u. der Grafschaft Holstein für verlustig erklärt. Ihm blieb nur Braunschweig, Lüneburg u. seine Erbgüter in Sachsen.

V. B. unter den Wittelsbachern, bis zur ersten Theilung, 1180–1255. Otto I., Graf v. Wittelsbach u. Pfalzgraf v. Scheyern, der Ältere od. der Größere (Senïor, da sein Bruder ebenfalls Otto hieß), wurde als Anhänger des Kaisers, den er als Reichsheerführer 1154 auf dem Zuge nach Italien begleitete, mit B. belehnt. Er kaufte die Grafschaft Dachau u. war ein kluger u. gerechter Regent. Als er 1183 in Constanz starb, folgte ihm, vom Kaiser alsbald bestätigt, sein 9jähriger Sohn Ludwig der Kellheimer, unter der Vormundschaft seiner 3 Oheime, Konrads, Erzbischofs von Mainz, Friedrichs u. des Pfalzgrafen Otto des Jüngern. Durch das Aussterben der Burggrafen von Regensburg u. der Grafen von Sulzbach erbte er in der Donaugegend u. im RGan beträchtliche Landstriche. 1192 mündig geworden, gewand er durch eine Fehde zwischen. den Grafen von Ortenburg u. von Bogen, an welcher er Theil nahm, an Macht, da diese beiden mächtigen Häuser geschwächt worden waren. In dem Streite zwischen den Gegenkaisern Philipp u. Otto IV. stand Ludwig auf der Seite des Erstern. 1203 hatte er einen kurzen Kampf gegen die Bischöfe von Salzburg, Regensburg u. Freising, welche ihm gewisse Rechte streitig machen wollten; er gab Veranlassung zur Gründung der Stadt Landshut, da dem Herzoge die dortige Gegend zur Anlegung einer Hauptstadt, die ihm in Unfällen als sicherer Zufluchtsort dienen konnte, passend zu sein schien; später gründete Ludwig auch Straubing. 1202 vermählte sich der Herzog mit Ludmilla, der Wittwe des Grafen v. Bogen, einer reichen böhmischen Prinzessin, wodurch seine Macht ansehnlich wuchs. Die Ermordung des Kaisers Philipp II. 1208 durch Ludwigs Vetter, den Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach, mehrte auch seine Macht, indem er dadurch beträchtliche Familiengüter, u. von dem neuen Kaiser Otto IV. auch einzelne Güter der Grafen von Andechs, die Herrschaft Möringen u. für das Herzogthum B. die Erblichkeit erhielt. Die Pfalzgrafenwürde in B. kam an das Haus Ortenburg, da aber immer mehrkaiserliche Güter, über welche der Pfalzgraf die Aufsicht hatte, an den Herzog kamen, so wurde das Pfalzgrafenamt bald ein leerer Name. Als erblichem Herzog fielen ihm von nun an alle ausgestorbenen Reichslehen in B. zu, u. schon 1200 vereinigte Ludwig auf diese Weise, nach dem Tode des Grafen Berthold III. die Markgrafschaft Vohburg, nach dem Tode des Grafen v. Beilstein 1219 die Grafschaft Reichenhall u. in demselben Jahre die Grafschaft Playn mit B. Bei dem Streite der Gegenkaiser Friedrich II. u. Otto IV., erklärte er sich für den Ersteren u. erhielt von diesem zum Dank 1215 die Pfalzgrafschaft am Rhein, die er sich aber erst vom Pfalzgraf Heinrich, Bruder Ottos IV., erobern sollte. Er wurde aber geschlagen, fiel in Gefangenschaft u. mußte sich loskaufen. 1225 wurde der Frieden durch Vermählung von Heinrichs Erbtochter, Agnes, mit Ludwigs Sohn, Otto, hergestellt, u. als der Pfalzgraf 1227 starb, folgte. ihm Otto, u. so kam B. in den Besitz der Rheinpfalz. 1220 begleitete Ludwig den König Friedrich II. zur Krönung nach Rom. Von da aus unternahm er einen Kreuzzug, kam aber blos bis Damiette u. kehrte 1221 nach Deutschland zurück. Da Friedrich II. meist in Italien war, so führte Ludwig mit dem Erzbischof von Köln die Reichsgeschäfte; er entzweite sich aber später mit dem Sohne Friedrichs II., dem römischen König Heinrich, u. kehrte nach B. zurück. 1231 wurde er auf der Brücke von Kellheim von einem Fremden erdolcht, der nach Einigen vom Alten vom Berge, dem Oberhaupte der Assassinen, nach Andern, was auch wahrscheinlicher ist, vom König Heinrich, dessen ehrgeizige Absichten Ludwig stets durchkreuzte, gedungen war. Ludwigs Sohn, Otto II. der Erlauchte, Pfalzgraf von Rhein, folgte ohne Belehnung in seinem Erbherzogthum. Er gerieth mit dem Kaiser Heinrich in Krieg, weil das reichsfreie Regensburg ihm u. seinen Ständen, die in dieser Hauptstadt. B-s einen Landtag halten wollten, den Eintritt versagte. Der Erzbischof von Salzburg brachte zwar 1233 einen Waffenstillstand zu Stande, aber Otto mußte seinen 4jährigen Sohn, Ludwig,[193] als Geißel an des Königs Hof geben. Der Papst Gregor IX. that Otto als Anhänger des Kaisers 1234 in den Bann, der jedoch später wieder aufgehoben wurde. Kaiser Friedrich II., aus Italien nach Deutschland zurückkehrend, um König Heinrich, der ihm nach der Krone trachtete, zu züchtigen, gab, nach der Gefangennahme des Letzteren, dem Herzoge seinen Sohn, sowie den vom Könige eingezogenen Rheinzoll von Bacharach zurück. 1236 fehdete Otto mit Herzog Friedrich dem Streitbaren von Österreich u. mit dem Bischof von Freising über mehrere Gerechtsame. Dieser u. der Erzbischof von Mainz thaten den Herzog Otto in den Bann, Papst Gregor IX. aber, an welchen der Herzog sich wandte, erklärte sich für Otto gegen die Bischöfe, während der Kaiser gegen den Herzog war u. ihn in die Acht erklärte. Gleich darauf, 1239, erfolgte des Papstes Bannerklärung gegen den Kaiser, zu dessen Partei jetzt Friedrich von Österreich überging, während Otto sich im Widerspruch mit der Volksstimme für den Papst erklärte. Die aus diesem Zwiespalt hervorgehenden Feindseligkeiten endigten 1242, wo Otto einen Landtag nach Regensburg berief, der den päpstlichen Legaten Albert von Besano des Landes verwies. Als 1238 das Geschlecht der Grafen Valley u. 1242 das der Bogen erlosch, fielen deren Gebiete dem Herzog Otto zu. 1242 eroberte Otto die Stadt Wasserburg u. 1248 die zum Herzogthum Meran gehörige Grafschaft Andechs. Die Stadt Wolfratshausen fiel ihm nach Aussterben der Grafen zu. Otto hielt seit seiner Aussöhnung fest an Friedrich II., dessen Sohn, König Konrad, 1246 des Herzogs Tochter Elisabeth heirathete. Nach vergeblichen Versuchen, Otto zu gewinnen, belegte ihn der Papst 1247 mit dem Bann u. B. mit dem Interdict. Dadurch entstand im Lande große Unruhe, u. ein Krieg mit dem Bischof von Regensburg, welcher Konrad im Stift zu St. Emmeran zu morden versucht hatte. Als Friedrich II. gestorben u. ihm sein Sohn Konrad IV. gefolgt war, übertrug dieser, nach Italien ziehend, dem Herzog Otto die Reichsverwaltung. Der Versuch 1253, sich Österreichs, als eines losgerissenen Stücks von B., bei dem Aussterben der Babenberger wieder zu bemächtigen, mißlang, obschon die Stände Otto gegen die Mitbewerber in das Land riefen; 1253 starb Otto. Ludwig der Strenge, sein ältester Sohn, übernahm Anfangs die Regierung gemeinschaftlich mit seinem Bruder Heinrich. Beide suchten sich mit der Kirche zu versöhnen u. schafften die schlechte, bei ihrem Vater überhandgenommene Münze ab. Als die Brüder kurze Zeit gemeinsam regiert hatten, entzweiten sie sich wegen der Loskaufung vom Interdict, die Ludwig durch zu große Nachgiebigkeit gegen die Geistlichen erwirkte, u. beschlossen 1254 eine Theilung, die sie 1255, indem Ludwig Ober-, Heinrich Nieder-B. erhielt, wirklich ausführten.

VI. B. während der ersten Theilung, 1255–1340. Ludwig behielt A) Oberbaiern (den westlichen Theil) u. die Pfalz am Rhein mit der Kurwürde u. dem Reichsvicariat. Als Ludwig gleich zu Anfang seiner Regierung in der Pfalz war, erweckte ein unbedeutender Umstand seine Eifersucht gegen seine, im Schloß Donauwörth zurückgebliebene Gemahlin Marie von Brabant; er eilte 1256 nach Donauwörth zurück u. ließ die Herzogin enthaupten. Als er die Unschuld der Getödteten erkannte, errichtete er zur Sühne das Kloster Fürstenfeldbruck. Donauwörth ward ihm aber zuwider, u. er verlegte seine Residenz nach München. Während des Interregnums 1256–1273 war Ludwig Reichsverweser. Er errichtete auch den Rheinischen Städtebund. Anfangs blieben die beiden Brüder einig, u. Ludwig stand 1257 seinem Bruder gegen den König Ottokar von Böhmen bei; 1260 aber entzweiten sie sich über die Ortenburgischen Güter, die Heinrich kaufte u. von denen Ludwig seinen Theil verlangte. Dennoch scheint Ludwig seinem Bruder Heinrich abermals 1267 gegen Ottokar von Böhmen beigestanden zu haben. 1266 unterstützte Ludwig Konradin von Hohenstaufen, seinen Neffen, mit Geld zu seinem Zuge nach Italien u. erhielt dafür die Besitzungen am Lech, die Voigtei über Augsburg u. einige Besitzungen in der Oberpfalz u. im Bambergischen verpfändet. Als Konradin 1268 gefangen u. hingerichtet ward, wollte Ludwig mit seinem Bruder die Hohenstaufischen Erblande in Deutschland u. Italien als Erbgut in Besitz nehmen; indeß die erstern erklärten sich meist für reichsunmittelbar u. gingen dadurch für B. verloren; letztere in Besitz zu nehmen, würde endlose Kriege verursacht haben. Ludwig mußte nun seinem Bruder, nach dem Ausspruche eines 1269 aus 8 Ministerialen niedergesetzten Schiedsgerichts, welchem sich Beide unterworfen hatten, einen Theil der Hohenstaufischen Erbschaft, so weit sie B. erhielt, abtreten. Dennoch war Heinrich unzufrieden, u. es begann 1273 wegen der Königswahl u. der von Heinrich prätendirten Kurstimmen ein Krieg, den erst 1285 ein Friede beendigte (s. unter B). Ludwig u. der Erzbischof von Mainz waren die Haupturheber von Rudolfs von Habsburg Wahl zum Kaiser. Er war daher bei diesem sehr beliebt u. erhielt 1273 dessen älteste Tochter Mathilde zur 3. Gemahlin, nachdem die 2., Anna v. Glogau, um 1268 gestorben war. In dem Krieg gegen Ottokar von Böhmen stand er Rudolf von Habsburg immer gegen den Böhmen u. seinen Bruder von Niederbaiern treulich bei u. schlug Letztern bei Straubing, später nochmals u. zwang ihn zur Unterwerfung. Nach Rudolfs Tode 1291 Reichsverweser geworden, suchte Herzog Ludwig die Wahl auf seinen Schwager, den Herzog Albert von Österreich, zu lenken, konnte aber das Übergewicht gegen die geistliche Partei nicht gewinnen, welche 1292 Adolf von Nassau wählte. Mit Adolf sich vergleichend, erhielt Ludwig 1300 Mark für seine Wahlstimme. Er st. 1294 zu Heidelberg; sein älterer Sohn, Rudolf, folgte ihm u. regierte während der Minderjährigkeit seines Bruders Ludwig, des nachmaligen Kaisers, allein. Mit seiner Mutter Mechtildis, der Tochter des Kaisers Rudolf I., lebte er in Unfrieden, da sie während der Minderjährigkeit Ludwigs Antheil an der Regentschaft verlangte, u. er hielt es deshalb 1298 in dem Kampfe der Kaiser Adolf von Nassau u. Albrecht von Österreich mit Ersterem. Dadurch wurde Ober-B. in Fehden u. Händel verwickelt, bei welchen Mechtildis u. Ludwig (der Baier) sich dem Herzog Rudolf stets feindlich zeigten, weil dieser seinem jüngern Bruder keinen Antheil an der Regierung gestatten wollte. Von 1300 an wurde Ludwig von seinem Bruder als Mitregent anerkannt, unter welcher Bedingung Kaiser Albrecht dem Herzog Rudolf wahrscheinlich den Frieden bewilligte, doch blieb er bis zum Tode der Mutter ohne Einfluß. Bon dieser Zeit an wurden[194] alle Urkunden von beiden Brüdern unterzeichnet. Da indeß Rudolf eine Oberherrschaft zu behaupten suchte, so drang Ludwig auf die Theilung des Landes, die 1310 auch vorgenommen wurde. Rudolf behielt München, Ludwig residirte in Ingolstadt, die Theile, welche jeder erhielt, sind nicht genau bekannt; doch bekam Ludwig hauptsächlich das linke Ufer der Isar. Die Pfalz behielt der Ältere allein, aber Ludwig bestand auch hier auf Theilung u. begann, als dieses verweigert wurde, Krieg, den 1313 ein Friede endigte. Ludwig, als der Jüngere, bekam Ober-B.; dagegen Rudolf die Pfalz (s.d.). Ludwig der Baier war ein tapferer Fürst, welchen Otto von Niederbaiern bei seinem Tode 1312 zum Vormund seiner unmündigen Kinder bestellte. Den Herzog Friedrich d. Schönen, der die Vormundschaft anfechten wollte, schlug er 1313 bei Gamelsdorf. Dieser Sieg, sowie sein edles Benehmen gegen die Gefangenen, machten ihn berühmt, u. da Kaiser Heinrich VII. starb, so erwählte ihn 1314 ein Theil der Kurfürsten zum Kaiser, während ein anderer Theil Friedrich den Schönen von Österreich wählte. Sein Bruder Rudolf, Kurfürst von der Pfalz, war selbst gegen ihn. 1322 belehnte er seinen ältesten Sohn Ludwig mit der Mark Brandenburg. Er schloß 1329 den Erbfolgevergleich zu Pavia mit seinen Neffen, den Söhnen des Herzogs Rudolf, der 1318 in Wien gestorben war, u. trat ihnen die Pfalz mit einem Theile des Nordgaus (daher von nun an Oberpfalz genannt), ab, unter der Bedingung, daß die Kur in Zukunft unter beiden Linien abwechseln sollte. Durch den Tod des Herzogs Johann von Niederbaiern, 1340, fiel ganz Niederbaiern wieder an Ludwig zurück, obschon seinem Neffen, dem Pfalzgrafen, in der Theilung ein Antheil gebührt hätte. Durch die Vermählung seines Sohnes Ludwig, des Markgrafen von Brandenburg, mit Margaretha Maultasch, Gräfin von Tyrol (die er aus kaiserlicher Gewalt von Johann v. Böhmen scheiden ließ u. welcher er wegen ihrer nahen Verwandtschaft mit ihrem neuen Gemahl Dispensation ertheilte), zeigte sich ihm eine Gelegenheit, Tyrol wieder mit B. zu vereinigen; indessen zog er sich den Bann u. heftige Streitigkeiten mit den Päpsten zu, die niemals seine Wahl als Kaiser gut hießen u. sogar veranlaßten, daß Karl, König von Böhmen, 1246 zum Gegenkaiser gewählt ward, der jedoch, so lange Ludwig lebte, keine od. nur eine geringe Macht hatte. Der Graf Wilhelm IV. von Holland hatte seinen Tod in einem Kriege gegen die Ostfriesen gefunden, ohne Erben zu hinterlassen; der Kaiser war mit dessen ältester Schwester verheirathet u. also Erbe jenes Landes; da aber auch die jüngeren Schwestern Anspruch machten, so zog Ludwig die Provinzen Holland, Seeland, Hennegau etc. als erledigte Reichslehen ein u. belehnte 1346 seine Gemahlin damit; sein vierter Sohn Wilhelm übernahm später die Regentschaft des Landes. Ludwig st. den 21. October 1347.

B) Niederbaiern. Herzog Heinrich, jüngerer Sohn Ottos des Erlauchten, Herzogs v. Baiern, war Stifter dieser Linie, indem er 1255 mit seinem älteren Bruder, Ludwig dem Strengen, theilte (s. oben A. Nach Konradins von Schwaben Hinrichtung 1268 erhielt er einen Theil der, von diesem an Ludwig versetzten Güter durch schiedsrichterlichen Ausspruch von seinem Bruder heraus. Er bekam die Städte Regensburg, Cham, Kellheim, Erding, Landshut, Burghausen u. Reichenhall mit dem ganzen östlichen Lande bis zur Grenze von Österreich u. Böhmen, dem gesegneteren u. größeren Theile B-s, u. nahm seine Residenz in Landshut. Die eine Kurstimme, auf welche er Anspruch machte, konnte er auf dem Reichstage 1273 u. auch später nicht erlangen, erhielt aber von Rudolf von Habsburg, um ihn von Ottokar von Böhmen abzubringen u. für sich zu gewinnen, 1276 das Land ob der Enns, das er jedoch, mit seinem Bruder in Fehde u. bei Straubing geschlagen, 1279 wieder verlor. Erst 1285 versöhnten sich die Brüder; Heinrich st. 1290. Dem Rathe ihres Vaters folgend, theilten seine drei Söhne Otto, Ludwig u. Stephan Nieder-B. nicht, sondern überließen dem ältesten Otto die Leitung der Regierung. Dieser führte 1297 eine Fehde mit Regensburg u. hatte bis 1311 Krieg mit Österreich. 1305 ließ er sich verleiten, die Krone Ungarns anzunehmen; er fiel aber dort in die Gefangenschaft seines Gegenkönigs Wladislaw, aus welcher er erst nach einem Jahre entkam. Durch frühere Kriege u. diesen Zug hatte er Schulden gehäuft, u. gab deshalb 1311 für große Versprechungen, die aber niemals gehalten wurden, die Ottonianische Handfeste, durch welche er den Vasallen alle Gerichtsbarkeit innerhalb ihrer Besitzungen, mit Ausnahme der hohen Rügen, überließ. Diese Handfeste gab zu vielerlei Unruhen Anlaß, bes. als Otto 1312 st., u. ist niemals in vollem Umfang ausgeführt worden. Er hinterließ einen Sohn, Heinrich den Jüngeren, damals 13 Tage alt; von seinem 1311 verstorbenen jüngsten Bruder Stephan, welcher Bischof von Salzburg war, aber seinem Bisthum entsagte u. sich mit Judith v. Schweidnitz verheirathete, waren 2 Söhne da, Heinrich der Ältere, der 8 Jahre alt war, u. Otto. Otto's mittlerer Bruder, Ludwig, war 1306 ohne Erben gestorben. Otto ernannte sterbend den Herzog Ludwig von Oberbaiern zum Vormund seiner Söhne, deren Erziehung u. Schutz er den Städten Landshut u. Straubing anvertraute. Der Adel dadurch erbittert, bat Friedrich den Schönen von Österreich, die Vormundschaft zu übernehmen, u. ein österreichisches Heer zog nach B., aber Herzog Ludwig schlug es am 9. Decbr. 1313 bei Gamelsdorf unweit Moosburg so entscheidend, daß sich Österreich aller Einmischung in die Verhältnisse B-s enthielt. Heinrich der Ältere vermählte sich bald darauf mit der Tochter des Königs Johann von Böhmen u. wollte, mündig geworden u. zur Regierung gelangt, mit seines Schwiegervaters Hülfe auch die beiden anderen bevormunden, obgleich dieselben erwachsen waren. Dies führte 1331 zur Theilung, indem a) Heinrich der Ältere, Stephans Sohn, den größeren Theil von Nieder-B. behielt; von den beiden Söhnen Ludwigs aber b) Heinrich der Jüngere Dingolfingen etc., c) Otto einen anderen Besitz erhielt. Doch schon im folgenden Jahre bekriegte Heinrich der Ältere die beiden Letzteren, u. da diese zu schwach waren, riefen sie den Kaiser Ludwig zu Hülfe; Heinrich der Ältere wurde in Straubing. belagert, bis König Johann von Böhmen den Frieden vermittelte. Heinrich wurde von Kaiser Ludwig 1335 zum Reichverweser bestellt u. suchte am Rhein Reichsstände durch Geld dafür zu gewinnen[195] daß sie ihn als Kaiser anerkennten. Indessen war Heinrich der Jüngere 1338 u. Otto auch um diese Zeit kinderlos gestorben, u. das Geschlecht Niederbaiern beruhte nur auf Heinrich dem Älteren, der aber 1339 auch starb u. einen Sohn, den unmündigen Johann, hinterließ, der ebenfalls 1340 st. u. die Niederbairische Linie beschloß. Kaiser Ludwig war nun wieder B-s alleiniger Besitzer.

VII. B. während der zweiten Theilung 1347 bis 1506. Kaiser Ludwig hinterließ 13476 Söhne: Ludwig den Brandenburger, Stephan mit der Hast, Ludwig den Römer, Wilhelm, Albrecht u. Otto u. hatte verordnet, daß dieselben unter 20 Jahren ihre Erblande nicht theilen sollten. Aber schon nach: jähriger gemeinsamer Regierung schritten sie zur Theilung: Ludwig der Brandenburger erhielt, außer Brandenburg, Oberbaiern u. behielt nebenbei Tyrol u. die Mark. ihm zur Seite standen seine Brüder Ludwig der Römer u. Otto (damals erst 2 Jahr alt), mit denen er wieder zu theilen hatte; Stephan mit der Haft erhielt Niederbaiern, u. an ihn schlossen sich in derselben Weise die Prinzen Wilhelm u. Albrecht an. Auf die Niederlande hatten blos die Söhne der Gräfin Margarethe, der zweiten Gemahlin Ludwigs des Baiern, Anspruch; hier kam ihr zweiter Sohn Wilhelm zur Regierung, u. nach dem Aussterben seiner Familie sollte die des Prinzen Albrecht folgen.

A) Oberbaiern. Ludwig der Brandenburger nahm Anfangs in dem Kampfe um die Kaiserkrone für Günther von Schwarzburg Partei, als dieser aber 1349 st. u. Karl IV. unbezweifelt Kaiser war, unterwarf sich Ludwig diesem. Er trat 1351 Brandenburg an seine Brüder Ludwig den Römer u. Otto ab, behielt dafür ganz Oberbaiern, regierte nun ruhig fort u. versöhnte sich mit der Kirche, indem er sich mit Margarethe Maultasch, deren Ehe mit König Johann von Böhmen sein Vater, Kaiser Ludwig, früher eigenmächtig gelöst hatte, nochmals 1359 trauen ließ. Für die Städte, bes. für München, that er viel. Die Kurwürde wurde 1356 durch die Goldene Bulle B. ab- u. der Pfalz zugesprochen. Als Ludwig 1361 starb, folgte ihm sein einziger Sohn von Margarethe Maultasch Meinhard. Obgleich dieser bereits 19 Jahr alt war, so nahm dennoch sein Oheim Stephan mit der Hast, Herzog von Niederbaiern, die Vormundschaft über ihn in Anspruch. Es kam zum Kriege, Stephan siegte u. behielt die Vormundschaft, der gefangen gehaltene Meinhard entfloh nach Tyrol u. starb dort 1363 kinderlos. Von den nächsten Erben, den beiden Markgrafen von Brandenburg, Ludwig dem Römer u. Otto war keine Rede, Stephan von Niederbaiern behielt vielmehr Oberbaiern, Margarethe Maultasch aber trat Tyrol an Österreich ab u. begab sich 1363 nach Wien. Stephan versuchte 1362 die Wiedereroberung von Tyrol, ließ sich aber, obgleich siegreich, von der Verfolgung seines Vortheils abbringen u. trat 1360 gegen einige Grenzstriche u. eine Geldsumme Tyrol ganz an Österreich ab. Eben so ging bald darauf auch die Mark Brandenburg für das Haus B. verloren. 1365 starb Ludwig der Römer u. ihm folgte sein 14jähriger Bruder Otto. Dieser berief seinen Neffen Friedrich, den Sohn Stephans, zu sich, u. traf Anstalten, ihm die Mark Brandenburg ganz abzutreten; er kam jedoch zu spät, denn Kaiser Karl IV. fiel 1373 mit einem Heer in die Mark Brandenburg ein u. nöthigte Otto, ihm dieselbe gegen eine Geldsumme abzutreten (s. Brandenburg [Gesch.]). Otto st. 1379, u. Oberbaiern fiel nun auch dem Rechte nach, wie es schon factisch mehrere Jahre gewesen war, an Niederbaiern.

B) Niederbaiern. Stephan I. mit der Haft, Ludwigs zweiter Sohn, war der Stifter dieser Linie; er regierte Anfangs gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Wilhelm u. Albrecht, die beide in den Niederlanden lebten, u. Stephan schaltete daher in den Erbstaaten nach Gefallen. 1352 erschien aber der 14jährige Albrecht in B., Beide theilten nun 1353, unter Vermittelung von Ludwig dem Brandenburger, dem Pfalzgrafen Ruprecht dem Älteren u. dem Burggrafen von Nürnberg das Land in zwei Theile, B.-Landshut u. B.-Straubing. a) Die jüngere Linie, Baiern-Straubing, unter Wilhelm u. Albrecht, bekam den nördlichen kleineren Theil von Niederbaiern mit Holland. Albrecht I. reiste 1335 nach Holland zurück u. ließ seinen Erzieher, den Ritter Ekher, als Statthalter in seinem u. seines Bruders Antheil von B. zurück. Bald fand jedoch Albrecht Anlaß, mit Ekher unzufrieden zu sein, u. belagerte ihn, aus den Niederlanden zurückgekehrt, 1358 mit Herzog Stephan auf seiner Burg Naternberg. Die Streitigkeiten wurden später beigelegt. Der Wahnsinn, in welchen sein Bruder Wilhelm verfallen war, rief ihn kurze Zeit nachher nach den Niederlanden zurück, wo er 1404 st. (s. Holland [Gesch.]). Albrecht II., sein zweiter Sohn, dem er nun die Regierung von Niederbaiern übertrug, residirte in Straubing, st. aber unverheirathet 1399, u. ihm folgte sein jüngster Bruder, Johann I. der Brabanter, der eigentlich zum Bischof von Lüttich bestimmt war; dieser, der letzte Sproß der B.-Straubingschen Linie, st. 1425, wodurch Holland an seine Nichte, Jakobäa, B.-Straubing aber an die Nachkommen Stephans mit der Hast fiel. b) Die ältere Linie, Baiern, Landshut. Stephan I. bekam in der Theilung 1353 den südlichen größeren Theil mit Landshut, wo er seine Residenz nahm, u. st. 1375 mit Hinterlassung dreier Söhne, Stephan II., Friedrich u. Johann, die seinem Testament zu Folge gemeinschaftlich regieren sollten. Da Johann noch sehr jung u. Stephan II. ziemlich unthätig war, so führte Friedrich die Regierung fast allein. Die Brüder hatten eine Fehde mit Augsburg von ihrem Vater überkommen, die sie bald beilegten. Damals entstand der Schwäbische u. Rheinische Bund (s. Schwaben [Gesch.]), welchem auch die Herzöge von B. 1384 beitraten. Dieser Bund, dessen Zweck war, die Städte gegen die Raubritter zu schützen, wirkte sehr vortheilhaft für die Reichsstädte. Als dieselben aber zu immer größerer Macht emporblüheten, entzogen die Fürsten, das erstarkende Bürgerthum fürchtend, dem Bunde ihre Theilnahme wieder, u. die Fehden zwischen Fürsten u. Städten wurden von. nun an in der deutschen Geschichte häufiger. Die Herzöge B-s wurden so 1388 in einen Städtekrieg verwickelt u. geriethen nach einer Fehde mit dem Erzbischof von Salzburg zuerst mit Augsburg in Streit; mit abwechselndem Glücke wurde vor Augsburg u. Regensburg gefochten u. noch in demselben Jahre Friede geschlossen. B. erhielt von Regensburg Stadt am Hof. Stephan II. war der Schwiegersohn[196] des 1382 aus Mailand durch Galeazzo Visconti verdrängten Herzogs Barnabas. Jetzt da in B. Friede war, folgte er dem Ruf mehrerer Lombardischer Städte u. zog mit einem Heer nach Italien, um wenigstens Padua wieder für das Haus Carrara zu erobern. Bis 1391 waren die Brüder einig; aber jetzt war Johann herangewachsen, hatte sich mit Katharina v. Görz vermählt u. verlangte nun größere Einnahme. Da seine Brüder ihm diese verweigerten, so bemächtigte er sich der Stadt München u. nun theilten die Brüder 1392, damals noch nach dem Ausspruch von 24 Edelleuten u. 16 Bürgern. Bei dieser Gelegenheit vereinigten sich zum erstenmal die 3 freien Bestandtheile der Nation: Geistlichkeit, Adel u. Städte zu einem geschlossenen Körper (die Landschaft), durch welche von jetzt an die Regierungsgewalt der Herzöge in verschiedenen Punkten, namentlich in Bezug auf die Steuererhebung u. die Entscheidung über Krieg u. Frieden, beschränkt wurde. Die Theile, welche die Brüder erhielten, waren: Baiern-Ingolstadt, welches Stephan II., Baiern-Landshut, welches Friedrich, u. Baiern-München, welches Johann erhielt.

aa) Baiern-Ingolstadt (Oberbaiern). Gründer dieser Linie war Stephan II. od. der Jüngere, ältester Sohn Stephans I. Sein Besitzthum, großentheils an der Donau liegend, hatte so verwickelte Grenzen, daß er u. seine Nachfolger mit B.-München in vielfache Fehden kommen mußten. Beim Tode Friedrichs von B.-Landshut 1393 setzte Stephan mit Hülfe des Adels von Niederbaiern die Vormundschaft über dessen 7jährigen Sohn durch. Die Mutter u. Stephans dritter Bruder, Johann, wurden übergangen u. Beide führten blos den Titel als Mitvormünder. Bald darauf reiste Stephan II. nach Paris, um seine Tochter, die Königin Isabella, Gemahlin des Königs Karl VI. von Frankreich, zu besuchen. Während seiner Abwesenheit übertrug er die Regierung seinem Sohn Ludwig. Dieser wollte 1394 Freising überfallen u. den Bischof zum Vergleich zwingen; der Anschlag wurde aber verrathen, Ludwig mußte sich zurückziehen, u. aus Rache überfiel er jetzt, während des Gottesdienstes, das Städtchen Neustadt an der Donau, welches von Herzog Johann von München an Freising verpfändet war, plünderte u. verbrannte dasselbe u. ermordete, was sich zur Wehre setzte. Zur Vergeltung zerstörte Johann die Stadt Friedberg, berennte Aichach in Schwaben vergeblich, u. blutige Fehde entbrannte in ganz B., als 1396 Herzog Stephan II. mit dem Herzog Johann v. Burgund in die Heimath zurückkam. Dieser trat als Friedensstifter auf, u. da die Theilung des Landes die Ursache der Fehde war, so wurde sie aufgehoben u. an ihre Stelle trat wieder gemeinschaftliche Regierung. 1397 st. Johann von B.-München u. hinterließ 2 Söhne, Ernst u. Wilhelm. Sogleich verlangte Herzog Stephan II., als Senior der Familie, die Hauptstadt München für sich u. behauptete ferner, er allein sei Regent von Oberbaiern u. erst nach seinem Tode könnten die Prinzen Ernst u. Wilhelm, so wie selbst sein Sohn Ludwig, Antheil an der Regierung erlangen. Solcher Anmaßung wollten sich Ernst u. Wilhelm nicht fügen, u. es kam zur Fehde, bis auf Betrieb der Landstände ein Schiedsgericht von 20 adeligen u. städtischen Deputirten, an dessen Spitze der Pfalzgraf Ruprecht u. der Graf Eberhard von Württemberg standen, dahin entschied, daß Herzog Stephan u. sein Sohn auf der einen, die Herzöge Ernst u. Wilhelm auf der anderen Seite das Land gemeinschaftlich regieren sollten, daß aber Herzog Stephan den Vortritt haben u. die Geschäfte leiten solle. Dieser Vergleich wurde angenommen, u. 1398 huldigte ganz Oberbaiern den 4 Herzögen, nur München widerstrebte u. huldigte erst 1399. Doch blieb die Stimmung der Bürgerschaft den jüngeren Herzögen so entgegen, daß sie in Wolfratshausen residirten. Die Zwistigkeiten zwischen den Herzögen dauerten fort; 1402 wurde noch einmal unter Vermittelung des Burggrafen von Nürnberg getheilt, u. Ernst u. Wilhelm erhielten München mit der Portion ihres Vaters, u. Stephan bekam Ingolstadt mit seinem alten Antheil wieder. Aber erst 1403 unterwarf sich München seinen Herzögen. Prinz Ludwig war seit 1401 in Paris u. begnügte sich von dort aus an Heinrich von Landshut Forderungen zu stellen, welche aber durch Schiedsrichter abgewiesen wurden, so sehr auch Ludwig gegen die Entscheidungen protestirte. 1410 versuchten die Herzöge von B. die Wiedereroberung Tyrols, wo damals Herzog Friedrich von Österreich-Tyrol regierte; sie gelang aber nicht, sondern Stephan, welcher die Operationen leitete, wurde von den Tyrolern zurückgedrängt u. aus dem Lande getrieben. 1414 st. Stephan II. u. ihm folgte sein Sohn Ludwig der Bärtige, der eben aus der Gefangenschaft der aufrührerischen Pariser entlassen worden war. Zuerst wünschte er die Mark Brandenburg wieder zu erhalten, aber Kaiser Siegmund belehnte 1415 den Burggrafen Friedrich von Nürnberg, aus dem Hause Hohenzollern, damit. München wünschte Ludwig auch zu besitzen, u. wendete sich deshalb mit neuen Theilungsanträgen an die dortigen Herzöge, ohne daß diese aber darauf eingehen wollten. Am aufgebrachtesten war Ludwig auf den Herzog Heinrich von Landshut, denn dieser hatte von seinem Vater nicht nur den beträchtlichsten Theil von B. geerbt, sondern er weigerte sich auch, das versprochene Jahrgeld von 8000 Gulden den anderen Brüdern herauszuzahlen. Auf dem Concil zu Kostnitz kamen beide bei einem Gastmahl mit Worten an einander u. bei einem Rencontre, welches Heinrich durch Auflauern veranlaßt hatte, verwundete dieser seinen Vetter Ludwig gefährlich. Ludwig blieb in Kostnitz, dürstete aber nach Rache, u. es kam trotz der vorbeugenden Maßregeln des Kaisers 1421 zum Kriege, in welchem Ludwig nicht nur Heinrich, sondern auch dessen Verbündete, den Kurfürsten von Brandenburg, den Pfalzgrafen, den Bischof von Regensburg u. den Grafen von Öttingen u. selbst seinen anderen Vetter, Ernst von München, zu bekämpfen hatte. Nach vielen Verheerungen (unter andern der Stadt Neustadt) wurde Ludwig im September 1422 von Ernst in der Schlacht bei München geschlagen u. nun nahm er des Kaisers Vermittelung an, der ihm einen 4jährigen Waffenstillstand verschaffte, während dessen die nördlichen Provinzen im Besitz des Burggrafen von Nürnberg blieben u. Donauwörth, das sich 1421 wieder als Reichsstadt erklärt hatte, frei blieb. Ludwig sollte fortwährend den Kaiser auf seinen Zügen gegen die Hussiten begleiten; auch die anderen Herzöge mußten an diesem Kriege Theil nehmen. Während dieses Waffenstillstandes st. 1425 Johann von Baiern-Straubing, zugleich Graf von [197] Holland (s. oben a). Er war der letzte männliche Sproß dieses Hauses, u. die Niederlande fielen jetzt an die Prinzessin Jakobäa, die sie 1433 an Burgund abtreten mußte. Keiner der bairischen Herzöge machte die mindeste Anstalt, Holland zu erhalten, man dachte nur an Straubing, das zu neuen Streitigkeiten Anlaß gab. Ludwig der Bärtige, als der Älteste des Stammes, verlangte das ganze Land; Herzog Heinrich von Baiern-Landshut (Niederbaiern) wollte es in 3, die Herzöge Ernst u. Wilhelm von Baiern-München in 4 Theile getheilt haben. Der Kaiser, zum Schiedsrichter aufgerufen, wünschte das Land seiner Tochter Elisabeth zuzuwenden, welche an Herzog Albrecht von Österreich, einen Neffen des letztverstorbenen Herzogs Johann von Baiern-Straubing, verheirathet war, u. versammelte 1429 zu Presburg ein Fürstengericht, welches die Theilung in 4 Theile bestimmte. Herzog Albrecht von Österreich verzichtete auf seine Rechte u. erhielt als Allodialerbe die Besitzung Millerstadt u. eine Geldsumme. Das Loos sollte über das Übrige entscheiden; Ludwig hatte das Unglück, die Jungegenden mit Schärding zu erhalten, so wie den Judenzoll von Regensburg u. den 3. Theil des Landgerichtes Dingelfing. So hatte er zu seinen, so schon zerstückelten Besitzungen wieder einen ganz entlegenen Theil erhalten, während die Portionen der anderen Herzöge mit ihren früheren Ländern grenzten. Ludwig war darüber erzürnt u. trieb den Kaiser an, anders zu entscheiden. Statt dessen that Siegmund 1431 zu Nürnberg einen so milden Spruch gegen Heinrich von Landshut wegen des in Kostnitz verübten Anfalls auf Ludwig, daß Letzter darin den bösen Willen sah u. allerhand Neckereien, bes. gegen die Klöster, verübte. Diese klagten ihn deshalb auf dem Concil zu Basel an, u. da er, 1433 vorgeladen, nicht erschien, ward er 1434 in den Bann gethan u. aller weltlichen Ehren u. Würden entsetzt; erst als der Kaiser die Acht über ihn aussprach, unterwarf sich Ludwig, zahlte Strafgeld u. erkannte Donauwörth als Reichsstadt an. Doch noch immer währten trotzdem die Neckereien zwischen Ludwigs u. Heinrichs Partei fort, bis der Herzog Ernst von München u. sein Sohn Albrecht, von Herzog Heinrich beleidigt, 1436 auf Ludwigs Seite traten. Nun wurde durch den Kurfürsten von Brandenburg ein nochmaliger Waffenstillstand vermittelt, während dessen sich aber Ludwigs des Bärtigen Sohn, Ludwig der Höckerige, erbittert, daß sein Vater einen natürlichen Bruder, Wilhelm Freiberg, mit Schenkungen überhäufte, 1438 ganz gegen den Willen des Vaters mit einer Tochter des Kurfürsten von Brandenburg vermählte, u. von dessen Söhnen, namentlich von Albrecht Achilles unterstützt, einen Krieg mit seinem Vater begann. Der größte Theil des Landes, selbst Ingolstadt, fiel von dem Herzog ab, der sich 1440 nach Neuburg an der Donau flüchtete, das im Sept. 1443 durch Sturm fiel, wobei Ludwig der Bärtige in die Gefangenschaft seines Sohnes gerieth. 1445 starb Ludwig der Höckerige; seinen Vater, Ludwig d. Bärtigen, hatte er um 9000 Goldgülden an Albrecht Achilles übergeben, der ihn erst in Ansbach in Hast hielt, später aber gegen 30,000 Goldgülden Heinrich von Landshut überließ, der ihn in Burghausen einsperrte, wo Ludwig 1447 starb. Mit ihm erlosch die Ingolstädter Linie.

bb) Baiern-Landshut (Niederbaiern) hatte in der Theilung 1392 Friedrich, der 2. Sohn Stephans I., der schon 1375 für seine Brüder die Regierung geführt hatte, erhalten. Er bedang sich in der Theilung Niederbaiern, so weit es nicht in den Händen der Straubingschen Linie war, u. versprach dagegen, seinen Brüdern jährlich 8000 Goldgülden herauszuzahlen. Sein Land war das bestarrondirte unter allen Portionen. Er st. schon 1393, u. ihm folgte sein siebenjähriger Sohn, Heinrich der Reiche. Welche Streitigkeiten die Vormundschaft über ihn veranlaßte u. wie sie endlich Stephan II., sein Oheim, behauptete, ist schon oben unter aa) erzählt worden. 1404 wurde er majorenn u. lebte Anfangs wüst u. verschwenderisch. 1408 erregten die Bürger von Landshut, denen die auferlegte Steuerlast unerträglich wurde, eine Verschwörung, welche damit endete, daß die Stadt ihr Recht verlor. Bei gereiftem Verstande besserte sich Heinrich u. gab die Verwaltung seines Landes in die Hände treuer Diener, setzte sogar, als er 1410–12 im Dienste des Deutschen Ordens in Preußen gegen die Lithauer gefochten hatte, seinen Hofhalt auf den einfachsten Fuß, so daß er bald Schätze häufen konnte. Landshut gab er seine Rechte wieder. Wie er auf dem Concil zu Kostnitz seinem Vetter Ludwig auflauerte u. ihn verwundete, u. wie hierüber 1421 ein Krieg entstand, der 1428 durch den Straubinger Erbschaftsstreit, wo endlich eine Theilung zu 4 gleichen Theilen mit Ingolstadt u. München Statt fand, beendigt wurde, s. oben aa). Nachdem Ludwig der Höckerige von B.-Ingolstadt 1445 gestorben war, nahm Heinrich dessen Lande in Besitz. Die Landschaft suchte zwar Albrecht III. von München zum Einspruch gegen Heinrichs Forderung zu bewegen, aber Albrecht zeigte keinen Ernst, sondern berief sich, wahrscheinlich einverstanden mit seinem Better Heinrich, blos auf die Entscheidung des Kaisers. Als Heinrich 1450 starb, folgte sein Sohn Ludwig der Reiche, der, ohne Verschwender zu sein, den Fehler seines Vaters klug vermied, u. die in Burghausen gehäuften Schätze zum Besten des Landes verwendete. Er verglich sich auch mit Albrecht III. von München über die Ingolstädter Erbschaft u. trat ihm einige Herrschaften ab. Um Donauwörth wieder mit B. zu vereinigen, überfiel er es 1458 mit einem zahlreichen Heere, nahm es in Besitz, gab es aber 1459 wieder frei, da Kaiser Friedrich III. deshalb die Acht über ihn aussprach. Kaiser Siegmund hatte früher den Burggrafen von Nürnberg ein kaiserliches Landgericht mit ausgedehnter Vollmacht übergeben, weshalb schon Ludwig der Bärtige viel Verdrießlichkeiten gehabt hatte; dasselbe war auch jetzt der Fall, u. Ludwig der Reiche kam deshalb in Streit mit seinem Vetter, dem Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg-Ansbach, der 1459 in offenen Krieg ausbrach. Der Markgraf, zu schwach, um gegen den mächtigen, noch über dies mit dem Kurfürsten von der Pfalz eng verbundenen Herzog von B. sich im Felde zu halten, rief 1459 die Hülfe des Reiches an; die Reichsstädte, Sachsen u. die Mark wurden gegen Ludwig aufgeboten u. mit 24,000 Mann begann 1460 Albrecht Achilles den Krieg, ward aber 1460 bei Roth u. 1462 bei Giengen in Schwaben geschlagen, worauf 1463 der Frieden zu Stande kam. Donauwörth blieb frei, u. das Burggrafenthum verlor die Gerichtsbarkeit über alle bairische Unterthanen. 1459[198] stiftete Ludwig die Universität Ingolstadt u. vertrieb die Juden wegen Wucherns aus Landshut. Er hielt sich uniformirtes Militär u. erschien einst mit 1000 roth montirten Reitern auf dem Regensburger Reichstage. Er st. 1479. Sein Sohn, Georg der Reiche, folgte; er befestigte Burghausen, wo sein ererbter Schatz lag, stiftete 1497 das Georgianum zu Ingolstadt, schützte Wissenschaften u. Künste u. sorgte bes. für den Bergbau, schadete jedoch durch seine Jagdleidenschaft den Unterthanen viel. Er hatte keine Söhne, sondern blos 2 Töchter, von welchen die eine für das Kloster bestimmt war, der anderen, Elisabeth, vermachte Georg in seinem Testament seine Staaten. Obgleich der Kaiser Maximilian I. dasselbe nicht bestätigte, so gab er doch die Hoffnung nicht auf, sondern vermählte die Prinzessin 1499 an den Prinzen Ruprecht von der Pfalz, welchem er Neuburg zur Residenz anwies u. die Statthalterschaft des Oberlandes übertrug. Aber mitten unter den Vorbereitungen st. Georg 1503. Dem Rechte gemäß fiel Niederbaiern an Herzog Albrecht IV. von München, aber Ruprecht hatte sich die Liebe der Niederbaiern erworben, war im Besitz der festen Städte Landshut u. Burghausen u. der Schätze seiner Gemahlin u. dazu der Hülfe seines Vaters, des Kurfürsten von der Pfalz, u. des Bischofs von Würzburg gewiß. Den minder reichen Herzog Albrecht IV. dagegen unterstützte der Schwäbische Bund, Herzog Ulrich von Württemberg u. Landgraf Wilhelm von Hessen; Kaiser Maximilian I. aber schien Willens, sich einen an Tyrol grenzenden Theil der Erbschaft zuzueignen. Nach vergeblichem Güteversuch kam es im April 1504 zum Kriege; Ruprecht ließ sich im ganzen Lande huldigen, zog pfälzische u. böhmische Hülfstruppen an sich u. eroberte Neuburg an der Donau, während der Kaiser die von ihm beanspruchten Districte besetzte. Da st. Ruprecht plötzlich im Aug. 150.4 u. im September seine Gemahlin. Trotzdem dauerte der Krieg fort; der Ritter Georg von Wisbeck zog nämlich mit den Pfälzern, da die Böhmen am 12. Sept. bei Schönberg (unweit Regensburg) von dem Kaiser geschlagen worden waren, nach Oberbaiern bis vor München, der Streit ward aber am 1. Juli 1505 auf dem Reichstage zu Köln geschlichtet. Haupterben Niederbaierns wurden die Herzöge Albrecht u. Wolfgang von München, aber Ruprechts unmündige Söhne, Otto Heinrich u. Philipp von der Pfalz, erhielten außer dem Allodium einige Landstriche an der Donau mit Neuburg u. ein Stück Landes nördlich von Regensburg mit Burg-Lengenfeld u. Sulzbach (die Junge Pfalz). Maximilian behielt den an Tyrol grenzenden Landstrich mit Kufstein.

c) Die Linie Baiern-München hatte nach der Theilung 1392 Johann II., Stephans I. dritter Sohn, gegründet; er hatte Streitigkeiten mit seinem Bruder Stephan II wegen der Vormundschaft über seinen Neffen Heinrich von Landshut u. war in einen Krieg mit Ludwig dem Bärtigen, Statthalter seines Vaters Stephan II., 1394 verwickelt (s. oben aa); er st. 1397 u. hinterließ 2 Söhne, Ernst u. Wilhelm III.; Letzter war nur dem Namen nach Herzog, doch theilte er mit seinem Bruder u. focht mehrere Fehden gegen Stephan von Oberbaiern, Friedrich von Österreich u. gegen die Hussiten; er st. aber 1435 kinderlos. Ernst war friedlich gesinnt u. ein guter Regent; der Stadt München, die sich einst gegen seine Regierung sträubte, vergalt er ihre Widersetzlichkeit mit Wohlthaten. Sein Sohn Albrecht III. hatte sich heimlich mit Agnes Bernauer, der Tochter eines Baders aus Augsburg, vermählt; dies hemmte die Pläne einer anderen Vermählung von Albrecht, um dem Lande Erben zu geben; sein. Vater ließ daher Agnes in Abwesenheit ihres Gatten gefangen nehmen u. 1436 zu Straubing ersäufen. Albrecht begann deshalb eine Fehde gegen seinen Vater, versöhnte sich aber später mit ihm, indem er seinen Wunsch erfüllte u. sich 1437 mit Anna von Braunschweig vermählte. Als sein Vater 1438 gestorben war, trat er als Albrecht III. mit dem Beinamen der Fromme, die Regierung an. Er schlug 1439 die nach des Kaisers Albrecht II. Tode ihm gebotene Krone von Böhmen aus, vermied klüglich den Streit mit seinen Vettern von B. u. gab des Friedens wegen viel in den Ingolstädter Erbschaftsangelegenheiten nach. Er nahm sich des Landmannes gegen die Bedrückungen des Adels u. der Geistlichkeit an, mäßigte die Frohndienste, wehrte dem Wucher, wahrte den Landfrieden, zerstörte die Raubfesten u. vertrieb 1442 die Juden aus München; 1458 stiftete er die Benedictinerabtei zu Andechs, wo er 1460 auch begraben wurde Er hinterließ 5 Söhne, Johann, Siegmund, Albrecht, Christoph u. Wolfgang, u. verordnete, daß die beiden ältesten regieren u. wenn einer von diesen stürbe, der 3. nachrücken solle. Johann III. u. Siegmund regierten also zusammen, doch bekümmerte sich der Letztere nicht um die Regierung, sondern lebte in Dachau seinen Vergnügungen. 1463 st. Johann, Albrecht war noch minderjährig, u. so regierte Siegmund allein, bis 1.465 Albrecht IV. der Weise Mitregent wurde, welchem Siegmund 1467 die Regierung ganz abtrat: Inzwischen bestand auch Christoph, majorenn geworden, auf Antheil an der Regierung, aber nach verschiedenen Kämpfen, welche Christoph mit Hülfe der Gesellschaft vom Löwen vergeblich gegen seinen Bruder führte, gelang es Albrecht IV. doch, unter Vermittelung des Kaisers, gegen Auszahlung einer Apanage Christoph zur Verzichtleistung zu bewegen. Dieser begleitete dann den Herzog Friedrich von Sachsen nach Jerusalem u. st. 1493 in Rhodus. Nun war Albrecht IV. Alleinherrscher in Oberbaiern, denn Wolfgang, der jüngste Bruder, nahm sich, obschon er mit Christoph verbunden u. Mitglied der Löwengesellschaft gewesen war, der Regierung nicht an, entsagte derselben vielmehr 1506 definitiv. Albrecht, einfach u. streng in seinen Sitten, benutzte die ihm gewordene Gewalt auf das Beste. Er hatte bereits 1481 die verpfändete Stadt am Hof bei Regensburg wieder eingelöst u. die Reichsherrschaft Abensberg an sich gekauft; mit Herzog Georg von Landshut verbesserte er den Rechtsgang u. die Gesetze des Landes u. hielt die Ruhe in demselben aufrecht. Dazu bewilligte die Landschaft die Steuern, u. die Klöster mußten ihn durch Anleihen unterstützen; er bildete nach dem Vorgang anderer Fürsten Landsknechte u. hob dazu auf 400 Seelen einen Mann aus. Dieses war der Stamm, der bei drohender Gefahr Anfangs durch das Aufgebot, später durch den 10. od. 8. Mann verstärkt wurde. Albrecht war nicht verheirathet, so wenig als einer seiner Brüder u. hatte schon im Einverständnisse mit diesen auf den Fall des Aussterbens seiner Linie, das Land in geheimer Verhandlung an Georg[199] von Landshut vermacht, als er, da auch dessen Ehe ohne Söhne blieb, sich 1487 mit Kunigunde, Tochter des Kaisers Friedrich III., fast hinter dessen Rücken vermählte, denn der Kaiser, obgleich Anfangs mit der Verbindung zufrieden, wurde auf Albrecht aufgebracht, weil dieser im Juli 1486 die Stadt Regensburg in Besitz genommen hatte, die ihm, der ewigen. Fehden mit dem benachbarten Adel müde, die Herrschaft selbst angeboten hatte. Der Kaiser erklärte ihn deshalb in die Acht, doch söhnte er sich bald wieder mit ihm aus. 1503 war durch das Aussterben der Linie Baiern-Landshut der größte Theil von diesem Lande dem Herzog Albrecht zugefallen, doch blieb ihm nach längerem Kriege mit dem Pfalzgrafen Ruprecht (s. oben bb) nicht das Ganze, da er jenem u. dem Kaiser Maximilian einzelne Gebietstheile abtreten mußte. Nachdem Wolfgang (der dafür 5 Landgerichte zu verwalten u. eine Apanage von jährlich 12,000 Fl. bekam) feierlich seine Verzichtleistung erklärt hatte, stiftete Albrecht IV, die Primogenitur, indem er erklärte, daß von nun an B, ein ungetheiltes Land bleiben u. immer nur von Einem Herzoge nach dem Gesetze der Erstgeburt regiert werden sollte; alle nachgeborenen Söhne sollten blos den Grafentitel führen. Schon jetzt wurde, um dieser Einrichtung Sicherheit zu geben, die Vormundschaft seines ältesten noch unmündigen Sohnes Wilhelm bestimmt, an deren Spitze Wolfgang, Albrechts Bruder, u. der Kanzler Neuhauser stand. Albrecht st. 1508.

VIII. Von der Wiedervereinigung Baierns bis zum Westfälischen Frieden, 1506–1648. Wilhelm IV., der Standhafte, ältester Sohn des Herzogs Albrecht IV., zählte bei dessen Tode erst 15 Jahre, u. die verordnete Vormundschaft trat daher in Wirksamkeit. Wilhelm fand, als er 1511 die Regierung übernahm, den Adel sehr anmaßend u. ein beträchtliches Deficit vor. Er ernannte seinen ältesten Bruder Ludwig zum Grafen von Vohburg u. den zum geistlichen Stand bestimmten zweiten, Ernst (1516 Bischof von Passau u. 1540 Erzbischof von Salzburg), zum Grafen von Rietenburg. Da Wilhelm aber, Glanz liebend, viel Geld brauchte u. deshalb die Stände gegen sich aufbrachte, verbanden sich diese, um den Bruder Wilhelms in seiner Absicht, gegen das Primogeniturgesetz zu handeln, zu unterstützen; dabei suchten sie ihre eigene u. die Macht ihres permanenten Ausschusses zu München, aus welchem der Herzog schon alle Räthe wählen mußte u. welcher Beamte ein- u. absetzte, zu mehren. Die Herzogin Witwe, Kunigunde von Österreich, unterstützte Ludwigs Ansprüche, der zwar die Primogenitur anerkannte, aber behauptete, daß sich dieses Gesetz auf ihn nicht beziehen könnte, da er vor der Gründung desselben geboren sei, Derselben Meinung war auch Kaiser Maximilian I., doch tadelte er die Einmischung der Stände in die Regierung u. entschied endlich, daß Ludwig den. 4, Theil von B. erhalten sollte. Neue Streitigkeiten fanden über diese Theilung Statt; endlich verständigten sich die beiden Herzöge im Nov. 1514 persönlich dahin, daß sie 3 Jahre lang in Gemeinschaft regieren wollten, doch sollte Ludwig seinen Sitz in Landshut nehmen u. über die Rentämter Landshut u. Straubing gebieten; fänden sie dies nicht passend, so sollte nach 3 Jahren Ludwig den 3. Theil des Landes nebst Landshut erhalten. In einem geheimen Artikel soll Ludwig versprochen haben, sich nicht zu vermählen. Und so blieb es bis zu Ludwigs kinderlosem Tode 1545, obgleich sich der Adel bemühte, Mißtrauen zwischen ihnen zu erregen, was einer der unzufriedenen Edelleute Hier. von Stauff 1516 auf dem Schaffot büßte. Die Stände huldigten; die Macht des Ausschusses wurde zwar bestätigt, später aber beträchtlich geschmälert, als Adel u. Geistlichkeit zu den allgemeinen Lasten mit beitragen mußten. Herzog Wilhelm vertrieb als Haupt des Schwäbischen Bundes 1519 seinen Schwager, den Herzog Ulrich von Württemberg, welcher seine Gemahlin Sabina von Baiern verstoßen u. den v. Hutten, dessen Frau er ehelichen wollte, hatte ermorden lassen, s. Württemberg (Gesch.). Die Reformation verbreitete sich damals in B. immer mehr, selbst viele Theologen erklärten sich für dieselbe, u. der Herzog sah dies ruhig mit an. Erst als 1521 Luther auf dem Reichstage zu Worms in die Acht erklärt worden war, schritt er gegen die Reformation, unter Vortritt von Johann Eck u. seines Kanzlers Leonhard Eck, ein; strenge Inquisition wurde eingeführt, viele Anhänger Luthers hingerichtet, mehrere verbannt u. selbst der Lehrer der jüngeren Brüder Wilhelms, Johann Aventinus, wegen übertretener Fasten eingekerkert u. blos auf die Fürbitte Ernsts freigegeben. Die Bischöfe B-s waren dem Herzoge viel zu nachsichtig, er verklagte sie daher beim Papste Hadrian VI. wegen zu milden Verfahrens u. erhielt von diesem das Recht, alle Klöster u. Geistliche zu reformiren u. den 5. Theil aller geistlichen Einkünfte für sich zu behalten. Allerdings ward dadurch das Lutherthum in B. einstweilen unterdrückt, dagegen traten die Pfälzer Fürsten zu der neuen Lehre über; 1542 auch Regensburg. Wilhelm verbot deshalb 1543 allen Baiern den Besuch Regensburgs u. ließ es blockiren, bis 1546 Kaiser Karl V. dagegen Verwahrung einlegte. Um auch bei der Universität Ingolstadt, wo sich viele Lehrer zu der neuen Lehre bekannten, für Reinheit des Katholicismus zu sorgen, rief Wilhelm die Jesuiten in sein Land, die 1549 die Leitung der theologischen Studien übernahmen, hier ein Collegium bauten u. von nun an in B. bald mächtig walteten. Der Herzog hatte sich 1529 mit Maria Jakobine von Baden vermählt, aber vergebens sich um Wiedererlangung der Kur u. 1526 um die Böhmische Krone beworben. Aus Ärger über das Mißlingen seiner Bemühung nahm er an dem Schmalkaldischen Kriege keinen Theil, doch ließ er die Kaiserlichen Ingolstadt besetzen, u. vermählte 1546 seinen Sohn Albrecht mit Anna von Österreich, der Tochter des Kaisers Ferdinand. Dem Heirathsvertrag zu Folge sollte die Descendenz aus dieser Ehe die österreichischen Staaten erben, sobald die männliche Nachkommenschaft beider österreichischen Linien erloschen sei; Erbe von Böhmen sollte B. nach dem Erlöschen der Linie Ferdinands werden. Vgl. Österreichischer Erbfolgekrieg. Wilhelm IV. st. 1550, u. ihm folgte sein Sohn Albrecht V., der Anfangs in Glaubenssachen die Mittelstraße hielt, die Eroberung Augsburgs von Moritz von Sachsen trotz des Kaisers Mahnungen ruhig geschehen ließ, u. 1552 bei dem Passauer Vertrag u. 1555 bei dem Reichstage zu Augsburg, wo der Religionsfriede zu Stande kam, als Vermittler auftrat. Er bewilligte 1557 für B. die Austheilung des Abendmahls unter beiderlei Gestalt u. trug 1562 bei dem Concil zu Trident[200] auf Genehmigung der Priesterehe an; erst als der Papst Pius IV. Beides verwarf, nahm auch er die Erlaubniß dazu wieder zurück, schärfte die Instructionen für die Universität Ingolstadt u. ließ jedem Lehrer ein öffentliches Glaubensbekenntniß ablegen. Wer dies nicht that, mußte B. verlassen, so unter anderen Philipp Apian. Später vermehrte er die Jesuiten, verfolgte den Protestantismus mit Feuer u. Schwert u. beschenkte Kirchen u. Klöster. Sehr prachtliebend, brauchte er immer Geld, was zwar die Landstände bewilligten, sich aber dafür in ihren alten Rechten befestigen ließen u. neue ausbedangen. 1556 u. 1557 war er dirigirender Präses des Reichstags. Sein Land vermehrte er 1567 durch die Besitzungen der ausgestorbenen Grafen von Haag u. Hohenschwangau. Er gründete auch das Gymnasium zu München u. st. 1579. Wilhelm V., sein ältester Sohn, prachtliebend u. fromm, baute Kirchen. Unter ihm entstanden die Jesuitencollegien zu Alten-Ötting, Landsberg, Regensburg u. München. 1588 mußten die Stände fast 2 Mill. Fl. Schulden übernehmen, wozu 1593 noch 11/4 Mill. kamen. Eben so wie er verschwendeten seine jüngeren Brüder, Ferdinand u. Ernst, große Summen. Ferdinand vermählte sich 1588 mit einer Bürgerstochter, Maria Pettenbeck (seine Nachkommen hießen erst Freiherren, später Grafen von Wartenberg); Ernst wurde 1583 Kurfürst von Köln. Um sich aus Verlegenheiten zu retten, trat Wilhelm V. den 2. Oct. 1597 die Regierung seinem ältesten Sohne Maximilian ab u. brachte den Rest seines Lebens mit Andachtsübungen in einem Kloster zu München zu, wo er 1626 st. Maximilian I. der Große, sein Nachfolger, hatte schon seit 1591 Antheil an der Regierung gehabt; nachdem er die Regierung selbständig angetreten hatte, nahm er sich des höchst bedrückten Volkes u. der sehr erschöpften Finanzen an, führte eine strenge Ordnung u. Kassencontrole im Staatshaushalte ein, lebte selbst einfach, tilgte bald die laufende Schuld u. legte den Grund zu einem Staatsschatze. Er berief 1605 die Landschaft, weil er sie nicht entbehren konnte, u. bewog sie zur Übernahme der Schulden seines Vaters, so wie zur Aufstellung einer Armee. Nach dem Vorbilde Österreichs wurde eine allgemeine Volksbewaffnung eingeführt u. Anfangs der 30., später der 10. Mann zum Felddienst ausgehoben, alle junge Mannschaft wurde ein exercirt u. Braunau, so wie Ingolstadt, stark befestigt. Da es an tauglichen Offizieren fehlte, so nahm Maximilian Ausländer in Dienste u. an die Spitze der Armee stellte er den Generallieutenant Tilly. Er ließ ein neues Gesetzbuch ausarbeiten (1606 vollendet), bildete die Zünfte um u. verordnete das Wandern der Handwerker. Die Execution der Reichsacht gegen die reichsfreie protestantische Stadt Donauwörth 1607, welche Maximilian als Unterpfand für die Kriegskosten behielt u. mit unnachsichtiger Strenge behandelte, indem er statt der protestantischen Räthe katholische einsetzte u. in allen Kirchen katholischen Gottesdienst anordnete, veranlaßte im Mai 1608 die Bildung der Evangelischen Union zu Ahausen (s.d.). Gegen dieses Bündniß stiftete od. ordnete Maximilian, vom Papste aufgemuntert, den meist aus Bischöfen bestehenden (schon 1538 geschlossenen) Bund, nun Liga (s.d.) genannt. Den Kleveschen Erbfolgestreit wollte er Anfangs mit Sachsen u. Braunschweig vermitteln, da aber die Fürsten dieser Länder vor Allem Erhaltung des Religionsfriedens u. Duldung der Calvinisten verlangten, so brach er die Unterhandlungen ab, bewog auch den Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, dem er die Hülfe der Liga zusicherte, zum Übertritt zur Katholischen Confession. Als er 1610 jene Hülfe nicht erlangen konnte, legte er das Directorium der Liga nieder, ergriff es aber wieder, da Maximilian, Erzherzog von Österreich, als Bewerber um das Präsidium auftrat, u. führte es bis zur Auflösung des Bundes. Mit dem Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg gerieth er 1611 über den Salzcontract, welcher schon 1594 von Herzog Wilhelm V. abgeschlossen worden war, in Streit; der Erzbischof ließ Truppen in das Stift Berchtesgaden, auf welches er Ansprüche hatte, einrücken, u. Max drang im October 1611 mit 10,000 Mann ins Erzstift ein, nahm den Erzbischof gefangen, brachte ihn in das Bergschloß Werfen u. ließ einen Statthalter u. Besatzung in Salzburg zurück. Als die Wahl des Erzherzogs Ferdinand zum Römischen König zur Sprache kam, wollte der Kurfürst von der Pfalz den Herzog Max bewegen, sich als Mitbewerber um die Kaiserkrone mit in die Schranken zu stellen, dieser beförderte aber vielmehr nach Matthias Tode 1619 die Wahl Ferdinands. Die Böhmischen Unruhen bewogen Maximilian 1619, die katholische Liga wieder herzustellen, deren oberster Director er wurde, u. er schloß als solcher am 8. Oct. 1619 zu München mit dem Kaiser Ferdinand ein Bündniß zu gegenseitiger Unterstützung. Der Sieg auf dem Weißen Berge war bes. Maximilians Werk; Tilly führte später das Heer u. eroberte, während der Fürst selbst im Cabinet wirkte, im Mai 1620 persönlich die Oberpfalz u. 1622 die Unterpfalz, u. der Kaiser ertheilte ihm die dem geächteten Friedrich V. von der Pfalz abgenommene Kurwürde auf Lebenszeit. Maximilian hatte seine Kriegskosten für Österreich zu 13 Mill. Fl. berechnet; der Kaiser wollte gern das für diese Kosten verpfändete Oberösterreich zurückerhalten u. ihm einstweilen dafür die Oberpfalz verschreiben. Des weigerte sich aber Maximilian u. brachte es dahin, daß ihm der Kaiser die Oberpfalz u. die Grafschaft Cham am 4. März 1628 für diese Summe verkaufte u. im Mai die Kurwürde erblich übertrug. Bei Erlassung des Restitutionsedicts 1629 rieth Maximilian vergebens zur Mäßigung; 1630 erwirkte er auf dem Reichstage zu Regensburg die Entlassung Wallensteins u. bekam den Oberbefehl des Theils des kaiserlichen Heeres, dessen Rest mit den bairisch-ligistischen Truppen vereint wurde. Als Gustav Adolf von Schweden nach der Schlacht bei Leipzig nach SDeutschland vordrang, die Katholischen u. Tilly selbst am 2. April 1632 am Lech schlug, Augsburg, Nördlingen, Memmingen u. Kempten besetzte, Landshut u. München, wo er einen Theil von Maximilians Schatz u. 140 Kanonen fand, u. auch Sulzbach nahm, ward Wallenstein auf den Rath des Herzogs Max wiederum eingesetzt. Dieser vereinigte sich bei Regensburg mit den Baiern u. der Herzog mußte ein Commando übernehmen. Da nun Gustav Adolf von Baiern ab- u. nach Nürnberg zog, so wurde es dem Herzog möglich, sein Land wieder in Besitz zu nehmen. Hier wählte er Braunau zum Sitze der Regierung u. Johann v. Werth an Tillys Stelle zu seinem General. 1633 drangen die [201] Schweben unter Bernhard von Weimar u. Horn wieder vor, sie eroberten Landsberg, Neuburg u., nach einigen glücklichen Gefechten mit Altringer, Regensburg, Cham, Straubing etc., u. die Katholischen bedrückten zugleich das Land, so daß man sich am Inn bewaffnet weigerte, Spanier u. Baiern in die Winterquartiere zu nehmen. Erst als die Schweden 1634 bei Nördlingen geschlagen waren u. Augsburg sich nach achtmonatlicher Belagerung ergab, wurde etwas Ruhe. Maximilians Gemahlin, Elisabeth von Lothringen, st. 1635 kinderlos; er heirathete nun, 62 Jahr alt, Maria Anna, Tochter seiner Schwester u. des Kaisers Ferdinand II., u. zeugte mit ihr seinen Nachfolger, Ferdinand Maria, u. Maximilian Philipp. Glücklich ward nun der Kriegsschauplatz, bes. gegen die Franzosen, unter Johann v. Werth an den Rhein u. nach Schwaben verlegt, bei Rheinfelden ward aber dieser 1638 von Bernhard von Weimar gefangen. Bei dem Zuge Baners gegen Regensburg 1641, um den Reichstag zu sprengen, litt die Oberpfalz bedeutend. 1643 siegte der bairische General Mercy bei Duttlingen über die Franzosen, die in B. eindringen wollten. 1646 drang Wrangel u. Turenne in B. vor u. verheerte das Land, deshalb schloß Maximilian mit Schweden u. Franzosen zu Ulm einen Waffenstillstand, worin er die Abberufung seines Heeres von den Kaiserlichen zusagte u. den Durchzug durch B. gestattete. Bald aber, da die Schweden ihm den Besitz der Oberpfalz nicht zugestehen wollten, hob Maximilian, mit dem Kaiser, welcher ihm diese garantirte, ausgesöhnt, im Sept. 1647 den Waffenstillstand wieder auf u. vereinte sein Heer mit den Kaiserlichen. Franzosen u. Schweden rückten 1648 wieder verheerend in B. ein, schlugen die Baiern bei Zusmarshausen u. Augsburg u. nöthigten den Kurfürst, nach Salzburg zu fliehen. Der Friede zu Münster u. Osnabrück den 24. Octbr. 1648 machte endlich in demselben Jahre dem Kriege ein Ende. Im Frieden behielt Maximilian die Kur, die Oberpfalz, die aber die Schweden bis 1651 besetzt hielten, u. die Grafschaft Cham; die Unterpfalz gab er dagegen an Kurpfalz zurück. In der Oberpfalz führte er die Evangelische Lehre, wie dies nach dem im Frieden festgesetzten Normaljahre hätte geschehen sollen, nicht wieder ein. Er suchte nun dem so arg verwüsteteten Lande nach Kräften aufzuhelfen, ließ seinem Sohne Ferdinand Maria noch bei Lebzeiten huldigen, brachte den Rest seines Lebens mit Andachtsübungen hin u. st. 1651.

IX. Baiern seit dem Westfälischen Frieden bis zum Aussterben der Linie Baiern 1651–1777. A) Bis zum Ausbruch des Österreichischen Erbfolgekrieges 1741. Ferdinand Maria war 1651 seinem Vater Maximilian I., Anfangs unter der Vormundschaft seiner Mutter, Maria Anna, u. seines Oheims, des Herzogs Albrecht, gefolgt; 1654 wurde er majorenn. Er hielt, obschon ihn seine Mutter auf Österreichs Seite, seine Gemahlin, Henriette Adelheid von Savoyen, auf die Frankreichs zu ziehen versuchte, streng auf Neutralität u. sendete nur gegen die Türken nach Ungarn Hülfstruppen. Jagd u. Bauten liebend, fromm u. freigebig gegen Klöster u. Arme, hielt er doch immer Maß. Seinem Bruder Max Philipp überließ er die Landgrafschaft Leuchtenberg, die 1705, nach Philipps kinderlosem Tode, wieder an B. zurückfiel. Auch den Streit mit der Kurpfalz seit 1657, wegen des Reichsvicariats (nach Ferdinands III. Tode), endete er durch kluge Unterhandlung mit Frankreich. Mehrere Kurfürsten wollten ihn zum Kaiser wählen; er lehnte es jedoch ab u. unterstützte die Wahl Leopolds I. Der Oberpfalz gab er 1657 ein neues Gesetzbuch u. hielt auch 1669 einen Landtag, den ersten seit 1612, auf welchem die Erlaubniß zur Errichtung von Fideicommissen gegeben wurde. Der Kurfürst Ferdinand Maria st. 1679; ihm folgte sein ältester Sohn Maximilian Emanuel, 17 Jahre alt, unter der Vormundschaft seines Oheims, des Landgrafen Max Philipp von Leuchtenberg. Aber gleich von Anfang an selbständig regierend, änderte er das Ministerium u. neigte sich entschieden auf die Seite Österreichs. Er verlobte sich mit Marie Antonie, der Tochter des Kaisers Leopold I. 1681 trafen sich Kaiser Leopold u. Maximilian Emanuel in Alten-Ötting u. schlossen dort einen Vertrag, dem zu Folge 6000 Baiern dem Kaiser für Ungarn gegen die Türken gestellt u. 16,000 M. bei Schärdingen versammelt wurden. 1683 zog er mit 10,000 Mann zum Entsatz nach Wien u. wohnte 1684 dem Feldzuge in Ungarn bei, worauf 1685 die Vermählung des Kurfürsten mit Marie Antonie vollzogen wurde. Die Prinzessin verzichtete auf alle österreichische Erblande, so lange männliche Nachkommen vorhanden wären, eben so auf ihr Erbrecht auf Spanien, sollte aber die Spanischen Niederlande nach dem Aussterben des Spanisch-österreichischen Mannsstammes erhalten; dagegen versprach Max Emanuel Österreichs Ansprüche auf Spanien nach Kräften zu unterstützen. Er nahm 1686 mit Theil an dem Sturm auf Ofen, focht 1687 bei Mohacz, u. ward 1688 beim Sturm auf Belgrad von einem Türkenpfeil verwundet. Hierauf zum kaiserlichen Feldmarschalllieutenant ernannt, befehligte Max Emanuel 1690 das Reichsheer gegen Frankreich als Obergeneral, sendete baierische Truppen nach Italien u. wohnte der Belagerung von Carmagnola bei. Im December 1691 ernannte ihn König Karl II. von Spanien zum Generalcapitän der Spanischen Niederlande, wohin er sich sogleich begab. Die Annahme dieser Statthalterschaft, der Tod Maria Antoniens (1692 im December) u. die im Januar 1695 erfolgende 2. Vermählung des Kurfürsten mit Therese Kunigunde, Tochter des Königs Johann Sobieski von Polen, machten seine Beziehungen zum Kaiser Maximilian lauer. Der Spanische Hof hatte die Verzichtleistung der österreichischen Prinzessin Marie Antonie nicht anerkannt; sie war unbestritten die nächste Erbin des Spanischen Throns, u. ihr Recht ging nach ihrem Tode auf ihren Sohn, den Kurprinzen Joseph Ferdinand, über. Schon hatte König Karl II. diesen in einem Testamente zum Erben eingesetzt, als er dies wieder zurücknahm, im November 1698 bestimmte er ihn aber zum Erben seiner ganzen Monarchie. Bewogen wurde er dazu durch den Theilungsvertrag der spanischen Länder, welchen im October 1698 Frankreich mit den Seemächten schloß (s. Spanischer Erbfolgekrieg). Da starb der Kurprinz im Februar 1699. Ein neuer Theilungsvertrag der Spanischen Monarchie zwischen Frankreich, England u. Holland u. das Testament, in welchem Karl II. kurz vor seinem Tode den Prinzen Philipp von Anjou, Sohn Ludwigs XIV., zum Erben einsetzte, erwähnte des Kurfürsten Ansprüche auf die [202] Niederlande nicht. Die Schuld schob dieser allein auf Österreich u. wendete sich ganz auf französische Seite, indem er den Prinzen Philipp von Frankreich als König von Spanien anerkannte u. die Niederlande den Franzosen übergab. Im März 1701 ging er nach B. zurück, um unter Deutschlands Fürsten für Ludwig XIV. Anhänger zu werben. Die Kriege, die Statthalterschaft der Niederlande, obgleich mit einer jährlichen Einnahme von fast 1 Mill. Thaler verbunden, seine Prachtliebe u. Maitressenwirthschaft hatten eine fast untilgbare Schuldenlast gehäuft, u. 3fache Abgaben u. mehrfache Versuche, sich durch Erforschen der Berge nach Erz, der Flüsse nach baierischen Perlen, durch Tabaksbau u. Begünstigung inländischer Fabriken mittelst Ausfuhrverbote Geld zu verschaffen, bewirkten keineswegs die nöthigen Zuflüsse, so daß er selbst die Kleinodien des baierischen Kronschatzes in Amsterdam versetzen mußte. Auf der Rückreise hatte Max Emanuel seinen Bruder, den Kurfürsten Joseph Clemens von Köln, ganz für sich gewonnen, bearbeitete auch den Fränkischen u. Schwäbischen Kreis im Mai 1701 zu einem Neutralitätsbündnisse, dem bald auch noch andere Reichsstände beitraten; doch gewann später der Kaiser ein Reichsglied nach dem andern wieder für sich. 1702 erklärte sich der Kurfürst offen für Frankreich u. begann den Krieg im September mit dem Überfall der Reichsfestung Ulm. Ludwig XIV. hatte ihm im glücklichen Falle die Niederlande, Kriegskosten, reiche Hülfsgelder u. andere Vergrößerungen, im unglücklichen Fall zum Ersatz für B. das Herzogthum Luxemburg u. den Burgundischen Kreis versprochen. Das Nähere über diesen Krieg, der für B. die unglücklichsten Folgen hatte, s.u. Spanischer Erbfolgekrieg. Nach der Schlacht von Höchstädt (15. August 1702) wurde ganz B. von den Österreichern besetzt u. als erobertes Land behandelt. Maximilian zog sich darauf nach den Niederlanden zurück, wo er, so lange der Krieg währte, die Einkünfte von dem Herzogthum Luxemburg u. der Grafschaft Namur als Apanage bezog. Ein Aufstand der Baiern, als 12,000 Recruten für Österreich ausgehoben wurden, verschlimmerte das Schicksal B-s noch; die Kurfürstin Therese Kunigunde wurde nach Venedig geschickt u. ihr die Hälfte des Rentamts München als Apanage gegeben, die Söhne des Kurfürsten als Grafen von Wittelsbach zu Klagenfurt in harter Gefangenschaft gehalten. Die Reichsacht lag ferner auf Max Emanuel, seine Länder wurden als heimgefallene Lehen behandelt, das Innviertel u. die alten böhmischen Lehen mit Österreich vereinigt u. so hart bedrückt, daß es zu mehreren ernstlichen Aufständen der Baiern kam. Der Friede von Utrecht 1713 machte endlich dem Kriege ein Ende, u. ganz B. kam an Max Emanuel zurück. Nach fast 11jähriger Abwesenheit kehrte er am 10. April 1715 nach München zurück, nachdem er 2 Tage vorher mit seiner Gemahlin u. seinen Söhnen zusammengetroffen war. Der Kurfürst dachte auf Erleichterung des Schicksals seines fast wie nach dem Dreißigjährigen Kriege verödeten Landes u. erließ alle von der Österreichischen Regierung auferlegten Abgaben, aber die in dem Türkenkriege u. während der Niederländischen Statthalterschaft aufgebrachte dreifache Steuer blieb. Die Kurstimme wurde ihm 1717 wiedergegeben. In diesem Jahre schickte er auch dem Kaiser Karl VI. 6000 Mann unter der Führung des Kurprinzen Karl Albrecht gegen die Türken zu Hülfe, u. schloß 1724 mit sämmtlichen Fürsten des Hauses Wittelsbach einen Unionsvertrag zu München, in welchem alle früheren Mißverständnisse ausgeglichen u. bestimmt wurde, daß das Reichsvicariat in SDeutschland künftig von B. u. Kurpfalz gemeinschaftlich geführt werden sollte. Gegenseitige Unterstützung ward zugesagt u. dazu eine Macht von 30,000 Mann aufgestellt, indem Pfalz u. B. jedes 8000 Mann, Kur-Trier u. Kur-Köln (beide Wittelsbacher), jenes 4000 Mann, dieses 110,000 Mann stellen sollte. 1726 starb Max Emanuel. Ihm folgte sein Sohn Karl Albrecht, seit 1722 vermählt mit Wilhelmine Amalie, der Tochter des Kaisers Joseph I., unter der Bedingung, daß er auf alle Vortheile verzichtete, welche ihm aus der Heirath erwachsen könnten. Er schränkte zunächst den Hofaufwand ein, schoß jährlich 200,000 Fl. dem Schuldentilgungsfond zu u. reducirte die Armee auf 12,000 Mann. Bald zeigte sich aber die alte Verschwendung wieder. Durch Aussterben fielen ihm die Reichsgrafschaft Hohenwaldeck, die Reichsherrschaften Wartenberg, Sulzburg u. Pyrbaum zu. Das Land hob sich unter ihm nur wenig u. stand gegen andere Länder weit zurück, Bettler durchzogen es in Schaaren, arbeitende Hände fehlten, die niederen wie die höheren Schulen waren schlecht, Bigotterie u. Aberglaube herrschten. 1729 stiftete Karl Albrecht in Folge seiner Genesung von einer Krankheit den Georgenorden. Die von Österreich prätendirte Gewährleistung der von Kaiser Karl VI. 1713 gestifteten Pragmatischen Sanction störte das gute Verhältniß mit Österreich; mit ihm vereinigten sich 1732 die Kurfürsten von der Pfalz u. von Sachsen. In dem 1733 ausgebrochenen Krieg wegen der Polnischen Königswahl zwischen Frankreich u. Deutschland behauptete Karl Albrecht mit einer Armee von 31,000 Mann die Neutralität. Der Friede wurde im November 1738 abgeschlossen, aber das feindliche Verhältniß zwischen Österreich u. B. blieb, obgleich der Kurfürst 8000 Mann 1738 zu der Kaiserlichen Armee gegen die Türken stoßen ließ. 1739 trat der Kurfürst mit einer näheren Erklärung seiner Einsprache hinsichtlich der Pragmatischen Sanction hervor, indem er nicht auf die Rechte seiner Gemahlin, wohl aber auf die als Abkömmling der Prinzessin Anna, Tochter Kaiser Ferdinands II., der Gemahlin des Herzogs Albrecht V. (s. oben VIII.), seine Ansprüche gründete. Über die Streitigkeiten mit Österreich vor u. nach des Kaisers Karl VI. Tode u. über den dadurch herbeigeführten neuen Tractat von Nymphenburg mit Frankreich u. über den hauptsächlich durch Friedrichs II., Königs von Preußen, Kriegserklärung veranlaßten Einfall des Kurfürsten in Österreich u. Böhmen s. Österreichischer Erbfolgekrieg. Der Hauptgrund jener Allianz war, daß Frankreich Karl Albrecht die deutsche Kaiserkrone in gewisse Aussicht stellte, u. in der That ward am 24. Januar 1742 Karl Albrecht in Frankfurt von allen Kurfürsten als Karl VII. zum deutschen Kaiser gewählt. Aber Karl wurde aus Oberösterreich u. Böhmen vertrieben u. von Preußen verlassen u. der größte Theil von B. ging für ihn verloren; nun ließ er Seckendorf den 23. Juni 1742 den Neutralitätsvertrag von Nieder-Schönfeld schließen, durch welchen er auf die österreichische Erbfolge verzichtete, Österreich B. einräumte u. mit seinen Truppen nach dem Rhein[203] zog. Maria Theresia ließ sich von den Ständen ad interim huldigen, setzte eine eigene Landesadministration nach München u. trieb Contributionen ein (s. Österreichischer Erbfolgekrieg). Da erschien plötzlich König Friedrich II. von Preußen, im August 1744 mit 100,000 Mann in Böhmen, vorgeblich, um Karl VII. zum Besitz seiner Erblande zu verhelfen. Bald war B. nun wieder befreit, u. Karl VII, nach München zurückgekehrt, schöpfte freien Athem, starb aber schon am 20. Januar 1745, Ihm folgte als Kurfürst sein Sohn Maximilian Joseph, der kurz vor des Vaters Tode majorenn erklärt worden war Er blieb Anfangs scheinbar seinen Allianzen treu, als aber die Österreicher B. wieder überzogen, schloß er am 22. April 1745 den Separatfrieden zu Füssen, Österreich gab alles von B. Eroberte heraus, B. erkannte dagegen die Pragmatische Sanction an u. versprach dem Herzog Franz von Lothringen seine Stimme zur Kaiserwahl (s. Österreichischer Erbfolgekrieg). Von nun an störte nur der Siebenjährige Krieg die friedliche Regierung Max Josephs, u. auch an diesem nahm er nur durch Stellung seines Reichscontingents u. durch Unterstützung Österreichs mit 6000 Mann Theil. Ungeachtet großer Einschränkungen wurden in B. in dieser Zeit noch neue Schulden gemacht. Mit der Finanzverlegenheit wuchs auch die allgemeine Noth, überall zeigten sich Diebsbanden, gegen welche die angelegten Straf- u. Arbeitshäuser u. der 1751 vom Vicekanzler Kreitmayr entworfene Criminalcodex, welcher B. in einen großen Richtplatz verwandelte, nicht viel halfen. 1758 wurde die Akademie der Wissenschaften gegründet, deren Druckschriften der Kurfürst der Censur der Universität, d.h. der Jesuiten, entzog. Dabei wurden die niederen Schulen verbessert, die Klöster reformirt, Feiertage abgeschafft u. eine mildere Büchercensur eingeführt. Da Maximilian Joseph keine Kinder erhielt, war ein Erlöschen der Linie u. ein Anfall B-s an Karl Theodor von der Pfalz zu erwarten. Mit diesem schloß jener mehrere Verträge (1766, 1771 u. 1774), in welchen die Allodialansprüche der Prinzessinnen geregelt u. München als die nachmalige Residenz bestimmt wurde. Da Karl Theodor aber ebenfalls keine Kinder hatte, so wurde der Pfalzgraf Karl von Zweibrücken als eventueller Kurerbe aufgefordert, den Vertrag ebenfalls zu unterschreiben. Am 30. December 1777 st. Maximilian Joseph.

X. Baiern seit der Gelangung des Hauses Pfalz auf den Thron. A) Bis zur Annahme der Königswürde, 1777–1806. Karl Theodor, bisher Kurfürst von der Pfalz u. bei Rhein, folgte auf Max Joseph auch als Kurfürst von B. u. hielt am 3. Januar 1778 seinen feierlichen Einzug in München. Zugleich rückten aber kaiserliche Truppen in Niederbaiern u. der Oberpfalz ein, um diese Lande für Österreich in Besitz zu nehmen, u. mit Schrecken nahm man in B. wahr, daß der neue Kurfürst, gewonnen von einem natürlichen Sohne, welchem Österreich ein Reichsfürstenthum versprochen hatte u. als Fürsten von Brezenheim wirklich gab, im Einverständniß mit Österreich handle. Fast war der Agnat, Pfalzgraf Karl von Zweibrücken, eingeschüchtert, allein Friedrich II., König von Preußen, gewonnen von de Prinzessin Clemens, der Schwester Karl Theodors, einer der eifrigsten Gegnerinnen von ihres Bruders Plane B. zu theilen, ermunterte ihn, beim Reichstag zu protestiren, welche Absicht von Friedrich II. u. anderen Fürsten unterstützt wurde. So entstand der Baierische Erbfolgekrieg (s.d.). An dem eigentlichen Kriege nahm nur Preußen u. Sachsen, aber keineswegs B. Antheil, ob er gleich für seine Existenz geführt wurde. Im December 1778 erklärte sich auch Rußland zu Gunsten der Untheilbarkeit B-s, Frankreich u. Rußland übernahmen das Vermittleramt, u. schon im Mai 1779 kam der Frieden zu Teschen zu Stande. B. blieb ein Ganzes u. die eventuelle Erbfolge wurde Zweibrücken zugesichert, dagegen das Innviertel an Österreich abgetreten, u. Sachsen für die Allodialerbschaft mit 6 Mill. Gulden abgefunden. Weder gefiel München u. B. dem Kurfürsten Karl Theodor, noch er seinen neuen Unterthanen, bes. verletzte er das Land dadurch, daß er 1782 eine Baierische Zunge des Malteserordens stiftete, welcher er die seit 1775 den Schulanstalten zugewiesenen u. nun wieder entzogenen Einkünfte der Jesuiten zuwendete u. welcher er seinen ältesten natürlichen Sohn, den Fürsten Karl August von Brezenheim, als Großprior vorsetzte. Die weltlichen Lehrer der Schulen wurden durch Ordensgeistliche ersetzt, welche den Unterricht unentgeltlich übernahmen. Doch baute Karl Theodor gute Landstraßen, rectificirte das Flußbett der Donau zwischen Neuburg u. Ingolstadt u. versuchte das Donaumoos auszutrocknen; auch wurden von ihm die Künste unterstützt, Kunstschulen reich ausgestattet, u. die Oper u. Musik, die des Kurfürsten Leidenschaft war, sehr begünstigt. 1785 schlug der Kaiser Joseph II, dem Kurfürsten Karl Theodor vor, B, gegen die Österreichischen Niederlande zu vertauschen u. den Titel König von Burgund anzunehmen. Die gewährleistenden Staaten des Teschner Friedens, Rußland u. Frankreich, billigten dies, alle Verhandlungen wurden in tiefer Stille geleitet, kein baierischer Minister zugezogen u. Alles bis auf die Einwilligung der Herzöge von Zweibrücken, Karl u. Maximilian-Joseph, vollendet, Diese aber wendeten sich, den Plan verwerfend, an König Friedrich II. von Preußen; die baierische Landschaft, die Magistrate, die Behörden erhoben laute Vorstellungen; Preußen bildete den Fürstenbund zur Erhaltung der deutschen Verfassung; Rußland zog sich zurück u. von dem Umtausche B-s war nicht. mehr die Rede. Des Kurfürsten Vertrauter war der Graf Rumford, mehrere von ihm ausgehende zweckmäßige, zum Theil jetzt noch fortdauernde wohlthätige Anstalten, wie der Englische Garten u. die Suppenanstalt, fanden jedoch keine Anerkennung, weil man den Kurfürsten im Hintergrunde sah. So entriß 1783 ein Cabinetsbefehl den Verkauf von Lebensmitteln in München den Händen weniger Privilegirten; der Magistrat erhob auf ihre Beschwerde Klage hierüber, u. geärgert ging der Kurfürst nach Manheim, von wo er erst nach 10 Monaten auf dringende Bitten der Münchner zurückkehrte. 1783 war auch von dem Professor Weishaupt in Ingolstadt der Illuminatenorden (s.d.) gestiftet worden, Karl Theodor hob aber den entdeckten Orden, so wie alle geheimen Gesellschaften auf u. verfolgte dessen Mitglieder. Diese Verfolgung artete bald aus; viele Unschuldige kamen in [204] Verdacht, eine neue Censur wurde eingerichtet, ein Spionirsystem u. eine geheime Inquisition eingeführt. Noch drückender wurden diese Maßregeln nach dem Beginne der Französischen Revolution. Der Revolutionskrieg berührte B. in den ersten Jahren nicht, blos das Reichscontingent stand bei der österreichischen Armee, aber 1786 drang Jourdan aus Franken in die Oberpfalz, Moreau aus Schwaben in B. ein. Karl Theodor floh nach Sachsen, seine Minister aber schlossen mit Moreau einen Waffenstillstand ab, die Baiern wurden von der Armee zurückgezogen u. eine Contribution von 10 Mill. Franken versprochen, aber nicht gezahlt, da kurz darauf die Österreicher wieder siegreich vordrangen u. B. befreiten. Der Frieden von Campo Formio unterbrach 1797 den Krieg auf eine für B. nachtheilige Art, denn Österreich sollte Salzburg u. den Theil B-s, welcher den Inn von Tyrol bis zum österreichischen Innviertel begrenzt, erhalten, wodurch B. alle Salzwerke u. beträchtliche Eisenbergwerke verlor. Doch vor Abschluß der Friedensunterhandlungen in Rastadt brach 1798 der Krieg wieder aus. 1795 hatte sich Karl Theodor aufs Neue mit Marie Leopoldine von Österreich vermählt, u. seit dieser Zeit regierte eine Camarilla, welche meist aus Fremden gebildet war, während der Kurfürst selbst sich fast nur mit Andachtsübungen abgab. Am 16. Febr. 1799 st. Karl Theodor. Da der Herzog Karl von Pfalz-Zweibrücken (s. oben IX.) kinderlos gestorben war, so folgte dessen Bruder Maximilian Joseph, Herzog von Pfalz-Zweibrücken, als Kurfürst von B. Mit ihm begann für B. eine neue Zeit: das Spions- u. Inquisitionssystem von Seiten der Regierung, zugleich aber auch das Mißtrauen der Unterthanen, verschwanden, u. trotz des Krieges, in welchen B. mit verflochten war, zeigte sich überall ein freudiges Leben u. Treiben, bis 1801 der Frieden von Luneville den Krieg endete. Durch ihn verlor Pfalz-B. alle Länder jenseit des Rheins, 220 QM. mit 753,000 Ew., aber es bekam dafür die Bisthümer Würzburg, Bamberg, Augsburg, Kempten, Freising, einen Theil von Passau u. Eichstädt, 12 Reichsprälaturen u. 15 Reichsstädte (319 QM. u. 898,000 Ew.); es war für seinen Verlust reich entschädigt u. dazu noch gut abgerundet. An die Spitze des Ministeriums stellte der Kurfürst 1803 den Freiherrn v. Montgelas. Eine Totalreform verkündigte die neue Regierung; die Baierische Zunge des Malteserordens wurde aufgehoben; Religionsfreiheit gegeben, bessere Schuleinrichtungen getroffen, die Universität Ingolstadt 1799 nach Landshut verlegt, die Universität Würzburg 1803 zeitgemäßer organisirt, diejenigen zu Dillingen, Bamberg u. Altdorf aufgehoben, gleichzeitig die Aufhebung der Klöster begonnen (bei Max Josephs Tode waren gegen 200 Klöster aufgehoben), die Landesdirection neu organisirt, die Finanzen geordnet u. bes. die Cultur des Bodens verbessert von 1799–1803 waren in B. 111,566 Tagwerke Landes urbar gemacht worden u. an der doppelten Zahl wurde noch gearbeitet); 1802 wurde ein protestantisches Generalconsistorium in Würzburg niedergesetzt u. 1803 allgemeine Religionsduldung ausgesprochen. 1805 drohte der Krieg zwischen Österreich u. Frankreich das Fortschreiten der Cultur zu hemmen. Der Kurfürst bat den Kaiser Franz II. um Neutralität für seine Staaten, reiste aber gleich darauf (in der Nacht vom 8. zum 9. Sept. 1805) nach Würzburg, wo er auch seine Truppen (26,000 Mann) concentrirte. An demselben Tage hatten die Österreicher den Inn überschritten. Der Kurfürst von B., auf das bisherige Glück der französischen Waffen mehr vertrauend, als auf das der Österreicher, u. von der Unmöglichkeit überzeugt, neutral zu bleiben, erklärte sich für Frankreich u. ließ am 2. Oct. bei Würzburg seine Armee zu den französischen Corps von Marmont u. Bernadotte stoßen. Sie focht in diesem Kriege in Tyrol u. Böhmen, u. der Preßburger Frieden brachte B. großen Gewinn. Der Kurfürst entsagte zwar dem Besitz von Würzburg, erhielt aber dafür ganz Tyrol, Vorarlberg, Burgau, die fehlenden Theile von Passau u. Eichstädt u. Bezirke des südöstlichen Schwabens mit Augsburg (statt 97 QM. mit 200,000 Ew. 583 QM. mit 1,028,000 Ew.). Der Kurfürst nahm am 1. Jan. 1806 den Titel als König mit voller Souveränetät an u. trat zugleich aus dem deutschen Reichsverband u. zum Rheinbunde über.

B) Baiern von Erhebung zum Königreich 1806 bis zu den Unruhen im J. 1848. Das Königreich B. hatte auf einem Flächenraum von fast 1600 QM. gegen 3 Mill. Ew. u. wurde Anfang 1806 noch durch das Fürstenthum Ansbach (68 QM. u. 245,000 Ew.), das es von Frankreich gegen das Herzogthum Berg (54 QM. u. 260,000 Ew.) eintauschte, u. die freie Reichsstadt Nürnberg vermehrt, auch erhielt B. gegen einige Abtretungen an Württemberg die in seinem Gebiet gelegenen, früher Schwarzenbergschen, Öttingschen, Hohenloheschen u. Thurn- u. Taxisschen Gebiete, sowie die mehrerer Grafen. Hierdurch mehrte es sich auf 16361/2 QM. u. 3,231,000 Ew. Die Verhältnisse der Mediatisirten u. des Adels wurden nun geordnet, Gleichheit der Abgaben eingeführt, Städteordnungen gegeben, die Leibeigenschaft definitiv aufgehoben, die Armee in einen Achtung gebietenden Stand gesetzt etc. 1807 erhielt die Akademie der Wissenschaften eine neue zweckmäßige Organisation; 1808 wurde das Mauthwesen neu organisirt, die Staatsauflagen vereinfacht, das Postwesen neu eingerichtet, ein Geheimerathscollegium gebildet, die Generalkreiscommissariate, eine neue Gerichtsordnung u. städtische Polizeiordnung eingeführt, für schnellere Betreibung der Verwaltungsgegenstände neue Administrationsbehörden, eine eigene Section des Ministeriums des Innern für das Kirchenwesen aus katholischen u. protestantischen Räthen gebildet, das Gemeindewesen geordnet, das Land in 15 Kreise getheilt u. am 1. Mai die neue Verfassung nach dem Repräsentativsystem, welche aber in dem Drange der Zeit nicht ins Leben trat, für das Königreich publicirt. Gegen solche Grundreformen fehlte es nicht an Widerstand, am auffallendsten in Tyrol. Zu dem Preußisch-russischen Kriege gegen Frankreich von 1806 u. 1807 stellte B. als Glied des Rheinbundes 30,000 M., die theils in Schlesien, theils in Posen u. Preußen kämpften, aber der Österreichische Krieg gegen Frankreich von 1809 berührte einen großen Theil desselben unmittelbar. Wurden auch die Österreicher durch die Schlacht bei Abensberg u. Eckmühl u. die Gefechte bei Rohr, Landshut u. Regensburg bald wieder aus B. vertrieben, wobei die baierische Armee ruhmvoll focht, so bedrohte dagegen die Tyroler Insurrection Altbaiern beständig, u. der[205] König sendete nicht nur sein Heer gegen die Insurgenten, sondern sah sich genöthigt, zum Schutz des Landes Nationalgarden zu organisiren. Gezwungene Anleihen mußten ausgeschrieben werden u. alle Staatsdiener, Kirchen u. Stiftungen dazu beitragen. Der Friede von Wien am 14. Oct. 1809 brachte neue Veränderungen, denn nach ihm mußte B. das südliche Tyrol an Italien, Ulm u. mehrere andere Landschaften an Württemberg, Schweinfurt u. einige Theile des Mainkreises an Würzburg (491,000 Ew.) abtreten, erhielt aber dafür Salzburg mit Berchtesgaden, das Inn- u. Hausruckviertel, das Fürstenthum Regensburg, die Markgrafschaft Baireuth u. einige württembergische Landstriche (565,000 Ew.), so daß es neue 75,000 Ew. gewonnen hatte u. nun über 3,300,000 Menschen in sich schloß. Das Reich wurde 1810 neu eingetheilt u. die 15 Kreise auf 9 vermindert. Der Geschäftsgang der Ministerien wurde geordnet, 4 protestantische Generaldekanate eingeführt u. dem baierischen Gesetzcodex vom 1. Jan. 1811 an in allen Provinzen gesetzliche Kraft gegeben. Die Staatsschulden, die sich auf 90 Mill. Gulden beliefen, wurden 1811 liquidirt. 1812 marschirten 30,000 M. mit den Franzosen nach Rußland; das Fußvolk fand unter Deroy u. Wrede an der Düna, die Reiterei an der Moskwa u. auf dem großen Rückzuge ihr Grab; im November d.i. gingen noch. 10,000 M. Ersatzmannschaften nach, welche theils in den Oder-, theils in den Weichselfestungen verwendet wurden. Eine neue Armee wurde 1813 gebildet, von welcher eine Division zum französischen Heere stieß, während der übrige Theil unter dem Feldmarschall Wrede am Inn eine Stellung gegen Österreich einnahm. Am 8. Oct. d. J. wurde ein Vertrag zu Ried mit Österreich geschlossen, in dessen Folge sich B. gegen Frankreich wendete, wogegen ihm der freie Besitz seiner Staaten gesichert wurde. Bewogen wurde der König zu diesem Schritte durch die Garantie Österreichs für den Status quo seiner Staaten, durch den Abmarsch des Augereauschen Corps, in Folge dessen B. seinen Feinden Preis gegeben wurde, durch die gespannten persönlichen Verhältnisse Max Josephs zu Napoleon u. durch die Opfer, die eine fortgesetzte Allianz mit Frankreich augenscheinlich gefordert hätte. Unter der Führung Wredes fochten die Baiern bei Hanau u. 1814 unter der des Kronprinzen bei Brienne, Arcis sur Aube u. m. a. Punkten in Frankreich, u. trugen so wesentlich zu Napoleons Sturz bei. Durch sein wohlgeordnetes Heer u. seine Landwehr zu einer bedeutenden Macht, der dritten Deutschlands, erhoben, sprach B. auf dem Wiener Congreß gegen Sachsens Einverleibung in Preußen u. gegen die Errichtung eines Deutschen Bundes, u. zeigte deutlich, daß es Ansprüche mache, gleich anderen Staaten gleicher Größe als Europäische Macht betrachtet zu werden, Endlich gab es nach u. trat dem Bunde bei, auch machte es zu dem Feldzuge von 1815 große Anstrengungen, ohne jedoch zum ernstlichen Kampf zu kommen. Nach völliger Ausgleichung aller streitigen Punkte, hatte B. zwar Tyrol, Salzburg, das Inn- u. Hausruckviertel an Österreich wieder abgegeben, dagegen aber Würzburg, Aschaffenburg u. einen Theil von Fulda u. der Rheinpfalz erhalten. Es umfaßte nun auf 1471 QM. 3,377,000 E, v.; das Land war überall abgerundet u. blos die Rheinpfalz außer Verbindung mit dem Hauptlande. Der Minister Montaelas hatte durch seine Opposition gegen den Deutschen Bund u. das Bundesgericht so viele Stimmen gegen sich erhalten, daß der König während seines Aufenthalts in Wien im Winter von 1816 zu 1817, von der Partei seiner Gegner in Österreich gedrängt, sich entschloß, den geprüften Freund aufzuopfern. Gleich nach des Königs Rückkehr nach München, am 2. Febr. 1817, wurde Montgelas seines Dienstes entlassen, ein neues Ministerium gebildet u. der Staatsrath neu organisirt. Dieser theilte das Reich von Neuem in 8 Kreise (Isar-, Unterdonau-, Regen-, Oberdonau-, Rezat-, Obermain-, Untermain- u. Rheinkreis) u. setzte zur Vorschule einer Repräsentativverfassung die alljährige Zusammenberufung eines Landraths in jedem derselben fest; eine Einrichtung, die aber damals blos in dem Rheinkreise, für die anderen erst später ins Leben trat. Die protestantischen Kirchenangelegenheiten wurden neu geordnet u. durch Abschluß des Concordats am 5. Juni 1817 auch die der Katholiken regulirt. Diesem zu Folge sollten künftig in B. 2 Erzbisthümer (München u. Bamberg) u. 6 Bisthümer (Passau, Regensburg, Augsburg, Eichstädt, Würzburg u. Speier) bestehen. Um aber die Organisation des Reichs zu vollenden u. dem Art. 13 der Bundesacte nachzukommen, proclamirte der König am 26. Mai 1819 ein Grundgesetz, gegründet auf Repräsentation aller Stände, u. gab so B. die Constitution; über sie s. Baiern (Geogr.). Am 4. Febr. 1819 wurde die 1. Ständeversammlung eröffnet u. am 5. die Öffentlichkeit der Verhandlungen beschlossen. Wegen der Adresse der Reichsräthe an den König, sowie wegen des von der Armee zu leistenden Eides auf die Verfassung kam es zu lebhaften Debatten, u. die Reichsräthe verwarfen selbst die Einführung der Kreislandräthe, obgleich der Kronprinz für dieselbe stimmte. Auch über das Budget kam es zu harten Kämpfen; trotz einer Einnahme von mehr als 28 Mill. Gulden zeigte sich ein Deficit von 2 Mill., u. die Regierung fand es endlich am 16. Juli für gut, die Ständeversammlung zu schließen, da die liberale Partei in der 2. Kammer Einfluß auf die öffentliche Meinung gewann, doch hatten die Verhandlungen die gute Folge, daß im Staatshaushalt größere Ökonomie eingeführt wurde. Im I. 1819 erhoben sich in Würzburg (4. u. 5. Aug.), wie zu gleicher Zeit an mehreren anderen Orten in Deutschland einige Unruhen; man verfolgte die Juden u. zwang dieselben, die Stadt zu verlassen; durch Militärgewalt mußte die Ordnung hergestellt werden. Die Bundesbeschlüsse vom 20. Septbr. 1819 (s. Deutschland [Gesch.]) wurden zwar publicirt, aber mit ausdrücklicher Berufung auf die Souveränetät, blos in so weit sie mit der Verfassung u. den bestehenden Gesetzen zu vereinigen wären, für maßgebend erklärt. Im Widerspruch hiermit nahm der Erzbischof von München den schon auf die Constitution geleisteten Eid zurück, u. der Bischof von Eichstädt weigerte sich, denselben zu leisten, wenn nicht durch eine Clausel in demselben die Rechte des Papstes u. der Kirche gesichert würden. Als der 2. Landtag, im Januar 1822 eröffnet u. am 2. Juni geschlossen, zusammentrat, lieferte der Staatshaushaltsetat ein im Ganzen überaus günstiges Resultat, denn die Einnahme war von 28 Mill. auf 34 Mill. gestiegen, u. statt des Deficits zeigte sich ein beträchtlicher Überschuß. Auf Antrag der Stände ward die Militäradministration vereinfacht[206] u. eine Landwirthschaftliche Schule gegründet, die Anlegung einer Reichsbank aber von der 2. Kammer verworfen. Die Regierung unterstützte die Sparkassenvereine u. den Vorschlag zu einem Creditvereine für baierische Gutsbesitzer. Der 3. Landtag von 1825, der am 12. Sept. geschlossen ward, machte der Regierung den Vorwurf, daß ihre Administration die theuerste von allen sei, indem sich, aller Ersparnisse ungeachtet, die auf B. lastende Schuldenmenge seit 1820 um nichts verringerte; auch die Bodencultur u. die Rechtsverwaltung wurden getadelt u. von vielen Mitgliedern der Kammern Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens gewünscht. Die Einführung der Kreislandräthe ward beschlossen. Kurz darauf, am 13. Oct. 1825, starb der König Maximilian I. Joseph, welchem das Wohl seines Volkes wahrhaft am Herzen lag. Ihm folgte sein Sohn Ludwig I., der bisher zu Würzburg residirt hatte. Durchgreifende Reformen wurden sogleich im Staatshaushalte vorgenommen, mehrere als überflüssig erkannte Behörden aufgehoben, die kostbare Garde zu Fuß u. zu Pferd in Linientruppen verwandelt, die Kreisregierungen vereinfacht u. jeder Minister persönlich verantwortlich gemacht, mit den für sein Ministerium bewilligten Fonds auszukommen. Die Censur für alle nichtpolitischen Blätter wurde aufgehoben u. dem Ministerium des Innern eine neue Section, der oberste Kirchen- u. Schulrath, beigegeben, in welcher auch die Protestanten vertreten wurden. Beim Militäretat wurde jährlich mehr als 1 Mill. erspart u. dem Schuldentilgungsfond zugewiesen, u. zur Erleichterung des Landmannes die Ablösung der Zehnten u. der ständigen Dominicalgefälle von den Behörden kostenfrei vorgenommen. Für die Verschönerung der Hauptstadt München war König Ludwig sehr thätig; es wurden nach u. nach unter ihm die Glyptothekvollendet, die Pinakothek, der Neue Königsbau, der Saalbau am Hofgarten, das Bibliothek- u. Archivgebäude, der Wittelsbacher Palast, die Feldherrenhalle, das Siegesthor errichtet, die Ruhmeshalle mit der Bavaria begonnen, das Isarthor restaurirt, die protestantische Kirche, Ludwigskirche, Allerheiligenkapelle, die Mariahilfkirche in der Vorstadt Au erbaut, das Campo Santo aufgeführt, der Obelisk zum Andenken an die in dem Feldzug in Rußland gefallenen Baiern, das Monument des Königs Max I. auf dem Max-Josephsplatze u. die Reiterstatue des Kurfürsten Max I. auf dem Wittelsbacher Platze aufgestellt etc. Auch in den Provinzen wurden großartige Bauten unternommen, unter diesen bes. die Befreiungshalle bei Kellheim u. die Walhalla (s.d.) bei Regensburg, letztere als ein Ehrentempel für verstorbene Deutsche, welche sich durch That u. Schrift ausgezeichnet; auch nahm König Ludwig die Idee von dem Kanal, der durch den Main den Rhein mit der Donau verbinden sollte, wieder auf (s. Ludwigskanal); 1827 verlegte er die Universität von Landshut nach München. Zur Beförderung des Handels u. der Gewerbe schloß der König am 12. April 1827 einen Zollvertrag mit Württemberg, an welchen sich auch die beiden Hohenzollern anschlossen u. durch welchen Freiheit des Verkehrs gegenseitig zwischen diesen Staaten hergestellt wurde. Seit 1827 wurden, den bis jetzt nicht erfüllten Stipulationen des Concordats zu Folge, mehrere geistliche Orden u. Klöster, namentlich (seit 1834) die Benedictiner in einem eigenen Stift zu Augsburg u. 3 Klöster, sowie bes. Frauenklöster, namentlich die Barmherzigen Schwestern, wieder hergestellt u. durch ein königliches Rescript in Rhein-B. das bestandene vereinigte Seminar der Schullehrer für Protestanten u. Katholiken getrennt; für die protestantische Geistlichkeit entwarf das Oberconsistorium neue Disciplinargesetze u. führte eine strenge Beaufsichtigung für dieselbe ein. Diese letzteren Maßnahmen waren Folgen des Einflusses, den der Minister des Innern, v. Schenk, ausübte; dieser machte sich auch bei anderen Gelegenheiten zum Nachtheil der früher geübten Toleranz u. des liberalen Regierungswesen geltend, bis dieser Minister im Jahre 1831, wo die Ereignisse des vorhergegangenen Jahres noch lebhaft die Gemüther erregten u. die Mißstimmung in Folge einer die Preßfreiheit beschränkenden Verordnung zunahm, sein Portefeuille abgab. Im Übrigen berührte die politische Bewegung des Jahres 1830 B. fast gar nicht. Über den Streit B-s mit Baden wegen der Pfalz nach dem Tode des Großherzogs Ludwig, der mit der Verzichtleistung B-s endigte, vgl. Baden (Gesch.) V. B). Auf dem 4. Landtag von 1828 wurde der Militärgerichtsstand in bürgerlichen Rechtssachen bestimmt u. an die Civilgerichte verwiesen, auch die Organisation der Landräthe vollendet; auch hier war ein finanzielles Deficit nicht ganz zu vermeiden. Auf dem lebhaften 5. Landtage von 1831, der am 1. Mari begann u. den 29. Dec. schloß, wurde die Civilliste u. der Militäretat beträchtlich verringert. Der schroffe Gegensatz, in welchen die beiden Kammern während der Dauer dieses Landtages traten, führte zu vielen unfruchtbaren Debatten u. veranlaßte, daß die Regierung den liberalen Forderungen weniger entgegenkam. Die Presse wurde strenger überwacht u. in ihrer Freiheit beschränkt. Nur der Rheinkreis blieb von dieser Maßregel verschont. Die Folge davon war, daß in jener Provinz jetzt eine Menge Tageblätter von hyperliberaler Tenden, entstanden, als der Westbote, die Tribüne etc. u. als nun die Regierung auch dort eingreifen wollte, ein Verein für Unterstützung der freien Presse sich bildete, welcher in mehreren Gegenden des übrigen Deutschlands Anklang fand. Die Unzufriedenheit des Landes mit der Regierungsweise der zum Theil neu eingetretenen Minister steigerte sich zur allgemeinen Aufregung, als am 27. Mai 1832 das Hambacher Fest (s.d.) u. an demselben Tage das Constitutionsfest zu Gaibach bei Würzburg, sowie mehrere Aufläufe zu Nürnberg, Speier, Dürkheim, Grünstadt, Oggersheim stattfanden. Die Regierung schritt ernstlich ein, beschränkte auch in Rhein-B. die Presse u. sendete den Feldmarschall Fürst Wrede als außerordentlichen Commissär mit einem Truppencorps in den Rheinkreis, um die gestörte Ordnung wieder herzustellen. Er kam am 26. Juni 1832 nach Speier u. löste seine Aufgabe schnell u. glücklich. Die Häupter der Revolutionspartei hofften umsonst auf einen allgemeinen Aufstand; die meisten flüchteten nach Frankreich u. in die Schweiz u. einige wurden verhaftet. Schon mit Ende Juli konnte der Rheinkreis, ohne daß ein Tropfen Bluts vergossen worden wäre, als völlig beruhigt betrachtet werden u. der Fürst Wrede denselben wieder verlassen. In anderen Provinzen wurden bes. die Redacteure der öffentlichen Blätter zur Untersuchung gezogen u. dort u. in Rhein-B. Personen, die sich mit Reden gegen den König u. die Regierung vergangen[207] hatten, zu Gefängniß, Zuchthausstrafe, Abbitte vor dem Bildniß des Königs etc. verurtheilt. 1832 wurde der 2. Sohn des Königs, Prinz Otto, zum König von Griechenland erwählt u. reiste schon zu Ende dieses Jahres dahin ab. Ihn begleitete eine Brigade baierischer Truppen, um dort bis zur Errichtung griechischer Truppen den Dienst zu versehen (s. Griechenland). 1833 zeigten sich wiederum Spuren von Unordnungen. So kam es zu Neustadt an der Hardt, am Jahrestag des Hambacher Festes, zu Aufläufen, denen das Militär mit den Waffen steuerte. Die Anklage Wirths, Siebenpfeifers u. Anderer, daß sie die Verfassung Deutschlands hätten umstoßen wollen, endigte mit der Freisprechung der Angeklagten. Ein neuer Proceß dagegen führte zur Verurtheilung Wirths zu zweijähriger Festungsstrafe. Auf dem Wege zum Gefängniß versuchten gegen 20 Unbesonnene, ihn zu befreien, die 2 Mann seiner Bedeckung wehrten sich aber tapfer, u. Wirth protestirte selbst gegen diesen Befreiungsversuch. Die 20 Mann entflohen größtentheils über die französische Grenze, die Ergriffenen wurden zu harten Strafen, ja selbst zum Tode verurtheilt. Durch Vertrag vom 15. Mai 1833 schloß sich B. mit Württemberg an den Preußischen Zollverband u. gab damit Veranlassung zum Allgemeinen deutschen Zollverein vom 1. Juni 1834. Der 6. Landtag, vom 8. März bis 28. Juni 1834, zeigte sich, vorsichtig gemacht durch die Folgen der revolutionären Bewegung, der Regierung willfährig. Er bewilligte zur Festung Ingolstadt 18,310,000 Fl., verbot, in auswärtigen Brandversicherungsanstalten zu versichern, u. faßte Beschlüsse über Ansässigmachung u. Verehelichung, reducirte jedoch die Civilliste von 3 Millionen auf 2,350,000 Gulden. Im April 1835 kehrte der König von einer Reise nach Griechenland, wo er seinen Sohn besucht hatte, zurück. Im Herbst dieses Jahres ward B. auch von der Cholera heimgesucht. 1835 wurde die Eisenbahn von Nürnberg nach Fürth, die erste in Deutschland, eröffnet u. dadurch das Zeichen für viele andere in Deutschland gegeben. Später wurde die von Augsburg nach München begonnen, 1840 vollendet u. 1849 bis Hof weitergeführt. 1837 erfolgte die Umwandlung der Namen der Kreise in die von Provinzen (s. Baiern [Geogr.]). Mit dem Rücktritt des Fürsten von Öttingen-Wallerstein vom Ministerium des Innern u. nach dessen Ersetzung durch den Staatsrath v. Abel gewann die ultramontane Partei, deren Einfluß schon vorher sich in B-s innerer Politik geltend machte, die Oberhand. Ein zeichen hiervon war der Befehl, daß jeder Soldat od. Landwehrmann, gleichviel ob Katholik od. Protestant, bei der Erhebung des Venerabile niederknien solle, ein Befehl, der jedoch später einigermaßen modificirt wurde. Auch für die Protestantische Kirche wurde neuen, dem Fortschritt huldigenden Veränderungen gewehrt. An den religiösen Wirren, die sich 1837 über die Gemischten Ehen in Preußen zwischen Katholiken u. Evangelischen erhoben, nahm die bairische Presse, bes. die neue Würzburger Zeitung, lebhaft gegen Preußen Partei, u. erst wiederholte Reclamationen Preußens an die Regierung vermochten einen ruhigeren Ton hervorzubringen. Gegen die ultramontane Tendenz der Regierung erhob sich auf dem 7. Landtage von 1837, vom 1. Febr. bis 4. Novbr., eine starke Opposition. Die Verhältnisse der Klöster zum Staat führten zu heftigen Debatten, u. die Kammer der Abgeordneten brachte hierüber mehrere beschränkende Maßregeln, durch welche deren Anwachsen auf Staatskosten, das Terminiren etc. untersagt werden sollte, an die Kammer der Reichsräthe. 1837 zählte man gegen 90 (darunter 40 Franziskaner- u. Kapuziner-) Klöster in B., deren 1818 nur 13,1831 nur 42 bestanden hatten. Im Übrigen befaßte sich der Landtag meist mit den materiellen Interessen des Landes u. ergab das erfreuliche Resultat, daß die Einnahmen des Staates die Ausgaben um eine nicht unbedeutende Summe überwogen. Am 24. August 1839 wurde die 2. Kammer aufgelöst u. neue Wahlen vorgenommen. Der 8. Landtag trat den 8. Januar 1840 zusammen u. wurde den 14. April geschlossen. Er beschäftigte sich hauptsächlich mit materiellen Angelegenheiten, der Sanctionirung einer Bairischen Wechsel- u. Hypothekenbank u. den Zollverhältnissen u. endigte unter großer Aufregung wegen heftiger Äußerungen des Ministers v. Abel gegen. seinen Vorgänger, den Fürsten von Öttingen-Wallerstein (s.d.); im Übrigen blieb jedoch die Frage über die Verwendung der sogenannten Ersparnisse eine ungelöste, u. kam auch auf dem nächsten Landtage 1842. nicht zur Entscheidung. Am Ende des Jahres 1840 riefen die kriegerischen Aussichten auch in B. militärische Rüstungen hervor. 1841 erhielt die confessionelle Spaltung im Lande bes. Nahrung durch die fulminanten Predigten des Hofpredigers Eberhard in München gegen den Protestantismus; durch seine Absetzung wurde der öffentlichen Stimme Rechnung getragen, indeß auch im Mai die Redemptoristen zu Alten-Ötting eingesetzt. Im October 1842 fanden große Festlichkeiten statt theils bei der Eröffnung der Walhalla (s.d.) bei Regensburg u. der Grundsteinlegung der Befreiungshalle unweit Kellheim, theils gelegentlich der Vermählung des Kronprinzen Max mit der Prinzessin Marie. von Preußen. Die Eröffnung des 9. Landtags von 1842–43 erfolgte am 20. November durch den König; Graf Seinsheim wurde als Präsident der Kammer der Abgeordneten bestätigt. Der Antrag auf Zurücknahme der Olore hinsichtlich der Kniebeugung der protestantischen Soldaten vor dem Venerabile im Dienste erhielt von der Kammer der Reichsräthe keine Zustimmung, während die Anträge auf Erleichterung in der Preßgesetzgebung angenommen wurden; der Antrag auf Borage eines Gesetzes über Verantwortlichkeit der Minister wurde auch durch die Kammer der Reichsräthe unterstützt, während dies bei einem anderen Antrage auf Gewährung einer allgemeinen Civil- u. Criminalgesetzgebung mit Öffentlichkeit u. Mündlichkeit nicht der Fall war; das Eisenbahngesetz (Rheinbairische Bahn von Hof nach Lindau) wurde nach langer Berathung votirt, jedoch nicht ohne wiederholte Berührung der alten Principienfrage wegen des Verwendungsrechtes der finanziellen Erübrigungen, die für die abgelaufene Finanzperiode wieder auf 11 Mill. angegeben wurden. Das Budget ward ohne weitere Schwierigkeiten angenommen. Am 30 August 1843 folgte der Schluß des Landtags. Dag Anfangs gefährdet scheinende Einverständniß zwischen Regierung u. Abgeordneten war völlig hergestellt; namentlich da in dem hauptsächlichsten Differenzpunkt, hinsichtlich des von Regierung u. Ständen gleicherweise beanspruchten Rechtes über die[208] Überschüsse der Einnahme zu verfügen, die Regierung den Wünschender Kammern Rechnung getragen hatte. Gegen Ende des Jahres 1843 erhielt die Septemberrevolution in Griechenland das Land in Aufregung, während sie die Regierung bis ins nächste Jahr beschäftigte u. den lebhaftesten diplomatischen Verkehr mit den Großmächten (bes. durch Fürst Wallerstein) veranlaßte. Für die unter den drückendsten Verhältnissen in Griechenland zurückgebliebenen Deutschen u. bes. Baiern wurden durch das ganze Land ergiebige Sammlungen veranstaltet, wodurch den Meisten derselben die Rückkehr ins Vaterland ermöglicht wurde. Der Anfang des Jahres 1844 war durch Pöbelexcesse in Fürth während der Neujahrsnacht bezeichnet; Ähnliches wiederholte sich am 1. u. 3. Mai in München in einem Biertumulte, bei dem über 30 Brauhäuser zerstört wurden; auch ein Aufstand der Festungsarbeiter in Ingolstadt im Juni ward erst durch militärische Maßregeln unterdrückt. Unangenehmen Eindruck machte der im Februar veröffentlichte Erlaß der Regierung, wonach im Lande jede Theilnahme an dem protestantischen Gustav-Adolfs-Vereine untersagt wurde. Dagegen trat im November hinsichtlich der Verordnung über die Kniebeugung der Protestanten eine Milderung ein. Die bereits im October 1840 eröffnete München-Augsburger Bahn war im Laufe des Jahres 1844 an den Staat abgetreten worden. Im August fand die Eröffnung der Eisenbahn zwischen Nürnberg u. Bamberg, im November die der Bahnstrecke von Augsburg nach Donauwörth statt. Der im Jahre 1845 auch in B. Sympathie findende Deutsch-Katholicismus stieß bei der Regierung auf energischen Widerstand; eine Verfügung aus dem Ministerium des Innern vom April wies die Polizeibehörden an, jede Theilnahme an demselben, da er nur gefährliche Tendenzen verfolge, vom strafrechtlichen Standpunkt aus als Hochverrath zu behandeln. 1845 wurde auch der Ludwigskanal (s.d.) beendigt. Am 5. December 1845 wurde der 10. Landtag eröffnet; mehreren zu Abgeordneten gewählten Staatsdienern, vorzugsweise Protestanten, war von der Regierung der Urlaub dazu verweigert worden. Präsident der Kammer der Reichsräthe wurde der Fürst v. Leiningen, der der 2. Kammer v. Rotenhan. Die erste wichtigere Berathung in der Letzteren betraf die unverhältnißmäßige Vertretung der Pfalz im Landtage, u. ihr Anspruch auf Ergänzung ward anerkannt. Mehrtägige Debatten fanden statt über einen, zuletzt modificirt angenommenen Gesetzentwurf hinsichtlich der in einzelnen Fällen aufzuhebenden Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen in der Pfalz. Inzwischen hatte in der 1. Kammer der Fürst von Wrede eine Reihe bedeutungsvoller Anträge gestellt, mit denen die heftigen kirchlichen Streitigkeiten begannen, welche diesen Landtag auszeichneten. Unter diesen Anträgen zeichneten sich bes. aus, daß die Regierung keine neuen Klöster mehr errichten lassen u. keine geistlichen Genossenschaften gestatten möchte, welche den religiösen Frieden zu stören drohten (wobei man die Redemptoristen im Sinne hatte), welche beide Anträge angenommen wurden. Auch aus dem Schoße der protestantischen Kirche wurden dem Landtage mehrere Beschwerden vorgelegt: wegen Untersagung der Berathung wichtiger kirchlicher Fragen in den jüngsten Generalsynoden durch die königlichen Commissäre, wegen Erschwerung der Bildung neuer protestantischer Gemeinden, wegen Beschränkung des Gottesdienstes zerstreut wohnender Protestanten u. wegen des Confessionswechsels Minderjähriger. Die beiden ersten Beschwerden, denen unterdessen durch königliche Decrete Abhülfe zugesagt war, wurden zurückgezogen; die 2 übrigen dagegen führten zu den heftigsten confessionellen Streitigkeiten u. Angriffen, doch entschied sich endlich die Kammer für die Protestanten. Auch in der Kammer der Reichsräthe fanden diese Beschwerden willige Aufnahme; da jedoch das Ministerium die Auslieferung der erforderlichen Urkunden verweigerte, erfolgte kein eigentlicher Beschluß in der Sache. Die Herstellung einer verfassungsmäßigen Preßfreiheit fand warme Fürsprache in der 2. Kammer, in beiden Kammern das Princip der Öffentlichkeit u. Mündlichkeit. Unter den materiellen Interessen stand die Bierfrage obenan, bes. hervorgerufen durch die groben Excesse im Jahre 1844; beide Kammern sprachen sich namentlich für Aufhebung der Biertaxe aus. In der Eisenbahnfrage entschied sich die 2. Kammer für den Bau der Bahnen Salzburg-Ulm, Nürnberg-Regensburg u. von Baireuth nach Böhmen auf Staatskosten. Der Schluß der Kammern erfolgte am 24. Mai 1846. Der Landtagsabschied wies gerade die wichtigsten Anträge der Stände, als nicht zu ihrer Competenz gehörig, zurück, als: höhere Besoldung der Schullehrer, Verhinderung der Klosterzunahme, Entfernung der Redemptoristen. Im Mai 1846 fand ein theilweiser Wechsel im Ministerium statt; Justizminister v. Schrenk trat sein Portefeuille an seinen Sohn ab, Baron v. Gise das Ministerium des Äußern an den Grafen v. Bray. Im August trat in der Nachcensur für ausländische Blätter einige Milderung ein; doch blieben einige Journale noch immer ganz verboten. Ebenso blieb der Gustav-Adolfs-Verein verboten. Die Redemptoristen griffen um sich. Dennoch aber war das Ministerium mehr u. mehr wankend geworden. Die Wirksamkeit der drei letzten Ständeversammlungen war nicht ohne Erfolg auf die Regierung geblieben. Zeugniß von der sich vorbereitenden Umgestaltung gab schon im Januar 1847 die Errichtung eines besonderen Ministeriums für Cultus u. Unterricht, womit v. Abel aus dem Lieblingskreise seines Wirkens gestellt wurde. Die Forderung des Indigenats für eine fremde Dame (s. Lola Montez) von Seiten des Königs war der angebliche Grund, weshalb das Ministerium seine Entlassung einreichte, welche auch nach kurzem Zögern am 13. Februar 1847 vom Könige angenommen wurde. Zu-Rhein, Maurer u. Zenetti traten als provisorische Minister ein u. erfüllten die nächste Aufgabe, welche der König ihnen stellte, nämlich energisches Einschreiten gegen die ultramontane Partei. Zunächst wurden 9 Professoren u. Doctoren der Münchener Universität, bekannt wegen ihrer strengkirchlichen Gesinnung, darunter Lassaulx, Höfler, Phillips, Döllinger, pensionirt od. versetzt. Die Entsetzung des Ersteren führte am 1. Mai von Seiten der ihm zugethanen Studenten zu Straßentumulten. Die Reformen begannen mit einer königlichen Entschließung vom 26. Mai, welche die Grundlagen der neuen Gesetzgebung im Civil- u. Strafverfahren, sowie die damit zusammenhängende Gerichtsorganisation bestimmte. Der zum Zweck der Bewilligung einer[209] höheren Zinsgewährung für die Eisenbahnanlehen berufene u. am 29. September eröffnete außerordentliche Landtag von 1847 führte jedoch den baldigen Sturz des neuen Ministeriums, wenn auch nur mittelbar, herbei. Präsident der 2. Kammer wurde wieder v. Rotenhan. Nach Vorlage des Gesetzentwurfs hinsichtlich der Eisenbahngeldfrage wandten sich die Kammern sofort einer größeren Anzahl von Anträgen zu, die ohne Widerspruch der Regierung aus ihrer Mitte gestellt wurden. In der Kammer der Reichsräthe fand der 1. Antrag auf Aufgeben der Anonymität in den Sitzungsprotokollen der 1. Kammer einstimmige Annahme; so wurden auch hier die Anträge der Kammer der Abgeordneten auf Preßfreiheit angenommen, freilich nicht ohne Vorwürfe gegen das gegenwärtige Ministerium, das sich der streng katholischen Partei gegenüber jetzt nicht weniger hart zeige. Auch in Vertheidigung des Princips der Öffentlichkeit u. Mündlichkeit, wie hinsichtlich der Trennung der Justiz u. Verwaltung stimmten beide Kammern überein. Die eben überstandene Theuerungszeit gab Veranlassung zu verschiedenen Anträgen auf Schutzmaßregeln gegen die Noth der niederen Klassen, die in beiden Kammern angenommen wurden. Erst hiernach schritt man an die Berathung der Eisenbahnfrage, wobei endlich der Regierung die nöthigen Mittel votirt wurden. Danach erfolgte am 30. November die Auflösung u. zugleich die Entlassung des Ministeriums. Das neue Ministerium bestand aus dem Grafen Wallerstein, Staatsrath Berks, Präsident Beisler u. Steuerdirector Heres; sein erster Erlaß am 16. December, die Freigebung der Presse für innere Angelegenheiten betreffend, machte einen günstigen Eindruck; ebenso die durch Rescript vom 17. Februar 1848 verfügte Auflösung des Ordens der Redemptoristen. Das Leichenbegängniß des am 29. Januar 1848 gestorbenen, durch seine ultramontanen Intentionen bekannten alten Görres wurde von den Anhängern desselben zu einer Demonstration gegen die liberale Umgebung des Königs benutzt, an welcher beiderseits sich bes. Studenten zu München betheiligten u. welche bald zu blutigen Reibungen u. Straßenaufläufen führte. Dies bestimmte den König am 9. Februar 1848 zur Schließung der Universität München. Da eine Versammlung der Studenten am nächsten Tage durch Gensdarmen auseinandergesprengt wurde, so erhoben sich die bei dieser Maßregel vielfach betheiligten Bürger, hielten am 10. Februar eine Versammlung auf dem Rathhause u. begleiteten eine Deputation an den König, welche Zurücknahme des Beschlusses erwirken sollte, in Masse zur Residenz. Der König, Anfangs unentschlossen, gab endlich den Wünschen nach; die Universität wurde wieder eröffnet, aber die Aufregung, jetzt reichlich genährt u. ausgebeutet von den Ultramontanen, blieb. Und in dieselbe hinein fielen die ersten Nachrichten von der Februar revolution in Paris. Am 2. März brachen zuerst wiederholt Unruhen in München aus. Die Wohnung des Ministers Berks wurde verwüstet; Gleiches geschah am Ministerium des Innern, einem Theile der Residenz etc. Gegen das Militär wurden Barrikaden errichtet, u. erst die Landwehr stellte die Ordnung wieder her. Unterdessen waren die allgemeinen Wünsche des deutschen Volkes durch Adressen bereits vor den König gebracht worden, worauf am 3. März eine königliche Entschließung des Inhalts erfolgte: die Kammer der Abgeordneten, da sie eine von den ursprünglichen Wünschen der Wähler abweichende Zusammensetzung habe, solle aufgelöst u. eine neue sofort gewählt werden, welche den 31. Mai zusammentreten werde. Das hatte aber Niemand verlangt, u. die weite Hinausschiebung des erwähnten Termins erregte außerdem neues Mißtrauen, als wolle die Regierung nur Zeit gewinnen. Dazu kam das Gerücht von heranziehenden Truppen. Als daher am 4. März Fürst Wrede, nach Abdankung der Minister Dictator von etwa 1 Stunde, plötzlich Generalmarsch schlagen ließ, stürzten die Bürger zu den Waffen, läuteten die Sturmglocken, erbrachen das bürgerliche Zeughaus, u. in kurzer Zeit waren etwa 4000 M. Landwehr aufgestellt. Im Namen des Königs sicherte Prinz Karl den Bürgern die Berufung der Stände auf den 16. März zu. Und als in neuem Mißtrauen am 6. März die Stadt sich wieder mit erregten Haufen füllte, u. nun unbedingte Erfüllung aller Forderungen unter Drohungen verlangt wurde, in welche sich bereits das Wort Republik mischte: da erschien die königliche Proclamation, wonach alle verlangten Gesetzentwürfe den Ständen vorgelegt werden, Preßfreiheit u. Beeidigung des Heeres aber sofort eintreten sollten. Schon am Nachmittage leistete die gesammte Garnison den Verfassungseid. Zugleich entstanden Freicorps der Studenten, Künstler u. Bürgersöhne, zur Unterstützung der Bürgergarde. Die Ruhe ward, einzelne tumultuöse Auftritte gegen mißliebige Personen in Augsburg, Aschaffenburg, Würzburg etc. abgerechnet, nicht wieder gestört. Den König Ludwig bewogen die Erfahrungen der vorhergegangenen Tage, so wie das Verhältniß zu dem ihm aufgedrängten Ministerium, welches sein Vertrauen nicht hatte, am 20. März zu Gunsten des Kronprinzen Maximilian auf die Krone zu verzichten.

C) Von der Thronbesteigung des Königs Maximilian II. bis zum Aufstand in der Pfalz im April 1849. Die Aufregung, welche durch das Gerücht hervorgerufen war, König Ludwig sei von gewisser Seite her zur Abdankung förmlich gezwungen worden, verschwand erst, nachdem eine Bürgerdeputation sich von der Grundlosigkeit desselben überzeugt hatte. Am 21. März leisteten bereits Militär u. Bürgerwehr in München den Eid auf die Verfassung. Die Proclamation des neuen Königs machte einen guten Eindruck, ebenso sein politisches Glaubensbekenntniß, das er bei Eröffnung des Landtages am 22. März 1848 ablegte. Bis Ende März war auch die vollständige Zusammensetzung eines neuen populären Ministeriums gelungen: v. Thon-Dittmer (schon seit 6. März) für das Innere, Heintz für Justiz, v. Lerchenfeld für die Finanzen, Weishaupt für den Krieg u. Graf Bray für das Außere. Der Landtag berieth (die 2. Kammer unter Kirchgeßners Vorsitz) rasch die wichtigsten von der Regierung vorgelegten Gesetzentwürfe über Amnestie, Wahlergänzung für die Pfalz, ein Wahlgesetz für das Parlament, ein Preßgesetz, Aufhebung der standes- u. gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, Aufhebung, Fixirung u. Ablösung von Grundlasten, ein neues Wahlgesetz, Initiative, Ministerverantwortlichkeit, Capital- u. Einkommensteuer, Aufhebung des Jagdrechtes auf fremdem [210] Grund u. Boden, Aufhebung des Lehnsverbandes etc. Sämmtliche Gesetze wurden, meist modificirt, angenommen. Ebenso der Gesetzentwurf für Aufnahme eines, durch die Zeitverhältnisse nothwendig gewordenen freiwilligen Staatsanlehns von 7 Mill. Die Kammer der Reichsräthe hatte die Öffentlichkeit für ihre Sitzungen beschlossen. Der mit dem förmlichen Schlusse des Landtags (am 30. Mai) am 5. Juni veröffentlichte Landtagsabschied enthielt die Sanction sämmtlicher proponirter Gesetze, 20 an der Zahl, in der von den Kammern beliebten Fassung. Den außerdem ausgesprochenen Wünschen wurde eine geeignete Würdigung zugesichert. Unterdessen waren, bereits am 18. April, die Wahlen für das Deutsche Parlament im ganzen Lande vorgenommen worden u. meist in liberal constitutionellem Sinne ausgefallen. Excesse verschiedener Art waren noch immer nichts Seltenes; der 1. Mai ging namentlich in München nicht ohne den üblichen Bierkrawall ab, u. in Bamberg fiel Ähnliches vor. Um so eifriger sorgte die Regierung für Organisation der Volkswehr; mehr als 50,000 Musketen wurden aus den Zeughäusern an dieselbe abgegeben. Veranlassung zu allgemeiner Aufregung gab die bezüglich der Huldigungsfeier für den Reichsverweser von der Regierung getroffene Bestimmung, daß dabei das erste Hoch dem Könige gelten u. Landwehr u. Freicorps nur durch Deputationen vertreten sein sollten; die Regierung sah sich endlich veranlaßt, der ursprünglichen Bestimmung Folge zu leisten. Unter dem 12. August wurden durch königlichen Erlaß die demokratischen Vereine verboten, da sie Einführung einer demokratischen Republik bezweckten. Vielleicht in Verbindung mit dieser Maßregel stand ein am 21. August in München ausbrechender heftiger Tumult, zu dessen Erzeugung das Gerücht benutzt worden war, daß die werthvollsten Stücke des Haus- u. Staatsschatzes ins Ausland gegangen seien. Die Menge erbrach die Thüren des Rathhauses u. entsandte nach stürmischen Verhandlungen eine Deputation an den Minister des Innern, um die Vorweisung des Schatzes zu verlangen. Nach einer abschlägigen Antwort des Ministers stieg die Aufregung zum Tumult, der zu einem blutigen Zusammenstoß mit dem Militär führte. Darauf erst gab das Ministerium eine wenigstens beruhigende Antwort, wonach keine weiteren Excesse vorfielen. Am 3. September wurde von der Regierung die Öffentlichkeit in den Berathungen der Gemeindeangelegenheiten verfügt. Der Reichsgewalt ward in dieser Zeit unbedingte Anerkennung zugesichert, wie schon früher ein Erlaß des Kriegsministers strengen Gehorsam gegen alle vom Reichsministerium an die Militärstellen des Landes ergehenden Befehle anbefohlen hatte. Die Verhaftung sämmtlicher Führer des demokratischen Vereins in München, die eines Antheils am Frankfurter Aufstande bezichtigt waren, führte zu keinem Resultat. Ein neuer Bieraufschlag veranlaßte in München bereits am 16. October den wüstesten Krawall, der am nächsten Abend unter gänzlicher Verwüstung vieler Brauereien, Bäckerläden u. Victualienhandlungen fortgesetzt u. am 18. September, wo bei Vertheidigung einer Brauerei selbst tödtliche Verwundungen vorkamen, durch eine Schaar Landwehr u. Studenten unterdrückt wurde, worauf das Standrecht verkündigt ward. Auf eine nachdrückliche Adresse der Bürger an den König wegen der hierbei bewiesenen Unthätigkeit der betreffenden Behörden erfolgte bald ein weit hinauf reichender Beamtenwechsel. Am 20. October erhielt die unterdeß in München gebildete deutsch-katholische Gemeinde die königliche Bestätigung. Der seit längerer Zeit erwartete Ministerwechsel erfolgte am 15. November: v. Lerchenfeld übernahm das Innere, Weigand die Finanzen, Lesuire den Krieg; v. Thon-Dittmer trat als Staatsrath zurück; das Ministerium für Kirchen u. Schulen ward aufgehoben u. sein Geschäftskreis wieder dem Ministerium des Innern zuertheilt; dagegen ward ein neues Ministerium des Handels u. der Öffentlichen Arbeiten gebildet. Lerchenfeld legte sein Ministerium jedoch schon am 20. December wieder nieder, an dessen Stelle dann Beisler trat. Am Schlusse des Jahres wurden endlich die ersten Reichsgesetze amtlich verkündigt, wenn auch immer noch in einer Form, welche ihre Gültigkeit für B. zweifelhaft lassen konnte. In der Kaiserfrage zeigte sich die Regierung sehr zurückhaltend, während die anderen deutschen Fürsten größtentheils bereits ihre Zustimmung erklärt hatten. Die auf den 15. Jan. einberufene Ständeversammlung wurde am 22. von dem König eröffnet. Präsident der 2. Kammer war v. Lerchenfeld. Das Übergewicht der Linken über die conservative Partei stellte sich schon bei Bildung der Ausschüsse heraus, noch bestimmter aber bei der Berathung der Adresse, die, voll der freisinnigsten Forderungen, bes. auch für die deutschen Grundrechte Gesetzeskraft u. öffentliche Verkündigung u. unbedingte Unterordnung unter alle frankfurter Beschlüsse verlangte Die Annahme der Adresse mit Stimmenmehrheit am 7. Februar veranlaßte den Rücktritt des Ministeriums, doch erklärte sich dasselbe bereit, die laufenden Geschäfte einstweilen fortzuführen. Der König lehnte vie Annahme der Adresse ab. In Bezug auf die äußere Politik deuteten schon seit geraumer Zeit alle Anzeichen darauf hin, daß B., um seine Selbständigkeit zu erhalten, sich eng an Österreich angeschlossen u. den bundesstaatlichen Plänen Preußens abgeneigt sei. In diesen Bestrebungen sah sich die Regierung von der 2. Kammer unterstützt, denn am 9. Febr. sprach dieselbe mit sehr überwiegender Mehrheit sich gegen das preußische Kaiserthum, wie gegen die Ausschließung Österreichs u. für ein einiges ungetheiltes Deutschland aus. Hiervon abgesehen zeigte sich aber die Spannung zwischen Regierung u. Kammer in wiederholten feindlichen Demonstrationen. In Folge eines Antrags des Finanzausschusses am 8. März, betreffend die Griechische Anleihe, mit dem Verlangen, daß gegen die Beamten, welche die Auszahlung baierischer Staatsgelder zu jener Anleihe verfügt hätten, auf civilrechtlichem Wege eingeschritten u. Rückerstattung gesucht, bes. das als Bürgschaft angebotene Leibgedinge des Königs Otto innebehalten, außerdem Einleitung getroffen, u. das Privatvermögen des Königs Ludwig, so weit nöthig, zur Rückzahlung in Anspruch genommen werden sollte, wurden die Kammern bis zum 10. April vertagt. Bereits früher hatte die Regierung, in Übereinstimmung mit Württemberg, in Frankfurt die Erklärung abgegeben, daß sie nur eine solche Verfassung wünsche, die auch Österreich einschließe, u. dabei auf ein Directorium hingewiesen; B. seinerseits fügte dem noch hinzu, daß es nur eine mit den Regierungen vereinbarte Verfassung[211] anerkennen werde. Endlich war es nun auch gelungen, bis Mitte März ein neues Ministerium zu Stande zu bringen: v. Kleinschrod für Justiz, Aschenbrenner für die Finanzen, v. Forster für das Innere, v. Ringelmann für das seit 16. März wieder von dem für das Innere abgetrennte Ministerium des Cultus; das Ministerium des Äußeren etc. übernahm erst am 18. April der frühere königlich sächsische Minister von der Pfordten. Die Thätigkeit des neuen Ministeriums hinsichtlich der deutschen Angelegenheit war bes. auf eine Vermittelung zwischen Österreich u. Preußen gerichtet. Nachdem der Landtag unter dem 15. April, wegen verlängerter Ungewißheit über die deutsche Frage, auf weitere 4 Wochen vertagt worden war, erließ die Regierung am 23. April ein Rundschreiben an die Reichsgewalt, so wie an sämmtliche deutsche Regierungen, worin sie die von der Nationalversammlung einseitig festgestellte Reichsverfassung entschieden ablehnte, gegen die Kaiserwahl protestirte, auf ihre früheren Vorschläge hinsichtlich eines Directoriums an der Spitze des Bundesstaates mit wechselnder Präsidentur zurückkehrte, der provisorischen Centralgewalt jedoch für jetzt noch ihre volle Unterstützung zusagte. Dies Actenstück rief eine Menge von Adressen für die Reichsverfassung u. die Einberufung der Kammern hervor, bes. aus Franken, Schwaben u. der Pfalz, während die altbaierschen Provinzen sich zumeist passiv verhielten. Volksversammlungen folgten auf Volksversammlungen, bes. zeichnete sich eine Riesenversammlung in Nürnberg am 13. Mai aus. Die Landwehren zu Nürnberg u. Würzburg erklärten bereits, daß sie sich nicht gegen die deutsche Verfassung brauchen lassen würden. Die Regierung beharrte jedoch auf dem eingeschlagenen Wege, u. auch der am 30. April in München angelangte Reichscommissär Mathy konnte keine Änderung ihrer Politik bewirken, Durch Erklärungen vom 1. u. 10. Mai verwahrte sich jedoch das Gesammtministerium vor der Anschuldigung erstrebter Reaction, ermahnte zur Ruhe u. wies auf die bereits in den nächsten Tagen bevorstehende Eröffnung der Kammern hin, denen befriedigende Mittheilungen gemacht werden sollten.

D) Der Aufstand in der Pfalz, April bis Juni 1849. Letzterer Erlaß traf die Pfalz jedoch schon in vollem Aufruhr. Diese Provinz, längst schon um ihrer durchaus abweichenden Zustände willen sich gegen Alt-B. entfremdet fühlend, bot für die demokratische Agitation den günstigsten Boden dar. Nachdem bereits in Volksversammlungen zu Neustadt am 28. u. zu Speier am 29. April offen über die Lossagung von B. verhandelt worden war, gab ein Congreß der pfälzischen Bürgerwehren zu Kaiserslautern am 1. u. 2. Mai völlig den Ausschlag, indem durch denselben ein Landesvertheidigungausschuß niedergesetzt wurde, bestehend aus Schüler, Reichardt, Culmann, Schmitt, Greiner, Hepp etc. Daneben wurde beschlossen: Steuerverweigerung, Rückberufung der pfälzer Soldaten, Organisation der Volksbewaffnung in 2 Aufgeboten, Aufforderung an die Regierung u. die Beamten zur Anerkennung der Reichsverfassung, Beschlagnahme der pfälzischen Staatskassen, Verbrüderung mit den angrenzenden deutschen Volksstämmen. Der Ausschuß trat sofort in Thätigkeit, zeigte an, daß eine Anzahl polnischer Offiziere zur Verfügung stände, mit den angrenzenden Ländern Verbindungen eingegangen wären u. Zuzug von da zu erwarten sei; für 30,000 Gewehre sei gesorgt. Eine durch allgemeine Wahlen gebildete u. nach Kaiserslautern einberufene Volksvertretung decretirte am 17. Mai die Aufstellung einer Provisorischen Regierung, in welche Reichardt, Hepp, Culmann, Schüler u. Kolb u., als Ersatzmänner für die abwesenden letzteren drei, Greiner, Schmitt u. Fries gewählt wurden. Somit war das republikanische Element völlig zum Durchbruch gekommen. Das Militär, meist geborene Pfälzer, trat in großer Mehrheit über, die Festungen Landau u. Germersheim verloren einen großen Theil ihrer Besatzungen; die erstere war in Folge dessen schon nahe daran, in die Hände der Aufständischen zu fallen, Der am 6 Mai in Speier angelangte Reichscommissär Eisenstuck bestätigte, seinen Instructionen zuwider, die ergriffenen Maßregeln u. vermochte 3 Bataillone von Mainz gegen Landau heranrückender Preußen zur Umkehr, vorgeblich um unnützes Blutvergießen zu hindern. Die Provisorische Regierung verkündete danach eine neue demokratische Gemeindeordnung, schrieb eine Zwangsanleihe von 2 Millionen Gulden aus, ließ das Aufgebot an die Wehrpflichtigen ergehen u. ging mit Baden am 18. Mai ein militärisches Bündniß ein. Als Obercommandant der Bürgerwehr war Fenner v. Fenneberg ernannt worden, nach dessen baldigem Rücktritt der polnische General Sznayde den Oberbefehl über die ganze revolutionäre Streitmacht übernahm. Unter ihm dienten Willich, Annecke, Beust, Schimmelpenning, van der Oye, Ehlert; an der Spitze eigens gebildeter Schaaren standen Blenker, Schlink, Zitz, Bamberger. Gegen Ende Mai waren in der Pfalz etwa 10 bis 11,000 Mann mit 14 Geschützen versammelt, welche die Revolutionsarmee bildeten. Unterdessen hatten schon Blenker am 19. Mai u. nach ihm Willich wiederholte, doch vergebliche Versuche gemacht, Landau zu nehmen. Erster auch am 25. Mai einen erfolglosen Zug gegen Worms unternommen. Die Königliche Regierung hatte inzwischen dem Abfalle nicht unthätig zugesehen. Außer einer Proclamation vom 22. Mai, worin die Errichtung der Provisorischen Regierung als Hochverrath bezeichnet u. die Zahlung von. Steuern an dieselbe verboten war, hatte sie auch auf kräftige Maßregeln zur schleunigen Niederwerfung des Aufstandes gedacht. Von Preußen war militärische Hülfe in Anspruch genommen u. bereitwillig zugesagt worden; möglich, daß B. seiner eigenen Truppen nicht hinlänglich sicher war, bes. seit im Lager zu Donauwörth am 22. u. 23. Mai ein Soldatenaufstand mit republikanischer Färbung ausgebrochen war. Während Fürst Thurn u. Taxis mit ca. 15,000 Baiern in Unterfranken als Reserve stand, rückten, als Theil der gegen Baden aufgebotenen Armee, 25,000 Mann Preußen unter General Hirschfeld auf dem linken Rheinufer gegen die Pfalz an, u. bereits am 12. Juni begannen die Operationen gegen das aufständische Land, indem die Preußen in 5 Colonnen gegen Germersheim, Neustadt, Kaiserslautern, Landstuhl u. Homburg vordrangen. Die Provisorische Regierung war schon in der Nacht vom 13. zum 14. Juni aus Kaiserslautern abgereist. Es kam nur zu einigen Gefechten mit den zerstreut aufgestellten pfälzer Corps, so bei Kirchheimboland am 14. Juni,[212] wonach die pfälzer Hauptarmee bereits ihren Rückzug gegen Frankenthal antrat, während die Preußen ihr Hauptquartier schon am 15. ohne allen Widerstand in Kaiserslautern nahmen; ferner in Ludwigshafen bei dem Rheinübergang am 15. Juni, worauf die nach Manheim hinübergetriebenen Aufständischen die werthvollen Lagerhäuser von Ludwigshafen in Brand schossen; dann im Annweiler Thal am 17. Juni, wo Willich zum letzten Male den Preußen Stand zu halten suchte, dann sich aber auch dem allgemeinen Rückzug anschließen mußte. Am 18. Juni trat der Rest der pfälzer Armee, kaum noch 6000 Mann stark, bei Kandel auf badisches Gebiet (s. Baden [Gesch.] V. C) f) über. Die Pfalz war somit für B. wiedergewonnen. Nachdem die Preußen über den Rhein nach Baden eingerückt waren, besetzte Thurn u. Taxis die eroberte Provinz mit seinen Baiern.

E) Von der Beruhigung der Pfalz bis zur Gegenwart. Unterdessen hatte die Regierung auch diesseit des Rheins einen schweren Stand gehabt. Während in München bes. die Studenten als Agitatoren für die Reichsverfassung auftraten, behielt in anderen Landestheilen, namentlich in Franken, die Bewegung einen bedenklichen Charakter, zumal auch viele städtische Behörden sich für dieselbe erklärten. Ein Einlenken der Regierung war nicht zu verkennen; schon in der Erklärung vom 1. Mai hatte man die deutschen Grundrechte möglichst zur Richtschnur zu nehmen versprochen. Um die Truppen gegnerischer Einwirkung zu entziehen, waren sie in 3 große Lager geführt worden. Mitte Mai erfuhr man, daß König Ludwig den ganzen Betrag des griechischen Anlehens in baierschen Staatsschuldobligationen in die Staatskasse niedergelegt habe. Am 15. Mai trat die Ständeversammlung wieder zusammen. Die oppositionelle Majorität in der 2. Kammer zeigte sich unvermindert. Am 19. Mai brachte die Regierung die von ihr beantragten Abänderungen der Reichsverfassung ein, darunter: Verbleiben Österreichs im Bunde u. Einsetzung des Directoriums statt der einheitlichen Spitze. Hierauf antwortete die 2. Kammer am 21. Mai durch Annahme einer Adresse an den König, welche Anerkennung der Reichsverfassung verlangte u. ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium enthielt. In Folge dessen legte v. Lerchenfeld seine Präsidentenstelle nieder; Graf Hegnenberg übernahm dieselbe. Da aber die Majorität für die Adresse nur durch das Mitstimmen der 15 pfälzischen Deputirten erlangt worden war, so trat das Ministerium am 23. Mai mit dem Antrage auf, die Abgeordneten der eben in vollem Aufstande sich befindenden Pfalz einstweilen von der Kammer auszuschließen. Nach einer heftigen Debatte u. nachdem der Präsident den Pfälzern geradezu das Votum verweigert hatte, verließ die gesammte Linke die Sitzung, u. so wurde die Kammer beschlußunfähig. Am 24. begann derselbe Streit u. endete auf gleiche Weise. Nachdem jedoch ein Theil der Pfälzer freiwillig München verlassen hatte, wiederholte die Regierung ihre Forderung nicht aufs Neue, obschon noch einige Pfälzer in der Kammer anwesend blieben. Am 30. Mai brachte das Ministerium 5 Gesetzentwürfe in die 2. Kammer ein, darunter ein Preß- u. ein Jagdgesetz. Doch wurde diese Handlung, ebenso wie die der 1. Kammer vorgelegten Entwürfe, bedeutungslos durch die nächstfolgenden Ereignisse. Um so wichtiger war dagegen die vom Ministerium am 4. Juni in der Abgeordnetenkammer abgegebene Erklärung, daß B. dem von Preußen octroyirten deutschen Verfassungsentwürfe nicht beitreten könne, daß es sich aber dem Beschlusse der drei Königreiche über Berufung eines Reichstages anschließe, Österreich müsse der Eintritt wenigstens offen gehalten werden, das von den drei Königreichen geschlossene Bündniß sei mindestens unnöthig, ebenso unnöthig sei dermalen eine Änderung der provisorischen Centralgewalt, vielmehr werde B. dieselbe fortwährend kräftig unterstützen. Am 11. Juni wurden plötzlich die Kammern aufgelöst, wegen des Mißtrauensvotums gegen das Ministerium u. den Kammerpräsidenten. Zwei Tage vorher war der Minister des Innern v. Forster zurückgetreten u. sein Portefeuille hatte der bisherige Regierungspräsident v. Zwehl übernommen; im Kriegsministerium hatte Lesuire schon am 29. Mai dem Generalmajor Lüder Platz gemacht. Das anfänglich milde Auftreten des Fürsten Thurn u. Taxis in der unterworfenen Pfalz verfehlte des guten Eindruckes nicht; es war aber auch von Anfang an unter der eigentlichen pfälzer Bevölkerung nur wenig revolutionärer Sinn u. noch weniger Neigung zur Republik vorhanden gewesen. Gegen die Schuldigen wurde bald mit Strenge verfahren; schon im Juli war die Untersuchung gegen 300 Personen in vollem Gange, u. noch füllten sich täglich die Gefängnisse. Eben so streng verfuhr man in den übrigen Landestheilen, bes. in Franken. Ein in Augsburg niedergesetzter Centralgerichtshof für alle politischen Verbrecher war in angestrengtester Thätigkeit. Hier u. da kam es zu blutigen Reibungen zwischen Bürgern u. Militär. Ein derartiger Conflict in Würzburg hatte schon am 20. Mai die Studenten veranlaßt, die Universitätsstadt auf einige Zeit zu verlassen; Gleiches wiederholte sich öfter bis zum Schlusse des Jahres. Von der Regierung wurde erst gegen die Presse eingeschritten u. in Nürnberg der Arbeiterverein aufgelöst. Die um dieselbe Zeit, im Juli, vorgenommenen neuen Landtagswahlen fielen fast nur im extremsten Sinne nach beiden Seiten hin aus. Während dieser ganzen Zeit war hinsichtlich der äußeren Politik das Ministerium in seinen Vermittelungsbestrebungen zwischen Österreich u. Preußen thätig gewesen; aber dem von Preußen allein ohne Mitwirkung der Reichsgewalt abgeschlossenen Waffenstillstand mit Dänemark versagte es die Zustimmung, obschon es unbedenklich seine Truppen, ohne Befehl der Reichsgewalt, aus Schleswig zurückzog. Die Eröffnung des neuen Landtags fand am 10. Septbr. durch den König statt. Graf Seinsheim wurde zum Präsidenten der 1. Kammer, Graf Hegnenberg in der Abgeordnetenkammer gewählt. Die Adresse der letzteren fiel gemäßigt aus; ihre Verhandlung über die Einberufung der verhafteten Abgeordneten entschied für das Ministerium. In seiner Eröffnung über den Stand der deutschen Frage erklärte der Minister den Nichtbeitritt B-s zum Dreikönigsbündniß unter verschiedenen Ausstellungen an dem preußischen Verfassungsentwurf. Im October brachte der Finanzminister drei Gesetzentwürfe ein: über ein freiwilliges Anlehen von 7 Millionen Gulden, die bereits verausgabt waren, über das Budget von 1850–1851 u. über die provisorische Forterhebung aller directen Steuern, mit Ausnahme[213] der Capital- u. Einkommensteuer, für die Dauer eines ganzen Jahres; sie wurden am 23. Oct. angenommen. Ebenso nahm die 2. Kammer den Gesetzentwurf über Abschaffung der Strafe des bürgerlichen Todes, der öffentlichen Ausstellung u. Brandmarkung an (am 16. Oct.), während am 9. Oct. die Kammer der Reichsräthe einstimmig den Entwurf über Errichtung eines Staatsgerichtshofes für Aburtheilung der Staatsminister votirt hatte. Unterdessen hatte auch B. die Zustimmung zu dem sogenannten Interim vom 30. Sept. 1849, wonach Preußen u. Österreich bis zum 1. Mai 1850 die provisorische Centralgewalt in Deutschland ersetzen sollten (s. Deutschland [Gesch.]), erklärt. Am 6. Novbr. sprach sich die 2. Kammer nach langen heftigen Kämpfen über die deutsche Frage endlich gegen den Ausschluß Österreichs u. für die Politik der Regierung aus, worin ihr die 1. Kammer am 12. November folgte. Ein ziemlich freisinniges Jagdgesetz ward zuletzt am 26. November von der. Abgeordnetenkammer angenommen; das von der Regierung vorgelegte Amnestiegesetz ward von der 2. Kammer in sehr erweiterter Weise angenommen u. erhielt auch endlich, nur wenig modificirt, am 20. December die Zustimmung der Reichsräthe. Noch vorher war, unter Widerspruch von Seiten der katholischen Partei, in der Kammer der Abgeordneten ein Gesetzentwurf über bürgerliche u. politische Gleichstellung der Juden durchgegangen. Vom 20. December an ward der Landtag auf kurze Zeit vertagt. Letztere beiden Gesetze blieben nicht ohne die bedeutendste Nachwirkung auf das ganze Land. Während einerseits, zufolge der verkündeten Amnestie, sich überall die Gefängnisse noch vor dem Jahresschluß zu leeren begannen, rief auf der anderen Seite das Gesetz über Judenemancipation, namentlich in den altbaierschen Landestheilen, eine Gegenagitation hervor, namentlich kamen binnen zwei Monaten nicht weniger als 600 Adressen gegen die Emancipation zusammen, die für die noch zu erwartende Abstimmung der 1. Kammer maßgebend sein sollten. Dagegen wurden durch einen Erlaß des Ministeriums für Kirchen- u. Schulangelegenheiten vom 16. Septbr. 1849 alle Verbote, welche seit 1842 gegen die Verbreitung des Gustav-Adolfs-Vereins in B. erlassen worden waren, aufgehoben. Unter dem 22. Dec. wurde v. d. Pfordten zum Vorsitzenden im Ministerrath ernannt. Gegen die Einberufung des Erfurter Reichstages protestirte die Regierung.

Am 8. Januar 1850 trat der Landtag wieder zusammen. Die 2. Kammer berieth ein neues Gesetz, wodurch das Vereins- u. Versammlungsrecht beschränkt, namentlich die Verbindung u. Unterordnung zwischen den einzelnen Vereinen beseitigt werden sollte; ferner ein Tumultgesetz, ein neues strenges Preßgesetz, ein Gesetz über den Staatsgerichtshof. Die Kammer der Reichsräthe berieth über die Organisation der Gerichte u. verwarf das Gesetz wegen Gleichstellung der Juden. Inzwischen war eine Vereinigung der drei Königreiche B., Sachsen u. Württemberg seit dem 27. Febr. zu Stande gekommen, welcher auch Österreich im März beitrat. Die als deren Bedingung hingestellten Vorschläge liefen auf die alte Forderung hinaus, Österreich als Gesammtstaat in den Bundesstaat treten zu lassen, u. auf ein ebenfalls älteres österreichisches Project, Deutschland in 7 Kreise zu theilen, von denen jeder einen Beyollmächtigten an den Bundestag abordnen solle. Preußens Antwort auf die Aufforderung zum Beitritt lautete direct ablehnend, u. nun zeigte sich die Regierung B-s bereit, der Aufforderung Österreichs gemäß, den in Frankfurt zu restaurirenden Bundestag zu beschicken. Inzwischen beriethen die Kammern seit dem April eine neue Geschäftsordnung, Organisation der Gerichtsverfassung, ein Ablösungsgesetz, Capital- u. Einkommensteuer, Eisenbahnangelegenheiten u. das Budget. In beiden Kammern ging ein Gesetz über den Militärcredit durch, wonach eine neue freiwillige Anleihe von 7 Mill. gemacht werden sollte. Am 20. Juli fand die letzte Sitzung des Landtages statt; beide Kammern trennten sich in Zwiespalt über die von der Abgeordnetenkammer geforderte Reduction des Militäretats. Am 29. Juli fand der feierliche Schluß des Landtages statt; der Landtagsabschied enthielt die Sanctionirung sämmtlicher von den Kammern beschlossenen Gesetze. Für die Pfalz ward im Juni die Aufhebung des Belagerungszustandes, für Mittelfranken die Schließung der Arbeitervereine verfügt. In Folge der Kasseler Wirren stellte B. auf Anordnung des Bundestages ein Observationscorps bei Aschaffenburg auf, u. am 1. Novbr. rückten die Baiern, durch Österreicher verstärkt, im Hanauschen ein, s. Deutschland (Gesch.) u. Hessen (Gesch.). Während der Kriegsrüstungen u. wenige Tage vor dem Einmarsch baierischer Truppen in Hessen waren in der Hauptstadt des Landes 2 große Volksfeste gefeiert worden, am 9. Octbr. bei der Enthüllung der Bavaria (s.d.) auf der Theresienwiese u. am 15. Octbr. bei Eröffnung des Siegesthores, wobei der König Ludwig wieder erschien u. erneute Huldigungen des Volkes erhielt. Die Eröffnung des Landtages von 1851 erfolgte am 8. Febr. durch Prinz Luitpold, nachdem die Kammern bei ihrer Constituirung zum ersten Male ihre Präsidenten selbständig gewählt hatten. Den vorgelegten Gesetzentwürfen wegen des Baues der Augsburg-Ulmer u. Nürnberg-Regensburger Eisenbahnen, wie den hierauf bezüglichen Creditforderungen, wurde die Zustimmung ertheilt; ebenso einem Aufruhrgesetz. Desgleichen kam das Gesetz über die bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten, wodurch den Übergriffen derselben gesteuert ward, zu Stande; das Notariatsgesetz wurde von der Kammer nur mit wesentlichen Veränderungen angenommen. Dagegen war, als am 7. Juni die Vertagung des Landtages bis zum October eintrat, weder der Staatshaushalt, noch ein zweites Eisenbahnbaugesetz, dem zu Folge die Regierung die Ermächtigung zu einer Anleihe von 41 Mill. Fl. für die Bauten der nächsten 4 Jahre verlangte, zur Berathung gekommen. Inzwischen hatte sich ein steigendes Interesse den kirchlichen Verhältnissen zugewendet; die im October 1850 zu Freising versammelten baierischen Bischöfe hatten ein gleiches Recht zu beanspruchen beschlossen, wie es von denen der Oberrheinischen Kirchenprovinz (s.u. Baden) geschehen war, u. verlangten in ihrer Denkschrift an den König vom 20. Oct. betreffs der Freiheit der Katholischen Kirche, sowohl in Hinsicht auf ihre Regierung u. Verwaltung, als auf den Cultus u. das ganze religiöse Leben, eine durchgreifende Änderung der bisherigen, gegenüber dem Staate geltenden Verhältnisse. Doch vermochten[214] sie nicht die gewünschten Erfolge zu erringen. Schon die in der vorigen Landtagsdiät auf eine betreffende Interpellation vom Cultusminister gegebene Antwort, daß die Denkschrift nicht anders als jede andere Petition zu betrachten u. eine Änderung des Religionsedictes nur auf verfassungsmäßigem Wege zu bewirken sei, mußte nicht wenig dazu beitragen, die Erwartungen der Bischöfe herabzustimmen. Noch mehr geschah dies durch die in der diesjährigen Sitzung abgegebene Erklärung des Ministers, daß die Regierung nicht in der Lage sei, ein dem Landtage auf Grund der bischöflichen Denkschrift umgearbeitetes Religionsedict vorzulegen. Hierbei blieb die Angelegenheit auch für jetzt stehen; nur bezüglich des einen Punktes der Denkschrift hatte die Regierung den Bischöfen eröffnet, daß zu außerordentlichen kirchlichen Feierlichkeiten die Bewilligung der Polizeibehörde unbedingt erforderlich sei, die Genehmigung zur Abhaltung von Missionsgottesdiensten durch fremde Geistliche aber der König sich selbst vorbehalte. Eine andere Collision zwischen Staat u. Kirche wurde durch die Ministerialerlasse vom 13. April u. 21. Mai herbeigeführt, welche dem Diensteide der Geistlichen die Bestimmung hinzufügte, daß dieselben sich von allen verbotenen Vereinen fernhalten, keine verdächtige Verbindung im In- u. Auslande eingehen u. eine solche, wenn sie zu ihrer Kenntniß gelangte, anzeigen sollten. Während der Bischof von Augsburg ohne Weiteres die Ableistung des Eides in der vorgeschriebenen Form anordnete, fügte sich der übrige Clerus erst, nachdem die Regierung erklärt hatte, daß dieser Eid das Concordat vom 5. Juni 1817 nicht verletzen u. die durch königl. Rescript vom 15. Sept. 1821 verbürgten Rechte nicht beeinträchtigen solle. Den Deutschkatholischen u. Freien Gemeinden entzog eine Verordnung des Cultusministeriums vom 2. Nov. die ihnen in den Jahren 1848 u. 1849 gewährten Rechte u. untersagte ihnen die Vornahme aller, nur den gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften zustehenden Handlungen. Inzwischen hatte auch die Besetzung Kurhessens durch baierisches Militär ihr Ende erreicht, nachdem der dortige Truppenbestand im Laufe des Jahres 1851 schon mehr u. mehr vermindert worden war u. dem zu Folge auch im Lande mehrfache Armeereductionen stattgefunden hatten; am 28. Juli verließen die letzten baierischen Truppen das Hessische Gebiet. Das Heer trat nun wieder in seinen Normalbestand ein. Die deutsche Cocarde wurde, wie schon früher vom stehenden Heere, so jetzt auch von der Landwehr abgelegt. In dem großen Pfälzer Aufruhrproceß, welcher am 3. März eröffnet wurde u. die Thätigkeit des Schwurgerichtshofes von Zweibrücken das ganze Jahr 1851 hindurch in Anspruch nahm, erfolgten viele Freisprechungen durch die Geschwornen, wie auch nachher viele von den verurtheilten Soldaten von dem König begnadigt wurden. Mit Österreich schloß B. einen am 3. August ratificirten Vertrag wegen der gegenseitigen Eisenbahnverbindung (München-Bruck, Verona-Bozen, Regensburg-Linz) ab. Auch übernahm die Regierung den Ludwigskanal von der bisherigen Actiengesellschaft.

Am 4. Oct. 1851 fand die erste Sitzung des neuzusammengetretenen Landtags statt, Unter mehreren Anträgen, welche die Veränderung der Dauer der bisherigen 6jährigen Budgetperiode betrafen, wurde endlich der auf 3jährige Dauer an den Ausschuß verwiesen. Die Reichsräthe verweigerten indeß die Annahme des, wieder mehr den Ansichten der Regierung gemäß umgeformten Notariatsgesetzes beharrlich, weshalb Letztere den Entwurf gänzlich zurückzog u. an seiner Statt zwei neue Gesetze über Erwählung besonderer Mitglieder bei jedem Gericht für Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit u. über Aufhebung des Vorrechtes der Siegelmäßigkeit vorlegte, welche schließlich auch beide, obschon letzteres sehr umgestaltet, von der Kammer der Reichsräthe angenommen wurden. Diese Kammer gab auch ihre Zustimmung zu dem neuen Fideikommißgesetze, wonach das Recht zu Fideicommißstistungen auch bürgerlichen Personen eingeräumt wurde, sowie zu dem Gesetze über die Erbgüter. Beide Kammern nahmen noch ein, die freie Verfügung über das Waldeigenthum aus Gründen des Staatswohles beschränkendes Forstgesetz an u. einigten sich noch bis zum Schlusse des Jahres über die Bewilligungen für die Eisenbahnbauten u. über die Verwendung des Überschusses der Kreisumlage in der Pfalz. Im neuen Jahr 1852 wurde das Budget berathen, das Finanzgesetz votirt (zur Deckung der Ausfälle in der Staatskasse sollte das Lotto fortbestehen u. sämmtliche directen Steuern, außer der Capitalsteuer erhöht werden) u. von beiden Kammern ein Gesetz über die Districts- u. Landräthe (wodurch für die Districte u. Kreise eine ganz neue Vertretung geschaffen werden sollte) angenommen. Auch das Wassergesetz (Uferschutz) fand seine Erledigung u. ein Gesetzentwurf, wo nach das Recht der Ernennung des Reichsrathspräsidenten der Krone zurückgegeben werden sollte, fand in der Kammer der Abgeordneten Annahme. Gesammtbeschlüsse kamen bis zu Ende der Diät zu Stande über das Gewerbesteuergesetz, über das Postulat der Regierung zur Einführung der Gerichtsorganisation u. über das Gesetz gegen die gewerbmäßige Güterzertrümmerung. Von den 3 am 30. April eingebrachten Gesetzentwürfen, nämlich dem Gesetz über Beschränkung der Presse unter Abänderung des Preßgesetzes vom 17. März 1850, dem Entwurf, wonach die Aburtheilung der Preßvergehen den Schwurgerichten entzogen werden sollte, u. endlich dem Gesetz über Herabsetzung der Diäten für die Landtagsabgeordneten auf 4 Fl., wurde von der 2. Kammer letzteres verworfen; betreffs der beiden ersteren wurde beschlossen, die Regierung um ihre Zurückziehung bis zur bevorstehenden Revision der Straf- u. Preßgesetzgebung zu ersuchen, u. sie gelangten dann auch in der ersten Kammer nicht mehr zur Berathung. Am 28. Mai fand die Schließung des Landtages durch Prinz Luitpold statt. Sämmtliche von der Regierung vorgelegten 34 Gesetze, erhielten die königliche Bestätigung, das Finanzgesetz mit dem Zusatze, daß, wenn die gegebene Deckung zur Befriedigung der anerkannten Staatsbedürfnisse sich als unzureichend erweisen sollte, die geeigneten Maßregeln vorbehalten blieben; ebenso wurde die Bestreitung der nicht bewilligten Rüstungskosten aus den Jahren 1850–1851 in Aussicht gestellt; zur Berathung der allgemeinen Strafgesetzgebung sollten die Gesetzgebungsausschüsse in der Zwischenzeit bis zum nächsten Landtage einberufen werden. Nach dem Schlusse des Landtages erfolgte der Rücktritt des Cultusministers v. Ringelmann. Sein Posten blieb vorläufig unbesetzt. Zufolge königlicher Entschließung vom 9. Juni wurde die Beeidigung des Heeres auf[215] die Verfassung aufgehoben u. das Abnehmen eines neuen Diensteides für die Armee verfügt. Vom 1. Juli an trat der Deutsch-österreichische Postverein auch für B. in Kraft. Der Eisenbahnbau ward rüstig gefördert; am 1. April konnte die Bahn von Kaufbeuern bis Kempten dem Verkehr übergeben werden, wie in der Pfalz die Ludwigsbahn bis zur Hessischen Grenze fortgeführt wurde. Ebenso wurde viel für die Vervollständigung des Telegraphennetzes gethan, u. namentlich am 29. Mai ein Vertrag mit Hessen-Darmstadt behufs der Verbindung Altbaierns mit Rheinbaiern durch Hessisches Gebiet ratificirt. Bis gegen Mitte des Jahres herrschte in Oberfranken u. der Pfalz der drückendste Nothstand, zu dessen Linderung die Regierung nicht nur selbst umfassende Maßregeln ergriff, sondern auch den Beistand des gesammten Landes mit Erfolg anrief. Bezüglich der auswärtigen Politik war B. in eine bedeutsame Stellung zu den Zollvereins verhandlungen eingetreten, indem es als Haupt der Darmstädter Coalition gelten konnte (s.d. unter Deutschland). Die mit dem Landtage vereinbarten Gesetze erschienen nun nach u. nach. Nur das über die Gerichtsorganisation ließ vergeblich auf sich warten, u. es verlautete bald, daß die Durchführung desselben auf unüberwindliche Hindernisse gestoßen sei. Im Ministerium trat eine Veränderung ein, indem Anfang December der Minister des Innern, v. Zwehl, das Departement des Cultus übernahm, während der bisherige Regierungspräsident von Oberbaiern, Graf Reigersberg, das Portefeuille des Innern erhielt. Zur Förderung der Wissenschaften waren, ohne Rücksicht auf confessionelle u. politische Stellung, Männer wie v. Liebig, Pfeufer, v. Siebold u.a. für B. gewonnen worden, u. unter dem 28. November erfolgte die Stiftung des Baierischen Maximiliansordens (s.d.) für Kunst u. Wissenschaft.

Auch im Jahre 1853 blieb ein vorwaltendes Interesse den Zollvereins verhandlungen zugewendet, welche auf den Berliner Conferenzen eine günstige Wendung nahmen. Daneben ergriff die Regierung strenge Maßregeln gegen die Vereine, deren viele aufgelöst wurden, u. gegen die Presse. Eine besondere Aufmerksamkeit wandte die Regierung auch den Gemeinderathswahlen, namentlich in der Pfalz, zu; zumal in größeren Städten wurden Viele der Erwählten abgesetzt od. nicht bestätigt, weil ihre politische Gesinnung keine hinreichende Gewähr zu bieten schien. Zugleich aber erfolgten auch viele Gnadenacte des Königs gegen politische Verbrecher. Die Auswanderung gewann einen außerordentlichen Umfang. Eine große Thätigkeit zeigte sich auch in diesem Jahre im Eisenbahnbau: vom 1. Mai bis 13. October wurden nach u. nach die Strecke von Kempten über Immenstadt u. Oberstaufen nach Lindau, zur Vollendung der Augsburg-Lindauer Bahn, dem Verkehre übergeben; am 26. September die Augsburg-Ulmer, am 28. November die Baireuth-Neuenmarkter Bahn eröffnet. Hinsichtlich des Telegraphenwesens schloß B. am 10. Mai einen Vertrag mit Frankreich, die Telegraphie über Straßburg, Weißenburg u. Rheinbaiern betreffend, errichtete in Straßburg eine baierische Telegraphenstation u. schuf noch neue Stationen in Passau, Offenbach u. Darmstadt. Mit der Schweiz ward am 2. Mai ein auf Gegenseitigkeit beruhender u. dem Verkehr große Erleichterungen sichernder Vertrag über die Schifffahrt auf dem Bodensee ab geschlossen. In der katholischen Kirchenfrage geschah auch in diesem Jahre wenig, wodurch die Wünsche der Bischöfe irgend hätten gefördert werden können; die Verhandlungen währten fort, doch ohne daß die Regierung sich im mindesten geneigt gezeigt hätte, von den durch Concordat u. Verfassung festgesetzten Bestimmungen irgendwie abzugehn. Der durch königliches Rescript vom 29. Oct. einberufene Landtag wurde am 26. Novbr. durch Prinz Luitpold eröffnet, nachdem die Kammern sich für die Beibehaltung ihrer früheren Vorstände entschieden hatten, so daß Graf Seinsheim zum Vicepräsidenten der Reichsräthe, Graf Hegnenberg zum Präsidenten der Kammer der Abgeordneten wieder erwählt waren. Von den Regierungsvorlagen fanden Annahme: der Gesetzentwurf über die Einleitung zum Bau der Eisenbahn von München nach Freising u. Landshut zum Anschluß an die Regensburg-Passauer Bahn, die Gesetze über die Aufhebung der Lex anastasiana, über die Erweiterung der Competenz der Friedensgerichte in der Pfalz u. über Ehrenkränkungen (durch welches letztere diese dem Strafrecht u. Strafprozeß statt des Civilverfahrens überwiesen werden sollten), wegen Aufbringung von Mitteln zu Theuerungszulagen für Minderbesoldete, wie über die Instandsetzung der Donaudampfschifffahrt. Dagegen erfuhr das Disciplinargesetz für Staatsdiener schon im Ausschuß so wesentliche Änderungen, daß das Ministerium sich das diesfallsige Referat behufs der Feststellung ihrer weiteren Beschlüsse erbat. Inzwischen war die Dauer der verfassungsmäßig am 26. Jan. zu Ende gehenden Sitzung durch königliches Rescript bis zum 26. März verlängert worden; da aber die 2. Kammer beschloß, die Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend mehrfache Anordnungen, durch welche die unterbliebene Gerichtsorganisation ersetzt werden sollte (z.B. durch Vermehrung des Beamtenpersonals) bis zum nächsten ordentlichen Landtag zu vertagen, so erfolgte durch Decret vom 2. Febr. 1854 die Vertagung des Landtages auf unbestimmte Zeit. Am 27. Februar schied der Justizminister v. Kleinschrod aus dem Ministerium aus, sein Portefeuille übernahm interimistisch der Finanzminister v. Aschenbrenner, im September definitiv der frühere Cultusminister v. Ringelmann. Als neue Gesetze erschienen die Gewerbeordnung vom 17. December 1853 u. die Verordnung wegen Aufhebung des Wanderzwanges von gleichem Datum. Eine Verfügung vom 22. Januar erschwerte die Auswanderung. Die Richtung der Regierung hinsichtlich der auswärtigen Politik fand ihren besonderen Ausdruck auf dem Bamberger Ministertage, der am 25. Mai bes. wegen Berathung über die Stellung der deutschen Mittelstaaten zu der Preußisch-Österreichischen Convention vom 20. April zusammentrat (s.u. Deutschland). Am 25. Juli hielten die baierischen Bischöfe eine Conferenz zu Augsburg, auf welcher sich die Versammelten zu der Erklärung an das Ministerium verständigten, daß die über die äußeren Rechtsverhältnisse des Königreichs in Beziehung auf Religion u. kirchliche Gesellschaften bestehenden Bestimmungen (Concordat von 1817, Edict von 1818) die Rechte der Katholischen Kirche in B. in wesentlichen Punkten verletzten, namentlich seien dahin zu rechnen die Bestimmungen über Publication[216] u. Vollzug von Gesetzen u. Anordnungen der Kirchengewalt, über Festsetzung u. Behandlung der Gegenstände weltlicher u. gemischter Natur, bei denen der Staatsgewalt theils eine ausschließliche, theils eine concurrirende Gesetzgebung u. Gerichtsbarkeit vindicirt wird, über Verwaltung des Kirchenvermögens etc., bezüglich dessen Allen entsprechende Anträge formuliert wurden. München sah die Allgemeine Ausstellung deutscher Industrie- u. Gewerbserzeugnisse (s.u. Industrieausstellung) in seinen Mauern, welcher jedoch durch die, fast im ganzen Königreiche ernst auftretende Cholera viel Abbruch geschah. Die Ludwigswestbahn wurde durch Eröffnung der Strecke von Würzburg nach Aschaffenburg in ihrer ganzen Länge vollendet u. somit eins der wichtigsten Glieder des Mitteleuropäischen Eisenbahnnetzes geschlossen. Der neueinberufene Landtag tagte vom 16. October an u. währte, wieder u. wieder verlängert, bis in den März des nächsten Jahres. Die wichtigsten Vorlagen bildeten ein neues Wahlgesetz für die Abgeordnetenkammer, begründet auf die Vertretung nach Stand, Beruf u. Interesse, ferner der schon früher eingebrachte Gesetzentwurf über die Familienfideicommisse, wonach die Begründung solcher auch Bürgerlichen frei gegeben werden sollte, u. endlich ein Gesetz über Errichtung bäuerlicher Erbgüter. Das letztere fand in beiden Kammern im Decbr. Annahme. Dagegen wurde das Fideikommißgesetz u. am 19. Jan. 1855 das Wahlgesetz in der Abgeordnetenkammer verworfen; das Postulat zur Deckung rückständiger Kriegskosten u. zu einer eventuellen Mobilmachung (15 Mill.), am 2. u. 12. Febr. von beiden Kammern mit beträchtlichen Ermäßigungen Vorhirt. Bei den Conflicten, in welche die 2. Kammer mit dem Ministerium bei der Berathung fast aller Finanzpunkte gekommen war, zuletzt noch am 8. März bei den Verbandlungen über die bedeutend angewachsenen Militärkosten, erschien es nur als ein von der Kammer selbst der Regierung gebotener Ausweg aus der unangenehmen Situation zu kommen, als der im 20. März durch v. Lerchenfeld u. Genossen gestellte Antrag: Den König zu bitten, das gegenwärtige Budget noch ein od. zwei Jahre fortbestehen zu lassen, die Kammer aber bei dem ohnehin nahen Ablauf der Legislaturperiode aufzulösen u. sich mit der neugewählten Kammer über den Finanzetat zu verständigen, die Genehmigung der Kammer in soweit erhielt, daß derselbe an einen besonderen Ausschuß verwiesen wurde. Darauf erfolgte durch königliche Entschließung vom 25. März die Auflösung der 2. Kammer, motivirt durch den Umstand, daß, da die meisten Mitglieder des Finanzausschusses erklärt hätten, eine Erledigung des Budgets bis zum gesetzten Termine (24. Juli) sei kaum zu ermöglichen, die Regierung aber dafür sorgen müsse, daß ein Budget für die nächste Finanzperiode verabschiedet werde, der Regierung, um einem zu befürchtenden Provisorium zu entgehen, nichts übrig bleibe, als das Budget einem neu zu berufenden Landtage vorzulegen. Der Kriegsminister v. Lüder war schon vorher aus dem Ministerium getreten u. wurde am 26. März durch Generalmajor v. Manz ersetzt. Seit Anfang des Jahres hatte B. in Hinblick auf die Verwickelung der Dinge in der Russisch-Türkischen Angelegenheit, mit besonderer Energie gerüstet u. sich auf den Kriegsfuß zu stellen begonnen; die geänderten Verhältnisse ließen aber schon wenige Monate darauf wieder eine allmählige Entwaffnung eintreten. Im Staatsbaushalt wurden Maßregeln zu Ersparungen getroffen, dazu eine Revision des Budgets, die Erbauung von Eisenbahnen durch Privaten etc. angeordnet. Am 1. Juli stattete der König der Stadt Nürnberg einen Besuch ab u. hielt dort als Burgherr seinen Einzug in die alte Burg, wobei ihm der herzlichste u. glänzendste Empfang Seitens der Bürgerschaft zu Theil wurde.

Am 15. Septbr. eröffnete der König die Ständeversammlung mit einer Thronrede, worin die Freude über die Erhaltung des Friedens u. über die Bewahrung der Eintracht des Deutschen Bundes ausgedrückt wurde; worauf die 2. Kammer beschloß, in der Antwortsadresse auszusprechen, daß sie zwar der Vorsehung danke, daß die Kämpfe, welche Europa erschütterten, von Deutschland fern gehalten worden seien, daß aber Deutschlands Eintracht u. Stärke u. die gedeihliche Entwickelung des Deutschen Bundes nur dadurch für alle Zukunft gesichert würden, daß die schon so lange sehnlichst erwartete u. feierlich verheißene Ausbildung der Bundesverfassung den Völkern Deutschlands die unschätzbare Wohlthat eines gesicherten Rechtszustandes gewährleiste u. ihrer Stimme auch am Bunde, wo ihre wichtigsten Angelegenheiten berathen würden, Gehör verschaffte u. Beachtung sicherte. Die Verhandlungen zeigten, daß man unter Ausbildung der Bundesverfassung eine Vertretung der deutschen Nation durch Abgeordnete meinte. Unter den Landtagsangelegenheiten standen wichtige Finanzfragen u. die Feststellung u. der Ausbau der Gerichtsverfassung obenan. Die Regierung hatte nicht nur Voranschläge an Eisenbahnbauten überschritten, sondern auch die dazu verwilligten Gelder theils zur Bestreitung der Kosten der Industrieausstellung (v. 1854), welche 1,250,000 Fl. betrugen, theils für die Donauschifffahrt verwendet. Die noch zu vollendende Bahnstrecke forderte auch große Summen. Wegen mangeln der Geldmittel hatte die Regierung die weitere Ausführung der allgemeinen, die Verfassung u. Verwaltung der Rechtspflege betreffenden Gesetze von 1848 u. 1852 eingestellt u. in diesem Sinne einen Gesetzentwurf über Gerichtsorganisation vorgelegt, der am Bestehenden, namentlich an den zu Klagen mannigfachen Stoff u. Veranlassung bietenden Untergerichten (Landgerichten) wenig änderte. Einheit des Civilrechts anstatt der vielen verschiedenen Rechte der ehemaligen Reichsländer, aus denen B. zusammengesetzt ist, Verbesserung, Vereinfachung, Beschleunigung des Civilprocesses u. des polizeilichen Strafverfahrens, Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung nach französischem Muster, daher Anstellung von Einzelrichtern in der untersten Instanz u. eigenen Notariatsbeamten, damit im Einklang stehende Strafgesetzbücher für Richter u. Polizeibehörden, das waren die fast auf allen Landtagen ausgesprochenen, mehrmals von Seiten der Regierung gebilligten Wünsche, deren Verwirklichung die Kammer durch die neue Vorlage von Neuem in Frage gestellt glaubte. Nach heftigem Kampfe nahm die Regierung den Entwurf zurück u. brachte einen neuen, den Ansichten der Kammer mehr entsprechenden ein, der später zum Gesetz erhoben wurde. Ein großes Musikfest am 4. u. 5. October im Glaspalast zu München u. die Eröffnung der Maximiliansbahn von Neustadt nach Weißenburg am 23. October verherrlichten den Herbst.[217] Daß die Reise des Ministers des Äußeren nach Paris gegen Ende Octobers auch politische Bedeutung hatte, ließ sich nicht verkennen, u. bald zeigte die Sprache der französischen Blätter, daß es ihm gelungen war, die Haltung B-s in Bezug auf den Krieg im Orient, welche in Folge der Bamberger Ministerconferenz zu Paris eine ziemlich mißliebige war, in eine günstiger beurtheilte zu verwandeln. Am 4. December verließ der bisherige Erzbischof von München, Graf Reisach, B., um als Cardinal in Rom seinen Wohnsitz zu nehmen. Die Bewegung der römischkatholischen Geistlichkeit hatte sich gemindert; doch war die Haltung der ultramontanen Blätter der Regierung gegenüber eine so maßlose, daß sie eine Untergrabung der weltlichen Autorität davon besorgte u. wiederholt gegen sie einschritt.

Die Verhandlungen des Landtages im Jahre 1856 führte in dem Regal zur Vereinbarung mit der Regierung. Zur Vollendung der München-Salzburger Eisenbahn von Rosenheim an bis Salzburg bewilligten die Stände neue 9,700,000 Fl., nachdem zur Deckung der früheren Überschreitungen u. Andersverwendungen bereits 12 Mill. Fl. nachbewilligt worden waren. Die Regierung brachte von letzteren vor der Hand nur 6 Mill. zur Zeichnung, die auch sofort Darleiher fanden. Zum Bau einer Staatsbahn von Lichtenfels nach Koburg gewährten die Stände nur 11/2 Mill. Fl. u. riethen, das Unternehmen lieber einer Gesellschaft zu überlassen mit Verbürgung von 41/2 Procent Zinsen von Seiten des Staates. Die Vollendung des baierischen Bahnnetzes in den östlichen Landestheilen durch eine Bahn von Nürnberg über Amberg nach Regensburg, eine andere von der Amberger Bahn nach Pilsen, eine dritte von München über Landshut an die Donau, eine vierte von Regensburg über Straubing nach Passau übernahm ein Verein von Privaten unter der Firma einer Kgl. baierischen privilegirten Gesellschaft der Ostbahnen mit dem regierenden Fürsten von Thurn u. Taxis an der Spitze, welchem der Staat 41/2 Procent Zinsen des Anlagecapitals verbürgte unter der Bedingung, daß die sämmtlichen Bahnen in 7 Jahren dem Betrieb übergeben sein müßten. Das baierische Eisenbahnnetz würde sich dann über 425 Wegstunden erstrecken. Daneben bestanden im Jahre 1855 bereits 11 elektrische Telegraphenlinien. Außerdem baute noch die Stadtgemeinde Ansbach eine Zweigbahn von Ansbach nach Gunzenhausen. Nur in Bezug auf das Militärbudget beharrte die 2. Kammer auf ihrem Beschlusse, die Forderung der Regierung bedeutend abzumindern, wogegen beim Schlusse des Landtags, am 3. Juli, die Regierung im Landtagsabschiede erklärte, daß das Kriegsministerium zwar alle nur immer zulässigen Ersparungen eintreten lassen werde, daß aber das Heer in einem der Würde der Krone u. der Stellung B-s entsprechenden Stande werde erhalten werden, weshalb an den nächsten Landtag die desfallsigen Nachweise u. die erforderlichen Vorlagen wegen Deckung des sich ergebenden Mehrbedarfes gelangen würden. Nach Art. 17 des Pariser Friedens vom 30. März 1856 wurde B. berechtigt u. verpflichtet, durch einen Bevollmächtigten an der Commission theilzunehmen, welche die Aufgabe hat, die flußpolizeilichen Bestimmungen auf der Donau festzustellen u. die Donau selbst, die Donaumündungen u. die zunächst gelegenen Theile des Schwarzen Meeres in schiffbarem Stande zu erhalten. Am 25. August 1856 vermählte sich Prinz Adalbert (s.d.) mit der spanischen Prinzessin Amalie Philippine. Auf dem kirchlichen Gebiete wurde das Vorschreiten des protestantischen Oberconsistoriums zu München die Quelle nachhaltiger außergewöhnlicher Aufregung, insbesondere durch seinen Erlaß vom 2. Juli 1856 u. ein damit in Verbindung stehendes späteres Circularrescript sowohl in Betreff der Agende u. Liturgie als der Kirchenzucht. Zur Beruhigung der Gemüther ließ die Regierung durch ihre Blätter bekannt machen, daß alle diese Anordnungen des protestantischen Kirchenregiments lediglich durch die Verhandlungen der jüngsten baierischen Generalsynode hervorgerufen worden wären, daß zwar die Privat- (nicht Ohren-) Beichte da, wo sie, namentlich in Landgemeinden, noch bestehe, aufrecht erhalten werden solle, an eine Wiedereinführung derselben aber wider Willen od. ohne die Zustimmung der Gemeinden in keiner Weise gedacht, vielmehr von eigenmächtigem Vorschreiten der Geistlichen in dieser Richtung ausdrücklich abgemahnt werde, u. daß hinsichtlich der Kirchenzucht nur die noch hier u. da in Übung gebliebenen Gebräuche zusammengestellt u. den Kirchenvorständen u. Diöcesansynoden zur vorbereitenden Berathung für die nächste Generalsynode hinausgegeben worden seien. Da dessenungeachtet aus Nürnberg u. anderen größeren Städten Vorstellungen u. Bitten wegen Verletzung verfassungsmäßiger u. kirchlicher Rechte durch Übergriffe der geistlichen Gewalt unmittelbar an den König gerichtet wurden; so wurde bekannt gemacht, daß auf Grund königlicher Entschließung von dem Vollzuge neuer u. allgemeiner kirchlicher Normen, nachdem hierzu die Genehmigung der Regierung nicht vorliege, keine Rede sein könne; die nächste Generalsynode werde darüber berathen, u. die königliche Entschließung sei vorbehalten worden. Gegründeten Besorgnissen sei somit abgeholfen. Auch erließ das Oberconsistorium am 11. November eine Ansprache, wonach es jeder Gemeinde freigestellt wird, die ihr lieb gewordene Gottesdienstordnung festzuhalten u. Abänderungen erst dann eintreten zu lassen, wenn diese ihren eigenen Wünschen entsprächen. Eine Entschließung des Ministeriums des Innern für Kirchen u. Schulen vom 1. Januar 1857 wies ferner die Geistlichen bei Vermeidung nachdrücklicher Einschreitung an, jede Erörterung der kirchlichen Tagesfragen von der Kanzel herab zu unterlassen, u. unter dem 17. Januar 1857 erging vom Oberconsistorium eine Entschließung zur Mittheilung an sämmtliche Pfarrämter der Evangelischen Kirche, wodurch die früheren Erlasse, welche die Aufregung hervorgerufen hatten, thatsächlich beseitigt wurden. In Folge dessen wurde auch in Nürnberg die im October vorigen Jahres neu eingeführte Liturgie in sämmtlichen Evangelischen Kirchen, mit Ausnahme einer, wieder außer Kraft gesetzt. Die Bewegung richtete sich nunmehr auf die Kirchenverfassung, u. am 30. Mai ging unter anderen von Augsburg eine von etwa 46,000 dortiger Protestanten unterzeichnete Adresse an den König ab, die Bitte enthaltend, daß eine ausreichende Anzahl weltlicher Mitglieder, von den Gemeinden aus den selbständigen Gliedern der dies rheinischen Gesammtgemeinde unbedingt frei erwählt, zur Generalsynode zu berufen sei, daß die Leitung der Berathungen derselben durch das weltliche Mitglied des Oberconsistoriums festgestellt werde u. daß eine[218] gesetzliche Ordnung der protestantischen Kirchenverfassung auf verfassungsmäßigem Wege angebahnt werde. Doch wurde diesem Gesuch nicht Folge gegeben, sondern im Juni durch eine königliche Entschließung die Petenten dahin beschieden, daß es zur Zeit bei der Wahlordnung vom 31. Juli 1853 verbleiben solle. Dagegen nahmen an der diesjährigen Evangelischen Conferenz zu Eisenach baierische Abgeordnete keinen Theil. Eine ähnliche Aufregung hatte die Rheinpfalz ergriffen. Während die Ungebührlichkeiten der ultramontanen Blätter fortdauerten, richtete der päpstliche Nuntius im März eine Denkschrift an die Regierung, um sich über mehrere Anordnungen zu beschweren, welche gegen das Concordat verstießen. Mehrere Bischöfe baten um Zurücknahmeeiner Verfügung des Cultusministeriums aus dem Jahre 1846, welche den Bischöfen die Abhaltung von priesterlichen Übungen durch auswärtige Geistliche u. bes. durch Jesuiten untersagt, eine Bitte, welche durch königliche Entschließung gewährt wurde. Im Januar 1857 versammelte sich zu München die dritte Deutsche Postconferenz (s.u. Post). Kurz vorher hatten Bevollmächtigte der deutschen Staaten zu Wien einen Vertrag zur Herstellung eines für Deutschland u. Österreich gemeinsamen Münzsystems geschlossen, welchen der König schon im März vollzog. Am 15. Januar 1857 waren Bevollmächtigte der deutschen Regierungen in Nürnberg zur Berathung eines Deutschen Handelsgesetzbuches zusammengetreten, deren Sitzung der Justizminister v. Ringelmann eröffnete. Österreich schloß mit der Regierung von B. eine Übereinkunft über neue Etappenstraßen zur Benutzung der Eisenbahnen, wobei jedoch für den Fall, daß die Eisenbahnverbindung unterbrochen wäre, die alten vorbehalten wurden. Der König hatte am 28. Januar eine Reise nach Italien angetreten, ging von da im Mai nach Paris, um, wie es hieß, mit dem Kaiser wegen der Erledigung der griechischen Thronfolge zu conferiren u. eine Ausgleichung der Spannung zwischen Frankreich u. Neapel anzubahnen, u. kehrte am 10. Juni nach München zurück.

Literatur: Brunner, Annales boici, Münch. 1626–37, 3 Bde.; Alzreitter, Annales boicae gentis, Frkf. 1710, Fol.; Öfele, Rerum boicarum scriptores, Augsb. 1763, Fol.; v. Falkenstein, Geschichte der alten, mittleren u. neueren Zeiten des Herzogth. u. ehemal. Königr. B., Münch. 1763, 3 Theile, Fol.; Haid, Geschichte von B. von 1180–1778, Regensb. 1779; Feßmaier, Gesch. von B., Landsh. 1804; Mannert, Die älteste Gesch. Bojoariens u. seiner Bewohner, Nürnb. u. Sulzb. 1807; Ders., Die Gesch. B-s nach den Quellen, Lpz. 1826, 2 Bde.; Heinr. Zschokke, Baier. Geschichten, Aarau 1813–18, 2. Ausg. 1821, 4 Bde.; Buchner, Gesch. von B. aus den Quellen, Regensb. u. München 1820–55, 10 Bde.; Böttiger, Gesch. B-s nach seinen alten u. neuen Bestandtheilen, Erl. 1832; v. Lerchenfeld, Geschichte B-s unter König Max Joseph I., Berl. 1854.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Baiern — Baiern, das Königreich, besteht aus zwei von einander getrennten Theilen, wovon der kleinere (Rheinbaiern) jenseits des Rheinstroms liegt, hat 1083 Quadrat Meilen und 4,120,000 Einwohner. Baiern gehört zum süddeutschen Hochlande, ist von Strömen… …   Damen Conversations Lexikon

  • Baiern [3] — Baiern (Geneal.). Das der Römisch katholischen Confession folgende Haus B. blüht jetzt in einer Königlichen u. einer Herzoglichen Linie. I. Das Königshaus B. stammt aus dem Hause Pfalz Zweibrücken u. ist gegründet von dem Pfalzgrafen Maximilian… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Baiern — Baiern …   Wikipédia en Français

  • Baiern — Baiern,   Bajuwaren, lateinisch Baiovari|i, germanischer Stamm, der sich im 5. und 6. Jahrhundert aus verschiedenen, nach Bayern eingewanderten Bevölkerungsgruppen herausbildete. Während im 4. und 5. Jahrhundert angeworbene Elb , später… …   Universal-Lexikon

  • Baiern [1] — Baiern (seit 30. Juni 1846 officielle Schreibart: Bayern), Königreich (Geographie u. Statistik), drittes Reich im Range des Deutschen Bundes, besteht aus 2 abgesonderten Theilen: der östliche grenzt an Kurhessen, Weimar, Meiningen, Koburg, Reuß,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Baiern [4] — Baiern, Pfalzrafenthum (Gesch.), ein von B. ganz getrenntes Amt welches die Vogtei über die königlichen od. kaiserlichen Güter im Herzogthume hatte. Arnulf, der 3. Sohn Arnulfs des Bösen, erhielt vom Kaiser Otto I. 938 das Pfalzgrafenthum in B.;… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Baiern — Baiern, s. Bayern …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Baiern — Baiern, s. Bayern …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Baiern — Baiern, der eigenthümliche Nahme eines Deutschen Herzogthumes, aus dem Latein. Bajoaria, verderbt Bavaria; woraus zugleich erhellet, daß das y, welches man ehedem in diesem Worte schrieb, und wohl noch schreibt, keinen hinlänglichen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Baiern — Baiern, s. Bayern …   Herders Conversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”